Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbauvorhaben am Beispiel Schleswig-Holstein Jörg Rassmus GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung Stuthagen 25 24113 Molfsee 04347 / 999 73-0 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 1
Hintergrund Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein auf 1,8 % der Landesfläche rd. 3000 WEA mit 4 GW Leistung Ausbau der Windkraft offshore in den Clustern HelWin und SylWin mit rd. 1,4 GW Leistung (Baubeginn 2014) Umfangreiche Netzausbaumaßnahmen in Schleswig-Holstein erforderlich: Ausbau Höchstspannungsnetz, u.a. Neubau Westküstenleitung 380 kv Ausbaumaßnahmen im Verteilnetz (110kV) Anbindung der Offshore-Windparks Geplanter Interkonnektor ( NordLink ) nach Norwegen mit 1,4 GW Leistung Geplante HGÜ-Verbindungen nach Süddeutschland ( SüdLink ) Normierung des Verfahrens zur Eingriffsermittlung (Freileitungen) erforderlich 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 2
Planungsvorgabe Eingriffsbewertung von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen Bau, Ertüchtigung und Optimierung sowie Unterhaltung Zwischen dem Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) als oberste Naturschutzbehörde abgestimmte Methodik zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs Stand Januar 2014 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 3
Wirkfaktoren Baubedingte Beeinträchtigungen i.d.r. nicht erheblich (Baustraßen, Baumaschinen etc.) Visuelle Überformung (ausgelöst i.w. durch die Maste) Verlust/Beeinträchtigung von Landschaftsbildelementen (Schneisen in flächigen oder linearen Gehölzen wie z.b. Alleen) 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 4
Vorbelastung Verminderte Wirksamkeit bei entsprechenden Vorbelastungen 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 5
Bündelung Verminderung der Wirkung durch Bündelung 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 6
Wirkfaktoren Reichweite und Intensität der Wirkung abhängig von Masthöhe u. Mastform 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 7
Empfindlichkeit Verminderte Empfindlichkeit bei vorhandenen Sichtverschattungen 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 8
Sichtachsen Im Regelfall beim Schutzgut Kultur- und Sachgüter bewertet 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 9
Bewertung des Landschaftsbildes Betrachtungsraum Korridor (UVS, ROV) bzw. Wirkraum (LBP) (15fache Masthöhe = subdominante Wirkzone) Abgrenzung von einheitlichen Landschaftsbildräumen im Wirkraum/Korridor Landschaftsbildwert: Generelle strukturelle Ausstattung des Landschaftsbildes Naturraumtypische Eigenart (Landschaftselemente, Nutzungsstruktur, Naturnähe) Empfindlichkeit: Anteil sichtverschatteter Bereiche Relief sichtverschattenden Strukturen (v.a. Gehölze) Ermittlung von dominanten Vorbelastungen Lokale Störwirkungen, die die Erlebbarkeit minimieren, werden mit dem Landschaftsbildwert überlagert Visuelle, akustische oder olfaktorische Wirkungen 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 10
Bewertung des Landschaftsbildes Korridor: 6 km Wirkraum: 1,5 km 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 11
Bewertung der Landschaftbildräume 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 12
Bewertung dominanter Vorbelastungen Dominante Vorbelastungen vermindern den Landschaftsbildwert um eine Stufe 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 13
Bewertung der Empfindlichkeit Der Faktor für die Sichtverschattung bildet den Anteil der Flächen ab, von denen eine Blickbeziehung zur Freileitung möglich ist Die Sichtverschattungen gehen nicht in die Bewertung des Landschaftsraums (und damit in die Linienfindung) ein Hochwertige Landschaftsbildräume werden trotz ggf. geringer Empfindlichkeit möglichst umgangen Vorhandene Sichtverschattungen minimieren den Kompensationsbedarf 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 14
Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen Aufgrund der Höhe der Masten sind die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nicht ausgleichbar Ersatzzahlung, abhängig von Landschaftsbildwert Empfindlichkeit (Sichtbarkeit) Eingriffsschwere (Abhängig von der Masthöhe, Faktor h/50) Leitungslänge Berechnung der Ersatzzahlung je Spannfeld Leitungslänge [km] x LB-Wert x Faktor Sichtbarkeit x Eingriffsschwere x Grundstückspreis pro ha Beispielrechnung: Kompensationsbedarf für 10 km Freileitung, Masthöhe 50 m x Grundstückspreis 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 15
Sonstiges Die Kompensation wird zu 80% den Masten und zu 20 % den Leiterseilen zugeschlagen (d.h., bei Masterhöhungen wird 80 % der Kompensation berechnet) Unterschiedliche Masttypen bleiben bei der Kompensationsermittlung unberücksichtigt Erdseilmarkierungen bleiben bei der Kompensationsermittlung unberücksichtigt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17.6.2014 J. Rassmus: Inwertsetzung des Landschaftsbildes bei Netzausbaumaßnahmen 16