Informationen zum neuen Bundes-Teil-Habe-Gesetz

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Transkript:

Hessischer Städtetag Informationen zum neuen Bundes-Teil-Habe-Gesetz Teil-Habe und Selbst-Bestimmung von Menschen mit Behinderungen Guten Tag! Haben Sie schon von dem neuen Bundes-Teil-Habe-Gesetz gehört? Die kurze Form ist BTHG. Das BTHG sagt: Behinderte Menschen sollen mehr selbst bestimmen können. Und sie sollen mit machen können. So wie nicht-behinderte Menschen auch. Das nennt man Teil-Habe! Im BTHG stehen viele neue Ideen und Änderungen. Wir möchten Ihnen mit unserem Schreiben ein paar davon erklären. Seite 1 von 6

In unserem Text geht es um das Thema: Wer bezahlt die Kosten für Ihr Leben und Ihre Unterstützung in einem Wohn-Heim in einer Werkstatt für behinderte Menschen in einer Tages-Förder-Stätte oder in einer Tages-Stätte für seelisch behinderte Menschen? Übrigens: Das BTHG sagt: Das Wort Wohn-Heim passt nicht mehr so gut. Ab 2020 heißt es besondere Wohn-Form. Die Kosten für Ihre Unterstützung. So ist es heute: Die Kosten für Ihre Unterstützung bezahlt bisher meistens der Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen. Die kurze Form ist LWV. Zahlen Sie einen Teil der Kosten selbst? Bekommen Sie monatliches Geld? Zum Beispiel: Rente oder Lohn. Das nennt man Einkommen. Oder haben Sie Geld auf der Bank? Zum Beispiel ein Spar-Buch? Das nennt man Vermögen. Dann müssen Sie vielleicht einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Seite 2 von 6

Sie erhalten jeden Monat Einkommen? Zum Beispiel von Ihrer Renten-Versicherung? Dann wird das Einkommen nicht an Sie ausgezahlt. Denn: Ihr Einkommen oder ein Teil vom Einkommen geht direkt an den LWV. Mit dem Geld bezahlt der LWV einen Teil der Kosten für Ihre Unterstützung. So ist das auch im Jahr 2019 noch. Ab dem Jahr 2020 ändern sich einige Dinge! Die Kosten für Ihre Unterstützung. So ist es ab dem Jahr 2020: Ab dem 01.01.2020 wird Ihr Einkommen nicht mehr direkt an den LWV gezahlt. Ihr Einkommen wird dann auf Ihr eigenes Konto gezahlt. So können Sie besser sehen, was mit Ihrem Geld passiert. Und Sie können mehr selbst bestimmen! Das heißt: Sie brauchen ab 2020 ein eigenes Konto bei der Bank. Die Kosten werden in 2 Bereiche aufgeteilt: 1. Die Kosten für Ihre Unterstützung. Man sagt Fach-Leistungen. Die Kosten für Ihre Unterstützung beim Wohnen oder bei der Arbeit bezahlt der LWV. Der LWV bezahlt das Geld direkt an die Einrichtung, die Sie unterstützt. Hier ändert sich nichts. Seite 3 von 6

Vielleicht müssen Sie einen Teil der Kosten für Ihre Unterstützung selbst bezahlen. Das prüft der LWV. Der LWV schreibt Ihnen oder Ihrem Betreuer dann nochmal einen Brief. Darin steht dann, wieviel Sie bezahlen müssen. Dieses Geld müssen Sie dann an Ihre Einrichtung bezahlen. Dabei hilft Ihnen Ihr Betreuer. 2. Die Kosten für Ihr Leben. Man sagt existenz-sichernde Leistungen. Das sind zum Beispiel die Kosten für Miete, Strom, Wasser, Heizung, Essen. Diese Kosten bezahlen Sie mit Ihrem Einkommen oder Ihrem Vermögen selbst an die Einrichtung. Sie bekommen Ihr Einkommen auf Ihr Konto. Mit dem Einkommen können Sie das Geld an die Einrichtung bezahlen. In Zukunft wissen Sie also bei Ihrem Geld besser Bescheid. Wenn Ihr Geld für die existenz-sichernden Leistungen nicht ausreicht: Stellen Sie einen Antrag beim Sozial-Amt. Das Sozial-Amt bezahlt dann den Rest. Seite 4 von 6

Ihr Mittag-Essen bei der Arbeit Arbeiten Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Tages-Förderstätte oder Tages-Stätte für seelisch behinderte Menschen? Essen Sie dort zu Mittag? Das Geld für Ihr Mittag-Essen müssen Sie ab 2020 selbst bezahlen. Sie bekommen Ihr Einkommen auf Ihr Konto. Mit Ihrem Einkommen können Sie Ihr Mittag-Essen bezahlen. Wenn Ihr Geld für das Mittag-Essen nicht ausreicht: Stellen Sie einen Antrag beim Sozial-Amt. Das Sozial-Amt bezahlt vielleicht einen Teil vom Mittag-Essen. Das ist wichtig! Ihr Einkommen wird ab dem 01.01.2020 direkt an Sie gezahlt. Deshalb brauchen Sie ein Konto bei der Bank. Sie haben schon ein Konto bei der Bank? Dann müssen Sie nichts tun! Sie haben noch kein Konto bei der Bank? Dann müssen Sie ein Konto einrichten. Lassen Sie sich dabei helfen. Zum Beispiel von Ihrem Betreuer oder einer Person, der Sie vertrauen. Seite 5 von 6

Wir schreiben Ihnen noch einen Brief! Im Jahr 2019 schreibt der LWV Ihnen oder Ihrem Betreuer einen Brief. Darin steht, was Sie oder Ihr Betreuer genau tun müssen. Jetzt müssen Sie noch nichts tun. Nur ein Konto bei Ihrer Bank einrichten. Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute! Gut zu wissen! Männer und Frauen: Wir haben unseren Text nur in männlicher Sprache geschrieben. So kann man den Text besser lesen. Zum Beispiel steht im Text manchmal nur das Wort Mitarbeiter. Das Wort Mitarbeiterin steht nicht im Text. Mitarbeiter können aber auch Frauen sein. Die Bilder aus unserem Text: Die meisten Bilder sind aus dem Buch Leichte Sprache Die Bilder. Sie wurden von Stefan Albers vom Atelier Fleetinsel gemalt. Seite 6 von 6