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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3007 5. Wahlperiode 21.12.2009 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Korruption in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Am 23. August 2005 trat in Mecklenburg-Vorpommern die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption (VV-Kor MV) in Kraft. Dies verdeutlicht, dass es auch im Land Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf gegeben hat. Nach dem Corruption Perceptions Index 2009 befindet sich Deutschland unverändert auf Platz 14 des Index. 1. Inwiefern hat sich nach Auffassung der Landesregierung die VV-Kor bewährt? Die VV-Kor hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. Die Landesbediensteten werden durch jährliche Belehrungen in Fragen der Korruptionsvorsorge sensibilisiert. 2. Beabsichtigt die Landesregierung eine Überarbeitung und wenn ja, inwiefern und warum? Eine Überarbeitung ist derzeit nicht vorgesehen. Der Innenminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 beantwortet.

Drucksache 5/3007 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 3. Inwiefern hat die Landesregierung Defizite bei der Umsetzung der VerwV festgestellt? Die Landesregierung hat keine Defizite bei der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift festgestellt. 4. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Erhöhung der Transparenz der Entscheidungsfindung ergriffen worden, um korruptive Beeinflussung erkennen zu können? In einzelnen Ministerien und deren Geschäftsbereichen wurde eine ständige Innenrevision eingerichtet, die regelmäßig Prüfungen in den Dienststellen des jeweiligen Geschäftsbereichs durchführt. Darüber hinaus können besondere Vorkommnisse zu zusätzlichen außerplanmäßigen Prüfungen führen. Aufgrund der Festlegungen in der VV-Kor haben Dienststellen umfassende Risikoanalysen zur Korruptionsgefährdung durchgeführt, aus deren Ergebnis ggf. Prüfungsthemen für die Innenrevision generiert und Maßnahmeempfehlungen zur Verbesserung der Verfahrensabläufe in den geprüften Bereichen abgeleitet werden. Neben der Sensibilisierung der Beschäftigten durch die jährliche Belehrung erfolgt eine konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei Vergabeentscheidungen. 5. Welche Maßnahmen für die Ausübung einer konsequenten Dienstund Fachaufsicht wurden in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten, insbesondere bei der internen Revision, ergriffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wie hat sich die Anzahl von Verdachtsfällen einer Korruptionsstraftat seit Inkrafttreten der VV-Kor entwickelt? a) In wie vielen Fällen hat sich im gleichen Zeitraum der Verdacht als begründet erwiesen? b) Welche Maßnahmen wurden im konkreten Einzelfall ergriffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/3007 Zu a) Seit dem Inkrafttreten der VV-Kor haben sich im Bereich der Landesverwaltung zwei Verdachtsfälle als begründet erwiesen. Zu b) In einem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage gegen den Betroffenen erhoben; das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ein gleichzeitig eingeleitetes Disziplinarverfahren wurde bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. In einem anderen Verfahren wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. 7. In wie vielen Fällen von Korruptionsverdacht wurde durch die Staatsanwaltschaften ermittelt (seit 2000) (bitte aufschlüsseln nach den Staatsanwaltschaften und nach den Delikten)? a) In wie vielen Fällen von Korruptionsverdacht kam es zu einer Anklage (seit 2000) (bitte aufschlüsseln nach den Staatsanwaltschaften und nach den Delikten)? b) In wie vielen Fällen erfolgte seit 2000 eine Verurteilung in Korruptionsfällen (bitte aufschlüsseln nach den Staatsanwaltschaften und nach den Delikten)? Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf alle Korruptionsfälle der Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Eine gesonderte Erfassung der auf den Geltungsbereich der VV-Kor bezogenen Fälle erfolgt nicht. Für die Jahre 2000 bis 2003 liegen keine statistischen Daten über staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsstraftaten vor. Erst ab 2004 wird nach der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (-Statistik) das Sachgebiet Korruption gesondert erhoben. Danach sind vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2008 bei den Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 143 Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdachts geführt worden. Diese verteilen sich auf die einzelnen Staatsanwaltschaften wie folgt: Jahr Land M-V Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund 2004 26 5 13 2 6 2005 35 8 11 11 5 2006 22 7 6 8 1 2007 36 20 5 6 5 2008 24 4 10 0 10 3

Drucksache 5/3007 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Zu a) Im vorgenannten Zeitraum kam es in insgesamt 9 Verfahren zu einer Anklageerhebung. Diese Verfahren verteilen sich auf die Staatsanwaltschaften des Landes wie folgt: Jahr Land M-V Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund 2004 3 2 1 0 0 2005 1 0 0 1 0 2006 0 0 0 0 0 2007 4 2 1 1 0 2008 1 0 0 0 1 Eine Aufschlüsselung nach Delikten sieht die -Statistik für das Sachgebiet Korruption nicht vor. Zu b) Für das Jahr 2000 liegen keine statistischen Daten über Verurteilungen in Korruptionsfällen vor, da die insoweit maßgebliche Strafverfolgungsstatistik erst zum 01.01.2001 eingeführt worden ist. Daneben ermöglicht die Strafverfolgungsstatistik auch keine Zuordnung, im Bezirk welcher Staatsanwaltschaft die jeweilige Verurteilung erfolgt ist. Davon ausgehend waren in der Zeit vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2008 folgende Verurteilungen zu verzeichnen: Jahr 331 StGB 332 StGB 333 StGB 334 StGB 335 StGB Vorteilsannahme Bestechlichkeit Vorteilsgewährung Bestechung Bes. schwere Fälle der Bestechlichk. u. Bestechg. 2001 1 0 0 2 2 2002 1 0 0 1 0 2003 0 0 1 2 0 2004 0 0 1 1 0 2005 1 1 1 4 0 2006 0 3 0 0 0 2007 0 0 0 1 0 2008 2 0 1 0 0 Die gegenüber der unter a) genannten Anzahl der Anklageerhebungen erhöhte Zahl der Verurteilungen resultiert daraus, dass in der obigen Strafverfolgungsstatistik Verurteilungen von Einzelpersonen erfasst werden. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/3007 8. Wie viele Staatsanwälte und Polizeibeamte sind mit der Bekämpfung von Korruption befasst (bitte aufschlüsseln nach der Stellenanzahl der jeweiligen Beamten und nach Staatsanwaltschaften/Polizeiinspektionen)? Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind insgesamt 9 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Teildezernaten mit der Bearbeitung von Korruptionsverfahren befasst, wobei sich die Dezernatsanteile nicht exakt festlegen lassen. Die Dezernentinnen und Dezernenten verteilen sich auf die Staatsanwaltschaften wie folgt: Staatsanwaltschaft Neubrandenburg 2, Staatsanwaltschaft Rostock 2, Staatsanwaltschaft Schwerin 3, Staatsanwaltschaft Stralsund 2. Im Bereich der Landespolizei werden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Korruption in den für die Bearbeitung von Wirtschaftskriminalität und Korruption zuständigen Fachkommissariaten der Kriminalpolizeiinspektionen sowie dem dafür zuständigen Dezernat beim LKA bearbeitet. Die zuständigen Fachkommissariate umfassen insgesamt 60 Mitarbeiter (einschl. Dezernat im LKA). Die Stellen der Mitarbeiter schlüsseln sich anteilig wie folgt auf: Stellen für Polizeibeamte im FK der KPI Schwerin Rostock Stralsund Neubrandenburg Anklam LKA (Dez.) 12 12 9 9 6 12 Die Anzahl der für die Bearbeitung von Korruptionsstraftaten eingesetzten Mitarbeiter variiert je nach Bedarf. 5

Drucksache 5/3007 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 9. Wie steht die Landesregierung zu der Einführung mindestens einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption, in welcher - ähnlich den Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bochum und Frankfurt - gesondert ausgebildete Staatsanwälte gemeinsam mit gesondert ausgebildeten Kripo-Beamten und Wirtschaftsprüfern gezielt Korruptionsdelikte ermitteln? Was spricht aus Sicht der Landesregierung gegen solche Schwerpunktstaatsanwaltschaften - namentlich, wenn finanzielle Erwägungen nicht in Betracht kommen dürften, da durch Einkünfte aus Verfall die (durch erhöhten Personal- und Fortbildungseinsatz) entstehenden Mehrkosten gedeckt werden können? Die Bearbeitung von Korruptionsstrafsachen erfolgt bei den Staatsanwaltschaften des Landes bereits in Sonderzuständigkeit durch für diesen Deliktsbereich spezialisierte Dezernentinnen und Dezernenten, die zielgerichtet mit den Fachkommissariaten der Kriminalpolizeiinspektionen und dem Landeskriminalamt - auch in struktureller Hinsicht - zusammenarbeiten und bei Bedarf von den in ihrer Behörde tätigen Wirtschaftsfachkräften unterstützt werden. Defizite bei der Sachbehandlung einschlägiger Verfahren waren in der Vergangenheit nicht zu verzeichnen. Angesichts des im Vergleich zu den Staatsanwaltschaften Bochum und Frankfurt geringen Fallaufkommens besteht deshalb gegenwärtig kein zwingendes Bedürfnis zu einer weitergehenden Konzentration entsprechender Verfahren bis hin zur Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Im Übrigen lässt 145 Gerichtsverfassungsgesetz schon jetzt im Einzelfall die konzentrierte Bearbeitung schwieriger und komplexer Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Korruption zu. 10. Traten in den Jahren 2005 bis 2009 Fälle von Korruption bei Beamten und Angestellten des Landes auf? Wenn ja, um welche Sachverhalte handelte es sich und wie viele derartige Fälle wurden bekannt? In den Jahren 2005 bis 2009 traten zwei Fälle von Korruption bei Beamten und Arbeitnehmern des Landes auf. In dem in der Antwort zu Frage 6 genannten Strafverfahren wird einem Vollzugsbediensteten zur Last gelegt, in mehreren Fällen unter Verletzung seiner Dienstpflicht Strafgefangenen gegen Entgelt Gefälligkeiten (z. B. Einschmuggeln von Mobilfunktelefonen und Genussmitteln) erwiesen zu haben. In dem anderen Verfahren handelte es sich um einen Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken. 6