Umfrage zur Gewässerunterhaltung in Städten und Gemeinden - Auswertung - Vorbemerkungen Im August 2009 wurden die Bauamtsleiterinnen und Bauamtsleiter des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) angeschrieben. Es gingen 73 Antworten ein, was einem Rücklauf von 24% entspricht. Die Grundgesamtheit (n) beträgt also 73. Für alle inhaltlichen Fragen (Frage 3-8) wurden nur die Städte/Gemeinden herangezogen, die Gewässer unterhalten. Da drei Gemeinden antworteten, dass sie für keinerlei Gewässer zuständig sind, beträgt die Grundgesamtheit für die inhaltlichen Fragen zur Unterhaltung 70. Kommunen oder Städte/Gemeinden meint im Folgenden die Städte/Gemeinden, die an der Umfrage teilgenommen haben (= n). Diese Fragen wurden gestellt und sollen im Folgenden ausgewertet werden: Seite Frage 1: Frage 2: Für wie viele Gewässer ist Ihre Stadt / Gemeinde Eigentümer und unterhaltungspflichtig? Gibt es Gewässer III. Ordnung, die nicht Ihr Eigentum sind, auf deren Unterhaltung Sie aber Einfluss haben bzw. an deren Unterhaltung Sie beteiligt sind oder zu deren Unterhaltung Sie verpflichtet sind? Zusammenfassende Betrachtung von Frage 1 und 2: Zuständigkeit der Städte / Gemeinden für die Unterhaltung von Gewässern insgesamt 2 3 4 Frage 3: Wer unterhält Ihre Gewässer? 5 Frage 4: Wie häufig unterhalten Sie Ihre Gewässer? 8 Frage 5a: Welche Vorgaben / Pläne berücksichtigen Sie bei der Unterhaltung? 9 Frage 5b: Was berücksichtigen Sie bei der Wahl des Zeitpunktes? 10 Frage 5c: Was berücksichtigen Sie bei der Durchführung? 11 Frage 6: Hat es in den letzten Jahren Veränderungen bei der Unterhaltung gegeben? 12 Frage 7: Haben Sie Fortbildungsbedarf? 13 Frage 8: Gibt es bei Ihnen Gewässerstrecken, an denen eine Gewässerentwicklung durch die Art der Unterhaltung bewusst initiiert wird? 13 1
Frage 1: Für wie viele Gewässer ist Ihre Stadt / Gemeinde Eigentümer und unterhaltungspflichtig? Die angegebene Anzahl der gemeinde-/stadteigenen Gewässer schwankt zwischen 0 und 250, bei einem Mittelwert von 47. Die Gewässerstrecken weisen eine Spannweite von 0 bis 400 km auf, bei einem Mittelwert von 63 km. Zuständigkeiten für 300, 310 bzw. 400 km Gewässer, wie sie in einigen Gemeinden im nordwestlichen Niedersachsen vorkommen, stellen damit Ausnahmesituationen dar (Die statistische Auswertung ergibt, dass die Werte mit einer 95%igen Wahrscheinlichkeit unter 230 km liegen). In den genannten Fällen handelt es sich fast ausschließlich um Straßen-/Wegeseitengräben. 450 400 350 300 [km] 250 200 150 100 50 0 1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 70 73 Stadt / Gemeinde NN Abb. 1: Stadt-/Gemeindeeigene Gewässer [km] Elf Kommunen konnten die gemeindeeigenen Gewässer nicht quantifizieren (in der Abbildung: NN ). In drei Fällen wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde teilweise nur halbseitig zuständig ist (die Unterhaltung der anderen Seite obliegt den Anliegern). 2
Frage 2: Gibt es Gewässer III. Ordnung, die nicht Ihr Eigentum sind, auf deren Unterhaltung Sie aber Einfluss haben bzw. an deren Unterhaltung Sie beteiligt sind oder zu deren Unterhaltung Sie verpflichtet sind? 67% der Kommunen sind für keine weiteren Gewässer zuständig. Die Übrigen unterhalten zusätzlich 1 bis 100 Gewässer von 0,25 bis 190 km Länge bei einem Mittelwert von 21 km (Standardabweichung 42 km, 95% Wahrscheinlichkeit 105 km). Fünf Städte/Gemeinden gaben an, zusätzliche Gewässer zu unterhalten, ohne jedoch die Kilometer-Anzahl zu quantifizieren (in der Abbildung: NN ). 200 180 160 140 120 [km] 100 80 60 40 20 0 1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 70 73 Stadt/Gemeinde NN Abb. 2: Zusätzlich von Städten/Gemeinden zu unterhaltende Gewässer [km] Als Hintergrund für die Unterhaltung zusätzlicher Gewässer wurde z.b. angegeben: Ratsbeschluss (Unterhaltung aller Gewässer III. Ordnung durch Gemeinde) Radwegebau (Verschwenkung über den Graben) öffentliche Einleitungen in diese Gewässer (Regenwasserkanalisation), Nutzung als Vorfluter Bedeutung für Abfluss und Hochwasserschutz Straßenbauliche Bedeutung Einigung Flurbereinigung angelegtes Fließgewässer zur Aufnahme von GW-Absenkung in Zusammenhang mit Braunkohletagebau 3
Zusammenfassende Betrachtung von Frage 1 und 2: Zuständigkeit der Städte / Gemeinden für die Unterhaltung von Gewässern insgesamt Die Zuständigkeit der Städte/Gemeinden für die Unterhaltung von Gewässern ergibt sich aus der jeweiligen Summe der stadt-/gemeindeeigenen Gewässer (Frage 1) und der zusätzlich zu unterhaltenden Gewässer (Frage 2). Das Ergebnis ist Abbildung 2a zu entnehmen. 450,0 400,0 350,0 300,0 [km] 250,0 200,0 150,0 100,0 50,0 0,0 1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 70 73 Stadt / Gemeinde NN Abb. 2a: Zuständigkeiten von Städten/Gemeinden für die Unterhaltung von Gewässern [km] Die Abbildung zeigt deutlich, wie unterschiedlich sich die Situationen der Gewässerunterhaltung in den Städten/Gemeinden darstellt. 76% der Werte liegen unter 100 km (63% unter 50 km), aber die Spannweite ist sehr groß (0-410 km). Der Mittelwert beträgt 70 km. 4
Frage 3: Wer unterhält Ihre Gewässer? 11,4 10,0 4,3 komplett selbst 10 % komplett vergeben 37 % Stadt/Gemeinde selbst DL UHV DL + UHV 21,4 Kombinationen 53 % Stadt/Gemeinde + DL Stadt/Gemeinde + UHV Stadt/Gemeinde + DL + UHV 37,1 10,0 5,7 Legende: DL: Dienstleistungsunternehmen UHV: Unterhaltungsverband n = 70 Abb. 3a: Durchführende der Unterhaltung Konstellationen [% der Städte/Gemeinden] 10% der Kommunen unterhalten Ihre Gewässer komplett eigenständig. 37% der Kommunen haben die Unterhaltung vollständig abgegeben, davon: - 58% komplett an ein oder mehrere Dienstleistungsunternehmen, - 27% komplett an einen Unterhaltungsverband, - 15% teilweise an einen Unterhaltungsverband und teilweise an ein Dienstleistungsunternehmen. bei 53% der Kommunen bestehen höchst unterschiedliche Kombinationen von eigener Unterhaltung und der Vergabe an Unterhaltungsverbände und/oder Dienstleistungsunternehmen. Welch unterschiedliche Anteile dabei die Städte/ Gemeinden, die Dienstleistungsunternehmen und Unterhaltungsverbände an der Unterhaltung in den einzelnen Kommunen haben, geht aus der folgenden Abbildung hervor: 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% S/G + DL S/G + UHV S/G + DL + UHV 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Stadt/Gemeinde (S/G) Unterhaltungsverband (UHV) Dienstleister (DL) Abb. 3b: Kombinationen der Unterhaltung: Anteile von Städten/Gemeinden, Unterhaltungsverbänden und Dienstleistungsunternehmen an der Unterhaltung 5
Abbildung 3a stellt dar, in wie viel Prozent der Städte und Gemeinden, welche Unterhaltungsdurchführenden tätig sind. Zum Vergleich sollen im Folgenden die Unterhaltungsdurchführenden auf die Gewässerstrecken bezogen werden (Abbildung 3c). Für diese Angabe ist die Kenntnis der Kilometer Gewässer und der prozentualen Anteile der Unterhaltungsdurchführenden (Stadt/Gemeinde selbst, Dienstleistungsunternehmen, Unterhaltungsverband) notwendig. Da diese Quantifizierung nicht in allen Fällen vorlag, konnten bei dieser Auswertung nur 59 Antworten berücksichtigt werden. Diese lassen eine Aussage über insgesamt etwa 4300 Kilometer Gewässer zu. Abbildung 3c zeigt also den prozentualen Anteil der verschiedenen Konstellationen der Unterhaltungsdurchführung an den Gewässern der Städte/Gemeinden, über die die Umfrage eine Aussage trifft. 0,3 10,9 7,7 komplett selbst 7,7 % Stadt/Gemeinde selbst 23,8 DL komplett vergeben 28,5 % UHV DL+UHV Stadt/Gemeinde + DL Kombinationen 63,8 % Stadt/Gemeinde + UHV Stadt/Gemeinde + DL + UHV 52,6 2,5 2,2 Legende: DL: Dienstleistungsunternehmen UHV: Unterhaltungsverband n = 59 Abb. 3c: Durchführende der Unterhaltung Konstellationen [% der Gewässerstrecken] Die auffälligste Verschiebung gegenüber Abbildung 3a ist der große Anteil der Kombinationsunterhaltung von Stadt/Gemeinde und Dienstleistungsunternehmen (hier: 63%; bezogen auf die Städte/Gemeinden: 37%). Abbildung 3b macht deutlich, dass sich dahinter sehr unterschiedliche Aufteilungen zwischen Dienstleistungsunternehmen und stadt-/ gemeindeeigener Unterhaltung verbergen können. Daher soll abschließend dargestellt werden, wie groß der Anteil der einzelnen Unterhaltenden in den Städten/Gemeinden ist (Abbildung 3d). Danach sind für die Unterhaltungsdurchführung in den Städten/Gemeinden die Dienstleistungsunternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie unterhalten 65 % der Gewässer der Städte/Gemeinden. Die Städte/Gemeinden führen die Arbeit an 30% der Gewässer selbst durch und die Unterhaltungsverbände spielen mit 5%-Anteil eine vergleichsweise geringe Rolle (5%). 6
4,9 30,3 Stadt/Gemeinde Dienstleistungsunternehmen Unterhaltungsverband 64,8 Abb. 3d: Durchführende der Unterhaltung [% der Gewässerstrecken] 7
Frage 4: Wie häufig unterhalten Sie Ihre Gewässer? 70 66 60 [% der Städte/Gemeinden, für die dieser Turnus von Bedeutung ist] 60 50 40 30 20 10 19 13 6 0 jährlich nach Bedarf alle 2 Jahre alle 3 Jahre und seltener 2x jährlich Abb. 4a: Häufigkeit der Unterhaltung (Anteil der Städte/Gemeinden, für die dieser Turnus von Bedeutung ist [%]) Bei dieser Frage gaben die Städte/Gemeinden an, wie viel Prozent ihrer Gewässer in welchen Zeitintervallen unterhalten werden (also z. B.: 84% jährlich, 16% alle 2 Jahre). Demnach hat die jährliche Gewässerunterhaltung in den Kommunen die größte Bedeutung. 66% der Kommunen unterhalten einen großen Teil (durchschnittlich 75%) der Gewässer jährlich. 24% der Kommunen gaben an, ihre gesamten Gewässer jährlich zu unterhalten. Mehrjährige Unterhaltungsintervalle spielen in 32% der Kommunen eine Rolle: 19% unterhalten (einen Anteil von durchschnittlich 25%) ihrer Gewässer alle zwei Jahre, 13% (durchschnittlich 37% der Gewässer) noch seltener. Eine häufigere Unterhaltung, nämlich zweimal jährlich, kommt nur in 6% der Städte / Gemeinden vor. 60% der Kommunen gaben an, den überwiegenden Teil ihrer Gewässer (durchschnittlich 70% der Gewässer), nicht nach einem festen Turnus, sondern nach Bedarf zu unterhalten. 8
Frage 5a: Welche Vorgaben / Pläne berücksichtigen Sie bei der Unterhaltung? [% der Städte/Gemeinden] 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 69 29 2 Keine Unterhaltungsplan Sonstiges Abb. 5a: Berücksichtigung von Vorgaben / Plänen [% der Städte/Gemeinden] 69 % der Kommunen berücksichtigen keine speziellen Vorgaben oder Pläne. 29 % der Kommunen besitzen einen Unterhaltungsplan. In einzelnen Fällen wurde darauf hingewiesen, dass andere Vorgaben existieren, wie eine Unterhaltungs-Verordnung oder Vorgaben durch den Rat. 9
Frage 5b: Was berücksichtigen Sie bei der Wahl des Zeitpunktes? 70,0 63 [% der Städte/Gemeinden, für die dieses Kriterium von Bedeutung ist] 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 57 53 39 0,0 Aktuelle Abfluss- Situation Beschwerden Gewässerschau Logistik Abb. 5b: Berücksichtigung bei der Wahl des Zeitpunktes. (Anteil der Städte/Gemeinden, für die dieses Kriterium von Bedeutung ist in [%]) Die aktuelle Abfluss-Situation und Beschwerden von Anliegern haben in 63 bzw. 57% der Kommunen wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt der Unterhaltung. In 53% der Kommunen spielt die Gewässerschau bei der Entscheidung eine Rolle. Unter Sonstiges merkten einige Kommunen an, dass der Vegetationsabschluss / die Ernte und die Befahrbarkeit der Flächen Voraussetzung für die Unterhaltung ist. 16% gaben an, dass die Unterhaltung (möglichst) nach dem 01. September in unterschiedlichen Zeiträumen bis Ende Februar erfolgt; teilweise wurde dabei explizit auf Setz- und Schonzeiten und das NNatG verwiesen. 10
Frage 5c: Was berücksichtigen Sie bei der Durchführung? 70 67 [% der Städte/Gemeinden, die diese Methode breücksichtigen] 60 50 40 30 20 10 0 Entfernung Mäh- und Räumgut 61 Abschnittsweise 43 39 17 Manuell Einseitig Pflege Stromstrichmahd Belassen Ufergehölze Alt-/Tot-Holz 6 4 Abb. 5c: Berücksichtigung bei der Durchführung (Anteil der Städte/Gemeinden, die diese Methode anwenden [%]) 67% der Kommunen gaben an, Mäh- und Räumgut zumindest teilweise zu entfernen. Auch die abschnittsweise Unterhaltung wird in 61% der Kommunen praktiziert. Bemerkenswert ist, dass bei 43% die manuelle Unterhaltung von Bedeutung ist. In 39% der Kommunen spielt die einseitige Unterhaltung eine Rolle. Stromstrichmahd (6%) und das Belassen von Alt- und Totholz (4%) sind dagegen wenig verbreitet. 11
Frage 6: Hat es in den letzten Jahren Veränderungen bei der Unterhaltung gegeben? 100 90 80 80 [% der Städte/Gemeinden] 70 60 50 40 30 20 11 9 10 0 Keine Sonstige Ökologische Abb. 6: Veränderungen bei der Unterhaltung Lässt man die eher organisatorisch, logistischen Veränderungen, die die Kommunen berichteten, außen vor und beschränkt sich auf Unterhaltungsänderungen unter ökologischen Gesichtspunkten, so liegt deren Anteil bei knapp 9%. Folgende Änderungen wurden angegeben: das Herausnehmen von einem Gewässer aus der Unterhaltung einseitige Mahd im Böschungsbereich, wenn das hydraulische Profil ausreicht verändertes Räumverfahren mit verlängerten Intervallen einseitige Bepflanzung zur Beschattung sowie verstärktes Stehenlassen auflaufender Gehölze, jeweils mit dem Ziel, das Vegetationswachstum im Gewässer zu verringern und so der Eutrophierung entgegen zu wirken. 12
Frage 7: Haben Sie Fortbildungsbedarf? 21% der Kommunen gaben an, Fortbildungsbedarf zu haben - in allen Fällen für die Koordinatoren der Unterhaltung, teilweise (7% der Kommunen) auch für das Personal, das die Unterhaltung durchführt. Eine Gemeinde wies darauf hin, dass bereits durch den Landkreis geschult wurde. Frage 8: Gibt es bei Ihnen Gewässerstrecken, an denen eine Gewässerentwicklung durch die Art der Unterhaltung bewusst initiiert wird? 5 Kommunen (7%) beantworteten diese Frage mit ja. Folgende Fälle wurden genannt: Fließgewässer mit Schutzstatus nach 28a NNatG werden nur gelegentlich mit Stromstrichmahd unterhalten. Eine Räumung erfolgt nur abschnittsweise und nach Bedarf, Verzicht auf Unterhaltung auf der gesamten Länge eines Grabens, Bewusst eingeschränkte Unterhaltung eines renaturierten Gewässers, Umbau von Sohlsturz zu Sohlgleite und keine Unterhaltung im Waldbereich, Krautung überdimensionierter Gräben bewusst teils nach Schau oder erst nach einem Intervall von 2-3 Jahren halbseitig. Beschattung und Entwicklung einer Mittelrinne sollen gefördert werden, Stehenlassen von Gehölzen. Außerdem wurden Naturnahe Gestaltung, wenn machbar und Renaturierung erwähnt. In diesen Fällen ist die Verbindung zur Unterhaltung nicht erklärt, so dass nähere Informationen eingeholt werden müssten. 13