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Transkript:

2012 / Nr. 78 vom 11. Oktober 2012 254. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Mototherapie (Master of Science) 255. Stellenausschreibung Jurist/in 256. Stellenausschreibung Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer 257. Druckfehlerberichtigung: Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) über das Curriculum des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften und Biomedizin)

254. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Mototherapie (Master of Science) Der Lehrgangsbeitrag für den Universitätslehrgang Mototherapie (Master of Science) für AbsolventInnen des Lehrganges Mototherapie (akademisch) wird mit 4.200,-- festgelegt. 255. Stellenausschreibung Jurist/in Zur Verstärkung unseres Teams in der Abteilung für Organisation und Finanzen/Dienstleistungseinrichtung Recht suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n Jurist/in 25 Stunden/Woche Inserat Nr. 1248-Recht Ihre Aufgaben: Allgemeines Vertragsrecht u.a. o Werkverträge o Kooperationsverträge o Forschungsverträge o Förderverträge o Gesellschaftsverträge Allgemeine Rechtsangelegenheiten Ihr Profil: Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften Ausgezeichnete Kenntnisse des Vertrags-, und Gesellschaftsrechts Kenntnisse des Universitätsrechts vorteilhaft Mehrjährige Berufserfahrung im einschlägigen Bereich vorteilhaft Sehr gute EDV- und Englischkenntnisse Ihre Perspektive: Es erwartet Sie eine anspruchsvolle Tätigkeit mit guten Entwicklungsmöglichkeiten in einem kreativen, hoch motivierten Team. Die Mindesteinstufung entsprechend der Dienst- und Besoldungsordnung der Donau-Universität Krems (D1/1) beträgt EUR 1.521,24 brutto für 25 Stunden/Woche. Bereitschaft zur Überzahlung besteht bei entsprechender Qualifikation. Wir freuen uns auf Ihre überzeugende Bewerbung! Wenden Sie sich bitte mit der Inseratnummer schriftlich bis spätestens 31.10.2012 an die Personalabteilung der Donau-Universität Krems, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, A-3500 Krems, astrid.adam@donau-uni.ac.at 2

256. Stellenausschreibung Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer Zur Betreuung der Kinder im Campus Kids suchen wir ab sofort eine/n Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer 6 Std./W. Inserat Nr. 1249_Kids Ihre Aufgaben: Betreuung der Kinder von MitarbeiterInnen und Studierenden im Campus Kids Ihre Perspektive: Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kreativen, hoch motivierten Team. Die Mindesteinstufung entsprechend der Dienst- und Besoldungsordnung der Donau-Universität Krems (D2/1) beträgt EUR 1.877,54 brutto (für 38,5 Std./W.). Bereitschaft zur Überzahlung besteht bei entsprechender Qualifikation. Wir freuen uns auf Ihre überzeugende Bewerbung! Wenden Sie sich bitte mit der Inseratnummer schriftlich bis spätestens 31.10.2012 an die Personalabteilung der Donau-Universität Krems, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, A-3500 Krems, astrid.adam@donau-uni.ac.at 3

257. Druckfehlerberichtigung: Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) über das Curriculum des Universitätslehrganges Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften und Biomedizin) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang für Traditionelle Chinesische Medizin hat zum Ziel, den Studierenden vertiefte, spezialisierte und anwendungsorientierte traditionelle und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin und Gesundheitspflege und der damit verbundenen neuen Denkweise zu vermitteln. Der Schwerpunkt liegt in der Auseinandersetzung mit traditionellen Erkenntnissen und neuesten Forschungsergebnissen zu den Themen der Traditionellen Chinesischen Medizin. Die effiziente Verbindung zwischen westlicher und traditioneller chinesischer Medizin in Theorie und Praxis soll auf universitärer Basis in optimaler Weise erstellt werden. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) ist als berufsbegleitendes Studium anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Würde das Studium in Vollzeit angeboten werden, so dauerte es 3 Semester. Der Universitätslehrgang Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) umfasst als berufsbegleitendes Studium 4 Semester (ECTS 90). 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Traditionelle Chinesische Medizin (MSc) ist: - Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie oder Pharmakologie oder - Eine gleichzuhaltende Qualifikation wie folgt: a) Das Vorliegen der Universitätsreife (Studienberechtigung) und mindestens eine 4-jährige (einschlägige), qualifizierte Berufserfahrung in adäquater Position. Es können auch Aus- und Weiterbildungszeiten eingerechnet werden oder b) Ohne Vorliegen der Universitätsreife (Studienberechtigung) mindestens 8 Jahre (einschlägiger) qualifizierter Berufserfahrung in adäquater Position. Es können auch Aus- und Weiterbildungszeiten eingerechnet werden. und 4

sowie c) Die erfolgreiche Absolvierung eines Auswahlverfahrens, in dessen Verlauf die Eignung für die Teilnahme am Lehrgang von der Lehrgangsleitung überprüft wird. - Der Nachweis des akademischen Experten für Traditionelle Chinesische Medizin oder einer international vergleichbaren Ausbildung auf dem Gebiet der Traditionellen Chinesischen Medizin (z.b. Ärztekammerdiplome) 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Studium für Traditionelle Chinesische Medizin erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleitung nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung (1) Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat. (2) Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufnahme erfolgt durch die Lehrgangsleitung bzw. Departmentleitung. Die Lehrgangsleitung behält sich die Möglichkeit einer Zulassungsprüfung offen. 8. Unterrichtsprogramm Lehrveranstaltungsübersicht (4 Semester/90 ECTS) Fach Lehrveranstaltung LV- Art 1.Vertiefende Theorie und Syndromenlehre UE ECTS 60 13 2.Komplexe Krankheitsbilder in der TCM 1.1 Klassische Werke wie KS 40 9 z.b. Shang Han Lun, Wen Bing 1.2 Meridian-Systeme KS 10 2 1.3 Grundlagen der chinesischen Sprache KS 10 2 90 18 2.1 Stoffwechselstörungen KS 40 7 2.2 KS 20 5 Autoimmunerkrankungen 2.3 Onkologie KS 30 6 3.Moderne Ansätze in der TCM 20 3 4.Pharmakologische Grundlagen 30 9 4.1 Inhaltsstoffe der Chinesischen Arzneimittel 4.2 Westliche Kräuter aus Sicht der TCM KS 20 5 KS 10 4 5

5.Qualitätsmanagement und Supervision 20 2 5.1 Qualitätsmanagement PS 10 1 5.2 Supervision: Interkultureller Dialog und Reflexion im Sinne einer Balint-Gruppe PR 10 1 6.Wissenschaftliche Methodik 30 25 Die Lehrveranstaltungen werden über 6.1 Methoden von PS 7 7 Fernstudium sowie entsprechende Literaturrecherche und Diskussionen von ausgewählten Publikationen begleitet quantitativen und qualitativen Studienmodellen 6.2 medizinische Statistik PS 7 6 6.3 Einführung in die PS 8 7 Methoden der empirischen Forschung 6.4 Einführung in die Falldokumentation PS 8 5 7.Masterthesis 20 Gesamt 250 90 Die unter Punkt 1 des Unterrichtsprogramms genannten Fächer (Vertiefende Theorie und Syndromenlehre) können als Pre-Readings, die unter Punkt 2 des Unterrichtsprogramms genannten (Komplexe Krankheitsbilder in der TCM) können in Form von Fallstudien durchgeführt werden. Die Überprüfung der im Selbststudium erarbeiteten Inhalte erfolgt zu Beginn der Präsenzzeiten. 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen. 10. Prüfungsordnung 1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. 2) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) Schriftlichen Fachprüfungen aus folgenden Fächern: Vertiefende Theorie und Syndromenlehre Komplexe Krankheitsbilder in der TCM Pharmakologische Grundlagen b) Der erfolgreichen Teilnahme an den Fächern Moderne Ansätze in der TCM, Qualitätsmanagement/Supervision und Wissenschaftliche Methodik c) Der Verfassung, Präsentation und Verteidigung einer Master Thesis 6

Der positive Abschluss setzt den positiven Abschluss aller Fachprüfungen, die Vorlage der schriftlichen Falldokumentationen und die positive Beurteilung der Master Thesis voraus. (3) Die Master Thesis soll erkennen lassen, dass die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist nach dem derzeitigen Stand des Wissens wissenschaftlich zu arbeiten und zu argumentieren. (4) Die schriftlichen Falldokumentationen sollen erkennen lassen, dass der oder die Student/in in der Lage ist ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden, zu dokumentieren, sowie effektiv klinisch zu arbeiten. Die schriftlichen Falldokumentationen sind vor der letzten Prüfung abzugeben. (5) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist der akademische Grad Master of Science (Traditional Chinese Medicine) (MSc) zu verliehen. 12. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. Der Rektor 7