Status und weitere Förderung von Unternehmen in der TechnologieFörderungsUnternehmen GmbH (TFU) der Grenzregion Ostwürttemberg/Ulm/Neu-Ulm



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Transkript:

13. Wahlperiode 06. 12. 2005 Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Wirtschaftsministeriums Status und weitere Förderung von Unternehmen in der TechnologieFörderungsUnternehmen GmbH (TFU) der Grenzregion Ostwürttemberg/Ulm/Neu-Ulm Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fördermittel wurden in den letzten fünf Jahren in welcher Höhe an welche Existenzgründer und andere Firmen in der TechnologieFörderungs- Unternehmen GmbH (TFU) bezahlt? 2. In welchen Technologiebereichen waren diese Existenzgründer und Unternehmen tätig? 3. Wie viele Empfänger dieser Fördermittel haben ein marktfähiges Produkt entwickelt, und wie viele konnten sich nach der Startphase am freien Markt behaupten? 4. Wie viele Unternehmensgründungen in der TFU, die durch öffentliche Mittel unterstützt wurden, sind aus welchen Gründen gescheitert? 5. Mit welchen Mitteln wurde die TFU in den letzten fünf Jahren direkt (durch Miet- und Personalkostenzuschüsse und sonstige Overhead-Kosten) unterstützt? 6. Welche Fördermittel mussten in den letzten fünf Jahren aus welchen Gründen zurückbezahlt werden? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit der Existenz der TFU? 8. Wie will die Landesregierung zukünftig Existenzgründungen im Technologiebereich in der Region Ostwürttemberg/Ulm/Neu-Ulm unterstützen? 06. 12. 2005 Rivoir SPD Eingegangen: 06. 12. 2005 / Ausgegeben: 04. 01. 2006 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente

Antwort Mit Schreiben vom 25. Dezember 2005 Nr. 4 4333.51 UL/6 beantwortet das Wirtschaftsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Die TechnologieFörderungsUnternehmenGmbH (TFU) betreibt insgesamt 4 Technologiezentren in den Städten Ulm und Neu-Ulm. In Ulm sind es die Technologiefabrik in der Schillerstr. 18, das Biotechnologie-Zentrum in der Sedanstr. 14 und das Innovationszentrum in der Sedanstr. 18. Gesellschafter der TFU sind die Städte Ulm und Neu-Ulm, der Alb-Donau-Kreis und der Landkreis Neu-Ulm, die Industrie- und Handelskammern Ulm und Augsburg/Schwaben, die Handwerkskammer Ulm, die Sparkassen Ulm und Neu- Ulm/Illertissen, die Ulmer Volksbank sowie die Universität Ulm. Technologiezentren dienen technologieorientierten Gründern als erste Heimstatt. Ihre Errichtung, die wegen der damit verbundenen Fühlungsvorteile vor allem in Hochschulnähe erfolgen sollte, wurde seit Ende der 80er Jahre vom Land angeregt und zum Teil bezuschusst. Die Förderung solcher Einrichtungen durch das Land erfolgte in der Regel durch Baukostenzuschüsse; die dadurch beim Betreiber erzielte Kostenersparnis ist durch Mietverbilligungen und verbilligte Serviceleistungen an die Gründer weiterzugeben. Seit 1996 hat das Land solche Baukostenzuschüsse nur noch für spezielle Technologiezentren in der Form von Biotechnologie- und Softwarezentren gewährt. Diese verfügen im Unterschied zu den allgemeinen Technologiezentren über eine technologiespezifische Ausstattung für die entsprechende Gründerklientel. Die TFU hat für ihre Biotechnologiezentren in Ulm innerhalb der letzten 10 Jahre folgende Baukostenzuschüsse erhalten: Biotechnologiezentrum ( Phase 1 ): 1998 i.h.v. 600 TDM (306,775 T ), Biotechnologiezentrum ( Phase 2 ): 2001 i.h.v. 1.794 TDM (917,258 T ). Von den Fragen des wirtschaftlichen Betriebs der Zentren und der kostendekkenden Finanzierung der TFU sind die sonstigen Finanzierungsumstände der in den Zentren ansässigen Gründerunternehmen wie etwa ihre einzelbetriebliche Förderung unabhängig. Zu den einzelnen Fragen wird ausgeführt: 1. Welche Fördermittel wurden in den letzten fünf Jahren in welcher Höhe an welche Existenzgründer und andere Firmen in der TechnologieFörderungsUnternehmen GmbH (TFU) bezahlt? Unternehmensbezogene Aussagen über die Gewährung einzelbetrieblicher Fördermittel sind nach den geltenden Vorschriften nicht zulässig. Nach Angaben der TFU haben die meisten Unternehmen Existenzgründungsdarlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen erhalten. Vom Gründerverbund Ulm, einem Zusammenschluss der Fachhochschule Ulm, der IHK Ulm und der Universität Ulm, der ebenfalls Landesförderung erhielt, wurden seit 1998 insgesamt 42 innovative Existenzgründer/-innen bzw. Unternehmensgründungen betreut. Eines dieser Unternehmen aus dem Bereich Multimedia/IT wurde vom Gründerverbund Ulm im Rahmen eines Entwicklungsvorhabens gefördert und hat sich mittlerweile in einem der Zentren der TFU angesiedelt, wo es erfolgreich am Markt tätig ist. 2

Von den im Rahmen der ifex (= Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge) geförderten Existenzgründungs- und Existenzfestigungsberatungen sowie der Förderung von Coaching-Maßnahmen konnten 7 geförderte Existenzgründungen anhand ihrer Postanschrift der TFU zugeordnet werden. Die Unternehmen erhielten zwischen 2.600 und 10.500 bzw. insgesamt 35.600 an Zuschüssen zur Reduzierung ihrer Beratungskosten in der Gründungsphase. Durchgeführt wurden die Beratungen von der RKW BW GmbH. Wegen Angaben zum Gründungsgeschehen in der Region Donau-Iller wird im Übrigen auf die Antwort der Landesregierung zum Thema Wissenschaftsstadt Ulm in DS 13/4584 (dort Fragen II Nr. 3 und 8) verwiesen. 2. In welchen Technologiebereichen waren diese Existenzgründer und Unternehmen tätig? Nach Angaben der TFU auf ihren Internet-Seiten sind Unternehmen aus folgenden Branchen in ihren Zentren ansässig: Bauwesen, Biotechnologie, Elektronik, IuK-/Nachrichtentechnik, Mikroelektronik, Oberflächentechnik/Beschichtungen, Pharmazie, Software, Technische Dienstleistungen, Technologietransfer/-vermittlung und wirtschaftsnahe Dienstleistungen. 3. Wie viele Empfänger dieser Fördermittel haben ein marktfähiges Produkt entwickelt, und wie viele konnten sich nach der Startphase am freien Markt behaupten? Inwieweit Mieter der TFU marktfähige Produkte entwickelt haben bzw. sich am freien Markt behaupten können, ist dem Wirtschaftsministerium nicht bekannt. Daten dazu liegen dem Wirtschaftsministerium nicht vor. Nach Angaben der TFU haben die meisten Unternehmen, die die TFU verlassen haben, die Bewährungsprobe erfolgreich bestanden. Die letzte Evaluation der ifex-existenzgründungsberatungsprogramme kam zu dem Ergebnis, dass ca. 90 % der beratenen Existenzgründer/-innen auch 5 Jahre nach Gründung noch erfolgreich am Markt tätig sind. 4. Wie viele Unternehmensgründungen in der TFU, die durch öffentliche Mittel unterstützt wurden, sind aus welchen Gründen gescheitert? Seit Aufnahme der Tätigkeit der TFU im Jahr 1985 haben nur zwei Unternehmen aus finanziellen Gründen ihren Geschäftsbetrieb in der TFU eingestellt. Nach Angaben der TFU hatten beide Unternehmen keine Fördermittel erhalten. Insgesamt seien seit Bestehen der TFU 151 Unternehmen ausgezogen. 5. Mit welchen Mitteln wurde die TFU in den letzten fünf Jahren direkt (durch Miet- und Personalkostenzuschüsse oder sonstige Overhead-Kosten) unterstützt? In den letzten 5 Jahren, nämlich mit Bewilligungsbescheid des Wirtschaftsministeriums vom 14. November 2001, wurde ein Zuschuss in Höhe von 1,794 Mio. DM (917,258 T ) zum Kauf-, Um- bzw. Ausbau eines Teilgebäudes (Biopark Ulm, Phase 2 mit einer Nutzfläche von 1.241 m²) bei Projekt- 3

gesamtkosten in Höhe von ca. 4,6 Mio. DM gewährt. Entsprechend den Bewilligungsbedingungen ist der Zuschuss in Form von Mietvergünstigungen an Jung- und Gründungsunternehmen der Biotechnologie und verwandter Gebiete weiterzugeben. Eine sonstige direkte Bezuschussung der TFU durch das Land hat nicht stattgefunden. 6. Welche Fördermittel mussten in den letzten fünf Jahren aus welchen Gründen zurückgezahlt werden? Mit Bewilligungsbescheid vom 6. Februar 1998 wurde der TechnologieFörderungsUnternehmen GmbH (TFU) ein Zuschuss in Höhe von 0,6 Mio. DM (306,775 T ) zu den Investitionskosten für die Errichtung des Biopark Ulm/Phase I bewilligt. Entsprechend den Vorgaben des Ministerrats enthielt der Zuwendungsbescheid u. a. die Nebenbestimmung, dass die Subvention in Form von Mietvergünstigungen an Gründerunternehmen für die Zeit des Förderzyklus von 15 Jahren weiter gegeben werden muss. Die gesamte geförderte Fläche wurde zunächst zweckentsprechend an Gründerunternehmen vermietet. Ein 1994 gegründetes Jungunternehmen wurde im Oktober 1999 bereits zu diesem Zeitpunkt einziger Mieter im Biopark Phase I von einem ausländischen Großunternehmen vollständig übernommen. Seit diesem Zeitpunkt entspricht die Nutzung der geförderten Flächen nicht mehr dem Förderzweck. Das Wirtschaftsministerium hatte daher sicherzustellen, dass die Subventionsvorteile an das Land zurückfließen, soweit der Förderzweck nicht erfüllt wird. Mit Datum vom 2. November 2001 wurde dazu mit der TFU eine Rückzahlungsvereinbarung geschlossen. Dabei ist das Wirtschaftsministerium der TFU insoweit entgegen gekommen, als der TFU von Anfang 2002 bis Ende 2004 Gelegenheit gegeben wurde, in diesem Zeitraum eine dem Förderzweck entsprechende Nutzung herbeizuführen; für diesen Drei-Jahreszeitraum wurden statt einer Rückzahlung eines anteiligen Förderbetrages nur Zinserstattungen verlangt. In Erfüllung der Vereinbarung vom 2. November 2001 hat die TFU bis Ende 2004 einen Betrag in Höhe von ca. 109.000 zurückgezahlt, der sowohl anteilige Zuschüsse für den Zeitraum der nicht zweckentsprechenden Nutzung (1. November 1999 bis 31. Dezember 2001) als auch die erwähnten Zinsen beinhaltete. Da sich bis Ende 2004 keine Änderung in der Vermietungssituation ergeben hatte, wurde nach der Vereinbarung vom 2. November 2001 eine Restsumme i. H. v. 193.779,63 fällig. Mit Schreiben vom 10. September 2004 hat die TFU hierfür einen Stundungsantrag gestellt, dem das Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium stattgegeben hat. Nach der Stundungsregelung muss die Restsumme in Höhe von 193.779,63 in vier Jahresraten à 40.000 und einer letzten Jahresrate (33.779,63 ) jeweils zum 1. Januar eines Jahres ab 2005 zurückgezahlt werden. Die erste Rate in Höhe von 40.000 wurde dementsprechend von der TFU am 1. Januar 2005 an das Land überwiesen. 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit der Existenz der TFU? Die Landesregierung hält generell Technologiezentren für ein geeignetes Instrument dafür, technologieorientierten Unternehmensgründern eine erste Heimstatt im Sinne eines Inkubators zu bieten. Inwieweit für ein derartiges 4

wirtschaftsförderndes Instrument Bedarf auch unter dem Aspekt der jeweiligen Situation auf dem Immobilienmarkt in der jeweiligen Region besteht und es genutzt werden soll, haben die jeweiligen regionalen Träger/Betreiber vor Ort zu beurteilen. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Finanzierung. Der vom Land für die TFU gewährten Förderung bei der Einrichtung der Zentren lag jeweils ein schlüssiges betriebwirtschaftliches Konzept zugrunde, von dem zu erwarten war, dass auf der Basis des in der Region geschätzten Gründerpotentials und im Hinblick auf das Marktmieten-Niveau ein Kosten tragender Betrieb der Zentren möglich sein würde. Ob aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ein kostendeckender Betrieb der Einrichtungen der TFU, in deren Zentren derzeit 74 Mieter ansässig sind, noch möglich ist bzw. ob sich die betriebwirtschaftliche Situation der TFU durch spezielle Maßnahmen verbessern lässt, haben die Gesellschafter der TFU zu beurteilen, die dann auch die daraus folgenden Entscheidungen zu treffen haben. Das Land wurde von der TFU darüber informiert, dass die Gesellschafter sich derzeit über ein Optimierungskonzept zur Geschäftstätigkeit der TFU verständigen. Auf der Grundlage eines Gutachtens einer Unternehmensberatung soll das Geschäft der TFU vor dem Hintergrund der sich in den letzten Jahren deutlich geänderten Rahmenbedingungen neu ausgerichtet und die Gesellschaft mit zusätzlichem Kapital ausgestattet werden. Die Gesellschafter sind von der Notwendigkeit der TFU überzeugt. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch das Biotechnologiezentrum. 8. Wie will die Landesregierung zukünftig Existenzgründungen im Technologiebereich in der Region Ostwürttemberg/Ulm/Neu-Ulm unterstützen? a) In ganz Baden-Württemberg, so auch in den baden-württembergischen Teilen der genannten Region, stehen zur Förderung von Existenzgründungen im Technologiebereich folgende Förderinstrumente zur Verfügung: Darlehensprogramme der L-Bank zur Förderung des Einsatzes moderner Technologien oder für technologieorientierte Unternehmensgründer, Risikokapital- und Garantiefonds der L-EA (Eigenkapitalagentur der L- Bank), Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden- Württemberg, Bürgschaften der Bürgschaftsbank bzw. der L-Bank, geförderte Existenzgründungsberatungen der RKW BW GmbH, Förderprogramm Junge Innovatoren, mit Hilfe dessen sich Ausgründer/-innen aus Instituten und Forschungseinrichtungen auf ihre Selbständigkeit vorbereiten können. b) Im Rahmen des Coaching-Programms fördert das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg seit Mitte 2004 das Coaching von innovativen Existenzgründerinnen und -gründern (bis zu 5 Jahre nach Gründung). Gefördert werden bis zu 30 Coaching-Tage mit 50% max. 350 pro Tag fördert. Weitere Themenfelder sind Coachings bei der Betriebsübernahme, im Rahmen von Spin-Offs, in einer Krisensituation oder bei einer geplanten Expansion des Unternehmens sowie ab 1. Januar 2006 im Zusammenhang mit Innovationsmanagementprozessen. Von 2005 bis 2007 stehen dafür insgesamt rund 4 Mio. aus Mitteln des Europäischen Soziafonds (ESF) 5

zur Verfügung. Über das Programm können z. B. auch Coachings von Experten aus allen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen des Netzwerkes der Steinbeis-Stiftung über das neue Steinbeis-Beratungszentrum Unternehmer-Coaching gefördert werden. c) Aufgrund der positiven Erfahrungen im Rahmen der Modellprojekte Gründerverbunde auf dem Campus, wurde Mitte 2004 das Programm zur Förderung von Inkubatoren an baden-württembergischen Hochschulen eingerichtet. Bis Ende 2005 werden voraussichtlich 70 % der Hochschulen des Landes an dem neuen Programm teilnehmen. Hier stehen von 2005 bis 2007 insgesamt rund 3,5 Mio. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Gefördert werden im Einzelnen: Die Individuelle Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern (u. a. Zuschüsse zu Beratung, Messeteilnahmen, Prototypentwicklung und Kinderbetreuung) Anlaufstellen auf dem Campus (Förderung von Personalstellen des Projektträgers) Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit. Zudem stehen den Existenzgründerinnen und Existenzgründern die Ressourcen der Hochschulen zur Verfügung. Acht Projekte werden bereits gefördert. Die ifex rechnet in den nächsten Wochen auch mit einem Antrag aus der Region Ulm. Erste aussichtsreiche Sondierungsgespräche wurden bereits geführt. Der ifex liegt auch ein erster Antragsentwurf der Hochschule für Technik Ulm (FHU) zur Förderung des Projekts Intra- und Entrepreneurship (INES) vor, welches in enger Abstimmung mit der ifex entwickelt wurde. Kern des Projekts sind Qualifizierungsveranstaltungen zum Thema Entrepreneurship für alle Studierende, quer über alle Fakultäten und Studiengänge. Geplant ist eine Förderung mit Mitteln aus der Zukunftsoffensive III. Die Gesamtkosten des Projekts bzw. die Fördersumme stehen noch nicht fest. In Vertretung Dr. Bullinger Ministerialdirektor 6