Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Rückverfolgbarkeit Verbraucherinformationen

Ähnliche Dokumente
Fischetikettierung 2010/11 Auswertung Fischvermarktung neue EU-Bestimmungen 2011/12

Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Die Umsetzung der Fischetikettierung in M-V

Mindestanforderungen bei der Kennzeichnung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur

Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Verbraucherinformationen

Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab

Erste Verordnung zur Änderung der Fischetikettierungsverordnung

Merkblatt Etikettierung von Fisch und Fischerzeugnissen

Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht

a) Fische, lebend, frisch oder gekühlt, gefroren, Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV

Deklaration von Fischprodukten im Rahmen der neuen EU-Vorschriften

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Drittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Amtliche Futtermittelüberwachung M-V Statistik 2014

(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN

VO (EU) 1169/2011 vom betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV. Täuschungsschutz einst: Täuschungsschutz jetzt:

KREISVERWALTUNG BAD KREUZNACH

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Kennzeichnung und Information - rund um die LIV

Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung

Leitlinie zur praktischen Umsetzung von Verbraucherinformation Fisch nach der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013

Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen

Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die zukünftigen EU-Regelungen für Ihr Unternehmen mitzugestalten. Danke!

Fortbildungstagung für Fischhaltung und Fischzucht

Kutterfisch-Zentrale. Fischereidialog Nordsee

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier - EiMarktV

vom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 19. Januar 2017 (OR. en)

Marktcheck der Verbraucherzentrale

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

Kennzeichnungspflicht von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur im Handel

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Deklaration der Herkunft von Fisch/ Bekämpfung der illegalen Fischerei

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013

Empfehlungen für die Anwendung des EU- Hygienepaketes bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen in Bayern

Lösungen zu den Aufgaben

Amtliche Futtermittelkontrolle Michel Geinoz

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

Stand: Vorblatt. Entwurf

Hinweisblatt zum Handel mit Bio-Produkten (betrifft Bio-Lebensmittel und Bio-Futtermittel)

Neue Verantwortung der Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktions- und Vertriebskette

76. Arbeitstagung des ALTS

1. Allgemeine Kriterien Das zu fördernde Vorhaben trägt zu einem oder zu mehreren der nachfolgend genannten Ziele bei.

Information über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches

Ziele, Aufgaben und Durchführung von Kontrollen der Produktion von ökologisch erzeugten Milchprodukten Lösungsblatt

Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens (Öko-Kennzeichenverordnung ÖkoKennzV)*)

Niedersächsischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/1042. Beschlussempfehlung

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

ÖSTERREICH IN DER WELT UND IN DER EU (2015, Quelle: FAO und EUROSTAT)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors

Prüfbericht Geprüfte Qualität Bayern Honig Erzeugung, Erfassung, Lagerung, Vermarktung

Informationen zur Anlandeverpflichtung für demersale Arten in der Nordsee, Skagerrak/Kattegat und ICES-Gebiet IIA (EU) ab 1.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D047924/07 ANNEX 1.

Das Kontrollbarometer NRW

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Information im Offenverkauf

Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft - Artikelbezogene Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS- System

L 94/8 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

Protokoll Informationsveranstaltung Binnenfischerei März 2014, Natur- und Umweltpark Güstrow, Rostock

PRODUKTSPEZIFIKATION

"Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272)"

P02LE004 Richtlinie Logistik für Lieferanten der Richard Wolf GmbH

Regionalität aus Erzeugersicht: Vermarktung von regionalen Lebensmitteln durch Erzeuger und Verarbeiter Ergebnisse einer Befragung

Handhabung nicht selbst erzeugter Ware 5

Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:

Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind. Inhaltsverzeichnis

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

Deklarationspflicht Was ändert sich in der Gastronomie?

Leitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017

GZ /43-IV/B/10/04 Wien, am 5. Mai 2004

Risikobeurteilung der Lebensmittelbetriebe 2017

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel

Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (WeinSBV)

Liefervereinbarung für das Schuljahr 2017/2018

Merkblatt zur Kennzeichnung von Fischen und Fischereierzeugnissen

Tierhalter Arzneimittel - Nachweisverordnung

Bekanntmachung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom 6. August 2004 IEM

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Einmalige Nr... Adresse : Lebensmittel - Verpackung und Etikettierung (miteinbegriffen Vermarktungsnormen) [2419] v4

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP

Informationen für Pferdehalter

Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 AUSZUG: ANHANG I TEIL B TEIL 7 VERMARKTUNGSNORM FÜR ERDBEEREN

Transkript:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Vermarktung von Fischereierzeugnissen Rückverfolgbarkeit Verbraucherinformationen und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Rostock, 10.03.2014 Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen Alle Fischereierzeugnisse müssen als Lose gepackt werden und auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vom Einzelhandel bis zu Fang / Ernte rückverfolgbar sein. Ausnahmen bestehen u.a. für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse aus den Binnengewässern (Süßwasser). Kennzeichnung von Fischereierzeugnissen für die behördliche Kontrolle auf allen Ebenen des Handels (neben den Verbraucherinformationen muss angegeben sein: Identifizierungs-Nr. des Loses, Datum der Anlandung, Fischereikennzeichen, FAO-Code der Fischart, Mengen, der direkte Lieferer (ggf. dessen Identitätskennzeichen nach VO(EG)Nr. 853/2004) etc.) (Kennzeichnung als Code, Strichcode oder elektronischer Chip für Arten mit Wiederauffüllungsplänen ab 2013 und alle anderen Arten ab 2015) 2 1

EU-Inspektionen mit Fragen zur Rückverfolgung fanden im Nov. 2011 und März 2013 statt Fazit der letzten Kontrolle war: In Deutschland gibt es kein System, das die Rückverfolgbarkeit nach dem Erstverkauf und nach der Aufteilung oder dem Zusammenfassen der Lose gewährleistet. Die Regelungen der Rückverfolgbarkeit werden weder kontrolliert noch durchgesetzt, was nicht dem Artikel 58 der Verordnung des Rates entspricht. Referenten-Beratung in Bonn am 16.01.2014 Bund-Länder-Beratung in Berlin am 21.03.2014 3 Veröffentlichung im Fischerblatt 3/2014 4 2

Verbraucherinformationen Mit den Vorschriften zur Fischetikettierung soll der Endverbraucher mehr Informationen über die angebotenen Fischereierzeugnisse zur Art (Handelsbezeichnung), zum wissenschaftlichen Namen, zur Methode der Erzeugung zur Herkunft (Fanggebiet) und den Auftauhinweis erhalten. Damit soll durch mehr Transparenz das Vertrauen des Verbrauchers in die vermarkteten Erzeugnisse gestärkt werden. 5 Umsetzung der Kennzeichnung Handelsstufe Einzelhandel, Fischereibetrieb, Abgabe an Endverbraucher Einzel- und Großhandel alle Handelstufen, ausgenommen Abgabe an Endverbraucher Art der Ware nicht verpackte Ware verpackte Ware verpackte und nicht verpackte Ware Etikettierung schriftliche und deutlich lesbare Angaben am Ort der Abgabe (z.b. Angaben auf Preisschildern, Etikett am Erzeugnis, Plakat / Liste [Zuordnung der Erzeugnisse gewährleisten]) Anbringen des Etiketts mit den Angaben auf der Verpackung der Fischereierzeugnisse Angaben auf den Lieferscheinen, Rechnungen, vergleichbaren Warenbegleitscheinen oder sonstigen Belegen bei Versand der Fischereierzeugnisse 6 3

Häufige Fehler bei der Fischetikettierung Angaben für Kunden nicht lesbar Fehlende Angaben zu Produktionsmethode, Fanggebiet und wissensch. Namen 7 Fehlende, unzulässige oder falsche Angabe der Herkunft 8 4

Schließung der Fischerei auf Dornhai; ab 2011 keine Quoten im Nordost-Atlantik Falsche Handelsbezeichnung Fehlende Handelsbezeichnung und wiss.name unzulässige Bezeichnung des Fanggebiets 9 Angaben sind auch bei der Vermarktung von Lebendfisch wie z.b. Fische für Besatz zu machen. Offene Frage aus der Veranstaltung vom 25.01.2012 zur Kennzeichnung der Räucherfischplatte 10 5

Neue Bestimmungen nach der VO(EG)Nr.1379/2013 Die neuen Regelungen zu Verbraucherinformationen treten zum 13.12.2014 in Kraft. Fischereierzeugnisse, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits verarbeitet und etikettiert wurden, unterliegen einer Übergangsregelung. 11 Gebietsbezeichnung erweitert Subfanggebiete, Hinweis auf Binnengewässer Angabe des Fanggerätes ist neu Angabe des MHD ist neu 12 6

Angabe der Fanggerätekategorie nach Anhang III der Verordnung Gebietsbezeichnung erweitert Subfanggebiete, Hinweis auf Binnengewässer Angabe des Fanggerätes ist neu Angabe des MHD ist neu 13 14 7

Zu den neuen Regelungen hinsichtlich der Verbraucherinformationen bestehen noch erhebliche Fragen, die bei der KOM zu klären sind. Die Regelungen betreffen in erster Linie die Erstvermarkter, die die zusätzlichen Informationen erfassen und dokumentieren müssen. LALLF wird hierzu die Klärung herbeiführen und im IV. Quartal 2014 zu der Umsetzung der Regelung informieren (Flyer, Info-Post, Internet und Informationsveranstaltungen). 15 8