Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz RGU-UW2



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Telefon 233-4 77 01 Telefax 233-4 77 05 Herr Worthmann uw2.rgu@muenchen.de Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz RGU-UW2 Digitales Fernsehen Antrag Nr. 02-08 / A 01174 von Herrn StR Sven Thanheiser vom 01.10.2003 Ergänzungsantrag Nr. 02-08 / A 01438 der StR-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 03.02.2004 3 Anlagen Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 13.07.2004 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Mit dem beigefügten Antrag (Anlage 1) war die Stadtverwaltung beauftragt worden, dem Stadtrat zum Thema digitales Fernsehen, den Stand der technischen Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Strahlenentwicklung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Sendeanlagen sowie den Zeitplan für das Münchner Modellprojekt darzustellen. Zu der mit digitalem Rundfunk und Fernsehen möglicherweise verbundenen Strahlenentwicklung waren die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, das Institut für Strahlenhygiene des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie zum Zeitplan die Bayerische Medien Technik GmbH um Stellungnahme gebeten worden. Der rechtzeitige Eingang dieser Stellungnahmen, der eine Behandlung innerhalb der in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehenen Frist ermöglicht hätte, war nicht zu erwarten; der Antrag wurde deshalb in der Sitzung des Umweltschutzausschusses am 03.02.2004 aufgegriffen. Der Vorlage zu dieser Sitzung waren als Anlagen Publikationen über den Stand der technischen Entwicklung, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine Darstellung der in Bayern laufenden Modellprojekte beigefügt (Dokumentation des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Startszenario 2000 Aufbruch in eine neue Radio- und Fernsehwelt, Vortrag DVB-T: Vorhaben in Deutschland Planungen in Bayern

Seite 2 von Reiner Müller, technischer Leiter der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, anlässlich der Medientage München 2003). Zur weitergehenden Information des Stadtrates hatte ein Vertreter der Bayerischen Medien Technik GmbH im Rahmen eines Vortrages weitere Informationen erteilt. Die Eingangs genannten Fragen konnten Anfang des Jahres auf Grund der ausstehenden Stellungnahmen nicht abschließend beantwortet werden, darüber hinaus wurde der Fragenkatalog durch einen Ergänzungsantrag der StR-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL (Anlage 2) erweitert. Dabei ging es darum, anhand der Umstellung in Berlin zu eruieren ob es zu einem Antennenstandortausbau und ob es zu einer Zu- bzw. Abnahme der Strahlenbelastung kam, welche finanzielle Kosten für Berlin damit verbunden waren und wie sich die Umstellung auf München konkret auswirken würde. Bevor auf den Antrag im Einzelnen eingegangen wird, einige grundsätzliche Ausführungen zum Thema Digitaler Rundfunk, Fachausdrücke sind im als Anlage 3 beiliegenden Glossar erläutert : Der Begriff Digitaler Rundfunk beschreibt eine Vielzahl von technischen Systemen und Angeboten. Zum einen ist damit der digitale Hörfunk gemeint (DAB und DRM). Zum anderen verbirgt sich hinter diesem Begriff auch das digitale Fernsehen (DVB). Durch Anhängen der entsprechenden Buchstaben, -C für Kabel, -S für Satellit und -T für Terrestrisch, werden die unterschiedlichen Übertragungswege beschrieben. Bisher erfolgte die terrestrische Übertragung der Funksignale für Rundfunk und Fernsehen mit analoger Technik (Funkwellen). Wie funktioniert Digitales Fernsehen? Digital heißt: Die elektronischen Signale, die z.b. eine Kamera erzeugt, werden nicht mehr "direkt / analog" weiterbehandelt, sondern zunächst nach einem bestimmten Code in digitale Signale umgewandelt. Diese Daten können z.b. auf einer Festplatte, einer CD-ROM oder DVD gespeichert werden. Mit geeigneter Software können sie relativ einfach bearbeitet (retuschieren, mischen, schneiden, usw.) oder digital übertragen werden. Beim Empfänger muss für die Wiedergabe die Codierung der digitalen Signale wieder rückgängig gemacht werden. Dazu ist in jedem digitalen Empfangsgerät (Set Top-Box), ein sogenannter "Decoder" eingebaut, der aus der digital übertragenen Information das ursprüngliche Signal wiederherstellt. Danach kann dieses, nun wiederum analoge Signal auf einem heute üblichen Fernsehgerät wiedergegeben werden. Der Anteil der Haushalte in München, die noch mit einem terrestrischen analogen Fernsehempfangsgerät über Zimmer- oder Hausantenne ausgestattet sind, beträgt nur noch ca. 13%. Dies hängt vor allem mit der quantitativ (mehr Programme) und qualitativ (bessere Bildqualität) höheren Attraktivität der Kabel- und Satellitentechnik zusammen. Für die Sendeanstalten wird daher die terrestrische Verbreitung ihrer Programme immer uneffektiver. Die einzige Alternative zum Abschalten ist die Modernisierung, also die vollständige Digitalisierung der Antennenausstrahlung. Darüber hinaus verringert sich durch die Digitalisierung die bestehende Frequenzknappheit. Bei Umwidmung eines bisherigen analogen Fernsehkanals für DVB-T ist die Übertragung von 4 digitalen Programmäquivalenten möglich. Die für die Ausstrahlung des digitalen Fernsehens benötigten Frequenzen müssen grundsätzlich dadurch gewonnen werden, dass analog genutzte Frequenzen freigeschaltet wer-

Seite 3 den. Dieses Vorgehen ist nicht gleichzeitig für das gesamte Bundesgebiet möglich, sondern es muss zeitlich gestaffelt in Inseln realisiert werden. Um möglichst schnell einen großen Bevölkerungsanteil zu versorgen und dadurch die Herstellung von DVB-T-Empfangsgeräten in preissenkenden Stückzahlen zu ermöglichen, ist es sinnvoll, in mehreren Inseln mit hohem Bevölkerungsanteil möglichst gleichzeitig zu beginnen. Die Netzbetreiber haben allein schon aus Kostengründen ein großes Interesse daran, die Simulcastphase analog/digital (gleichzeitige Aussendung von DVB-T und konventionellem terrestrischem Analogfernsehen) möglichst kurz zu halten. Dies ist auch aus Sicht der Strahlungsminimierung wünschenswert. Weiterentwicklung des Rundfunks durch Digitalisierung Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Rundfunks und das Zusammenwachsen von Informations-, Kommunikations- und Rundfunktechniken. Durch die Möglichkeit, neue Dienste und Produkte anzubieten, sorgt die Digitalisierung zugleich auch für Wachstum und Beschäftigung. Für das gleiche Geld gibt es künftig mehr neue Dienste und neue Leistungsmerkmale. Die Bundesregierung und die Länder unterstützen - gemeinsam mit allen betroffenen Kreisen in Wirtschaft und Verwaltung - die Umstellung der Rundfunkübertragung von analog auf digital. Die von Bund und Ländern gemeinsam geleitete Initiative "Digitaler Rundfunk" erarbeitet Strategien für den Übergang von der analogen zur digitalen Übertragung für Hörfunk und Fernsehen über Kabel, Satellit und terrestrische Sender und begleitet den Umstellungsprozess. Verbreitung Digitale Programme gibt es bereits seit 1997 im Kabel und seit 1996 via Satellit. Nun folgen die terrestrischen Fernsehsender. Den Anfang machte der Ballungsraum Berlin/Potsdam. Seit 04. August 2003 wird dort das sogenannte "Überallfernsehen" nur noch digital ausgestrahlt mit zur Zeit 27 TV-Programmen. Seit Mai 2004 ist in Köln/Bonn, Hannover/Braunschweig und Bremen umgestellt, im Oktober 2004 folgen das Rhein/Main-Dreieck und weitere Regionen in Mittel- und Südwestdeutschland ab dem II. Quartal 2005. Im Ballungsraum München wird ab Mai 2005 begonnen werden. Digitale Radioprogramme (DAB - Digital Radio) sind bereits in weiten Teilen Deutschlands terrestrisch zu empfangen. Damit wird DAB insbesondere auch für Anwendungen im Automobilbereich attraktiv. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind stabil. Bund und Länder haben im Rundfunkstaatsvertrag, im neuen Telekommunikationsgesetz und in den Rechtsverordnungen verlässliche regulatorische Bedingungen für die Digitalisierung bereitgestellt. Die auf Basis des Stockholmer Abkommens von 1961 festgelegte Verteilung der terrestrischen Rundfunkfrequenzen wird für die künftige, digitale Nutzung optimiert werden und soll 2006 zu einem neuen internationalen Abkommen führen. Damit soll u. a. auch der großflächige Aufbau sogenannter Gleichwellennetze möglich werden, die effektiver als herkömmliche Mehrfrequenznetze sind. Dies ist die Voraussetzung dafür, in Deutschland die für digitales terrestrisches Fernsehen gewünschten Leistungsmerkmale realisieren zu können. Zu den aufgeworfenen Fragestellungen im einzelnen ist auszuführen:

Seite 4 Standortausbau In Berlin sind im Zuge der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens die Sendestandorte Alexanderplatz, Scholzplatz und Schäferberg geblieben. Aus Sicht des Sendenetzbetreibers ist ein flächendeckender Empfang in Berlin und Brandenburg gewährleistet. Es ist nicht daran gedacht, weitere Standorte zu errichten. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind keine Füllsender für das Gleichwellennetz in Berlin bekannt. In München werden die Sendestandorte Olympiaturm und Wendelstein die Versorgung übernehmen. Strahlenbelastung Einer der zentralen Punkte bei den gestellten Fragen ist die Entwicklung der Strahlenbelastung, die mit der Umstellung auf DVB-T einhergeht. Eine Erhöhung der Strahlenbelastung durch die Umstellung auf DVB-T ist, auch wenn ein Vielfaches an Programmen empfangen werden kann, nicht zu erwarten. Die Steigerung der Programmzahl wird unter anderem durch die im Zuge der Digitalisierung mögliche Datenreduktion erreicht. Aufgrund der Trägheit des Auges bzw. Gehörs kann die Datenmenge durch ein Herausrechnen von nicht oder nur unwesentlich sicht- bzw. hörbaren Details reduziert werden, ohne dass sich die wahrgenommene Bild- und Tonqualität verändert. In Berlin ist die Strahlenbelastung durch die Einführung des Überall Fernsehens insgesamt gesenkt worden. Dies ist durch die Abschaltung beziehungsweise durch die Umnutzung der analogen terrestrischen Frequenzen begründet. So hat sich zum Beispiel bei den Messungen, die im Rahmen des 1000 Punkte EMVU-Messprogramms von der RegTP durchgeführt wurden, für den Kanal 7 am Messpunkt Berlin Passenheimerstraße 30 eine Reduzierung von 0,35 V/m auf 0,16 V/m ergeben. Die gemessene Reduzierung der Feldstärken stimmte mit der theoretisch erwarteten nahezu exakt überein. (Quelle RegTP Darstellung einer aktuellen Leistungsbilanz beispielhaft für den Kanal 7 und dazu aufgenommene Feldstärken-Messwerte (früher analog / heute digital) aus Berlin vom 19.05.2004) Finanzielle Auswirkungen In Berlin musste für die Haushalte, die nach dem Sozialhilferecht einen Anspruch auf ein Fernsehgerät haben, eine Lösung geschaffen werden. Soweit sie auf die terrestrische Versorgung angewiesen waren, hatten sie auch einen Anspruch auf eine Set-Top-Box. In einer Rahmenvereinbarung mit den Sozialhilfeträgern in Berlin und Brandenburg hat sich die mabb (Medienanstalt Berlin-Brandenburg) bereit erklärt, für eine kostengünstige Beschaffung von Set Top-Boxen zu sorgen. Der Medienrat stellte ein Unterstützungsbudget von bis zu 1 Mio. unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass die Sozialhilfeträger 25 % der Kosten als Eigenbeteiligung übernahmen und sich bereit erklärten, die Berechtigungsprüfung zu übernehmen. Die Unterstützung beschränkte sich auf die Umstellungsphase; berechtigt waren ausschließlich Haushalte, die bisher nur terrestrisch ferngesehen haben. Die Sozialhilfeträger hatten ferner zu prüfen, ob ein Kabel- oder Satellitenanschluss nicht im Einzelfall günstiger sein konnte. Das Sozialreferat stellte zu dieser Problematik folgendes fest: Voraussichtlich im 2. Quartal 2005 soll in München von der analogen auf die digitale Fernsehübertragung umgestellt werden. Für den Empfang von Fernsehprogrammen über Zimmer- oder Dachantenne ist dann ein Decoder, die sog. Set-Top-Box, erforderlich. Der Preis für dieses Zusatzgerät soll bei ca. 80 bis 100 liegen. Von der Rechtsabteilung des Sozial-

Seite 5 referats wurde zwischenzeitlich geprüft, inwieweit eine Kostenübernahme bei Sozialhilfeund Grundsicherungsbeziehern, bzw. bei Empfängern von Arbeitslosengeld II möglich ist. Eine generelle Übernahme der Kosten für die Anschaffung der Set-Top-Box für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und XII durch Gewährung einer einmaligen Geldleistung ist danach mangels Rechtsgrundlage nicht möglich. Allenfalls wäre in Einzelfällen die darlehensweise Übernahme der Kosten denkbar. Eine Kostenübernahme für die Beschaffung der Set-Top-Box bei Sozialhilfebeziehern, wie sie bei der Umstellung auf digitales Fernsehen in Berlin im Jahr 2002 statt gefunden hat, ist nach der Reform des Sozialhilferechts nicht mehr im Rahmen des Möglichen. Ab 01.01.2005 wird der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts pauschal nach Regelsätzen erbracht. Mit dem Regelsatz sind dann sowohl laufende als auch einmalige Leistungen der Sozialhilfe abgegolten, d.h. auch persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie das Fernsehgerät und dessen Anschluss, sind im Regelsatz enthalten. Daneben definiert das Gesetz nur einen begrenzten Katalog von Ausnahmen, die von den Regelsätzen nicht abgedeckt werden. Hierzu gehören aber lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung und die in den 30 bis 34 SGB XII genannten Sonderbedarfe. Nur im Einzelfall besteht auf Antrag die Möglichkeit, für einen von den Regelsätzen umfassten und nach den Umständen unabweisbar gebotenen Bedarf, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann, die hierfür notwendige Leistung als Darlehen zu erbringen. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs ergibt sich jedoch, dass dies nur in sehr engem Rahmen möglich sein soll. So ist es bereits sehr fraglich, ob die Anschaffung einer Set-Top-Box einen unabweisbar gebotenen Bedarf darstellt. Darüber hinaus sind die Leistungsberechtigten vorrangig auf eine andere Bedarfsdeckung, etwa aus dem Schonvermögen oder von dritter Seite, zu verweisen. Insoweit steht den Hilfeempfängern im Rahmen der Gestaltungsfreiheit auch der im Regelsatz enthaltene Anteil von 20 % zur Anschaffung der Set-Top-Box zur Verfügung. Die dargestellte Rechtslage gilt auch für die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, da der Umfang der Leistungen denen der Sozialhilfe entspricht. Im übrigen besteht auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II keine Rechtsgrundlage, die die Übernahme der Kosten für eine Set-Top-Box ermöglicht. Zwar besteht auch hier die Möglichkeit im Einzelfall für einen ungedeckten unabweisbaren Bedarf ein Darlehen zu gewähren, aber wiederum auch nur, wenn dieser weder aus Vermögen noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Nachdem eine Kostenübernahme für den Kauf der erforderlichen Decoder für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII grundsätzlich ausgeschlossen ist, erübrigen sich damit aber auch event. Verhandlungen des Sozialreferats mit der Bayerischen Medien Technik GmbH.

Seite 6 Fazit Das Referat für Gesundheit und Umwelt geht davon aus, dass sich die positiven Effekte, die sich aus der Einführung von DVB-T in Berlin ergeben haben, insbesondere die Reduzierung der Strahlenbelastung, in München ebenso ergeben werden. Die Beschlussvorlage ist mit dem Sozialreferat abgestimmt. Die Korreferentin des Referates für Gesundheit und Umwelt, Frau Stadträtin Dr. Ingrid Anker, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Eva Maria Caim, die Antragsteller sowie die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1.Von den Ausführungen zur geplanten Einführung des digitalen Fernsehens insbesondere im Hinblick auf den Stand der Technik, die künftige Strahlenbelastung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Zeitplan für das Münchener Modellprojekt - wird zustimmend Kenntnis genommen. 2.Der Antrag Nr. 02-08 / A 01174 von Herrn StR Sven Thanheiser vom 01.10.2003 sowie der Ergänzungsantrag Nr. 02-08 / A 01438 der StR-Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/RL vom 03.02.2004 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Joachim Lorenz Ober/Bürgermeister/in Berufsmäßiger Stadtrat

IV. Abdruck von I mit III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-UW 22 an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung an das Sozialreferat V. Wv Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-UW 22