Es gilt das gesprochene Wort 05.04.2011 Titel: Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt in der Naturschutzpolitik des Bundes Untertitel: Redner/in: Dr. Kilian Delbrück Anlass: Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011 Ort: Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von Seiten des BMU möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen. Wie Frau Jessel freue ich mich sehr darüber, dass Sie so zahlreich zu der heutigen Informationsveranstaltung zum neuen Bundesprogramm Biologische Vielfalt gekommen sind. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt gehört zu den ganz großen umweltpolitischen Herausforderungen. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ist kein isoliertes Vorhaben, sondern ein Vorhaben, das sich einreiht in eine Vielzahl von Anstrengungen, mit denen versucht wird, dem Verlust an Arten, Lebensräumen und genetischer Vielfalt zu begegnen. Die biologische Vielfalt und damit der Reichtum unserer Erde geht noch immer in dramatischem Ausmaß zurück und die Geschwindigkeit, in der dieser Prozess abläuft, ist beängstigend. Die Krise der Biodiversität ist ebenso gravierend wie die Klimakrise. Das nehmen wir nicht nur durch Informationen aus der weiten Welt wahr, sondern erleben es bei unseren täglichen Spaziergängen, sehen vor der Haustüre, wo es im Argen liegt, in Wald und Feld, auf Wiesen und an Gewässern. Dies darf uns aber nicht entmutigen, sondern sollte vielmehr ein Ansporn für uns
sein, aktiv zu bleiben und nach neuen Wegen zur Bewältigung der Krise zu suchen. Und ein Ansporn ist es, dass wir beim Schutz von Arten und Lebensräumen Erfolge verzeichnen können, an die wir anknüpfen können. Auf der 10. UN-Konferenz zum Schutz der biologischen Vielfalt im japanischen Nagoya im vergangenen Oktober hat die Weltgemeinschaft die Richtung der internationalen Politik zum Schutz der biologischen Vielfalt in einem neuen strategischen Plan mit klaren Zielen für die nächsten 10 Jahre vorgegeben. Die Vereinten Nationen haben im Dezember 2010 für die Jahre von 2011 bis 2020 auch die UN-Dekade zur biologischen Vielfalt ausgerufen. Damit wird die zentrale Bedeutung, die der Erhaltung der biologischen Vielfalt für eine nachhaltige Entwicklung zukommt, noch unterstrichen. Die EU wird in wenigen Wochen ihre eigene Biodiversitätsstrategie bis 2020 vorstellen. In Deutschland sind wir mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, die 2007 vom Kabinett beschlossen wurde, bereits gut aufgestellt. Unsere Nationale Strategie ist eine umfassende und sehr anspruchsvolle Strategie, die auch international viel Anerkennung erfahren hat, weil sie zukunftsorientierte Visionen und konkrete Ziele oft quantifiziert und mit einem Zieljahr versehen für alle biodiversitätsrelevanten Bereiche enthält. Die Nationale Strategie enthält rund 330 konkrete und oft quantifizierte Ziele mit einem Zeithorizont bis 2020 sie liegt damit synchron zu den Strategien der CBD und der EU und deckt auch genau die Zeitspanne der UN-Dekade zur biologischen Vielfalt ab. Die Ziele setzen an Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011,Seite -2-
sowohl bei dem Schutz von Arten und Lebensräumen als auch bei dem Schutz der genetischen Vielfalt von wildlebenden und domestizierten Arten. Die Nationale Strategie ist Basis für das neue Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Ein paar Beispiele für Ziele: Bis 2020 soll sich nach der Strategie für den größten Teil der Rote-Liste-Arten die Gefährdungssituation um eine Stufe verbessert haben. Die heute nach den Roten Listen von vollständiger Vernichtung bedrohten und die stark gefährdeten Biotoptypen sollen an Fläche und Anzahl wieder zunehmen. Spezielle Zielsetzungen gelten u.a. der weiteren Entwicklung von Wäldern, Flüssen, Auen und Mooren. Hinzu kommt eine Reihe von Zielen, die den Schutz verschiedener Typen von Landschaften zum Inhalt haben. In Deutschland soll es wieder Wildnisgebiete geben. Gleichzeitig soll aber auch die biologische Vielfalt in den Kulturlandschaften, die prägend für Deutschland sind, bis 2020 gesteigert und die Vielfalt, Schönheit und regionaltypische Eigenart dieser Landschaften bewahrt werden. Außer dem Schutzgedanken greifen die Ziele in der Strategie die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf. Neben Zielen zum naturverträglichen Wirtschaften, zur Vorbildfunktion des Staates und zur Bodennutzung allgemein sind für wichtige Flächennutzungen spezielle Ziele formuliert: Landwirtschaft, Rohstoffabbau und Energiegewinnung, Siedlung und Verkehr sowie Erholung und Tourismus. Weitere Ziele befassen sich mit stofflichen Einträgen, dem Klimawandel, den genetischen Ressourcen und dem gesellschaftlichen Bewusstsein. Die Verwirklichung der Ziele und Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist keine Aufgabe des BMU oder Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011,Seite -3-
der Bundesregierung allein, sondern Aufgabe der Länder, der Kommunen, der Schutz- und Nutzerverbände und anderer nicht-staatlicher Akteure. Sie ist eine Aufgabe von uns allen, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das BMU hat deshalb bereits im Dezember 2007 einen umfangreichen Dialogprozess zur Einbeziehung der gesellschaftlichen Gruppen in die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gestartet. Bisher gab es 3 große Nationale Foren und mehr als 30 weitere Veranstaltungen mit spezifischen Akteursgruppen. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt hat auch den Anstoß dazu gegeben, dass Länder und Kommunen sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigen. Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und das Saarland haben bereits eigene Biodiversitätsstrategien aufgestellt und andere Länder sind dabei, dies ebenfalls zu tun. Ich kann sie dazu nur ermutigen. Auf kommunaler Ebene führte ein Dialogforum des Bundesamts für Naturschutz zu der Deklaration für biologische Vielfalt in Kommunen, die mittlerweile von rund 190 Städten und Gemeinden unterzeichnet wurde. Aus dieser Initiative soll Anfang 2012 ein kommunales Bündnis für Biodiversität hervorgehen. Auch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt wurde nicht vom Bund allein, sondern im Dialog entwickelt. Die Förderschwerpunkte Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen wurden im Vorfeld intensiv mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen diskutiert und sind dort auf breite Zustimmung gestoßen. Sie korrelieren mit konkreten Zielsetzungen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und können aus meiner Sicht auch sehr gut verdeutlichen, worum es uns in der Naturschutzpolitik bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt geht: Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011,Seite -4-
Es geht dabei einmal um unsere Verantwortung für die Natur. Natur hat einen eigenen Wert und ein eigenes Recht. Dem tragen wir im Bundesprogramm dadurch Rechnung, dass ein Förderschwerpunkt bestimmte Arten umfasst, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat, weil sie nur bei uns vorkommen oder weil ein hoher Anteil der Weltpopulation hier vorkommt. Dieser Förderschwerpunkt knüpft auch unmittelbar an ein Ziel in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt an: Hiernach sollen Arten, für die Deutschland eine besondere Erhaltungsverantwortung trägt, bis 2020 überlebensfähige Populationen erreichen. Nicht nur ethische Gründe können ein Motiv sein, biologische Vielfalt zu erhalten, sondern wir sind auch ökonomisch gut beraten, in die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu investieren. Die biologische Vielfalt ist Basis für vielfältige Leistungen der Natur, die Existenzgrundlage für Mensch und Wirtschaft sind denken Sie beispielsweise an Hochwasserrückhaltung, an sauberes Trinkwasser, an Kohlenstoffspeicherung, an natürliche Wälder als Referenzflächen für nachhaltige Forstwirtschaft, an Wirkstoffe in Arten für medizinische und kosmetische Anwendung, an die Bestäubungsleistung von Insekten für Wiesen, Weiden, Obst und Gemüse. Natur ist unser Kapital. Deswegen ist die beispielhafte Sicherung der Leistungen der Natur für den Menschen, auf die auch an verschiedenen Stellen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hingewiesen wird, ein weiterer Schwerpunkt im Bundesprogramm. Schließlich geht es in der Naturschutzpolitik auch darum, die Identifikation der Menschen mit den Naturschätzen ihrer Region und die Kooperation unterschiedlicher Akteure zu stärken. Dies wollen wir im Bundesprogramm beispielhaft in einigen Regionen unterstützen, in denen die Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten und Lebensräume besonders hoch Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011,Seite -5-
ist wir nennen sie Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland. Die Hotspots tragen auch zur Sicherung der regionaltypischen Eigenart bei zu dem, was man früher schlicht Heimat nannte. Die drei Förderschwerpunkte erfüllen auch die finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes, nach denen sich eine Förderung durch den Bund nur auf beispielhafte, maßstabsetzende Vorhaben erstrecken darf und auf Vorhaben, die den Maßstab der gesamtstaatlich repräsentativen Bedeutung erfüllen. Das gilt auch für den vierten Förderschwerpunkt der weiteren Maßnahmen. Standard- Naturschutzmaßnahmen sind Sache der Länder und können vom Bund nicht finanziert werden können. Und ich möchte nochmals wiederholen: Alle Projekte, die ins Bundesprogramm aufgenommen werden sollen, müssen sich aus der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt herleiten, müssen dazu dienen, bestimmte Ziele der Strategie umzusetzen. Dass es uns gelungen ist, in Zeiten, in denen Einsparungen an der Tagesordnung sind und Fördertitel normalerweise gekürzt werden, ein neues dauerhaftes Förderprogramm mit einem Mittelansatz von 15 Millionen jährlich ins Leben zu rufen, ist ein großer Erfolg für den Naturschutz. Der Bund kann damit aber nur einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt leisten und andere Akteure in ihren Bemühungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt unterstützen. Die Einrichtung des Bundesprogramms als neues Förderprogramm ist auch deshalb als Erfolg für den Naturschutz zu werten, weil es nicht zu Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011,Seite -6-
Lasten der sonstigen Fördermöglichkeiten im Naturschutz geht. So besteht insbesondere auch das erfolgreiche Förderprogramm chance.natur weiter fort, mit dem seit 1979 insgesamt 76 gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzgroßprojekte mit einer Gesamtfläche von rund 3.500 Quadratkilometern vom Bund unterstützt wurden. Erwähnen möchte ich auch, dass wir neben dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt auch noch andere Ansätze zur Erhaltung der biologischen Vielfalt mit Nachdruck verfolgen, von denen ich hier nur zwei Aktivitäten, die sich ebenfalls auf den Koalitionsvertrag gründen, beispielhaft herausgreifen möchte. Im Koalitionsvertrag zur 16. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart, gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes als Nationales Naturerbe unentgeltlich in eine Bundesstiftung einzubringen oder an die Länder, Verbände und sonstige Stiftungen zu übertragen. Dafür wurden 125.000 Hektar festgelegt, eine Größenordnung von zwölf Nationalparken nationalen Zuschnitts. Die Flächenübertragungen der 1. Tranche mit rund 100.000 Hektar sind weitgehend abgeschlossen. Die Arbeiten zur Sicherung der 2. Tranche mit 25.000 Hektar wurden zügig aufgenommen aber wie schon bei der 1. Tranche ist es ein sehr mühsamer Prozess, die Interessen der verschiedenen Beteiligten unter einen Hut zu bringen. In der Koalitionsvereinbarung der 17. Legislaturperiode wurde auch die Erarbeitung eines Bundesprogramm Wiedervernetzung verankert, das Grundlage für den Bau von Querungshilfen im gesamten Bundesfernstraßennetz sein soll. Das Programm wird vom Bundesumweltministerium und dem Bundesverkehrsministerium gemeinsam erarbeitet und Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011,Seite -7-
ist ein gutes Beispiel für die Integration des Naturschutzes in andere Politikbereiche. Im Rahmen des Konjunkturpakets II werden bis Ende 2011 in 14 Grünbrücken ca. 64 Mio. Euro investiert aus Mitteln des Verkehrsministeriums. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns im Umweltministerium auch intensiv bemühen, Aspekte der biologischen Vielfalt in anderen Politikbereichen zu verankern. Nennen will ich nur die Energiepolitik, die Agrarpolitik und die Forstpolitik. Die Umsetzung der Nationalen Strategie und damit auch das neue Bundesprogramm müssen über den klassischen Naturschutz hinausgehen und in andere Politikbereiche hineinwirken. Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren, ist mir noch Folgendes wichtig: Alle Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt werden nur dann Erfolg haben, wenn es uns gelingt, die Bedeutung biologischer Vielfalt noch besser als bisher zu kommunizieren. Dem dient auch unser neues Design, das Sie hier sehen mit dem Logo leben.natur.vielfalt. Dies gilt auch für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Information und Kommunikation müssen hier bei allen Vorhaben eine zentrale Rolle spielen. Nur wenn wir die Menschen von der Notwendigkeit der Erhaltung der biologischen Vielfalt überzeugen, wenn wir ihren Verstand, aber auch ihr Herz ansprechen, wenn wir sie für Natur so begeistern, dass sie Naturschutz von sich aus wollen, wenn wir sie aktiv in die Projekte einbinden und zum Mitmachen bewegen, wird das Bundesprogramm als Multiplikator wirken und ein voller Erfolg werden. Ich bin sicher: das wird Ihnen mit Ihren künftigen Projekten gelingen! Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011,Seite -8-
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt am 05.04.2011,Seite -9-