AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

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Transkript:

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 11. Jahrgang Dinslaken, 09.05.2018 Nr. 11 S. 1-6 Inhaltsverzeichnis Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für nachträglich zum Verfahren zugezogene Grundstücke Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Dinslaken für das Haushaltsjahr 2018 vom 20.03.2018 Herausgeber: Stadt Dinslaken, Der Bürgermeister, Platz d Agen 1, 46535 Dinslaken Erscheinungsweise: Nach Bedarf Bezug: Abholung im Büro des Bürgermeisters Rathaus, Zimmer 127; auf schriftlichen Wunsch kostenlose Zustellung von Einzelexemplaren; kostenlose Versendung per Email; abrufbar im Internet unter www.dinslaken.de

Seite 1 Bezirksregierung Düsseldorf Flurbereinigungsbehörde -Dezernat 33- Mönchengladbach, 24.04.2018 Dienstgebäude 41061 Mönchengladbach Croonsallee 36 40 Tel.: 0211/475-9803 FAX: 0211/475-9791 Flurbereinigung Wesel-Büderich Aktenzeichen: 7 07 02 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für nachträglich zum Verfahren zugezogene Grundstücke Im Flurbereinigungsverfahren Wesel-Büderich werden hiermit gemäß 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Ergebnisse der Wertermittlung für nachträglich zum Verfahren zugezogene Grundstücke wie folgt festgestellt: Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie vom 03.04.2018 bis 16.04.2018 in der Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Mönchengladbach, ausgelegen haben und im Anhörungstermin am 23.04.2018 an gleicher Stelle erläutert worden sind. Gründe Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß 32 FlurbG ist zulässig und gerechtfertigt. Die Flurbereinigungsbehörde hat den Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt ( 27 FlurbG). Die Nachweise über die Wertermittlungsergebnisse (insbesondere Wertermittlungskarte und Wertermittlungsrahmen) haben für das gesamte Verfahrensgebiet zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen. Die Wertermittlungsergebnisse sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und sie hatten Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (öffentlicher Bekanntmachung) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dienstgebäude Mönchengladbach, Croonsallee 36-40, 41061 Mönchengladbach, zu erheben. Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Bezirksregierung Düsseldorf erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brd.sec.nrw.de. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem de-mail-gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brdnrw.de-mail.de. Hinweis: Weitere Hinweise zur Widerspruchserhebung in elektronischer Form finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter Kontakt. LS Im Auftrag gezeichnet (Ralph Merten)

Seite 2 Der vorstehende Text wird hiermit bekannt gemacht. Dinslaken, 08.05.2018 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Dr. Thomas Palotz Beigeordneter

Seite 3 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Dinslaken für das Haushaltsjahr 2018 vom 20.03.2018 1. Haushaltssatzung der Stadt Dinslaken für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Dinslaken mit Beschluss vom 20.03.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen. 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Dinslaken voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 204.274.608 Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 215.375.113 im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 189.050.935 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 183.770.449 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 48.189.207 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 52.822.316 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2 36.762.454 Von diesem Gesamtbetrag sind 1.635.426 für das Programm Gute Schule 2020 vorgesehen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 27.819.509

Seite 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 11.100.505 4 Der Höchstbetrag der Kredite, der zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden darf, wird auf 70.000.000 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 6 280 v.h. 648 v.h. 460 v.h. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach 83 GO NRW sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach 83 Abs. 4 GO NRW bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie im Einzelfall mindestens 40.000 ausmachen. Ausgenommen davon sind Aufwendungen und Auszahlungen, unabhängig von ihrer Höhe, wenn sie aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind. Die Grenze geringfügiger über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall nicht nachgewiesen werden, wird auf 5.000 8 Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 10.000. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekt ausgewiesen. 9 Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Zinssicherung abzuschließen (z.b. Derivate).

Seite 5 10 1) Produktbudget a) konsumtiv Alle Aufwandspositionen eines Produktes sind gegenseitig deckungsfähig, so dass Minderaufwendungen für Mehraufwendungen genutzt werden können. Hiervon ausgenommen sind: - Personalaufwendungen, - Versorgungsaufwendungen, - Verrechnungspositionen aus internen Leistungsbeziehungen und - bilanzielle Abschreibungen Eine automatische Deckungsfähigkeit ist i.d.r. im Buchungssystem (SAP) hinterlegt. Innerhalb eines Produktes können realisierte Erträge, die über den Planansatz hinausgehen, für Mehraufwendungen genutzt werden. Hiervon ausgenommen sind: - Verrechnungspositionen aus internen Leistungsbeziehungen und - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Sofern der Produktsaldo nicht verschlechtert wird, entscheidet die Fachdienstleitung oder der Produktverantwortliche über die Inanspruchnahme von Deckungsmitteln. Inanspruchnahmen von Deckungsmitteln, die den Produktsaldo belasten, sind grundsätzlich unzulässig. Sie können nur dann ausnahmsweise durch die betreffende Geschäftsbereichsleitung genehmigt werden, wenn - die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit von der Fachdienstleitung oder dem Produktverantwortlichen dargelegt wird und - eine Deckung innerhalb des Geschäftsbereiches erfolgen kann. Für Verschlechterungen des Produktsaldos, die nicht durch diese Ausnahmeregelung aufgefangen werden können, muss rechtzeitig ein Antrag auf überplanmäßige oder außerplanmäßige Haushaltsüberschreitung gestellt und durch den Kämmerer genehmigt werden. b) investiv Innerhalb eines Produktes sind investive Ein- und Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. Mehreinnahmen können für Mehrausgaben und Minderausgaben für Mehrausgaben verwandt werden. Zweckgebundene Mehreinnahmen dürfen nur zweckentsprechend genutzt werden. Sofern der Produktsaldo nicht verschlechtert wird, entscheidet die Fachdienstleitung oder der Produktverantwortliche über die Inanspruchnahme von Deckungsmitteln. Inanspruchnahmen von Deckungsmitteln, die das Produktsaldo belasten, sind grundsätzlich unzulässig. Sie können nur dann ausnahmsweise durch die betreffende Geschäftsbereichsleitung genehmigt werden, wenn - die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit von der Fachdienstleitung oder dem Produktverantwortlichen dargelegt wird und - eine Deckung innerhalb des Geschäftsbereiches erfolgen kann. Für Verschlechterungen des Produktsaldos, die nicht durch diese Ausnahmeregelung aufgefangen werden können, muss rechtzeitig ein Antrag auf überplanmäßige oder außerplanmäßige Haushaltsüberschreitung gestellt und durch den Kämmerer genehmigt werden.

Seite 6 2) Personalkostenbudget Alle Personal- und Versorgungsaufwendungen sind untereinander deckungsfähig. 3) Schulbudgets Aufwendungen für Schulen, die von diesen eigenverantwortlich bewirtschaftet werden, können entgegen der bisherigen Regelungen nicht für investive Ausgaben verwendet werden. Ebenso können investive Ausgaben nicht zur Deckung von konsumtiven Aufwendungen herangezogen werden. 4) Budget Neue Medien Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren aus Sonderbeständen der Bibliothek (Vertragsgegenstandsart 3340) können für Mehraufwendungen des Festwertes Medien (7.000149) verwendet werden. Im Antrag auf Inanspruchnahme von Deckungsmitteln, mit dem die Mehrerträge auf den Festwert verschoben werden sollen, ist die für die Mehrerträge ab 2013 eingerichtete Kostenstelle als Sender anzugeben. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Wesel mit Schreiben vom 21.03.2018 angezeigt worden. Der Landrat hat mitgeteilt, dass gegen die Veröffentlichung keine Einwände erhoben werden. Die Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und Anlagen liegt zur Einsichtnahme im Rathaus beim Fachdienst 2.1 Haushalt und Steuern, Platz d Agen 1, Zimmer 222, während der Dienststunden öffentlich aus. Dinslaken, den 09.05.2018 gez. Dr. Michael Heidinger Bürgermeister