161 Gemeinderatssitzung vom 25. August 2005 Nr. 20 Vorsitz: Protokoll: anwesend: GP Grolimund Gem.schreib. Crevoisier GP Grolimund, VP Frömelt, GR Eichenberger, GR Hauser, GR Maienfisch GR Stoll, E-GR Meier Gem.schreib. Crevoisier entschuldigt: GR Kohler Gäste: Herr A. Holeiter zu Trakt. 2 Dauer der Sitzung: 19.30-21.20 Uhr Traktanden 1. Protokoll 18.8.2005 2. ZISOL Zivilschutz soloth. Leimental: Zusammenschluss mit Zivilschutz-Leimental 3. Reglement über die Abwasserbeseitigung, Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren: Genehmigung durch den Regierungsrat 4. Mitteilungen 5. Rechnungen 6. Varia Änderung der Traktandenliste GR Stoll: Zusätzliche Traktanden 1. Schieber Landskronstrasse/Mariasteinstrasse 2. Oltingerstrasse: Ersatz Gussleitung Der Gemeinderat ist stillschweigend mit diesen Änderungen einverstanden. 1. Protokoll 18.8.2005 Das Protokoll wurde vor der Sitzung verteilt. 2. ZISOL Zivilschutz soloth. Leimental: Zusammenschluss mit Zivilschutz-Leimental Die Organisation des ZISOL ist nicht erwartungsgemäss verlaufen und es besteht Handlungsbedarf.
162 Die dem ZISOL angeschlossenen Gemeinden wurden vom Zivilschutz- Leimental in Oberwil zu einer Vorstellung der dortigen Zivilschutzorganisation eingeladen. Die Organisation und Abläufe des Zivilschutz-Leimental Oberwil sind ausführlich dokumentiert. Für einen Anschluss an den Zivilschutz-Leimental sprechen folgende Punkte: - Professionelle Führung durch hauptamtliche Person. - Einsatzfähigkeit gewährleistetet innerhalb einer Stunde. - Ausbildung und Wartung der Anlagen durch den Kanton Basel-Landschaft. - Kosten: ca. CHF 10.--/Einw. Pro Jahr. Gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz und dem Einführungsgesetz zur eidgen. Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung ist jede Gemeinde für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen in ihrem Wirkungsgebiet zuständig. Mit der vorgeschriebenen Regionalisierung dieser Aufgaben haben sich die Gemeinden des solothurnischen Leimentals zur ZISOL zusammen geschlossen. Der ZISOL ist die kleinste regionale Organisation im Kanton. Aufgrund der andauernden Reorganisation ist der ZISOL nie richtig funktionell geworden. Um genügend Leute für den Zivilschutz zu rekrutieren, ist eine gewisse Bevölkerungszahl notwendig. Junge Ausgehobene sind jeweils sehr mobil, was den Mannschaftsbestand ebenfalls einschränkt. Der Anschluss an eine Zivilschutzorganisation ausserhalb des Kantons würde von Solothurn wohl akzeptiert. Die Ausbildung wird in Baselland durch den Kanton getragen, im Kanton Solothurn werden die Kosten den Gemeinden belastet. Es wird vorgeschlagen, die Kantonale Zivilschutzverwaltung über die Absicht, zum Zivilschutz-Leimental in Oberwil BL zu wechseln, zu informieren. Gleichzeitig ist eine saubere Regelung der Kostentragung für die Ausbildung zu veranlassen. Am 21.9.2005 ist eine weitere Besprechung und am 16.11.2005 eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung des soloth. Leimentals in Witterswil vorgesehen. Jede Gemeinde des soloth. Leimentals wird separat über einen Wechsel abstimmen müssen. GP Grolimund stellt den Antrag, den Vorbereitungen eines Anschlusses an den Zivilschutz-Leimental in Oberwil und einer Vorlage an der Gemeindeversammlung zuzustimmen..//. Der Gemeinderat stimmt den Vorbereitungen eines Anschlusses an den Zivilschutz-Leimental in Oberwil und einer Vorlage an der Gemeindeversammlung einstimmig zu. 3. Reglement über die Abwasserbeseitigung, Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren: Genehmigung durch den Regierungsrat Die von Herrn Paul Winistörfer, Juristischer Sekretär des Bau- und Justizdepartements, erfolgte Stellungnahme zu den Reglementen über die Abwasserbeseitigung und über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren ist generell zu übernehmen. Es handelt sich dabei um die gemäss RRB Nr. 2005/844 vom 19.4.2005 abgeänderten 14 Abs. 3 und 10, 18 und 19 des Reglements über
163 die Abwasserbeseitigung und 5 Abs. 1 lit. d), 11 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Reglements über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren. Mit den Änderungen bzw. Streichungen in 11 Abs. 4 sowie 16 Abs. 3 wonach für Um- und Ausbau einer bestehenden angeschlossenen Baute nach dem 31.12.2015 keine Nachzahlungen mehr erhoben werden, kann der Gemeinderat ebenso wie die Begrenzung, dass Erweiterungen bis CHF 100'000.- innerhalb von 10 Jahren (31.12.2015) keine Nachzahlungen auslösen, nicht akzeptieren. Diese waren an der Gemeindeversammlung umstritten und wurden eingehend diskutiert. Der Gemeinderat schlägt vor, analog dem Reglement der Gemeinde Dornach, die Begrenzung auf 10 Jahre wegzulassen und die Aufhebung der Regelung, dass für Um- und Ausbau einer bestehenden angeschlossenen Baute nach dem 31.12.2015 keine Nachzahlungen mehr erhoben werden, zu akzeptieren. Die Formulierung würde dann lauten: Erweiterungen bis CHF 100'000.-- lösen keine Nachzahlungen aus. Diese neue Formulierung wird zur Folge haben, dass sämtliche Erweiterungen auf viele Jahre zurück nachgeprüft und summiert werden müssen. Das Bau- und Justizdepartement ist um Zustimmung zu dieser Neuformulierung anzufragen..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, folgende Änderungen der 11 Abs. 4 und 16 Abs. 3 im Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren: - die Aufhebung der Regelung, dass für Um- und Ausbau einer bestehenden angeschlossenen Baute nach dem 31.12.2015 keine Nachzahlungen mehr erhoben werden, zu akzeptieren und - dem Bau- und Justizdepartement die Begrenzung auf 10 Jahre im Satz "Erweiterungen bis CHF 100'000.-- innerhalb von 10 Jahren (31.12.2015) lösen keine Nachzahlungen aus", vorzuschlagen. 4. Schieber Landskronstrasse/Mariasteinstrasse Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 30.6.2005 Kredite von zusammen CHF 17'500.-- für den Ersatz von Schiebern an der Landskronstrasse beschlossen. Der Ersatz der Schieber hat tatsächlich CHF 10'900.-- gekostet. Es wurde festgestellt, dass auch eine Schieberkombination an der Mariasteinsstrasse undicht ist und ersetzt werden muss. Die Kosten dafür werden mit CHF 9'600.-- veranschlagt. Die Arbeiten werden der Laufenden Rechnung als Unterhalt belastet. GR Stoll stellt den Antrag, einen Kredit für den Ersatz der Schieberkombination an der Mariasteinstrasse zu CHF 9'600.-- zu beschliessen..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig den Kredit für den Ersatz der Schieberkombination an der Mariasteinstrasse zu CHF 9'600.--. 5. Oltingerstrasse: Ersatz Gussleitung Im Zuge der Bauarbeiten an der Oltingerstrasse wurde festgestellt, dass die Graugussleitung im Bereich der Einmündung Grossbühlstrasse in schlechtem Zustand ist. Es ist sinnvoll, das Teilstück im offenen Graben von 12 m Länge zu ersetzen. Die Kosten betragen laut Kostenvoranschlag des Ing.büros Böh-
164 ringer AG CHF 17'000.--. Die Graugussleitung würde durch FZM-Rohre ersetzt. Es sind mündlich Subventionen von CHF 800.-- für den Hydranten und CHF 2'100.-- für die Leitung vom Kanton zugesichert. Der Kanton schlägt vor, den Leitungsersatz über das Projekt Birsigstrasse zur Subventionierung anzumelden. Der Gemeindeversammlung wird ein Nachtragskredit vorgelegt werden müssen..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig einen Kredit von CHF 17'000.-- für den Ersatz der Graugussleitung durch FZM-Rohre im Kreuzungsbereich Grossbühl- und Oltingerstrasse. 6. Mitteilungen Sommerlager Rodersdorf: Abschlussabend am 26/27.8.2005. Oberstufenzentrum Leimental: Jahresbericht Schuljahr 2004/2005 Vetroswiss, Glattbrugg: Änderung des Verteilschlüssels für Altglas ab 1.1.2005 für die Sammeljahre 2005 und 2006. Verkehrsverein Leimental: Info 2/2005. Tagesbetreuung Hinteres Leimental: Budget 2006. BDO Visura: Einladung zum Spezialanlass für Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn am 7.9.2005 in Solothurn 7. Rechnungen.//. Die im Rechnungsverzeichnis im Anhang aufgeführten Rechnungen wurden vom Gemeinderat genehmigt und sind zur Zahlung anzuweisen. 8. Varia GP Grolimund: Teilnehmende Gemeinderäte an der Jungbürgerfeier: GP Grolimund, GR Eichenberger, Hauser und Maienfisch. GR Stoll: Das in Absprache mit der Bürgergemeinde erfolgte Deponieren von Grüngut im Wald durch den Techn. Dienst entspricht einer alten Gewohnheit. Diese Situation ist jedoch unhaltbar, umso mehr als mit dem Grüngut auch noch Wischgut deponiert wurde. Das Deponieren jeglichen Abfalls im Wald ist verboten. Das Wischgut wird künftig in Mulden gesammelt und sachgerecht entsorgt, das Grüngut in die Grünabfallsammlung abgeführt. Die Bevölkerung ist zu orientieren, dass keinerlei Abfälle, auch kein Grüngut, im Wald deponiert werden darf. Nach mehrmaligem Insistieren hat das Amt für Verkehr und Tiefbau, Solothurn eine Prüfung der Brücken durch Fachleute des Kantons an der Oltingerstrasse
165 in Aussicht gestellt. Die Gemeinde ist damit nicht einverstanden und verlangt eine Expertise durch unabhängige Fachleute. Die letzte eingehende Untersuchung der Brücken erfolgte vor ca. 15 bis 20 Jahren. Es wird vorgeschlagen beim Ing.büro Böhringer AG einen Kostenvoranschlag für eine Expertise einzuholen. Es wird ebenfalls vorgeschlagen, dem Amt für Verkehr und Tiefbau mitzuteilen, dass die Kosten der Expertise im Fall einer vom Kanton negativ abweichenden Beurteilung dem Kanton belastet würden. Der Vertrag mit dem Auftragnehmer "Strassenunterhalt ausserhalb Bauzone" ist im Punkt "Materialbestellung durch Auftragnehmer" AHV-bedingt zu ändern. GR Maienfisch: Allen Beteiligten sei herzlich für Ihren Einsatz vor, an und nach der Bundesfeier gedankt. Evtl. wäre dem Bike-Club seitens der Gemeinde noch schriftlich zu danken. Es wird angemerkt, dass eine Klage wegen Lärmbelästigung angedroht wurde, falls die Bundesfeier im nächsten Jahr erneut bereits am 31.7. durchgeführt werde. Der Seniorenausflug wird am 28.9.2005 stattfinden. Am 3.9.2005 findet der Sporttag des Sportclub Rodersdorf statt. GR Hauser: Anlässlich der heutigen Sitzung der Verkehrskommission Leimental hat sich GR Hauser offiziell aus diesem Gremium verabschiedet. Er erachtet es als sinnvoll, wenn eine neue Vertretung von Rodersdorf in diese Kommission delegiert werde. Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiber