Rechtliche Rahmenbedingungen BMVIT, Stabstelle Safety Management und Flugsicherung Dipl.-Ing. Zita Banhidi-Bergendorf Ing. Swen Göring Wien, 06. September 2018
Inhalt Nationale Vorschriften EASA Vorschriften Rechtliche Rahmenbedingungen 2
Österreichische Rechtslage für Drohnen Luftfahrtgesetz 24 24d. Spielzeuge 24c. Flugmodelle 24 f. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 24 g. Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 Luftverkehrsregeln Regelung der Luftraumbenutzung für Drohnen Luft-und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 Bewilligungen für Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 3
Spielzeuge Bewegungsenergie maximal 79 Joule Flughöhe maximal 30 Meter Es dürfen keine Personen oder Sachen durch den Betrieb gefährdet werden, abgesehen davon fallen diese Spielzeuge nicht in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes Rechtliche Rahmenbedingungen 4
Flugmodelle Bewegungsenergie über 79 Joule Verwendung in einem Radius von maximal 500 Meter Flug nur in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender, Sichtverbindung Betrieb ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst Flugmodelle benötigen eine Haftpflichtversicherung Flugmodelle über 25 Kilogramm benötigen eine Betriebsbewilligung Rechtliche Rahmenbedingungen 5
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 Flug in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung Umkreisvon mehr als 500 Meterund/oderBetrieb gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen Zwecken als zum Zweck des Fluges selbst Es ist eine Betriebsbewilligung erforderlich Die technische und flugbetriebliche Zertifizierung von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer Betriebsmasse über 150 Kilogramm fällt in den Anwendungsbereich des Unionsrechtes. Rechtliche Rahmenbedingungen 6
Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 2 Flug ohne Sichtverbindung Für diese Drohnen sind die für bemannte Zivilluftfahrzeuge geltenden luftfahrtrechtlichen Bestimmungen, wie insbesondere die erforderlichen Lufttüchtigkeitszertifizierungen, Registrierungspflicht, Pilotenschein für den Steuerer, Einhaltung der Luftverkehrsregeln uvm. anzuwenden die technische und flugbetriebliche Zertifizierung von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer Betriebsmasse über 150 kg fällt in den Anwendungsbereich des Unionsrechtes. Rechtliche Rahmenbedingungen 7
Rechtliche Rahmenbedingungen 8
Classification Rechtliche Rahmenbedingungen 9
Open Category Die Kategorie "offen" ist für folgende Operationen definiert: mit einem UAS mit einem Gesamtgewicht von weniger als 25 kg, unter einer Höhevon 120 mund in Sichtverbindung(VLOS) Rechtliche Rahmenbedingungen 10
Open Category Drei Unterkategorien für die Ermöglichung des Betriebes ohne Genehmigung A1: Flüge über Personen (jedoch nicht über Freiluftversammlungen) Gesamtgewicht bis 900 g A2: Flüge in der Nähe von Personen ( sicherer Abstand muss gewährleistet sein) Gesamtgewicht bis 4 kg A3: Flüge weit weg von Personen Gesamtgewicht bis 25 kg Rechtliche Rahmenbedingungen 11
Open Category Registrierung ab einem UAS - Gesamtgewicht von 250 g: UAS-Betreiberkennzeichen (feuerbeständiges Schild) E-Identifikation: Aussendung von UAS Betreiber Registrierungsnummer eindeutige Seriennummer Take-off Position laufende Position mit Zeitstempel Rechtliche Rahmenbedingungen 12
Open Category Übersicht Rechtliche Rahmenbedingungen 13
Open Category Details A1 Rechtliche Rahmenbedingungen 14
Open Category Details A2 und A3 Rechtliche Rahmenbedingungen 15
Informationen an den Operator: Rechtliche Rahmenbedingungen 16
Flugverbotszonen für Drohnen definiert durch Mitgliedstaaten Rechtliche Rahmenbedingungen 17
Specific Category Die Kategorie "spezifisch" gilt für alle UAS Anwendungen, die nicht der Kategorie "offen" entsprechen. Betreiber der UAS müssen eine Risikobewertung(SORA Specific Operations RiskAssessment) durchführen und eventuelle risikomindernde Maßnahmen (mitigation measures) vorschlagen Die zuständige Behörde analysiert und genehmigt diese Rechtliche Rahmenbedingungen 18
Specific Category Standardszenarien (STS) und LUC Um Verwaltungsaufwand zu begrenzen: System von Standardszenarien mit vorab festgelegten Risikobewertungen (SORA) und Minderungsmaßnahmen(Mitigation) UAS Betreiber legt Erklärung vor (bei einfachen Minderungsmaßnahmen) oder Die zuständige Behörde erteilt eine Genehmigung (bei komplexen Minderungsmaßnahmen) UAS-Betreiberzertifikat(LUC Light UAS Certificate) Ermöglicht es der zuständigen Behörde, allgemeine Genehmigungenfür UAS-Betreiber zu vergeben. Rechtliche Rahmenbedingungen 19
Certified Category Behandlung wie herkömmliche Luftfahrzeuge: Behördenzulassung des Betreibers Piloten mit entsprechenden Lizenzen Luftfahrzeuge mit entsprechenden Zulassungen Rechtliche Rahmenbedingungen 20
Vorschlag für Arbeitsgruppen - Forum Drohnen Österreich Technology& Security UAS specifications System requirements Operations, regulations& use Authorisations and selfdeclarations Operational scenarios, safety considerations Support& promotion Technological observations UAS economic expectations Cybersecurity Pilots and operators Safety promotion ATM & U-space Training and medical certificates UAS data base Rechtliche Rahmenbedingungen 21
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Nächster Fachvortrag: Drone Zone Austria Dr. Gernot Paulus Rechtliche Rahmenbedingungen 23