Rahmenkonzept - Integrative Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie



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Impressum Herausgeber Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie Weiterbildungsstätte Verantwortlich für den Inhalt Wolfgang Schirsching Version 2014 Bildungsakademie am Universitätsklinikum Essen Fort- und Weiterbildung Hufelandstrasse 55 45147 Essen Telefon: 0201/723-2824 Fax: 0201/723-5622 E-Mail: wolfgang.schirsching@uk-essen.de Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung und des Nachdrucks, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Bildungsakademie am Universitätsklinikum Essen reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 2

Inhaltsverzeichnis Einführung 4 1 Lehrgangsbeginn 4 2 Voraussetzungen für die Teilnahme 4 3 Weiterbildungslehrgang 4 3.1 Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) 5 3.2 Kompetenzorientierung 7 3.3 European Credit Transfer System (ECTS/ECVET) 8 3.4 Leistungspunkte (CP) 8 4 Theoretische Weiterbildung 9 4.1 Lernbereiche 9 4.2 Modularisierung 10 5 Praktische Weiterbildung 12 5.1 Praktische Anleitung 14 6 Leistungsüberprüfungen 14 7 Unterbrechungen 15 7.1 Erholungsurlaub 15 7.2 7.3 Überstundenregelung Arbeitsunfähigkeit 15 15 8 Abschlussprüfung 15 Literatur- und Internetverzeichnis Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 3

Einführung Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpflegerin, zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger, zur Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und zum Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie bzw. pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie, soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unterschiedlichen Handlungssituationen vermitteln, deren Gesundheit aktuell und potentiell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge. (vgl. WBVO-Pflege-NRW, Teil II, Kapitel 1 20) 1 Lehrgangsbeginn Der integrative Weiterbildungslehrgang wird jährlich, jeweils zum 1. November, durchgeführt. 2 Voraussetzungen für die Teilnahme Zugangsvoraussetzung für die Weiterbildung ist die Berechtigung zur Führung eine der in 1 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes genannten Berufsbezeichnungen. 3 Weiterbildungslehrgang In der Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege wurde mit Inkrafttreten des neuen Krankenpflegegesetzes (2003) ein Lernfeldkonzept umgesetzt. Folglich müssen entsprechende Weiterbildungen an die veränderten Ausgangsbedingungen der Lernenden angepasst werden. Die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen konstituierte Expertenarbeitsgruppe, hat mit der vorliegenden Weiterbildungsverordnung eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Die Neuordnung der Fachweiterbildung geht von einer Lernfeldorientierung aus, wobei Module entsprechenden Lernbereichen zugeordnet sind. Jedes Modul ist mit Anrechnungspunkten versehen. Dies begründet sich aus verschiedenen Entwicklungen im Rahmen der europäischen Angleichung im Bildungsbereich. Im Zuge dieser Angleichung wurde mit der Etablierung des Bologna-Prozesses im Jahre 1999, der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt und 2007 von den EU-Bildungsministern verabschiedet. Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 4

Der EQR gilt für alle Arten allgemeiner und beruflicher Bildung und Qualifikationen, von der Schul- und Berufsausbildung bis zur Hochschulbildung. Dies bedeutet eine Abkehr vom traditionellen Ansatz, bei dem Lerninputs wie Dauer einer Lernerfahrung oder Art der Einrichtung im Mittelpunkt stehen. Zudem ermutigt es zu lebenslangem Lernen, indem es die Validierung von nicht formalem und informellem Lernen fördert. 1 Demzufolge hat die Kultusministerkonferenz im Hinblick auf die Entwicklung einer europäischen Dimension im Bereich der Fort- und Weiterbildung sowie zur Förderung des lebenslangen Lernens die Bedeutung einer internationalen Orientierung von Weiterbildungen und der Notwendigkeit eines Zertifikatssystems bzw. einer Modularisierung mehrfach betont. Die Weiterbildung wird in modularer Form im Rahmen eines berufsbegleitenden zweijährigen integrativen Lehrgangs, mit dem Weiterbildungsschwerpunkt Intensivpflege und Anästhesie oder pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie, durchgeführt. Sie besteht aus einer theoretischen und praktischen Weiterbildung unter Anleitung (Praxisanleiter/Mentoren). Der für den Weiterbildungslehrgang und für die staatliche Abschlussprüfung aufzuwendende Arbeitsaufwand wird durch Credits entsprechend dem ECTS-System (European Credit Transfer System) beschrieben. Insgesamt werden 120 Credits (Credit Points = Leistungspunkte) vergeben, die auf die jeweiligen Module und auf die staatliche Abschlussprüfung (praktische Prüfung, mündliche Prüfung) verteilt werden. 3.1 Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) Kernpunkt des EQR (engl.: European Qualifications Framework, EQF) ist ein Referenzrahmen bestehend aus acht Niveaustufen, die auf drei Kategorien (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) basieren. Im EQR werden die jeweiligen Kategorien in ihrem Verständnis wie folgt definiert: Kenntnisse werden als Theorie- und/oder Faktenwissen beschrieben. Fertigkeiten werden als kognitive Fertigkeiten (Einsatz logischen, intuitiven und kreativen Denkens) und praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden, Materialien, Werkzeugen und Instrumenten) beschrieben. Kompetenz wird im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit beschrieben. Jedes der acht Niveaus wird durch eine Reihe von Deskriptoren definiert, die die Lernergebnisse beschreiben, die für die Erlangung der diesem Niveau entsprechenden Qualifikationen in allen Qualifikationssystemen erforderlich sind. 2 (siehe auch http://ec.europa.eu/dgs/education_culture) 1 EU, Allgemeine und Berufliche Bildung 2 EU-Kommission, 2006 Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 5

EQR-Niveau Kenntnisse Fertigkeiten Kompetenz Grundlegendes Allgemeinwissen Niveau 1 Erforderliche Lernergebnisse (Schlüsselqualifikation) Niveau 2 Erforderliche Lernergebnisse (Schlüsselqualifikation) Niveau 3 Erforderliche Lernergebnisse (Schlüsselqualifikation) Niveau 4 Erforderliche Lernergebnisse (Schlüsselqualifikation) Niveau 5 Erforderliche Lernergebnisse (Schlüsselqualifikation) Fachweiterbildung Niveau 6 Erforderliche Lernergebnisse (Schlüsselqualifikation) Bachelor Niveau 7 Erforderliche Lernergebnisse (Schlüsselqualifikation) Master Niveau 8 Erforderliche Lernergebnisse (Schlüsselqualifikation) Promotion Grundlegendes Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich Kenntnisse von Fakten, Grundsätzen, Verfahren und allgemeinen Begriffen in einem Arbeits- oder Lernbereich Breites Spektrum an Theorieund Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich Umfassendes, spezialisiertes, Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich, sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse Fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorien und Grundsätzen Hoch spezialisiertes Wissen, das zum Teil an neueste Erkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich anknüpft, als Grundlage für innovative Denkansätze, kritisches Bewusstsein für Wissensfragen in einem Bereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen Spitzenkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen Grundlegende Fertigkeiten, die zur Ausführung einfacher Aufgaben erforderlich sind Grundlegende kognitive u. praktische Fertigkeiten, die zur Nutzung relevanter Informationen erforderlich sind, um Aufgaben auszuführen und Routineprobleme unter Verwendung einfacher Regeln und Werkzeuge zu lösen Eine Reihe von kognitiven und praktischen Fertigkeiten zur Erledigung von Aufgaben und zur Lösung von Problemen, wobei grundlegende Methoden, Werkzeuge, Materialien und Informationen ausgewählt und angewandt werden Eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeits- oder Lernbereich zu finden Umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind, um kreative Lösungen für abstrakte Probleme zu erarbeiten Fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Faches sowie Innovationsfähigkeit erkennen lassen, und zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spezialisierten Arbeits- oder Lernbereich nötig sind Spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten im Bereich Forschung und/oder Innovation, um neue Kenntnisse zu gewinnen und neue Verfahren zu entwickeln sowie um Wissen aus verschiedenen Bereichen zu integrieren Die am weitesten entwickelten und spezialisierten Fertigkeiten und Methoden, einschließlich Synthese und Evaluierung, zur Lösung zentraler Fragestellungen in den Bereichen Forschung und/oder Innovation und zur Erweiterung oder Neudefinition vorhandener Kenntnisse oder beruflicher Praxis Arbeiten oder Lernen unter direkter Anleitung in einem vorstrukturierten Kontext Arbeiten oder Lernen unter Anleitung mit einem gewissen Maß an Selbstständigkeit Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen, bei der Lösung von Problemen das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände anpassen Selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- oder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können, Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird Leiten und Beaufsichtigen in Arbeitsoder Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftreten, Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen Leitung komplexer fachlicher oder beruflicher Tätigkeiten oder Projekte und Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersagbaren Arbeits- oder Lernkontexten, Übernahme der Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen Leitung und Gestaltung komplexer, sich verändernder Arbeits- oder Lernkontexte, die neue strategische Ansätze erfordern, Übernahme von Verantwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis und/oder für die Überprüfung der strategischen Leistung von Teams Namhafte Autorität, Innovationsfähigkeit, Selbstständigkeit, wissenschaftliche und berufliche Integrität und nachhaltiges Engagement bei der Entwicklung neuer Ideen oder Verfahren in führenden Arbeits- oder Lernkontexten, einschließlich der Forschung Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 6

3.2 Kompetenzorientierung Der Kompetenzbegriff ist der focal point des beruflichen Handelns, wobei derzeit keine kongruente Definition des Kompetenzbegriffs respektive der beruflichen Handlungskompetenz vorliegt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) definiert den Begriff Kompetenz wie folgt: Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen. 3 Der Begriff Qualifikation wird von der Kultusministerkonferenz mit dem Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit (aus der Sicht der Nachfrage in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen) umschrieben. Im Handbuch Kompetenzen sprechen die Autoren von Fertigkeiten, Fähigkeiten, Eigenschaften oder Haltungen, die es ermöglichen, Anforderungen in komplexen Situationen erfolgreich und effizient zu bewältigen. 4 Eine weitere Definition findet man auf der Lernplattform learn-line.de des Bildungsministeriums NRW. Hier wird Kompetenz als erreichte Beherrschung einer Sache, eines Systems und den intelligenten Umgang mit diesen charakterisiert. Ausführlicher und wortgewaltiger die Erläuterung von Weinert: die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können. 5 Zusammenfassend können wir festhalten, dass Kompetenzen das Potential bieten um konkrete Handlungen jeweils neu zu generieren bzw. unabdingbare Voraussetzungen für konkretes Handeln sind. Das übergreifende Ziel der theoretischen und praktischen Weiterbildung ist die Erweiterung der spezifizierten beruflichen Handlungskompetenzen. Handlungskompetenz wird verstanden als die Fähigkeit des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht, sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. 6 Handlungskompetenz beinhaltet die Dimensionen Fachkompetenz, (synonym: Sachkompetenz) Methoden- und Lernkompetenz, Personalkompetenz (synonym: Persönlichkeitskompetenz, Selbstkompetenz) und Sozialkompetenz. 3 KMK, Handreichungen, 2000, S. 9 4 Maurer, Garzeler, Handbuch Kompetenzen, 2005 5 Weinert, Leistungsmessungen in Schulen, 2001 6 KMK, 2001 Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 7

Abb. 1: Handlungskompetenz 5 Puzzles (Quelle: www.uni-osnabrueck.de/11571.html, 05/2011) 3.3 European Credit Transfer System (ECTS/ECVET) Um lebenslanges Lernen für alle Beteiligten europaweit vergleichbar zu machen, insbesondere vor dem Hintergrund der voranschreitenden Europäisierung und Anpassung von Bildung an die individuelle berufliche Laufbahn, wurde eine Einführung des European Credit Transfer Systems (ECTS) unabdingbar. Die Vergleichbarkeit wird u. a. durch den Erwerb von Leistungspunkten (Credit Points), die in der Hochschulausbildung durch Leistungsnachweise erworben werden, ermöglicht. Diese Art der Bewertung von Leistungen an Hochschulen findet sich vorwiegend in den Bachelor- und Master Studiengängen. In Europa wurde das ECTS seit 1989 erprobt und ist mit Unterzeichnung der Bologna-Erklärung (siehe auch HRK Bologna-Reader, BMBF) zu einem einheitlichen europäischen System geworden. Credits werden mittlerweile nicht allein zum Transfer von Studienleistungen genutzt, sondern auch zur Ansammlung von Leistungspunkten im Bereich der Weiterbildung. 3.4 Leistungspunkte (Credit Points, CP) Credit Points sind Leistungspunkte (LP), mit denen der Arbeitsaufwand gemessen wird. Für ein erfolgreich absolviertes Modul werden Leistungspunkte bzw. Credit Points vergeben, die der durchschnittlichen Arbeitslast des Studiums / der Weiterbildung ( work load / Workload) und der einzelnen Module Rechnung tragen sollen. Grundlage für die Vergabe von Credit Points (CP) nach dem ECTS, ist die Annahme eines in Stunden gemessenen durchschnittlich zu leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium (Weiterbildung). Dies sind in der Regel 1500-1800 Stunden pro akademisches Jahr oder 60 Leistungspunkte (Credit Points). Ein Leistungspunkt entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden, wobei sich die Kultusministerkonferenz für 30 Arbeitsstunden pro CP ausgesprochen hat. In der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung Pflege des Landes Nordrhein- Westfalen, entspricht ein Credit Point (entsprechend ECTS) einem Workload eines Teilnehmers von 28,5 Stunden. Der ECTS-Berechnung wird grundsätzlich eine durchschnittliche jährliche Arbeitszeit von 1800 Stunden zugrunde gelegt (60 Credit Points pro Jahr). Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 8

4 Theoretische Weiterbildung Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden wobei die Bildungsakademie am Universitätsklinikum Essen ein erweitertes Stundenpotential anbietet. Der theoretische Unterricht gliedert sich in 4 Lernbereiche mit zwölf Modulen, die in Form von Unterrichtswochen (gemäßigtes paralleles Modell) angeboten werden (Abb. 2 und 3). Nach jedem abgeschlossenen Modul erfolgt eine Leistungsüberprüfung (Modulprüfung). Die Wiederholung einer Modulprüfung, bei nicht bestehen der Leistungsüberprüfung, ist möglich. 4.1 Lernbereiche Lernbereiche (Lernfelder) ersetzen die bislang traditionellen Fächereinteilungen und richten sich weitgehend an handlungsorientierte Lehr- und Lernarrangements (Synonym: Lehr- und Lerngestaltung). Der theoretische Unterricht und die Vernetzung mit der Praxis sollen zu einem professionellen Handeln in komplexen (Pflege-)Situationen beitragen. Die Lehrenden in der Weiterbildung sind gefordert, Lernprozesse so zu planen und zu gestalten, dass Lernende aktiv und kritisch in ihrer Handlungskompetenz gestärkt werden. Dabei sind die nachfolgend aufgeführten Lernorientierungen zu berücksichtigen. Soziales Lernen Soziales Lernen bedeutet, dass die Bildungsmaßnahme auch als sozialer Erfahrungsraum betrachtet und gelebt wird. Der Begriff steht für den Erwerb sozialer Kompetenzen. Die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Diskretionsfähigkeit sowie Kooperations- und Konfliktfähigkeit stehen dabei im Vordergrund. Zwischenmenschliche Konflikte, die sich im Rahmen der Bildungsmaßnahme z. B. aus Interessenkonflikten ergeben, können somit frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden. Soziales Lernen bietet den Lernenden Gestaltungsräume und die Evaluation der eigenen Leistungen sowie die Leistungseinschätzung Dritter. Problemorientiertes Lernen Charakteristisch für das Problemorientierte Lernen (POL) oder auch Problembasiertes Lernen (PBL), ist die weitgehende selbstständige Problemlösung durch die Lernenden. Eine authentische und komplexe schriftliche Problemstellung (u. a. Fallbeispiel) ist von den Lernenden, in der Regel in Kleingruppen, zu bearbeiten. Dazu gehören die Problemdefinition, die Problemanalyse (ggf. Hypothesengenerierung), die Lernzielformulierung, die Recherche und die Synthese. Problemorientiertes Lernen ist auch exemplarisches Lernen. Letzteres interpretiert die intensive Auseinandersetzung mit Lerninhalten, die Einblicke in die Grundstrukturen möglichst weiter Gegenstandsfelder zulassen. Erfahrungsorientiertes Lernen Erfahrungsorientiertes Lernen setzt bei den subjektiven Erfahrungen der Lernenden an. Im Mittelpunkt erfahrungsorientierten Lernens steht die Haltung, die Menschen in sozialen Situationen zeigen. Dabei unterscheiden wir zwischen innerer Haltung (Gefühle, Phantasien, Einstellungen) und äußerer Haltung (körperliche und Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 9

sprachliche Ausdrucksformen). Die eigenen Gefühle werden somit in den Lernprozess eingebracht. Ein weiteres Merkmal ist die eigene Erfahrung, die alle Lernenden in den Lernvorgang einbringen. Das durch wechselseitige Rückmeldung und Reflexion geprägte Lernen hat zur Folge, dass die Lernenden ihre eigene Haltung bewusster erleben, sich gleichwohl in die Haltung anderer Personen einfühlen können. Situationsorientiertes Lernen Armin Krenz vom Institut für angewandte Psychologie und Pädagogik (IFAP) in Kiel, sieht in dem situationsorientiertem Lernen keine pädagogische Technik oder didaktische Methode, vielmehr eine Haltung, eine persönlichkeitsbedingte Sichtweise von ganzheitlicher Pädagogik. Laut Wiesner bedeutet Situationsorientierung...das Lernen auf angenommene oder reale, für den Lernenden bedeutsame Situationen zu orientieren, insbesondere den Sinn der Situationsbearbeitung aufzuzeigen und Betroffenheit bei den Teilnehmern zu erzeugen. 7 Die genannten Lernorientierungen sind fundamentale Voraussetzungen bzw. Grundlagen der Kompetenz-, Handlungs- und Lernfeldorientierung. 4.2 Modularisierung Modularisierung bedeutet eine Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. 8 Entsprechend der WBVO-Pflege-NRW wird ein Modul als eine in sich abgeschlossene Lerneinheit einschließlich Lernerfolgsüberprüfung (Modulprüfung) charakterisiert. Ein Modul umfasst demnach theoretischen Unterricht, praktische Anteile und ein ausgewiesenes Selbststudium. Selbststudium bezeichnet hier eine zeitlich, räumlich und inhaltlich von der Weiterbildungsstätte bestimmte Unterrichtsveranstaltung ( 1, 8, Anlage 1 WBVO-Pflege-NRW). 7 Wiesner, Ausgewählte Prinzipien in der Erwachsenenbildung 8 KMK, 2011 Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 10

Abb. 2: Lernbereiche und Module Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 11

Abb. 3: Beispiel: Unterrichtswochen (UW) und Modulabfolge Der Unterricht findet in den Räumen der Bildungsakademie am Universitätsklinikum Essen, jeweils in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:45 Uhr statt (Abweichungen sind möglich). Die Weiterbildungsteilnehmenden haben ihre Beteiligung an der theoretischen Weiterbildung in einer Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Die Nichtteilnahme am Unterricht muss aus Gründen der Nachweispflicht der Lehrgangsleitung umgehend mitgeteilt werden. 5 Praktische Weiterbildung Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1200 Stunden und wird unter fachkundiger Anleitung in den folgenden Bereichen durchgeführt: Weiterbildungsschwerpunkt Intensivpflege und Anästhesie 400 Stunden in der internistischen/neurologischen Intensivpflege 400 Stunden in der operativen Intensivpflege 400 Stunden im Anästhesiedienst Weiterbildungsschwerpunkt pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie 400 Stunden in der pädiatrischen/neonatologischen Intensivpflege 400 Stunden in der kinderchirurgischen Intensivpflege 400 Stunden im Anästhesiedienst (Schwerpunkt: Kinderanästhesie) Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 12

Weitere Praxiseinsätze erfolgen in der Intensivpflege und Anästhesie bzw. pädiatrischen Intensivpflege und Anästhesie, wobei den Bedürfnissen der Weiterbildungsteilnehmenden sowie Kooperationspartnern die größte Relevanz beigemessen wird. Vor Weiterbildungsbeginn wird für den gesamten Weiterbildungszeitraum ein Praxiseinsatzplan (die Praxiseinsätze der Teilnehmenden erfolgen in der Regel nach dem Rotationsprinzip) erstellt und allen Teilnehmenden, den jeweiligen Pflegedirektionen, Klinikpflegedienstleitungen, Abteilungs-, Bereichs- und Stationsleitungen ausgehändigt. Die praktische Weiterbildungszeit ist dokumentationspflichtig, sie wird fachbereichsbezogen nachgewiesen. Der von den Teilnehmenden geführte Praxisnachweis ist der Weiterbildungsstätte vierteljährlich, ggf. nach Aufforderung, vorzulegen (siehe Abb. 4). Eine Evaluation der praktischen Mitarbeit wird durch ein Erst-, Zwischen und ggf. Abschlussgespräch gewährleistet. Abb. 4: Stundennachweis Praxiseinsatz Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 13

5.1 Praktische Anleitung Die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Weiterbildungsteilnehmenden werden in die Anleitung integriert. Es wird erwartet, dass sie initiativ und eigenverantwortlich mit den Angeboten und Anforderungen der Praxisanleitung (Lernfeldkatalog) umgehen. Lernende und Lehrende nutzen dieselben qualitätssichernden Kriterien, sowohl für die Durchführung der Anleitung, als auch für die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Handlungskompetenzen). Die Anleitung der Teilnehmenden in den verschiedenen Arbeitsfeldern erfolgt durch Praxisanleiter der Bildungsakademie sowie Praxisanleiter der jeweiligen Stationen, Abteilungen oder Institutionen. Für jeden Einsatzort sollte ein Praxisanleiter benannt werden. Erwartet wird ein Mitarbeiter mit abgeschlossener Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie bzw. pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie oder langjähriger Berufserfahrung und Weiterbildung Praxisanleitung. Die benannten Personen sind Ansprechpartner der Weiterbildungsstätte und koordinieren die Planung und Durchführung der Anleitung. Eine wesentliche Aufgabe der Praxisanleiter/Mentoren ist die Vernetzung von Theorie und Praxis. 6 Leistungsüberprüfungen Jedes Modul schließt mit einer eigenständigen Prüfungsleistung ab. Die Modulprüfungen sind Leistungsüberprüfungen und werden entsprechend benotet. Modulprüfungen werden in unterschiedlicher Form durchgeführt: schriftliche Klausurarbeit (Bearbeitungszeit von maximal 90 Minuten) schriftliche Bearbeitung einer Fallstudie (Bearbeitungszeit von maximal 90 Minuten) mündliche Prüfung (Fallbearbeitung und Handout) (Fallvorstellung maximal 30 Minuten) schriftliche Hausarbeit (maximal 15 Seiten, Zeitrahmen wird vorgegeben) Projektarbeit (Bearbeitungsmodalitäten und Zeitrahmen werden vorgegeben) praktische Prüfung (z. B. in der Anästhesie, Neonatologie, Kinderintensivpflege) Jede Prüfungsform wird mindestens einmal im Rahmen des Weiterbildungslehrgangs angewendet. Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn in der Prüfung eine zumindest ausreichende Leistung erzielt wurde. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Für jede bestandene Modulprüfung werden entsprechend ausgewiesene Credit Points vergeben, wenn die geforderten Praxiszeiten des Moduls nachgewiesen worden sind. (vgl. WBVO- Pflege-NRW 8 Abs. 6) Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 14

7 Unterbrechungen 7.1 Erholungsurlaub Auf die Dauer des Weiterbildungslehrgangs werden Unterbrechungen in Höhe des tariflichen Urlaubs angerechnet. Den tarifrechtlichen Urlaub muss jeder Weiterbildungsteilnehmende frühzeitig (vor Beginn der jeweiligen Urlaubsplanung), in Absprache mit der zuständigen Leitung des Pflegedienstes sowie den Abteilungs-, Bereichs- und/oder Stationsleitung im jeweiligen Einsatzbereich beantragen. Dabei ist zu beachten, dass während der theoretischen Unterrichtswochen keine Urlaubstage genehmigt werden dürfen. 7.2 Überstundenregelung Die während eines praktischen Einsatzes ggfs. angefallenen Überstunden sind im selben Einsatzort abzubauen, so dass das Überstundenkonto bei einem Wechsel in einen anderen Praxisbereich ausgeglichen ist. 7.3 Arbeitsunfähigkeit Auf die Weiterbildung werden Fehlzeiten bis zu höchstens 10 v. H. der jeweiligen Mindeststundenzahl der theoretischen und praktischen Weiterbildung angerechnet. Auf Antrag kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses auch darüber hinausgehende Fehlzeiten auf die Weiterbildung anrechnen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Weiterbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. 8 Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung wird als praktische und mündliche Prüfung, nach erfolgreichem Abschluss aller Module, durchgeführt. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn alle Module erfolgreich abgeschlossen wurden (mindestens mit der Note ausreichend = 4,0) und jeder Teil der Abschlussprüfung mindestens ausreichend (4,0) benotet worden ist. Nach bestandener Abschlussprüfung ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin berechtigt eine der folgenden Bezeichnungen zu führen: Fachgesundheits- und Kinder-/Krankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie Fachgesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie (Schwerpunkt Pädiatrie) Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie (Schwerpunkt Pädiatrie) Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 15

Mitarbeiter und Ansprechpartner der Weiterbildungsstätte (Fachbereich Intensivpflege und Anästhesie/pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie) Wolfgang Schirsching Leitung der Weiterbildungsstätte Tel.: 0201/723-2824 Cordless: 723-83187 Fax: 0201/723-5622 wolfgang.schirsching@uk-essen.de Jutta Steimer Kursleitung, Praxisanleitung Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie Tel.: 0201/723-2824 Fax: 0201/723-5622 jutta.steimer@uk-essen.de Heike Glacza Kursleitung, Praxisanleitung Fachweiterbildung für pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie Tel.: 0201/723-2707 Fax: 0201/723-5622 heike.glacza@uk-essen.de Stefan Vogl Praxisanleitung Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie Tel.: 0201/723-2146 Fax: 0201/723-5622 stefan1.vogl@uk-essen.de Maike Nȍel Praxisanleitung Fachweiterbildung für pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie Tel.: 0201/723-2687 Fax: 0201/723-5622 maike.noel@uk-essen.de Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 16

Literatur- und Internetverzeichnis Fachgesundheits- und Krankenpflege in der Intensivpflege und Anästhesie. Handreichung für Lehrkräfte in der Weiterbildung. FH Bielefeld, Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 2009 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 63. Jahrgang, Nummer 44, 02/2009: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG und zur Zusammenführung der Weiterbildungsverordnungen nach dem Weiterbildungsgesetz Alten- Gesundheits- und Krankenpflege sowie zur Evaluierung weiterer Verordnungen vom 15.12.2009 Maurer, Hanspeter, Garzeler, Beat (Hrsg.): Handbuch Kompetenzen. Bern: hep-verlag, 2005 (4) Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK): Vierte Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Weiterbildung, 2001 (6) Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK): Handreichungen, 2000 (3) Weinert, Franz. E. (Hrsg.): Leistungsmessungen in Schulen. Weinheim: Beltz Verlag, 2001 (5) Wiesner, Gisela: Ausgewählte Prinzipien in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung. TU Dresden, Fachbereich Erziehungswissenschaften (8) EU-Portal Allgemeine & berufliche Bildung (http://ec.europa.eu/dgs/education_culture): Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, 2006 (2) http://www.e-teaching.org/projekt/politik/bologna/modularisierung/ (9) http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc44_de.htm (1) Universitätsklinikum Essen Bildungsakademie 17