Gemeinde Ebergassing 03/2005 Schwadorferstraße 9 Protokoll über die öffentliche, Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am 13.04.2005 Die Einladung erfolgte am 07.04.2005 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 19.55 Uhr Anwesend waren: Bürgermeister Ernst Wessely SPÖ X Vizebürgermeister Helene Bauer SPÖ X GGR Ing. Raimund Kindl SPÖ X GGR Mag. Wolfgang Mayer ÖVP X GGR Dieter Rozboril SPÖ X GGR Anton Hietz ÖVP X GGR Ing. Alfred Kindl SPÖ X GGR Herbert Mollner SPÖ X GR Rosa Brunnthaler SPÖ X GR Erich Bruckschwaiger ÖVP X GR Elisabeth Nebenführ SPÖ X GR Ing. Markus Hillinger ÖVP X GR Roman Stachelberger SPÖ X GR Ing. Inge Brunner ÖVP E GR Helmut Rozboril SPÖ X GR Mag. Herbert Böhm ÖVP X GR Regina Mold SPÖ X GR Ing. Franz Schorn ÖVP E GR Franz Kudlacek SPÖ X GR Rudolf Pruckmoser BL X GR Renate Terkola SPÖ X GR Roland Pummer BL X GR Karl Zotter SPÖ X SPÖ: 14 ÖVP: 5 BL: 2 Summe: 21 A=anwesend, E=entschuldigt, U=unentschuldigt Vorsitzender: Bgm. Ernst Wessely Schriftführer: Engelbert Gressenberger Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig. Es war 1 Zuhörer anwesend.
Punkt 01: Begrüßung Herr Bürgermeister Wessely begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass der Tagesordnungspunkt 04 Abrufung Aufschließungszonen Wienerherberg nicht behandelt wird, da die hiefür erforderlichen Unterlagen seitens der NÖ Landesregierung noch nicht eingetroffen sind. Anstatt dieses Punktes erfolgt der Bericht des Prüfungsausschusses, welcher am Mittwoch, dem 13.04.2005 eine Sitzung abgehalten hat. ihm vor Sitzungsbeginn ein Dringlichkeitsantrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion mit folgenden Inhalt eingegangen ist. Herr Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass ihm vor Sitzungsbeginn ein Dringlichkeitsantrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion mit folgenden Inhalt eingegangen ist. Der Gemeinderat möge der Behandlung des Tagesordnungspunktes Ausstellung Vollmacht an Dr. Maximilian Schaffgotsch betreffend die Führung der Nichtigkeitsfeststellungsklage in Zusammenhang mit Natura 2000 beim EUGH, die Dringlichkeit zuzuerkennen und diesen Punkt in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2005 aufnehmen. Begründung: Die Gemeinde beteiligt sich an der Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend Natura 2000 beim EUGH. Mitbeteiligt sind der Gemeinde Ebergassing mit 11 Mitstreitern, unter anderem die Marktgemeinde Götzendorf. Durch die Klagsführung entstehen keinerlei Kosten für die Gemeinde. Es möge der entsprechende Beschluss gefasst werden. Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, dem vorliegenden Antrag die Dringlichkeit zuerkennen und diesen unter Tagesordnungspunkt 10 behandeln. 2
Tagesordnung alt: Punkt 01: Begrüßung Punkt 02: Protokoll Punkt 03: Rechnungsabschluss 2004 Punkt 04: Abrufung Aufschließungszonen Wienerherberg Punkt 05: Leasing Feuerwehrfahrzeug Punkt 06: Abtretungsvertrag Marenzi Privatstiftung mit Gemeinde Punkt 07: Energieliefervereinbarung mit EVN Punkt 08: Mietverträge Punkt 09: Mietvertrag Kaffeeautomat Tagesordnung neu: Punkt 01: Begrüßung Punkt 02: Protokoll Punkt 03: Rechnungsabschluss 2004 Punkt 04: Bericht Prüfungsausschuss Punkt 05: Leasing Feuerwehrfahrzeug Punkt 06: Abtretungsvertrag Marenzi Privatstiftung mit Gemeinde Punkt 07: Energieliefervereinbarung mit EVN Punkt 08: Mietverträge Punkt 09: Mietvertrag Kaffeeautomat Punkt 10: Vollmacht Dr. Maximilian Schaffgotsch 3
Punkt 02: Protokoll Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2005 und das Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 30.03.2005, jeder Fraktion zugegangen ist. Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, dem vorliegenden Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2005 und der konstituierenden Sitzung vom 30.03.2005die Zustimmung geben. 4
Punkt 03: Rechnungsabschluss 2004 Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2004 zur Beschlussfassung vorliegt. Der Rechnungsabschluss wurde zur öffentlichen Einsicht vom 21.03. bis 04.04.2005 aufgelegt. Während der Auflage sind weder Erinnerungen noch Anträge eingebracht worden. GGR. Ing. Kindl erläutert den Rechnungsabschluss 2004. Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, dem vorliegenden Rechnungsabschluss wie vorgetragen die Zustimmung geben. Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: 19 dafür 2 dagegen (Pruckmoser, Pummer) 5
Punkt 04: Bericht Prüfungsausschuss Herr Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass am 13.04.2005 eine angesagte Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden hat. Herr GR Hillinger verliest das Protokoll der Sitzung vom 13.04.2005. Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005 den Bericht des Prüfungsausschusses vom 13.04.2005 zur Kenntnis nehmen. 6
Punkt 05: Leasing Feuerwehrfahrzeug Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass für die Freiwillige Feuerwehr Wienerherberg ein Tanklöschfahrzeug zu leasen ist. Fahrzeughersteller: Rosenbauer Type: Tanklöschfahrzeug TLF-A-2000 AT / Gesamtpreis: Mercedes Benz 1528 AF / 4x4 226.583,34 exkl. USt. Variables Depot: 80.000,-- Laufzeit: 120 Monate, mit Bezahlung der 121. Rate geht das Fahrzeug in das Eigentum der Gemeinde über. Zahlungsweise: Basis/Variabel: monatlich vorschüssig 3-Monats EURIBOR zum 15.02.2005 ( 15.2., 15.5., 15.8., und 15.11.) Für dieses Vorhaben, wurden Angebote von 11 verschiedenen Banken bzw. Kreditinstituten eingeholt. Ergebnis der Angebotsöffnung: Banken Gesamtpreis Variables Depot Laufzeit Monatl. Brutto Gesamtbelastung Rechtsgeschafts- Barwert Brutto Gebühr Hypo- 271.900,01 Starres Depot 120 1.678,18 297.388,59 604,14 270.390,61 Leasing Hypo- Leasing Selbes Offert ohne MWSt Selbes Offert ohne MWSt S- 226.583,34 Ja 120 1.801,94 298.034,74 Keine 271.651,45 Autoleasing Angaben Oberbank 226.583,34 Starres Depot 108 1.835,43 294.226,44 766,47 270.081,90 BA-CA 226.583,34 Vorauszahlung 120 1.824,82 302.373,22 1.472,64 277.127,59 NÖ Raiff.- 271.900,01 Vorauszahlung 120 1.799,52 297.741,92 1.447,83 272.841,91 Leasing Bawag-PSK 226.583,34 Ja 120 1.806,52 296.782,80 890,35 271.603,85 NÖ 226.583,34 Füll Pay Out 108 1.975,19 295.284,72 1.511,07 271.333,18 HypoBank NÖ 226.583,34 Vorauszahlung 108 1.944,37 294.253,11 1.273,39 271.794,04 HypoBank /Depot Bank Burgenland 271.900,01 Starres Depot 120 1.651,78 294.241,93 689,78 267.739,22 Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, der Bank Burgenland als Bestbieter wie vorgetragen, die Zustimmung zu geben. 7
Punkt 06: Abtretungsvertrag Marenzi Privatstiftung mit Gemeinde Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass ein Abtretungsvertrag betreffend die im Teilungsplan des Dipl. Ing. Schmechtig und Langeder GZ 1950/03, ausgewiesenen Teilflächen 13 aus dem Grundstück 726 und Teilstück 16 aus dem Grundstück 525/95 dem Grundstück 577, EZ 25 der Gemeinde Ebergassing zugeschlagen werden. Vertrag liegt in Kopie bei. Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, dem vorliegenden Abtretungsvertrag wie vorgetragen die Zustimmung zu geben. 8
Punkt 07: Energieliefervereinbarung mit EVN Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass mit der EVN Gespräche über einen günstigeren Energiepreis (Gas) geführt wurden. Ausgehandelt wurde ein 13%iger Nachlass auf den derzeit bestehenden Energiepreis. Dies betrifft alle Gaslieferungen die über die Gemeinde Ebergassing abgerechnet werden. Auch die Feuerwehren beider Ortsteile und der Verein Volksheim sind hierbei inkludiert. Der Vertrag liegt in Kopie bei. Herr Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, dem vorliegenden Energielieferungsvertrag wie vorgetragen die Zustimmung geben. 9
Punkt 08: Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass folgender Mietvertrag zu beschließen ist. Name: PANUSCH Martin Wohnhausanlage: Götzendorferstr. 8b Stiege: Tür: 2 Richtwertzins pro m²: 2,72 Wohnnutzfläche: 71,46 m² Kosten (Euro) inkl. MWSt. Grundmiete 214,11 Betriebskostenakonto 131,00 Erhaltungsbeitrag 11,74 Gesamtmiete 356,85 Herrn Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, dem Mietvertrag von Herrn Panusch Martin, die Zustimmung zu geben. 10
Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass folgender Mietvertrag zu beschließen ist. Name: SAMARDCIZ Aijsa u. Arif Wohnhausanlage: Götzendorferstr. 8b Stiege: Tür: 8 Richtwertzins pro m²: 2,72 Wohnnutzfläche: 69,20 m² Kosten (Euro) inkl. MWSt. Grundmiete 207,33 Betriebskostenakonto 121,00 Erhaltungsbeitrag 11,37 Gesamtmiete 339,70 Herrn Bürgermeister Wessely stellt den Antrag: Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, dem Mietvertrag von Aijsa u. Arif SAMARDCIZ die Zustimmung zu geben. 11
Punkt 09: Mietvertrag Kaffeeautomat Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass der Mietvertrag für den Kaffeeautomat im Gemeindeamt, mit der Firma Vendare, zu beschließen ist. Monatliche Kosten 68,42 exkl. MWSt. Der Gemeindevorrat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, dem vorliegenden Mietvertrag, wie vorgetragen die Zustimmung geben. 12
Punkt 10: Vollmacht Dr. Maximilian Schaffgotsch Herr Bürgermeister Wessely teilt dem Gemeinderat mit, dass für die Einbringung der Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht eine Erteilung der Vollmacht für Herrn Dr. Maximilian Schaffgotsch zu beschließen wäre. VOLLMACHT mit welcher ich (wir) Herrn/Frau Rechtanwalt Dr. Maximilian Schaffgotsch A-1010 Wien, Postgasse 6/1 Tel.: +43/1/512 63 03, Fax: +43/1/512 97 61 Prozeßvollmacht erteile(n) und ihn (sie) überdies ermächtige(n), mich (uns) und meine (unsere) Erben in allen Angelegenheiten, einschließlich der Steuerangelegenheiten, sowohl vor Gerichts-, Verwaltungs- und Finanzbehörden als auch außerbehördlich zu vertreten, Prozesse anhängig zu machen und davon abzustehen, Zustellungen aller Art, insbesondere auch Klagen, Urteile und Grundbuchsbescheide anzunehmen, Vertretungen zu begehren und zu leisten, Rechtsmittel aller Art zu ergreifen und zurückzuziehen, Exekutionen und einstweilige Verfügungen zu erwirken und davon abzustehen, Einverleibungs-, Vorrangseinräumungs- und Löschungserklärungen abzugeben, Gesuche um Bewilligung grundbücherlicher Eintragungen und Rangordnungsanmerkungen jeder Art zu unterfertigen, Vergleiche jeder Art, insbesondere auch solche nach 205 Z.P.O. abzuschließen, Geld und Geldeswerte zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber rechtsgültig zu quittieren, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte zu veräußern, zu verpfänden oder entgeltlich oder unentgeltlich zu übernehmen, Anleihe- oder Darlehensverträge zu schließen, bei Erbschaften bedingte oder unbedingte Erbserklärungen zu überreichen, eidesstättige Vermögensbekenntnisse abzugeben, Gesellschaftsverträge zu errichten, sich auf schiedsrichterliche Entscheidungen zu einigen und Schiedsrichter zu wählen, bei Konkurs-(Ausgleichs-)verhandlungen den Masseverwalter und die Gläubigerausschüsse zu wählen, Treuhänder und Stellvertreter mit gleicher oder minder ausgedehnter Vollmacht zu bestellen und überhaupt alles vorzukehren, was er (sie) für nützlich und notwendig erachten wird. Zugleich verspreche(n) ich (wir), seine und seines Substituten in Gemäßheit dieser Vollmacht unternommenen Schritte und Maßregeln für genehm zu halten und verpflichte(n) mich (uns) seine und seines Substituten Honorare und Auslagen zur ungeteilten Hand zu berichtigen und erkläre(n) mich (uns) einverstanden, daß ebenda auch der bezügliche Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden könne. Der Honorarverrechnung werden die jeweiligen gültigen Autonomen Honorar-Richtlinien, beschlossen von der ständigen Vertreterversammlung der Rechtsanwaltskammern Österreichs, zugrunde gelegt. Die Haftung aus der beruflichen Tätigkeit des Bevollmächtigten wird unter Beachtung der allgemeinen Regeln des Zivilrechts auf Euro 365.000,-- beschränkt ( 17a RL/BA). Die gegenständliche Vollmacht ist beschränkt auf die Führung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage vor dem Europäischen Gericht I.Instanz in Zusammenhang mit Natura 2000. Ich nehme diese Vollmacht an Der Gemeindevorrat der Gemeinde Ebergassing möge in seiner Sitzung vom 13.04.2005, der Erteilung der Vollmacht an Herrn Dr. Maximilian Schaffgotsch, wie vorgetragen die Zustimmung geben. Die Unterfertigung erfolgt durch den Bürgermeister. 13
Berichtspunkte des Bürgermeisters: Dr. Seidl versucht Minderung der Gelsenplage in Ebergassing und Wienerherberg. Es wurden 80 Konserven bei der Blutspendeaktion gesammelt. Es findet am 30.4.2005 die Muttertagsfeier statt. Es besteht für 62 Schüler Interesse für die Umfrage Schulessen. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Gemeinderat: Gemeinderat: 14