ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS

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Transkript:

ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2018 Für Versicherte bis Alter 49 oder mit Eintritt in die BVK ab 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES.

Liebe Leserin, lieber Leser Ihre Vorsorge ist wichtig. Deshalb informieren wir Sie jährlich mit dem Vorsorgeausweis über die Entwicklung Ihres persönlichen Sparguthabens bei der BVK. Für Sie sind einerseits Ihr aktuelles Vermögen auf dem BVK-Sparkonto sowie andererseits die voraussichtliche Entwicklung des Sparguthabens bis zu Ihrer Pensionierung besonders relevant. Beides ist auf dem beiliegenden Vorsorgeausweis abgebildet. Dieses Merkblatt soll Ihnen ermöglichen, die für Sie wichtigen Informationen einfach und schnell dem Vorsorgeausweis zu entnehmen und zu interpretieren. Unter www.bvk.ch/beiträge können Sie Ihre individuelle Beitragsvariante für das Folgejahr wählen und die Höhe Ihrer Sparbeiträge Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Mit der Variante «Top» können Sie beispielsweise höhere monatliche Beiträge auf Ihr BVK-Sparkonto leisten und damit schneller sparen, was sich wiederum positiv auf Ihre künftigen Altersleistungen auswirkt. Wir freuen uns, Sie auf Ihrem beruflichen und privaten Weg begleiten zu dürfen. Freundliche Grüsse Thomas R. Schönbächler Vorsitzender der Geschäftsleitung Auf der Webseite finden Sie unter www.bvk.ch/merkblätter diverse Merkblätter mit weiterführenden Informationen sowie unter www.bvk.ch/berechnungstools ein Programm, mit dem Sie Ihre Altersrente durch Eingabe Ihrer persönlichen Zinserwartung jederzeit simulieren können.

P.P. CH 8090 Zürich, BVK, Postfach Post CH AG Persönlich Herr Max Muster Musterweg 9 9999 Musterdorf MUSTER Passwort Beiträge: XXXXXXXXX 1 2 4 5 6 7 8 9 Vorsorgeausweis (Hauptvorsorge) Persönliche Daten Geburtsdatum Anrechenbarer Jahreslohn in CHF Alter bei Erstellung Vorsorgeausweis Aktueller Beschäftigungsgrad Beitragsdaten in CHF Versicherter Lohn Beiträge vom versicherten Lohn Sparbeitrag (Beitragsvariante «Standard») Arbeitgeber Gemeindeverwaltung 1 Legende: siehe «Erklärungen zum Vorsorgeausweis» 59 281 Arbeitnehmer Arbeitgeber Total 10,00 % 15,00 % 25,00 % 5 928.00 8 892.00 14 820.00 Risikobeitrag 0,80 % 1,20 % 2,00 % 474.00 711.60 1 185.60 Entwicklung Sparguthaben in CHF Sparguthaben per Ende Vorjahr 1 % Zinsen + 115 896.15 386.30 Abweichung vom BVG-Zins 0.00 Sparbeiträge Sparguthaben per Erstellung Vorsorgeausweis Information zum Sparguthaben in CHF Maximal möglicher Vorbezug + = 4 940.00 121 222.45 121 222 Davon BVG-Anteil 95 349.65 Maximal möglicher Einkauf Voraussichtliche Altersleistungen in CHF 204 290 Pensionierung im Alter 60 61 Sparguthaben 417 804 443 351 62 63 469 410 495 989 64 65* * Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften 523 100 550 753 440 457 Die Höhe der Altersrente kann im Berechnungstool unter www.bvk.ch mit Ihrer persönlichen Zinserwartung berechnet werden. Leistungen im Todesfall pro Jahr in CHF Ehegatten-/Partnerschaftsrente Waisenrente pro Kind Einmaliges Kapital, falls kein Rentenanspruch Informationen Vorsorgeausweis erstellt aufgrund... 12.06.1972 83 956 45 / 10 100,00 % Leistungen bei Invalidität pro Jahr in CHF 23 712 Invalidenrente (bis Alter 65) 35 569 7 114 Invaliden-Kinderrente pro Kind 7 114 118 562 3 10

1 Passwort Beiträge Mit diesem Passwort können Sie sich unter www.bvk.ch/beiträge einloggen und Ihre bevorzugte Beitragsvariante wählen. Die BVK bietet ihren Versicherten die Wahl zwischen drei Beitragsvarianten: «Basis», «Standard» und «Top». 5 Beiträge vom versicherten Lohn Die Sparbeiträge dienen Ihrer Altersvorsorge. Sie werden monatlich Ihrem persönlichen BVK-Sparkonto gutgeschrieben. Mit den Risikobeiträgen werden die Leistungen bei Invalidität und Tod finanziert. Noch keine persönliche Beitragsvariante gewählt? Treffen Sie Ihre Wahl für das Folgejahr bis zum 30. November unter www.bvk.ch/beiträge Die Finanzierung der monatlichen Beiträge an die BVK wird von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Ihr Arbeitgeber leistet 60 % der anfallenden Risiko- und Sparbeiträge und Sie 40 % (Beitragsvariante «Standard»). 2 Persönliche Daten Beim anrechenbaren Jahreslohn handelt es sich um den vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreslohn oder den auf ein Jahr umgerechneten Monatslohn. Dieser beinhaltet auch regelmässige Zulagen. Unregelmässige Zulagen werden nicht versichert. 3 Arbeitgeber Anhand der hochgestellten Zahl können Sie erkennen, ob Ihr Arbeitgeber bestimmte Vorsorgeleistungen ausgeschlossen hat: 1 Vorzeitige Entlassung altershalber ausgeschlossen 2 Überbrückungszuschuss ausgeschlossen 3 Beides 1 und 2 ausgeschlossen Keine Zahl: beides nicht ausgeschlossen 4 Beitragsdaten in CHF Der versicherte Lohn ist eine zentrale Grösse für Ihre Vorsorge bei der BVK. Er ist einerseits Grundlage für die Berechnung der Risiko- und Sparbeiträge und gleichzeitig die Berechnungsbasis für Vorsorgeleistungen im Invaliditäts- und Todesfall. Der versicherte Jahreslohn entspricht Ihrem anrechenbaren Jahreslohn, abzüglich des Koordinationsabzugs. Der Koordinationsabzug verhindert, dass dieselben Lohnanteile gleichzeitig von der AHV/IV und der BVK versichert werden. 2018 beträgt der Koordinationsabzug bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % 24 675 CHF. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad berechnet. 6 Entwicklung Sparguthaben in CHF Dieser Absatz informiert Sie über die Kontobewegungen. Bei Zahlungseingängen und -ausgängen handelt es sich bspw. um: Sparbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber(n) persönliche Einkäufe eingebrachte Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen Vorbezüge bzw. Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) Zahlungseingänge oder -ausgänge aufgrund Ehescheidung Zahlungseingänge und -ausgänge der Vorjahre werden hier nicht aufgeführt. Sie sind im Sparguthaben per Ende Vorjahr enthalten. Die Höhe der Zusatzverzinsung oder Minderverzinsung ist abhängig vom Deckungsgrad und wird jährlich festgelegt. Da der Deckungsgrad per 31. Dezember 2017 100 % beträgt, wird Ihr BVK-Sparkonto ab Mitte 2018 für mindestens ein Jahr doppelt so hoch verzinst. Beim BVG-Anteil handelt es sich um Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Mindestaltersguthaben. Umwandlungssatz Das persönliche Sparguthaben wird bei der Pensionierung mit dem Rentenumwandlungssatz in eine lebenslange Altersrente umgerechnet. Sparguthaben Umwandlungssatz Sparguthaben Jährliche Altersrente auf Lebzeit ab Alter 21 Pensionierung

7 Information zum Sparguthaben in CHF Maximal möglicher Vorbezug: Dieser Wert informiert Sie über den maximal zum Bezug möglichen Betrag für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (WEF). Maximal möglicher Einkauf: Entspricht der Höhe der maximal möglichen persönlichen Einkäufe in die BVK zur Verbesserung der Altersrenten. Die ausgewiesene Position informiert Sie, für welchen Betrag Sie sich noch einkaufen könnten. Wenn Sie einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigt haben, wird der Wert mit «0» angegeben, weil ein persönlicher Einkauf erst möglich ist, wenn ein Vorbezug für Wohneigentum zurückbezahlt wurde. 8 Voraussichtliche Altersleistungen in CHF Bei den aufgeführten Sparguthaben für die Pensionierungsalter handelt es sich um hochgerechnete Werte. Für die Berechnung dieser Werte werden zwei unterschiedliche Zinssätze verwendet, ein kurzfristiger und ein langfristiger. Der kurzfristige Zinssatz wird jährlich aktualisiert und gilt im Rahmen dieser Hochrechnung jeweils für die nächsten fünf Kalenderjahre. Er beläuft sich zurzeit auf 1 %. Der langfristige Zins beläuft sich auf 2 % und gilt ab dem sechsten Kalenderjahr bis zum jeweiligen Pensionierungsalter. 9 Leistungen im Todesfall pro Jahr in CHF Die Ehegatten-/Partnerschaftsrente beträgt 40 % des letzten versicherten Lohnes. Sie wird bis zum Zeitpunkt ausgerichtet, in dem die verstorbene Person 65 Jahre alt geworden wäre. Danach wird die Rente auf Basis des weitergeführten Sparguthabens neu berechnet. Die Waisenrente beträgt 12 % des letzten versicherten Lohnes. 10 Leistungen bei Invalidität pro Jahr in CHF Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 60 % des versicherten Lohnes; bei Teilinvalidität (zwischen 25 % und 69 %) wird die Rente entsprechend reduziert. Sie wird längstens bis zum Erreichen des 65. Altersjahres ausgerichtet. Danach erfolgt die Auszahlung einer neu berechneten Altersrente. Die Invaliden-Kinderrente beträgt bei Vollinvalidität der versicherten Person 12 % des letzten versicherten Lohnes. Hohe Leistungen bei Invalidität und Tod 100 % Für die Berechnung der jährlichen Altersrente wird das Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung mit einem Umwandlungssatz in eine Altersrente umgerechnet. Unter www.bvk.ch/ berechnungstools können Sie Ihre Altersrente mit Ihrer persönlichen Zinserwartung berechnen. Die Position Sparguthaben beziffert das Kapital, welches im entsprechenden Alter vorhanden ist. Beim Sparguthaben ohne künftige Zinsgutschriften werden die Zinsgutschriften nicht berücksichtigt. 60 % 40 % Versicherter Lohn Berufs- oder Erwerbsinvalidenrente Ehegatten- oder Partnerschaftsrente Weiterführende Informationen finden Sie unter www.bvk.ch/merkblätter. Wichtige Merkblätter sind: «Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung», «Verpfändung im Rahmen der Wohneigentumsförderung», «Persönlicher Einkauf», «Altersleistungen», «Hinterbliebenenleistungen», «Leistungen bei Invalidität».

Haben Sie Fragen zum Vorsorgeausweis? Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer berät Sie gerne. Angestellte des Kantons und von Bildungsinstitutionen (ohne Schulgemeinden): 058 470 45 45 Alle anderen Angestellten: 058 470 44 44 Fragen zu Invalidenleistungen: 058 470 44 80 Impressum BVK Obstgartenstrasse 21 8090 Zürich www.bvk.ch