STADT HEIMBACH D E R B Ü R G E R M E I S T E R



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Transkript:

STADT HEIMBACH D E R B Ü R G E R M E I S T E R Stadt Heimbach Hengebachstr.14 52396 Heimbach An die Netzbetreiber Heimbach, den 30.04.2015 Geschäftszeichen Breitband Auskunft erteilt Herr Boje Rathaus Seerandweg 3 Zimmer 1.05 Telefon 02446-80816 Telefax 02446-80888 peter.boje@heimbach-eifel.de Auswahlverfahren der Stadt Heimbach zur Breitbandversorgung der Ortschaften Blens und Hausen Kontakt Stadt Heimbach Hengebachstraße 14 52396 Heimbach Telefon 02446-8080 Telefax 02446-80888 buergermeister@heimbach-eifel.de Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Heimbach sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. In den Ortschaften Blens und Hausen gibt es noch einen sehr hohen Anteil an unterversorgten Breitbandanschlüssen. Dies führt zu einer erheblichen Benachteiligung der dort wohnenden Bürger und ansässigen Betriebe. Eine durchgeführte Bestands- und Bedarfserhebung (siehe Punkt 3) bestätigt sowohl die vorhandene Unterversorgung als auch den hohen Bedarf nach schnelleren Internetzugängen. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Ortschaften nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Stadt Heimbach auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.08.2008 in der derzeit gültigen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfe unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel steht. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechtes der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Sie finden uns im Internet unter: www.heimbach-eifel.de Sprechzeiten der Verwaltung mo.-fr. 08.30 12.30 Uhr dienstags 14.00 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwochs bleibt das Sozialamt für Besucher geschlossen! Bankverbindungen Sparkasse Düren BLZ 395 501 10 Konto4 701 389 IBAN DE55395501100004701389 BIC SDUEDE33XXX Volksbank Heimbach BLZ 370 693 42 Konto510 1012 010 IBAN DE75370693425101012010 BIC GENODED1HMB Postbank Köln BLZ 370 100 50 Konto238 98 501 IBAN DE05370100500023898501 BIC PBNKDEFF370

Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Die weiteren detaillierten Anforderungen an das Angebot sind unter Punkt 6 beschrieben. 1. Zielsetzung des Auswahlverfahrens Zielsetzung des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur in den Ortschaften Blens und Hausen der Stadt Heimbach. Der Netzbetreiber muss eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit von mind. 2 Mbit/s im Downstream (für mind. 95% der Haushalte) auch bei Spitzenbelastung garantieren. Sollte sich während der Laufzeit des Verfahrens eine Änderung des Grenzwertes von 2 Mbit/s auf 6 Mbit/s ergeben dies wird erwartet - so müssen mind. 6 Mbit/s für mind. 95% der Anschlüssen garantiert werden. Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der o.g. Ortsteile zur Deckung des ermittelten Bedarfs von mind. 16 Mbit/s (im Downstream) anzubieten. Zur Erreichung der von der Bundesregierung definierten Zielsetzung - für 100% aller Haushalte eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s bis 2018 sicherzustellen - soll die angebotene Lösung bis spät. 2018 eine Versorgung von mind. 50 Mbit/s ermöglichen. Im Angebot ist darzustellen, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann. Die weiteren Angebotsanforderungen sind unter Punkt 6 aufgeführt. 2. Gebietsübersicht, Versorgungslage und Losaufteilung Die nachfolgende Darstellung zeigt die Lage und derzeitige Versorgung der beiden Ortschaften Blens und Hausen. Abbildung 1: Ausschnitt Breitbandatlas Beide Orte sind mit der bestehenden leitungsgebundenen DSL-Versorgung völlig unterversorgt. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass die zum Teil vorhandene LTE-Versorgung sehr instabil ist und keine ausreichende Versorgung darstellt. Die unterversorgten Ortsteile werden folgenden Losen zugeordnet: Los 1: Blens Los 2: Hausen Seite 2

Für jedes angebotene Los ist die Wirtschaftlichkeitslücke darzustellen. Sofern sich Synergien durch den Ausbau beider Lose ergeben, können diese auch zusammengefasst werden. 3. Ergebnis Bestands- und Bedarfserhebung Das Ergebnis der im Mai 2014 durchgeführten Bestands- und Bedarfserhebung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 1: Ergebnis der durchgeführten Bestands- und Bedarfserhebung Die durchgeführte Erhebung bestätigt sowohl die vorhandene Unterversorgung als auch den äußerst hohen Bedarf nach höherer Bandbreite. *1) Anmerkung zu den Spalten 2-6 Mbit/s und > 6 Mbit/s bei der derzeitigen Versorgung: Es ist zu beachten, dass die angegebenen Bandbreiten oberhalb von 2 Mbit/s bei der derzeitigen Versorgung ausschließlich über LTE geliefert werden. Die Befragten weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die LTE- Verbindungen äußerst instabil sind und diese Bandbreiten auch nur zeitweise zur Verfügung stehen. 4. Mögliche Eigenleistungen der Stadt Die Stadt Heimbach ist ggf. bereit, für den Breitbandausbau Eigenleistungen zu erbringen, sofern dies machbar und sinnvoll ist. Dies könnten z.b. Tiefbauarbeiten und Leerrohrverlegungen sein. So kann der Netzanbieter in seinem Angebot optional darstellen, welche Leistungen ggf. von der Stadt in Eigenleistung erbracht werden können und um welchen Betrag sich hierdurch die Wirtschaftlichkeitslücke reduziert. 5. Nutzbare Infrastrukturen Der Stadt Heimbach sind keine direkten Infrastrukturen (wie z.b. vorhandene Leerrohrtrassen) bekannt, die für einen Breitbandausbau der betreffenden Ortschaften genutzt werden könnten. In wie weit vorhandene Kanalinfrastrukturen (z.b. Abwasserleitungen, stillgelegte Wasserleitungen) oder z.b. vorhandene Leitungswege der Energieversorger für den erforderlichen Breitbandausbau nutzbar sind, kann nicht beurteilt werden. Bei Interesse können die vorhandenen Informationen auf Rückfrage ausgetauscht werden. 6. Anforderungen an das Angebot Der Netzanbieter hat in seinem Angebot zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: 6.1 Informationen zum Anbieter: Allgemeine Angaben zum Unternehmen Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikations-Sektor, aufgeschlüsselt auf die letzten drei Geschäftsjahre Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner Gibt es Referenzen speziell zu der hier angebotenen Lösung? Meldebescheinigung gem. 6 TKG über die Registrierung bei der Bundesnetzeagentur Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate wird auf Verlangen nachgereicht. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er über die für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes erforderlichen Konzessionen, Lizenzen und Registrierungen tatsächlich verfügt. Seite 3

6.2 Anforderungen zum aufzubauenden Netz und zum Netzbetrieb Ein offener und diskriminierungsfreier Netzzugang muss gewährleistet sein, d.h. das geförderte Netz muss anderen interessierten Netz- und Dienstebetreibern auf Vorleistungsebene zur Verfügung stehen. Die Anforderungen zur Bandbreite unter Punkt 1 sind zu erfüllen. Die angebotene Lösung soll zukünftig für wachsende Teilnehmerzahlen und höhere Bandbreitenbedarfe skalierbar sein. Eine Diensteverfügbarkeit von > 97% im Jahresmittel muss garantiert werden. Das zu errichtende Netzwerk ist vom Netzbetreiber in mindestens gleicher technischer Güte für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren aufrecht zu erhalten. Die Erfüllung der o.g. Anforderungen ist im Angebot verbindlich zu bestätigen. 6.3 Informationen zur technischen Lösung Beschreibung der technischen Lösung Grafische Darstellung des Ausbaugebietes Auf welchen Komponenten basiert die Lösung? (ggf. Hersteller benennen) Wie erfolgt die Zuführung der Bandbreite in die entsprechenden Ortschaften? Welche Bandbreite steht am Verteilungspunkt für die Versorgung eines Ortsteils bzw. eines Ortsteilbereiches jeweils zur Verfügung? Angabe zu den Standorten von geplanten Verteilungsstationen Beschreibung der Netztopologie und des Backbone-Zugangs Bei kabelgebundenen Lösungen ist der geplanten Trassenverlauf in Übersichtsplänen grafisch darzustellen. Wie hoch ist die Bandbreite am Netzknoten zum Backbone-Netz? Wie erfolgte die Verteilung der Dienste? Welche Bandbreiten stehen dem Endkunden nach dem Netzausbau tatsächlich zur Verfügung? Hierzu sind detaillierte Angaben zur Bandbreitenverteilung je Ausbaugebiet und Angaben zur Mindestbandbreite, mittleren Bandbreite und maximalen Bandbreite im Ausbaugebiet abzugeben) Sind symmetrische Anschlüsse für Geschäftskunden möglich? Angabe des garantierten Versorgungs- und Erschließungsgrades und Anzahl der tatsächlich erreichbaren Anschlüsse je Ortsteil Angaben zur technischen Verfügbarkeit der angebotenen Lösung Angaben zur Ausbaufähigkeit: - Wie ist eine Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich? - Wie ist eine Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit möglich? Zusätzliche Angaben bei Funklösungen: - vorgesehene Standorte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen (mit Ortsangaben und Angaben zur Höhe der geplanten Funkmasten) - Frequenzbereich - Funktechnologie (Standards) - Strahlungsleistung - Schutzabstände nach gültiger BImSchV Falls Leistungen oder Bereitstellungen von der Stadt benötigt werden, so sind diese entsprechend darzustellen (z.b. Grundstücke, Stromversorgung, Aufstellstandorte) 6.4 Informationen zum Angebot und zu den Diensten Werden Sprachdienste (Telefonie) angeboten? Ist Internet-Telefonie (VoIP) möglich? Beschreibung der Serviceleistungen für die Endkunden Besteht eine Service-Hotline? Kostenfrei? Erreichbarkeitszeiten? Informationen zum Netzausbau: Erstellung eines nachvollziehbaren Terminplans für die Realisierung des Projektes Darstellung der Kundentarife mit Angaben zu - Einmalige Entgelte - Monatliche Entgelte - Flatrate-Tarife für Internetnutzung Seite 4

- Flatrate-Tarife für Internetnutzung und Telefonie - Tarife für Privat- und Geschäftskunden - Kosten für ggf. erforderliche Geräte auf Endkundenseite - Preise für Serviceleistungen - Vertragslaufzeiten Für die Vergleichbarkeit der Angebote sind nach Möglichkeit auch Tarife mit 16 Mbit/s (im Downstream) mit Internet-Flatrate und Flatrate für Telefonie ins deutsche Festnetz anzubieten. 6.5 Informationen zur Wirtschaftlichkeitslücke Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtinvestition (Linie- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen (Entgelte der Endverbraucher / Durchleitungsgebühren u.a.) für alle angebotenen Lose darzustellen. 7. Gewichtungskriterien Für die Angebotsbewertung werden folgende Kriterien angewendet: Vergabekriterium Bewertungsmethode Wichtung Höhe des Beihilfebetrages (Wirtschaftlichkeitslücke) Mindestbandbreite Endabnehmerpreis (summiert auf 24 Monate zzgl. Einmalentgelte) Ausbaufähigkeit Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 8. Bankbürgschaft Für den Fall, dass eine Beihilfe geleistet wird, behält sich die Stadt vor, ggf. eine Sicherheit durch eine Bankbürgschaft zu fordern. 45% 15% 15% 25% 9. Abgabe und Fristen Angebote sind bis spätestens 3.07.2015; 14:00 Uhr schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Nicht öffnen, Angebot Breitbandversorgung, Termin: 3.07.2015; 14:00 Uhr zu senden an: Bürgermeister der Stadt Heimbach/Eifel z.hd. Herrn Boje Hengebachstr. 14 52396 Heimbach Seite 5

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird auf den Internetseiten www.breitband.nrw.de, www.breitbandausschreibungen.de sowie im Stadtjournal Heimbach und auf der Internetseite der Stadt Heimbach www.heimbach-eifel.de veröffentlicht. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen gez. Cremer Bürgermeister Seite 6