Protokoll. FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Kölpinsee und Nordteil Fleesensee 3. öffentliche Informationsveranstaltung

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Transkript:

Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2441-303 3. öffentliche Informationsveranstaltung Datum / Zeit Ort Teilnehmer 15.11.2011 / 10.00 bis 13:00 Uhr Naturparkstation NP Nossentiner/ Schwinzer Heide, Karow (Karower Meiler) 28 Personen entsprechend anhängender Teilnehmerliste (interessierte Bürgerinnen und Bürger, Behördenvertreter, Flächennutzer, Vertreter der Verbände und Vereine) Für den Auftraggeber (StALU Mecklenburgische Seenplatte): Frau Schultz, Frau Hoyer Für die Auftragnehmer (UmweltPlan GmbH Stralsund/Güstrow): Herr Hahne, Frau Sluschny Moderation: Frau Lutosch (mediation/moderation/trainings) TOP 1 Begrüßung und Eröffnung (StALU Mecklenburgische Seenplatte, Dienstsitz Neubrandenburg) Frau Schultz (StALU Mecklenburgische Seenplatte, Dienstsitz Neubrandenburg) begrüßt die Anwesenden zur dritten und damit letzten Informationsveranstaltung im Rahmen der Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2441-303. Die Mitarbeiter des mit der Planung beauftragten Büros werden kurz vorgestellt. Frau Lutosch erläutert das Ziel der Veranstaltung und bittet die Anwesenden, sich in die ausgelegte Teilnehmerliste einzutragen. Anliegen der Informationsveranstaltung ist es, die vom Planungsbüro aus naturschutzfachlicher Sicht fachlich vorbereiteten und im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen sowie Einzelgesprächen mit den jeweils beteiligten Flächennutzern erörterten und abgestimmten Maßnahmen vorzustellen. Es besteht die Möglichkeit der Stellungnahme zu den vorgestellten Maßnahmen. Die Präsentation des Planungsbüros, das Protokoll zur Veranstaltung sowie die ausgehängten Karten werden unter folgender Internetadresse zum Nachlesen und Download bereitgestellt: http://ffh.umweltplan.de/ (Informationsportal FFH-Managementplanung der UmweltPlan GmbH Stralsund/ Güstrow). Das Protokoll wird darüber hinaus per E-Mail oder bei Bedarf per Post an die Teilnehmer versandt. 1

TOP 2 Planungsprozess und Ergebnisse der Managementplanung für das FFH- Gebiet DE 2441-303 (vgl. Präsentation) (UmweltPlan GmbH Stralsund/ Güstrow) Herr Hahne begrüßt die Anwesenden im Namen von UmweltPlan und gibt in Rückschau auf die vorangegangenen Veranstaltungen einen kurzen Überblick zu den Grundlagen und Zielen der FFH-Managementplanung. Anhand des Planungsprozesses erläutert Herr Hahne anschließend die Ergebnisse der Planung. Neben einer kurzen Gebietsbeschreibung mit den aktuell erfassten Lebensraumtypen und Arten sowie dem abgeleiteten Handlungsbedarf entsprechend der Erhaltungsziele stehen die Maßnahmen im Vordergrund der Darstellung. Die Einzelmaßnahmen werden beschrieben, das jeweilige Ziel erläutert und Informationen zum Abstimmungsstand gegeben. Mögliche Instrumente zur Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen werden benannt. Abschließend gibt Herr Hahne einen kurzen Ausblick auf die weiteren Schritte, die im Wesentlichen die Fertigstellung der Entwurfsfassung sowie die anschließende Prüfung und Abstimmung des Entwurfs durch das StALU Mecklenburgische Seenplatte, das LUNG M-V sowie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V umfassen. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen bestätigt das Ministerium als oberste Naturschutzbehörde abschließend den FFH-Managementplan und erlässt diesen als Fachgrundlage der Naturschutzverwaltung. Mitte des Jahres 2012 wird die Planung abgeschlossen und öffentlich bekannt gegeben. TOP 3 Diskussion Folgende Fragen, Anmerkungen und Hinweise werden entgegengenommen und entsprechend beantwortet und diskutiert. Fragen und Anmerkungen zu den vorgestellten Maßnahmen: Frischwiese am SO-Ufer Kölpinsee Erhalt der extensiven Grünlandnutzung: Die Gemeinde Klink weist darauf hin, dass gemäß Flächennutzungsplan am SO-Ufer des Kölpinsees im Bereich der Badestelle und der als LRT ausgewiesenen Grünlandfläche ein Sondergebiet zur künftigen touristischen Entwicklung ausgewiesen und dies zu berücksichtigen ist. Angedacht ist die Entwicklung eines Zeltplatzes oder einer Ferienhaussiedlung. Weiterhin plant die Gemeinde einen wassergebundenen Radweg in Ufernähe zwischen Klink und Grabenitz. 2

Antwort (UmweltPlan): Die Ausweisung als Sondergebiet im FNP wird geprüft. Die Weiterführung des Badebetriebes in der aktuellen Form stellt kein Problem dar. Eine Bebauung oder Nutzung als Zeltplatz ist aus FFH-Sicht kritisch zu beurteilen. Die Vorhaben sind genehmigungspflichtig und gemäß 34 BNatSchG auf FFH- Verträglichkeit zu prüfen. Antwort (StALU MS): Wenn die konkrete Planungsabsicht seitens der Gemeinde besteht, ist frühzeitig der Kontakt zum StALU MS aufzunehmen. Im Einzelfall können, wenn möglich, Flächen innerhalb des FFH-Gebietes kompensiert werden. Kölpinsee, Fleesensee und Obere Seen insgesamt Überregionales Konzept zur naturverträglichen Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr: Die Gemeinde Klink ist hinsichtlich der touristischen Entwicklung der Seen auf Kooperation bedacht. Für ein Konzept sind in erster Linie die drei Gemeinden an einen Tisch zu holen. Antwort (UmweltPlan): Da aktuell die Managementplanung für den Plauer See läuft und für die Müritz in Planung ist, ist es sinnvoll, die touristische Entwicklung auch überregional zu betrachten. Grabensystem im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung): Dem WBV Müritz ist es wichtig, dass die Aussagen des zwischenzeitlich stattgefundenen Vor-Ort-Termins zur Grabenunterhaltung im Bereich Blüchersches Bruch und Grabenitz mit der GNL e.v. im Managementplan berücksichtigt werden. Dies umfasst u.a. die Option der Gewässerunterhaltung bei Starkregen. Antwort (UmweltPlan): Das Protokoll zum Termin wird Bestandteil des FFH- Managementplans. Kölpinsee, Jabeler See Prüfung und ggf. Optimierung der bestehenden Austonnung der NSG-Grenzen: Der Jabeler See ist ein Gewässer 2. Ordnung. Damit ist der Landkreis zuständig. Bezogen auf die Austonnung der NSG-Grenze ist das StALU MS und nach dem 01.07.2012 der Landkreis zu beteiligen. Sonstiges: In Bezug auf die letzte Veranstaltung, speziell zu den Defiziten des Steinbeißers, wird darauf hingewiesen, dass nicht nur der Motorbootsverkehr, sondern die Freizeitschifffahrt insgesamt als Beeinträchtigung/ Defizit benannt werden sollte. 3

Antwort (UmweltPlan): Dies wird geprüft und im Managementplan entsprechend formuliert. Werden bestehende Nutzungen und Planungen im FFH-Managementplan aufgeführt? Antwort (UmweltPlan): Ja. Es erfolgt eine Beschreibung der verschiedenen Nutzungen, eine Aufnahme der bestehenden Planungen und geplanten Vorhaben im Text sowie eine kartographische Darstellung. Wie aktuell sind die Trophiedaten der Seen, die zur Bewertung herangezogen wurden? Nicht immer ist nährstoffärmer auch wirklich besser, bspw. Rückgang der Fangerträge in der Fischerei. Nährstoffreichere Gewässer sind aufgrund ihrer Artenausstattung ebenfalls wertvoll. Inwieweit wurde der Zustand der Uferzonen kartiert? Antwort (UmweltPlan): Bei den Seen > 50 ha wurden für die Bewertung der Erhaltungszustände Daten zum Wasserchemismus und zur Uferstruktur aus den Erhebungen gemäß der EU-WRRL herangezogen. Wie aktuell die Daten sind, muss bei bestehendem Interesse nachgesehen werden. In dieser Region haben naturgemäß mesotrophe Seen überwogen. Der Kölpinsee ist aktuell mesotroph; einen oligotrophen Zustand zu erreichen, ist nicht realistisch und entspräche auch nicht der natürlichen Trophie. Wichtig ist aber, die Nährstoffeinträge zu reduzieren, da sich der derzeit noch gute Zustand des Kölpinsees an der unteren Bewertungsgrenze befindet. Wenn jetzt ein Tourismuskonzept erarbeitet werden soll, wäre es wichtig, auf bestehende lokale Initiativen zu dem Thema zurückzugreifen, ähnlich wie es schon in der thematischen Arbeitsgruppe vorgeschlagen wurde. Antwort (StALU MS): Zu den thematischen Arbeitsgruppen hatten wir auch den Tourismusverband eingeladen. Der Vorschlag aus der thematischen Arbeitsgruppe ist im entsprechenden Protokoll mit aufgeführt, und die Protokolle werden auch Anhang der Managementplanung. Gibt es nach der aktuellen Bewertung der Erhaltungszustände (Momentaufnahme) zukünftig ein Monitoring, das die Entwicklung verdeutlicht? Werden auch natürliche Prozesse berücksichtigt? Bspw. kam es durch den starken Winter und die Eisschicht zur Phosphatanreicherung in der Müritz. Wie wird gehandelt, wenn sich der Zustand verschlechtert; welche Auswirkungen hat das auf die Nutzungen? Antwort (UmweltPlan): Ein Kriterium bei der Bewertung des Zustandes ist die Bioindikation anhand der Vegetation, die sich aufgrund von jährlichen Ereignissen, z.b. viel Niederschlag, nicht so schnell ändert. Wurde formal eine Verschlechterung 4

des Zustandes seit der Gebietsmeldung 2004 (Standarddatenbogen) festgestellt, unterliegt diese einer Plausibilitätsprüfung. Hat sich der Zustand tatsächlich verschlechtert oder beruhte die Bewertung damals bspw. auf unzureichenden Daten oder auf einer nicht vergleichbaren Bewertungsmethodik? Wenn die Verschlechterung von Erhaltungszuständen nicht auf Nutzungen zurückzuführen ist, und man die Ursachen nicht beeinflussen kann, kann man an dieser Stelle nicht reagieren. Antwort (StALU MS): Der fertige FFH-Managementplan ersetzt die Angaben aus dem Standarddatenbogen. Alle sechs Jahre erfolgt die Meldung der Erhaltungszustände an die EU. Die nächste Meldung erfolgt im Jahr 2013. Der Jabeler See und der Verbindungskanal zwischen Kölpinsee und Jabeler See sind Gewässer 2. Ordnung, zuständig ist der Landkreis. Für den Kanal liegt eine Allgemeinverfügung vor, die nur noch bis 2012 gültig ist. Ab dem Jahr 2013 muss eine neue Regelung gefunden werden. Gibt es Überlegungen, den Bootsverkehr zu sperren? Unterhaltungsmaßnahmen sind erforderlich, um den Bootsverkehr zu gewährleisten. Wie gehen wir FFH-verträglich vor? Antwort (StALU MS): Der Verbindungskanal ist Bestandteil des NSG Damerower Werder. Die NSG-VO bildet die rechtliche Grundlage. Antwort (UNB): Eine neue Befahrensregelung muss erarbeitet werden. Dies ist nicht lösbar im Rahmen der FFH-Managementplanung. Vor Durchführung von Unterhaltungs-/ Baggerarbeiten ist eine FFH-Prüfung erforderlich. Wichtig ist, dass Landkreis, StALU und UNB diesbezüglich im Gespräch bleiben. Anmerkung (Teilnehmer): Vor einigen Jahren wurde der Verbindungskanal nach Prüfung der Verträglichkeit ausgebaggert. Anmerkung (WSA): Bezogen auf die Bundeswasserstraße sind vorgeschriebene Wassertiefen zur Gewährleistung der Schifffahrt einzuhalten. Für den Verbindungskanal wird empfohlen, eine Ufersicherung vorzunehmen, da ansonsten immer wieder Sediment nachrutscht. Es wird die Sorge geäußert, dass im FFH-Managementplan alles festgezurrt wird, obwohl noch viele Fragen offen sind. Es scheint deshalb nicht realistisch, dass der Plan bis Mitte des Jahres 2012 fertiggestellt ist. Haben wir nach Festlegung des Plans noch Handlungsspielraum? Stellt der Plan eine Richtlinie oder ein Gesetz dar? Antwort (UmweltPlan): Entsprechend den Vorgaben wurden die Lebensraumtypen und Art-Habitate erfasst und bewertet. Die Ergebnisse sind aufgrund vorgegebener 5

Erfassungs- und Bewertungsmethoden für jeden nachvollziehbar und unstrittig. Anhand der Beeinträchtigungen/ Defizite wurden anschließend Maßnahmen formuliert, die der Sicherung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes dienen. Die Maßnahmen wurden im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen mit den Nutzern vorabgestimmt. Bspw. sind die Pflegemaßnahmen abgestimmt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert jedoch in vielen Fällen eine gesonderte Detailplanung und Prüfung. 1 Das Tourismuskonzept als Maßnahme ist offen, Ergebnisse werden u.u. erst nach Fertigstellung des Managementplans erarbeitet; im Rahmen der FFH-Managementplanung wird nur festgelegt, dass es ein Konzept geben soll. Bezüglich der geäußerten Sorge, es würden Maßnahmen festgezurrt, die später nicht mehr geändert werden könnten, sei als Beispiel die Machbarkeitsstudie zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen erläutert. Da aktuell unsicher ist, woher und wodurch die Hauptnährstoffeinträge kommen, soll dies im Fortgang an die Managementplanung untersucht werden. Eine Maßnahmenableitung zum aktuellen Zeitpunkt wäre aufgrund der vorhandenen Unkenntnis über Nährstoffeinträge unseriös. Grundsätzlich gilt aber das Verschlechterungs- und Störungsverbot, das für die Schutzobjekte des FFH-Gebietes durchzusetzen ist. Antwort (StALU MS): Der FFH-Managementplan ist kein Gesetz und keine Verordnung und wird auch nicht durch das Kabinett beschlossen. Nach Bestätigung des Plans durch das Ministerium stellt dieser die verbindliche Fachgrundlage für die Naturschutzbehörden dar und hat damit indirekt Auswirkungen bzw. Rechtsverbindlichkeit. Die vorgestellten Maßnahmen sind Maßnahmenempfehlungen, von denen etliche auch noch genehmigungspflichtig sind. Ein großer Vorteil der Managementplanung ist, dass wir jetzt eine Datenlage haben, die es in der Form vorher nicht gab. Das erleichtert die weitere Beurteilung von Maßnahmen. Antwort (Teilnehmer): Der Managementplan stellt Leitlinien für das Handeln dar. Niemand kann dadurch enteignet werden. Antwort (StALU MS): Das ist korrekt. Sind Änderungen hinsichtlich rechtlicher Umsetzungsinstrumente vorgesehen? 1 Ergänzung zum Protokoll: Durch die Darstellung der Maßnahmen im Plan werden öffentlich-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen und privatrechtliche Zustimmungen nicht ersetzt (Standardtext in allen Managementplänen). 6

Antwort (UmweltPlan): Nein. Bestehende Regelungen (z.b. NSG-VO, Arten- und Biotopschutz) sind jedoch durchzusetzen. Der Naturpark Nossentiner/ Schwinzer Heide informiert darüber, dass ab dem nächsten Jahr die Naturparkplanung erfolgt und in diesem Rahmen ebenfalls eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Das Motto Alle an einen Tisch bleibt bestehen. Schlusswort Frau Schultz bedankt sich bei den Anwesenden für die aktive Teilnahme am Prozess und weist darauf hin, dass bis 2 Wochen nach Versand des Protokolls das Einreichen weiterer Stellungnahmen zu den vorgestellten Maßnahmen möglich ist (Versand an StALU MS). Nach Prüfung durch das StALU MS wird der Entwurf des FFH-Managementplans im Februar für vier Wochen im Internet auf der Seite http://ffh.umweltplan.de/ zur Einsicht und Information bereitgestellt. Wer keine Möglichkeit hat, das Internet zu nutzen, kann die Unterlagen nach vorheriger Anfrage auch in der Dienststelle des StALU MS in Neubrandenburg einsehen. Antje Sluschny, Wulf Hahne (UmweltPlan GmbH) Güstrow, 17.011.2011 7