Dr. Guido Britz Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen Sommersemester 2012 Vorbemerkungen: Die Veranstaltung Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen wird im Rahmen der Wahlfachgruppe angeboten. Abgesehen davon, dass es zu dieser Thematik kein eigenes Lehrbuch gibt, ist auf folgende Gesichtspunkte hinzuweisen: Es besteht eine deutliche Wechselbezüglichkeit zwischen dem materiellen Wirtschaftsstrafrecht einerseits und dem korrespondierenden (Straf-)Verfahrensrecht andererseits. Dies führt zunächst zu einer erhöhten Komplexität. Hinzu kommt, dass neben fundierten Grundkenntnissen im Strafverfahrensrecht auch Grundkenntnisse in folgenden Bereichen vorhanden sein sollten: Insolvenzrecht, Umwelt- und Steuer(straf)recht, Handels- und Gesellschaftsrecht nebst betriebswirtschaftlichen Implikationen. Wirtschaftsstrafsachen sind geprägt bzw. charakterisiert durch eine Vielzahl von Sonderproblemen und Schwierigkeiten eigener Art, welche auch besondere Anforderungen an die Verteidigung stellen. Zu nennen sind unter Anderem folgende Themenbereiche: Bewältigung von sog. Großverfahren, Absprachen, Verfahrenseinstellung nach 153a StPO, Verhältnis von StA und Polizei, Sonderstaatsanwaltschaften und spezifische Ermittlungsbehörden, das Recht der Akteneinsicht, Stellung der Verteidigung im Verfahren und insbesondere im Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Strafbarkeit von juristischen Personen einschließlich der verfahrensrechtlichen Implikationen, Besonderheiten der Hauptverhandlung in Wirtschaftsstrafsachen (Sachverständigenbeweis, Verlesung der Anklageschrift, Anwesenheitsgrundsatz, Frist zur Stellung von Beweisanträgen, [Medien-] Öffentlichkeit, Konfliktverteidigung u.a.), Sockelverteidigung, Verteidiger und Honorar usw. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte auch die Bereitschaft voraus, sich neuen oder veränderten Fragestellungen mit wissenschaftlicher Neugierde stellen zu wollen. Ferner sollte die Bereitschaft bestehen, sich in bislang vielleicht unbekannte Rechtsgebiete oder Themen einzuarbeiten. Die nachfolgende Gliederung soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erleichtern, der Veranstaltung zu folgen. Keinesfalls ist von mir intendiert, mit der Gliederung den Besuch der Lehrveranstaltung überflüssig zu machen. Gleiches gilt im Übrigen für das hiermit angekündigte Literaturverzeichnis. Änderungen auch nachträgliche muss ich mir vorbehalten, da insbesondere nicht absehbar ist, ob ich das von mir erarbeitete Programm vollständig realisieren kann.
Für Anregungen und Kritik bin ich stets dankbar. Richten Sie diese über den Lehrstuhl von Herrn Prof. Koriath an mich oder kontaktieren Sie mich direkt über folgender e- mail: kanzlei@rae-kuehn.de. Gleiches gilt natürlich für den Fall, dass Sie Fragen haben. In dringenden Fällen bin ich über die Kanzlei auch telefonisch zu erreichen. Zur Gliederung der Veranstaltung: A. Verteidigung und Wirtschaftsstrafverfahren I. Was ist ein Wirtschaftsstrafverfahren? Es geht um die Umschreibung bzw. Definition von Wirtschaftskriminalität bzw. Wirtschaftsstrafrecht mit Blick auf eine Be- bzw. Umschreibung dessen, was ein Wirtschaftsstrafverfahren ausmacht und was es daher sein kann bzw. soll. 1. Strafprozessualer Ansatz nach 74 c GVG 2. Kriminologischer Ansatz Stichworte: white collar criminality (Sutherland, 1939); occupational crime; corporate crime 3. h.a.: Einbeziehung von Sozialschädlichkeit und Rechtsgüterschutz 4. Versuch einer (eigenen) verfahrensrechtlichen/-tatsächlichen Begriffsbildung: Eine Wirtschaftsstrafsache ist die strafprozessuale Klärung des Verdachts eines strafrechtlich relevanten Verhaltens Straftat oder Ordnungswidrigkeit von natürlichen oder juristischen Personen in sachlichem und personalem Kontext mit einer grundsätzlich erlaubten wirtschaftlichen Betätigung. II. Was ist Strafverteidigung? 1. Formen der Strafverteidigung 2. Inhalt von Strafverteidigung B. Verfahrensabschnitte, Entscheidungsoptionen und Verteidigung I. Überblick über die Verfahrensabschnitte 1. Vorbetrachtung Struktur des Strafverfahrens nach den gesetzlichen Vorschriften in Gegenüberstellung zur Praxis bzw. Verfahrenswirklichkeit des (Wirtschafts-) Strafverfahrens
2. Verfahrensabschnitte Stadium von sog. Vorermittlungen (gesetzlich nicht geregelt) Ermittlungsverfahren Zwischenverfahren Hauptverfahren Rechtsmittelverfahren Strafvollstreckung und Strafvollzug II. Entscheidungsoptionen Sog. Vorermittlung: Einleitung/Nichteinleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens Ermittlungsverfahren: Anklage, Einstellung mangels Tatverdacht, Einstellung nach Opportunität, Strafbefehl Zwischenverfahren: Eröffnung/Nichteröffnung, Einstellung nach Opportunität Hauptverfahren: Urteil, Einstellung nach Opportunität Rechtsmittelverfahren: Urteil, Einstellung nach Opportunität (?) Strafvollstreckung und Strafvollzug: Ladung zum Strafantritt, Verlegung, Halbstrafe, Gnadenrecht III. Verteidigung (Wirtschafts-) Strafverfahren als Kommunikationsprozess Verfahrensabschnitte und (entscheidungserhebliche) Kommunikationspartner Aktive und passive Verteidigung im Strafverfahren: Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten Fallbeispiele zur Verteidigungstaktik: sog. Schutzschrift, Vorbereitung einer Einstellung nach 153 a StPO, Absprachen, Nichteröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen, Ladung/Verlegung in den offenen Vollzug C. Verfahrensbeteiligte im Strafverfahren und ihr Verhältnis zum Beschuldigten bzw. Verteidiger I. Verfahrensbeteiligte Gericht Staatsanwaltschaft Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft Zeugen Opfer/Verletzter/Geschädigter Sachverständige Zeugen juristische Personen Beschuldigter (Betroffener) Verteidiger
Zeugenbeistand Nebenkläger und anwaltliche Vertretung II. Ermittlungsverfahren, Verfahrensbeteiligung und Verteidigung 1. Staatsanwaltschaft Funktion und Struktur der Staatsanwaltschaft Kopf ohne Körper : 152 Abs. 2, 160 Abs. 1, 2, 161 ( 152 GVG), 163 Abs. 1, 2 StPO Polizeiliche Ermittlungsbehörden: Kriminalpolizei, HZA, BfA, Bafin, Finanbehörde, OLAF, EUROPOL, BAG, ZKA, Bundespolizei 2. Problem: Definitionsmacht der Polizei bzw. der polizeilichen Ermittlungsbehörden 3. Verteidigung zwischen polizeilicher Ermittlungsbehörde und Staatsanwaltschaft 4. Stellung der übrigen Verfahrensbeteiligten III. Zwischen- und Hauptverfahren, Verfahrensbeteiligung und Verteidigung 1. Gericht Was ist Gericht? (Berufs- und Laienrichter, Vorsitzender, Kollegialorgan) Verhältnis von Gericht zu Staatsanwaltschaft und polizeilichen Ermittlungsbehörden 2. Strafakte und das Vor-Urteil 3. Möglichkeiten und Grenzen der Verteidigung 4. Einflussmöglichkeiten von Verfahrensbeteiligten D. Zwischenverfahren und Vorbereitung der Hauptverhandlung aus der Perspektive der Verteidigung I. Einführung und kritische Vorbemerkung Zwischenverfahren und Vorbereitung der Hauptverhandlung als justizell-formales Durchgangsstadium? terra incognita vs. aktive Verteidigung: Verteidigungspotentiale II. Zwischenverfahren 201, 202 StPO: Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie Beweiserhebungen Exkurs: Verteidigungsstrategie und Beweisanträge
202 a StPO Nichteröffnung des Verfahrens aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen Einstellungen nach Opportunität III. Vorbereitung der Hauptverhandlung 212 StPO: Absprachen (Bedeutung von 212 StPO?) 213 StPO: Terminsbestimmung durch den Vorsitzenden vs. Kooperationspflicht, Gestaltung des sog. Ladungsplan, Aufhebung und Terminsverlegung 215 StPO: Ladung und Eröffnungsbeschluss mit Blick auf die Vorbereitung der Hauptverhandlung durch die Verteidigung 219, 220 StPO: Beweisanträge und die Gestaltung der (anstehenden) Hauptverhandlung durch die Verteidigung 223 bis 225 StPO: Vorwegnahme der Hauptverhandlung und Verteidigung E. Hauptverhandlung aus der Perspektive der Verteidigung I. Einführendes Fallbeispiel Insolvenz einer GmbH wegen Überschuldung (Antrag 01.09.2009, Eröffnung des Verfahrens 15.10.2009); nicht fristgerechte Erstellung von Bilanzen für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils 4 Monate zu spät); Sozialabgaben für 15 Mitarbeiter nicht gezahlt für Zeitraum 04/2009 bis 10/2009 (Gesamtsumme 120 T ), Ehefrau E als eingetragene GF, jedoch keinerlei relevante Tätigkeiten für die Unternehmung feststellbar; Ehemann A als sog. faktischer GF; Bestellungen bei 30 Lieferanten ab 05/2010 nicht gezahlt bzw. Zahlungen (nur) nach Zahlungsvereinbarung; Vereinbarung einer Erhöhung des laufenden, bereits ausgeschöpften KK um weitere Geldmittel ihv. 25 T durch Vorlage der BWAs von 01/2009 bis 05/2009 und Darstellung der aktuellen Auftragslage; nicht geklärte Barabhebungen durch A vom Geschäftskonto in 07/2009 ihv. 10 T und in 08/2009 ihv. 8 T. Im Ermittlungsverfahren: Wirtschaftsdienst der StA stellt Überschuldung ab 12/2007 fest aufgrund Bilanzanalyse; Anfragen bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern wegen ausstehender Beiträge; Beiziehung der Insolvenzakte; Asservierung der Bilanzen 2006 bis 2009; Asservierung des KK- Vertrages; Vernehmung der Bankmitarbeiter (Ergebnis: A hat bei Bankverhandlungen nicht auf Überschuldung und wirtschaftliche Nichtauskömmlichkeit von Aufträgen hingewiesen) Anklage der StA: gegen A: vorsätzliche Insolvenzverschleppung ab 01/2008; Bankrott, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Kreditbetrug, Warenkreditbetrug, Untreue gegen B: vorsätzliche Insolvenzverschleppung; Bankrott II. Ablauf der Hauptverhandlung nach den gesetzlichen Vorgaben
1. Gang der Hauptverhandlung nach 243 StPO Inhalt von 243 StPO Probleme um 243 StPO 2. Einfluss der Verteidigung auf den Gang der Hauptverhandlung