Die Vorsorgepläne im Bereich BVG-Mini Lohn koordiniert; Risikoleistungen in Prozent des Altersguthabens maximalen AHV- beziehen. AHV-Lohn abzüglich Gemäss BVG: ⅞ der jährlichen maximalen AHV- Bei der Koordination nicht berücksichtigen Gemäss BVG Lebenslängliche in Abhängigkeit des aktuellen berücksichtigen keine Pensionierten-Kinderrente 20 % der laufenden bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Projiziertes Altersguthaben ohne Zins multipliziert mit dem Umwandlungssatz, Wartefrist 24 Monate 20 % der, Wartefrist 24 Monate Nein (bei eingeschlossen) Ein Wohneigentumsbezug bewirkt eine Kürzung der Alters- und Risikoleistungen Männer 65 Frauen 64 vorzeitige Pensionierung frühestens ab 60 % der, BVG-Deckung, mit 20 % der, mit Vorhandenes Altersguthaben, sofern nicht zur einer Ehegattenrente vorgesehen, mit im UVG-Überschuss- lohnbereich
Die Vorsorgepläne im Bereich BVG-Midi Lohn koordiniert, Risikoleistungen in Prozent des versicherten Lohnes maximalen AHV- beziehen. AHV-Lohn abzüglich Gemäss BVG: ⅞ der jährlichen maximalen AHV- Bei der Koordination nicht berücksichtigen Gemäss BVG Lebenslängliche in Abhängigkeit des aktuellen berücksichtigen keine Pensionierten-Kinderrente 20 % der laufenden bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. 40 % des versicherten Lohnes, Wartefrist 24 Monate 8 % des versicherten Lohnes, Wartefrist 24 Monate Nein (bei eingeschlossen) 24 % des versicherten Lohnes, BVG-Deckung, mit 8 % des versicherten Lohnes, mit Vorhandenes Altersguthaben, sofern nicht zur einer Ehegattenrrente vorgesehen, mit Var. 1 im UVG-Überschusslohnbereich Männer 65 Frauen 64 vorzeitige Pensionierung frühestens ab
Die Vorsorgepläne im Bereich BVG-Maxi Lohn für Sparen koordiniert, Risikoleistungen in Prozent AHV-Lohn 1 für Altersgutschriften 2 für Risikoleistungen Bei der Koordination nicht berücksichtigt versicherter Nein Lohn 1 versicherter Nein Lohn 2 Sparen in Prozent des versicherten Lohnes 1 - Altersgutschriften maximalen AHV- beziehen. AHV-Lohn abzüglich AHV-Lohn Gemäss BVG: ⅞ der jährlichen maximalen AHV-Jahresrente Lebenslängliche in Abhängigkeit des aktuellen Pensionierten-Kinderrente 20 % der laufenden bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. 30 % des 'versicherten Lohn 2', Wartefrist 24 Monate 6 % des 'versicherten Lohn 2', Wartefrist 24 Monate Nein (bei eingeschlossen) 18 % des 'versicherten Lohn 2', erweiterte Deckung, mit 6 % des 'versicherten Lohn 2', mit Vorhandenes Altersguthaben, sofern nicht zur einer Ehegattenrente vorgesehen, mit Var.1 im UVG- Überschusslohnbereich Männer 65 Frauen 64 vorzeitige Pensionierung frühestens ab
Die Vorsorgepläne im Bereich BVG-Maxi-Plus Lohn unkoordiniert, Leistungen in Prozent des AHV-Lohnes Altersgutschriften 0% 6% 8% 11% 13% maximalen AHV- beziehen. AHV-Lohn Nein Nein Lebenslängliche in Abhängigkeit des aktuellen Pensionierten-Kinderrente 20 % der laufenden bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. 30 % des versicherten Lohnes, Wartefrist 24 Monate 6 % des versicherten Lohnes, Wartefrist 24 Monate Nein (bei eingeschlossen) 18 % des versicherten Lohnes, erweiterte Deckung, mit 6 % des versicherten Lohnes, mit Vorhandenes Altersguthaben, sofern nicht zur einer Ehegattenrente vorgesehen, mit Var.1 im UVG-Überschusslohnbereich Männer 65 Frauen 64 vorzeitige Pensionierung frühestens ab Aususgabe: 1.2014
Die Vorsorgepläne im Bereich Kader Kaderplan: Lohn koordiniert, Leistungen in Prozent des versicherten Lohnes Altersgutschriften 0% 9% 11% 12% Pensionierten-Kinderrente 20 % der laufenden bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. 60 % des versicherten Lohnes, Wartefrist 24 Monate Kaderangestellte, welche einen AHV-Jahreslohn von mehr als der 3- fachen jährlichen maximalen AHV- beziehen. AHV-Lohn abzüglich 3-fache jährliche maximale AHV- bei der Koordination nicht berücksichtigen keine Lebenslängliche in Abhängigkeit des aktuellen nicht versichert nein (bei eingeschlossen) 40 % des versicherten Lohnes, erweiterte Deckung, mit nicht versichert vorhandenes Altersguthaben, sofern nicht zur einer Ehegattenrrente vorgesehen, mit Ein Wohneigentumsbezug bewirkt keine Kürzung der Risiko-leistungen Männer 65 Frauen 64 vorzeitige Pensionierung frühestens ab Aususgabe: 1.2014