Allgemeine Geschäftsbedingungen



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Transkript:

1 Geltung der Bedingungen Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die folgenden Bedingungen der DIG AG(im folgenden DIG genannt) für sämtliche Dienstleistungen, die DIG gegenüber einem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur dann als Grundlage, wenn DIG sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. 2 Vertragsgegenstand/Nutzungsrecht (1) Allgemein Die DIG räumt dem Vertragspartner an den vertragsgegenständlichen Anwendungen und Systemen für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, diese Anwendungen und Systeme im vereinbarten Umfang zu nutzen. Die bei der Erbringung von Leistungen entstehenden Immaterialgüterrechte stehen ausschließlich DIG zu. Werden diese Immaterialgüterrechte auch unter Mitwirkung des Vertragspartners geschaffen, ist die DIG berechtigt, diese Lösungen auch für andere Kunden anzubieten und zu verwenden, ohne ein Entgelt hierfür leisten zu müssen. (2) Verbesserungen/Erweiterungen der DIG erelation Plattform Änderungen der technischen Rahmenbedingungen bzw. Weiterentwicklungen erfordern in regelmäßigen Abständen Minor Releases (zb von 2.49 auf 2.50) des Systems. Hieraus lässt sich allerdings keine Verpflichtung des AN zur Weiterentwicklung ableiten.bei Major Release wechseln (zb: 2.49 auf 3.0) mit entsprechenden neuen Funktionen wird der AN den AG vorab informieren und einen Major Release Wechsel gegen eine entsprechende Vergütung anbieten. Der AG hat allerdings keine Verpflichtung, auf eine höhere Version zu wechseln. Minor Releases, die der Gesamtverbesserung dienen und keine Auswirkung auf den ursprünglichen Funktionsumfang haben, dürfen nach vorheriger Ankündigung vom AN vorgenommen werden. Für AG, die mehr als 5 Major-Releases innerhalb von 36 Monaten zurück liegen, wird ein Aufschlag von 50 % für den Helpdesk-Support und 25 % für die monatlichen Nutzungsentgelte verrechnet. Bugfixes und Funktionen, die bereits in höheren Versionen behoben sind, werden nicht in Altversionen korrigiert. Der AG hat keinen Anspruch auf Anpassungen der DIG erelation Plattform wegen ihn treffender gesetzlicher Änderungen. In einem derartigen Fall wird die Anpassung nur bei ausdrücklicher Beauftragung (Change Request Regelung) und gegen eine entsprechende zusätzliche Vergütung vorgenommen. 3 Pflichten des Vertragspartners Der Vertragspartner wird die ihn im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und abwicklung treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere 1 / 11

- die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. - die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; - die DIG von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos stellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der DIG erelation Lösung durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der DIG erelation Lösung verbunden sind. Erkennt der Vertragspartner oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung an DIG; - die DIG unverzüglich in Kenntnis setzen, falls eine Änderung in der Person (Gesamtoder Einzelrechtsnachfolge), eine Änderung der Anschrift, des Namen, der Rechtsform der Firma oder eine Änderung im Bereich der Gesellschafter eintritt. 4 Vertragswidrige Nutzung Die DIG ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Vertragspartners oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine im Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang auf die DIG erelation Lösung und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer mit angemessener Strafe bewehrten, gerichtlich exekutierbaren Unterlassungserklärung gegenüber DIG sichergestellt ist. Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall ungeachtet der Sperre verpflichtet, die monatlichen Entgelte gemäß Vereinbarung zu zahlen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Vertragspartner der DIG auf Verlangen unverzüglich sämtliche zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer notwendigen Angaben zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. 5 Vergütung, Zahlungsmodalität (1) Zahlungskondition Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzug. Die Erstellung der Rechnungen für einmalige Kosten erfolgt nach Leistungserbringung bzw. gemäß zu vereinbarenden Zahlungsplan Die Erstellung der Rechnungen für die monatlichen Nutzungsentgelte erfolgt rückwirkend am letzten Arbeitstag eines jeden Monats und startet mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. (2) Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug ist die DIG berechtigt, dem Vertragspartner eine Mahngebühr in angemessener Höhe, mindestens jedoch 30,00 zuzüglich USt in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung gesetzlicher Verzugszinsen sowie eines weiteren darüberhinausgehenden 2 / 11

Schadens bleibt der DIG ausdrücklich vorbehalten. Eine Sperre des Zugangs zum Server ist zulässig, sofern der Vertragspartner trotz erfolgter Mahnung seinen Verpflichtungen innerhalb von fünf Wochen nach eingetretener Fälligkeit nicht nachkommt. Mahnungen können auch auf elektronischen Weg erfolgen. (3) Spesen des Geldverkehr Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Spesen des Geldverkehrs auf die DIG abzuwälzen sowie auf Bar- sowie Scheck- und Wechselzahlungen zu verzichten. (4) Preisanpassung Die DIG ist berechtigt, die Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen (Basis HVPI 2011=100). Die DIG wird diese Preiserhöhungen dem Vertragspartner schriftlich oder per E-Mail bekannt geben. Die Preiserhöhungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Vertragspartner bereits Zahlungen geleistet hat. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. 6 Datenschutz und Datensicherheit Von personenbezogenen Daten wird nur nach Maßgabe der nachstehenden Erklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit Gebrauch gemacht. Geschäftsbezogene Daten werden nur im Umfang des Auftrags durch Sender und/oder Empfänger gespeichert und verarbeitet. (1) Datenschutzgesetze DIG unterliegt als Betreiber des Internetportals www.dig.at und der Datenverarbeitungsplattform DIG erelation-edi, erelation-procurement und allen in diesem Zusammenhang betriebenen Services dem Datenschutzgesetz. Sämtliche Gesetze und rechtlichen Bestimmungen zu Datensicherheit und Datenschutz werden von DIG und deren Mitarbeitern genauestens beachtet. Alle Mitarbeiter haben sich vertraglich verpflichtet, nur auf Daten zuzugreifen, soweit es im Zuge der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig ist und keine in diesem Zusammenhang erlangten Informationen weiterzugeben. Daten werden nur in dem Umfang verarbeitet, wie Gesetze dies zulassen oder die Einwilligung des Senders oder Empfängers vorliegt. (2) Technische Maßnahmen DIG verwendet zur Sicherung der verarbeiteten Daten technologisch allgemein anerkannte Sicherheitsstandards, um Daten auf den Systemen vor Missbrauch, Verlust und Verfälschung zu schützen. DIG setzt marktübliche, den Sicherheitsstandards entsprechende, technische Schutzvorrichtungen wie Firewalls, Virenscanner, VPN Gateways und kryptographische Systeme ein, um die gespeicherten und verarbeiteten Daten zu schützen. Alle Systeme sind durch Passwörter oder Zertifikate geschützt, die nur berechtigten Personen bekannt sind. Der Zugang zu Serversystemen ist nur berechtigten Personen gestattet und wird durch Zutrittskontrollsystem, Alarmanlage, Videoüberwachung und einen Wachdienst kontrolliert. Alle Serverräume sind mit Brandmelde- und Bekämpfungsanlagen ausgestattet. 3 / 11

Es erfolgt eine regelmäßige Datensicherung an mehreren unabhängigen Orten. Der Vertragspartner nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sämtliche eingebundenen Rechenzentren der DIG ausgelagert sind und der Vertragspartner insoweit selbst nur im Rahmen seiner vertraglichen Möglichkeiten Eingriffe unterbinden kann. (3) Datenspeicherung In Verbindung mit dem Zugriff des Senders oder Empfängers auf die Services der DIG werden auf dem DIG System Daten für Zwecke der Datensicherheit, des Betriebs und der Überwachung der Funktion der Dienste gespeichert. Insbesondere werden die IP Adresse, das Datum, die Uhrzeit, der Benutzername, die aufgerufenen Seiten und durchgeführten Aktionen, der verwendete Browser und das Betriebssystem sowie andere für die Nachvollziehbarkeit der Transaktion notwendige Daten gespeichert. Gespeichert werden darüber hinaus Logdateien, anhand derer das Ergebnis der Transaktion dokumentiert werden kann. Weiters werden auch Inhalte von Nachrichten gespeichert, um im Fehlerfall oder auf Anfrage von Sender oder Empfänger die Daten nach Abschluss der Transaktion nochmals zur Verfügung stellen oder dokumentieren zu können, welche Daten übertragen wurden. (4) Nutzung und Weitergabe von Daten Soweit ein Kunde oder dessen Kommunikationspartner personen- oder geschäftsbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, verwendet DIG diese nur zur Beantwortung von Anfragen, zur Abwicklung von mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen und für die technische Administration. Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Sender oder Empfänger zuvor eingewilligt haben. Der Vertragspartner hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten Daten erfolgt, wenn die Einwilligung zur Speicherung widerrufen wird, wenn die Speicherung der Daten zur Erfüllung des damit verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. (5) Aktive Inhalte Zur korrekten Funktion der webbasierten Applikationen wird an verschiedenen Stellen mit aktiven Inhalten gearbeitet. Als aktive Inhalte werden Programme bezeichnet, die auf dem Rechner des Nutzers ausgeführt werden können (z.b. JavaScript). Die DIG sichert zu, dass diese aktiven Inhalte vor der Integration in die Applikation sorgfältig geprüft wurden. Der DIG ist nicht bekannt, dass irgendwelche Schadfunktionen durch die aktiven Inhalte auftreten können. (6) Datenübertragung über das Internet Alle Übertragungen über das Internet erfolgen grundsätzlich verschlüsselt mit IPsec, SSL/TLS, SFTP, GPG, S/Mime oder anderen geeigneten Verfahren. Eine unverschlüsselte Übertragung erfolgt ausschließlich auf konkreten Auftrag des Kommunikationspartners, wenn aufgrund technischer oder organisatorischer Gründe eine Verschlüsselung nicht möglich ist oder nicht zweckmäßig erscheint. 7 Leistungen Dritter 4 / 11

Der DIG kommt das Recht zu, zur Erbringung des vertraglichen Leistungsumfangs Dienste, Applikationen, Programme und ähnliches von Drittanbietern in Abstimmung mit dem Vertragspartner einzusetzen. Die DIG wird derartigen Dritten die in diesem Vertrag vereinbarten Geheimhaltungspflichten sowie die Bestimmungen über die Datensicherheit überbinden. Die DIG trifft jedoch keine Haftung, falls der vom Dritten angebotene Dienst bzw. das Programm oder die Applikation nicht mehr zur Verfügung steht oder ausfällt. Die DIG wird jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten sich dafür verwenden, dass dieser Ausfall ehestmöglich behoben wird. 8 Geheimhaltung Im Rahmen des Vertragszwecks ist es erforderlich, dass der Vertragspartnerder DIG Daten, Informationen etc. bekannt gibt, an denen der Vertragspartner als übermittelnde Vertragspartei allenfalls ein Geheimhaltungsinteresse hat. Um einen entsprechenden Informations- und Datentransfer zu ermöglichen, wird zur Sicherung der vertraulichen Behandlung der vom Vertragspartner übermittelten oder sonst zugänglich gemachten Informationen, Daten etc. folgendes vereinbart: - Die DIG verpflichtet sich, die ihr vom Vertragspartner übermittelten oder sonst zugänglich gemachten Informationen, Daten etc. streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen, es sei denn, der Vertragspartnerhat der Weitergabe zuvor ausdrücklich zugestimmt. - Die DIG wird die ihr vom Vertragspartner übermittelten oder sonst zugänglich gemachten geheimhaltungspflichtigen Informationen ausschließlich zu dem in diesem Vertrag genannten Zweck verwenden, sofern und soweit zu einem späteren Zeitpunkt keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wird. - Der Vertragspartner erhält das uneingeschränkte Verfügungsrecht über seine jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere die von ihm der DIG übermittelten oder sonst zugänglich gemachten geheimhaltungspflichtigen Informationen. Die DIG erhält keine Rechte an oder aus den vom Vertragspartner erhaltenen oder durch ihn zugänglich gemachten geheimhaltungspflichtigen Informationen. - Die DIG wird die geheimhaltungspflichtigen Informationen, die er vom Vertragspartner erhalten hat, nur denjenigen und einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung (gemäß 15 DSG 2000) unterliegenden Mitarbeitern zugänglich machen, die dem entsprechenden Tätigkeitsbereich im Rahmen dieses Vertragszwecks angehören. - Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, Unterlagen und Daten, welche zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig sind oder zur Zeit ihrer Übermittlung durch dem Vertragspartner bereits bekannt waren oder nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der DIG offenkundig werden oder nach ihrer Übermittlung der DIG von dritter Seite auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung bekannt gemacht wurden. 5 / 11

Die Geheimhaltungspflicht sowie die Pflicht zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sind dauernd und erlöschen nicht mit Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages oder Teilen davon. 9 Vertragslaufzeit und Kündigung Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate. Der Vertragspartner kann den Vertrag erstmals nach Ablauf der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist zum Monatsletzten kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, ein Erfolg ist nicht zu erwarten oder das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt erscheint. Jede der Parteien hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere, - wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird, gegen sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; - wenn die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung der Partei nicht innerhalb einer angemessenen, mindestens dreiwöchigen Frist beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint, wobei im Falle eines Mangels der DIG regelmäßig ein zweimaliges Nachbesserungsrecht zusteht. Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern diese Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint. Das Recht gemäß 4 bzw. 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt. - für den Vertragspartner darüber hinaus, wenn der DIG eine wesentliche Vertragspflicht, insbesondere die Bereitstellung der Applikation, für länger als drei Werktage aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen und Stromausfall) unmöglich ist; - für die DIG, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungen trotz schriftlicher Aufforderung und Sperre des Zugangs nicht nachkommt. Der Vertragspartner hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere, 6 / 11

- wenn die Systemverfügbarkeit innerhalb von drei Monaten sechs Mal nicht im vereinbarten Ausmaß eingehalten wurde. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Vertragsbeendigung ist die DIG verpflichtet, eine stichtagsbezogene, vollständige Datenabwicklung zu gewährleisten und durchzuführen. Dringende in Bearbeitung befindliche Problemlösungen sind von der DIG noch vollständig abzuwickeln. Der Vertragspartner hat das Recht auf Übergabe der archivierten Dokumente ohne zusätzliche Kosten. Der Vertragspartner kann das Löschen aller Daten des Auftraggebers von den Systemen der DIG verlangen. 10 Marketingaktivitäten der DIG Der Vertragspartner erteilt der DIG ausdrücklich die Genehmigung - öffentlich über die Zusammenarbeit sowie über das Sortiment des Vertragspartners zu informieren. - sein Logo für Marketingzwecke der DIG zu verwenden. - bis auf Widerruf die Zusendung von Newslettern und sonstigem Informationsmaterial betreffend der Nutzung der Plattform zu gestatten. Bietet der Vertragspartner Produkte bzw. Dienstleistungen auf der DIG erelation-procurement Plattform als Lieferant an, erteilt dieser außerdem die Genehmigung - seinen Katalog bei Vertriebsaktivitäten bei Interessenten und Kunden als Anschauungsobjekt für zb ein Demo-System der DIG zu verwenden. Preise werden dabei mit EUR 1,-/Stk. angezeigt. - die Kunden und Interessenten der DIG über produktive Schnittstellen im Sinne der eprocurement-fähigkeit des Vertragspartnersinformieren zu dürfen. 11 Haftung Die Vertragsparteien haften einander für jeden Schaden, der von ihnen absichtlich oder krass grob fahrlässig verursacht wurde. Sie anerkennen und bestätigen, dass die Haftung für 7 / 11

Personenschäden und für die Verletzung von Immaterialgüterrechten unbegrenzt ist. Die DIG haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Sie haftet jedoch für die zu erbringenden Leistungen ihrer Subunternehmer wie für ihre eigenen. Die DIG haftet nicht für Schäden, die auf einen ungeeigneten, unsachgemäßen oder nach dem vertraglichen Leistungsumfang nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Technologie zurückzuführen sind. Die Haftung der DIG, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Schäden beschränkt, die in der angeführten Tabelle benannt sind und jedenfalls pro Schadensfall laut Liste für leichte Fahrlässigkeit und schlicht grobe Fahrlässigkeit sowie für Subunternehmer gelten. Tabelle 1: Leichte Fahrlässigkeit in Summe 50.000,- pro Schadensfall Schlicht grobe Fahrlässigkeit in Summe 100.000,- pro Schadensfall Subunternehmer in Summe 50.000,- pro Schadensfall Der Schadenersatz für die in der Liste angeführten Punkte ist beschränkt und darf gemeinsam die oben angeführten Grenzen nicht überschreiten: Erhöhte Transportkosten 25.000,- 8 / 11

Pönale an Kunden des AG - Kosten für Ersatzbeschaffung 25.000,- Skontoverluste 10.000,- Zinsverluste 10.000,- Personalkosten (workaround) 10.000,- 9 / 11

Gewinnentgang 10.000,- Verlorene Daten 25.000,- Andere Schadenersatzforderungen siehe Tabelle 1 12 Höhere Gewalt Die DIG ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, grundlegende Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von DIG nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen). Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und sofern möglich - in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen. Das Recht des Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen sowie ohne Anwendung des UN-Kaufrechts. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz/Donau als vereinbart. 10 / 11

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