Bebauungsplan Nr. 145 Humboldtring SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUR VERKEHRSLÄRMLÄRMBELASTUNG. Potsdam. Bericht Nr.: B1706_7

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Transkript:

acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Bebauungsplan Nr. 145 Humboldtring SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN ZUR VERKEHRSLÄRMLÄRMBELASTUNG Potsdam Bericht Nr.: B1706_7 Auftraggeber: BMP Immobilienentwicklung Berlin GmbH Einsteinufer 63a 107 Berlin Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Oliver Oetting Dr.-Ing. Ulrich Donner Berichtsdatum: 31.01.2018 Berichtsumfang: Insgesamt: Textteil: Anhang A: Anhang B: Anhang C: Seiten 21 Seiten 15 Seiten 15 Seiten 5 Seiten acouplan GmbH Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Bundesallee 1 10715 Berlin fon: (030) 00 1-0 fax: -11 e-mail: berlin@acouplan.de B1706_7

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 2/21 Inhaltsverzeichnis Seite 1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 4 2 ZUSAMMENFASSUNG 4 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN UND ANFORDERUNGEN 6 3.1 Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm 6 3.2 Schalltechnische Anforderungen 9 4 SCHALLEMISSIONEN 11 4.1 Verkehrslärm 11 4.1.1 Schienenverkehr 13 4.1.2 Straßenverkehr 13 5 DURCHFÜHRUNG UND ERGEBNIS DER BERECHNUNGEN 15 5.1 Grundlagen 15 5.2 Berechnungsergebnisse 16 5.2.1 Beurteilungspegel ohne Lärmschutzwand 16 5.2.2 Beurteilungspegel mit Lärmschutzwand 16 5.2.3 Lärmpegelbereiche ohne Lärmschutzwand 17 6 BEURTEILUNG 18 7 QUELLENNACHWEIS 21

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 3/21 Tabellen Seite Tabelle 1 Orientierungswerte für Verkehrslärm, Beiblatt 1 zur DIN 18005 6 Tabelle 2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen 10 Tabelle 3 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß 10 Tabelle 4 Belegungsdaten der Schienenstrecken 13 Tabelle 5 Emissionspegel der Straßenabschnitte 13 Abbildungen Abbildung 1 Lageplan der umliegenden Verkehrswege 11 Abbildung 2 Lageplan der Baufelder und der Lärmschutzwand 12 Anhang A: Gebäudelärmkarten ohne Lärmschutzwand Anhang B: Gebäudelärmkarten mit Lärmschutzwand (relative Höhe 2.5 m) Anhang C: Lärmpegelbereiche ohne Lärmschutzwand

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 4/21 1 SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Für das Gelände südlich der Nuthestraße zwischen Humboldtring und Havel ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 145 der Stadt Potsdam geplant. Für einen B-Plan-Entwurf ist die Verkehrslärmbelastung an den geplanten Baugrenzen der Baufelder zu ermitteln. Die Lärmbelastungen des Geländes durch Verkehrslärm ist gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 /X/ und nach den Kriterien der Lärmaktionsplanung zu beurteilen. Auf dieser Grundlage sind Vorschläge für die städtebauliche Struktur und Vorschläge für eine lärmtechnisch robuste Gestaltung der Wohnungen zu erarbeiten. Des Weiteren sind die Berechnungen unter Berücksichtigung einer Lärmschutzwand entlang der Straßenbahnlinie auf der Nuthestraße durchzuführen, um so die Auswirkungen einer Lärmschutzwand auf die Verlärmungssituation zu ermitteln. 2 ZUSAMMENFASSUNG Im vorliegenden Bericht wird die Verkehrslärmbelastung für das B-Plan-Gelände Nr. 145 der Stadt Potsdam ermittelt. Die Lärmbelastungen des Geländes durch Verkehrslärm ist gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 und nach den Kriterien der Lärmaktionsplanung zu beurteilen. Die Berechnungen werden gemäß RLS 90 /IV/ und Schall 03 (Ausgabe 2014) /XIV/ durchgeführt. Bei den Berechnungen wird die schallabschirmende Wirkung von näher an den Schallquellen gelegenen Gebäuden nicht berücksichtigt. Gebäude, die eine Erhöhung der Geräuschimmissionen durch Reflexionen an z.b. rückwärtigen Fassaden zur Folge haben, werden berücksichtigt. Dies führt dazu, dass die Berechnungsergebnisse nicht von einer Bauabfolge abhängig sind. Im Ergebnis der Berechnung lässt sich festhalten: Entlang der Nuthestraße werden an den Gebäuden die Prüfwerte des Landes Brandenburgs nicht eingehalten. Für alle anderen Gebäude werden die Prüfwerte des Landes Brandenburgs jedoch nicht die Orientierungswerte der DIN 18005 (WA) eingehalten. Eine Errichtung einer Lärmschutzwand kann nicht empfohlen werden, da praktisch nur im Baufeld WA1a sich die Lärmbelastung an der lärmzugewandten Seite um 2 3 db reduziert. An allen anderen Baufeldern und an den lärmabgewandten Seiten bleibt die Lärmbelastung praktisch unverändert.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 5/21 Wir empfehlen folgende textlichen Festsetzungen für alle Bereiche: Festsetzung der Lärmpegelbereiche gemäß Anhang C Für % der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume von Wohnungen ist: durch Grundrissregelungen oder konstruktive bauliche Maßnahmen ein Beurtei- / Nacht von lungspegel / Nacht von db(a) sicherzustellen oder durch konstruktive bauliche Maßnahmen ein Innenraumpegel 30 db(a) bei teilgeöffnetem Fenster sicherzustellen. Dipl.-Ing. Oliver Oetting Stellv. Messstellenleiter, Projektleiter Dr.-Ing. Ulrich Messstellenleiter, Donner von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallschutz im Hochbau und Schallimmissionsschutz

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 6/21 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN UND ANFORDERUNGEN 3.1 Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm Zur Beurteilung der Verkehrslärmbelastung des Gebiets sind die in Tabelle 1 angegebenen schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung des Beiblatts 1 zur DIN 18005 /X/ heranzuziehen: Tabelle 1 Orientierungswerte für Verkehrslärm, Beiblatt 1 zur DIN 18005 Gebietseinstufung Orientierungswerte für Verkehrslärm [db] Tag Nacht Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet 45 Mischgebiet, Dorfgebiet Eine Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart der betreffenden Fläche verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 wird aber auch ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen, sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen. Des Weiteren gelten folgende Prüfwerte des Landes Brandenburg für die Lärmbelastung gemäß der Lärmaktionsplanung: L DEN = 65 db(a) L Night = db(a) Sollten die Prüfwerte nicht eingehalten werden können empfehlen wir lärmrobuste städtebauliche Strukturen die sich mit der Belastungssituation an der lärmzugewandten Seite auseinander setzen und ruhige, lärmabgeschirmte Bereiche schaffen.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 7/21 Folgende, in diesem Fall relevante Kriterien werden beschrieben: Lärmzugewandte Seite Für die lärmzugewandte Seite wird der Tagesbeurteilungspegel L r,t zur Beurteilung herangezogen. Es wird davon ausgegangen, dass Ruheräume auf der ruhigen, lärmabgewandten Seite angeordnet werden bzw. die Planungen und Festsetzungen eine entsprechende Anordnung vorsehen. Eine Überschreitung des Beurteilungspegels L r,t von L r,t = 70 db(a) soll vermieden werden. Anzustreben ist eine Unterschreitung von L r,t = 65 db(a). Geschlossene Gebäudekanten zur Lärmquelle. Bei städtebaulichen Planungen entlang von bestehenden Verkehrswegen liegt ein möglicher Planungsspielraum in der Platzierung der Gebäude. Vermeidung einer Pegelerhöhung an Bestandsgebäuden durch die geplante Bebauung. Lärmabgewandte Seite für jeden Bebauungsteil / für jede Wohnung An der lärmabgewandten Seite sollen möglichst die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005 /X/ eingehalten oder um weniger als 5 db überschritten werden. Für die geplanten allgemeinen Wohngebiete führt dies zu folgenden Höchstwerten für die Beurteilungspegel: Tag: L r,t < db(a) (Allgemeines Wohngebiet) Nacht: L r,n < db(a) (Allgemeines Wohngebiet) An der lärmabgewandten Seite muss gesichert sein, dass diese nicht durch andere Lärmquellen (gewerbliche Nutzungen, Parkierungsanlagen) beeinträchtigt wird. Ruhige Außenwohnbereiche Außenwohnbereiche sollen möglichst auf der lärmabgewandten Seite vorgesehen werden. Sind Außenwohnbereiche an der lärmzugewandten Seite vorgesehen und erreicht der Beurteilungspegel Tag Werte von 65 db(a) L r,t 69 db(a) ist durch den Einsatz von baulichen Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass ein Beurteilungspegel von L r,t < 65 db(a) erreicht wird. Ab Beurteilungspegel von L r,t 70 db(a) sollen Außenwohnbereiche nicht auf der lärmzugewandten Seite angeordnet werden.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 8/21 Vermeidung einer Pegelerhöhung an Bestandsgebäuden durch die geplante Bebauung Eine geringfügige Erhöhung kann bei bereits bestehenden Überschreitungen zu Überschreitungen der Gesundheitsgefährdungswerte führen. In der Rechtsprechung wird darauf hingewiesen, dass selbst eine geringfügige, d.h. nicht wahrnehmbare Erhöhung, in einem solchen Fall nicht zulässig ist. Zur Vermeidung von erhöhten Lärmwerte an der Bestandsbebauung durch Reflexionen sind geeignete Maßnahmen vorzusehen Zusammenfassend bleibt in diesem Verfahren folgendes festzuhalten: Sollten die Prüfwerte des Landes Brandenburgs von L DEN = 65 db(a) und L Night = db(a) nicht eingehalten werden können, empfehlen wir lärmrobuste städtebauliche Strukturen die sich mit der Belastungssituation an der lärmzugewandten Seite auseinander setzen und ruhige, lärmabgeschirmte Bereiche schaffen. Eine Überschreitung des Beurteilungspegels L r,t an der lärmzugewandten Seite von L r,t = 70 db(a) soll vermieden werden. Anzustreben ist eine Unterschreitung von L r,t = 65 db(a). An der lärmabgewandten Seite sollten folgende Höchstwerte des Beurteilungspegels nicht überschritten werden: Tag: L r,t < db(a) (Allgemeines Wohngebiet) Nacht: L r,n < db(a) (Allgemeines Wohngebiet) Außenwohnbereiche auf der lärmabgewandten Seite mit Beurteilungspegeln am Tag von L r,t < 65 db(a). Vermeidung einer Pegelerhöhung an Bestandsgebäuden durch die geplante Bebauung.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 9/21 3.2 Schalltechnische Anforderungen Als Grundlage zur Dimensionierung des Schallschutzes der Gebäudefassaden sind in den Anhängen A und B die Beurteilungspegel als Gebäudelärmkarten für den Tagund Nachtzeitraum dargestellt. Angegeben sind die jeweils höchsten maßgeblichen Außenlärmpegel über die gesamte Höhe der jeweiligen vertikalen Fassadenabschnitte. Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind zur Bemessung des Schallschutzes der an den Fassadenabschnitten liegenden Aufenthaltsräume heranzuziehen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel für den Tag L a,t und für die Nacht L a,n ergeben sich aus den Beurteilungspegeln für den Tag L r,t und für die Nacht L r,n wie folgt: L a,t = L r,t + 3 db (1) L a,n = L r,n + 10 db + 3 db (2) Gemäß der baurechtlich eingeführten DIN 4109 /XVII/ ist, zur Bestimmung der erforderlichen Schalldämmungen von Fassaden, zunächst der maßgebliche Außenlärmpegel L a zu ermitteln. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich danach aus dem Beurteilungspegel des Tages L r,t durch Addition von 3 db. Dieser Methodik liegt die Überlegung zugrunde, dass die Geräuschbelastung durch Verkehrsgeräusche in Wohngebieten zur Nachtzeit i.d.r. um mindestens 10 db unter der des Tages liegt. Dies trifft für das Untersuchungsgebiet nicht zu. Da der Beurteilungspegel der Nachtzeit L r,n überwiegend um weniger als 10 db unter dem der Tagzeit liegt, empfehlen wir im Sinne des Anwohnerschutzes den maßgeblichen Außenlärmpegel für den Tag L a,t und für die Nacht L a,n aus den Beurteilungspegeln für den Tag L r,t und für die Nacht L r,n nach den Gleichungen (1) und (2) zu bestimmen und den höheren dieser beiden Werte als maßgeblichen Außenlärmpegel L a im Sinne der DIN 4109 /XV/ als Grundlage für die Dimensionierung des Schallschutzes gegen Außenlärm heranzuziehen: L a = Maximum (L a,t, L a,n ) (3) Die Methodik ist auch in der neuen DIN 4109-2 /XVII/ verankert. Sollte in Zukunft die Liste der technischen Baubestimmungen hinsichtlich des Schallschutzes, z.b. durch die Aufnahme der neugefassten DIN 4109 (1-2018) geändert werden, ist die jeweils aktuelle Fassung der Liste dem bauordnungsrechtlichen Schallschutznachweis zu Grunde zu legen.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 10/21 Gemäß DIN 4109,Tab.8 /XV/ gelten folgende Anforderungen an das aus den einzelnen Schalldämm-Maßen der Teilflächen berechnete resultierende Schalldämm-Maß R w,res.: Tabelle 2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Spalte 1 2 3 4 5 Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel La [db(a)] Bettenräume in Krankenanstalten Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen Büroräume erf. R w,res des Außenbauteils [db] 1 I 35 30-2 II 35 30 30 3 III 65 40 35 30 4 IV 66 70 45 40 35 5 V 71 75 45 40 6 VI 76 80 * 45 7 VII > 80 * * * Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Hinzu kommen Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß in Abhängigkeit vom Verhältnis Fassadenfläche zu Grundfläche. Die Korrekturwerte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 3 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß Spalte/Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 S (W+F) /S G 2.5 2.0 1.6 1.3 1.0 0.8 0.6 0.5 0.4 2 Korrektur +5 +4 +3 +2 +1 0-1 -2-3 S (W+F) : Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraums in m 2 S G : Grundfläche eines Aufenthaltsraums in m 2

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 11/21 4 SCHALLEMISSIONEN 4.1 Verkehrslärm Zur Berechnung der Verkehrsverlärmung der Gebäude sind alle relevanten Verkehrswege zu erfassen. In dem vorliegenden Untersuchungsraum sind dies die Tramlinien an der Nuthestraße und die umliegenden Straßen. Ein Lageplan ist nachfolgend dargestellt. Havel Straße 1 Straße 2 Humboldtring Nord 2 Straße 3 Nuthestr. N Nuthestr. S Tram N+S Humboldtring West Humboldtring Nord 2 Humboldtring Nord 1 Lotte-Pulewka-Str Humboldtring Süd Abbildung 1 Lageplan der umliegenden Verkehrswege

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 12/21 Die Berechnungen für die Gebäudelärmkarten sind ohne und mit einer Lärmschutzwand (Höhe 2.5 m über Fahrbahn) entlang der Tramlinien durchzuführen, um so die Wirksamkeit einer Lärmschutzwand zu ermitteln. Der nachfolgenden Abbildung sind die einzelnen Baufelder des B-Plan-Entwurfs sowie die Lage der Lärmschutzwand (Höhe 2.5 m über Fahrbahn) zu entnehmen. Havel Lärmschutzwand WA1a WA1b WA1c WA2d WA2e WA3f Baufeld 4 Lärmschutzwand Abbildung 2 Lageplan der Baufelder und der Lärmschutzwand

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 13/21 4.1.1 Schienenverkehr Die Belegungszahlen des Straßenbahnverkehrs /XI/ sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Eine exakte Verteilung auf Fahrzeuge mit und ohne Klimaanlagen liegt für die Zukunft nicht vor, so dass in Absprache mit der Stadt Potsdam eine schalltechnisch lautere 2/3 zu 1/3 Verteilung für Fahrzeuge mit Klimaanlage angesetzt wird. Tabelle 4 Belegungsdaten der Schienenstrecken Gleis Straßenbahn Tram NF AC Gleis Nord Tram NF Gleis Nord Tram NF AC Gleis Süd Tram NF Gleis Süd Zugart- Traktion Anzahl Züge v Fahrzeugkategorie Anzahl Lw,i [db(a)] Tag Nacht [km/h] Tag Nacht - 8 - -.5 62.7-30 3 - - 65.3.3-8 - -.5 62.7-30 3 - - 65.3.3 4.1.2 Straßenverkehr Zu den Verkehrsdaten der Prognose 2025 /XI/ sind die durch das Bauvorhaben erzeugten Ziel- und Quellverkehre aus einer Verkehrstechnischen Untersuchung für das B-Plan-Gebiet /XII/ hinzu zu addieren und sinnvoll auf die neuen Straßen zu verteilen. Die angesetzten Belegungszahlen mit den sich daraus ergebenden Emissionspegeln des Straßenverkehrs sind in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5 Emissionspegel der Straßenabschnitte Straßenabschnitt L m,e Belegung maßgebende LKW-Anteil Verkehrsstärke zul. Geschwindigkeit der Oberfl. Steig. Straße 1 Tag Nacht DTV M [Kfz/h] p [%] Pkw Lkw D StrO [db(a)] [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht [km/h] [km/h] [db] [%] Nuthestraße Nord, 1m östlich Havel Nuthestraße Nord, 1m östlich Havel bis Westseite Havel 67.5.3 216 1288.6 236.2 3.09 3.41 80 80 0 0 65.3.1 216 1288.6 236.2 3.09 3.41 0 0 1 Kennung der Straßenoberflächen nach RLS-90/I/: 1 für nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte: Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen D StrO =0 db(a).

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 14/21 Straßenabschnitt L m,e Belegung maßgebende LKW-Anteil Verkehrsstärke zul. Geschwindigkeit der Oberfl. Steig. Straße 1 Tag Nacht DTV M [Kfz/h] p [%] Pkw Lkw D StrO [db(a)] [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht [km/h] [km/h] [db] [%] Nuthestraße Nord, westlich Havel Nuthestraße Süd, östlich Havel Nuthestraße Süd, 1m östlich Havel bis Westseite Havel Nuthestraße Süd, westlich Havel 64.1.9 216 1288.6 236.2 3.09 3.41 0 0 67.8.5 228 13.1 2.2 3.09 3.41 80 80 0 0 65.5.3 228 13.1 2.2 3.09 3.41 0 0 64.3.1 228 13.1 2.2 3.09 3.41 0 0 Humboldtring Süd.5.9 43 3.6 67.7 2.94 4.20 0 0 Humboldtring Nord 1.0.8 9828 9.7 108.1 2.06 2.27 0 0 Humboldtring Nord 2.8 41.5 728 43.7 8.0 2.06 2.27 0 0 Humboldring West 45.7 38.5 364 21.8 4.0 2.06 2.27 0 0 Lotte Pulewka Str..1.4 7189 431.3 79.1 2.81 3.92 0 0 Straße 1 45.7 38.5 364 21.8 4.0 2.06 2.27 0 0 Straße 2 42.7 35.5 182 10.9 2.0 2.06 2.27 0 0 Straße 3 42.7 35.5 182 10.9 2.0 2.06 2.27 0 0

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 15/21 5 DURCHFÜHRUNG UND ERGEBNIS DER BERECHNUNGEN 5.1 Grundlagen Zur Berechnung der Schallimmissionen wird das EDV-Programm CADNA/A 2, Version 4.5.1, eingesetzt. Die kartographische Grundlage der Bearbeitung bildet ein Lageplan der Umgebung sowie ein Lageplan und Höhen der geplanten Gebäude /XIII/. Das verwendete Programm unterteilt die Linien- und Flächenschallquellen in Teilschallquellen, deren Abmessungen so klein sind, dass sie für die Berechnungen als Punktschallquellen betrachtet werden können. Die Ausbreitungsberechnungen für den Verkehrslärm erfolgen nach RLS 90 /IV/ bzw. Schall 03 /XIV/. Die Berechnungen der Gebäudelärmkarten geben die jeweils höchsten Beurteilungspegel über die gesamte Höhe der jeweiligen vertikalen Fassadenabschnitte an. 2 Das Programm Cadna/A für Windows zur Berechnung von Schallimmissionen berücksichtigt die für die jeweilige Lärmart in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Berechnungsnormen und -richtlinien. Die Berechnung erfolgt für: Lärm von Straßen nach RLS-90 Lärm von Schienenwegen nach Schall03 Fluglärm entsprechend den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - Anleitung zur Berechnung (AzB) alle übrigen Lärmarten nach den VDI Richtlinien 2714 und 2720 Die korrekte Berechnung nach diesen Richtlinien mit dem Programm Cadna/A wurde nachgewiesen mit den Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Test 94 des Bundesministers für Verkehr mit dem Entwurf von Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen - Testschall 03-95 der Deutschen Bahn AG, Akustik 03.1, Stand Feb.1996 durch Vergleichsrechnung und Nachweis der Übereinstimmung mit einem Testflughafen-Datensatz des Umweltbundesamtes Berlin, Juni 1996 Ein Nachweisverfahren für die Berechnung nach VDI 2720 steht derzeit noch nicht zur Verfügung - es wird im Rahmen eines Vorhabens des Freistaates Bayern über Qualitätssicherung von Rechenprogrammen derzeit entwickelt.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 16/21 5.2 Berechnungsergebnisse Bei den Berechnungen wird die schallabschirmende Wirkung von näher an den Schallquellen gelegenen Gebäuden nicht berücksichtigt. Gebäude, die eine Erhöhung der Geräuschimmissionen durch Reflexionen an z.b. rückwärtigen Fassaden zur Folge haben, werden berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgen in Form von Gebäudelärmkarten. Gebäudelärmkarten geben die jeweils höchsten Beurteilungspegel über die gesamte Höhe der jeweiligen vertikalen Fassadenabschnitte an. Die Berechnungen in den Anhängen A und B beziehen sich auf die Baugrenzen. Die Ergebnisse der Berechnungen sind unabhängig von der Darstellung der dargestellten Architektur zu sehen. 5.2.1 Beurteilungspegel ohne Lärmschutzwand Die Berechnungsergebnisse für die Verkehrsverlärmung ohne Lärmschutzwand sind im Anhang A dargestellt. Entlang der Nuthestraße liegen die Beurteilungspegel an der lärmzugewandten Seite am Tage bei L r,t = 63 bis db(a) und in der Nacht L r,n = bis db(a). An der lärmabgewandten Seiten liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis db(a) und in der Nacht L r,n = 39 bis db(a). An den Stirnfassaden liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis 65 db(a) und in der Nacht L r,n = bis db(a). Für ein Gebäude im Baufeld WA1b liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis db(a) und in der Nacht L r,n = 40 bis db(a). Für ein Gebäude im Baufeld WA1c liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = 45 bis db(a) und in der Nacht L r,n = 38 bis db(a). Für ein Gebäude im Baufeld WA2e liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis 62 db(a) und in der Nacht L r,n = 40 bis db(a). Für ein Gebäude im Baufeld 4 liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis 63 db(a) und in der Nacht L r,n = bis db(a). 5.2.2 Beurteilungspegel mit Lärmschutzwand Die Berechnungsergebnisse für die Verkehrsverlärmung mit einer Lärmschutzwand (rel. Höhe: 2 m) sind im Anhang B dargestellt. Entlang der Nuthestraße liegen die Beurteilungspegel an der lärmzugewandten Seite am Tage bei L r,t = bis db(a) und in der Nacht L r,n = bis db(a). An der lärmabgewandten Seiten liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis db(a) und in der Nacht L r,n = 39 bis db(a). An den Stirnfassaden liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis 65 db(a) und in der Nacht L r,n = bis db(a). Für ein Gebäude im Baufeld WA1b liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis db(a) und in der Nacht L r,n = 40 bis db(a). Für ein Gebäude im Baufeld WA1c liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = 45 bis db(a) und in der Nacht L r,n = 38 bis db(a).

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 17/21 Für ein Gebäude im Baufeld WA2e liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis db(a) und in der Nacht L r,n = 40 bis db(a). Für ein Gebäude im Baufeld 4 liegen die Beurteilungspegel am Tage bei L r,t = bis 63 db(a) und in der Nacht L r,n = bis db(a). Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Errichtung einer Lärmschutzwand im Baufeld WA1a an der lärmzugewandten Seite zu einer Reduzierung der Beurteilungspegel von ca. 2-3 db führt. An den lärmabgewandten Seiten führt die Errichtung einer Lärmschutzwand praktisch zu keiner relevanten Reduzierung der Lärmbelastung. Für die Baufelder WA2d und WA3f die Errichtung einer Lärmschutzwand im Baufeld WA1a an der lärmzugewandten Seite zu einer Reduzierung der Beurteilungspegel von bis zu 1 db führt. An den lärmabgewandten Seiten führt die Errichtung einer Lärmschutzwand praktisch zu keiner relevanten Reduzierung der Lärmbelastung. 5.2.3 Lärmpegelbereiche ohne Lärmschutzwand Da die Errichtung einer Lärmschutzwand nur an einer Fassade eines Gebäudes zu einer relevanten Reduzierung der Verkehrslärmbelastung führt, wird die Ermittlung der Lärmpegelbereiche ohne Lärmschutzwand durchgeführt. Da die Beurteilungspegel zur Nachtzeit um weniger als 10 db unter denen der Tagzeit liegen, werden die maßgeblichen Außenlärmpegel L a und damit die Lärmpegelbereiche wir im Sinne des Anwohnerschutzes auf Grundlage der Beurteilungspegel / Nacht L r,n wie folgt ermittelt: L a = L r,n + 3 db + 10 db Im Anhang C sind die ermittelten Lärmpegelbereiche III, IV und V dargestellt. Lärmpegelbereiche < III werden nicht ausgewiesen. Es ergeben sich an den Gebäuden entlang der Nuthestr. an der lärmzugewandten Fassade (sowie in Teilbereichen der Stirnseiten der Gebäude) die Lärmpegelbereich IV und V. Für die restlichen Teilbereiche der Stirnseiten der Gebäude an der Nuthestr. ergibt sich der Lärmpegelbereich III und IV. An den Gebäuden im Baufeld WA1b an der Havel und im Baufeld WA1c ergeben sich an der nördlichen Strinseite der Lärmpegelbereich IV. An der Ostfassade und in Teilbereichen der Westfassade der Lärmpegelbereich III. An den Gebäuden im Baufeld WA2e ergeben sich an der Nordfassade der Lärmpegelbereich IV. An der Ostfassade und an der Westfassade der Lärmpegelbereich III. Wir empfehlen auch für die Fassadenabschnitte in denen der Lärmpegelbereich III unterschritten wird, im Sinne eines vorbeugenden Lärmschutzes den Lärmpegelbereich III festzusetzen. Die erforderlichen Schalldämm-Maße ergeben sich dann je nach Nutzung gemäß Tabelle 2 auf Seite 10.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 18/21 Da sich die Berechnungen auf die jeweils höchsten Pegel über die gesamte Höhe der jeweiligen vertikalen Fassadenabschnitte beziehen, könnte es in anderen (niedrigeren) Geschossen zu geringeren Beurteilungspegel kommen und dies könnte eventuell zu einem niedrigeren Lärmpegelbereich führen. Wir empfehlen daher, die Berechnungen für die einzelnen Gebäude bei der Ermittlung der erforderlichen Schalldämmung der Fenster geschossweise für konkret geplante Gebäude erneut durchzuführen. 6 BEURTEILUNG Bei den Berechnungen wurde die schallabschirmende Wirkung von näher an den Schallquellen gelegenen Gebäuden nicht berücksichtigt. Gebäude, die eine Erhöhung der Geräuschimmissionen durch Reflexionen an z.b. rückwärtigen Fassaden zur Folge haben, werden berücksichtigt. Die Berechnungen der Verkehrslärmbelastung der geplanten Gebäude belegen die zu erwartende hohe Lärmbelastung des Gebietes. Insbesondere entlang der Nuthestraße kommt es an der lärmzugewandten Seite zu Beurteilungspegeln am Tage von bis zu L r,t = db(a) und in der Nacht von bis zu L r,n = db(a). Bis auf das Gebäude im Baufeld WA1a reduziert sich die Verkehrslärmbelastung durch die Errichtung einer Lärmschutzwand praktisch nicht. Es werden damit die Prüfwerte des Landes Brandenburg von 65 db(a) am Tage und in der Nacht überschritten. Zur Nachtzeit werden auch die Werte der Gesundheitsgefährdung von db(a) z.t. überschritten. An der lärmabgewandten Seite ergeben sich Beurteilungspegeln am Tage von bis zu L r,t = db(a) und in der Nacht von bis zu L r,n = db(a). Damit werden an den lärmabgewandten Seiten die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005 /X/ für Allgemeine Wohngebiete am Tage und in der Nacht um weniger als 5 db überschritten Wir empfehlen daher für die Gebäude entlang der Nuthestraße folgende textlichen Festsetzungen zum B-Plan: Festsetzung der Lärmpegelbereiche bzw. der erforderlichen Schalldämmung der Fassade gemäß Anhang C. Für Wohnungen in diese Gebäuden ist eine Grundrissregelung vorzusehen, mit der sichergestellt wird, dass mindestens % der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume lärmabgewandt ausgerichtet sein müssen und so ein Beurteilungspegel / Nacht von db(a) für diese Räume sichergestellt wird oder für % der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume in Wohnungen dieser Gebäude ein Beurteilungspegel / Nacht von db(a) durch konstruktive bauliche Maßnahmen sichergestellt wird oder für % der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume in Wohnungen dieser Gebäude ein Innenraumpegel / Nacht von 30 db(a) bei teilgeöffneten Fenstern durch konstruktive bauliche Maßnahmen sichergestellt wird.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 19/21 Für die Gebäude in den Baufeldern WA1b, WA1c und WA2e ergeben sich am Tage Beurteilungspegel von bis zu L r,t = 62 db(a) und in der Nacht von bis zu L r,n = db(a). Die Prüfwerte des Landes Brandenburg werden eingehalten. Die Errichtung einer Lärmschutzwand führt hier praktisch zu keiner relevanten Reduzierung der Verkehrslärmbelastung. Wir empfehlen daher für diese Gebäude folgende textlichen Festsetzungen zum B- Plan: Festsetzung der Lärmpegelbereiche bzw. der erforderlichen Schalldämmung der Fassade gemäß Anhang C. Für Wohnungen in diese Gebäuden ist eine Grundrissregelung vorzusehen, mit der sichergestellt wird, dass mindestens % der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume lärmabgewandt ausgerichtet sein müssen und so ein Beurteilungspegel / Nacht von db(a) für diese Räume sichergestellt wird oder für % der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume in Wohnungen dieser Gebäude ein Beurteilungspegel / Nacht von db(a) durch konstruktive bauliche Maßnahmen sichergestellt wird oder für % der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume in Wohnungen dieser Gebäude ein Innenraumpegel / Nacht von 30 db(a) bei teilgeöffneten Fenstern durch konstruktive bauliche Maßnahmen sichergestellt wird. Für das Gebäude im Baufeld 4 ergeben sich am Tage Beurteilungspegel von bis zu L r,t = 63 db(a) und in der Nacht von bis zu L r,n = db(a). Die Prüfwerte des Landes Brandenburg werden am Tage eingehalten und zur Nachtzeit a der nördlichen Stirnseite nicht eingehalten. Die Errichtung einer Lärmschutzwand führt hier praktisch zu keiner relevanten Reduzierung der Verkehrslärmbelastung. Wir empfehlen daher für dieses Gebäude folgende textlichen Festsetzungen zum B- Plan: Festsetzung der Lärmpegelbereiche bzw. der erforderlichen Schalldämmung der Fassade gemäß Anhang C. Für Wohnungen in diese Gebäuden ist eine Grundrissregelung vorzusehen, mit der sichergestellt wird, dass mindestens die Hälfte der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume lärmabgewandt ausgerichtet sein müssen und so ein Beurteilungspegel / Nacht von db(a) für diese Räume sichergestellt wird oder für % der schutzbedürftigen Räume in Wohnungen dieser Gebäude ein Beurteilungspegel / Nacht von db(a) durch konstruktive bauliche Maßnahmen sichergestellt wird oder für % der schutzbedürftigen Räume in Wohnungen dieser Gebäude ein Innenraumpegel / Nacht von 30 db(a) bei teilgeöffneten Fenstern durch konstruktive bauliche Maßnahmen sichergestellt wird.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 20/21 Allgemeines Aufgrund der praktisch nicht relevanten Reduzierung der Lärmbelastung (bis auf die lärmzugewandte Fassade Baufeld WA1a) können wir eine Errichtung einer Lärmschutzwand nicht empfehlen. Eine lärmrobuste städtebauliche Struktur wurde unsererseits im Workshopfahren /XVI/ der Stadt Potsdam vorgeschlagen und mit den Beteiligten diskutiert. Sie wurde zumindest durch die durchbrochene Riegelbebauung (mit lärmzugewandten und lärmabgewandten Seiten, rel. ruhigen Bereichen lärmabgewandt) z.t. im vorliegenden B-Plan- Entwurf umgesetzt. Höhere Gebäude in Richtung Havel oder eine geschlossenere Riegelbebauung wurden von den Beteiligten (Denkmalschutz, Stadtentwickung, etc.) abgelehnt. Da sich nördlich der Nuthestraße keine Wohnbebauung befindet und auch nicht geplant ist, führt die Errichtung der geplanten Gebäude zu keiner Erhöhung der Lärmbelastung an fremden Gebäuden.

acouplan Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 21/21 7 QUELLENNACHWEIS /I/ /II/ /III/ /IV/ BlmSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Nr.23, 22.05.1990 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26.08.1998, (GMBl 1998, Nr. 26, S.3) 16.BlmSchV - 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BlmSchV) vom 12.06.1990 RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS - 90, Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 /V/ VDI-Richtlinie 2714 Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 /VI/ /VII/ DIN ISO 93-2, Dämpfung des Schalls während der Schallausbreitung im Freien Entwurf Ausgabe September 1997 VDI-Richtlinie 2720, Blatt 1, Entwurf, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, Februar 1991 /VIII/ VDI-Richtlinie 21 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 /IX/ DIN 18005, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 /X/ DIN 18005, Beiblatt 1 Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die Städtebauliche Planung, Mai 1987 /XI/ Verkehrsdaten Straßenverkehr und Straßenbahnverkehr, e-mails vom 12. und 16.02.2016, Stadt Potsdam, /XII/ /XIII/ /XIV/ /XV/ /XVI/ /XVII/ Verkehrstechnische Untersuchung zum B-Plangebiet Nr. 145 Am Humboldtring Verkehrliche Vorabschätzung (Stand 03/2016), W & K Ingenieurgesellschaft für Verkehr und Infrastruktur mbh, 08.03.2016 Ausschnitt Stadtkarte Potsdam, Lagepläne und Höhenangaben der geplanten Gebäude, e-mails vom 29.02.2016 und 31.03.2016, Planergemeinschaft Kohlbrenner eg SCHALL 03, Richtlinie zur Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) - Verordnung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV, Ausgabe 2014 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989 Städtebaulicher Workshop Südwestlich Humboldtbrücke Kooperatives Verfahren, Stadt Potsdam, 2015 DIN 4109-2, Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 2018

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 1/15 ANHANG A: Gebäudelärmkarten Beurteilungspegel Tag / Nacht Ohne Lärmschutzwand (LSW) Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1a (ohne Lärmschutzwand) 2 Abbildung 2 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1a (ohne Lärmschutzwand) 3 Abbildung 3 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1b (ohne Lärmschutzwand) 4 Abbildung 4 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1b (ohne Lärmschutzwand) 5 Abbildung 5 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1c (ohne Lärmschutzwand) 6 Abbildung 6 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1c (ohne Lärmschutzwand) 7 Abbildung 7 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA2d (ohne Lärmschutzwand) 8 Abbildung 8 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA2d (ohne Lärmschutzwand) 9 Abbildung 9 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA2e (ohne Lärmschutzwand) 10 Abbildung 10 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA2e (ohne Lärmschutzwand) 11 Abbildung 11 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA3f (ohne Lärmschutzwand) 12 Abbildung 12 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA3f (ohne Lärmschutzwand) 13 Abbildung 13 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld 4 (ohne Lärmschutzwand) 14 Abbildung 14 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld 4 (ohne Lärmschutzwand) 15

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 2/15 63 63 63 63 64 64 64 64 64 62 64 62 Abbildung 1 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1a (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 3/15 45 46 46 45 43 46 42 44 46 64 44 46 43 46 43 42 42 46 43 41 46 42 40 40 40 41 46 40 Abbildung 2 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1a (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 4/15 Abbildung 3 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1b (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 5/15 46 45 44 43 43 42 42 41 40 40 40 41 Abbildung 4 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1b (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 6/15 45 45 Abbildung 5 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1c (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 7/15 40 40 41 44 46 46 39 38 38 Abbildung 6 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1c (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 8/15 63 67 62 67 67 67 67 67 65 64 63 62 62 Abbildung 7 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA2d (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 9/15 43 41 40 46 45 Abbildung 8 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA2d (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 10/15 62 62 62 62 Abbildung 9 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA2e (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 11/15 43 62 41 40 Abbildung 10 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA2e (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 12/15 65 64 63 62 65 64 64 Abbildung 11 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA3f (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 13/15 46 44 43 43 42 42 41 41 41 43 43 42 40 40 40 40 41 40 39 41 43 43 44 44 Abbildung 12 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA3f (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 14/15 63 63 63 62 63 Abbildung 13 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld 4 (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang A zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 15/15 63 Abbildung 14 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld 4 (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 1/15 ANHANG B: Gebäudelärmkarten Beurteilungspegel Tag / Nacht Mit Lärmschutzwand (LSW) Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1a (mit Lärmschutzwand) 2 Abbildung 2 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1a (mit Lärmschutzwand) 3 Abbildung 3 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1b (mit Lärmschutzwand) 4 Abbildung 4 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1b (mit Lärmschutzwand) 5 Abbildung 5 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1c (mit Lärmschutzwand) 6 Abbildung 6 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1c (mit Lärmschutzwand) 7 Abbildung 7 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA2d (mit Lärmschutzwand) 8 Abbildung 8 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA2d (mit Lärmschutzwand) 9 Abbildung 9 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA2e (mit Lärmschutzwand) 10 Abbildung 10 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA2e (mit Lärmschutzwand) 11 Abbildung 11 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA3f (mit Lärmschutzwand) 12 Abbildung 12 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA3f (mit Lärmschutzwand) 13 Abbildung 13 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld 4 (mit Lärmschutzwand) 14 Abbildung 14 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld 4 (mit Lärmschutzwand) 15

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 2/15 62 62 62 62 62 Abbildung 1 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1a (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 3/15 44 46 45 45 46 46 43 43 45 62 44 46 43 43 42 42 46 44 41 43 40 43 43 43 42 Abbildung 2 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1a (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 4/15 Abbildung 3 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1b (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 5/15 46 46 45 45 44 43 43 42 42 41 40 43 43 43 Abbildung 4 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1b (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 6/15 46 45 Abbildung 5 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA1c (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 7/15 40 40 41 44 46 46 39 38 38 Abbildung 6 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA1c (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 8/15 63 67 62 67 67 67 67 67 67 65 64 63 62 62 Abbildung 7 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA2d (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 9/15 43 41 40 46 45 Abbildung 8 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA2d (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 10/15 Abbildung 9 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA2e (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 11/15 43 41 40 Abbildung 10 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA2e (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 12/15 64 64 63 62 65 64 64 Abbildung 11 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld WA3f (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 13/15 45 43 43 42 42 41 41 41 41 43 43 42 40 40 40 40 41 40 39 41 43 43 44 44 Abbildung 12 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld WA3f (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 14/15 63 63 63 62 63 Abbildung 13 Gebäudelärmkarte Tag, Baufeld 4 (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang B zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 15/15 63 Abbildung 14 Gebäudelärmkarte Nacht, Baufeld 4 (mit Lärmschutzwand)

acouplan Anhang C zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 1/5 ANHANG C: Lärmpegelbereiche ohne Lärmschutzwand Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels auf Grundlage der Beurteilungspegel/Nacht L a = L r,n + 13 db Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1 Lärmpegelbereiche, Baufeld WA1 (ohne Lärmschutzwand) 2 Abbildung 2 Lärmpegelbereiche, Baufeld WA2 (ohne Lärmschutzwand) 3 Abbildung 3 Lärmpegelbereiche, Baufeld WA3 (ohne Lärmschutzwand) 4 Abbildung 4 Lärmpegelbereiche, Baufeld 4 (ohne Lärmschutzwand) 5

acouplan Anhang C zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 2/5 Grün: Lärmpegelbereich III Blau: Lärmpegelbereich IV Rot: Lärmpegelbereich V Abbildung 1 Lärmpegelbereiche, Baufeld WA1 (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang C zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 3/5 Grün: Lärmpegelbereich III Blau: Lärmpegelbereich IV Rot: Lärmpegelbereich V Abbildung 2 Lärmpegelbereiche, Baufeld WA2 (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang C zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 4/5 Grün: Lärmpegelbereich III Blau: Lärmpegelbereich IV Rot: Lärmpegelbereich V Abbildung 3 Lärmpegelbereiche, Baufeld WA3 (ohne Lärmschutzwand)

acouplan Anhang C zum Bericht B1706_7 vom 31.01.2018 Seite 5/5 Grün: Lärmpegelbereich III Blau: Lärmpegelbereich IV Rot: Lärmpegelbereich V Abbildung 4 Lärmpegelbereiche, Baufeld 4 (ohne Lärmschutzwand)