Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten in Nordrhein-Westfalen Landesjugendhilfeausschuss 30. April 2013 in Köln Präsentationsvorlage Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Tanja Buck Koordination Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten in NRW Referentin für Erzieherische Hilfen Der Weg zur Projektausschreibung Gefangenenmord in der Justizanstalt in Siegburg, 2008 Enquetekommission Prävention des Landtags Nordrhein-Westfalen, September 2008 März 2010 1. Erkennung und Beseitigung von strukturellen Risikofaktoren für Jugenddelinquenz 2. Die optimierte Ausgestaltung von bestehenden Konzepten und neuen Maßnahmen der Strafe und Erziehung delinquenter Jugendlicher Gespräche Freie Wohlfahrtspflege und Justizministerium zur Umsetzung der Enquete Förderung durch das Justizministerium Nordrhein-Westfalen ab Oktober 2012 befristet bis 2017 Seite 2
Jugendgerichtsgesetz (JGG) Erziehungsmaßregeln Zuchtmittel Weisungen (z.b. Aufenthaltsort, Arbeit, Sozialtraining) Hilfen zur Erziehung (gem. 30, 34 SGB VIII) Verwarnung Auflagen (z.b. Sozialstunden) Jugendarrestvollzug; bis 4 Wochen, keine Vorstrafe Jugendstrafe Bild: Jugendarrestanstalt Remscheid Seite 3 Jugendarrest als erzieherische Maßnahme Arrestanten Jugendliche (14 und noch nicht 18 Jahre zur Tatzeit) Heranwachsende (18 und noch nicht 21 Jahre zur Tatzeit) Personelle Ausstattung der Arreste Vollzugsleitung (Jugendrichter) Sozialdienst Allgemeiner Vollzugsdienst Aufgabe: Pädagogische Gestaltung des Arrest neu: Übergangsmanagement (freie Träger) Bild: Arrestraum, JAA Remscheid Seite 4
Jugendarrestanstalten Bottrop (37 Plätze) Düsseldorf (60 Plätze) Lünen (43 Plätze) Remscheid (70 Plätze) Wetter (49 Plätze, weibl. Arrestanten) Bild oben: JAA Lünen, Bild unten: JAA Bottrop Seite 5 Projektdesign Übergangsmanagement als Teilaspekt der pädagogischen Gestaltung des Jugendarrestes Vorbereitung und Begleitung des Übergangs der Arrestanten zurück in die Heimatkommune Fallbezogenes Übergangsmanagement, ab Oktober 2012 bis 2017 Je 0,5 VK Übergangsmanagement für die Jugendarrestanstalten Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid, Wetter durch einen freien Träger mit Kompetenzen in der Jugend- und Straffälligenhilfe Dauerarrestanten ab 2 Wochen Arrest Landeskoordination, befristet auf 2 Jahre 2 x 0,5 VK durch Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Zusammenarbeit mit den JAA, Aufbau von Netzwerken vor Ort, Aufbau einer Adressdatenbank Seite 6
Jugendarrestvollzugsgesetz NRW Verbesserung der rechtlichen Stellung der Jugendlichen, Förderung und Erziehung der Jugendlichen pädagogische Ausgestaltung insbesondere des Dauerarrests; erneute Straffälligkeit vermeidende Ausgestaltung des Arrestvollzuges bessere personelle Ausstattung der Jugendarrestanstalten Sozialdienst 1,0 VK, Allgemeiner Vollzugsdienst 3,0 VK, 10 WS Psychologie extern je Arrestanstalt erzieherische Gestaltung Soziale Trainingskurse, Gruppenarbeit, Einzelgespräche, Gemeinschaftsveranstaltungen, altersgerechte gemeinnützige Beschäftigung, Freizeitgestaltung, Sport, Vermittlung stabilisierender Kontakte, Fähigkeiten und Begabungen wecken und fördern Verabschiedet im Landtag am 24.04.2013 Seite 7 Jugendarrestvollzugsgesetz NRW 5 Erziehungsplan zur Vermeidung von Straffälligkeit Jugendhilfe soll einbezogen werden Bericht der Jugendgerichtshilfe berücksichtigen die Personensorgeberechtigten sind einzubeziehen, wenn dies für die Entwicklung der Jugendlichen förderlich ist und die Dauer des Jugendarrestes dies zulässt 9 Kontakte, Anlaufstellen Kontakte zu Jugendhilfe, außervollzuglichen Organisationen, Bildungsstätten ermöglichen Die Bedeutung der nachsorgenden Betreuung vermitteln, Kontakt frühzeitig und regelmäßig herstellen 24 Schlussbericht, Entlassungsgespräch Verlauf Jugendarrest, angebotene Maßnahmen, wahrgenommene Maßnahmen Bereitschaft zur Mitarbeit sowie Angebote / Maßnahmen nach 9 (Kontakte und Anlaufstellen) Bericht für Vollzugs- und Strafakten, Jugendgerichtshilfe, Jugendlicher, Personensorgeberechtigte und der ambulante Soziale Dienst der Justiz (bei bestehenden Bewährungsauflagen) Seite 8
Arrestanten Voraussetzung Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und Schweigepflichtentbindung der Übergangsmanager Zahlreiche junge Volljährige, die bereits Hilfen zur Erziehung und andere Maßnahmen durchlaufen haben Multiproblemlagen: Drogen, psychische Auffälligkeiten, Schulden (15.000-20.000,- Euro), Wohnungslosigkeit, fehlende Anbindung (Schule, Ausbildung) 20% der Arrestanten folgen der Ladung zum Arrestantritt (beispielhaft im Januar 2013) Praxis der Jugendgerichte in der Anwendung des Arrest unterschiedlich Jugendarrest als Beugearrest bei nicht geleisteten Auflagen / Sozialstunden Seite 9 Aufbau örtlicher Netze für die Jugendarreste Unter Einbeziehung der bereits bestehenden Strukturen und Zusammenarbeit zwischen Jugendarrestanstalt und örtlichen Partnern sollen auf örtlicher Ebene insbesondere die folgenden Ansprechpartner sensibilisiert werden Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Straffälligenhilfe Jugendämter Jugendgerichtshilfe Träger und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe Arbeitsagentur / Jobcenter Polizei Justiz Besondere Projekte Seite 10
Aufbau einer Adressdatenbank Mit den alten und neuen Partnern aus den Herkunftskommunen der Arrestierten sollen für die JAAen nutzbare Daten zusammengeführt werden, die im Einzelfall eine verbesserte Grundlage für die Weitervermittlung der ehemaligen Arrestanten ermöglicht. Vorüberlegungen: Einrichten eines Online-Portals zu Verlinkung bestehender Datenbanken sowie Texte zur Information über das Übergangsmanagement Seite 11 Zusammenarbeit mit den Jugendarrestanstalten Die Absprache und Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitenden in den beteiligten Jugendarrestanstalten und mit dem Koordinator des Gesamtprojektes ist in der Anfangsphase wesentliche Grundlage der Landeskoordination. das Verfahren vor Ort wird konkretisiert: Entwicklung von Standards zur Zusammenarbeit zwischen Justiz und freien Trägern, z. B. Teamsitzungen anhand von Einzelfällen werden beispielhaft Netzwerkstrukturen erarbeitet Bilder: JAA Wetter JAA Düsseldorf Seite 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Tanja Buck Geschäftsbereich Soziales und Integration Koordination Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten in NRW Telefon: 0211 6398 291 Telefax: 0211 6398 299 E-Mail: t.buck@diakonie-rwl.de Eddy Hullegie c/o VIP Münster Koordination Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten in NRW Telefon: 0176 84667501 E-Mail: hullegie@vip-muenster.de