Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28 26, Tel.Fu.: 0160-98 449 546 email : List.bfue@t-online.de
INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 1 2 BASISDATEN... 1 2.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN... 1 2.2 BERECHNUNGSGRUNDLAGEN... 2 3 EMISSIONEN... 2 4 IMMISSIONEN... 3 5 BEWERTUNG... 4 6 LITERATUR... 7 VERZEICHNIS DER TABELLEN TABELLE 1: Grenz-, Richt- und Orientierungswerte für verschiedene Gebietsausweisungen.. 2 TABELLE 2: Ergebnisse der Emissionsberechnungen... 2 TABELLE 3: Ergebnisse der Immissionsberechnungen... 3 TABELLE 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen... 4 VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN ABBILDUNG 1 Übersichtsplan über das Untersuchungsgebiet....II ABBILDUNG 2 Planungsbereich Hüttstall II.... 1 ABBILDUNG 3 Isophonenplan der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr, tagsüber.... 5 ABBILDUNG 4 Isophonenplan der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr, nachts.... 6 - I -
ABBILDUNG 1: Übersichtsplan über das Untersuchungsgebiet. - II -
ABBILDUNG 2: Planungsbereich Hüttstall II. 1 EINLEITUNG Die Gemeinde Schallbach beabsichtigt, im Gewann Hüttstall den Bebauungsplan Hüttstall II aufzustellen (siehe auch Abb. 1). In diesem Zusammenhang sollte eine Schallprognose im Hinblick auf potenzielle Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm auf der südwestlich am Planungsgebiet verlaufenden Kreisstraße K 6327 erstellt werden. Im Folgenden sind die entsprechenden Immissionsberechnungen und die Bewertungen der Ergebnisse dargestellt. 2 BASISDATEN 2.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Die Lärmemissionen/-immissionen des Verkehrslärms auf der K 6327 sind auf Grundlage der Vorschriften der 16. BImSchV [1] zu erfassen und zu beurteilen. In Tabelle 1 sind die entsprechenden Grenzwerte für verschiedene Gebietsausweisungen zusammengefasst, wobei nach der 16. BImSchV für die Tageszeit der Zeitraum von 6 00h bis 22 00h und für die Nachtzeit der Zeitraum von 22 00h bis 6 00h festgelegt ist. Vorrang bei der Beurteilung haben die Grenzwerte der 16.BImSchV gegenüber anderen Ansätzen wie denen der DIN 18 005 [2] oder der Musterverwaltungsvorschrift des LAI [3] 1. Im vorliegenden Fall sieht die Planung eine Gebietsausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vor (siehe auch Abb. 1). 1 (Az. 4/C33-35/83, Bundesverwaltungsgericht, Urteil Meersburg 22.05.1987) - 1 -
T ABELLE 1: Grenz-, Richt- und Orientierungswerte für verschiedene Gebietsausweisungen. IMMISSIONSWERTE (außen)in [db(a)] 16. BImSchV (Immissionsgrenzwerte) DIN 18005 (Orientierungswerte) ALLGEMEINES WOHNGEBIET KERN-,DORF- MISCH- GEBIET GEWERBE- GEBIET INDUSTRIE- GEBIET Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 59 49 64 54 69 59 -- -- 55 40/45 a 60 45/50 a 65 50/55 a -- -- a) Der niedrigere Wert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. 2.2 BERECHNUNGSGRUNDLAGEN Grundlage der Emissions-/Immissions-Berechnungen waren die Vorgaben der 16.BImSchV [1], der RLS-90 [4] sowie der DIN ISO 9613-2 [5]. Die Ermittlungen der jeweiligen Höhen über der Geländeoberkante (GOK) basieren auf dem digitalen Geländemodell 33965280_1 des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg [6]. Die Berechnungen wurden für sechs einzelne Immissionsorte (IO-1 bis IO-6 auf Abb. 1) für die Höhen des Erdgeschosses (EG) und des 1. Obergeschosses (1.OG) sowie über ein Aufpunkte-Gitter von 405 m in West-Ost-Richtung und 400 m in Nord-Süd-Richtung bei einem Punktabstand von 5 m und einer Höhe von 3.5 m über GOK durchgeführt. 3 EMISSIONEN Die Ermittlung der Emissionsansätze für den Tages- und Nachtverkehr basieren auf einem durchschnittlichen Tagesverkehr in 24 Stunden (DTV) von 3592 Fahrzeugen bei einem Schwerverkehrsanteil von 2.8% (Verkehrszählung aus dem Jahr 2014 2 ). Die wesentlichen Angaben zur Festlegung der jeweiligen Emissionspegel sind in Tabelle 2 zusammengestellt. T ABELLE 2: Ergebnisse der Emissionsberechnungen für den Verkehr auf der K 6327. 1 2 3 4 5 6 STRASSENABSCHNITT PEGEL FAHRZEUGE GESCHW. GESCHW. EMISSIONS- LKW- Anteil L m,e [db(a)] M [pro Stunde] Pkw [km/h] Lkw [km/h] p [%] Kreisstraße K 6327, TAG 59 216 70 70 2,8 Kreisstraße K 6327, NACHT 49 29 70 70 1,4 2 Freundliche Mitteilung von Herrn Beger, Abteilung Straßen im Landratsamt Lörrach. - 2 -
4 IMMISSIONEN Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen sind für die einzelnen Immissionsorte in Tabelle 3 (Spalten 4 und 6) zusammengefasst. Sie zeigen, dass an den Immissionsorten im Nahbereich zur Kreisstraße K 6327 schwache Grenzwert-Überschreitungen sowohl während der Tageszeit (Tabelle 3, Spalte 5; maximale Überschreitung 1.4 db(a)) wie auch während der Nachtzeit (Tabelle 3, Spalte 7; maximale Überschreitung 1.9 db(a)) zu erwarten sind. Bei einem Anstieg der Verkehrsmenge um 25% würden sich die Immissionsbelastung an den einzelnen Immissionsorten um rund 1 db(a) erhöhen. Die Immissionsbelastungen in Straßennähe lassen sich durch passive Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der DIN 4109I [7] (siehe auch Tabelle 4) auffangen. Entsprechend dieser Vorgaben zum Schallschutz im Hochbau liegen die straßennahen Areale hinsichtlich der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Baumaterialien im Lärmpegelbereich II (Außenpegel zwischen 55 und 60 db(a)), der von der Bauindustrie heute im Allgemeinen standardmäßig erfüllt wird. T ABELLE 3: Ergebnisse der Immissionsberechnungen an den einzelnen Immissionsorten (IO). 1 2 3 4 5 6 7 IO NR. LANDESKOORDINATEN R-Wert H-Wert HÖHE TAG NACHT IW D GW IW D GW [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] 1 2 3 4 5 6 3396835 5280263 EG 58,3-0,7 48,8-0,2 3396835 5280263 1.OG 59,7 0,7 50,2 1,2 3396853 5280254 EG 57,9-1,1 48,4-0,6 3396853 5280254 1.OG 59,4 0,4 49,8 0,8 3396870 5280241 EG 58,4-0,6 48,8-0,2 3396870 5280241 1.OG 59,6 0,6 50,1 1,1 3396885 5280226 EG 59,4 0,4 49,9 0,9 3396885 5280226 1.OG 60,4 1,4 50,9 1,9 3396922 5280240 EG 53,9-5,1 44,4-4,6 3396922 5280240 1.OG 54,6-4,4 45,1-3,9 3396940 5280263 EG 51,5-7,5 42,0-7,0 3396940 5280263 1.OG 52,0-7,0 42,5-6,5 Die Ergebnisse der Berechnungen über das Aufpunkte-Gitter sind auf den Isophonenplänen für die Tageszeit (Abb. 3) und die Nachtzeit (Abb. 4) dargestellt. Sie verdeutlichen vor allem die Lärmausbreitung in der Fläche. Die blauen strichlierten Linien zeigen den Verlauf der jeweiligen Grenzwert- Isophonen von 59 db(a) (Tageszeit) und 49 db(a) (Nachtzeit) für die Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA). - 3 -
TABELLE 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109. Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches erf. R W, res des Außenbauteils in db Büroräume 1) und Ähnliches I bis 55 35 30 --- II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 76 bis 80 2) 50 45 VII > 80 2) 2) 50 1) 2) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm auf Grund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 5 BEWERTUNG Die Immissionsberechnungen haben gezeigt, dass im straßennahen Bereich (Abstand von Straßenmitte rund 25 m) die Grenzwerte der 16.BImSchV an den einzelnen Immissionsorten schwach überschritten werden. Diese Grenzwert-Überschreitungen lassen sich jedoch mit Hilfe passiver Schallschutzmaßnahmen des Lärmpegelbereichs II entsprechend der Vorgaben der DIN 4109 ohne größere Probleme auffangen, zumal die Bauindustrie heute standardmäßig Baumaterialien einsetzt, die hinsichtlich ihrer schalldämmenden Eigenschaften dem Lärmpegelbereich II entsprechen. Bad Bellingen-Hertingen, 4. Dezember 2015 BÜRO FÜR UMWELT-ENGINEERING... (Dipl.-Min. Karl-Albrecht List.) - 4 -
ABBILDUNG 3: Isophonenplan der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr auf der K 6327, tagsüber. - 5 -
ABBILDUNG 4: Isophonenplan der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr auf der K 6327, nachts. - 6 -
6 LITERATUR [1] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036). [2] DIN 18005 Teil l [DIN 18005/1] : Schallschutz im Städtebau. Berechnungsverfahren. Berlin: Beuth-Verlag, Mai 1987. [3] Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen, Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI), Weimar 1995. [4] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990. [5] DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999. [6] Geodaten - Digitales Geländemodell, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54, D-70174 Stuttgart. [7] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren, Beiblatt 1 zu DIN 4109, November 1989. - 7 -