Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein



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Transkript:

Kiel, 15. Dezember 2015 Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein A. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Finanzentwicklung 1 1. Verschlechterung der Finanzentwicklung bis 2005 1 2. Trendumkehr ab 2006 2 3. Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2009 2 4. Leichte Entspannung der Finanzentwicklung seit 2012 3 5. Ausblick - besondere Unwägbarkeiten ab 2015 3 B. Finanzsituation der schleswig-holsteinischen Kommunen 5 1. Teilweise schwierige Datenlage 5 2. Beurteilung der Finanzsituation anhand verschiedener Kennziffern 7 C. Vergleich der kommunalen Finanzsituation aller Flächenländer 13 D. Reform des Gemeindehaushaltsrechts 15 E. Zusammenfassung 16 F. Anlagenverzeichnis 17 A. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Finanzentwicklung Die allgemeine Finanzentwicklung der öffentlichen Haushalte hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab. Im Wesentlichen ist hier die konjunkturelle Entwicklung zu nennen. So generieren beispielsweise in Zeiten einer robusten Konjunktur die öffentlichen Haushalte höhere Steuereinnahmen, während gleichzeitig die sozialen Transferleistungen gering sind. Aber auch besondere Entwicklungen haben Einfluss auf die öffentlichen Haushalte. Zu nennen ist hier der bundesweit starke Zuwachs an Flüchtlingen und Asylbewerbern, der im Jahr 2015 massiv angestiegen ist. Während im Jahr 2014 etwa 7.600 Menschen Schutz in Schleswig-Holstein gesucht haben, werden es im Jahr 2015 über 50.000 Menschen sein. Dies ist eine besondere Herausforderung für Bund, Land und Kommunen. Auf die für die Finanzentwicklung wichtigen Rahmenbedingungen nehmen Bund und Land unmittelbar Einfluss. Beispielhaft seien hier die verschiedenen Maßnahmen in der jüngeren Vergangenheit genannt, mit denen die Zielsetzung verfolgt wurde, die kommunale Finanzsituation zu stabilisieren (vgl. A 4, Seite 3). Dabei wurde insbesondere auch auf die aktuelle Situation im Bereich des Zuzugs von Flüchtlingen und Asylbewerbern reagiert (vgl. A 5, Seite 3 f.). Bei einer zeitlichen Betrachtung lassen sich die Rahmenbedingungen wie folgt einordnen: 1. Verschlechterung der Finanzentwicklung bis 2005 Seit 2001 hat sich die Finanzsituation aller öffentlichen Haushalte in Deutschland erheblich verschlechtert. Diese Entwicklung wurde maßgeblich durch einen Konjunktureinbruch ab 2001 beeinflusst: Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Telefon 0431 988-0 Telefax 0431 988-2833 Poststelle@im.landsh.de www.landesregierung.schleswig-holstein.de Buslinie 41, 42 E-Mail-Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.

- 2 - Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Veränderung des realen BIP 1 + 3,0 % + 1,7 % 0,0 % 0,7 % + 1,2 % + 0,7 % Auch das Steuersenkungsgesetz 2001, das 2005 in vollem Umfang in Kraft getreten ist, führte zunächst zu entsprechenden Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte. Im Kontext dieser allgemeinen Finanzentwicklung hat sich auch die Situation der kommunalen Haushalte in Schleswig-Holstein verschlechtert. Noch bis einschließlich 2006 haben die aufgelaufenen Defizite im kommunalen Bereich zugenommen (vgl. B 2 a, Seite 7 ff.). 2. Trendumkehr ab 2006 Ab 2006 haben sich die Rahmenbedingungen für die öffentlichen Haushalte insgesamt verbessert. Diese Verbesserung wurde im Wesentlichen durch eine spürbare konjunkturelle Erholung getragen: Jahr 2006 2007 2008 Veränderung des realen BIP + 3,7 % + 3,3 % + 1,1 % Darüber hinaus haben neben den anhaltenden Anstrengungen der Kommunen zur Haushaltskonsolidierung die Senkung der Gewerbesteuerumlage (2003 114 %, 2004 82 %, 2006 75 %) und die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfeleistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ab 2005) zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzsituation geführt. In der Folge konnten die aufgelaufenen Defizite der schleswig-holsteinischen Kommunen bis 2008 zurückgeführt werden (vgl. B 2 a, Seite 7 ff.). 3. Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2009 Im Jahr 2009 wurde die bis dahin erfolgreiche Trendumkehr abrupt gestoppt. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich die Finanzsituation der Kommunen wieder deutlich verschlechtert. Dies spiegelt sich in der Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts wider: Jahr 2009 2010 2011 Veränderung des realen BIP 5,6 % + 4,1 % + 3,6 % Der massive Einbruch des Bruttoinlandsprodukts 2009 der höchste in den vergangenen Jahrzehnten hat der allgemeinen Finanzentwicklung einen Schlag versetzt. Als Reaktion auf diesen Einbruch folgten staatliche Konjunkturprogramme in den Jahren 2008 / 2009. Erst 2011 konnte beim Bruttoinlandsprodukt wieder das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise erreicht werden. Die aufgelaufenen Defizite in den kommunalen Haushalten sind bis 2011 deutlich angestiegen (vgl. B 2 a, Seite 7 ff.). 1 Quelle für die Angaben zum realen Bruttoinlandsprodukt, 2000-2014: Statistisches Bundesamt, Fachserie 18, Reihe 1.4, Tabellenteil 2.1.1, 2014; 2015 / 2016: Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen

- 3-4. Leichte Entspannung der Finanzsituation ab 2012 Seit 2012 zeichnet sich wieder eine leichte Entspannung der Finanzsituation ab. Nach moderaten Zuwächsen in den Jahren 2012 und 2013 ist 2014 wieder ein spürbarer Anstieg des Bruttoinlandsprodukts zu verzeichnen, der sich auch mittelfristig fortsetzen soll: Jahr 2012 2013 2014 Veränderung des realen BIP + 0,4 % + 0,1 % + 1,6 % Nicht nur die positiven Vorzeichen bei der konjunkturellen Entwicklung, sondern vor allem zahlreiche flankierende Regelungen von Bund und Land haben einen wesentlichen Einfluss auf die kommunalen Haushalte. Positiv hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen: Schrittweise Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund (2011: 15 %, 2012: 45 %, 2013: 75 %, ab 2014: 100 %), Neuausrichtung und Aufstockung der Mittel für Kommunen mit aufgelaufenen Defiziten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs von 50 Mio. Euro auf 95 Mio. Euro ab dem Jahr 2012, davon 15 Mio. Euro aus zusätzlichen Landesmitteln 2, Zeitnahe Beteiligung der Kommunen an den zensusbedingten Mehreinnahmen des Landes über den kommunalen Finanzausgleich ab 2013, Verstärkte Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige durch Aufstockung der Betriebskostenförderung durch das Land um 15 Mio. Euro im Jahr 2013, 31,25 Mio. Euro 2014, 47,5 Mio. Euro 2015 und geplant 63,75 Mio. Euro 2016 und 80 Mio. Euro ab 2017, Anhebung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer von 5 % auf 6,5 % ab 2014, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Finanzausgleichsmasse ab 2014 um ca. 15 Mio. Euro jährlich führt, 5. Ausblick besondere Unwägbarkeiten ab 2015 Auch die jüngste Steuerschätzung vom November 2015 nimmt für den Zeitraum ab 2015 weiterhin einen robusten Konjunkturverlauf an, der wesentlich von der Inlandsnachfrage getragen wird. Die hohe Flüchtlingsmigration stimuliert kurzfristig die privaten und staatlichen Konsumausgaben. Die binnenwirtschaftliche Dynamik wird von der guten Entwicklung des Arbeitsmarkts und soliden Einkommenszuwächsen getragen: Jahr 2015 2016 2017 Veränderung des realen BIP + 1,7 % + 1,8 % + 1,6 % Auch haben Bund und Land durch weitere Maßnahmen die kommunalen Haushalte gestärkt: Reform des kommunalen Finanzausgleichs zum Jahr 2015, die sich bei der Verteilung der Teilschlüsselmassen erstmals an ermittelten Netto-Zuschussbedarfen der einzelnen Aufgabenebenen orientiert 3, 2 Zur Neuausrichtung der Unterstützung defizitärer Kommunen wird auf die Darstellung im Internet verwiesen: www.schleswig-holstein.de => Themen und Aufgaben => Kommunales => Kommunale Finanzen => Unterstützung defizitärer Kommunen 3 Zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs wird auf die Darstellung im Internet verwiesen: www.schleswig-holstein.de => Themen und Aufgaben => Kommunales => Kommunale Finanzen => Kommunaler Finanzausgleich

- 4 - Aufstockung der Landesmittel für die Schulsozialarbeit und Hortmittagessen ab 2015 um 13,5 Mio. Euro jährlich im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (Kompensation wegfallender Bundesmittel), Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel für Infrastrukturmaßnahmen ab 2015 in Höhe von 11,5 Mio. Euro jährlich im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, Entlastung der Kommunen im Zeitraum von 2015 2017 bundesweit um 1 Mrd. Euro jährlich durch Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel im Zeitraum von 2015 2018 in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, Weitere Entlastung der Kommunen bundesweit um 1,5 Mrd. Euro in 2017 (1 Mrd. Euro höherer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 0,5 Mrd. Euro höherer Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II). Im Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld des Bundes für verfassungswidrig erklärt. 4 Das Land beabsichtigt, die freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld für den Betrieb und den Bau von Kindertagesstätten an die Kommunen weiterzuleiten. Für den Zeitraum von 2016 bis 2018 stehen hierfür rd. 60 Mio. Euro zur Verfügung. Im Raum steht ferner die Zusage des Bundes, die Kommunen ab 2018 dauerhaft um 5 Mrd. Euro jährlich zu entlasten. Der starke Anstieg der Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2015 ist eine Herausforderung für alle öffentlichen Ebenen. Anzuerkennen ist, dass die Kommunen mit der Aufgabe der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen stark belastet sind. Dem bislang höchsten absoluten Anstieg der Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern seit Jahren (vgl. Anlage 1) dürften insoweit hohe Ausgaben gegenüberstehen. Der Bund beteiligt sich maßgeblich über eine geänderte Umsatzsteuerverteilung an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge. Vor dem Hintergrund haben sich Land und Kommunen im Laufe des Jahres auf eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommunen für die Integration, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge verständigt. Die finanzielle Entlastung der Kommunen stellt sich wie folgt dar: Einführung einer Integrationspauschale ab Juli 2015 in Höhe von 900 Euro für jeden Asylbewerber, der nach dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung in einer Gemeinde unterkommt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte in Höhe von 2 Mio. Euro jährlich für die Unterstützung der Koordinierung der integrationsorientierten Aufnahme von Asylsuchenden, Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern 2015 in Höhe von 2 Mrd. Euro (Anteil der Kommunen in Schleswig- Holstein rd. 28 Mio. Euro, davon 8 Mio. Euro zahlbar in 2017), Anhebung der Erstattungsquote der Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Dauer des Asylverfahrens bis zur Entscheidung über den Asylantrag auf 90 % (bislang 70 %) ab dem 1. Januar 2016, Erweiterung der Integrationspauschale zu einer Integrations- und Aufnahmepauschale und stufenweise Erhöhung auf 2.000 Euro (ab Januar 2016 1.000 Euro, ab März 2016 2.000 Euro für jeden Asylbewerber, der nach dem Aufenthalt in einer 4 Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21. Juli 2015 1 BvF 2/13

- 5 - Erstaufnahmeeinrichtung in einer Gemeinde unterkommt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht), Unterstützung von Herrichtungsmaßnahmen in dezentralen Unterkünften und anerkannten Gemeinschaftsunterkünften in Höhe von jeweils 3,5 Mio. Euro. Die Unterstützung des Landes geht über die finanzielle Entlastung der Kommunen hinaus. Insbesondere durch verschiedene organisatorische Maßnahmen verfolgt das Land die Zielsetzung, den Kommunen die praktische Bewältigung ihrer Aufgaben zu erleichtern (z. B. Umsetzung von Standardabweichungen, Einrichtung einer zentrale Ansprechstelle, Vermittlung von Liegenschaften, regelmäßige Lageberichte, Arbeitshilfen u. ä.). Um dem gestiegenen Wohnraumbedarf Rechnung zu tragen, legt das Land gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein ein Wohnungsbauprogramm für Menschen mit geringem Einkommen auf. In einem ersten Schritt sollen 4.000 neue Wohnungen geschaffen werden. Die aktuelle Diskussion über den starken Anstieg der Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge wird im Wesentlichen durch die zusätzlichen finanziellen Belastungen bestimmt. Unstrittig ist, dass die öffentlichen Haushalte beachtliche zusätzliche Ausgaben zu tragen haben, die durch den Bedarf an Wohnraum und Versorgung und die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt entstehen. Aus der aktuellen Situation erwachsen mittel- bis langfristig jedoch auch enorme Chancen. Wichtige Voraussetzung dafür ist sicher eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt als wirksamer Beitrag, der demographischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Hierzu gibt es unterschiedliche wissenschaftliche Thesen. Anhand von Simulationsrechnungen kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.v. (DIW Berlin) zum Ergebnis, dass langfristig der Nettobeitrag der Flüchtlingsmigration zur gesamtwirtschaftlichen Leistung positiv sein wird. 5 Trotz oder besser: wegen der besonderen Herausforderungen darf das Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht vernachlässigt werden. Dem Abbau der aufgelaufenen Defizite muss im Interesse der nachfolgenden Generationen weiterhin eine hohe Priorität eingeräumt werden. B. Finanzsituation der schleswig-holsteinischen Kommunen 1. Teilweise schwierige Datenlage Bis 2006 galt für alle Kommunen mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein. Seit 2007 ist es den Kommunen überlassen, alternativ ein doppisches Rechnungswesen anzuwenden (Wahlfreiheit) 6. Mit dem System der doppelten Buchführung soll ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt werden. Seit 2007 hat die Anzahl der Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen, kontinuierlich zugenommen. Zum Jahr 2015 haben bereits rd. 2/3 aller Kommunen ihr Haushaltsrecht auf die Doppik umgestellt, darunter alle Kreise und kreisfreien Städte sowie 15 der 17 7 kreisangehörigen Städte, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen (vgl. D, Seite 14). Die Städte Kaltenkirchen (2016) und Rendsburg (2017) werden kurzfristig auf die Doppik umstellen. 5 www.diw.de Publikationen Wochenbericht Nr. 45.2015 6 Neben Schleswig-Holstein haben lediglich die Kommunen in Bayern, Thüringen und befristet Baden- Württemberg eine Wahlfreiheit. In allen übrigen Flächenländern ist ausschließlich ein doppisches Rechnungswesen anzuwenden. 7 Zu den genannten Städten gehört auch die Stadt Kaltenkirchen. Der Landrat des Kreises Segeberg ist ab 2012 zur Kommunalaufsicht über die Stadt Kaltenkirchen herangezogen worden.

- 6 - Die Umstellung auf die Doppik verläuft vor Ort jedoch nicht völlig reibungslos: Bei einer Reihe von Kommunen fehlen aktuelle Jahresabschlüsse. Die Umstellung auf das neue Rechnungswesen hat viele Kommunen veranlasst, noch vorsichtiger zu planen. Beide Aspekte führen dazu, dass die Finanzlage der Kommunen insgesamt derzeit schwer einzuschätzen ist. Erfreulicherweise sind die tatsächlichen Ergebnisse aber regelmäßig deutlich günstiger, als es die Planzahlen zeigen. Für 2008 liegen für die Kommunen, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen, alle Jahresabschlüsse vor. Für 2009 steht lediglich der Abschluss der Stadt Pinneberg noch aus. Für die Jahre 2010 bis 2012 haben jedoch folgende Kommunen noch keine Jahresabschlüsse vorgelegt: Jahr 2010 2011 2012 Kreis Schleswig-Flensburg 8 X X Hansestadt Lübeck X Stadt Bad Oldesloe X Stadt Eckernförde X Stadt Geesthacht X X X Stadt Heide X X X Stadt Norderstedt X X Stadt Pinneberg X X X Stadt Reinbek X X Stadt Schleswig X Stadt Wedel X Anzahl Kommunen 3 6 11 Die tabellarische Darstellung zeigt, dass mit zunehmender Aktualität jeweils weniger Ergebnisse vorliegen. Für 2013 stehen sogar noch 16 Ergebnisse von Kommunen aus, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen (drei Kreise, eine kreisfreie Stadt, zwölf kreisangehörige Städte vgl. Anlage 2). Für die Finanzaufsicht, vor allem aber auch für die kommunalpolitischen Entscheidungsträger vor Ort ist dies eine schwierige Situation. Sofern über einen längeren Zeitraum keine Ergebnisse vorliegen, kann die Finanzsituation der betroffenen Kommune nicht verlässlich beurteilt werden. Dies kann die Kommunalaufsicht bei der Genehmigung der genehmigungspflichtigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung nicht unberücksichtigt lassen. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten erwartet für die Haushaltsgenehmigungen 2016 eine verbindliche Zusage über die Vorlage der Jahresabschlüsse für das Jahr 2012 9. Die betroffenen Kommunen müssen daher mit Nachdruck die ausstehenden Ergebnisse erstellen. Vergleichbar ist die Situation für die Gemeinden, die der Aufsicht einer Landrätin oder eines Landrates unterstehen. Auch dort liegen in den Jahren ab 2008 zum Zeitpunkt der Erhebung (Spätsommer des jeweiligen Folgejahres) in zunehmender Zahl keine Jahresabschlüsse vor. Bei der Darstellung der Defizite (Anlage 2) werden in diesen Fällen die ent- 8 Der Jahresabschluss des Kreises Schleswig-Flensburg wird derzeit noch geprüft 9 Vgl. Ziff. 1.3.2 des Haushaltserlasses 2016 vom 11. September 2015, www.schleswig-holsteind.de Themen & Aufgaben Kommunales Kommunale Finanzen Finanzsituation der Kommunen, Haushaltserlass

- 7 - sprechenden Planzahlen herangezogen. Diese fallen in der Regel jedoch deutlich schlechter aus als die tatsächlichen Ergebnisse. Das Nebeneinander von Doppik und Kameralistik führt bei einer Gesamtbetrachtung zu weiteren Problemen. Die entscheidende Kennziffer zur Beurteilung der kommunalen Finanzsituation sind die Defizite (Anlage 2). Dort werden freie Finanzspielräume (kamerale Haushalte) und Jahresergebnisse (doppische Haushalte) aufgeführt. Eine Addition beider Werte führt jedoch nicht zu sachgerechten Ergebnissen. Auf den Ausweis der Summen wird daher für die Jahre 2008 bis 2015 teilweise verzichtet. Daten für die Ermittlung des freien Finanzspielraums und des Jahresergebnisses lassen sich nicht aus der amtlichen Statistik entnehmen. Die aufgelaufenen Defizite für den kreisangehörigen Bereich (soweit die dortigen Kommunen der Aufsicht einer Landrätin oder eines Landrates unterliegen) sind erstmals für 2004, vollständig erstmals für 2006 erfasst worden. Für 2004 und 2005 liegen für den kreisangehörigen Bereich nur die Defizite der Kommunen vor, die beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten einen Antrag auf Fehlbetragszuweisungen gestellt haben. Von dem Ausweis aufgelaufener Defizite ab 2012 wird in der Anlage 2 zum Teil abgesehen, da noch nicht ausreichend Jahresabschlüsse vorliegen. Für 2009, 2010 und für 2011 liegen teilweise noch Planzahlen vor, so dass die Summe der aufgelaufenen Defizite ggf. noch nach unten zu korrigieren sein wird. Die teilweise noch ausstehenden Abschlüsse der kreisangehörigen Gemeinden, die der Aufsicht einer Landrätin oder eines Landrats unterstehen, sind ebenfalls der Grund dafür, dass die aufgelaufenen Defizite ab dem Jahr 2008 zunehmend überhöht sind, und zwar sowohl die Höhe der aufgelaufenen Defizite als auch die Zahl der Gemeinden mit aufgelaufenen Defiziten. Die Kennziffern Eigenkapital und Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme stehen nur für die Kommunen zur Verfügung, die einen doppischen Jahresabschluss erstellt haben. In der Anlage 3 werden diese Kennziffern nur für die Kommunen, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen, und die fünf kreisangehörigen Konsolidierungsgemeinden dargestellt, da sich diese Kennziffern nicht aus der amtlichen Statistik herleiten lassen und den Jahresabschlüssen der Kommunen entnommen werden müssen. Die Darstellung beginnt mit dem Jahr 2009, da erst seit jenem Jahr eine signifikante Zahl der o. g. Kommunen die Doppik anwendet. Die Angaben über die Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern (Anlage 1) speisen sich aus verschiedenen Quellen, auf die in der Anlage verwiesen wird. Daten zu Kassenkrediten und Schulden der Kernhaushalte, zu Kassenkrediten und Schulden einschließlich Extrahaushalte, zum Finanzvermögen einschließlich Extrahaushalte, zu Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie zum Realsteuervergleich werden aus der amtlichen Statistik ermittelt. Die übermittelten Daten zu Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sind für die schleswig-holsteinischen Kommunen für den Zeitraum 2004 bis 2007 zu niedrig dargestellt. Hintergrund ist die unvollständige Bereitstellung der entsprechenden Daten insbesondere einer großen Stadt. 2. Beurteilung der Finanzsituation anhand verschiedener Kennziffern Die Beurteilung der kommunalen Finanzsituation kann mit Hilfe verschiedener Kennziffern vorgenommen werden. Im Folgenden werden zunächst die einzelnen Kennziffern und ihr Aussagegehalt skizziert und die Ergebnisse für Schleswig-Holstein kurz dargestellt:

- 8 - a) Freier Finanzspielraum, Jahresfehlbetrag und aufgelaufenes Defizit Bei Kommunen, die noch das kamerale Rechnungswesen anwenden, ist der freie Finanzspielraum eine wichtige Kenngröße. Der freie Finanzspielraum stellt den Teil der Zuführung zum Vermögenshaushalt dar, der für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Ist der freie Finanzspielraum negativ, wird dargestellt, in welchem Umfang die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts und der Pflichtzuführungen nicht mehr durch laufende Einnahmen gedeckt sind. Der freie Finanzspielraum wird aus dem Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt ermittelt. Der Zuführungsbetrag muss dabei mindestens in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten einschließlich der Kreditbeschaffungskosten sowie der Ansammlung der pflichtigen Rücklagen erwirtschaftet werden. Ist der freie Finanzspielraum negativ, wird ein Defizit erwirtschaftet. Ein Defizit ist spätestens im übernächsten Haushaltsjahr erneut abzudecken, auch wenn dadurch erneut ein Defizit erwirtschaftet wird oder ein schon vorhandenes Defizit sich weiter erhöht. Das aufgelaufene Defizit besteht daher aus der Summe der negativen freien Finanzspielräume (Defizite) der beiden Vorjahre und gibt an, in welcher Höhe in den Vorjahren Defizite erwirtschaftet worden sind, die nicht durch Überschüsse ausgeglichen werden konnten. Bei Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft bereits auf die Doppik umgestellt haben, ergibt sich das aufgelaufene Defizit aus dem aufgelaufenen Defizit zum Ende des Jahres vor der Umstellung auf die Doppik zuzüglich der nach der Umstellung auf die Doppik erwirtschafteten Jahresfehlbeträge und abzüglich der erwirtschafteten Jahresüberschüsse in der Ergebnisrechnung. Freier Finanzspielraum und Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag sind wichtige Kennziffern zur Beurteilung der kommunalen Finanzsituation. Die statistisch nicht erfassten Kennzahlen werden für die Kommunen, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen, den Haushalten bzw. Jahresabschlüssen oder Jahresrechnungen entnommen. Für die übrigen Kommunen werden die Angaben durch Umfrage ermittelt. Danach ergibt sich folgende Entwicklung der aufgelaufenen Defizite und freien Finanzspielräume bzw. Jahresergebnisse (vgl. z. T. Anlage 2): Jahr aufgelaufenes Defizit 2004 476,8 Mio. Euro 10 2005 566,2 Mio. Euro 2006 601,0 Mio. Euro 2007 599,5 Mio. Euro 2008 525,1 Mio. Euro 2009 ca. 640 Mio. Euro 2010 ca. 820 Mio. Euro 2011 ca. 1.020 Mio. Euro 2012 etwa 1.250 Mio. Euro 2013 etwa 2014 etwa 1.350 Mio. Euro 1.450 Mio. Euro Bei den Angaben für 2012 handelt es sich teilweise, bei den Angaben für 2013 und 2014 überwiegend noch um Planzahlen. Unter Einbeziehung dieser Planzahlen ergibt sich rein rechnerisch für 2012 ein aufgelaufenes Defizit von rd. 1.336 Mio. Euro. Für 2013 und 2014 10 Ohne kreisangehörige Gemeinden, die keinen Antrag auf Fehlbetragszuweisungen beim Innenministerium gestellt haben.

- 9 - würden sich die aufgelaufenen Defizite auf rd. 1.525 Mio. Euro bzw. auf rd. 1.623 Mio. Euro belaufen. Die später vorliegenden Ist-Zahlen werden jedoch erfahrungsgemäß deutlich günstiger ausfallen. Anzunehmen ist, dass die Ist-Zahl für die bis Ende 2012 aufgelaufenen Defizite in einer Größenordnung von etwa 1.250 Mio. Euro liegen dürfte. Für 2013 ist mit einem aufgelaufenen Defizit von etwa 1.350 Mio. Euro und für 2014 von etwa 1.450 Mio. Euro zu rechnen. Eine Aktualisierung dieser Annahmen bleibt den künftigen Fortschreibungen dieses Berichts vorbehalten. Nach den derzeit vorliegenden Daten ergibt sich für 2013 folgendes Bild: Bei den Kreisen scheint 2012 die Talfahrt gestoppt worden zu sein. Für 2013 ergibt sich bereits eine Stagnation der aufgelaufenen Defizite (2012 rd. 222 Mio. Euro bei noch einem fehlenden Jahresabschluss, 2013 rd. 227 Mio. Euro bei noch drei fehlenden Jahresabschlüssen). Während 2012 nur die Kreise Pinneberg und Stormarn einen Überschuss erwirtschaftet haben, ist dies im Jahr 2013 ohne Berücksichtigung der noch ausstehenden Abschlüsse bereits sechs Kreisen gelungen (Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Stormarn). 11 Allerdings weist nur der Kreis Stormarn kein aufgelaufenes Defizit aus; die genannten fünf Kreise konnten zumindest ihr aufgelaufenes Defizit reduzieren bzw. halten. Bei den kreisfreien Städten ergibt sich ein Anstieg der aufgelaufenen Defizite von rd. 763 Mio. Euro im Jahr 2012 um rd. 130 Mio. Euro auf rd. 893 Mio. Euro im Jahr 2013. Für 2012 und 2013 liegt der Jahresabschluss der Hansestadt Lübeck noch nicht vor. Alle vier kreisfreien Städte weisen ein aufgelaufenes Defizit aus, lediglich die Stadt Neumünster konnte ihr aufgelaufenes Defizit 2013 zurückführen. Bei den kreisangehörigen Städten, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen, ergibt sich ein Anstieg der aufgelaufenen Defizite von rd. 117 Mio. Euro im Jahr 2012 um rd. 28 Mio. Euro auf rd. 145 Mio. Euro im Jahr 2013. Allerdings liegen für 2012 neun und für 2013 zwölf Jahresabschlüsse noch nicht vor. Vorbehaltlich der noch fehlenden Jahresabschlüsse weisen ebenfalls 13 der in der Anlage 2 aufgeführten 16 kreisangehörigen Städte 12 für 2013 ein aufgelaufenes Defizit aus. Vier dieser Städte konnten ihr aufgelaufenes Defizit 2013 zurückführen (Eckernförde, Norderstedt, Quickborn, Reinbek). Bei den fünf Konsolidierungsgemeinden unter 20.000 Ew. ergibt sich ein Anstieg der aufgelaufenen Defizite von rd. 69 Mio. Euro im Jahr 2012 um rd. 11 Mio. Euro auf rd. 80 Mio. Euro im Jahr 2013. Für die Stadt Lauenburg/Elbe liegen seit 2010 keine Rechnungsergebnisse vor. Ferner stehen für 2012 die Abschlüsse für die Gemeinde Pellworm und die Stadt Bad Segeberg noch aus. Für 2013 und 2014 liegen bislang nur die Abschlüsse der Stadt Schwarzenbek vor. Bei den übrigen kreisangehörigen Gemeinden ergibt sich ein Anstieg der aufgelaufenen Defizite von rd. 165 Mio. Euro im Jahr 2012 um rd. 15 Mio. Euro auf rd. 180 Mio. Euro im Jahr 2013. 40 der 1.074 übrigen kreisangehörigen Gemeinden haben für 2013 Fehlbetragszuweisungen vom Land erhalten. Insgesamt wird deutlich, dass sich die Finanzprobleme bei den kreisfreien Städten konzentrieren. Über die Hälfte aller aufgelaufenen Defizite entfallen allein auf die vier kreisfreien Städte. 11 Unter Berücksichtigung der Gewährung von Konsolidierungshilfen und Fehlbetragszuweisungen 12 Ohne die Stadt Kaltenkirchen, für die der Landrat des Kreises Segeberg zur Kommunalaufsicht herangezogen wurde

- 10 - Für 2014 liegen bislang überwiegend nur Planzahlen vor. Während danach bei den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Städten, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen, noch mit einem Anstieg der aufgelaufenen Defizite zu rechnen ist, ergeben sich für die Kreise fast durchweg positive Rechnungsergebnisse (vgl. Anlage 2). Obwohl noch vier Abschlüsse ausstehen, weisen die Kreise 2014 einen Überschuss von über 65 Mio. Euro aus. Damit können 2014 die bislang aufgelaufenen Defizite der Kreise um etwa 50 Mio. Euro deutlich reduziert werden. b) Eigenkapital und Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme Das Eigenkapital einer Kommune besteht aus den Bilanzpositionen Allgemeine Rücklage, Sonderrücklage, Ergebnisrücklage, vorgetragener Jahresfehlbetrag und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ( 48 GemHVO-Doppik). Die Entwicklung des Eigenkapitals zeigt, ob es der Kommune gelingt, ihr Nettovermögen zu erhöhen. Ziel der Kommune muss es sein, ihr Eigenkapital stetig zu erhöhen, da sowohl durch die Preissteigerung als auch durch erhöhte Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern und Wirtschaft an die öffentliche Infrastruktur ein stetig sich erhöhendes Anlagevermögen der Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Nur wenn das Eigenkapital ebenfalls entsprechend zunimmt, kann das Verhältnis der Finanzierung des Vermögens der Kommune durch Eigenkapital und Fremdkapital gewahrt werden. Die Entwicklung des Anteils des Eigenkapitals an der Bilanzsumme im Laufe der Jahre zeigt, ob dies der Kommune gelungen ist. Die Eigenkapitalausstattung ist in Anlage 3 dargestellt. Auch wenn aufgrund fehlender Jahresabschlüsse Angaben zur Eigenkapitalausstattung vielfach nicht gemacht werden können, wird deutlich, dass die Eigenkapitalausstattung der Kommunen sehr heterogen ist. c) Kassenkredite In Zeiten, in denen einige Kommunen ihren Verwaltungshaushalt / ihre Ergebnisrechnung nicht ausgleichen können, bietet die Kennziffer Kassenkredite ein Indiz für die Höhe der nicht abgedeckten Fehlbeträge. Somit stellen die Kassenkredite auch eine Verschuldung der Kommunen dar. Zusammen mit den Schulden am Kreditmarkt (vgl. B. 2 d, Seite 11) ergibt sich damit ein Überblick über die Gesamtverschuldung der kommunalen Kernhaushalte. Durch Artikel 2 des Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetzes vom 30. Dezember 2011 (GVOBl. Schl.-H. 2012, S. 74) ist den Kommunen ermöglicht worden, Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten bis zur Höhe des Bestandes an Kassenkrediten zum 31. Dezember 2011 aufzunehmen, wenn sie eine entsprechende Festsetzung in ihrer Haushaltssatzung 2012 aufnehmen. Die Ablösung konnte in dem Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2014 erfolgen. Von dieser Möglichkeit hat u. a. eine kreisfreie Stadt in einem Umfang von 165 Mio. Euro Gebrauch gemacht. Im Zeitraum von 2012 bis 2014 sind insgesamt über 200 Mio. Euro abgelöst worden. Mit Artikel 5 des Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs vom 10. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 473) ist erneut die Möglichkeit geschaffen worden, Kassenkredite durch Kredite abzulösen. Berechtigt sind danach Gemeinden und Kreise, die für die Jahre 2011 und 2012 Fehlbetragszuweisungen erhalten haben. Ob und in welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten. Die Entwicklung der Kassenkredite ist in Anlage 4 dargestellt. Im Zeitraum von 2001 bis 2005 sind die Kassenkredite kontinuierlich angestiegen (2005: 194 Euro/Ew.). Von 2005 bis 2008 konnte der Kassenkreditbestand zurückgeführt werden (2008: 158 Euro/Ew.). Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Kassenkredite seit 2009 wieder deutlich angestie-

- 11 - gen (2012: 327 Euro/Ew.). Der deutliche Rückgang 2013 (271 Euro/Ew.) dürfte wesentlich in der Ablösung von Kassenkrediten durch Kredite begründet sein. Für 2014 ergibt sich nur ein sehr moderater Anstieg (279 Euro/Ew.). Von den Kommunen der westdeutschen Flächenländer weisen die Kommunen Schleswig-Holsteins den drittgeringsten Kassenkreditbestand pro Einwohner aus (vgl. Anlage 4). d) Schulden am Kreditmarkt Kredite dürfen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in den Kernhaushalten der Kommunen ist in Anlage 5 dargestellt. Von 2001 bis 2006 ist die Verschuldung annähernd konstant geblieben (2001 996 Euro/Ew., 2006 997 Euro/Ew.). In den Jahren 2007 und 2008 war sogar eine rückläufige Verschuldung zu verzeichnen (2008 902 Euro/Ew.). Seit 2009 ist die Verschuldung wieder angestiegen (2014 1.156 Euro/Ew.). Von den Kommunen der westdeutschen Flächenländer weisen die Kommunen Schleswig- Holsteins die viertgeringste Verschuldung pro Einwohner aus (vgl. Anlage 5). Ursächlich für den Rückgang bis 2008 sind Ausgliederungen. Die Zunahme der Schulden im Jahre 2009 ist vor allem auf die Zunahme der Schulden eines Kreises im Zusammenhang mit einem Krankenhaus zurückzuführen. Der deutliche Anstieg 2010 steht im Zusammenhang mit der Unterstützung der staatlichen Konjunkturpolitik einschließlich der Umsetzung des Konjunkturprogramms im Kontext der Wirtschafts- und Finanzkrise. Der überproportionale Anstieg 2013 ist durch die Umwandlung von Kassenkrediten in Kredite insbesondere einer kreisfreien Stadt begründet (vgl. B. 2 c, Seite 10). e) Gesamtverschuldung Durch die Möglichkeit, Kassenkredite durch Kredite abzulösen, ist der Zusammenhang zwischen Kassenkrediten und der Höhe der nicht abgedeckten Fehlbeträge nicht mehr uneingeschränkt herstellbar. Der Aussagewert der einzelnen Kennziffern Kassenkredite und Verschuldung ist dadurch reduziert. Die Betrachtung der Verschuldung der Kernhaushalte der Kommunen muss ab dem Jahr 2012 vorrangig auf die Gesamtverschuldung der kommunalen Haushalte durch Kreditmarktschulden und Kassenkredite abgestellt werden. Durch Ausgliederung kommunaler Einrichtungen werden Schulden vielfach nicht mehr in den Kernhaushalten der Kommunen, sondern in Extrahaushalten und bei sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nachgewiesen. Die Extrahaushalte bilden nach dem Schalenkonzept der Finanzstatistik zusammen mit den Kernhaushalten den öffentlichen Gesamthaushalt. Sie sind definiert als institutionelle Einheiten (Merkmal: Entscheidungsfreiheit und vollständiges Rechnungswesen), die von Kommunen kontrolliert werden (mehr als 50 % der Kapital- oder Stimmrechte) und bei denen es sich um Nichtmarktproduzenten (nicht mehr als 50 % der Produktionskosten werden durch Umsätze gedeckt) oder Hilfsbetriebe (erwirtschaften ihre Umsätze größtenteils mit dem öffentlichen Bereich) handelt. Nicht zu den Extrahaushalten zählen z. B. überwiegend Krankenhäuser, Verkehrsunternehmen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen (Marktproduzenten).

- 12 - Die Kennziffer der Kassenkredite und Schulden der Kernhaushalte einschl. Extrahaushalte gibt ein umfassenderes Bild über die Schulden der Kommunen, als es die begrenzte Betrachtung der Kernhaushalte erlaubt. Die Statistischen Ämter der Länder haben mit der Gemeinschaftsveröffentlichung Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 1. August 2014 erstmals Daten zur Verschuldung der Kommunen vorgelegt, die neben den Kern- und Extrahaushalten auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen umfassen. Nach dem Schalenkonzept der Finanzstatistik bilden die Kernhaushalte, Extrahaushalte sowie die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zusammen den öffentlichen Bereich. Da es sich bei dieser Veröffentlichung zunächst um eine einmalige Darstellung der Verschuldung zum 31. Dezember 2012 handelt, die Daten nicht in allen Bundesländern vollständig valide sind und die Abgrenzung der Schulden von der anderer Veröffentlichungen teilweise abweicht (z. B. werden Schulden beim öffentlichen Bereich hier nicht dargestellt), wurde von einer Berücksichtigung dieser Veröffentlichung abgesehen. Eine Betrachtung der Gesamtverschuldung der kommunalen Kernhaushalte durch Kassenkredite und Schulden ergibt sich aus der beigefügten Anlage 6. Von 2001 bis 2005 hat die Verschuldung in überschaubarem Rahmen zugenommen (2001: 1.013 Euro/Ew., 2005: 1.189 Euro/Ew.). Bis 2008 konnte die Gesamtverschuldung zurückgeführt werden (1.060 Euro/Ew.). Vor allem im Jahr 2010 hat sich ein deutlicher Anstieg ergeben (1.225 Euro/Ew.). Dies ist eine Auswirkung der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Umsetzung der staatlichen Konjunkturpolitik. In den Jahren 2011 und 2012 ist ein geringerer, aber immer noch deutlicher Anstieg pro Einwohner von jeweils rd. 6 % zu verzeichnen. Dagegen fiel der Anstieg pro Einwohner 2013 (rd. 1,4 %) und 2014 (rd. 3 %) deutlich geringer aus. Einen noch umfassenderen Überblick über die Gesamtverschuldung liefert die Darstellung der kommunalen Kernhaushalte durch Kassenkredite und Schulden einschließlich der Extrahaushalte (Anlage 7). Hierüber liegen die Daten erst ab dem Jahr 2010 vor. Auch hier hat sich der Anstieg pro Einwohner gegenüber 2012 deutlich verringert (2012 knapp 6 %, 2013 rd. 1,4 %, 2014 rd. 2,5 %). Von den Kommunen der westdeutschen Flächenländer weisen die Kommunen Schleswig-Holsteins die drittgeringste Gesamtverschuldung pro Einwohner aus (vgl. Anlage 7). Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Periodengerechtigkeit ist auch die Entwicklung der Pensionsrückstellungen bei der Beurteilung der finanziellen Situation der Kommunen notwendig. Diese bilden die von den Beamten der Kommunen in ihrer aktiven Beschäftigungsphase erworben Anwartschaften auf Versorgungsleistungen abgezinst auf den jeweiligen Betrachtungszeitpunkt ab. Hier wird in den Jahren 2010 bis 2014 ein kontinuierlicher Anstieg ausgewiesen: 13 2010 2.049 Mio. Euro 724 Euro/Ew. 2011 2.120 Mio. Euro 747 Euro/Ew. 2012 2.138 Mio. Euro 763 Euro/Ew. 2013 2.198 Mio. Euro 783 Euro/Ew. 2014 2.292 Mio. Euro 813 Euro/Ew. 13 Seit 2014 einschließlich kommunaler Zweckverbände

- 13 - f) Finanzvermögen Das Finanzvermögen der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich derer Extrahaushalte umfasst Bargeld und Einlagen, Wertpapiere und Finanzderivate, Ausleihungen, Anteilsrechte sowie sonstige Forderungen. Statistische Auswertungen über das Finanzvermögen einschließlich Extrahaushalte liegen ab dem Jahr 2010 vor (Anlage 8). Das Finanzvermögen einschließlich Extrahaushalte ist kontinuierlich gestiegen (2010: 1.087 Euro/Ew., 2014: 1.329 Euro/Ew.). g) Realsteuerhebesätze Über das Hebesatzrecht können Gemeinden die Höhe ihrer Einnahmen aus der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer beeinflussen. Der Realsteuervergleich ermöglicht auf Basis gewogener Durchschnittshebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer einen Vergleich mit Kommunen anderer Flächenländer. Diese Vergleiche geben einen Grad für die Ausschöpfung von Gestaltungsmöglichkeiten bei den Realsteuerhebesätzen durch die schleswig-holsteinischen Kommunen im Vergleich zu den Kommunen anderer Flächenländer an und zeigen ggf. denkbare Entlastungspotenziale für die Kommunen auf. Die Durchschnittshebesätze der schleswig-holsteinischen Kommunen bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sind in Anlage 10 dargestellt. Zu einem Vergleich mit den Kommunen der anderen Flächenländer wird auf die folgenden Ausführungen unter C. verwiesen. h) Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern Die wesentlichen Einnahmequellen der Kommunen sind die originären Steuereinnahmen, die Beteiligung an Gemeinschaftssteuern sowie Finanzausgleichszuweisungen. Die Entwicklung dieser Einnahmen ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Einnahmen korrespondieren mit der konjunkturellen Entwicklung (vgl. A, Seite 1 ff.). Der höchste Einnahmerückgang war im Jahr 2009 als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise zu verzeichnen. Positiv hervorzuheben sind die hohen Einnahmezuwächse in den letzten Jahren (2013 + rd. 7 %, 2014 + rd. 6 %, 2015 + rd. 7 %), wobei es sich für 2015 teilweise noch um Planzahlen handelt. i) Entwicklung der Kreisumlagesätze Die elf Kreise in Schleswig-Holstein sind umlagefinanzierte Gebietskörperschaften. Soweit die sonstigen Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen eines Kreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben (vgl. 19 Absatz 1 FAG). 14 Die Kreisumlage ist somit ein wesentliches Finanzierungsinstrument der Kreise. Bis 2014 hatten die Kreise die Möglichkeit, neben der allgemeinen Kreisumlage auch eine Zusatzkreisumlage von abundanten Gemeinden zu erheben. Mit der Reform des kommunalen Finanzausgleiches zum Jahr 2015 ist auch das Instrument der Kreisumlage modifiziert worden. Dabei wurde die Zusatzkreisumlage zugunsten einer Stärkung der Finanzausgleichsumlage (vgl. 21 FAG) gestrichen. Die Entwicklung des gewogenen durchschnittlichen Umlagesatzes für die allgemeine Kreisumlage ist in der Anlage 11 dargestellt. In den vergangenen zehn Jahren hat sich dieser durchschnittliche Umlagesatz in einem Korridor von 35,01 % (2006) bis 35,99 % (2013) annähernd seitwärts bewegt. Zum Jahr 2015 hat lediglich der Kreis Plön seinen zuvor noch unterdurchschnittlichen Kreisumlagesatz um einen Prozentpunkt auf 36,00 % angehoben. 14 Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs vom 10. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 473)

- 14 - C. Vergleich der kommunalen Finanzsituation aller Flächenländer Für einen Teil der zuvor beschriebenen Kennzahlen liegen auch statistische Vergleichswerte der Kommunen anderer Länder vor. Für diese Kennzahlen wird im Folgenden die Finanzsituation der schleswig-holsteinischen Kommunen mit der Finanzsituation der Kommunen der anderen Länder verglichen. Nach dieser Vergleichsbetrachtung haben schleswigholsteinische Kommunen 1. geringere Kassenkredite pro Ew. in den Kernhaushalten; Die Kassenkredite der schleswig-holsteinischen Kommunen betrugen Ende 2014 279 Euro/Ew. (2013: 271 Euro/Ew.) bei einem Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer von 663 Euro/Ew. (2013: 650 Euro/Ew.) (Anlage 4). 2. höhere Schulden pro Ew. in den Kernhaushalten; Die Schulden der schleswig-holsteinischen Kommunen betrugen Ende 2014 1.156 Euro/Ew. (2013: 1.123 Euro/Ew.) bei einem Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer von 1.082 Euro/Ew. (2013: 1.089 Euro/Ew.) (Anlage 5). 3. eine geringere Gesamtverschuldung pro Ew. in den Kernhaushalten; Die Gesamtverschuldung der kommunalen Kernhaushalte durch Kassenkredite und Schulden betrug Ende 2014 1.435 Euro/Ew. (2013: 1.394 Euro/Ew.) bei einem Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer von 1.745 Euro/Ew. (2013: 1.738 Euro/Ew.) (Anlage 6). 4. eine geringere Gesamtverschuldung pro Ew. in den Kernhaushalten einschließlich Extrahaushalte; Die Gesamtverschuldung der kommunalen Kernhaushalte durch Kassenkredite und Schulden einschließlich Extrahaushalte betrug Ende 2014 1.612 Euro/Ew. (2013: 1.572 Euro/Ew.) bei einem Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer von 1.959 Euro/Ew. (2013: 1.904 Euro/Ew.) (Anlage 7). 5. ein geringeres Finanzvermögen pro Ew. einschl. Extrahaushalte; Das Finanzvermögen der kommunalen Kernhaushalte einschließlich Extrahaushalte betrug Ende 2014 1.329 Euro/Ew. (2013: 1.302 Euro/Ew.) bei einem Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer von 2.505 Euro/Ew. (2013: 2.403 Euro/Ew.) (Anlage 8). 6. eine geringere Bürgschaftssumme pro Ew.; Die Bürgschaftssumme der schleswig-holsteinischen Kommunen betrug Ende 2014 162 Euro/Ew. (2013: 172 Euro/Ew.) bei einem Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer von 387 Euro/Ew. (2013: 393 Euro/Ew.) (Anlage 9). 7. einen geringeren gewogenen Durchschnittshebesatz bei der Grundsteuer A; Der gewogene Durchschnittshebesatz der schleswig-holsteinischen Kommunen belief sich im Jahre 2014 auf 307 % (2013: 301 %). Der gewogene Durchschnittshebesatz der Kommunen der Flächenländer belief sich im Jahr 2014 auf 320 % (2013: 316 %). Hätten die Kommunen in Schleswig-Holstein einen Durchschnittshebesatz wie die Kommunen der Flächenländer gehabt, hätten sich Mehreinnahmen in Höhe von rd. 0,9 Mio. Euro (2013: 1,1 Mio. Euro) ergeben (Anlage 10). 8. einen erheblich geringeren gewogenen Durchschnittshebesatz bei der Grundsteuer B; Der gewogene Durchschnittshebesatz der schleswig-holsteinischen Kommunen belief sich im Jahr 2014 auf 368 % (2013: 363 %). Der gewogene Durchschnittshebesatz der Kommunen der Flächenländer belief sich im Jahr 2014 auf 422 % (2013: 417 %). Nur die Kommunen im Saarland haben im Durchschnitt einen geringeren Hebesatz (363 %). Hätten die Kommunen in Schleswig-Holstein einen Durchschnittshebesatz wie die Kommunen der Flächenländer gehabt, hätten sich Mehreinnahmen in Höhe von rd. 57,5 Mio. Euro (2013: 56,2 Mio. Euro) ergeben (Anlage 10).

- 15-9. einen geringeren gewogenen Durchschnittshebesatz bei der Gewerbesteuer; Der gewogene Durchschnittshebesatz der schleswig-holsteinischen Kommunen belief sich im Jahr 2014 auf 360 % (2013: 364 %). Damit lag der gewogene Durchschnittshebesatz sogar unter dem entsprechenden Hebesatz des Vorjahres. Der gewogene Durchschnittshebesatz der Kommunen der Flächenländer belief sich im Jahr 2014 auf 392 % (2013: 391 %). Hätten die Kommunen in Schleswig-Holstein einen Durchschnittshebesatz wie die Kommunen der Flächenländer gehabt, hätten sich Mehreinnahmen in Höhe von rd. 79,6 Mio. Euro (2013: 68,9 Mio. Euro) ergeben (Anlage 10). Bei den meisten Kennzahlen schneiden die schleswig-holsteinischen Kommunen bei einem Ländervergleich positiv ab. Dies geht auf verschiedene Ursachen zurück, die im Einzelfall jedoch nicht zu quantifizieren sind. Neben einer angemessenen Finanzausstattung und einer wirksamen Kommunalaufsicht dürften die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung in der Vergangenheit und die verantwortungsvolle Kommunalpolitik vor Ort entscheidende Faktoren sein. Der freie Finanzspielraum lässt sich nicht aus der amtlichen Statistik ermitteln, so dass es hier keine Vergleiche zu anderen Ländern gibt. D. Reform des Gemeindehaushaltsrechts Seit 1994 ist das kamerale Haushaltsrecht in Schleswig-Holstein wiederholt durch die verstärkte Berücksichtigung von Abschreibungen und die Einführung von Sonderrücklagen (u. a. für Pensionsverpflichtungen) zur Darstellung des Ressourcenverbrauchs fortentwickelt worden. Die Umwandlung der Abschreibungsrücklage von einer Sollrücklage in eine Mussrücklage zum Haushaltsjahr 2005 hat sich mindernd auf den freien Finanzspielraum und ggf. erhöhend auf die aufgelaufenen Defizite ausgewirkt. In einem weiteren Schritt sind zum Haushaltsjahr 2008 die bisherigen Sollrücklagen Finanzausgleichs-, Altersteilzeit-, Altlasten-, Steuer- und Verfahrensrücklage in Mussrücklagen umgewandelt worden. Den Kommunen in Schleswig-Holstein ist ab 2007 die Umstellung ihrer Haushalte auf eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ermöglicht worden. Von den 32 Kommunen, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen (elf Kreise, vier kreisfreie Städte und 17 kreisangehörige Städte über 20.000 Ew. 15 ), haben lediglich die Städte Rendsburg und Kaltenkirchen noch nicht auf die Doppik umgestellt. Die Umstellung dort steht jedoch kurzfristig bevor (Kaltenkirchen 2016, Rendsburg 2017). Ein Überblick über die Dynamik des Umstellungsprozesses ist der Anlage 13 zu entnehmen. Von den Zweckverbänden, die der Finanzaufsicht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten unterstehen, haben 17 auf die GemHVO-Doppik umgestellt. Noch wenden 4 Zweckverbände die GemHVO-Kameral und 11 Zweckverbände die Vorschriften der EigVO an. 15 Einschließlich die Stadt Kaltenkirchen, für die der Landrat des Kreises Segeberg zur Kommunalaufsicht herangezogen wurde

E. Zusammenfassung - 16 - Seit 2007 haben die Kommunen die Möglichkeit, das bis dahin geltende einheitliche kamerale Rechnungswesen auf die Doppik umzustellen. Damit haben die Kommunen in Schleswig-Holstein anders als in den meisten anderen Ländern ein Wahlrecht zwischen kameralem und doppischem Haushaltsrecht. Mit der Doppik steht den Kommunen ein Rechnungswesen zur Verfügung, das im Sinne einer Generationengerechtigkeit den Ressourcenverbrauch erfasst. Die Möglichkeit der Umstellung haben bislang bereits 2/3 aller Kommunen genutzt. Einschränkend ist zu sehen, dass bestimmte Kennzahlen im doppischen Rechnungswesen und im kameralen Rechnungswesen nicht miteinander vergleichbar sind. Ferner hat die Umstellung auf die Doppik teilweise auch zu Problemen geführt. So konnten in einigen Fällen seit Jahren abschließend noch keine Jahresabschlüsse vorgelegt werden. In diesen Fällen liegen nur Planzahlen vor, die in die Betrachtung der kommunalen Finanzsituation einfließen mussten. Dies erschwert derzeit eine exakte Analyse der kommunalen Finanzsituation. Bei der nicht zeitgerechten Vorlage der Jahresabschlüsse dürfte es sich nur um ein temporäres Problem handeln. Die Finanzlage der Kommunen in Schleswig-Holstein, die sich bis 2008 entspannt hatte, verschlechterte sich in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2009 wieder deutlich. Vor allem durch unterstützende Maßnahmen des Bundes und des Landes sowie durch Eigenanstrengungen zur Haushaltskonsolidierung, aber auch durch eine robuste konjunkturelle Entwicklung zeichnet sich seit 2012 eine leichte Entspannung der kommunalen Finanzsituation ab. Allerdings müssen die von Bund und Land initiierten Maßnahmen teilweise noch ihre Wirkung entfalten (vgl. A 4 und A 5, Seite 3 ff.). Diese Einschränkungen vorausgeschickt, lässt sich die kommunale Finanzsituation für 2013 wie folgt beschreiben: Bei den aufgelaufenen Defiziten ist mit einer Größenordnung von etwa 1.350 Mio. Euro zu rechnen. Die Anzahl der Kommunen, die für 2013 Fehlbetragszuweisungen vom Land erhalten haben, beträgt 62 (2012: 68, 2011: 56, 2010: 58). Die Gesamtverschuldung der kommunalen Kernhaushalte durch Kredite und Kassenkredite ist auf 4.048 Mio. Euro angestiegen (Vorjahr 3.914 Mio. Euro). Die Kassenkredite und Schulden der Kernhaushalte einschließlich Extrahaushalte sind auf 4.546 Mio. Euro angestiegen (Vorjahr 4.414 Mio. Euro). Die aufgelaufenen Defizite 2013 entfallen schwerpunktmäßig mit rd. 890 Mio. Euro auf die vier kreisfreien Städte, wobei es sich bei den Angaben zur Hansestadt Lübeck noch um Planzahlen handelt. Ab 2014 liegen überwiegend noch Planzahlen vor, so dass eine belastbare Aussage zur Finanzentwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr bedingt möglich wäre. Durch die Kurzfristigkeit der Kassenkredite sind die kommunalen Haushalte mit einem erheblichen Zinsänderungsrisiko belastet. Einige Kommunen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Kredite zur Ablösung von Kassenkrediten aufzunehmen (vgl. B. 2 c, Seite 10). In den Jahren 2013 bis 2015 konnten die Kommunen erhebliche Zuwächse bei den Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern erzielen (vgl. B 2 h, Seite 13). Andererseits belasten Steigerungen der Ausgaben bzw. Aufwendungen in verschiedenen Aufgabenbereichen (u. a. Sozialausgaben, Jugendhilfe, Ausbau der Kinderbetreuung, Unterhaltung der Infrastruktur) die kommunalen Haushalte. Hinzu kommen besondere Belastungen im Zu-

- 17 - sammenhang mit dem Zuwachs an Asylbewerbern und Flüchtlingen im Jahr 2015. Die Entwicklung ab 2015 ist daher mit Unsicherheiten behaftet, die derzeit nur schwer einschätzbar sind. Im Vergleich der Realsteuerhebesätze 2014 der Kommunen mit denen der Kommunen aller Flächenländer wird deutlich, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein in diesem Bereich noch über denkbare Einnahmepotentiale verfügen. Die Abweichungen sind bei den kreisangehörigen Gemeinden größer als bei den kreisfreien Städten. Gemeinden mit aufgelaufenen Defiziten, die Fehlbetragszuweisungen beantragen, müssen ihren Hebesatz für die Grundsteuer A auf mindestens 370 %, für die Grundsteuer B auf mindestens 390 % und für die Gewerbesteuer auf mindestens 370 % festsetzen. Für Konsolidierungskommunen gelten überwiegend höhere Werte. F. Anlagenverzeichnis 1 Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern 2 Entwicklung der freien Finanzspielräume, Jahresergebnisse und aufgelaufenen Defizite in Mio. Euro 3 Eigenkapital und Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme 4 Entwicklung der Kassenkredite der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer 5 Entwicklung der Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer 6 Entwicklung der Kassenkredite und Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer 7 Entwicklung der Kassenkredite und Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer einschließlich Extrahaushalte 8 Entwicklung des Finanzvermögens der Gemeinden und Gemeindeverbände der Flächenländer einschließlich Extrahaushalt 9 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleitungen der Gemeinden und Gemeindeverbände 10 Realsteuervergleich 11 Entwicklung der Umlagesätze für die Kreisumlage 12 Steuersätze der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte über 20.000 Ew. und Konsolidierungskommunen 13 Darstellung der Anzahl der Kommunen, die in den letzten Jahren ihr Rechnungswesen auf die Doppik umgestellt haben

Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Festgesetzte darin Abrechnung (einschl Verbund- Finanzausgleichsmasse Familienleistungsausgleich - FLA) Veränd. Sp. 2 Gemeindeant. Familien- Summe Veränd. Sp. 7 Gemeindeant. Veränd. Sp. 9 Jahr quote Gesamt "normal" Aufteilung + / - Vorjahr Einkommenst. leistungsausgl. Sp. 5 + 6 + / - Vorjahr Umsatzsteuer + / - Vorjahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2011 17,74 1.037,5 1,11 (-14,5) J 0 0-129,6 939,5 2,12 114,0 1,13 1.053,5 +129,8 95,9 2 +5,1 2012 17,74 2013 17,74 1.140,5 1.237,0 14 15 0 (-44,4) K 0 (-70,1) 0 (+25,7) +103,0 +96,5 942,0 1.006,8 92,0 94,9 1.034,0 1.101,7-19,5 +67,7 99,0 100,4 +3,1 +1,4 2014 17,74 1.411,3 16 (+65,1) L (+94,3) (-29,2) +174,3 1.049,3 104,9 1.154,2 +52,5 105,8 +5,4 2015 17,83 17 1.526,6 (+62,3) M (+58,8) (+3,5) +115,3 1.121,0 103,6 1.224,6 +70,4 121,0 +15,2 2016 17,83 1.505,6 (-39,4) N 0 0-21,0 1.150,0 107,5 1.257,5 +32,9 126,0 +5,0 2017 17,83 1.670,9 (+50,6) O 0 0 +165,3 1.213,0 111,2 1.324,2 +66,7 156,0 +30,0 2018 17,83 1.686,3 0 0 0 +15,4 1.271,0 115,7 1.386,7 +62,5 121,0-35,0 2019 17,83 1.731,5 0 0 0 +45,2 1.332,0 119,3 1.451,3 +64,6 125,0 +4,0 Jahr des Landes Schleswig-Holstein - IV 30 - Summe Sp. 2 + 7 + 9 11 Veränd. Sp. 11 Grundsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer sonstige + / - Vorjahr A B netto Gemeindest. 12 Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern (in Mio. ) 13 14 15 2011 2.186,9 +5,3 20,3 3 363,9 3 847,5 2 56,7 3 1.288,4 +155,1 3.475,3 +160,4 2012 2.273,5 +86,6 20,9 370,0 847,5 62,6 1.301,0 +12,6 3.574,5 +99,2 2013 2.439,1 +165,6 21,1 378,1 928,9 68,3 1.396,4 +95,4 3.835,5 +261,0 2014 2.671,3 +232,2 21,7 392,1 895,6 74,7 1.384,1-12,3 4.055,4 +219,9 2015 2.872,2 +200,9 23,0 406,0 953,0 74,7 1.456,7 +72,6 4.328,9 +273,5 2016 2.889,1 +16,9 23,0 412,0 938,0 74,7 1.447,7-9,0 4.336,8 +7,9 2017 3.151,1 +262,0 23,0 419,0 1.033,0 74,7 1.549,7 +102,0 4.700,8 +364,0 2018 3.194,0 +42,9 23,0 426,0 1.061,0 74,7 1.584,7 +35,0 4.778,7 +77,9 2019 3.307,8 +113,8 23,0 433,0 1.090,0 74,7 1.620,7 +36,0 4.928,5 +149,8 16 4 Summe Sp. 13-16 17 Veränd. Sp. 17 Gesamtsumme Veränd. Sp. 19 + / - Vorjahr Sp. 11 + 17 + / - Vorjahr 18 19 20 Stand: 10.12.2015 1 : Nach Haushaltsansätzen im Landeshaushaltsplan, ab 2016 Steuerschätzung vom November 2015 J : 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2008 (+ 61,9 Mio. ), Abrechnung 2 : 2001 bis 2014 Ergebnisse nach Gemeindefinanzreformgesetz (für das jeweilige Jahr), ab 2015 Steuerschätzung vom November 2015 KFA 2009 (-72,1 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2007 (-1,7 Mio. ) und 2008 (-2,6 Mio. ) 3 : 2001 bis 2013 Ergebnisse nach Rechnungsstatistik, 2014 Ergebnis nach Kassenstatistik, ab 2015 Steuerschätzung vom November 2015 K : Abrechnung KFA 2010 (-123,1 Mio. ), Abrechnung KFA 2011 (+52,3 Mio. ) und 4 : Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Jagdsteuer und sonst. Steuern (für 2016 ff. fortgeschrieben) 1. Abrechnungstranche Glättung KFA 2012 und KFA 2013 (+25,7 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2009 (+0,2 Mio. ) und 2010 (+0,5 Mio. ) 11 : 2011 Verringerung der Finanzausgleichsmasse um 0,15 Mio. als kommunaler Anteil zur Finanzierung von XPersonenstand, L : 2. Abrechnungstranche Glättung KFA 2012 und KFA 2013 (+65,8 Mio. ) ab 2011 Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 10 Mio. zur erhöhten Förderung von Kindertagesstätten sowie Abrechnung FLA 2012 (-0,7 Mio. ) 12 : Überproportionaler Anstieg aufgrund eines Einzelsteuerfalls im 2. Quartal 2011 M : 3. Abrechnungstranche Glättung KFA 2012 und KFA 2013 (+25,7 Mio. ) 13 : Familienleistungsausgleich 2011 einschließlich positiver Abrechnungsbeträge 2007 (9,7 Mio. ) und 2008 (14,6 Mio. ) und darüber hinausgehende Abrechnung KFA 2013 (+36,6 Mio. ) 14 : Ab 2012 Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 15,5 Mio. (0,5 Mio. Euro Verlagerung der Frauenberatungsstellen in den N : Abrechnung KFA 2014 (-39,0 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2013 (- 0,4 Mio. ) Finanzausgleich/Vorwegabzug 'Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen' sowie 15 Mio. Euro Aufstockung O : voraussichtliche Abrechnung KFA 2015 (+50,6 Mio. ) aus Landesmitteln bis 2018 für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation) 15 : Ab 2013 Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 0,553 Mio. Euro zur Erhöhung des Vorwegabzuges 'Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen') 16 : Ab 2014 einschließlich Einbeziehung der Auswirkungen aufgrund einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer (1,5 %-Punkte, Anstieg der Finanzausgleichsmasse 2014 um rd. 14,3 Mio. ) 17 : Ab 2015 erfolgen die Angaben zur Verbundquote und zur festgesetzten Finanzausgleichsmasse auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Anlage 1, Seite 1

Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein - IV 30 - Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern (in Mio. ) Festgesetzte darin Abrechnung (einschl Verbund- Finanzaus- Familienleistungsausgleich - FLA) Veränd. Sp. 2 Gemeindeant. Familien- Summe Veränd. Sp. 7 Gemeindeant. Veränd. Sp. 9 Jahr quote gleichsmasse Gesamt "normal" Aufteilung + / - Vorjahr Einkommenst. leistungsausgl. Sp. 5 + 6 + / - Vorjahr Umsatzsteuer + / - Vorjahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2001 19,78 1.062,3 1 (+21,5) A (+8,7) (+12,8) +46,2 757,3 2 65,9 1 823,2-25,0 71,9 2-1,0 2002 19,78 2003 19,78 1.056,9 963,5 (+11,4) B (-52,9) C (+11,4) (-24,9) 0 (-28,0) -5,4-93,4 745,0 707,1 79,0 73,5 824,0 780,6 +0,8-43,4 71,5 70,9-0,4-0,6 2004 19,79 2005 19,79 5 984,5 1.085,7 6 (-52,4) D (-69,6) E (-27,4) (-25,0) (-25,0) (-44,6) +21,0 +101,2 653,0 653,1 68,3 74,2 721,3 727,3-59,3 +6,0 71,1 72,3 +0,2 +1,2 2006 17,74 7 926,1 8 (-47,4) F (+3,9) (-51,3) -159,6 719,3 63,2 782,5 +55,2 75,9 +3,6 2007 17,74 2008 17,74 971,9 1.133,4 9 (-12,8) G (+169,0) H (-47,8) (+15,0) (+35,0) (+154,0) +45,8 +161,5 802,7 888,6 76,0 71,4 878,7 960,0 +96,2 +81,3 84,8 87,6 +8,9 +2,8 2009 17,74 1.187,9 10 (+55,1) I (-0,4) (+55,5) +54,5 844,8 87,9 932,7-27,3 89,3 +1,7 2010 17,74 1.167,1 0 0 0-20,8 832,5 91,2 923,7-9,0 90,8 +1,5 2011 17,74 1.037,5 11 (-14,5) J 0 0-129,6 939,5 12 114,0 13 1.053,5 +129,8 95,9 +5,1 Summe Veränd. Sp. 11 Grundsteuer Grundsteuer Gewerbesteuer sonstige Jahr Sp. 2 + 7 + 9 + / - Vorjahr A B netto Gemeindest. 4 Sp. 13-16 + / - Vorjahr Sp. 11 + 17 + / - Vorjahr 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 2001 1.957,4 +20,2 17,5 3 270,2 3 480,3 2 40,8 3 808,8-27,6 2.766,2-7,4 Summe Veränd. Sp. 17 Gesamtsumme Veränd. Sp. 19 2002 1.952,4-5,0 19,3 276,8 457,1 41,9 795,1-13,7 2.747,5-18,7 2003 1.815,0-137,4 17,9 282,2 508,0 42,4 850,5 +55,4 2.665,5-82,0 2004 1.776,9-38,1 18,5 290,7 570,2 41,8 921,2 +70,7 2.698,1 +32,6 2005 1.885,3 +108,4 18,6 297,9 684,7 36,6 1.037,8 +116,6 2.923,1 +225,0 2006 1.784,5-100,8 19,0 305,9 842,5 38,4 1.205,8 +168,0 2.990,3 +67,2 2007 1.935,4 +150,9 19,0 314,1 801,7 40,8 1.175,6-30,2 3.111,0 +120,7 2008 2.181,0 +245,6 19,3 318,4 844,0 44,5 1.226,2 +50,6 3.407,2 +296,2 2009 2.209,9 +28,9 19,6 327,9 690,4 47,5 1.085,4-140,8 3.295,3-111,9 2010 2.181,6-28,3 19,9 340,6 720,3 52,5 1.133,3 +47,9 3.314,9 +19,6 2011 2.186,9 +5,3 20,3 363,9 847,5 56,7 1.288,4 +155,1 3.475,3 +160,4 Stand: 10.12.2015 1 : Nach Haushaltsansätzen im Landeshaushaltsplan, ab 2016 Steuerschätzung vom November 2015 A : 2. und endgültige Abrechnungstranche KFA 1999 (+ 8,5 Mio. ), 1. Abrechnungs- 2 : 2001 bis 2014 Ergebnisse nach Gemeindefinanzreformgesetz (für das jeweilige Jahr), ab 2015 Steuerschätzung vom November 2015 tranche 2000 (+ 12,8 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 1998 (+ 0,1 Mio. ) 3 : 2001 bis 2013 Ergebnisse nach Rechnungsstatistik, 2014 Ergebnis nach Kassenstatistik, ab 2015 Steuerschätzung vom November 2015 B : 2. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2000 (+ 11,8 Mio. ) sowie 4 : Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Jagdsteuer und sonst. Steuern (für 2016 ff. fortgeschrieben) Abrechnung FLA 1999 (- 0,4 Mio. ) C : Abrechnung KFA 2001 (- 24,9 Mio. ), 1. Abrechnungstranche KFA 2002 (- 28,0 Mio. ) 5 : Erhöhung des Verbundsatzes unter Verlagerung eines Teils des Kostenausgleichs für die Funktionalreform sowie Abrechnung FLA 2000 (+ 0,0 Mio. ) 6 : Ab 2004 Aufstockung der Masse um jährl. 60 Mio. wg. Verlagerung der Kindertagesstättenförderung in den Finanzausgleich (Vorwegabzug) D : 2. Abrechnungstranche KFA 2002 (- 28,0 Mio. ), 1. Abrechnungstranche KFA 2003 7 : Erhöhung des Verbundsatzes im Zuge der Umsetzung der Revisionsklausel Jugendhilfe (0,11 %-Punkte) sowie Absenkung des (- 25,0 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2001 (+ 0,6 Mio. ) Verbundsatzes im Zuge der Herauslösung der Finanzierung der Zuständigkeit für die Hilfen an über 60-Jährige in Einrichtungen aus dem KFA E : 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2002 (- 14,6 Mio. ), 2. Abrechnungstranche in den Epl. des MSGF (2,16 %-Punkte/ 109,7 Mio. ) KFA 2003 (- 25,0 Mio. ) sowie 1. Abrechnungstranche KFA 2005 (- 30,0 Mio. ) 8 : Aufstockung der Masse um 5 Mio. (davon 3,6 Mio. aus KIF-Mitteln) zur Förderung freiwilliger Verwaltungszusammenschlüsse F : Abrechnung KFA 2004 (+ 3,2 Mio. ), 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2003 9 : Ab 2007 Kürzung der Masse um jährl. 120 Mio., Aufstockung der Masse aus KIF-Mitteln 2007 um 36 Mio., 2008 und 2009 um (- 22,6 Mio. ), 2. Abrechnungstranche KFA 2005 (- 30,0 Mio. ) sowie Abrechnung jew. 18 Mio. und 2010 um 9 Mio. FLA 2002 (+ 1,3 Mio. ) und Abrechnung FLA 2003 (+ 0,6 Mio. ) 10 : Ab 2009 Kürzung der Masse um jährl. 0,767 Mio. Euro wg. Verlagerung der Zuweisg. an den Förderfonds HH/ S-H aus dem FAG in den G : 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2005 (- 47,3 Mio. ), 1. Abrechnungs- Landeshaushalt; 2009 und 2010 Verringerung der Finanzausgleichsmasse um jeweils 1,57 Mio. als kommunaler Anteil zur Finanzierung tranche KFA 2006 (+ 35,0 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2004 (- 0,4 Mio. ) von E-Government-Maßnahmen; Aufstockung der Masse zur erhöhten Förderung des Büchereiwesens ( 25 c FAG) um 0,071 Mio. 2009, H : 2. Abrechnungstranche KFA 2006 (+ 15,0 Mio. ), 3. und endgültige Abrechnungsum 0,142 Mio. 2010 sowie um 0,213 Mio. ab 2011 tranche KFA 2006 (+ 30,3 Mio. ), Abrechnung KFA 2007 (+ 81,5 Mio. ) sowie 11 : 2011 Verringerung der Finanzausgleichsmasse um 0,15 Mio. als kommunaler Anteil zur Finanzierung von XPersonenstand, 1. Abrechnungstranche KFA 2008 (+ 42,2 Mio. ) ab 2011 Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um jährlich 10 Mio. zur erhöhten Förderung von Kindertagesstätten I : 2. Abrechnungstranche KFA 2008 (+ 55,0 Mio. ) sowie Abrechnung 12 : Überproportionaler Anstieg aufgrund eines Einzelsteuerfalls im 2. Quartal 2011 FLA 2005 (+ 0,5 Mio. ) und Abrechnung FLA 2006 (- 0,4 Mio. ) 13 : Familienleistungsausgleich 2011 einschließlich positiver Abrechnungsbeträge 2007 (9,7 Mio. ) und 2008 (14,6 Mio. ) J : 3. und endgültige Abrechnungstranche KFA 2008 (+ 61,9 Mio. ), Abrechnung KFA 2009 (- 72,1 Mio. ) sowie Abrechnung FLA 2007 (-1,7 Mio. ) und 2008 (- 2,6 Mio. ) Anlage 1, Seite 2

Ministerium für Inneres Stand: 11. Dezember 2015 und Bundesangelegenheiten Ref. IV 30 Anlage 2 Seite 1 Entwicklung der freien Finanzspielräume, Jahresergebnisse und aufgelaufenen Defizite 1 in Mio. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Rechnung aufgelaufen aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Rechnung Rechnung aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Kreis Dithmarschen* Kreis Herzogtum Lauenburg* Kreis Nordfriesland Kreis Ostholstein* Kreis Pinneberg* Kreis Plön* Kreis Rendsburg-Eckernförde Kreis Schleswig-Flensburg* 8 Kreis Segeberg Kreis Steinburg Kreis Stormarn Kreise Stadt Flensburg* Landeshauptstadt Kiel* Hansestadt Lübeck* Stadt Neumünster* kreisfreie Städte Stadt Ahrensburg Stadt Bad Oldesloe Stadt Bad Schwartau Stadt Eckernförde Stadt Elmshorn Stadt Geesthacht Stadt Heide Stadt Husum Stadt Itzehoe Stadt Norderstedt Stadt Pinneberg* Stadt Quickborn Stadt Reinbek Stadt Rendsburg Stadt Schleswig Stadt Wedel kreisangeh. Städte über 20.000 Ew. -7,3-14,0-12,2-19,5 K -7,6 I -19,8 D 1,3 I -18,5 D 1,6 I -16,9 D 0,6 I -16,3-7,7-15,3-11,0-18,7 K -9,8 I -20,8 D 2,7 I -18,1 D 1,4 I -16,7 D -5,5 I -22,2-18,2-18,2-16,8-16,8 K -12,1 I -12,1 D 8,0 I -4,1 D 9,2 I 0,0 D 2,5 I 0,0-11,9-20,4-15,1-27,0 K -26,2 I -26,2 K -15,3 I -15,3 D 6,0 I -9,3 D 2,8 I -6,5-2,0-17,8-29,1-31,1 D -2,9 I -34,1 D 13,2 I -20,8 D 1,5 I -19,3 D 6,5 I -12,8-5,3-10,8-7,8 4 4-13,1 K -6,6 I -14,4 K -7,9 I -14,1 K -8,8 I -8,8 D 4,7 I -4,0 0-3,9-3,4-3,4 K 1,0 I -3,4 K 5,8 I 0 D 4,7 I 0,0 D -4,2 I -4,2-19,4-35,2-22,9-42,3 K -21,0 I -43,9 K -38,4 I -38,4 D -0,2 S -38,7 D -4,9 S -43,6-14,4-21,0-4,5-18,9 K -9,6 I -14,2 D 9,7 I -4,4 D 2,0 I -2,4 D -2,5 I -5,0 0 0 0 0 K 6,7 I 0 K 7,0 I 0 K 13,6 I 0,0 D 6,1 I 0,0-4,1-9,6 0-3,8 K 5,3 I 0 D 18,5 I 0 D 12,1 I 0,0 D 16,0 I 0,0-90,3-166,2-122,8-194,6-82,9-188,7 6-133,8 6-112,0 22,0-114,5-22,7-47,5-27,3-50,0 K -9,8 I -37,1 K -16,1 I -25,9 K -13,4 I -29,5 K -37,7 I -45,7 5 0,8-74,0-12,0-12,0 K -3,3 I -15,3 K 37,4 I -3,3 D -37,7 I -41,0 D -19,8 I -60,8-104,8-187,6-118,8-223,6 K -118,8 I -237,6 K -114,9 I -233,7 K -148,0 I -262,9 D -41,1 I -304,0-16,0-29,2-25,1-41,1 K -20,2 I -45,3 K -28,3 I -48,6 D -19,2 I -67,8 D -14,7 I -82,5-142,7-338,3-183,2-326,7-152,1-335,3-121,9-311,4 3,8 0 7,2 0 K 4,0 I 0 K 10,8 I 0 D -2,0 I -2,0 D -4,2 I -6,2 0,5 0 1,5 0 K 5,9 I 0 K 1,1 I 0 D 7,6 I 0,0 D 5,3 I 0,0 1,2 0 2,3 0 K 3,3 I 0 K 2,3 I 0 K 1,1 I 0,0 D 1,6 I 0,0 2,6 0 2,1 0 K 2,6 I 0 K 3,4 I 0 K 0,8 I 0,0 K 0,6 I 0,0-2,9-2,9 7,8 0 K 6,6 I 0 K -6,6 I -6,6 K -1,5 I -8,2 D -1,5 I -9,7 9,3 0 1,1 0 K 11,9 I 0 K 0,0 I 0 K 0,0 I 0,0 D -9,3 S -9,3-1,0-3,2 0-1,0 K -0,5 I -0,5 K 2,2 I 0 K 0,0 I 0,0 D -5,9 S -5,9 1,3 0 3,6 0 K 3,3 I 0 K 2,9 I 0 K 0,8 I 0,0 K 0,1 I 0,0 3,1 0 3,7 0 K 6,6 I 0 K 5,2 I 0 K 4,0 I 0,0 D -2,4 I -2,4 8,1 0 14,4 0 K 18,6 I 0 K 17,7 I 0 K 0,2 I 0,0 D -12,6 I -12,6-15,1-15,1-13,9-13,9 K 4,1 I -13,9 K -5,6 I -5,6 D -8,2 S -13,8 D -9,5 S -23,3 3,0 0 6,5 0 K 7,8 I 0 D -2,6 I -2,6 D 0,6 I -2,0 D -0,2 I -2,2 6,8 0 0 0 K 0 I 0 K 0,1 I 0 K 0,3 I 0,0 D -3,2 I -3,2 2,1 0 0,2 0 K 0,6 I 0 K 3,1 I 0 K 3,2 I 0,0 K -1,1 I -1,1 1,2 0 1,0 0 K 3,9 I 0 K 0,4 I 0 K -2,5 I -2,5 D -3,3 I -5,8 4,3 0 7,4 0 K 0,3 I 0 K 1,7 I 0 K 0,0 I 0,0 K 0,5 I 0,0 28,5-21,2 44,8-14,9 78,8-14,4 36,0-14,9 6 6-401,2-28,6 6 6-493,0-81,7 Zwischensumme -525,7-536,2-538,5-460,2 6-541,8 6-689,2 Stadt Lauenburg/Elbe* Stadt Schwarzenbek* Gemeinde Pellworm* Stadt Uetersen* Stadt Bad Segeberg* K -7,2 I -7,2 D -2,3 S -9,5 D -7,0 I -9,8 D -3,5 I -13,2 K -9,3 I -9,3 K -8,1 I -8,1 K -9,0 I -9,0 K -9,4 I -9,4 D -3,3 I -9,0 D -2,4 I -11,4 Konsolidierungsgem. unter 20.000 Ew. 6-44,2 6-51,6 übrige kreisangeh. Gemeinden, die beim MIB Anträge auf FBZ gestellt haben 2 2 2-40,5-45,4-43,0-54,4-47,5-54,2 2 übrige kreisangeh. Gemeinden 3-19,4 3 3-18,1-10,5-11,8-33,7 3 Gesamt -601,0-599,6-525,1-645,2-828,7 S: Soll-Zahlen D: Doppischer Haushalt I: Ist-Zahlen K: Kameraler Haushalt Fehlbetragzuweisung * Konsolidierungskommune 1-7 Erläuterungen siehe nächste Seite