Medienkonferenz Mindestalter für den Verkauf von Tabakwaren im Kanton Freiburg Testkäufe Ergebnisse

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01./ , Erkner, Forum 10

Transkript:

Direction de la santé et des affaires sociales DSAS Medienkonferenz Mindestalter für den Verkauf von Tabakwaren im Kanton Freiburg Testkäufe 2015 2016 Ergebnisse > Anne-Claude Demierre, Staatsrätin, Direktorin für Gesundheit und Soziales > Fabienne Hebeisen-Dumas, Leiterin CIPRET > Fabienne Plancherel, Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention > Dr. Chung-Yol Lee, Kantonsarzt > Alain Maeder, Vorsteher Amt für Gewerbepolizei > Gallus Risse, Pressesprecher der Kantonspolizei 30. September 2016 Medienkonferenz / 30. September 2016 1

Direction de la santé et des affaires sociales DSAS Tabakprävention Herausforderungen und aktueller politischer Kontext Anne-Claude Demierre Staatsrätin, Direktorin für Gesundheit und Soziales Medienkonferenz / 30. September 2016 2

Gesundheitsförderung und Prävention: Aktuelle Herausforderungen (1) In der Schweiz leiden 2,2 Millionen Personen an nichtübertragbaren Krankheiten (NCD) NCD wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- Krankheiten, chronische Atemwegserkrankungen usw. führen bei über 60 % der Frauen und über 50 % der Männer zum vorzeitigen Tod (vor dem 70. Lebensjahr) NCD machen 90 % der Krankheitslast in der Schweiz aus Ursache für die meisten NCD sind die vier Risikofaktoren (übermässiger Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung, Rauchen und Bewegungsmangel) Medienkonferenz / 30. September 2016 3

Tabakprävention: Aktuelle Herausforderungen Ein paar Zahlen zur Schweiz Ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren (25 %) konsumiert Tabakprodukte (17,6 % täglich, 7,4 % ab und zu). In Freiburg ist es 59 % der 14- bis 15-Jährigen gelungen, sich mindestens einmal selber Zigaretten kaufen. Wer vor 15 Jahren mit dem täglichen Rauchen beginnt, hat ein höheres Suchtrisiko als diejenigen, die später anfangen. In Freiburg haben bereits 65 % der Knaben und 33,6 % der Mädchen im Alter von 15 Jahren erste Erfahrungen mit Tabak gemacht. Quelle: Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017 2024 Medienkonferenz / 30. September 2016 4

Tabakprävention: Aktueller politischer Kontext Schweiz und Kanton Nationale Strategie Kantonale Strategie Nationales Programm Tabak 2008 2016 Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017 2024 Kantonaler Plan für Gesundheitsförderung und Prävention 2007 2016 Neue kantonale Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention Perspektiven 2030 Kantonales Programm zur Tabakprävention 2009 2013 und 2014 2017 Medienkonferenz / 30. September 2016 5

Tabakprävention: Politischer Kontext Schweiz Der Bundesrat (Umfassende Strategie «Gesundheit2020») möchte Gesundheitsförderung und Prävention stärken Die Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017 2024 möchte die Gesundheitskompetenzen und die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Umfelds begünstigen Die NCD Strategie beruht auf Ansätzen, die sich bereits in verschiedenen Präventionsprogrammen (Alkohol, Tabak, Ernährung, Bewegung ) bewährt haben Medienkonferenz / 30. September 2016 6

Tabakprävention: Politischer Kontext Kanton Freiburg Bislang: Der kantonale Plan für Gesundheitsförderung und Prävention (2007 2011, bis 2016 verlängert) und der daraus resultierende Aktionsplan legen die Prioritäten der kantonalen Politik für Gesundheitsförderung und Prävention (GFP) fest Medienkonferenz / 30. September 2016 7

Politischer Kontext Kanton Freiburg Neue GFP-Strategie: Perspektiven 2030 Bestätigt die Prioritäten der öffentlichen Gesundheit (Ernährung und Bewegung, Alkohol, Tabak, geistige Gesundheit), die derzeit im Rahmen von thematischen Programmen umgesetzt werden Ursache für die meisten NCD sind die vier Risikofaktoren (übermässiger Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung, Rauchen und Bewegungsmangel) Medienkonferenz / 30. September 2016 8

Politischer Kontext Kanton Freiburg Neue GFP-Strategie: Perspektiven 2030 Will den sektorübergreifenden Ansatz innerhalb des Staates stärken, und zwar gemeinsam mit den zuständigen Partnerinnen und Partnern und mit der Beteiligung der gesamten Freiburger Bevölkerung Medienkonferenz / 30. September 2016 9

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 Fabienne Plancherel Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention Amt für Gesundheit Medienkonferenz / 30. September 2016 10

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 Vision Rauchen soll im gesellschaftlichen Zusammenleben nicht mehr selbstverständlich sein Handlungsbedarf Prävalenz des Tabakkonsums bei den Jugendlichen und den jungen Erwachsenen Passivrauchexposition der Bevölkerung Medienkonferenz / 30. September 2016 11

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 Ziele 2014 2017 den Anteil der Rauchenden in der Bevölkerung im Allgemeinen und der 15- bis 34-Jährigen im Besonderen senken den Anteil der Personen, die dem Passivrauchen ausgesetzt sind, senken Medienkonferenz / 30. September 2016 12

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 Zieldimensionen Verhinderung des Einstiegs Förderung des Rauchstopps Schutz vor Passivrauchen Information und Sensibilisierung der verschiedenen Zielgruppen über/für die Risiken von Rauchen und die Präventionsleistungen Medienkonferenz / 30. September 2016 13

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 Effiziente Vorbeugung von Problemen im Zusammenhang mit dem Konsum = Massnahmen der Verhaltensprävention (Einzelperson) Massnahmem der strukturellen Prävention (Kontext) Beeinflussung der Kenntnisse, Verhalten und Handlungskompetenzen Änderung des Umfelds und der Rahmenbedingungen Medienkonferenz / 30. September 2016 14

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 Hauptzielgruppe Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Freiburg (Raucher/innen und Nichtraucher/innen) Spezifische Zielgruppen Jugendliche Betriebe Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Medienkonferenz / 30. September 2016 15

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 Ziele für Freiburg Ziel: Beeinflussung des Gesundheitsverhaltens, Umsetzung: 10 konkrete Projekte, die sich direkt oder indirekt an spezifische Zielgruppen richten. Handlungsbereiche Verhaltensprävention Gesundheitsschutz und Marktregulierung Information und Sensibilisierung Koordination und Zusammenarbeit Massnahmen der strukturellen Prävention sind entscheidend, um den Tabakkonsum langfristig zu senken und den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern. Sie sind auf den Kontext, das Umfeld und die Rahmenbedingungen ausgerichtet. Information und Sensibilisierung sind unerlässlich, um die sozialen Vorstellungen und das individuelle Verhalten zu beeinflussen. Ziel: Optimale Verwendung der Erfahrungen der verschiedenen Partnerinnen und Partner bei der Entwicklung einer gemeinsamen Vision zur Tabakprävention. Der Raucherinnen- und Raucheranteil in der Freiburger Wohnbevölkerung sinkt um 20 %, von 26,3 (2007) auf ca. 21 %. Der Raucherinnen- und Raucheranteil bei den 15- bis 34-Jährigen sinkt um 20 %, von 32,4 (2007) auf weniger als 26 %. Der Anteil der Freiburger Bevölkerung, die mindestens eine Stunde pro Tag dem Passivrauchen ausgesetzt ist, sinkt um 80 %, von 20,8 (2007) auf ca. 4 %. Medienkonferenz / 30. September 2016 16

Pressekonferenz 30. September 2016 Gesetzliches Alter für den Tabakverkauf in Freiburg: Ergebnisse der Testkäufe 2015 Fabienne Hebeisen-Dumas, Leiterin CIPRET Tabakpräventionsfonds

Über uns Informationen zum CIPRET Kompetenzzentrum für Fragen zum Tabakkonsum Leistungsauftrag des Kantons Freiburg Kantonales Tabakpräventionsprogramm Informieren, den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Rauchstopp fördern, Schutz vor Passivrauch Verhaltensprävention, strukturelle Prävention Gesetzliches Alter für den Tabakverkauf: Anwendung überprüfen, die Verkaufsstellen und das Personal sensibilisieren

Gesetzlicher Rahmen Bundesgesetzgebung Aktuell gibt es keine Bundesgesetzgebung bezüglich des gesetzlichen Alters für den Tabakverkauf. Gesetztesentwurf über Tabakprodukte (TabPG): Vereinheitlichung des gesetzlichen Alters auf 18 Jahre. Ein Mindestalter von 18 Jahren würde die Ratifikation des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) ermöglichen.

Gesetzlicher Rahmen Kantonale Gesetze zum Verkaufsverbot Mindestalter 18 Mindestalter 16 Quelle: Office fédéral de la santé publique OFSP. 2016. Fiche d information Pourquoi les cantons soutiennent la loi sur les produits du tabac

Gesetzlicher Rahmen Was hat dieses Gesetz für ein Ziel? Kindheit Erwachsenen alter

Massnahmeplan Die beteiligten Partner GSD / SJD Verkäufer/Inn en Forschungsinstitute Tabakverkaufsstellen Zugang von Jugendlichen zu Tabakwaren reduzieren Massnahmeplan Arbeitgeber Akteure der Prävention

Massnahmeplan Massnahmen zur verbesserten Gesetzesanwendung Die Geschäfte in der Gesetzesanwendung unterstützen Sensibilisierung / Information an die Ladenbesitzer Unterstützungsmaterial Beratung Schulung für das Verkaufspersonal Anwendung des Gesetzes überprüfen und die weitere Entwicklung beobachten Tabak-Testkäufe

Unterstützendes Material Massnahmeplan

Massnahmeplan Die 3 wichtigsten Regeln Nach der Identitätskarte fragen Das Alter anhand der Identitätskarte überprüfen Die Kundschaft informieren

Massnahmeplan Die Testkäufe: Methodologie und Ablauf Wissenschaftliches Monitoring durch Sucht Schweiz 14- und 15-jährige Testkäuferinnen und -käufer Erwachsene Begleitpersonen Besuchte Verkaufsstellen: Geschäfte jeglicher Art, im ganzen Kanton verteilt. Verkauf wurde nicht abgeschlossen -> die Jugendlichen gaben vor, zu wenig Geld dabei zu haben

Testkäufe 2015 und 2016 Ergebnisse Testkäufe Oktober 2015 Verkauf verweigert Rückmeldung: mündlich an das Verkaufspersonal; schriftlich an den/die VerkaufsstellenleiterIn: - Glückwünsche! -> Macaron - Bleiben Sie wachsam - Verteilung von spezifischem Infomaterial und Erinnerung an die 3 Regeln - Information zum weiteren Vorgehen Verkauf akzeptiert Rückmeldung: mündlich an das Verkaufspersonal; schriftlich an den/die VerkaufsstellenleiterIn: - Erinnerung an den gesetzlichen Rahmen - Sensibilisierung: Die 3 wichtigsten Regeln - Infomaterial - Information zum weiteren Vorgehen: - 2. Test -> Bei Wiederholung, Vermittlung an die Polizei

Testkäufe 2015 und 2016 Ergebnisse Ergebnisse der Testkäufe 2015 Anwendung des gesetzlichen Mindestalters, Erste Test-Welle Oktober 2015 (n=334) 53 % 47% Das Gesetz wird in mehr als 50% der Fälle angewandt Trotzdem fand immer noch bei fast jedem zweiten Versuch ein Verkauf statt

Testkäufe 2015 und 2016 Ergebnisse Ergebnisse der Testkäufe 2016 (Monitoring nach 4 Monaten) Anwendung des gesetzlichen Mindestalters, Zweite Test-Welle, in den fehlbaren Verkausstellen vom Oktober 2015 (n=149) 71.80% 28.2% Erhebliche Verbesserung in den wiederholt getesteten Verkausfsstellen Rückmeldung an die Geschäfte ist präventiv wirksam

Tendenzen im Zeitraum 2009-2015 Entwicklung der Verkaufsakzeptanz von 2009 bis 2015 100% 80% 81.4% 63.0% 60% 47.0% 40% 20% 0% 2009 (N=306) 2011 (N=330) 2015 (N=334) Die Situation verbessert sich langsam.

Tendenzen im Zeitraum 2009-2015 Entwicklung der Nachfrage nach dem Ausweis 80% 60% 50.6% 42.4% 40% 28.1% 20% 0% 2009 (N=306) 2011 (N=330) 2015 (N=334) Die Frage nach der Identitätskarte hat wesentlich zugenommen. 2015 wird die Identitätskarte nur bei jedem zweiten Testkauf verlangt, obwohl dies eines der Schlüsselelemente für einen Verkaufsabschluss ist.

Tendenzen im Zeitraum 2009-2015 Entwicklung der Verkaufsakzeptanz nach Kategorien der Verkaufsstellen 100% 80% 60% 40% 20% 74.6% 61.9% 33.7% 98.4% 88.9% 88.0% 76.1% 73.0% 73.3% 64.9% 66.7% 58.1% 43.3% 26.7% 25.0% 88.2% 70.0% 44.0% Tankstellen stationsservice 0% Lebensmittel- groupes Grossverteiler distribution alimentaire Unabhängige épiceries groupes Tabak- tabacjournaux Kioske indépendants Unabhängige kiosques Lebensmittelge Zeitungsindépendantes schäfte Gruppen Andere autres 2009 2011 2015 Entwicklung in Richtung regelmässiger Rückgang In den unabhängigen Geschäften bleibt die Verkaufsakzeptanz höher als in den Geschäften, die einer Gruppe angeschlossen sind.

Zusammenfassung Befund Die Testkäufe 2015/2016 haben gezeigt Im Oktober 2015 wurde in 5 von 10 Fällen Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben. Es gibt eine Verbesserung in der Anwendung des Gesetzes aber sie ist langsam. Die Ergebnisse der Verkaufsstellen, die einer Gruppe angeschlossen sind, sind ermutigender. Die Kontrolle des Alters muss systematisch erfolgen. grosses Verbesserungspotential. Die direkte Rückmeldung an das Verkaufspersonal und eine zweite Test-Welle sind erfolgsversprechend.

Gallus Risse Pressesprecher der Kantonspolizei

Kantonspolizei zum ersten Mal in die Testkäufe eingebunden Agentinnen und Agenten der Bürgernahen Polizei haben 40 Verkaufsstellen im Kanton einen Besuch in präventiver Absicht abgestattet Besuche von/ Kontakte mit Geschäften, Lebensmittelläden, Bäckereien, Kioske, Tankstellenshops oder anderen Verkaufsstellen, die bei den Testkäufen in den Verkauf eingewilligt hatten Keine Anzeige durch die Polizei Besuche angenehm verlaufen

Wie die Verantwortlichen den Verkauf begründen: - Mitarbeitende haben nicht an das Verbot gedacht - Mitarbeitende wurden infolge Personalwechsel nicht über die geltenden Regeln informiert - Verhalten der Kundschaft (Aggressivität, Unverständnis für die Kontrollen usw.)

Allgemeine Feststellung: die Verantwortlichen sind sich des Problems bewusst Prävention, Aushänge und Informationen sind in den meisten Fällen sichtbar einige Geschäfte bekamen neues Material Weiteres Vorgehen der Polizei: steht für die Fortsetzung zur Verfügung greift in Absprache mit den beteiligten Diensten ein

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 2014 2015 2016 2017 TOTAL Finanzierung Tabakpräventionsfonds Kanton Freiburg Loterie Romande Lungenliga Total 230 267.- 110 000.- 110 000.- 10 000.- 460 267.- 203 826.- 110 000.- 110 000.- 10 000.- 433 826.- 233 451.- 110 000.- 110 000.- 10 000.- 463 451.- 193 106.- 110 000.- 110 000.- 10 000.- 423 106.- 860 650.- 440 000.- 440 000.- 40 000.- 1 780 650.- Medienkonferenz / 30. September 2016 38

Kantonales Tabakpräventionsprogramm 2014 2017 Empfehlungen für die Zukunft Fortsetzung der Informations- und Sensibilisierungsarbeit in den Verkaufsstellen Fortsetzung der Testkäufe mit Feedback an die Verkäufer/innen Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Polizei Medienkonferenz / 30. September 2016 39