ZL-Hygienemonitoring S. 3. ZL-Wasseruntersuchungen S. 5. ZL-Blut-Ringversuche S. 7. ZL-Rezeptur-Ringversuche S. 11. Teilnahmebedingungen S.

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Inhalt: ZL-Hygienemonitoring S. 3 ZL-Wasseruntersuchungen S. 5 ZL-Blut-Ringversuche S. 7 ZL-Rezeptur-Ringversuche S. 11 Teilnahmebedingungen S. 15 Anmeldeformulare S. 16 1

Qualität rundum gesichert: ZL-Kompetenz im Dienste der Apotheken Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, kurz ZL, ist ein modernes Labor der deutschen Apothekerschaft, das nach DIN EN ISO/IEC 17025 als unabhängiges Prüflabor von der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) anerkannt ist. Als Ansprechpartner in allen Qualitätsfragen zu Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren umfasst der Kompetenzbereich nicht nur chemische, physikalisch-chemische und pharmazeutisch-technologische Untersuchungen, sondern auch spezielle Dienstleistungen und Angebote zur Unterstützung der Apotheken, die den steigenden Anforderungen an Qualität und deren Sicherung im Apothekenbereich Rechnung tragen. Dazu zählen vor allem die täglich verfügbare ZL-Hotline und die Möglichkeit der Teilnahme an Ringversuchen und dem Hygienemonitoring. Hotline Das Team der ZL-Hotline steht unter 06196-937856 wochentags von 8:00 bis 15:00 Uhr allen Apotheken gerne für Auskünfte und Beratung zu folgenden Themen zur Verfügung: Fragen zur Identität, Qualität und Prüfung von pharmazeutischen Ausgangsstoffen und Hilfsstoffen, Fertigarzneimitteln und Phytopharmaka Hilfestellung bei analytischen Problemen im Apothekenlabor Prüfung auf Arzneimittelfälschungen und von Arzneimitteln zweifelhafter Herkunft Bereitstellung spezieller Monographien und Prüfvorschriften, z.b. aus alten oder ausländischen Arzneibüchern Ergebnisse vergleichender Reihenuntersuchungen von Fertigarzneimitteln Blutuntersuchungen in der Apotheke sowie deren interne und externe Qualitätskontrolle Qualitätssicherung in der Rezepturherstellung Hilfestellung bezüglich der Qualitätskontrolle von Defekturarzneimitteln Fragen zum Hygienemanagement Daneben besteht für Apotheken die Möglichkeit, Gehaltsbestimmungen von Wirkstoffen in Defekturen im ZL durchführen zu lassen. Für häufig vorkommende Zusammensetzungen hat das ZL routinemäßig durchführbare Verfahren entwickelt und validiert und bietet diese auf seiner Homepage (www.zentrallabor.com) an. So kann eine zügige Abwicklung gewährleistet werden. Ringversuche und Hygienemonitoring Als Kompetenzzentrum für die Themengebiete Analytik und Qualitätskontrolle führt das ZL zur Unterstützung der Apotheken bei der Qualitätssicherung ihrer Dienstleistungen Ringversuche zu Blutuntersuchungen, zur Rezepturherstellung und zur Überprüfung der mikrobiologischen Qualität von für pharmazeutische Zwecke verwendetem Wasser durch und bietet eine mikrobiologische Umgebungskontrolle im Rezepturlabor an. Auf den folgenden Seiten werden diese Maßnahmen im Detail vorgestellt. 2

ZL-Hygienemonitoring Mikrobiologische Umgebungskontrolle im Apothekenlabor Seit mittlerweile zwei Jahren hat sich die mikrobiologische Umgebungskontrolle als fester Bestandteil im Paket der vom ZL angeboten Dienstleistungen zur Unterstützung der Apotheken im Bereich Qualitätssicherung etabliert. Über 600 Apotheken nutzen derzeit diesen Service als adäquate Möglichkeit zur Effektivitätskontrolle der auf Basis der Forderungen nach 4a ApBetrO Hygienemaßnahmen selbst festgelegten Reinigungs- und Desinfektionsvorgänge. Im Rahmen des ZL-Hygienemonitorings wird die Keimbelastung verschiedener relevanter Oberflächen in den zur Herstellung nicht-steriler Arzneimittel genutzten Räumlichkeiten der Apotheke bestimmt. Konkret handelt es sich dabei um Untersuchungen zur Personalhygiene und zur Raumhygiene. Überprüft werden folgende Probenahmestellen: Hände Kittel Arbeitsfläche Waage Regal/Wand Boden Der Boden stellt aufgrund des verhältnismäßig geringen Risikopotenzials keinen zertifikatsrelevanten Parameter dar. Die Ermittlung der Keimzahlen erfolgt mit sogenannten Abklatschtests. Bei diesem im mikrobiologischen Umgebungsmonitoring häufig verwendeten Verfahren werden durch das Andrücken von Agarplatten Proben von den zu prüfenden Flächen genommen. Die eingesetzten Platten enthalten ein universelles Nährmedium wie Casein-Sojamehl-Pepton, das zur Anzüchtung von anspruchsvollen Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen geeignet ist und dadurch den meisten Umgebungskeimen ein gutes Wachstum ermöglicht. Die Agarplatten haben eine leicht gewölbte Oberfläche, um einen besseren Kontakt zur Probenahmestelle zu ermöglichen. Des Weiteren enthalten sie Substanzen, die mögliche Rückstände von Desinfektionsmitteln auf den zu testenden Oberflächen inaktivieren, sogenannte Enthemmer. Um ein realistisches Ergebnis zu erhalten, sollte das Rezepturlabor zur Probenahme genau so vorbereitet werden, wie es unter Routinebedingungen vor der ersten Arzneimittelherstellung eines Tages in der Apotheke erfolgt. Nach dem Eintreffen der Platten im ZL werden diese unter kontrollierten Bedingungen bebrütet und das beobachtete Keimwachstum ausgewertet. Die Bebrütung der Platten erfolgt zum Erfassen von Bakterien bei 30 35 C für 2 3 Tage sowie bei 20 25 C für 5 7 Tage zum Nachweis von Hefen und Schimmelpilzen. Zur Auswertung werden alle sichtbaren koloniebildenden Einheiten (KBE) pro Platte gezählt. 3

Ablauf des ZL-Hygienemonitorings 1. Versand der Abklatschplatten Jede teilnehmende Apotheke erhält circa eine Woche vor ihrem Termin zur Probenahme zwölf Agarplatten sowie eine Ersatzplatte für eine jeweils doppelte Probenahme an den sechs zu testenden Stellen mit einer detaillierten Gebrauchsanleitung sowie Rücksendehinweisen. 2. Probenahme Zur Probenahme sollte das Rezepturlabor genau so vorbereitet werden, wie es unter Routinebedingungen vor der ersten Arzneimittelherstellung eines Tages in der Apotheke erfolgt. Um ein realistisches Ergebnis zu erhalten, empfiehlt das ZL unbedingt, keine außerordentlichen oder übertriebenen Reinigungs- oder Desinfektionsmaßnahmen zu ergreifen. Die Durchführung der Abklatschtests sollte zu Beginn des Arbeitstages nach den üblichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass alle Rückstände von Reinigung und Desinfektion getrocknet bzw. verdunstet sind. Während der Beprobung sollten Kittel und Handschuhe getragen werden. Die Platten dürfen erst unmittelbar vor der Verwendung geöffnet werden. Dabei ist der abgenommene Deckel mit der offenen Seite nach unten zu halten. Das Abklatschen erfolgt durch mäßiges Andrücken der Platte mit dem gewölbten Agar auf die zu untersuchende Fläche für circa 10 Sekunden. Um ein Verschmieren der Keime zu vermeiden, dürfen während des Andrückens die Platten nicht gedreht oder gerüttelt werden. Nach der Probenahme muss jede Platte sofort wieder mit dem Deckel verschlossen werden. Nach der Durchführung der Abklatschtests sind die Deckel an zwei Stellen mit durchsichtigem Klebeband am Plattenboden zu fixieren, damit sie nicht abfallen können. Nach der Probenahme müssen alle getesteten Stellen gereinigt und desinfiziert werden, da Rückstände des Nährmediums optimale Wachstumsbedingungen für Keime bieten. Der getestete Kittel muss gewechselt, die beprobten Hände müssen gewaschen und desinfiziert werden. 3. Rücksendung Für den Rückversand der Agarplatten sollte der Karton verwendet werden, in dem die Platten geliefert wurden, da er eine optimale und stabile Polsterung bietet und die Agarplatten dadurch keinen Schaden nehmen. Die Platten müssen aufrecht in den Karton gestellt werden. Nach Aufbringen der mitgelieferten Versandaufkleber wird am Tag der Probenahme durch die Apotheke telefonisch die Rückholung über einen Kurierdienst gestartet. Zusätzliche Versandkosten fallen nicht an. Der Versand erfolgt über Nacht, so dass das Paket das ZL am nächsten Tag erreicht. 4. Untersuchung und Auswertung Die Abklatschproben werden im ZL unter kontrollierten Bedingungen bebrütet und anschließend das Keimwachstum ausgewertet. 5. Ergebnismitteilung Die Ergebnismitteilung erfolgt spätestens sechs Wochen nach der Durchführung. Die Apotheken erhalten ein individuelles Ergebnisprotokoll mit Vorschlägen für Verbesserungsmaßnahmen und bei Einhaltung der empfohlenen Grenzwerte ein entsprechendes Zertifikat. 4

Mikrobiologische Untersuchungen von in der Apotheke eingesetzten Wasserqualitäten Wasser ist nicht nur einer der am häufigsten verwendeten pharmazeutischen Ausgangsstoffe, sondern stellt aus mikrobiologischer Sicht auch einen der sensibelsten Rohstoffe in der Herstellung pharmazeutischer Zubereitungen dar. Die verschiedenen pharmazeutischen Wasserqualitäten finden daher nicht nur im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) Beachtung. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) bietet monatlich bundesweit die mikrobiologische Überprüfung von pharmazeutischen Wasserqualitäten für Apotheken an. Die Anforderungen an die mikrobiologische Qualität von pharmazeutischen Ausgangsstoffen und Darreichungsformen sowie deren Überprüfung sind im Europäischen Arzneibuch in verschiedenen Monographien klar geregelt. Wasser zählt zu den kritischsten Ausgangsstoffen überhaupt, da es für die Entwicklung mikrobiologischen Lebens essentiell ist und somit den Befall durch Mikroorganismen bzw. deren Ausbreitung begünstigt. Daraus ergeben sich in den Monographien zu gereinigtem Wasser (Aqua purificata), hochgereinigtem Wasser (Aqua valde purificata) und Wasser für Injektionszwecke (Aqua ad iniectabilia) des Ph. Eur. die Forderungen nach mikrobiologischer Überwachung. Für gereinigtes Wasser wird dabei eine Belastung von maximal 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je Milliliter (ml) und für Aqua valde purificata sowie Aqua ad iniectabilia von maximal 10 KBE je 100 ml akzeptiert. Die Herstellung von Aqua purificata kann in der Apotheke mittels Destillation, Umkehrosmose oder Ionenaustauscherverfahren erfolgen, wobei letzteres im Hinblick auf die mikrobiologische Qualität sehr kritisch zu sehen ist. Eine keimreduzierende Vorbehandlung ist hier unabdingbar, was auch die bisherigen ZL-Untersuchungen so wiederspiegeln. Aber auch die hygienische Handhabung der Destille oder von Wasser- Fertigprodukten kann maßgeblichen Einfluss auf die mikrobiologische Qualität des Wassers haben. Für die Herstellung von Aqua ad iniectabilia ist ausschließlich die Destillation zugelassen. Um Apotheken Sicherheit bei der Verwendung ihres pharmazeutischen Wassers zu geben, bietet das ZL die Möglichkeit, Wasser hinsichtlich seiner mikrobiologischen Qualität zu untersuchen. Sie erhalten dafür vom ZL neben dem Probenahmetermin auch eine Erläuterung zur Vermeidung einer Sekundärkontamination bei der Entnahme der Wasserprobe. Die Untersuchungen im ZL erfolgen entsprechend den Vorgaben des Ph. Eur. mittels Membranfiltration und Inkubation auf R2A-Agarplatten für mindestens 5 Tage bei 30 bis 35 C. Bei R2A Agar handelt es sich um ein sogenanntes Mangelnährmedium, das über einen sehr niedrigen Nährstoffgehalt verfügt, der speziell das Wachstum von aeroben, heterotrophen Mikroorganismen ermöglicht, die an ein sehr nährstoffarmes Milieu angepasst sind. Zur Auswertung werden alle sichtbaren koloniebildenden Einheiten je Platte ausgezählt. Nach Abschluss der Bewertung erhält die Apotheke, neben Tipps und Vorschlägen für mögliche Verbesserungsmaßnahmen, ein individuelles Ergebnisprotokoll und bei Einhaltung der nach Ph. Eur. vorgegebenen Grenzwerte ein Zertifikat. 5

Ablauf der ZL-Wasseruntersuchungen 1. Mitteilung zur Probenahme Jeder teilnehmenden Apotheke wird rechtzeitig (circa eine Woche im Voraus) ihr Probenahmetermin angekündigt. Zusätzlich erhält sie eine Erläuterung der Probenahme sowie Hinweise zur Rücksendung. 2. Probenahme Zur Probenahme sollte die Wasseraufbereitungsanlage (Destille, Ionenaustauscher, etc.) so vorbereitet werden, wie es unter Routinebedingungen vor der ersten Wasserentnahme eines Tages in der Apotheke erfolgt. So erhalten Sie ein realistisches Ergebnis. Für die Probenahme empfiehlt das ZL die Verwendung eines sterilen Gefäßes und das Tragen von sterilen oder desinfizierten Handschuhen um eine sekundäre Kontamination der Probe zu vermeiden. Nach der Probenahme des Wassers ist das Gefäß sofort dicht zu verschließen und entsprechend zu beschriften. 3. Versand Das Probenahmegefäß ist transportsicher zu verpacken und per Übernachtversand gekühlt an das ZL zu verschicken. Der Versand von der Apotheke erfolgt an dem in der Ankündigung genannten Termin, der den Bebrütungs- und Auswertungszeitraum berücksichtigt. 4. Untersuchung und Auswertung Die Wasserproben werden im ZL unter kontrollierten Bedingungen aufgearbeitet und bebrütet und anschließend wird das Keimwachstum ausgewertet. 5. Ergebnismitteilung Die Ergebnismitteilung erfolgt spätestens acht Wochen nach der Durchführung. Die Apotheken erhalten ein individuelles Ergebnisprotokoll mit Vorschlägen für Verbesserungsmaßnahmen und bei Einhaltung der nach Ph. Eur. vorgeschriebenen Grenzwerte ein entsprechendes Zertifikat. 6

Bestimmung von Blutwerten in der Apotheke Qualität durch Kompetenz ZL-Blut-Ringversuche 2015 Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) führt 2015 wieder quartalsweise bundesweite Ringversuche zur Qualitätssicherung von Blutuntersuchungen in der Apotheke durch. Erstmalig ist im Jahr 2015 die Bestimmung des Parameters Creatinin möglich. Pharmazeutische Betreuung in der Apotheke vor Ort Nahezu jede Apotheke bietet ihren Kunden Blutuntersuchungen als Dienstleistung an. Der Schwerpunkt liegt bei über 90 Prozent der Apotheken auf der Bestimmung des Blutglucoseund ggf. des Gesamtcholesterinspiegels. Es gibt jedoch auch Apotheken, die ein breiteres Spektrum an Blutkenngrößen ermitteln. Das Angebot von Screening-Tests zur Ermittlung von Blutparametern in Apotheken stellt für Patienten eine niedrige Hemmschwelle zur Früherkennung von Lipidstoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und insbesondere Diabetes mellitus dar. Es dient damit zur Prävention von Folgeerkrankungen und hilft somit langfristig Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Prinzipiell ist eine Teilnahme mit allen Blutmessgeräten möglich, die auf dem deutschen Markt erhältlich sind, damit die Qualität der Blutuntersuchungen in Apotheken jederzeit gesichert werden kann. Ab 2015 bietet das ZL die Überprüfung eines neuen Parameters, des Creatinins, in den Ringversuchen an. Creatinin entsteht als Abbauprodukt der Muskeln und wird über die Niere ausgeschieden, weshalb es sich als Indikator für die Leistungsfähigkeit der Niere eignet. Bei chronischer Niereninsuffizienz, Nierenerkrankungen, Schock, sowie bei Muskelerkrankungen und verletzungen treten erhöhte Werte auf. Messgeräte wie z.b. die DCA Systeme, die Reflotron Systeme oder das Samsung LABGEO PT10 bieten die Creatininbestimmung aus Urin bzw. Blut an und können zum Ringversuch angemeldet werden. Entscheidend ist, dass durch die Überprüfung aller Arbeitsschritte von der Wartung und Handhabung der Messgeräte und des Zubehörs über die Durchführung der Blutuntersuchungen durch geschultes Personal bis hin zur Beratung des Kunden optimale Voraussetzungen zur Ermittlung korrekter Messwerte geschaffen werden. Informationen und Hilfestellungen hierzu bietet beispielsweise die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Physiologisch-chemische Untersuchungen Durchführung der Blutuntersuchungen, die kostenlos auf der Homepage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (www.abda.de) erhältlich ist. 7

Blutparameter und Messgeräte in den Ringversuchen Apotheken können die im deutschen Handel befindlichen Messgeräte zur Bestimmung unten genannter Parameter anmelden. Interessierte Apotheken können beim ZL nähere Informationen erhalten, welche apothekenüblichen Messgeräte für die verschiedenen Parameter zur Verfügung stehen. Die Bedeutung der Parameter wird im Folgenden näher vorgestellt: Glucose (GLC) Screening auf erhöhte Blutglucosespiegel zur Früherkennung von Diabetikern Monitoring zur Kontrolle einer oder bei Verdacht auf eine Diabetes-Erkrankung, z.b. in der Schwangerschaft Untersuchung für die Apotheke von der BAK empfohlen Gesamtcholesterin (CHOL) Screeningparameter zur Prüfung des Risikos für atherosklerotische Erkrankungen oder zur Untersuchung auf eine Fettstoffwechselstörung Untersuchung für die Apotheke von der BAK empfohlen HDL-Cholesterin (HDL) als nicht atherogener Cholesterin-Anteil Screeningparameter zur Beurteilung des Gesamtcholesterinwerts zur Abschätzung des cardiovaskulären Risikos Untersuchung für die Apotheke von der BAK empfohlen Triglyceride (TG) als Bestandteil des Lipidprofils zur Früherkennung eines Atherosklerose-Risikos Untersuchung für die Apotheke von der BAK empfohlen Creatinin (Crea) (Blut- oder Harnparameter) Indikator zur Erkennung von akuten oder chronischen Nierenerkrankungen Ansteigende Blutwerte bei eingeschränkter glomerulärer Filtrationsrate Harnsäure (UA) Verdacht auf eine Gicht-Erkrankung; bei Nierensteinerkrankungen oder einer sek. Hyperurikämie (z.b. durch Alkoholabusus, Bestrahlung oder Chemotherapie) Kontrolle einer Harnsäure-senkenden Therapie als Risikofaktor beim metabolischen Syndrom Alanin-Amino-Transferase (ALT / GPT) Untersuchung bei Leberschäden (z.b. Ikterus, virale, bakterielle und parasitäre Erkrankungen, Schädigungen durch Alkohol, Medikamente, Toxine, etc.) Aspartat-Amino-Transferase (AST / GOT) Ergänzung zur ALT: Differentialdiagnostik durch den Arzt / Ursachenforschung / Beurteilung der Schwere und Prognose einer Lebererkrankung; auch bei Skelettmuskelschäden Gamma-Glutamyl-Transferase (GGT) Untersuchung bei Leber- und Gallenwegserkrankungen; Kontrolle des chronischen Alkoholismus C-reaktives Protein (CRP/hs-CRP) CRP: Verdacht auf Infektionen oder Entzündungen; Unterscheidung virale / bakterielle fieberhafte Erkrankungen hscrp: zusammen mit anderen Parametern, z.b. dem Lipidprofil zur Risikoabschätzung für atherosklerotische Folgeerkrankungen, bei koronarer Herzkrankheit (KHK) und für cardiovaskuläre Ereignisse bei Risikopatienten Mikroalbumin (Harnparameter) Screening auf Nierenschäden bei Diabetikern und Hypertonikern Untersuchung für die Apotheke von der BAK empfohlen Hämoglobin (Hb) Untersuchung bei (Verdacht auf) Anämie (erniedrigte Erythrozytenzahl), Polyzythämie (erhöhte Erythrozytenzahl) oder Polyglobulie (erhöhte Erythrozytenzahl oder Hb- Konzentration) Hämoglobin A1c (HbA 1c ) Kontrolle / Optimierung der Einstellung und des Verlaufs eines Diabetes mellitus in Zusammenarbeit mit dem Arzt von der BAK für das Monitoring empfohlen 8

Ablauf der ZL-Blut-Ringversuche: 1. Probenversand Jeder Teilnehmer erhält zu dem von ihm ausgewählten Zeitpunkt, abhängig von den angemeldeten Geräten und Blutparametern, zwei oder mehr Ringversuchsproben mit unterschiedlicher Konzentration der jeweiligen Analyte inklusive Gebrauchsanweisung. Im Unterschied zur internen Qualitätskontrolle, die meist mit einer künstlichen Kontrolllösung mit bekanntem Zielwert durchgeführt wird, kommen im Ringversuch Serum- bzw. Vollblutproben zum Einsatz, die auf menschlichem oder tierischem Ursprung basieren und daher dem eigentlichen Probenmaterial Kapillarblut viel ähnlicher sind. 2. Messung der Ringversuchsproben Die Ringversuchsproben sind im vorgegebenen Zeitraum mit den angemeldeten Geräten unter Routinebedingungen und Beachtung der beiliegenden Gebrauchsanweisungen zu vermessen. 3. Mitteilung der Messwerte ans ZL Die Messergebnisse sind online innerhalb des angegebenen Zeitraumes an das ZL zu übermitteln. Apotheken, die keine Möglichkeit zur Internetnutzung haben, können die Messwerte auch per Fax oder per Post termingerecht an das ZL zurücksenden. 4. ZL-interne Auswertung der Untersuchungsergebnisse Die Auswertung der Messergebnisse erfolgt im ZL gerätespezifisch in Anlehnung an die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK). 5. Ergebnismitteilung Die Ergebnismitteilung erfolgt nach spätestens acht Wochen. Die Resultate werden in einem Ergebnisprotokoll unter Angabe des Sollwertes und der max. zulässigen Abweichung parameterspezifisch dargestellt. Die Abweichung beider Messwerte darf die für Ringversuche gültige Grenze der maximal zulässigen Abweichung gemäß Rili-BÄK nicht überschreiten. Bei einem positiven Resultat erhält die Apotheke ein Zertifikat mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer. 6. Fortbildungspunkte Der bundesweite ZL-Ringversuch zur Qualitätssicherung von Blutuntersuchungen in Apotheken wurde von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA unter der Veranstaltungs-Nr. BAK 2014/311 (Kategorie 1b: Pharmazeutische Qualitätszirkel und Arzt- Apotheker-Gesprächskreise) akkreditiert und mit acht Punkten pro Team bewertet. Die Punkte werden für das freiwillige Fortbildungszertifikat der zuständigen Apothekerkammer anerkannt. Soweit eine Apothekerkammer nicht andere Regelungen vorsieht, sind erst bei Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates eine Kopie des der Ergebnismitteilung beiliegenden Punkteformblattes sowie der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Apothekerkammer einzureichen. 9

TERMINE Blut-Ringversuche 2015 1. Ringversuch 2015 - Anmeldeschluss - Versenden der Proben - Probeneingang in der Apotheke - Mitteilung der Messwerte ans ZL - Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (gültig bis 03/2016) bis spätestens 15. Januar 2015 26. bis 29. Januar 2015 bis spätestens 30. Januar 2015 bis spätestens 06. Februar 2015 bis spätestens 31. März 2015 2. Ringversuch 2015 - Anmeldeschluss - Versenden der Proben - Probeneingang in der Apotheke - Mitteilung der Messwerte ans ZL - Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (gültig bis 06/2016) bis spätestens 15. März 2015 20. April bis 23. April 2015 bis spätestens 24. April 2015 bis spätestens 01. Mai 2015 bis spätestens 30. Juni 2015 3. Ringversuch 2015 - Anmeldeschluss - Versenden der Proben - Probeneingang in der Apotheke - Mitteilung der Messwerte ans ZL - Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (gültig bis 09/2016) bis spätestens 15. Juni 2015 20. bis 23. Juli 2015 bis spätestens 24. Juli 2015 bis spätestens 31. Juli 2015 bis spätestens 30. September 2015 4. Ringversuch 2015 - Anmeldeschluss - Versenden der Proben - Probeneingang in der Apotheke - Mitteilung der Messwerte ans ZL - Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (gültig bis 12/2016) bis spätestens 15. September 2015 19. bis 22. Oktober 2015 bis spätestens 23. Oktober 2015 bis spätestens 31. Oktober 2015 bis spätestens 31. Dezember 2015 10

Anfertigung von individuellen Rezepturen Qualität auf Rezept ZL-Rezeptur-Ringversuche 2015 2015 bietet das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) im Rahmen der Ringversuche zur Qualitätssicherung von in der Apotheke hergestellten Rezepturen wie in den letzten Jahren zwei praxisrelevante halbfeste Zubereitungen sowie eine Wirkstofflösung an. Im Rahmen des ersten Ringversuches ist die Überprüfung der mikrobiologischen Qualität möglich. Bedeutung der Rezepturherstellung in der Apothekenpraxis Im Jahr 2013 wurden nach Angaben des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes e.v. (DAPI) mehr als 12 Millionen Rezepturen von Deutschlands Apotheken für ihre Kunden hergestellt. Hinzu kommen Rezepturen für Privatversicherte oder auf Patientenwunsch hergestellte Rezepturen, die nicht über die Kassenrezept-Auswertung erfasst werden können. Dermatologen, Allgemeinmediziner und Kinderärzte stehen an der Spitze der Verordner von Rezepturen. Zur Schließung therapeutischer Lücken sind individuell angefertigte Arzneimittel in verschiedenen Darreichungsformen unverzichtbar, da für spezielle Therapien oder seltene Krankheitsbilder häufig keine Fertigarzneimittel in geeigneter Dosierung oder mit den gewünschten Eigenschaften zur Verfügung stehen. Gerade bei der Rezepturherstellung können die Apotheken ihre Fähigkeiten eindrucksvoll demonstrieren und die fachliche Qualifikation und Sachkenntnis ihrer Mitarbeiter hervorheben. Dies gelingt aber nur, wenn ein hoher und konstanter Qualitätsstandard gewährleistet ist. Vorgaben durch die Apothekenbetriebsordnung Gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollte im Rahmen des Qualitätsmanagements neben der Selbstinspektion auch eine regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen zur externen Qualitätsüberprüfung erfolgen (ApBetrO 2a). Die vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker durchgeführten Ringversuche eignen sich hervorragend, um diese Vorgabe zu erfüllen. Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke neben geeigneten, regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen zur internen Qualitätskontrolle einmal jährlich an einem Ringversuch teilzunehmen und hat deshalb diese Maßnahme in ihre Leitlinien zur Qualitätssicherung aufgenommen. Auswahl der Rezepturen Die Auswahl der Rezepturen für den Ringversuch erfolgt vor allem nach dem Gesichtspunkt der Praxisrelevanz. Dabei werden sowohl standardisierte Rezepturen, z.b. NRF-Rezepturen, als auch nicht standardisierte Rezepturen für die Ringversuche ausgewählt, die gemäß Umfragen des ZL nach wie vor häufiger rezeptiert werden. 11

Auch wenn eine Ringversuchs-Rezeptur nicht zum üblichen Herstellungsrepertoire einer Apotheke zählt, so bietet sie der Apotheke dennoch die einzigartige Gelegenheit, sich exemplarisch Klarheit über die Qualität ihrer Herstellungsvorgänge und der selbst zubereiteten Produkte zu verschaffen sowie kritische Abläufe in wichtigen Bereichen der Rezepturherstellung zu überprüfen. Mit diesen Erkenntnissen kann die Qualität von Rezepturarzneimitteln weiterentwickelt bzw. auf dem erforderlichen Stand gehalten werden. Rezepturen 2015 2015 bietet das ZL wie in den vergangenen Jahren wieder drei unterschiedliche Ringversuchs-Rezepturen an. Um das eigene Herstellungsverfahren zu überprüfen wird empfohlen, die Anfertigung im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs vorzunehmen. Der Apotheke wird deshalb kein Herstellungsverfahren vorgegeben. Vielmehr kann jede Apotheke das Herstellungsverfahren ihrer Wahl anwenden. Als erste Rezeptur in 2015 ist die Herstellung einer Cremezubereitung mit Harnstoff vorgesehen. Laut einer ZL-Umfrage aus dem Jahr 2012 / 2013 gehört der Wirkstoff zu den Top Ten der am häufigsten in der Apothekenrezeptur eingesetzten Substanzen. Als Grundlage wurde eine in der Dermatologie beliebte und häufig verwendete Creme mit hohem Wasseranteil ausgewählt. Der Untersuchungszeitraum des 1. Ringversuches erstreckt sich von Januar bis Juli 2015. Im Rahmen des 1. Ringversuches besteht die Möglichkeit, die Creme auch hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Qualität überprüfen zu lassen und ein Zusatz-Zertifikat zu erwerben. Diese Untersuchung kann wie die Prüfung der Kennzeichnung auf Wunsch der Apotheke zusätzlich zur Prüfung der Standardkriterien angemeldet werden. Bei der zweiten Rezeptur handelt es sich um eine halbfeste Zubereitung, die den Arzneistoff Hydrocortison enthält. Hydrocortison gehört zu den topisch schwach wirksamen Corticoiden und eignet sich besonders zur Behandlung von rein entzündlichen Dermatosen ohne hyperproliferativen Effekt. Als Grundlage wurde ebenfalls eine in der Dermatologie beliebte und häufig verwendete amphiphile Creme ausgewählt. Der Untersuchungszeitraum des 2. Ringversuches liegt zwischen April und November 2015. Bei der dritten Rezeptur handelt es sich um eine Arzneistofflösung mit Metoclopramid. Die vermehrte Herstellung dieser Zubereitung in der Apothekenrezeptur ist eine Folge des im April 2014 erfolgten Zulassungswiderrufs für Fertigarzneimittellösungen mit einem Metoclopramidgehalt über 1 mg/ml Wirkstoffbase. Aufgrund der Möglichkeit durch niedrigere Dosen und die Einschränkung der Behandlungsdauer das Risiko von kardiovaskulären und neurologischen Nebenwirkungen zu minimieren, sind in Apotheken hergestellte Metoclopramid- Lösungen mit angepasstem niedrigem Wirkstoffgehalt verstärkt gefragt und besitzen damit aktuell hohe Praxisrelevanz. Dieser Ringversuch findet von August bis Dezember 2015 statt. Qualitätskriterien / Zertifikatsrelevanz Anhand der vom ZL inhaltlich und mengenmäßig vorgegebenen Rezepturen werden standardmäßig je nach Art der Zubereitung Qualitätskriterien wie Wirkstoffidentität, Wirkstoffgehalt und Wirkstoffverteilung, Partikelgröße, Galenische Beschaffenheit (Aussehen, richtige Grundlage, korrekte Hilfsstoffe), Konsistenz, ph-wert oder Dichte sowie die Angabe des Wirkstoffs und der Wirkstoffmenge auf dem Etikett überprüft. Diese Prüfparameter sind zertifikatsrelevant. 12

Zusätzlich jedoch ohne Relevanz für die Zertifikatsvergabe wird das Primärpackmittel hinsichtlich seiner Eignung im Hinblick auf die Stabilität der Zubereitung und seiner Anwendbarkeit für den Patienten beurteilt. Das Zertifikat, das die erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch bestätigt, ist zwölf Monate lang gültig. Es kann als Nachweis für die Qualität der Dienstleistung bei Kunden, Ärzten und Kostenträgern herangezogen werden. Zusätzlich vergibt das ZL für den Abschluss eines Ringversuches an jede Apotheke acht Fortbildungspunkte. Optional kann 2015 zusätzlich zum allgemeingültigen Ringversuchs-Zertifikat sowohl für die mikrobiologische Qualität (nur im 1. Ringversuch) als auch für die Kennzeichnung der Rezeptur ein Zusatz-Zertifikat errungen werden. Bei Interesse am Erwerb eines oder beider Zusatz-Zertifikate ist dies auf dem Anmeldeformular zu vermerken. Optional gebuchte Zusatzuntersuchungen werden nicht ins Abonnement übernommen, sondern müssen jährlich neu angemeldet werden. Ablauf der ZL-Rezeptur-Ringversuche 1. Herstellungsmitteilung Die Herstellungsmitteilung wird rechtzeitig (ca. 14 Tage) vor dem Herstellungstermin der auch vor dem Anmeldeschluss für den Ringversuch liegen kann an die teilnehmenden Apotheken versandt. Die Apotheke erhält darin genaue Informationen zur Rezeptur, den Prüfkriterien, dem Herstellungstag sowie zur Einsendung der Rezeptur ans ZL. 2. Herstellung in der Apotheke und Versand ans ZL Die Apotheken fertigen die genannte Rezeptur am Herstellungstag unter Routinebedingungen an und versenden sie umgehend. Die Zubereitung sollte das ZL möglichst am darauffolgenden Tag erreichen. 3. Untersuchung und Auswertung Die Untersuchung im ZL erfolgt hinsichtlich chemischer und physikalischer Prüfkriterien nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und anerkannten pharmazeutischen Regeln. 4. Ergebnismitteilung Max. zwölf Wochen nach dem Herstellungstermin erhalten die Apotheken ihr Ergebnis in Form eines Ergebnisprotokolls. Dieses enthält die Prüfkriterien, die Anforderungen (Spezifikationen), das persönliche Ergebnis sowie weitergehende Empfehlungen. Erfolgreich teilnehmenden Apotheken wird ein Zertifikat ausgestellt. Ergänzend erhalten die Apotheken Erläuterungen zu den einzelnen Prüfkriterien sowie erste Tipps zur Herstellung und möglichen Fehlerquellen. 5. Fortbildungspunkte Der ZL-Ringversuch zur Qualitätssicherung von in der Apotheke hergestellten Rezepturen ist von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA unter der Veranstaltungsnummer BAK 2014/310 akkreditiert und mit acht Punkten pro Team (Kategorie 1b: Pharmazeutische Qualitätszirkel und Arzt-Apotheker-Gesprächskreise) bewertet. Die Punkte werden für das freiwillige Fortbildungszertifikat anerkannt. Soweit eine Apothekerkammer nicht anderweitige Regelungen vorsieht, sind erst bei Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates eine Kopie des der Ergebnismitteilung beiliegenden Punkteformblattes sowie der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Apothekerkammer einzureichen. 13

Termine Ringversuch Rezeptur in der Apotheke 2015 1. Ringversuch 2015 Cremezubereitung mit Harnstoff Zertifikatsrelevante Prüfkriterien: - Wirkstoffidentität, -gehalt und -verteilung Harnstoff - ph-wert - Galenische Beschaffenheit / Aussehen / Richtige Grundlage - Angabe Wirkstoff nach Art und Menge auf dem Etikett - Optional: Zusatz-Zertifikat "Mikrobiologische Qualität" - Optional: Zusatz-Zertifikat "Kennzeichnung der Rezeptur" Termine: - Anmeldeschluss - Prüfzeitraum - Herstellungstag (Mitteilung ca. 14 Tage vor Herstellung) - Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (12 Monate gültig) Der Erwerb des Zusatz-Zertifikats "Mikrobiologische Qualität" ist mit Mehrkosten in Höhe von 100,- Euro (zzgl. MwSt.) verbunden. Der Erwerb des Zusatz-Zertifikats "Kennzeichnung der Rezeptur" ist mit Mehrkosten in Höhe von 25,- Euro (zzgl. MwSt.) verbunden. bis spätestens 1. Juni 2015 1. Januar bis 30. Juli 2015 liegt innerhalb des Prüfzeitraums bis spätestens 30. Juli 2015 2. Ringversuch 2014 Halbfeste Zubereitung mit Hydrocortison Zertifikatsrelevante Prüfkriterien: - Wirkstoffidentität, -gehalt und -verteilung Hydrocortison - Partikelgröße - Galenische Beschaffenheit / Aussehen / Richtige Grundlage - Angabe Wirkstoff nach Art und Menge auf dem Etikett - Optional: Zusatz-Zertifikat "Kennzeichnung der Rezeptur" Termine: - Anmeldeschluss - Prüfzeitraum - Herstellungstag (Mitteilung ca. 14 Tage vor Herstellung) - Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (12 Monate gültig) Der Erwerb des Zusatz-Zertifikats "Kennzeichnung der Rezeptur" ist mit Mehrkosten in Höhe von 25,- Euro (zzgl. MwSt.) verbunden. bis spätestens 1. Oktober 2015 1. April bis 30. November 2015 liegt innerhalb des Prüfzeitraums bis spätestens 30. November 2015 3. Ringversuch 2014 Lösung zum Einnehmen mit Metoclopramid Zertifikatsrelevante Prüfkriterien: - Wirkstoffidentität und -gehalt Metoclopramid - Dichte - Angabe Wirkstoff nach Art und Menge auf dem Etikett - Optional: Zusatz-Zertifikat "Kennzeichnung der Rezeptur" Termine: - Anmeldeschluss - Prüfzeitraum - Herstellungstag (Mitteilung ca. 14 Tage vor Herstellung) - Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (12 Monate gültig) Der Erwerb des Zusatz-Zertifikats "Kennzeichnung der Rezeptur" ist mit Mehrkosten in Höhe von 25,- Euro (zzgl. MwSt.) verbunden. bis spätestens 1. November 2015 1. August bis 31. Dezember 2015 liegt innerhalb des Prüfzeitraums bis spätestens 31. Dezember 2015 Die Teilnahmegebühr pro Ringversuch beträgt: 118,- Euro zzgl. MwSt. 14

Teilnahmebedingungen Stellungnahme der Bundesapothekerkammer (BAK) Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke einmal jährlich an einer externen Qualitätskontrolle, einem Ringversuch, teilzunehmen. Ankündigung Die Ankündigungen erfolgen über die pharmazeutische Fachpresse (DAZ / PZ), auf der ZL-Homepage (www.zentrallabor.com) sowie im Rundschreiben der Apothekerkammern. Sie enthalten alle wichtigen Angaben bezüglich Prüfkriterien, Ablaufschilderung, Terminen und Gebühren. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über die ZL-Homepage (www.zentrallabor.com). Apotheken, die noch nicht an den Ringversuchen teilgenommen haben, müssen sich zuvor registrieren. Alternativ ist eine Anmeldung per Fax oder Post möglich. Die Anmeldeformulare stehen auf der ZL- Homepage zum Ausdruck zur Verfügung bzw. werden regelmäßig in der Fachpresse (PZ, DAZ, Kammer-Rundschreiben) veröffentlicht. Die Anmeldeformulare finden Sie ebenfalls am Ende dieses Heftes. Bei Zustimmung der Apotheke erfolgt außerdem eine Erinnerung per Newsletter. Abonnement Um nach Ablauf der Gültigkeit eines Zertifikats ein Anschlusszertifikat zu erhalten, muss jede Apotheke darauf achten, dass sie sich rechtzeitig für den gleichen Teilnahmezeitraum des Folgejahres anmeldet. Dazu bietet das ZL die Möglichkeit, sich als Abonnent registrieren zu lassen und somit regelmäßig teilzunehmen. Die Apotheke erhält dann jedes Jahr zum gewünschten Zeitpunkt automatisch eine Aufforderung zur Teilnahme (z.b. die Mitteilung eines Herstellungstermins für eine Ringversuchsrezeptur). Abonnements sind für alle Ringversuche möglich. Optional gebuchte Zusatzuntersuchungen werden nicht ins Abonnement übernommen, sondern müssen jährlich neu angemeldet werden. Dazu erhalten alle Abonnenten am Anfang eines Kalenderjahres ein Informationsschreiben mit einer detaillierten Auflistung aller von ihnen aktuell im Abonnement gebuchten Leistungen. Rabatte Apotheken erhalten bei Online-Anmeldung oder Abschluss eines Abonnements 5 % Rabatt. Teilnehmer des Hygienemonitorings, die zwei weitere Ringversuche (Blut, Rezeptur oder Hygienemonitoring) im gleichen Jahr gebucht haben, erhalten 10 Prozent Rabatt auf das Hygienemonitoring. Sollte am Jahresende die Voraussetzung für eine Rabatterteilung nicht mehr gegeben sein (durch Stornierungen angemeldeter Teilnahmen), so behält sich das ZL eine Nachberechnung vor. Eine Kombination mehrerer Rabatte ist nicht möglich. Änderung oder Kündigung einer Teilnahme oder eines Abonnements Sollen Änderungen für bestehende Anmeldungen erfolgen (z.b. ein Geräte- oder Parameterwechsel für einen Blut-Ringversuch), so sind diese dem ZL schriftlich bis zum Anmeldeschluss des betreffenden Ringversuches mitzuteilen. Hierfür ist beim ZL oder auf der Homepage ein Änderungsformular erhältlich. Die Kündigung eines Abonnements muss schriftlich vor dem jeweiligen Anmeldeschluss erfolgen. Liegen dem ZL das Kündigungsschreiben oder eine Änderungsmeldung erst nach Überschreitung des Anmeldeschlusses vor, so werden diese erst zum nächstmöglichen Termin wirksam und die ursprünglichen Kosten der Apotheke in Rechnung gestellt. Ergebnisse und Unterlagen Die Ergebnisse der Apotheken werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte - auch nicht an die Apothekerkammern weitergegeben, sofern keine anders lautende Vereinbarung mit der Apotheke, z.b. im Rahmen einer Kostenübernahme getroffen wurde. Bei Verlust der Unterlagen werden im Falle einer nachträglichen Neuerstellung der die Qualität bestätigenden Dokumente (Zertifikate und Ergebnisprotokolle) EUR 25,- zzgl. MwSt. pro Dokument in Rechnung gestellt. 15