öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt

Ähnliche Dokumente
öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt

öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat der Stadt

öffentliche Sitzung Rat der Stadt Umsetzung des Konjunkturpakets II: Städtisches Familienzentrum Tausendfüßler

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.

Fortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen

den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen:

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland

Auswirkungen des KiBiz

Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Kreistag

Fristenübersicht für Träger und Jugendämter im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (Stand: Januar 2016)

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15

Faktenblatt zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren (U3) in Kindertageseinrichtungen

Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Satzung der Kreisstadt Bergheim vom zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss

Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr. Britta Altenkamp MdL

davon Tagesstättenplätze: 15 Plätze 47 Plätze 0 Plätze davon Tagesstättenplätze: 23 Plätze 49 Plätze 0 Plätze

- im Rahmen des Investitionsprogramms im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013,

zuständiges Amt I Einbringer Jugendamt

Rundschreiben Nr.42/937/2016

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

e) In Absatz 5 werden die Wörter "Tagesmütter und -väter" durch das Wort "Tagespflegepersonen" ersetzt.

Regionalkonferenz Kita 2016 in Vlotho (17.02.), Unna (18.02.) und Münster (19.02.)

Kinderbetreuung in den Kommunen. Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW. Schloss Krickenbeck, Nettetal. August/September 2011

Informationsblatt zur Kita Gründung

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

GEMEINDE NORDHEIM Az.:

Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW

Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am

keiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt. Im

1 (Fn 9) Antrag auf Gewährung der Landesmittel

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung

Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.

Geschäftsordnung des Jugendamtselternbeirat der Stadt Düren

Kindertagesstätte Südlich Westerwischstrom - Interessenbekundungsverfahren -

Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren

zur Finanzierung nach KiBiz

LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode

r _ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ 1793 alle Abg.

Kindergartenentwicklungsplan

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport -

1 (Fn 9,15) Antrag auf Gewährung der Landesmittel

Kreis Wesel Der Landrat

Kooperation Familienberatung und Familienbildung mit Familienzentren. Neue Fördersystematik ab dem Haushaltsjahr 2018

Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14

KiBiz-Revision aktueller Stand

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die

K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis -

Ministerium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. llÿil Lebensbildung

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Wie sozial ist Bremen? - Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder?

Kabinettvorlage. (Landessache)

öffentlich Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung

Rundschreiben Nr. 35/2013

In diesem Faktenblatt finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit

N i e d e r s c h r i f t

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2015

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten

Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen

Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)

Beschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 410 /14

Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung

Erster Nachtragshaushaltsplan

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Entwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Investitionskostenförderung in der Kindertagesbetreuung

Beschlussrealisierung

Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz Herrn Kirchenrat Dr. Thomas Posern Grosse Bleiche Mainz

0500 H. Berichtsanträge der Fraktion der CDU zum Haushaltsplan 2018/2019 Einzelplan 27/Bezirke. Seite HH- Plan. Lfd. Nr.

Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Mitglieder der. Rheinland

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom

Kapitel Wohnen

Informationen zum neuen Förderverfahren. Ein erster Schritt auf inklusiven Wegen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

3. NRW-Krippengipfel MFKJKS, 11. April 2013

Richtlinien. Kindertagesstätten im Sinne dieser Richtlinien sind Kindergärten, Horte und andere Tageseinrichtungen

RAT DER HANSESTADT LÜNEBURG SACHSTANDSBERICHT ZUM BILDUNGSFONDS

LANDTAG NORDRHEIN-\I\/ESTFALEN 17. WAHLPERIODE G 17/ A4. Vereinbarung über die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes

./. Die Berichterstatterin Meßmer erläutert zuerst die als Anlage beigefügte Tischvorlage und danach den folgenden

Transkript:

Drucksache Nr. 23 /8 Amt für Schule, Jugend und Sport 08.09.2011 Heiko Brodermann Berthold Klicza öffentliche Sitzung Jugendhilfeausschuss 28.09.2011 Haupt- und Finanzausschuss 11.10.2011 Rat der Stadt 18.10.2011 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) / Gebäudesituation KITA Mäusevilla Beschlussentwurf: Für die KITA Mäusevilla ist ein Neubau zu planen. Die Planungen und die Finanzierung sind in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzustellen. Die konsumtiven Mehrerträge für Familienzentren und U3-Pauschalen können im Rahmen der unechten Deckung zur Finanzierung des Mehraufwands in diesem Bereich herangezogen werden. Dr. Müllmann Anlage(n): Kostenschätzung - 1 -

Sachverhalt: Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über die Auswirkungen des KiBiz- Änderungsgesetzes und stellt die Gebäudesituation und die weiteren Planungen für die KITA Mäusevilla vor. Gesetzliche Änderungen (KiBiz) Der Landtag NRW hat in seiner dritten Lesung am 22.7.2011 das Erste KiBiz-Änderungsgesetz verabschiedet, das am 1.8.2011 in Kraft getreten ist. Neben sprachlichen Anpassungen beziehen sich die Neuerungen insbesondere auf folgende Aspekte: Planung und Rahmenbedingungen Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr Einführung einer durch das Land finanzierten U3-Pauschale Bessere finanzielle Förderung für Kinder mit Behinderungen Bessere finanzielle Ausstattung der Familienzentren Änderung in der Planung und den Rahmenbedingungen Der weitere Ausbau der 45-Stundenbetreuung für die Altersgruppe der über dreijährigen ist durch eine 4 Prozentregelung begrenzt worden. Für Kamp-Lintfort bedeutet dies, dass im kommenden Kindergartenjahr (2012/13) die Anzahl der 45 Stundenplätze von derzeit 411 Plätze lediglich um 16 Plätze auf dann insgesamt 427 Plätze erhöht werden kann. Seit der Einführung des KiBiz sind in Kamp-Lintfort insbesondere die Betreuungsplätze mit einem Stundenumfang von 45 Stunden ausgebaut worden. Im laufenden Kindergartenjahr ist jedes zweite Kind auf einem Betreuungsplatz von 45 Stunden, sodass diese Regelung die Planungsfreiheit eingrenzt, aber keine negativen Auswirkungen auf eine bedarfsgerechte Angebotsgestaltung haben wird. Familienzentren Laut Erlass des Ministeriums (Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW) ist die Auswahl der Einrichtungen die sich zum Familienzentrum NRW zertifizieren lassen auf kommunaler Ebene zu treffen und durch den Jugendhilfeausschuss zu beschlissen. Diese durch Erlass geregelte Vorgehensweise wird im ersten KiBiz-Änderungsgesetz nun als Gesetz formuliert. Familienzentren müssen neben der Zertifizierung zum Familienzentrum NRW zukünftig in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden ( 16 Absatz 6 Erstes KiBiz-Änderungsgesetz). Dadurch wird die koordinierende Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe hervorgehoben. - 2 -

Der Jugendhilfeausschuss hatte in 2007 den Fahrplan zum Ausbau der Familienzentren beschlossen. Anerkannte Familienzentren sind KITA Tausendfüßler die katholischen KITAs im Verbund KITA Altes Rathaus KITA Arche Im Anerkennungsverfahren befindet sich die KITA Terhardtshof. Als weitere KITA ist die AWO- Einrichtung auf der Kirchenkampstr. vorgesehen. Damit ist nach dem jetzigen Planungsstand mit sechs Einrichtungen der Endausbau erreicht. Das Ministerium teilt jedoch mit, dass 2011/12 eine Ausbaupause erfolgen soll, um über ein neues Konzept zu beraten. Ob die AWO-Einrichtung Kirchenkampstr. ein Familienzentrum werden kann oder ob diese Möglichkeit vielleicht noch für weitere KITAs besteht, ist damit derzeit unklar. Die jährliche Landesförderung für Familienzentren steigt von 12.000 auf 13.000, in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen auf 14.000. Da es sich bei der Landesförderung um "durchlaufende Gelder" ohne kommunalen Eigenanteil handelt, erfolgte bisher keine Veranschlagung im Haushalt. Nach den Erfordernissen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements hat jedoch eine Veranschlagung zu erfolgen, so dass sich die folgenden Mehreinnahmen und Mehrausgaben ergeben: Haushaltsjahr 2011 (ab 01.08.2011) Mehreinnahmen für Familienzentren 65.000 Mehraufwand für Familienzentren 65.000 Haushaltsjahr 2012 Mehreinnahmen für Familienzentren 72.500 Mehraufwand für Familienzentren 72.500-3 -

Inklusion Im alten KiBiz wurden Kinder mit Behinderung 1 berücksichtigt und sollten nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. ( 8 Satz 1 KiBiz, 2007). Der in dieser Norm angelegte Gedanke der Integration wird durch das Erste KiBiz-Änderungsgesetz noch stärker betont in dem die Formulierung nach Möglichkeit ersatzlos gestrichen ist. Des Weiteren sind die Elternbeiräte angehalten, die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern in den Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen (vgl. 9 Absatz 4 Erstes KiBiz- Änderungsgesetz). Intention der Landesregierung und der Landschaftsverbände ist es, zunehmend integrative Angebote zu stärken. Zur Novembersitzung des JHA wird hierzu eine Drucksache vorgelegt, in der vertieft auf Aspekte der Integration/Inklusion eingegangen wird. Elternmitwirkung Die Elternmitwirkungsmöglichkeiten werden ausgeweitet. Neben den in den Einrichtungen zu bildenden Elternbeiräten können auf kommunaler Ebene Jugendamtselternbeiräte eingerichtet werden. Die Jugendamtselternbeiräte können ihre Interessen gegenüber dem Träger der Jugendhilfe vertreten und ihnen ist, bei wesentlichen Fragen bezüglich der Kindertageseinrichtungen, durch das Jugendamt die Möglichkeit der Mitwirkung einzuräumen. Auf Landesebene können sich die Jugendamtselternbeiräte zu einem Landeselternbeirat zusammenschließen. Insgesamt wird so die Elternmitwirkung gestärkt und mehr Bürgerbeteiligung eingeräumt. Wenn sich mindestens drei Elternbeiräte in KITAs in Kamp-Lintfort für einen Jugendamtselternbeirat aussprechen, so ist dieser zu gründen. Bei den Wahlen in den KITAs bis Mitte Oktober 2011 wird das Interesse abgefragt. Das weitere Verfahren wird in der AG 78 besprochen. Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr Ab August 2011 ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Über das kommunale Rechenzentrum wurde zwischenzeitlich eine Änderung im Abrechnungsverfahren durchgeführt. Die Eltern haben veränderte Beitragsbescheide erhalten. Das Land hat den Jugendämtern einen Ausgleich für den Einnahmeausfall zu zahlen. Ein Belastungsausgleichsgesetz soll noch erarbeitet werden. Damit die Kommunen nicht in Vorleistung gehen müssen, wurde mit Landesverordnung ein Übergangsverfahren geregelt. Die Kommunen erhalten 5 % der Kindpauschalen der drei- bis sechsjährigen Kinder in KITAs. Im KITA-Jahr 2011/12 erhält Kamp-Lintfort Abschlagszahlungen in Höhe von 281.600. Die Höhe des Abschlags entspricht in etwa der Höhe der tatsächlichen Elternbeiträge im letzten Jahr vor der Einschulung im KITA-Jahr 2010/11. Die gesetzliche Regelung ist abzuwarten. 1 Von einer Behinderung bedrohte Kinder sind hier mit eingeschlossen. - 4 -

U3-Pauschale Durch eine neue U3-Pauschale wird der Einsatz von zusätzlichem Personal in den U3-Gruppen ermöglicht. Die Mittel aus der U3-Pauschale sind in vollem Umfang für zusätzliche Ergänzungskraftstunden einzusetzen. Ein kommunaler Eigenanteil ist nicht erforderlich. Für alle KITAs in Kamp-Lintfort wird eine Pauschale in Höhe von ca. 200.000 im KITA-Jahr 2011/12 gewährt. Für die sechs U3-Gruppen in den städtischen KITAs können damit ca. 50 zusätzliche Personalstunden finanziert werden. An die freien Träger sind die Landesmittel weiterzuleiten. Die Mittel konnten in der städtischen Haushaltsplanung bisher nicht berücksichtigt werden. Es kommt damit kostenneutral zu Mehreinnahmen und Mehrausgaben für den Haushalt: Haushaltsjahr 2011 (ab 01.08.2011) Mehreinnahme U3-Pauschale 83.750 Mehraufwand Zahlungen an Träger zusätzlicher Personalaufwand der Stadt 57.000 26.750 Haushaltsjahr 2012 Mehreinnahme U3-Pauschale 200.000 Mehraufwand Zahlungen an Träger zusätzlicher Personalaufwand der Stadt 136.600 63.400 Mäusevilla Sanierung oder Neubau In den vorangegangenen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde wiederholt über den U3- Ausbau und die statischen Probleme im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau in der Tageseinrichtung Mäusevilla berichtet. Seit März 2011 ist die Architektin Frau Karin Walter mit den Planungen beauftragt. Im Endausbau war für die Mäusevilla folgende Belegung vorgesehen: 1-mal Gruppenform Ic mit 6 U3-Kindern und 14 Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung 1-mal Gruppenform IIc mit 10 Kindern von 4 Monaten bis 2 Jahre 1-mal Gruppenform IIIb mit 25 Kindern von 3 Jahren bis zur Einschulung - 5 -

Das Raumangebot der Tageseinrichtung sollte auf der Grundlage der Anforderung des LVR an die Belegung mit dem o.g. Gruppenprofil angepasst werden. Dazu waren Umbauten im Gebäudebestand und ein Anbau vorgesehen. Im Zuge der Planungen der Baumaßnahmen wurde ein ausführliches statisches Gutachten (Prof. D.-Ing Fastabend, Ingenieurbüro DOMKE) erstellt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Zustand der Decke zwischen 1. OG und Dachgeschoss eine vollständige Erneuerung der Decke erfordert. Um den Brandschutzanforderungen zu genügen, trifft dies auch auf die Decke zwischen EG und 1. OG zu. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse würden sich die Gesamtbaukosten - brutto- für die Erweiterung und den Umbau der KiTa Mäusevilla (3 Gruppen) auf ca. 2,0 Mio belaufen. Die Kostenschätzung bezieht sich nur auf die von der Sanierung oder dem Umbau betroffenen Räume. Des Weiteren sind keine Kosten für die energetische Sanierung der Mäusevilla (z. B. Dämmung der Dachflächen) berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder in Erwägung zu ziehen. Diesbezüglich ist von Frau Walter eine alternative Kostenschätzung für einen Neubau aufgestellt worden. Als Muster für das Raumprogramm wurde die städtische Tageseinrichtung Tausendfüßler (4 Gruppen) herangezogen. Die Gesamtbaukosten werden bei einem Neubau auf ca. 1,4 Mio geschätzt. Eine detaillierte Gegenüberstellung (An/Umbau zu Neubau) der Projektkosten ist in der Anlage dieser Drucksache beigefügt. Neben den wirtschaftlichen sind auch pädagogische Aspekte im Zusammenhang mit der Gebäudesituation zu berücksichtigen. So wurden bei einer Begehung durch das Landesjugendamt im August 2011 verschiedene Punkte bemängelt, die sich auch bei einer aufwändigen Sanierung nicht oder kaum abstellen lassen: Feuchtigkeit in den Kellerräumen, zu hohe Fensterbrüstungen in den Gruppenräumen, Obergeschoss (auch aus brandschutztechnischer Sicht) für U3-Kinder schlecht geeignet, integrative Betreuung wegen des Treppenaufgangs zum Erdgeschoss kaum möglich. Das Landesjugendamt kommt damit zu der Bewertung, dass ein Umbau fragwürdig erscheint. Unter Berücksichtigung der pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekte kommt für die KITA Mäusevilla nur ein Neubau in Betracht. - 6 -

Bedarfsplanung Um ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot vorzuhalten, sind für den Endausbau im Jahr 2013 die Einrichtungen im Stadtteil Lintfort wie folgt geplant worden: Einrichtung Träger Gruppen U3-Plätze 3 bis 6 Jahre St. Marien St. Josef 3 16 39 Kattenstraße AWO 3 14 44 Mäusevilla Stadt 3 16 39 Terhardtshof Stadt 4 20 55 Gesamt 13 66 177 Aufgrund der offenen Situation zur Nachfolgenutzung des Kohlenlagerplatz Norddeutschland, Standort ist primär für eine mögliche Logport-Ansiedlung geeignet sind umfangreiche Baumaßnahmen (Erweiterung von derzeit 3 auf 4 Gruppen) an der Kindertageseinrichtung Terhardtshof zurückzustellen. Eine zusätzliche Kindergartengruppe im Stadtteil Lintfort zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen U3-Platz ist jedoch notwendig. Insgesamt sprechen sowohl wirtschaftliche als auch jugendhilfeplanerische Gesichtspunkte für den Neubau der Kindertageseinrichtung Mäusevilla als 4-Gruppige Einrichtung. Diese Einrichtung könnte in unmittelbarer Nähe zu der jetzigen Einrichtung erbaut werden. Mit dem Planungsamt hat es diesbezüglich schon erste Gespräche gegeben. Ein Ausweichquartier für die Einrichtung, während der Um/Anbauphase muss nicht akquiriert werden. Im Stadtteil Lintfort würde sich die ursprüngliche Planung nur geringfügig verändern und das gesamtstädtische Ziel für den U3-Ausbau ist unverändert zu erreichen. Einrichtung Träger Gruppen U3-Plätze 3 bis 6 Jahre St. Marien St. Josef 3 16 39 Kattenstraße AWO 3 14 44 Mäusevilla Stadt 4 22 53 Terhardtshof Stadt 3 12 46 Gesamt 13 64 182 Investitionsförderung Auf Grundlage einer Richtlinie für die Jahre 2008 bis 2013 fördert das Land den investiven Ausbau von U3-Plätzen. Da die Investitionsmittel durch das Land zu niedrig angesetzt wurden, werden derzeit kaum reguläre Bewilligungen ausgesprochen. In welchem Umfang Landesmittel in 2012 und 2013 zur Verfügung stehen, ist ungewiss. Unter der Voraussetzung zukünftiger Landesmittel ist vor Baubeginn ein Förderantrag zu stellen. Wegen der genannten Finanzsituation ist damit zu rechnen, dass ein Antrag erst sehr spät geneh- - 7 -

migt werden kann. Da die KITA bereits seit einem Jahr provisorisch arbeitet, sollte ein weiterer Zeitverzug auf jeden Fall vermieden werden. Um einen möglichst frühzeitigen Baubeginn zu ermöglichen, kann in einem begründeten Ausnahmefall ein sogenannter vorzeitiger Maßnahmebeginn durch das Ministerium genehmigt werden. Diese Möglichkeit sollte für die Mäusevilla verfolgt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Finanzierungsrisiko dann bei der Kommune liegt. Bei den genannten 22 U3-Plätzen für die Mäusevilla ist eine Investitionsförderung von 396.000 möglich. Landesmittel im Sanierungsfall Nach Auskunft des Landesjugendamtes gibt es neben der U3-Investitionsförderung noch die Möglichkeit der Bezuschussung wegen der nicht wirtschaftlichen Sanierung und des notwendigen Neubaus. Eine Bezuschussung kann bis zu einer Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten betragen. Über die Höhe der Landesmittel in 2012 können voraussichtlich erst ab Mitte 2012 Aussagen gemacht werden. Ein entsprechender Antrag ist von der Stadt zu stellen. Finanzierungssituation Mäusevilla Die bisherigen Kostenschätzungen können nur eine groben Richtwert darstellen. Danach ergibt sich die folgende Situation: Neubau: Einnahme Investitionsförderung U3 396.000 eventuelle Förderung aus Sanierungsmitteln des Landes Ausgabe noch unklar Neubau einschl. Aussenanlagen Kosten für Gutachten, Containermiete und vorbereitende Arbeiten Einrichtung für U3 Summe Zuschussbedarf 1.351.000 116.000 77.000 ca.1.544.000 ca. 1.148.000-8 -

Der Haushalt beinhaltet in den Jahren 2010 bis 2012 Ansätze für U3-Planung und Baukosten. Gleichzeitig wurden auch Fördermittel für einen geringfügigeren U3-Ausbau berücksichtigt. Für die Baumaßnahmen in 2010 vor der Kenntnis über die Baumängel, für die Begutachtungen und die Containerlösung bis zur Fertigstellung fallen Kosten an. Diese Kosten betragen ca. 116.000. Planungskosten für alle U3-Maßnahmen in städtischen KITAs sind von 2010 bis 2012 in Höhe von insgesamt 380.000 veranschlagt. Auf den Planungsaufwand bei der Mäusevilla entfällt ein Anteil von ca. einem Drittel und damit ca. 125.000. Für die Planung bei den anderen städtischen KITAs soll die Umsetzung durch eine befristete Personalanstellung beim Amt für Gebäudewirtschaft erfolgen. Es zeigt sich die folgende Haushaltssituation: Haushaltsdaten 2011-2012 Haushaltsansätze Einnahme Investitionsförderung U3 Haushalt 2011: Haushalt 2012: Summe 100.800 187.200 288.000 Haushaltsansätze Ausgabe Planungskosten 2010 bis 2012: Baukosten Haushalt 2010: Baukosten Haushalt 2011: Baukosten Haushalt 2012: Einrichtungskosten Haushalt 2012: Summe 125.000 51.000 500.000 181.000 56.000 913.000 Zuschussbedarf gem. Haushaltsplanung 625.000-9 -

Gegenüber den Haushaltsdaten 2011 bis 2012 ergibt sich damit für den Neubau ein zusätzlicher Kostenaufwand für die Stadt von ca. 523.000 Weitere Schritte Es wird nochmals eindrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den genannten Neubaukosten um Schätzwerte handelt. Eine detaillierte Planung ist in den kommenden Wochen zu erstellen und wird in der nächsten Sitzungsfolge vorgestellt. Bei einem Beginn der Baumaßnahme Anfang 2012 ist mit einer Fertigstellung in 2013 zu rechnen. Während Mittel für den Haushalt 2013 noch berücksichtigt werden können, wird es im Haushaltsjahr 2012 zu einem Mehrbedarf kommen. Die genauen Baukosten und der Zahlungsabfluss in 2012 und 2013 sind noch zu ermitteln. Ob für 2012 geplante andere investive Maßnahmen der Stadt zur Finanzierung des Neubaus verschoben werden müssen, ist bis zur kommenden Sitzungsfolge zu klären. Die Planung ist mit dem Landesjugendamt abzustimmen. Die Eltern und das Team der KITA Mäusevilla werden informiert und eingebunden. Fachbezogene Pauschale für den U3-Ausbau Wie bereits dargestellt, werden Anträge aus dem U3-Invstitionsprogramm sehr zögerlich oder gar nicht bewilligt. Um den Kommunen einen gewissen Spielraum für Investitionen zu geben, bewilligte das Land eine fachbezogene Pauschale. Es handelt sich dabei um Pauschalmittel auf Grundlage der KITA-Kinder, die an die Kommunen ausgezahlt wurden. Die Stadt Kamp-Lintfort hat für 2011 und 2012 Mittel von ca. 317.000 erhalten. Da Mittel aber in 2011 tatsächlich verausgabt werden müssen und eine Kombination mit den regulären Fördermitteln nach der Richtlinie nicht möglich ist, können diese Mittel nicht für die Mäusevilla eingesetzt werden. Die katholische Kirche plant einen Umbau der KITA St. Barbara. Fördermittel von 129.600 wurden eingeplant. Über die fachbezogene Pauschale kann diese Förderung abgedeckt werden. Sofern noch Planungen anderer Träger bis einschließlich 2012 vor einer Umsetzung stehen und die Mittel ausreichen, kann die fachbezogene Pauschale noch für weitere Maßnahmen eingesetzt werden, zum Beispiel auch für Investitionen von Tagsmüttern. Einnahme und Ausgabe sind im Haushalt zu berücksichtigen: - 10 -

Haushaltsjahr 2011 Mehreinnahmen fachbezogene Pauschale 197.961 Mehrausgabe fachbezogene Pauschale (Zuschüsse an Träger) 197.961 Haushaltsjahr 2012 Mehreinnahmen fachbezogene Pauschale 118.776 Mehrausgabe fachbezogene Pauschale (Zuschüsse an Träger) 118.776 Ein Mehraufwand für Familienzentren und U3-Pauschalen kann im Rahmen der unechten Deckung durch Mehrerträge finanziert werden. Dr. Müllmann - 11 -