Verteilungsgerechtigkeit in der Krise Fakten zu Reichtum und Steuern in Österreich. Stand: September 2013 ooe.arbeiterkammer.at
Vorwort Dr. Josef Moser, MBA AK-Direktor Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Verteilungsgerechtigkeit braucht Millionärssteuer Verteilungsungleichheit ist eine Krisenursache. Der Sozialstaat ist öffentliches Vermögen. In den vergangenen Jahrzehnten hat die ungleiche Verteilung der Vermögen und Einkommen weltweit stark zugenommen. Das war eine der wesentlichen Ursachen für die immer noch andauernde Wirtschaftskrise. Die steigenden Gewinn- und Besitzeinkommen auf Kosten der Löhne wurden nicht in die Realwirtschaft investiert, sondern in den Aufbau eines immensen Spielkapitals für das globale Finanzkasino. Daraus folgte ein Spekulationsdesaster mit negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Neueste Untersuchungen zeigen beim privaten Vermögen eine krasse Schieflage. Österreich sticht dabei durch seine besonders hohe Konzentration des Reichtums hervor. Zudem sind die Vermögen im Gegensatz etwa zu den Einkommen sowie zum Konsum kaum bis gar nicht besteuert, weshalb die Steuerlast der Arbeitnehmer/-innen im Vergleich zu Haushalten mit hohen Privatvermögen unverhältnismäßig hoch ist. Dadurch fehlen dringend benötigte Steuereinnahmen für die Finanzierung des Sozialstaats. Leistungen des Sozialstaats, wie das solidarische Pensionssystem oder das Gesundheitswesen, Arbeitslosengeld und bedarfsorientierte Mindestsicherung, gute Bildung für alle ohne Schul- und Studiengebühren sind keine Selbstverständlichkeit, sondern wurden von den Arbeitnehmern/-innen mit Gewerkschaft und Arbeiterkammer hart erkämpft. Der Sozialstaat ist unser aller Vermögen er ist öffentliches Vermögen, von dem alle in der Gesellschaft profitieren, entweder direkt oder indirekt durch mehr und bessere Lebensqualität in einer faireren Gesellschaft. Die besonders hohe Ungleichverteilung des privaten Reichtums und knappe öffentliche Budgets schreien geradezu nach mehr Verteilungsgerechtigkeit. In den letzten Jahren wurden zwar einige positive Schritte gesetzt, etwa die Einführung der Bankenabgabe und Besserungen bei der Besteuerung von Spekulationen (Gewinne bei Veräußerung von Aktien bzw. Immobilien), doch das ist noch zu wenig. Wir fordern daher die Einführung einer gestaffelten Millionärssteuer auf hohe Privatvermögen ab einer Million Euro netto (nach Abzug etwaiger Kredite). 2 Arbeiterkammer oberösterreich
Vorwort Zudem müssen auf EU-Ebene die vermögensbezogenen Steuern für die Reichen aufeinander abgestimmt werden, so dass in jedem EU-Land durch solche Steuern ein Mindestanteil am gesamten Steueraufkommen erreicht wird. Schließlich sollte auch beim Erben und Schenken internationale Normalität einkehren durch eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer mit ausreichenden Freibeträgen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer/-innen das, was sie im Laufe ihres Erwerbslebens ansparen, auch steuerfrei weitervererben können. Mehr Steuergerechtigkeit ist notwendig. In einer Gesellschaft mit mehr Verteilungsgerechtigkeit, also einer gleichmäßigeren Verteilung von Einkommen und Vermögen, geht es allen besser. Die vorliegende Broschüre liefert überzeugende Argumente für mehr Verteilungsgerechtigkeit. Dr. Josef Moser, MBA AK-Direktor Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident Inhalt Großer Reichtum für Wenige: Vermögenserhebung der Euro-Nationalbanken 4 Was ist Vermögen? 4 Der Reichtum ist sehr ungleich verteilt 5 Wie viel sind die Besitztümer wert? 6 Neueste Studie korrigiert Unterschätzung bei den Reichen 8 Die reichsten 10 Prozent haben mehr als doppelt soviel wie die restlichen 90 Prozent 9 Reichtum und Leistung 9 Erben: Reiche bleiben unter sich 10 Niedrigere Steuern auf Arbeit und höhere auf Vermögen sind notwendig 11 Acht von zehn Steuer-Euros stammen von Arbeit und Konsum 11 Österreich ist internationales Schlusslicht in der Vermögensbesteuerung 11 Arbeit ist hoch, Kapital und Vermögen gering besteuert 12 Österreich ist bei Kapital und Vermögen ein Niedrigsteuerland 13 Nicht jede Entlastung kommt bei den Arbeitnehmern/-innen an 13 Größere Beiträge von Vermögenden sind erforderlich und gerecht 16 Was bisher für mehr Verteilungsgerechtigkeit erreicht wurde 18 Forderungen der Arbeiterkammer OÖ 19 Impressum 20 verteilungsgerechtigkeit in der krise 3
vermögenserhebung der euro-nationalbanken GroSSer Reichtum für Wenige: Vermögenserhebung der Euro- Nationalbanken Erstmals vergleichbare Daten zum privaten Vermögen Was ist Vermögen? Der Besitz (das Eigentum) von realen Vermögenswerten wie Grundstücken oder Fahrzeugen sowie von Geld und Finanzwerten wie Aktien und Sparkonten wird als Privatvermögen bezeichnet. Im Unterschied zu öffentlichem Vermögen, das staatlicher und daher unser aller Besitz ist (wie in den meisten Ländern etwa die Eisenbahn), gehört das Privatvermögen einzelnen Personen, Haushalten, Stiftungen oder Unternehmen. Zum Privatvermögen haben die europäische Zentralbank (EZB) und die Nationalbanken der einzelnen Länder des Euroraums eine aktuelle Erhebung durchgeführt, die erstmals vergleichbare und umfassende Informationen bietet. Im Folgenden werden, basierend auf diesen Daten, jene kleinen und großen Besitztümer dargestellt, die im Eigentum von privaten Haushalten sind. Da diese Daten auf Befragungen beruhen und viele sehr Reiche an Befragungen über ihr Vermögen nicht teilnehmen bzw. ihren tatsächlichen Besitz kleinreden, sind die Vermögen der wirklich Reichen in Wahrheit noch deutlich höher, wie eine Studie der Universität Linz gezeigt hat (siehe dazu Seite 8). Wer besitzt überhaupt was? Nicht jede/r besitzt etwas. Fast alle haben ein Bankkonto, nur wenige aber besitzen z.b. Aktien. Den Verbreitungsgrad in der österreichischen Bevölkerung zeigen folgende Raten: 99 Prozent haben ein Bankkonto drei Viertel der Bevölkerung (75 Prozent) haben Auto(s) oder andere Fahrzeuge der Hälfte (48 Prozent) gehört ihr Hauptwohnsitz (Eigentum) jede/r fünfte Haushalt (18 Prozent) hat eine Privatpension oder Lebensversicherung jede/r Achte (13 Prozent) besitzt anderes Immobilienvermögen ein Zehntel (10 Prozent) besitzt Fonds neun Prozent gehören Privat-Unternehmen(sbeteiligungen) inkl. Landwirtschaftsbetriebe fünf Prozent besitzen börsenotierte Aktien vier Prozent haben Anleihen AK Grafik Quelle: Österreichische Nationalbank (HFCS) Der Großteil des gesamten vorhandenen Privatreichtums setzt sich aus Immobilienvermögen zusammen diese Vermögensart summiert sich in Österreich und im Euroraum auf rund 56 bzw. fast 70 Prozent des Vermögensbestandes. Während in Österreich Beteiligungen an Privatunternehmen fast ein Viertel des Vermögens ausmachen, ist es im Euroraum nur rund ein Zehntel: 4 Arbeiterkammer oberösterreich
vermögenserhebung der euro-nationalbanken zusammensetzung des gesamten privaten bruttovermögens österreich und Euroraum*, Anteile in Prozent, 2010 Österreich Euroraum Hauptwohnsitze anderes Sach(immobilien)- vermögen 4,7 % 10,7 % 6,2 % 9,6 % 7,2 % 4,1 % 9,6 % Privatunternehmen 22,9 % 44,5 % Fahrzeuge (Flugzeuge, Boote, Autos etc.) und Wertgegenstände 18,9 50,6 % Giro- und Sparkonten anderes Finanzvermögen 11,1 % AK Grafik Europäische Zentralbank (EZB), Household Finance and Consumption Survey (HFCS); AK OÖ; Basis: private Haushalte (ohne Haushalte bzw. Personen, die in Anstalten wie Spitälern, Alters- und Pflegeheimen leben), nicht enthalten sind Betriebspensionen und Privatstiftungsvermögen; Untererfassung beim Finanzvermögen; anderes Finanzvermögen beinhaltet Investmentfonds, Privatpensionen, Lebensversicherungen, festverzinsliche Wertpapiere, Geldschulden gegenüber Haushalt, Aktien; *ohne Irland und Estland Der Reichtum ist sehr ungleich verteilt Wie vermögend die privaten Haushalte wirklich sind, hängt auch vom Vorhandensein etwaiger Kredite ab. Werden diese vom Bruttovermögen in Abzug gebracht, ergibt sich das in Österreich mehr als eine Billion Euro (das sind mehr als 1000 Milliarden Euro) schwere Nettovermögen. Von diesem besitzen aber nicht alle gleich viel, da der Reichtum extrem ungleich verteilt ist. In Österreich ist die Verteilung des Vermögens auf die Haushalte sogar noch ungleicher als international. Nach den Daten der Nationalbank verfügt das reichste Zehntel in Österreich über rund 61 Prozent des Reichtums. Allein das ultrareichste eine Prozent besitzt knapp 23 Prozent. Bei den vermögendsten zehn Prozent weist Österreich die international höchste, beim reichsten einen Prozent die zweithöchste Vermögenskonzentration auf. Da die Vermögen der Reichsten in den Nationalbankstudien aus methodischen Gründen noch unterschätzt sind, ergibt sich in Wahrheit eine noch deutlichere Vermögenskonzentration, die in einer neuen Studie der Uni Linz auch erhoben wurde (siehe Seite 8). Um einen internationalen Vergleich zu ermöglichen, werden im Folgenden dennoch die Daten der Nationalbanken dargestellt. Vermögenskonzentration wird unterschätzt verteilungsgerechtigkeit in der krise 5
vermögenserhebung der euro-nationalbanken Verteilung des gesamten privaten Nettovermögens auf die Haushalte Besitz- und Bevölkerungsanteile in Prozent, 2010 Österreich Euroraum 100 Das reichste 1 % 1 % besitzt fast 1 % 4 ein Viertel. 4 5 % 5 % 22,9 % Das reichste 1 % besitzt fast ein Fünftel. 18,2 % 50 40 % 50 % 90 % der Bevölkerung haben nicht einmal 40 % des Vermögens 24,7 % 13,5 % 36,1 % 39 % 40 % 50 % 90 % der Bevölkerung haben nur rund die Hälfte des Vermögens 19,0 % 13,2 % 43,6 % 50 % 0 2,8 % Besitzanteile (Österreich) Bevölkerungsanteil Bevölkerungsanteil 6,0 % Besitzanteile (Euroraum) Besitzanteile der reichsten 10 Prozent Anteile am Nettovermögen in Prozent, 2010 100 50 0 die reichsten 10 Prozent 35,7 13,3 15,1 7,3 Slowenien 32,8 11,0 14,1 7,7 Slowakei 38,8 40,1 13,4 17,2 8,2 Griechenland 14,4 17,5 8,2 Niederlande 56,7 50,0 50,4 51,3 52,7 44,0 45,0 44,8 43,4 14,2 46,8 13,5 13,2 11,4 12,0 11,5 12,7 14,4 12,7 12,5 25,2 19,3 19,6 18,6 19,0 15,3 19,1 18,2 17,9 16,0 12,2 Belgien reiche 5 % (= 6. bis 10. %) nächstreiche 4 % (= 2. bis 5. %) reichstes 1 % 12,4 Finnland 14,2 Italien 14,9 Spanien 17,3 Zypern 17,9 Frankreich 18,2 Euroraum 20,0 Malta 20,6 Luxemburg 21,1 Portugal 61,1 59,2 13,5 13,6 24,7 21,3 22,9 24,3 Österreich Deutschland AK Grafik Quelle: EZB (HFCS), entnommen: Martin Schürz; AK OÖ; *ohne Irland und Estland, Nettovermögen = Bruttovermögen minus Kredite Wenn sich der Reichtum bei einer kleinen Elite türmt, bleibt für die große Bevölkerungsmehrheit wenig bis nichts. Legen 90 Prozent der Bevölkerung ihr Hab und Gut zusammen, haben sie im Euroraum gemeinsam trotzdem nur die Hälfte des gesamten Vermögens, in Österreich gar nur 39 Prozent. Wie eklatant schief die Reichtumsverteilung ist, zeigt sich auch bei der Betrachtung der vergleichsweise mickrigen prozentuellen Besitzanteile der vermögensärmsten 50 Prozent der Bevölkerungen am jeweiligen Vermögen in den Ländern des Euroraums (siehe Grafik rechts oben): Wie viel sind die Besitztümer wert? Wird der gesamte Reichtum durch die Anzahl aller privaten Haushalte dividiert, dann ergibt sich das Durchschnittsvermögen. In Österreich erhob die Nationalbank dieses mit netto 265.000 Euro pro Haushalt. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Haushalt so viel besitzt. Nicht nur die berühmte Million sondern selbst das Durchschnittsvermögen ist für die meisten unerreichbar, da die kleine Elite der Reichsten den Löwenanteil für sich beansprucht. Das gilt für Österreich wie auch 6 Arbeiterkammer oberösterreich
vermögenserhebung der euro-nationalbanken Besitzanteile der vermögensarmen Bevölkerungshälfte Anteile am Nettovermögen in Prozent, 2010 100 die vermögenslosen bzw. -ärmsten 50 Prozent 50 0 2,8 2,8 4,9 5,2 5,4 6,0 7,4 8,3 10,1 10,2 12,4 12,5 13,0 8,6 13,8 20,6 Österreich Deutschland Niederlande Finnland Frankreich Euroraum Zypern Portugal Luxemburg Belgien Italien Griechenland Malta Spanien Slowenien Slowakei AK Grafik Quelle: EZB (HFCS), entnommen: Martin Schürz; AK OÖ; *ohne Irland und Estland, Nettovermögen = Bruttovermögen minus Kredite den gesamten Euroraum. Die unteren 60 Prozent der Haushalte sind meilenweit auch nur vom Durchschnittsvermögen entfernt. Erst im vierten Fünftel (= 20 Prozent obere Mitte) kommt das Vermögen pro Haushalt in die Nähe des Gesamtdurchschnitts, und nur im reichsten Fünftel finden sich überdurchschnittlich Wohlhabende und Reiche (= die vermögendsten 20 Prozent). Wird diese letzte Gruppe nochmals halbiert, um den Reichtum an der Spitze der Vermögenshierarchie noch klarer zu zeigen, wird deutlich, dass erst im reichsten Zehntel Millionenwerte erreicht werden. Nur durch die Extremwerte der Reichen fällt das Durchschnittsvermögen so unerreichbar hoch für die meisten aus. Höhe des Nettovermögens pro Haushalt durchschnitt in euro, gerundet, 2010 1.638.100 Die nach Vermögenshöhe gereihten fünf Fünftel (je 20 %) der Haushalte Österreich Euroraum Durchschnitt Österreich (Gesamtbevölkerung) Durchschnitt Euroraum (Gesamtbevölkerung) Die vermögendsten 10 % besitzen Aktien, Grundstücke etc. in Millionenhöhe. 1.163.300 Die ärmsten 20 % sind pro Haushalt netto verschuldet. 406.900 265.000 230.800-2800 29.400-7400 17.000 111.900 79.900 235.100 214.900 398.800 vermögensärmste 20 % die wenig besitzenden 20% die mittleren 20 % AK Grafik Quelle: EZB (HFCS); Euroraum ohne Irland und Estland, Nettovermögen = Bruttovermögen minus Kredite. Das reichste Fünftel wurde zur Veranschaulichung der Ungleichverteilung anders dargestellt. 20 % obere Mitte die zweitreichsten 10 % die reichsten 10 % die vermögendsten 20 % verteilungsgerechtigkeit in der krise 7
unterschätzung bei den Reichen neueste Studie korrigiert unterschätzung bei den reichen Besonders hohe Vermögen bisher nicht erfasst Reiche sind noch reicher als bisher angenommen In den eben diskutierten Daten aus der Vermögenserhebung der Nationalbanken gibt es trotz der hervorragenden Methodik der Datenerhebung bekannte Probleme, auf die auch von Seiten der Nationalbank hingewiesen wird: besonders hohe Vermögen sind in der Studie stark untererfasst, weil Reiche in geringerem Ausmaß bereit sind, Vermögensfragen zu beantworten. Gerade bei jenen Haushaltsgruppen, deren Angaben aufgrund der zu erwartenden Vermögenskonzentration besonders wichtig wären, ist der Anteil der fehlenden Angaben besonders hoch. Die Top-Vermögen der Reichsten sind somit nicht in den Daten der Nationalbanken zu finden, wodurch die Vermögensungleichheit in Österreich unterschätzt wird. Eine von den Arbeiterkammern Wien und Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie der Universität Linz hat die Lücke der Top- Vermögen in Österreich mit wissenschaftlich gängigen statistischen Verfahren erhoben. Die Wissenschafter gingen in ihren Berechnungen dabei besonders vorsichtig vor. So wurde bei der statistischen Methode eine obere Begrenzung der höchsten Vermögen bei einer Milliarde Euro eingeführt, um eine Überschätzung des Gesamtvermögens möglichst auszuschließen. Daher sind auch in der Neuberechnung keine privaten Haushaltsvermögen von mehr als einer Milliarde Euro enthalten, obwohl bekannt ist, dass es solche gibt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das vermögensreichste Prozent der österreichischen privaten Haushalte um 232 Milliarden Euro mehr besitzt, als bisher angenommen und in Summe über fast eine halbe Billion Euro verfügt. Das gesamte Nettovermögen erhöht sich um etwa ein Viertel von der bisher angenommenen etwa einen Billion (1000 Milliarden Euro) Euro auf nun 1,25 Billionen Euro. Eklatant hoch wird das Durchschnittsvermögen im obersten Prozent, das sich durch die Berechnungen der Ökonomen von etwa 6 auf fast 13 Millionen Euro pro Haushalt mehr als verdoppelt. Verteilung des Netto-Privatvermögens Besitz der privaten Haushalte in Milliarden Euro (Alte und neue Schätzung) 1500 Mrd. + 248 Mrd. gesamt: 1,25 Billionen Euro 1000 Mrd. gesamt: 1 Billion Euro 237,0 + 232 Mrd. 469,1 reichstes 1 % 247,0 + 12 Mrd. 258,8 reiche 4 % 500 Mrd. 0 Mrd. 133,2 383,0 + 1,85 Mrd. + 2,7 Mrd. 135,0 385,7 wohlhabende 5 % 90 % Bevölkerungsanteil Verteilungsschätzung neu Basis Verteilungsschätzung AK Grafik Quelle: ÖNB (HFCS); neu: JKU (Eckerstorfer, Halak, Kapeller, Schütz, Springholz, Wildauer); Nettoprivatvermögen = Bruttovermögen minus Kredite 8 Arbeiterkammer oberösterreich
reichtum und leistung Die reichsten 10 Prozent haben mehr als doppelt soviel wie die restlichen 90 Prozent Der Besitzanteil des reichsten Prozent der Haushalte beträgt nach den neuen Berechnungen 37 Prozent oder mehr als ein Drittel des gesamten Nettovermögens. Das reichste Vermögenszehntel der Haushalte konzentriert mehr als zwei Drittel des privaten Reichtums (69 Prozent) auf sich. Die Bevölkerungsmehrheit (die restlichen 90 Prozent) besitzen demgegenüber weniger als ein Drittel des Vermögens (31 Prozent). Somit haben die reichsten zehn Prozent mehr als doppelt soviel wie die restlichen 90 Prozent. Anteile am Netto-Privatvermögen (neue Schätzung) Das reichste 1 % besitzt 37,0 % Die reichsten 2-5 % besitzen 20,8 % Die reichsten 6-20 % besitzen 23,5 % Die reichsten 21-50 % besitzen 16,5 % Die ärmsten 50 % besitzen 2,2 % AK Grafik Quelle: Daten: Eckerstorfer/Halak/Kapeller/Schütz,/Springholz/Wildauer 2013 Reichtum und Leistung Die Vermögensunterschiede werden häufig mit dem Schlagwort Leistungsgerechtigkeit gerechtfertigt. Doch die Spreizung zwischen Vermögenden und Vermögensarmen in Österreich ist so massiv, dass Leistungsunterschiede diese nicht rechtfertigen können. Nur unter den reichsten fünf Prozent werden Millionenwerte erreicht. In allen anderen Gesellschaftsgruppen liegen die Vermögen deutlich darunter. Reichtum resultiert sehr oft aus Millionen- Erbschaften sowie leistungslosen Gewinn- und Besitzeinkommen. Mythos: Durch Arbeitsleistung zur Million Ein Rechenbeispiel: angenommen eine Person verdient das ganze Erwerbsleben 45 Jahre hindurch ein hohes Arbeitseinkommen an der Grenze zum oberen Einkommensviertel (das entspricht im Jahr 2012 einem Jahresnettoeinkommen von 27.600 Euro), hat einen eisernen Sparwillen (spart jedes Jahr 15 Prozent) und erhält dafür jährlich fünf Prozent Zinsen trotz all dieser günstigen Annahmen beträgt im Alter von 65 Jahren das Angesparte nur etwa 270.000 Euro. Selbst wenn zwei Personen ihr Erspartes zusammenlegen, ergibt sich gerade einmal eine halbe Million Euro. Der nicht nur in den USA genährte Mythos Vom Tellerwäscher zum Millionär dient also nur der Vernebelung der Tatsachen. (Quelle: angelehnt an AK Wien) verteilungsgerechtigkeit in der krise 9
reichtum und leistung Anteil der Haushalte mit einer Erbschaft Anteile innerhalb der österreichischen Bevölkerung in Prozent, 2010 Erben: Reiche bleiben unter sich Mit dem Vermögen wird auch die Ungleichheit der Vermögensverteilung weitervererbt. 2010 summierten sich laut AK Wien alle Erbschaften auf über 320 Milliarden Euro, also fast ein Drittel des Gesamtvermögens. Für die Momentaufnahme des Jahres 2010 gilt, dass nur etwas mehr als jeder dritte Haushalt überhaupt etwas geerbt hat (siehe Graphik). Je reicher ein Haushalt bereits ist, umso wahrscheinlicher wird er zusätzliches Vermögen ohne jegliche Arbeitsleistung dafür zu erbringen erben, und umso höher ist die Erbschaft. Während im reichsten Fünftel zwei von drei Haushalten erben, ist es im vermögensschwächsten nur jeder Zehnte: Anteil der Haushalte nach (Art der) Erbschaft 100 90 % kein Erbe 84 % kein Erbe Anteil der Erbschaftsfälle 61 % kein Erbe 52 % kein Erbe 35 % kein Erbe Kein Erbe 65 % Hauptwohnsitz 15 % AK Grafik Quelle: ÖNB (HFCS) Restliche Erbschaften 20 % 35 % Anteil der Haushalte mit Erbschaften 50 0 Innerhalb der ärmsten 20 % der Haushalte erbt nur jede/r Zehnte. 10 % die vermögensärmsten 20 % Durchschnitt 35 % 16 % 39 % 48 % die wenig besitzenden 20% die mittleren 20 % 20 % obere Mitte Innerhalb der vermögendsten 20 % erben zwei Drittel. 65 % die reichsten 20 % Die nach Vermögenshöhe gereihten fünf Fünftel (je 20 %) der Haushalte 10 Arbeiterkammer oberösterreich
steuern auf arbeit und vermögen niedrigere steuern auf Arbeit und höhere auf vermögen sind notwendig Acht von zehn Steuer-Euros stammen von Arbeit und Konsum Die eklatante Ungleichverteilung der österreichischen Vermögen spiegelt sich auch im Steuersystem wider. Auch dort zeigt sich eine deutliche Schieflage, die grundlegenden Prinzipien einer gerechten Besteuerung, wie jenem der Leistungsfähigkeit, widerspricht. Besonders ungerecht ist, dass diejenigen, die viel besitzen, steuerlich geschont werden und so ihren Besitz noch vermehren können. Hingegen müssen jene, die nichts oder nur wenig besitzen, den (noch dazu wachsenden) Großteil gesamten Steueraufkommens leisten. Die ohnedies Vermögensund Einkommensstarken werden also auf Kosten der Arbeitnehmer/-innen und des Staatsbudgets privilegiert. Zusammensetzung der Steuern und Abgaben Anteile in Prozent, 2012 Steuern von Vermögen Abgaben von Gewinnen und Kapitalerträgen Steuern auf Konsum Lohnabgaben Sonstige Abgaben 24,5 % 1,3 % 12,3 % 4,5 % 57,4 % AK Grafik Quelle: Statistik Austria, AKOÖ-Berechnungen. Lohnabgaben umfassen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und sonstige Lohnabgaben. Konsumsteuern beinhalten adaptierte Werte für Umsatzsteuer und Mineralölsteuer. Die sonstigen Steuern enthalten Verbrauchsteuern usw., die nicht auf private Haushalte und Unternehmen aufgeteilt werden können. Die Arbeitnehmer/-innen tragen den Löwenanteil der Steuereinnahmen des Staates: rund 57 Prozent der Einnahmen des Jahres 2012 stammen aus Lohnabgaben, und ein weiteres Viertel zahlen die Konsumenten/-innen. Zusammen leisten also die Arbeitnehmer/-innen und Konsumenten/-innen in Österreich mehr als acht von zehn Steuereuros. Demgegenüber tragen Unternehmen und Vermögende gerade einmal etwas mehr als einen Euro bei. Ausschließlich von Vermögen stammen pro zehn Euro Steuereinnahmen überhaupt nur 13 Cent (siehe Graphik oben). Österreich ist internationales Schlusslicht in der Vermögensbesteuerung Mit dieser sehr ungleichen Verteilung des Steueraufkommens entspricht Österreich keineswegs internationalen Normen. Im Gegenteil: Mit einem Anteil von 1,2 Prozent (2011) der Steuereinnahmen aus Vermögen am gesamten Steueraufkommen liegt Österreich auf dem vorletzten Platz aller Industrieländer. In Ländern wie den USA oder Großbritannien tragen Vermögen zehn Mal so viel zum Steuerkuchen bei. In Deutschland, unserem direkten Nachbarn, immer noch doppelt so viel. Der durchschnittliche Anteil von Vermögensteuern innerhalb der 34 OECD-Länder beträgt mit 5,4 Prozent fast das Fünffache der österreichischen. Außer in Estland werden Vermögen nirgendwo sonst in der OECD steuerlich so sehr geschont wie in Österreich. Vermögende leisten kaum Beiträge zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben verteilungsgerechtigkeit in der krise 11
steuern auf arbeit und vermögen Anteil der Steuern auf Vermögen am gesamten Steueraufkommen Anteile in Prozent, 2011 12 12,0 11,6 11,4 11,4 10 9,7 9,5 9,3 8,4 8 6 7,3 7,1 7,0 6,9 6,3 6,0 6,0 5,6 5,1 5,4* OECD-Durchschnitt 4 2 4,4 4,0 3,9 3,8 3,8 3,7 3,2 2,8 2,6 2,4 2,4 1,6 1,6 1,5 1,4 1,2 1,0 0 USA Großbritannien Kanada Korea *Japan Israel *Australien Frankreich Schweiz Luxemburg Belgien Neuseeland Island Griechenland Spanien *Irland Italien Türkei Dänemark Chile *Niederlande *Polen *Portugal Ungarn Norwegen Finnland Deutschland Schweden Mexiko Slowenien Tschechien Slowakei Österreich Estland AK Grafik Quelle: OECD. Einnahmen an Vermögensteuern in Prozent aller Steuereinnahmen (2011 vorläufig); Vermögensteuern = Erbschaftssteuern, Grund(erwerbs)steuern, Kapitalverkehrssteuern, Bodenwertabgabe; 34 OECD-Mitgliedsstaaten, *Zahlen aus 2010 Die Differenz in der Besteuerung von Arbeit und Kapital ist in Österreich besonders groß Arbeit ist hoch, Kapital und Vermögen gering besteuert Da es mehrere Millionen Arbeitnehmer/-innen, aber nur einige Zehntausend Millionäre/-innen in Österreich gibt, könnte das möglicherweise die oben dargestellten Unterschiede in deren gesamten Beitrag zum Steueraufkommen erklären. Die Durchschnittssteuersätze zeigen aber, dass auch die Steuersätze höchst ungerecht sind: so betrugen die Steuern und Sozialbeiträge bezogen auf die gesamte Lohnsumme 2011 knapp 41 Prozent. Die Besteuerung von Gewinnen und Kapitalvermögen betrug aber weniger als 24 Prozent. Auf Arbeit werden also im Schnitt beinahe doppelt so viel Steuern und Abgaben auf jeden hart erarbeiteten Euro gezahlt, wie es Unternehmen und Vermögende auf Gewinne, Kapitalerträge und Besitz tun. Auch hierbei zeigt sich, dass Österreich wieder weit von internationalen Standards abweicht. Denn in den anderen Eurostaaten wird nicht nur Kapital und Vermögen mit im Schnitt rund 29 Prozent weit höher besteuert, sondern Arbeit mit rund 38 Prozent eben auch weit geringer als in Österreich. Kein Wunder, dass also der Unterschied in der Besteuerung von Arbeit auf der einen Seite und Kapital und Vermögen auf der anderen Seite in Österreich mit 17,2 Prozentpunkten fast doppelt so groß ist wie im Schnitt der Eurostaaten, wo er 8,8 Prozentpunkte beträgt (siehe Graphik rechts). 12 Arbeiterkammer oberösterreich
steuern auf arbeit und vermögen Österreich ist bei Kapital und Vermögen ein Niedrigsteuerland Bei Kapital und Vermögen ist Österreich ganz im Gegenteil zu den Arbeitseinkommen ein Niedrigsteuerland, was eine Umstrukturierung im österreichischen Steuersystem unerlässlich macht. Die Steuern auf Arbeit müssen gesenkt und im Gegenzug die Steuern auf Vermögen erhöht werden. Wichtig ist, dass alle Umschichtungen zumindest aufkommensneutral gestaltet werden, damit am Ende kein Geld im Steuertopf fehlt bzw. wichtige Sozialleistungen weiter ausgebaut werden können. Denn fest steht: Steuern sind die Basis unseres Wohlfahrtsstaats. Mit Steuern werden Schulen, Kindergärten und Spitäler gebaut und betrieben, Familien gefördert, Menschen im Falle von Krankheit und Arbeitslosigkeit aufgefangen und unterstützt, Pensionen im Alter finanziert und die gesamte Infrastruktur im Land am Laufen gehalten und weiter ausgebaut. Von all dem profitieren alle Österreicher/-innen, auch die Unternehmen und Vermögenden. Es ist deshalb nur fair, auch von ihnen einen Durchschnittliche Steuerleistung von Arbeit und Kapital, 2011 17,2%Pkte 23,6 % Kapital & Vermögen Österreich 40,8 % Arbeit 8,8%Pkte 28,9 % Kapital & Vermögen EU-17 37,7 % Arbeit AK Grafik Quelle: Eurostat 2013, Taxation Trends in the EU; EU-17 gewichteter Durchschnitt. Der durchschnittliche (implizite) Steuersatz drückt die gesamten Steuern und Abgaben als Prozentsatz der möglichen Steuerbemessungsgrundlage aus (Kapital und Vermögen = Steuern von Gewinnen, privaten Kapitalerträgen und Besitz; Arbeit = Lohnsummensteuern wie Kommunalsteuer, Lohnsteuern sowie Sozialabgaben Dienstnehmer/-innen und Dienstgeber/-innen). gerechten Beitrag zu verlangen. Im Gegenzug können die Arbeitnehmer/-innen entlastet und der Sozialstaat auf eine langfristig solide Finanzierungsbasis gestellt werden. Steuern sind der Preis, den wir für eine zivilisierte Gesellschaft zahlen. (Oliver W. Holmes, Richter des US-Supreme Courts 1870) Internationale Empfehlungen Österreich wird auch von Seiten internationaler Organisationen wie der OECD seit langem empfohlen, eine beschäftigungs- und wachstumsfördernde Steuerstruktur zu schaffen. Die Steuerlast sollte weniger die Arbeitseinkommen treffen und im Gegenzug sollten Vermögensteuern erhöht werden, so die Empfehlung der OECD. Auch ein jüngstes Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds bezeichnet Umschichtungen in der Besteuerung, weg von Arbeit hin zu Vermögen, als stark wachstumsfördernde Maßnahme. (Quellen: OECD Economic Survey 2011 und 2013; IMF Working Paper 2012) Nicht jede Entlastung kommt bei den Arbeitnehmern/-innen an Entlastung ist nicht gleich Entlastung. Man muss sehr genau hinschauen, was hinter Wortspielen mit Begriffen wie Belastung und Entlastung steckt. Eine Senkung der gesamten Steuerquote, oft als Entlastung aller oder Steuern runter umschrieben, ist nicht erstrebenswert, weil diese Gelder dann im Steuertopf, aus dem wichtige Leistungen für das Gemeinwohl finanziert werden, fehlen. Und weitere Entlastungen für Vermögen oder Kapital wären ein Schritt in die völlig falsche Richtung, der auch wesentlichen internationalen Empfehlungen zuwiderläuft. Präzise muss es also heißen: Es geht um die soziale Besserstellung der Benachteiligten sowie der großen Mehrheit in der Gesellschaft, der Arbeitnehmer/-innen! Entlastung für Arbeitnehmer/ -innen, nicht für Vermögende verteilungsgerechtigkeit in der krise 13
steuern auf arbeit und vermögen Derzeitige Schieflage im Steuersystem muss beseitigt werden Senkung der Lohnnebenkosten nützt nur den Unternehmen Durch die Schieflage im Steuersystem sind vielen Arbeitnehmern/-innen ihre Steuern und Abgaben tatsächlich zu einer Last geworden. Doch wie lässt sich Arbeit effektiv entlasten, so dass die Arbeitnehmer/-innen, in Zeiten steigender Preise und Lebenshaltungskosten eine deutliche Erleichterung spüren? Im politischen Diskurs gibt es dafür unterschiedliche Vorschläge. Achtung! Nicht alles was vorgeschlagen wird, käme tatsächlich bei den Arbeitnehmern/-innen an. Im Folgenden werden daher die wichtigsten Vorschläge analysiert. Es soll gezeigt werden, dass die einzig sinnvolle Maßnahme ist, den Eingangssteuersatz zu senken. Denn davon profitieren alle Lohnsteuer zahlenden Arbeitnehmer/-innen und Pensionisten/-innen, was die Kaufkraft stärkt und somit auch gesamtwirtschaftlich positive Wirkungen hat. 1) Senkung der Lohnnebenkosten ist der falsche Weg Von den Unternehmen wird zur Entlastung des Faktors Arbeit häufig eine Senkung der Lohnnebenkosten gefordert. Durch Lohnnebenkosten werden jedoch wichtige Teile unseres sozialen Netzes finanziert. Sie umfassen z.b. Abgaben für Arbeitslosen-, Unfall-, Pensions- oder Krankenversicherung, aber auch die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, aus dem u.a. die Familienbeihilfen bezahlt werden. Der Rest der so genannten Lohnnebenkosten ist der Lohn während des Urlaubs, der Feiertage und der Krankenstände, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Abfertigungen Geld also, das direkt den Arbeitnehmer/-innen zugute kommt. Kürzungen bei den Lohnnebenkosten führen also unmittelbar zu Kürzungen der Einkommen der oder Leistungen für Arbeitnehmer/-innen sei es durch weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld, weniger Abfertigung, weniger bezahlte Urlaubs- und Feiertage (sogar der Abzug von Krankenstandtagen vom Urlaub wurde schon angedacht) oder auch durch weniger Leistungen aus der Sozialversicherung (z.b. niedrigere Pension oder schlechtere Gesundheitsleistungen). Die Arbeitnehmer/-innen würden auf jeden Fall verlieren. Entlastet würden nur die Unternehmer/-innen und Anteilseigner/-innen, deren Gewinne und Renditen dadurch weiter stiegen. 2) Keine neuen sozial unausgewogenen Steuerfreibeträge für Familien Familienförderung hat einen hohen Stellenwert im österreichischen Sozialstaat. Die immer wieder geforderten neuen Steuerfreibeträge für Familien mit Kindern vorgeblich zur Entlastung des Faktors Arbeit sind aber problematisch. Denn einerseits gibt es bei solchen Freibeträgen natürlich keine Begünstigung für jene Bevölkerungsgruppen, die keine Kinder haben, ein großer Teil der Bevölkerung wird also gar nicht entlastet. Andererseits ist verteilungspolitisch höchst problematisch, dass einkommensschwache Haushalte davon weniger profitieren würden als einkommensstarke Haushalte. Das liegt in der Natur von Freibeträgen, die leider ohnehin schon gängiges Mittel in der österreichischen Familienförderung sind (siehe Kasten). Anstatt neuer ungerechter Freibeträge braucht es in der österreichischen Familienförderung bedarfsgerechtere Maßnahmen wie den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur frühkindlichen Förderung. 14 Arbeiterkammer oberösterreich
steuern auf arbeit und vermögen Freibetrag, Absetzbetrag was ist das? Hinter den steuerrechtlichen Begriffen Freibetrag und Absetzbetrag, die viele aus der eigenen Arbeitnehmerveranlagung kennen, stecken zwei grundlegend verschiedene steuerliche Wirkungen: Freibeträge wie der etwa von Finanzministerin Fekter geforderte Kinderfreibetrag oder auch die bereits existierenden als Freibetrag absetzbaren Kinderbetreuungskosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen (die Steuerbemessungsgrundlage, also die Bruttoeinkünfte abzüglich der SV-Beiträge). Absetzbeträge, wie beispielsweise Verkehrs- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, werden hingegen direkt von der errechneten Steuer abgezogen und vermindern die Steuerschuld. Bei Freibeträgen hängt die effektive Ersparnis deshalb vom jeweiligen Steuertarif ( Grenzsteuersatz ) ab. Höchstverdienende, die in der höchsten Steuerstufe sind, von ihrem steuerbaren Einkommen über 60.000 Euro also 50 Prozent an Lohnsteuer abzuführen haben, ersparen sich durch die Verringerung ihrer Steuerbasis die Hälfte (eben die 50 Prozent) der als Freibetrag absetzbaren Summe. Arbeitnehmer/-innen die ein geringeres Einkommen haben, und sich dementsprechend in niedrigeren Steuerstufen befinden, ersparen sich dementsprechend weniger. Freibeträge nützen vor allem Spitzenverdienenden Rechenbeispiele: bei einem Bruttojahreseinkommen von 10.000 20.000 75.000 beträgt die steuerliche Begünstigung: bei einem Freibetrag von 1.000,- 0 365 500 bei einem Absetzbetrag von 500,- 500 * 500 500 * Jenen Personen, die weniger als die Steuergrenze verdienen, wird durch Steuergutschriften ( Negativsteuer ) ein Ausgleich gewährt. Das Rechenbeispiel geht dabei von einer gleichsamen Erhöhung der Negativsteuer aus. 3) Senkung des Eingangssteuersatzes nützt den Arbeitnehmern/-innen Die einzige Maßnahme, die nicht nur ausgewählte und, wie eben gezeigt, vorwiegend bessergestellte Bevölkerungsteile begünstigt, ist die Senkung des Eingangssteuersatzes in der Lohnsteuer. Im Moment kommt in Österreich bereits ab der Steuergrenze derzeit ca. 1200 Euro Monatsbrutto bei aktiven Arbeitnehmern/-innen ein Steuersatz von 36,5 Prozent zur Anwendung. Mit seinem hohen Eingangssteuersatz liegt Österreich im Ranking der OECD auf Platz 2. Das ist einer der wesentlichen Gründe für die überdurchschnittlich hohen Beiträge der Arbeitnehmer/-innen zum Steuertopf und eine gute Möglichkeit, diese steuerlich wirklich zu entlasten. Eine Absenkung des Eingangssteuersatzes würde allen Arbeitnehmern/-innen und Pensionisten/-innen, die Lohnsteuer zahlen, zugute kommen. Eine Erhöhung der wie eine Steuergutschrift wirkenden sogenannten Negativsteuer würde auch die Niedrigstverdiener/ -innen berücksichtigen. Senkung des Eingangssteuersatzes ist am gerechtesten verteilungsgerechtigkeit in der krise 15
steuern auf arbeit und vermögen Eingangssteuersätze im internationalen Vergleich 2010 versus 2000 40 37,2 36,5 2010 2000 Die Balkenbeschriftung bezieht sich auf 2010 31,6 30 20 28,0 26,9 25,2 24,0 21,0 20,0 20,0 19,0 19,0 18,0 18,0 17,0 16,0 15,7 15,0 15,0 14,0 15,5 OECD-Durchschnitt 10 0 11,5 11,1 10,0 10,0 8,2 7,8 6,6 5,1 5,0 4,4 3,7 2,5 2,3 1,9 Island Österreich Schweden Norwegen *Belgien Italien *Spanien Estland Irland Großbritannien Slowakei Finnland Polen Griechenland Ungarn Slowenien Türkei Australien Tschech. Republ. Deutschland Neuseeland Portugal Japan Israel Luxemburg Frankreich Südkorea Kanada Chile Schweiz Dänemark USA Niederlande Mexiko AK Grafik Quelle: OECD; Der Eingangssteuersatz ist der niedrigste Steuersatz auf das Einkommen, welcher nach Überschreiten des steuerfreien Existenzminimums, das in Österreich 11.000 Euro im Jahr beträgt, d. s. 1200 Monatsbrutto, angesetzt wird. Bei den Zahlen handelt es sich um den Normaltarif (d.h. ohne Berücksichtigung von Begünstigungen beispielsweise beim 13./14. Monatsgehalt). Millionärssteuer bringt hohe Einnahmen Größere Beiträge von Vermögenden sind erforderlich und gerecht Leistungsgerechtigkeit in der Steuerpolitik bedeutet: wer viel leisten kann (z.b. weil sie/er ein großes Vermögen hat), die/der soll auch einen dementsprechenden Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Derzeit ist in Österreich genau das Gegenteil der Fall. Zwei Maßnahmen sind besonders geeignet, um das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip in Österreich besser umzusetzen: die Einführung einer Millionärssteuer sowie das Stopfen von Steuerschlupflöchern für die Reichsten. 1) Ein fairer Beitrag von Millionären/-innen Die Einführung einer Millionärssteuer auf Netto-Privatvermögen von über einer Million Euro ist ein effektives Mittel, um den viel zu niedrigen Beitrag der Vermögen am österreichischen Steueraufkommen auf internationales Niveau zu heben. Es gibt keine stichhaltigen wirtschafts-, verteilungs- oder steuerpolitischen Argumente, die seriös gegen einen höheren Beitrag von Vermögenden eingebracht werden können. Der öffentliche Diskurs ist leider häufig bewusst irreführend. Das Folgende soll zur Versachlichung der Debatte beitragen: Milliardenvermögen könnten ein hohes Steueraufkommen bringen Österreich zählt zu den reichsten Staaten der Welt mit den EU-weit meisten Superreichen im Verhältnis zur Bevölkerung. Es stimmt zwar, dass nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung von einer Millionärssteuer betroffen wäre (eben die Millionäre/-innen). Aber diese kleine elitäre Gruppe vereint einen riesigen Anteil des Reichtums auf sich. Obwohl also nur eine sehr kleine Gruppe besteuert werden würde, wird genug Vermögen der Besteuerung unterworfen, um ein beträchtliches Aufkommen zu erzielen, dessen Höhe von der konkreten Steuerausgestaltung abhängt. 16 Arbeiterkammer oberösterreich
steuern auf arbeit und vermögen Leistungsgerechtigkeit? Der Besitz von Reichtum ist keine Leistung! Oft wird behauptet, Vermögenssteuern würden eine Belastung der sogenannten Leistungsträger/-innen darstellen. Das Gegenteil ist jedoch wahr. Leistungsträger/-in ist, wer viel leistet. Der reine Besitz von Reichtum ist keine Leistung. Reichtum wird trotzdem niedrig besteuert. Erbschaften und Schenkungen erfordern überhaupt keine Leistung des Begünstigten, werden jedoch gar nicht besteuert. Arbeitseinkommen hingegen erfordern oft Höchstleistungen und werden zudem auch noch hoch besteuert. Wirtschaftlich nachteilig? Besteuerung von Vermögen ist am beschäftigungs- und wachstumsfreundlichsten! Das Argument, höhere Beiträge von Vermögenden würden zur Abwanderung des Vermögens ins Ausland führen, ist leicht zu widerlegen. Österreich ist Schlusslicht in der Besteuerung von Vermögen, vermögensbezogene Steuern sind international üblich. Noch reichenschonendere Steuersysteme als in Österreich lassen sich nur schwer finden. Erfreulicherweise wird auch durch internationale Initiativen die Verschiebung von Vermögen ins Ausland immer schwieriger. Zudem besteht der Großteil des Vermögens aus Immobilien (Grundstücken, Villen etc.) und ist als solches nicht mobil das wird von Gegnern/-innen einer Millionärssteuer bewusst ausgeblendet. Auch auf die österreichischen Betriebe hätte eine Millionärssteuer keine negativen Auswirkungen, da nicht das Unternehmensvermögen, sondern nur das private Vermögen (also Aktien und Beteiligungen von natürlichen Personen) besteuert werden soll. Steuerpflichtig wären also die Anteilseigner/-innen. Auch die oft zitierten Eigentümer/-innen von Kleinund Mittelbetrieben wären durch den großzügigen Freibetrag (von einer Million Euro netto) gar nicht bis wenig betroffen. Langfristig dienen Vermögenssteuern der wirtschaftlichen Stabilität. Denn: je größer die Verteilungsschieflage ist, also je mehr Vermögen bei wenigen konzentriert ist, umso mehr wird dieser Reichtum nicht für reale Investitionen verwendet, sondern als Spielkapital zur Spekulation im internationalen Finanzkasino eingesetzt. Das sind die Lehren der Ende 2008 ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Besteuerung der Vermögen kann also die Krisenanfälligkeit senken, Finanzspekulationen eindämmen und Kapital zurück in die Realwirtschaft umleiten. In Kombination mit einer effektiven Entlastung von Arbeit führt sie zu mehr gesamtwirtschaftlicher Nachfrage der Unternehmen und der Haushalte nach Investitions- und Konsumgütern, was wiederum die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigungslage begünstigt. Mittelschichtssteuer? Reichensteuer! Wie bereits gezeigt, verspricht die besonders hohe Konzentration der österreichischen Vermögen in den Händen einiger weniger trotz hoher Freibeträge ein hohes Aufkommen. Besteuert sollen nur die privaten Nettovermögen von über einer Million Euro werden. Solche besitzen in Österreich nur die reichsten fünf Prozent. Zusammen haben sie aber mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens. Für die Besteuerung einer breiten Masse an Vermögen braucht es also keine breite Masse an Personen. Doppelbesteuerung? Verschiedene Steuerquellen sind üblich. Jeder Euro wird pro Jahr mehrmals und an verschiedenen Punkten im Wirtschaftskreislauf besteuert. So wird z.b. jeder verdiente Euro mit der Lohnsteuer besteuert. Wenn er konsumiert wird, zudem mit Mehrwertsteuer. Eine Millionärssteuer entspricht so also gängigen Prinzipien. Schnüffelsteuer? Steuererklärung wird selbst gemacht. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind von einer Millionärssteuer ausgenommen. Wie auch bei der Einkommensteuer wird zu einem jährlichen Stichtag der Vermögensstand anzugeben sein. Überprüfungen werden dann nur stichprobenartig durchgeführt. Zuviel Umverteilung? Ein guter Sozialstaat sorgt für Ausgleich! Fakt ist, dass Österreich im Euroraum eine der stärksten Ungleichverteilungen von Vermögen aufweist. Und da das Steueraufkom- Millionärssteuer dient wirtschaftlicher Stabilität Millionärssteuer trifft Mittelschicht überhaupt nicht verteilungsgerechtigkeit in der krise 17
steuern auf arbeit und vermögen Derzeit keine Umverteilung durch das Steuersystem men eine besondere Schieflage zu Lasten von Arbeit und Konsum aufweist, tragen die Unternehmen und Vermögenden zu wenig zur sozialstaatlichen Umverteilung bei. Insgesamt sind laut WIFO die Umverteilungseffekte auf der Staatseinnahmenseite sogar sehr begrenzt: Die Steuern und Abgaben wirken in Summe durch einen hohen Anteil an indirekten Steuern und Sozialausgaben mit einer Höchstbeitragsgrundlage sowie einer sehr geringen Vermögens- und unterdurchschnittlichen Einkommensbesteuerung kaum progressiv. Das bedeutet, dass jene, die mehr verdienen oder mehr besitzen, relativ betrachtet nicht mehr beitragen als Geringverdienende. Ein großes Privatvermögen bringt seinen Eigentümern/-innen in jedem Fall wirtschaftliche Vorteile, zum Beispiel aus dem Nutzwert einer Immobilie oder auch als kostenlose Absicherung für Notfälle. Wirtschaftliche Vorteile aus Einkommen werden progressiv besteuert. Die Millionärssteuer kann durchaus als Steuerprogression auf die wirtschaftlichen Vorteile eines sehr hohen Privatvermögens interpretiert werden. Somit würde eine Millionärssteuer auch die in Österreich zu gering ausgeprägte Progression des Steuersystems insgesamt etwas korrigieren. 2. Verschiebung von Gewinnen und Vermögen in Steueroasen muss unterbunden werden Nicht nur bei der Steuerstruktur muss sich etwas ändern. Auch in der effektiven Besteuerung läuft etwas schief. Den Arbeitnehmern/ -innen werden die Abgaben auf Euro und Cent sofort abgezogen, ohne dass sie besondere Spielräume bei Steuerabschreibungen haben. Ganz anders sieht es bei den Konzernen und den Reichen mit Gewinn- und Kapitaleinkommen aus: Sie haben mehr oder weniger legale Gestaltungsmöglichkeiten zur Minimierung ihrer Steuerleistung, und selbst wenn sie illegal handeln, ist das für die Finanzbehörden schwierig aufzudecken. Beispielsweise können Gewinne buchhalterisch nach Briefkastenfirmen in Niedrigsteuerländer verschoben werden, indem konzernintern Verrechnungspreise, Lizenzzahlungen für Rechte und Marken oder Finanzierungskonstruktionen entsprechend gestaltet werden. Reiche können Geld bei Banken und Stiftungen in Steueroasen parken, ohne dass sie für die Kapitalerträge Steuern zahlen oder noch wichtiger nachweisen müssen, dass es aus legalen Quellen und versteuertem Einkommen stammt. Es braucht also wirksame Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Was bisher für mehr Verteilungsgerechtigkeit erreicht wurde Besteuerung von Spekulationsgewinnen (Kapitalzuwachssteuern: Wertpapier KeSt, Immobilienertragssteuer) Befristete Solidarabgabe für Spitzeneinkommen Entwurf der EU-Kommission zur Finanztransaktionssteuer Bankenabgabe 18 Arbeiterkammer oberösterreich
Forderungen der AK Forderungen der Arbeiterkammer OÖ Lohnsteuerzahler/-innen müssen entlastet werden durch eine Senkung des Eingangssteuersatzes die jährliche Anpassung der Progressionsstufen an die Inflation die Umwandlung der Pendlerpauschale in einen Absetzbetrag eine Anhebung von Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag Höhere Beiträge von Spitzenvermögen und -einkommen Einführung einer Millionärssteuer auf Netto-Privatvermögen über 1 Million Euro Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem Freibetrag, der sicherstellt, dass im Laufe eines Arbeitnehmer/-innenlebens Erspartes steuerfrei weitervererbt werden kann Umsetzung der Finanztransaktionssteuer Solidarabgabe von Spitzenverdiensten unbefristet Begrenzung der Bezüge von Managern/ -innen Angemessene Beiträge von Unternehmen müssen eingefordert werden Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewinnbesteuerung (insbesondere bei der Gruppenbesteuerung) Einführung einer EU-weiten Mindestgewinnsteuer von 30 Prozent Gewinnfreibetrag nur für Unternehmen, die auch tatsächlich Sach-Investitionen (in Maschinen etc.) tätigen Einführung einer Wertschöpfungsabgabe (Bemessungsgrundlage der Dienstgeber-Sozialabgaben von der gesamten Wertschöpfung, nicht von der Lohnsumme) Bekämpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung Teilnahme Österreichs am automatischen Informationsaustausch Reform der Zinsenrichtlinie (Ausdehnung auf alle Kapitaleinkommen und auf juristische Personen) Personelle Aufstockung der Betriebsprüfung verteilungsgerechtigkeit in der krise 19
Die Arbeiterkammer in linz und den bezirken Beratung, Vertretung und Einsatz für Ihre Interessen AK Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel: 050/6906 AK Braunau, Salzburgerstraße 29, 5280 Braunau, Tel: 050/6906-4111 AK Eferding, Unterer Graben 5, 4070 Eferding, Tel: 050/6906-4211 AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: 050/6906-4312 AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: 050/6906-4412 AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: 050/6906-4511 AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: 050/6906-4611 AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: 050/6906-4711 AK Ried, Roseggerstraße 26, 4910 Ried im Innkreis, Tel: 050/6906-4813 AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: 050/6906-4912 AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: 050/6906-5011 AK Steyr, Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr, Tel: 050/6906-5116 AK Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Str. 19, 4840 Vöcklabruck, Tel: 050/6906-5217 AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: 050/6906-5318 Die Broschüre kann bestellt werden unter: Arbeiterkammer Oberösterreich Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik, wsg@akooe.at Informationsblatt der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Nummer 85/2013, Zl.-Nr.: GZ 02Z033937 M, AK-DVR 0077747 Medieninhaberin, Herausgeberin und Redaktion: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel. +43 (0)50 6906-0 Autoren/-innen: Mag. Bettina Csoka, csoka.b@akooe.at Mag. Franz Gall, gall.f@akooe.at Mag. Philipp Gerhartinger, gerhartinger.p@akooe.at Offenlegung gemäß 25 Mediengesetz siehe ooe.arbeiterkammerat/impressum.htm Stand: Mai 2013 Hersteller: Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.h., Anastasius-Grün-Str. 6, 4021 Linz ooe.arbeiterkammer.at