35 35 0 66 66) Vollzug der BayGO Niederlegung des Stadtratsmandats durch Frau Stadträtin Elena Hierold OB Seggewiß trug folgenden Sachstandsbericht vor: Mit Nachricht vom 07.05.15 beantragte Frau Stadträtin Elena Hierold aus beruflichen und familiären Gründen (u.a. Wegzug aus Weiden i.d.opf.) die Entlassung aus dem Stadtratsehrenamt. Nach Art. 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GO kann die Ablehnung der Übernahme sowie die Niederlegung eines Ehrenamts nur aus wichtigem Grund erfolgen. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann. Dies ist bei einem Wegzug gegeben. Zur Wirksamkeit der Niederlegung des Ehrenamts bedarf es eines Beschlusses des Stadtrates. Es wird insoweit vorgeschlagen, dem Antrag auf Niederlegung des Stadtratsmandats zuzustimmen. OB Seggewiß unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Niederlegung des Stadtratsmandats durch Frau Stadträtin Elena Hierold wird zugestimmt. Die Voraussetzungen der Art. 47 und 48 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sind erfüllt. Für Frau Elena Hierold rückt Herr Florian Graf in den Stadtrat nach. Dem Antrag auf Niederlegung des Stadtratsmandats durch Frau Stadträtin Elena Hierold wird zugestimmt. Die Voraussetzungen der Art. 47 und 48 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sind erfüllt. Für Frau Elena Hierold rückt Herr Florian Graf in den Stadtrat nach.
36 36 0 68 68) Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen vom 27.04.15 und 18.05.15 Die Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen vom 27.04.15 und 18.05.15 wurden ohne Änderung genehmigt.
36 36 0 69 69) Änderung in der Besetzung der Ausschüsse OB Seggewiß trug folgenden Sachstandsbericht vor: Durch das Ausscheiden von Frau Stadträtin Elena Hierold ergibt sich für die SPD- Stadtratsfraktion eine neue Besetzung der Ausschüsse. OB Seggewiß unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Folgende Änderung in der Besetzung der Ausschüsse wird beschlossen: Hauptverwaltungs-, Umwelt- und Energiewendeausschuss: Mitglieder: Laurich Tasali-Stoll Hese Schwarz 1. Vertreter Graf Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: Mitglieder: Richter Freundorfer Dr. Loew Graf bei Vertretern keine Änderung Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: Mitglieder: Gebhardt Graf bei Vertretern keine Änderung Integrationsbeirat: Mitglied: Dr. Tasali-Stoll 1. Vertreter: Schwarz 2. Vertreter: Freundorfer 3. Vertreter: Graf Verbindungsstadtrat zum Jugendamt: Graf Vertreter: Gebhardt folgender Beschluss gefasst: Folgende Änderung in der Besetzung der Ausschüsse wird beschlossen: Hauptverwaltungs-, Umwelt- und Energiewendeausschuss: Mitglieder: Laurich Tasali-Stoll Hese Schwarz
1. Vertreter Graf Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss: Mitglieder: Richter Freundorfer Dr. Loew Graf bei Vertretern keine Änderung Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: Mitglieder: Gebhardt Graf bei Vertretern keine Änderung Integrationsbeirat: Mitglied: Dr. Tasali-Stoll 1. Vertreter: Schwarz 2. Vertreter: Freundorfer 3. Vertreter: Graf Verbindungsstadtrat zum Jugendamt: Graf Vertreter: Gebhardt
36 36 0 70 70) Eilentscheidung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO Folgender Sachstandsbericht lag vor: Der hat am 29.04.2015 folgende Eilentscheidung getroffen: Außerplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 84000.70010 (Betriebskostenzuschuss Max-Reger-Halle Congress&Event GmbH) in Höhe von 675.000 ; Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO; 1. Sachverhalt: Mit notarieller Beurkundung vom 19.03.2015 wurde die Max-Reger-Halle Congress&Event GmbH gegründet. Alleingesellschafter ist die Stadt Weiden i.d.opf. Mit Handelsregistereintragung vom 09.04.2015 tritt die Gesellschaft auch nach außen hin auf. Mit Gesellschaftsgründung trat die Gesellschaft in der Bewirtschaftung der Max-Reger-Halle als städtischer Regiebetrieb an deren Stelle. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten gehen zum 19.03.2015 im Zusammenhang mit dem Betrieb der Halle auf die Gesellschaft über. Zur Sicherung der Liquidität ist durch den Gesellschafter Stadt Weiden i.d.opf. eine entsprechende Kapitalausstattung zu veranlassen. Im genehmigten Haushalt der Stadt Weiden i.d.opf. stehen für die Betriebsausgaben der Max-Reger-Halle ausreichend Mittel zur Verfügung. Die dabei der Organisationseinheit Max-Reger-Halle zugewiesenen Mittel i.h.v. 681.733,46 werden dabei zur Liquiditätssicherung an die Gesellschaft als Betriebskostenzuschuss überwiesen. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 84000.70010 in Höhe von 675.000 wird dabei durch nachfolgende verfügbaren Mittel sichergestellt: 1.84000.50020 Technischer Ausrüstung 500.000,0 0 75.878,79 70.621,4 2 424.121,21 Anschaffung u.unterhaltung d. 1.84000.52000 Bürogegenst.u.Zimmerausst. 1.000,00 49,13 49,13 950,87 Anschaffung u.unterhaltung 1.84000.52050 der Arbeitsgeräte 2.000,00 235,71 235,71 1.764,29 1.84000.53000 Mieten u. Leihgebühren 5.800,00 2.990,58 2.421,18 2.809,42 36.226,4 1.84000.54000 Steuern u. Abgaben 50.000,00 32.780,47 Kosten f. Heizung, Wasser, Gas 200.000,0 1.84000.54100 und Strom 0 72.695,96 7 17.219,53 63.329,6 0 127.304,04 Ansch., Unterhaltung von 1.84000.56000 Dienst- u. Schutzkleidung 1.000,00 229,19 229,19 770,81 1.84000.56200 Kosten für Fortbildung 1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 Anschaffung v. sonst. Verbrauchsmaterial 10.511,8 1.84000.57000 35.100,00 10.511,84 4 24.588,16 1.84000.60000 Werbungskosten 6.000,00 1.263,00 1.263,00 4.737,00 Besichtigungen, Führungen, 1.84000.61000 Einladungen 500,00 3,87 3,87 496,13 Kosten f. kulturelle Veranstaltungen 1.84000.61400 15.000,00 5.208,04 5.208,04 9.791,96 1.84000.61410 Kosten für Theater in Weiden 90.000,00 30.120,87 29.947,8 59.879,13
5 1.84000.65000 Bürobedarf/Zeitschriften 3.000,00 361,31 361,31 2.638,69 Kosten für Drucker, Fax und 1.84000.65001 Kopierer 1.200,00 244,42 0,00 955,58 1.84000.65220 Postgebühren 250,00 0,00 0,00 250,00 1.84000.65400 Dienstreisen und Fahrtkosten 2.000,00 43,36 43,36 1.956,64 1.84000.65500 Kosten für Gutachten 0,00 0,00 0,00 0,00 681.733,46 2. Entscheidung: Da die nächste Stadtratssitzung erst am 22.06.2015 stattfindet und die fristgerechte Bezahlung der Verbindlichkeiten erfolgen muss, ergeht folgende Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO: 1. Es wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 675.000 bei Haushaltsstelle 84000.70010 genehmigt. 2. Die Deckung erfolgt im Zuge der Deckung durch verfügbare Mitte des Amtes 81 gem. oberer Aufstellung. Der hat am 08.05.2015 folgende Eilentscheidung getroffen: Außerplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 84000.70020 (Bauunterhalt sowie Gebäudemanagementleistungen Max-Reger-Halle Congress&Event GmbH) in Höhe von 115.000 ; Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO; 1. Sachverhalt: Mit notarieller Beurkundung vom 19.03.2015 wurde die Max-Reger-Halle Congress&Event GmbH gegründet. Die Geschäftsanteile befinden sich als Beteiligung im Eigentum der Stadt Weiden i.d.opf. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten gehen zum 19.03.2015 im Zusammenhang mit dem Betrieb der Halle auf die Gesellschaft über. Zur Sicherung der Liquidität ist durch den Gesellschafter Stadt Weiden i.d.opf. eine entsprechende Kapitalausstattung zu veranlassen, um eine materielle Unterkapitalisierung der GmbH zu vermeiden. Im genehmigten Haushalt der Stadt Weiden i.d.opf. stehen für die Bauunterhalts- sowie Gebäudemanagementleistungen der Max-Reger-Halle ausreichend Mittel zur Verfügung. Die Haushaltsermächtigungen für diesen Bereich betragen aktuell ca.13.700 nach dem bis zur Entstehung der GmbH als juristische Person mit dem HR-Eintrag am 07.04.2015 bereits Aufwendungen - die zugleich Ausgaben darstellen - seitens der Stadt getragen wurden. Es sind aktuell noch ca. 128.000 für die Liquiditätssicherung der Max-Reger-Halle aus dem städt. Hochbaubudget verfügbar. Es sind noch Leistungen erbracht, die auf Namen und Rechnung der Stadt Weiden lauten. Daher wird die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe bei Haushaltsstelle 84000.70020 in Höhe von 115.000 durch nachfolgende verfügbaren Mittel sichergestellt. Finanzielle Ausstattung des Objektes Max-Reger-Halle im Bereich technischer und infrastruktureller Gebäudeunterhalt: Schlüssel Bezeichnung Ansatz AO-Soll Ist Verfügbar 1.84000.50000 1.84000.50001 Unterhaltung u. Instandsetzung der Gebäude 130.000,00 13.723,52 11.929,77 116.276,48 Einzelsanierungsmaßnahmen am Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00
1.84000.54200 Reinigungs-,Desinfektionsm., Glühbirnen,Leuchtstoffröhren 0,00 0,00 0,00 0,00 1.84000.54220 Fensterreinigung 3.500,00 0,00 0,00 3.500,00 Glühbirnen u. Leuchtstoffröhren 1.84000.54250 8.500,00 0,00 0,00 8.500,00 Stand: 11.05.2015 2. Entscheidung: 128.276,48 Da die nächste Stadtratssitzung erst am 22.06.2015 stattfindet und die fristgerechte Bezahlung der Verbindlichkeiten erfolgen muss, ergeht folgende Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO: 1. Es wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 115.000 bei Haushaltsstelle 84000.70020 genehmigt. 2. Die Deckung erfolgt im Zuge der Umbuchung durch verfügbare Mittel des Amtes 65 für den baulichen Unterhalt sowie die Leistungen des Gebäudemanagements beim Objekt Max-Reger-Halle gem. obiger Aufstellung. Folgender Beschlussvorschlag lag vor: Der Sachstandsbericht diente zur Kenntnisnahme. Der Sachstandsbericht diente zur Kenntnisnahme.
37 37 0 73 73) Änderung in der Besetzung des Wirtschaftsbeirates StKin Taubmann trug folgenden Sachstandsbericht vor: Herr Florian Rieder übernimmt als neuer Geschäftsführer des IHK-Gremiums und als neuer Leiter der Geschäftsstelle Weiden die Aufgaben von Herrn Wolfgang Eck. Als neuer Behördenleiter des Finanzamtes Weidens tritt nun nach mehr als einem Jahr Herr Hubertus König die Nachfolge von Herrn Leopold Seibold an. Herr Joachim Behrend aus Kohlberg ist neuer Kreishandwerksmeister. Der Obermeister der Elektro-Innung folgt Herrn Karl Arnold, der aus gesundheitlichen Gründen von seinem Posten zurückgetreten war. Die personellen Änderungen erfordern eine Anpassung der Besetzung des Wirtschaftsbeirates. StKin Taubmann unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Die Auflistung der Mitglieder des Wirtschaftsbeirates wird wie folgt geändert: 1. Herr Wolfgang Eck wird ersetzt durch Herr Florian Rieder, 2. Herr Leopold Seibold wird ersetzt durch Herr Hubertus König, 3. Herr Karl Arnold wird ersetzt durch Herr Joachim Behrend Die Auflistung der Mitglieder des Wirtschaftsbeirates wird wie folgt geändert: 1. Herr Wolfgang Eck wird ersetzt durch Herr Florian Rieder, 2. Herr Leopold Seibold wird ersetzt durch Herr Hubertus König, 3. Herr Karl Arnold wird ersetzt durch Herr Joachim Behrend
37 37 0 74 74) Beitritt zum Netzwerk IPPNW Internationale Ärzte für die Verhütung eines Atomkrieges; Mayors for Peace OB Seggewiß trug folgenden Sachstandsbericht vor: Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 vom Bürgermeister der Stadt Hiroshima in Japan, Herrn Tadatoshi Akiba, gegründet. Fortgetragen wird Sie vom Netzwerk der IPPNW die Vereinigung Internationaler Ärzte für die Verhütung eines Atomkrieges. Aus der grundsätzlichen Überlegung heraus, dass Bürgermeister/-innen für die Sicherheit und das Leben Ihrer Bürger/-innen verantwortlich sind, versuchen Mayors for Peace Einfluss auf die weltweite Verbreitung von Atomwaffen zu nehmen und diese zu verhindern. Grundsätzliches Ziel ist die Abschaffung von Atomwaffen bis zum Jahre 2020. Koordinator in Deutschland ist traditionell der von Hannover. Dies ist ein Ergebnis der Städtepartnerschaft Hannovers mit Hiroshima. Näheres zu den Zielen, Aktionen und Rahmenbedingungen lassen sich auf der Webseite www.mayorsforpeace.de finden. Der Beitritt ist eine persönliche Erklärung des s, ohne Mitgliedsbeitrag und ohne weitere Verpflichtung, die jedoch die breite Unterstützung des Stadtrates erfahren sollte. OB Seggewiß unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Die Stadt Weiden i.d.opf. tritt dem kostenfreien Friedensaktionsbündnis Mayors for Peace. Herr Kurt Seggewiß wird beauftragt die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten. Die Stadt Weiden i.d.opf. tritt dem kostenfreien Friedensaktionsbündnis Mayors for Peace. Herr Kurt Seggewiß wird beauftragt die notwendigen Schritte hierfür einzuleiten.
38 37 1 75 75) Mitgliedsbeitrag des Technologiecampus an der OTH Amberg-Weiden e. V. ab 2016 StKin Taubmann trug folgenden Sachstandsbericht vor: In seiner Sitzung am 26.07.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.opf. sich grundsätzlich an der Finanzierung der Einrichtung des Technologiecampus an der Hochschule Amberg-Weiden zu beteiligen. Voraussetzung für die Mittelbereitstellung war die gleichlautende Beschlussfassung und Bindung auf einen Zeitraum von 5 Jahren in den beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Haushaltsberatungen wurde daher ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von 20.000 ab 2011 in die mittelfristige Finanzplanung von 5 Jahre eingeplant, letztmalig somit in 2015 zu zahlen. In seiner Vorstandssitzung am 23.04.2015 diskutierte das Gremium das zukünftige Wirken des Technologiecampus und kam zu dem folgenden Ergebnis: Auf Grund seiner erfolgreichen regionalen Förderung der Wirtschaft sowie engen Vernetzung mit der OTH, regionalen Unternehmen sowie kommunalen Einrichtungen soll der Technologie-Campus e.v. nun auf weitere fünf Jahre als Förderverein weiter bestehen. Die Mitglieder des Technologie-Campus e.v. werden als Beirat in das Institut für Angewandte Forschung (IAF) berufen, um Wünsche und Anregungen in Bezug auf die regionale Wirtschaftsförderung einzubringen und vorhandene Synergieeffekte und Erfahrungswerte zwischen dem Verein und dem Institut zu nutzen. Da sich aufgrund des Wegfalls der Geschäftsführerposition sowie des Vorhandenseins einer etablierten Infrastruktur an beiden Standorten die Kosten des Technologie-Campus e.v. in den nächsten Jahren merkbar verringern werden, werden sich die Mitgliedsbeiträge ab 2016 halbieren. Diese Ergebnisse der Vorstandssitzung des Technologiecampus an der OTH Amberg- Weiden e.v. werden in der Mitgliederversammlung des Vereins am 16. Juli 2015 erörtert und verabschiedet werden, weshalb v.a. die Beitragsfrage im Stadtrat zu behandeln ist. StKin Taubmann unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt zu, den Technologie-Campus an der OTH Amberg-Weiden e.v. weitere fünf Jahre zu fördern. Mit einem halbierten Mitgliedsbeitrag, d.h. einem jährlichen Betrag von 10.000, besteht Einverständnis. Voraussetzung für die Mittelbereitstellung ist die gleichlautende Beschlussfassung und Bindung auf einen Zeitraum von 5 Jahren in den beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Haushaltsberatungen soll daher ein jährlicher Beitrag von 10.000 ab 2016 in die mittelfristige Finanzplanung auf 5 Jahre eingeplant werden. Der Stadtrat stimmt zu, den Technologie-Campus an der OTH Amberg-Weiden e.v. weitere fünf Jahre zu fördern. Mit einem halbierten Mitgliedsbeitrag, d.h. einem jährlichen Betrag von 10.000, besteht Einverständnis. Voraussetzung für die Mittelbereitstellung ist die gleichlautende Beschlussfassung und Bindung auf einen Zeitraum von 5 Jahren in den beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Haushaltsberatungen soll daher ein jährlicher Beitrag von 10.000 ab 2016 in die mittelfristige Finanzplanung auf 5 Jahre eingeplant werden.
36 36 0 76 76) Amt für öffentliche Ordnung Neubau einer Atemschutzübungsanlage in Neuhaus Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Neustadt a.d.waldnaab Berufsm. StR Hubmann trug folgenden Sachstandsbericht vor: Der Landkreis Neustadt a.d.waldnaab betreibt eine Atemschutzübungsanlage, die auch von der Stadt Weiden i.d.opf. mitgenutzt wird. Die Atemschutzübungsanlage ist fast 30 Jahre alt und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Der Landkreis Neustadt a.d.waldnaab plant deshalb die Anmietung einer bestehenden Halle in Neuhaus/Windischeschenbach. In eine Teilfläche der Halle soll eine neue Atemschutzübungsanlage eingebaut werden. Diese Anlage könnte von der Stadt Weiden i.d.opf. sowie den Landkreisen Tirschenreuth und Neustadt a.d.waldnaab gemeinsam genutzt werden. Zum 01.04.2015 ist die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Kraft getreten. Die Atemschutzübungsanlage könnte bei einer gemeinsamen Nutzung als neues vorbildhaftes interkommunales Kooperationsprojekt mit bis zu 90.000 gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die betreffenden Kommunen in einem ersten Schritt mit einem entsprechenden Beschluss der Entscheidungsgremien ihre Kooperationsabsicht erklären.erst danach könnte der Förderantrag gestellt werden und eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden. Der Landkreis Tirschenreuth hat mit Beschluss des Kreisausschusses vom 20.05.2015 sein verbindliches Interesse an einer gemeinsamen Atemschutzübungsstrecke bekundet. Mit Schreiben vom 04.05.2015 hat der Landkreis Neustadt a.d.waldnaab mitgeteilt, dass die einmaligen Kosten für den Neubau der Atemschutzübungsanlage mit ca. 220.000 anzusetzen sind. Hinzu kommt die Anmietung der Halle in Neuhaus. Hier ist ein Gesamtbetrag von 6.500 monatlich anzusetzen, zzgl. Kosten für Wasser, Strom, Telefon. In dieser Gesamtmiete sind jedoch Flächen enthalten, die einer alleinigen Nutzung durch den Landkreis Neustadt a.d.waldnaab zukommen, da dieser neben der Atemschutzübungsstrecke zugleich sein Katastrophenschutzzentrum und Lagerflächen in den Räumlichkeiten unterbringen möchte. Eine Kostenverteilung soll nach Vorschlag des Landkreises Neustadt a.d.waldnaab hälftig nach Anzahl der beteiligten Kreisverwaltungsbehörden und hälftig nach Anzahl der Atemschutzgeräteträger erfolgen. Die genaue Kostenaufteilung ist somit noch abhängig von der genauen Flächenaufteilung und -nutzung durch die beteiligten Kreisverwaltungsbehörden und der genauen Anzahl an Atemschutzgeräteträgern je Kreisverwaltungsbehörde. Ein eigener Neubau für die Stadt Weiden i.d.opf. steht angesichts der im Vergleich zu den Landkreisen Neustadt a.d.waldnaab und Tirschenreuth geringen Anzahl an Atemschutzgeräteträgern außer Verhältnis.
Berufsm. StR Hubmann unterbreitete folgenden Beschlussvorschlag: Die Stadt Weiden i.d.opf. beteiligt sich an dem Neubau der Atemschutzübungsstrecke des Landkreises Neustadt a.d.waldnaab in Neuhaus/Windischeschenbach im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit. Die Stadt Weiden i.d.opf. beteiligt sich an dem Neubau der Atemschutzübungsstrecke des Landkreises Neustadt a.d.waldnaab in Neuhaus/Windischeschenbach im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit.