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Transkript:

Immissionsschutz-Gutachten Schallimmissionsprognose des Schienenverkehrs zur Bauleitplanung in Lindwedel Auftraggeber Gemeinde Lindwedel Der Gemeindedirektor Am Markt 1 29690 Schwarmstedt Schallimmissionsprognose Nr. 05 0495 15H vom 07. August 2015 Verfasser Dipl.-Ing. Jan Hennings Umfang Textteil 22 Seiten Anhang 9 Seiten Ausfertigung als PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche www.uppenkamp-partner.de info@uppenkamp-partner.de Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) 25 61-44 91 5-0 Niederlassung Berlin Fon +49 (0) 30-69 53 999-60 Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) 40-43 91 07 62-0 Kapellenweg 8 48683 Ahaus Zeughofstraße 21 10997 Berlin Kampstraße 9 20357 Hamburg

Inhalt Textteil Zusammenfassung... 4 1 Grundlagen... 5 2 Veranlassung und Aufgabenstellung... 6 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen... 7 3.1 Schallschutz im Städtebau... 7 3.2 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung... 8 3.2.1 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)... 8 3.2.2 Grenzwerte des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU)... 9 3.2.3 Enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle... 9 3.3 Schallschutz in Wohnungen... 10 4 Beschreibung der Emissionsansätze... 11 5 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse... 13 5.1 Beschreibung des Berechnungsverfahrens... 13 5.2 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld... 14 5.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung Neubaugebiet Grabenkamp... 15 6 Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet... 16 6.1 Diskussion möglicher aktiver Lärmminderungsmaßnahmen... 16 6.1.1 Abschirmeinrichtungen... 16 6.1.2 Baukörperanordnung und Grundrissgestaltung... 19 6.1.3 Glasvorbauten... 20 6.2 Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen... 20 6.3 Schalldämmlüfter... 21 Inhalt Anhang A B Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Textteil - Inhalt Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 2 von 22

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der untersuchten Neubaugebiete 6 Abbildung 2: Auszug Schallimmissionsplan Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld 14 Abbildung 3: Auszug Schallimmissionsplan Neubaugebiet Grabenkamp 15 Abbildung 4: Lage der beiden Schallschutzwälle/Schallschutzwände 17 Abbildung 5: Auszug Lärmbelastung mit Lärmschutzmaßnahmen Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld 18 Abbildung 6: Auszug Lärmbelastung mit Lärmschutzmaßnahmen Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld 19 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005 7 Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 9 Tabelle 3: relevante Emissionskenndaten für den Schienenverkehr für die Prognose 2025 11 Tabelle 4: Zusammensetzung der Fahrzeugkategorien je Zugart 11 Tabelle 5: Schallemissionspegel Lm,E nach den Schall03 für die Prognose 2025 12 Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Textteil - Inhalt Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 3 von 22

Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind Verkehrslärmuntersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung der Samtgemeinde Schwarmstedt. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollen zwei mögliche Flächen auf ihre baulichen Entwicklungsmöglichkeiten geprüft werden. Die beiden potentiellen Neubaugebiete befinden sich beiderseits der Bahnstrecke Nr. 1711 in unmittelbarer Nähe des Haltepunktes der Heidebahn zwischen Hannover und Buchholz in der Nordheide. Um die Wohnqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, werden im Vorfeld des angestrebten Verfahrens die auf das Plangebiet resp. auf das o. g. Grundstück einwirkenden Lärmimmissionen im Rahmen der vorliegenden Untersuchung festgestellt. Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die mit der Eigenart des geplanten Bauvorhabens verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen im Plangebiet nicht erfüllt werden. Die im Rahmen der Abwägung häufig herangezogene Verkehrslärmschutzverordnung 1, deren Immissionsgrenzwerte als Grenze zur erheblichen Belästigung durch Verkehrsgeräusche betrachtet werden können, werden teilweise ebenfalls noch überschritten. Die im Rahmen der städtebaulichen Planung als absolute Schwelle der Zumutbarkeit geltenden Sanierungsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzrichtlinien 2 werden im Plangebiet allerdings nicht überschritten. Aufgrund der festgestellten Immissionssituation im Plangebiet sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen planungsrechtlich abgesichert werden und in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben werden. Geeignete Maßnahmen zum Erreichen eines ausreichenden Schallschutzes werden in Abschnitt 6 dieses Gutachtens beschrieben. 1 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 2 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97. Bundesministerium für Verkehr Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Textteil - Kurzfassung Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 4 von 22

1 Grundlagen BImSchG DIN 18005-1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 DIN 18005-1, Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN 18005-2 Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV, Anlage 2 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV), Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) in der Fassung vom 18.12.2014 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 Einführung DIN 4109 NRW Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 10.07.2002; II B 2 408 (MBl. NRW. 2002 S. 916 / SMBl.NRW.2323) Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: Samtgemeinde Schwarmstedt. Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Textteil - Grundlagen Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 5 von 22

2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind Verkehrslärmuntersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung der Samtgemeinde Schwarmstedt. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollen zwei mögliche Flächen auf ihre baulichen Entwicklungsmöglichkeiten geprüft werden. Die beiden potentiellen Neubaugebiete befinden sich beiderseits der Bahnstrecke Nr. 1711 in unmittelbarer Nähe des Haltepunktes der Heidebahn zwischen Hannover und Buchholz in der Nordheide. Das Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld umfasst rund 78.600 m² und das Neubaugebiet Grabenkamp umfasst rund 39.700 m². Die Lage ist in Abbildung 1 dargestellt. Beide Flächen werden durch die Immissionen des Schienenverkehrs belastet. Um die Wohnqualität innerhalb der zukünftigen Plangebiete sicherzustellen, werden im Vorfeld des angestrebten Verfahrens die auf das jeweilige Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen im Rahmen der vorliegenden Untersuchung festgestellt. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN 18005 3 definiert. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Grabenkamp Wiehenbruchsfeld Abbildung 1: Lage der untersuchten Neubaugebiete 3 DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 6 von 22

3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN 18005 4 gegeben. Im Beiblatt 1 5 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005 Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm 50 40 35 55 45 40 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 50 45 Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55 50 Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45-65 35-65 35-65 Die DIN 18005 enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 4 DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 5 DIN 18005-1, Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 7 von 22

Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie 2719 6 in Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm > 50 auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. 3.2 Weitere Abwägungskriterien zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung Die im Beiblatt 1 der DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte lassen bei ihrer Einhaltung erwarten, dass ein Baugebiet entsprechend seinem üblichen Charakter ohne Beeinträchtigungen genutzt werden kann. Die Orientierungswerte können, dies drückt bereits der Begriff Orientierungswert aus, zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in einem Plangebiet im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Über die reine immissionsschutztechnische Betrachtung hinaus sind auch andere gewichtige Belange in die bauleitplanerische Abwägung einzubeziehen. 3.2.1 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen beim Neubau bzw. bei den wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen wird die Verkehrslärmschutzverordnung 7 angewandt. Die in dieser Verordnung aufgeführten Immissionsgrenzwerte können als Grenze zur erheblichen Belästigung betrachtet werden. 6 VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 7 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 8 von 22

In der Verkehrslärmschutzverordnung (hier: 2, Abs. 1) werden folgende zum Schutz der Nachbarschaft einzuhaltende Immissionsgrenzwerte (IGW) aufgeführt: Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietseinstufung Immissionsgrenzwerte in Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime 57 47 Reine Wohngebiete (WR), Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 59 49 Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 64 54 Gewerbegebiete (GE) 69 59 3.2.2 Grenzwerte des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) Das Sondergutachten Umwelt und Gesundheit Risiken richtig einschätzen (1999) des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) gibt Hinweise zu der in einem Plangebiet zumutbaren und hinsichtlich der Gesundheit unbedenklichen Lärmbelastung. Bei ganztägig vorhandenem Verkehrslärm liegt der Schwellenwert von gesundheitlich unbedenklichem Außenlärm zur erheblichen Belästigung bei 65 (außen, tagsüber). Dieser Wert sollte somit auch aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nicht überschritten werden. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für die nächtliche Belastung bei Wohn-, Kern- und Mischgebieten wird unter gesundheitlichen Gesichtspunkten ein Immissionswert von 55 als maßgeblich angegeben. 3.2.3 Enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle Die sogenannte enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle liegt in Wohngebieten bei 70 am Tag und 60 im Nachtzeitraum 8. Diese Werte werden in den Verkehrslärmschutzrichtlinien 9 als Sanierungsgrenzwerte in Wohngebieten für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes genannt. Nach stehender Rechtsprechung gelten sie im Rahmen der städtebaulichen Planung als absolute Schwelle der Zumutbarkeit. 8 Urteil vom 12. April 2000 BVerwG 11 A 18.98; BGH Urteil vom 25. März 1993 III ZR 60.91 BGHZ 122, 76 <81> m. w. N. 9 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97. Bundesministerium für Verkehr Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 9 von 22

3.3 Schallschutz in Wohnungen In lärmbelasteten Gebieten ist neben der Reduzierung der Außenlärmpegel für die empfundene Wohnqualität im Allgemeinen und beim Aufenthalt im Freien im Besonderen der Schutz von Aufenthaltsräumen in Gebäuden ein wichtiges Schutzziel. Durch geeignete Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile und somit bei Einhaltung von Schalldruckpegeln in Aufenthaltsräumen von 40 am Tag und 30 nachts ist gesundheitsverträgliches Wohnen möglich. Diese Werte beruhen auf den Empfehlungen der DIN 4109 10. 10 DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2 Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 10 von 22

4 Beschreibung der Emissionsansätze Die in den Berechnungen berücksichtigten Belastungszahlen der angrenzenden Bahnlinie beruhen auf Angaben der Deutschen Bahn AG und auf Grundlage der Schall 03 (16. BImSchV Anlage 2 in der Fassung vom 18.12.2014). Bei den angegebenen Daten handelt es sich um die Prognosedaten für das Jahr 2025. Die Eingangsdaten für die Emissionsberechnungen und die hieraus berechneten Emissionspegel Lm,E für den Tages- und Nachtzeitraum sind in nachfolgenden Tabellen zusammengefasst. Tabelle 3: relevante Emissionskenndaten für den Schienenverkehr für die Prognose 2025 Zugart Anzahl Züge v-max Tag Nacht in km/h GZ-V 2 2 100 RV-VT 32 2 120 Tabelle 4: Zugart Zusammensetzung der Fahrzeugkategorien je Zugart Fahrzeugkategorien gem. Schall03 im Zugverband Fhz.-Kat. Anzahl Fhz.-Kat. Anzahl Fhz.-Kat. Anzahl Fhz.-Kat. Anzahl Fhz.-Kat. Anzahl GZ-V 8_A6 1 10-Z5 24 10-Z2 6 10-Z18 6 10-Z15 1 RV-VT 6_A6 3 Die Ermittlung des Emissionspegels erfolgt, getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum (Lm,E,T/ Lm,E,N in ), nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Schall 03 (Ausgabe 1990). Unter Berücksichtigung der oben genannten Parameter ergeben sich in einem Abstand von 25 m zur Gleisachse folgende Emissionspegel zur Tages- (Lm,E,T) und Nachtzeit (Lm,E,N). Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 11 von 22

Tabelle 5: Schallemissionspegel Lm,E nach den Schall03 für die Prognose 2025 Strecke/Streckenabschnitt Lm,E,T Lm,E,N in in Strecke 1711- Heidebahn von Hannover Buchholz i. d. Nordheide 80,5 79,4 Strecke 1711- Heidebahn von Hannover Buchholz i. d. Nordheide * 85,1 84,4 * inkl. Zuschlag für den Bahnübergang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 12 von 22

5 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 5.1 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Schallimmissionen durch den Schienenverkehr erfolgt nach dem Berechnungsverfahren 16. BImSchV Anlage 2 in der Fassung vom 18.12.2014 unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4 genannten Berechnungsgrundsätze. Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion (1.1.2.7) verwendet. Zur Berechnung wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in ein Rechenmodell eingegeben. Dies sind im vorliegenden Fall Schienenstrecken, Abschirmkanten, Höhenlinien, Böschungskanten und bestehende Gebäude. Letztere werden einerseits als Abschirmkanten berücksichtigt, zum anderen wirken die Fassaden schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db). Das Berechnungsprogramm unterteilt die Schallquellen in Teilstrecken, deren Ausdehnungen klein gegenüber den Abständen zu den Immissionsorten sind und die daher als Punktschallquellen behandelt werden können. Bei der Ausbreitungsrechnung werden Pegelminderungen durch Abstandsvergrößerung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie Abschirmung erfasst. Die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet erfolgt in Form von Schallimmissionsplänen und Gebäudelärmkarten. Die Berechnung der Geräuschimmissionen in Form von Schallimmissionsplänen erfolgt flächenmäßig in einem festgelegten Raster, wobei für jede Rasterfläche im Untersuchungsgebiet ein Immissionspunkt gesetzt wird. Bei den Gebäudelärmkarten werden vor jeder Fassadenseite eines Gebäudes je Geschoss ein oder mehrere Immissionspunkte gelegt und die Beurteilungspegel des Straßenverkehrs bestimmt. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von tagsüber 55 ist durch den Farbwechsel braun/orange und der Orientierungswert von nachts 45 durch den Farbwechsel dunkelgrün/gelb gekennzeichnet. Der Orientierungswert für Mischgebiete (MI) von tagsüber 60 ist durch den Farbwechsel orange/rot und der Orientierungswert von nachts 50 durch den Farbwechsel gelb/braun gekennzeichnet Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 13 von 22

5.2 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld Um die Wohnqualität/Wohn- und Arbeitsqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Schienenverkehrslärmimmissionen ermittelt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang A in Form von Schallimmissionsplänen dokumentiert. Wie aus den Schallimmissionsplänen zu ersehen ist, werden ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen bis in einer Entfernung von ca. 60 Meter von der Grundstücksgrenze die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete im Tagzeitraum überschritten. Die Überschreitungen betragen dabei bis zu 8. In der Nacht werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete nur in einem kleinen Teil des Plangebietes eingehalten (grün und hellgrüne Farbe in Abbildung 1). Die Überschreitungen betragen dabei bis zu 17 db in der Nacht. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden im Tagzeitraum bis in eine Entfernung von ca. 30 m überschritten. Die Überschreitungen betragen dabei bis 3 db am Tag. Im Nachtzeitraum werden die Orientierungswerte für Mischgebiete bis zu einer Entfernung von ca. 100 m von der Grundstücksgrenze überschritten. Die Überschreitungen betragen dabei bis zu 12 db in der Nacht. Die gemäß Umwelt-Sachverständigenrat und WHO für die Gesundheit unbedenklichen Außenlärm- Grenzen von tags 65 und nachts 55 werden ebenso wie die sog. enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwellen von 70 am Tag und 60 nachts im gesamten Plangebiet eingehalten. Tag ohne Lärmschutz Nacht ohne Lärmschutz Abbildung 2: Auszug Schallimmissionsplan Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 14 von 22

5.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung Neubaugebiet Grabenkamp Um die Wohnqualität/Wohn- und Arbeitsqualität innerhalb des Plangebietes sicherzustellen, wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Schienenverkehrslärmimmissionen ermittelt. Die Ergebnisse der Berechnungen sind im Anhang A in Form von Schallimmissionsplänen dokumentiert. Wie aus den Schallimmissionsplänen zu ersehen ist, werden ohne zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen bis in einer Entfernung von ca. 20 m von der Grundstücksgrenze die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete im Tagzeitraum überschritten. Die Überschreitungen betragen dabei bis zu 7. In der Nacht werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete bis in einer Entfernung von ca. 90 m überschritten. Die Überschreitungen betragen dabei bis zu 16 db in der Nacht. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden im Tagzeitraum bis in eine Entfernung von ca. 10 m überschritten. Die Überschreitungen betragen dabei bis 2 db am Tag. Im Nachtzeitraum werden die Orientierungswerte für Mischgebiete bis zu einer Entfernung von ca. 30 m von der Grundstücksgrenze überschritten. Die Überschreitungen betragen dabei bis zu 11 db in der Nacht. Die gemäß Umwelt-Sachverständigenrat und WHO für die Gesundheit unbedenklichen Außenlärm- Grenzen von tags 65 und nachts 55 werden ebenso wie die sog. enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwellen von 70 am Tag und 60 nachts im gesamten Plangebiet eingehalten. Tag ohne Lärmschutz Nacht ohne Lärmschutz Abbildung 3: Auszug Schallimmissionsplan Neubaugebiet Grabenkamp Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 15 von 22

6 Schallschutzmaßnahmen für das Plangebiet Dass die mit der Eigenart eines Baugebietes oder einer Baufläche verbundenen Erwartungen an den Schallschutz erfüllt sind, wird durch die Einhaltung der Orientierungswerte in der Norm DIN 18005 11 ausgedrückt. In vorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sind Überschreitungen der Orientierungswerte festzustellen, sollte möglichst ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen planungsrechtlich abgesichert werden und in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben werden. Geeignete Maßnahmen zum Erreichen eines ausreichenden Schallschutzes werden nachfolgend beschrieben. 6.1 Diskussion möglicher aktiver Lärmminderungsmaßnahmen 6.1.1 Abschirmeinrichtungen Im vorliegenden Fall werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete durch die Lärmimmissionen des Straßenverkehrs überschritten. Insbesondere im Nachtzeitraum betragen die Überschreitungen bei einer Ausweisung der beiden potentiellen Neubaugebiete im Allgemeinen Wohngebiet bis zu 17 db. Bei der Konzeption und Dimensionierung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind in der Regel Maßnahmen an der Quelle zu bevorzugen. Im vorliegenden Fall wurde für die beiden potentiellen Neubaugebiete Wiehenbruchsfeld und Grabenkamp jeweils ein Schallschutzwall bzw. eine Schallschutzwand hinsichtlich ihrer Wirkung geprüft. Dabei wurde für die vorliegende Voruntersuchung der Bebaubarkeit der entsprechenden Flächen von einer städtebaulich realistischen Höhe der Schallschutzeinrichtungen von 4 Metern über Gelände ausgegangen. Die Länge der Schallschutzeinrichtung für das Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld beträgt ca. 470 Meter. Der Schallschutzwall bzw. die Schallschutzwand für das Neubaugebiet ist ca. 340 Meter lang. Sollen die Schallschutzeinrichtungen als Schallschutzwände ausgeführt werden, ist sicherzustellen, dass die Wände beidseitig hochabsorbierend ausgeführt werden, um Reflexionen an den Oberflächen zu vermeiden. Des Weiteren wurde bei der Dimension vernachlässigt, ob die für die Schallschutzeinrichtungen notwendigen Flächen bei der späteren Entwicklung der genannten Bauflächen zur Verfügung stehen. Die Lage der Schallschutzeinrichtungen ist in Abbildung 4 dokumentiert. 11 DIN 18005-1 Beiblatt 1 : Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 16 von 22

Abbildung 4: Lage der beiden Schallschutzwälle/Schallschutzwände Schallschutzwall oder wand Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld Mit der Schallschutzeinrichtung in den genannten Dimensionen kann eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr erreicht werden. Die Lärmbelastung ist in Abbildung 5 dargestellt. Bis in einer Entfernung von ca. 40 Meter von der Grundstücksgrenze werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete im Tagzeitraum überschritten. In der Nacht werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete bis zu einer Entfernung von ca. 80 Meter von der Grundstücksgrenze überschritten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden im Tagzeitraum bis in eine Entfernung von ca. 15 Meter überschritten. Im Nachtzeitraum werden die Orientierungswerte für Mischgebiete bis zu einer Entfernung von ca. 40 Meter von der Grundstücksgrenze überschritten. Die gemäß Umwelt-Sachverständigenrat und WHO für die Gesundheit unbedenklichen Außenlärm- Grenzen von tags 65 und nachts 55 werden ebenso wie die sog. enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwellen von 70 am Tag und 60 nachts im gesamten Plangebiet eingehalten. Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 17 von 22

Tag mit Lärmschutz Nacht mit Lärmschutz Abbildung 5: Auszug Lärmbelastung mit Lärmschutzmaßnahmen Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld Schallschutzwall oder wand Neubaugebiet Grabenkamp Mit der Schallschutzeinrichtung in den genannten Dimensionen kann eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung durch den Schienenverkehr erreicht werden. Die Lärmbelastung ist in Abbildung 6 dargestellt. Bis in einer Entfernung von ca. 25 Meter von der Grundstücksgrenze werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete im Tagzeitraum überschritten. In der Nacht werden die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete bis zu einer Entfernung von ca. 70 Meter von der Grundstücksgrenze überschritten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden im Tagzeitraum bis in eine Entfernung von ca. 5 Meter überschritten. Im Nachtzeitraum werden die Orientierungswerte für Mischgebiete bis zu einer Entfernung von ca. 20 Meter von der Grundstücksgrenze überschritten. Die gemäß Umwelt-Sachverständigenrat und WHO für die Gesundheit unbedenklichen Außenlärm- Grenzen von tags 65 und nachts 55 werden ebenso wie die sog. enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwellen von 70 am Tag und 60 nachts im gesamten Plangebiet eingehalten. Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 18 von 22

Tag mit Lärmschutz Nacht mit Lärmschutz Abbildung 6: Auszug Lärmbelastung mit Lärmschutzmaßnahmen Neubaugebiet Wiehenbruchsfeld 6.1.2 Baukörperanordnung und Grundrissgestaltung Eine geeignete Schallschutzmaßnahme stellen schalltechnisch günstige Baukörperanordnungen und eine schalltechnisch günstige Grundrissgestaltung dar. Hierbei sollen schutzbedürftige Aufenthaltsräume so angeordnet werden, dass die Belüftung der Räume über ein Fenster an einer Fassade ohne bzw. nur mit geringer Überschreitung der Orientierungswerte möglich ist. Insbesondere Schlaf- und Kinderzimmer sollten nach Möglichkeit an Fassaden liegen, an denen in der Nachtzeit ein Beurteilungspegel Lr von nicht mehr als 50 vorliegt. Zusätzliche Fenster dieser Räume sind dann auch in Fassaden mit höherer Lärmbelastung möglich. Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 19 von 22

6.1.3 Glasvorbauten Den zur Belüftung notwendigen Fenstern von Aufenthaltsräumen, die nicht durch die vorgenannten Maßnahmen ausreichend geschützt werden können, können (teil)verglaste Vorbauten vorgelagert werden. Besonders für Fenster, deren Fensterfläche senkrecht zur Schallquelle angeordnet ist, ist diese Maßnahme sehr wirkungsvoll, da dort eine Belüftungsmöglichkeit des verglasten Vorbaus von einer leisen Seite möglich ist. Durch diese Maßnahme können die Beurteilungspegel vor den Fenstern der Aufenthaltsräume um bis zu 15 db reduziert werden. Durch eine schallabsorbierende Verkleidung der Deckenuntersichten der verglasten Vorbauten kann die Pegelminderung nochmals um 5 db verbessert werden. Dies entspricht dem Stand der Technik und sollte bei sehr hohen Geräuschimmissionen zumindest dann berücksichtigt werden, wenn die Lüftungsöffnungen des Vorbaus nicht an leisen Seiten des Vorbaus liegen können. Im geschlossenen Zustand wirken verglaste Vorbauten in Verbindung mit den darin befindlichen Fenstern des Aufenthaltsraumes wie Schallschutzfenster mindestens der Schallschutzklasse 3, sofern die verglasten Vorbauten mit Teilabsorption ausgeführt werden. Eine Einfachverglasung ist aus schalltechnischer Sicht für die Vorbauten ausreichend. Bauphysikalische Besonderheiten sind bei der Ausführung zu beachten. 6.2 Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen In der Einführungsbekanntmachung zur Norm DIN 4109 12 sind maßgebliche Außenlärmpegel genannt, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten der Nachweis ausreichender Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich ist. Sie betragen in der Tageszeit: 56 bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien 61 bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen etc. 66 bei Büroräumen etc. Sollte die bauliche Entwicklung der beiden Neubaugebiete weiter verfolgt werden, sind in einem entsprechenden Planverfahren in Abhängigkeit der gewählten Schallschutzmaßnahmen der maßgebliche Außenlärmpegel sowie die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile zu ermitteln und diese ggfs. im Bebauungsplan entsprechend Festsetzungen zu treffen. 12 Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 10.07.2002; II B 2 408 (MBl. NRW. 2002 S. 916 / SMBl.NRW.2323) Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 20 von 22

6.3 Schalldämmlüfter Da die Schalldämmung von Außenbauteilen nur voll wirksam ist, solange Fenster geschlossen sind, sollte der Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei A-bewerteten Außengeräuschpegeln Lm von mehr als 50 ist eine Raumlüftung über Fenster in Spaltlüftungsstellung in Hinblick auf den Schallschutz ungeeignet, sodass dann schalldämmende, ggf. fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen notwendig sind 13. In der DIN 18005 14 wird darauf hingewiesen, dass bereits bei Außengeräuschpegeln über 45 bei teilweise geöffnetem Fenster ein ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Daher ist u. E. zu empfehlen, die Forderung von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für die Bereiche des Plangebietes, in denen nachts höhere Außengeräuschpegel als 45 vorliegen, in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. 13 Quelle: VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Abschnitt 10.2 14 DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 21 von 22

Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Jan Hennings Projektleiter Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 22 von 22

Anhang Verzeichnis des Anhangs A B Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 1 von 9

A Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109. Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln,die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 2 von 9

Schienenverkehrslärm 2. Obergeschoss Tag (6 bis 22 Uhr) Ohne Lärmschutzmaßnahmen -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-180 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ~ 1: 4000 Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 3 von 9

Schienenverkehrslärm 2. Obergeschoss Nacht (22 bis 6 Uhr) Ohne Lärmschutz -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-180 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Maßstab: ~ 1: 4000 Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 4 von 9

Schienenverkehrslärm 2. Obergeschoss Tag (6 bis 22 Uhr) Mit Lärmschutzmaßnahmen -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-180 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr) Maßstab: ~ 1: 4000 Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 5 von 9

Schienenverkehrslärm 2. Obergeschoss Nacht (22 bis 6 Uhr) Mit Lärmschutz -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-180 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Maßstab: ~ 1: 4000 Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 6 von 9

B Lagepläne Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 7 von 9

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Auszug aus dem Flächennutzungsplan Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 8 von 9

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Detailauszug aus dem Flächennutzungsplan Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: 05 0495 15H Anhang Projekt: SIP (Schiene zur Bauleitplanung in Lindwedel Seite 9 von 9