N I E D E R S C H R I F T Blatt 21 über die öffentlichen Verhandlungen des Verwaltungsausschusses am 09. März 2015 im Kultursaal der Jahnschule, Jahnstraße Beginn: 18.00, Ende 18.45 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Achim G a u s Zahl der anwesenden Mitglieder: 11 (Normalzahl 11) Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Stadträtin Koßbiehl entschuldigt, dafür Stadtrat Hartmann ab 18.40 Uhr anwesend Stadtrat Eberle ab 18.10 Uhr anwesend Stadtrat Härle ab 18.40 Uhr anwesend Stadtrat Baron von Ulm Erbach ab 18.45 Uhr anwesend Schriftführer: Herr Neher Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Frau Schnierer, OVin Interfurth-Götz, OV Mack, OV Miller Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 27. Februar 2015 ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 05. März 2015 ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
T a g e s o r d n u n g - öffentlich - 1. Kostenbeteiligung der Stadt Erbach an der Sanierung von Turm, Uhr und Glocken der katholischen Kirche in Bach (BV 017/2015) 2. Beteiligungsbericht der Stadt Erbach für das Jahr 2013, Vorberatung (BV 020/2015) 3. Annahme von Spenden 4. Bekanntgaben, Verschiedenes
Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 09.03.2015 Blatt 22 6 mit einer Neinstimme beschlossen Kostenbeteiligung der Stadt Erbach an der Sanierung von Turm, Uhr und Glocken der katholischen Kirche in Bach Der Sachverhalt wird von Frau Schnierer im Einzelnen erläutert. Aufgrund der Vermögensausscheidungsurkunde von 1891 ist die Stadt Erbach an der Renovierung von Turm, Glocke und Uhr der katholischen Kirche in Bach mit 50 % beteiligt. Nachdem die statische Ertüchtigung der Kirche in Bach nun abgeschlossen ist, möchte die Kirchengemeinde im Frühjahr 2015 die im Jahr 2012 aufgeschobenen Maßnahmen am Kirchturm, Uhr und an den Glocken durchführen lassen. Der Gesamtaufwand wird von den Architekten Rinke/Rinke-Müller aus Biberach auf insgesamt 83.766 geschätzt. Unser Anteil beträgt 50 %, somit 41.888. Rechtliche Regelungen über Verpflichtungen von Kommunen, sich an Instandhaltungskosten für Kirchtürme, Kirchenuhren und Kirchenglocken zu beteiligen, bestehen in Württemberg seit nunmehr über 120 Jahren. Zahlreiche Städte und Gemeinden sind von solchen Verpflichtungen betroffen. Sie gehen in aller Regel auf so genannte Ausscheidungsvereinbarungen zurück, die um 1886 die Auseinandersetzung der Vermögensverhältnisse zwischen kirchlichen und bürgerlichen Gemeinden regelten. Zum ersten Mal musste der VGH Baden-Württemberg 1995 in zwei Entscheidungen über Klagen von evangelischen Kirchengemeinden entscheiden, ob die Ansprüche an die bürgerliche Gemeinde überhaupt (noch) gegeben sind. Unter Berufung auf eine zwischenzeitlich eingetretene, grundlegende Änderung der bei Vertragsschluss Ende des 19. Jahrhunderts bestehenden Verhältnisse hatte es die beklagte Gemeinde abgelehnt, sich in Höhe von 50 Prozent an den Sanierungskosten für den Kirchturm zu beteiligen. Der VGH Baden-Württemberg sah jedoch seinerzeit den Tatbestand für eine Anpassung der altrechtlichen Vereinbarungen nicht erfüllt. Vielmehr war er der Auffassung, dass der dargestellte Funktionswandel des Kirchturms und der Uhr keine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstelle und ein Festhalten an der Vereinbarung für die Gemeinde zumutbar wäre. Im Jahre 2011 strengte die Gemeinde Gingen a.d.f. eine gerichtliche Überprüfung ihrer Verpflichtung an die evangelische Kirchengemeinde an. Zur Begründung machte die Gemeinde Gingen geltend, die in der Ausscheidungsurkunde von 1890 übernommenen Verpflichtungen seien nach 60 VwVfG anzupassen. Ein Festhalten an der vereinbarten Beteiligungsquote (5/6)sei ihr unzumutbar. Die Berufung der Gemeinde brachte den Erfolg. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte, dass infolge des im Laufe des 20. Jahrhunderts eingetretenen Bedeutungsverlustes des Turms, der Turmuhr sowie der Glocken- und Läuteanlagen hinsichtlich der für die Begründung der Kirchenbaulast wesentlichen Funktionen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne des 60 Abs.1 VwVfG eingetreten ist. Im Fall Gingen wurde ein Kostenanteil von 1/3 als angemessen angesehen. Der VGH Baden- Württemberg weist jedoch mit Blick auf vergleichbare Streitfälle in anderen Gemeinden ausdrücklich darauf hin, dass es stets eine Frage des Einzelfalls ist, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Anpassung der altrechtlichen Verpflichtungen gegeben sein kann.
Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 09.03.2015 Blatt 23 noch 6 Die evangelische Kirchengemeinde hat zwischenzeitlich eine Landesverfassungsbeschwerde anhängig gemacht. Es bleibt abzuwarten, wie der Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg nunmehr in der Sache entscheidet. Die Kirche in Bach mit ihrem Turm ist für uns ortsbildprägend. In Anbetracht, dass das o.g. Urteil noch nicht rechtskräftig ist und jeder Fall im Einzelfall gerichtlich geklärt werden müsste, schlagen wir vor die hälftigen Sanierungskosten zu übernehmen, aber unseren Anteil auf maximal 45.000 zu begrenzen. Finanzielle Auswirkungen Kosten nach Kostenschätzung der Architekten Rinke/Rinke-Müller, Biberach: 83.776 Städtischer Anteil 50 %: 41.888 HAR Fipo 2.3600.9870.000-0002 Kirchturm Bach: 20.000 Restfinanzierung HH 2016: 25.000 Diskussion: Nach Auffassung von Stadtrat Röhr müssen Verträge eingehalten werden (pacta sund servanda). Außerdem prägen die Kirchtürme das Ortsbild und sind somit Teil der Stadt. Die Begrenzung auf 45.000 hält er für vernünftig. Stadtrat Schenk bezweifelt, ob die alten Verträge aus Zeiten der Monarchie heute noch Gültigkeit haben. Gleichwohl hält er die Kirchen als Identifikation mit der Heimat für wichtig. Eine Kostenbeteiligung mit einem 1/3 hält er deshalb für ausreichend. Der Vorsitzende stellt hierzu fest, sofern eine Änderung der Beteiligung beabsichtigt ist, der Klageweg beschritten werden müsste. Er schlägt deshalb vor, den Vertrag einzuhalten. Der Einwand von Stadtrat Eberle, dass die Deckelung nur eine symbolische Bremswirkung hat, wird von BM Gaus bestätigt. Sollten die Kosten deutlich steigen, wird aber erwartet, dass dies der Stadt rechtzeitig mitgeteilt wird. Der Verwaltungsausschuss b e s c h l i e ß t mit einer Neinstimme (Stadtrat Schenk): 1. Die Stadt Erbach beteiligt sich an den Sanierungskosten von Turm, Uhr und Glocken mit 50 %, somit mit insgesamt maximal 45.000. 2. Die erforderlichen Restmittel werden in den Haushalt 2016 eingestellt.
Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 09.03.2015 Blatt 24 7 Kenntnisnahme Beteiligungsbericht der Stadt Erbach für das Jahr 2013 Frau Schnierer gibt einen Überblick über den Bericht anhand einer Power-Point-Präsentation. Sie informiert dabei u.a. über die Tätigkeiten/Baugebiete der Bauland GmbH. Gemäß 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) besteht für Städte und Gemeinden die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Beteiligungsberichtes für Unternehmen in privater Rechtsform, an denen die Stadt unmittelbar bzw. mittelbar mit mehr als 50 % beteiligt ist. Der Beteiligungsbericht dient der Information des Gemeinderates und der Einwohner der Gemeinde und hat soweit die Stadt über 50 % beteiligt ist, über Folgendes Auskunft zu geben: 1. Gegenstand des Unternehmens 2. Stammkapital und Beteiligungsverhältnis des Unternehmens 3. Organe der Gesellschaft (Besetzung) 4. Beteiligungen des Unternehmens 5. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens und Grundzüge des Geschäftsverlaufes 6. Lage des Unternehmens, Risikoanalyse 7. Kapitalzuführungen und -entnahmen 8. Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer 9. Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 10. Aufwandsentschädigung des Beirates In der Gesellschafterversammlung der Baulanderschließungsgesellschaft mbh am 20. März 2013 wurde der Abschluss 2013 festgestellt. Auf dieser Grundlage wurde der Beteiligungsbericht 2013 gefertigt. Die Stadt Erbach war zum 31.12.2013 an folgenden Unternehmen beteiligt: a) Geschäftsanteile Die Mitgliedschaften bei Genossenschaften mit einem unbedeutsamen Anteil gelten nicht als Beteiligungen im gemeindewirtschaftlichen Sinne, wenn sie nur die satzungsgemäßen Voraussetzungen schaffen sollen, um mit diesen Einrichtungen in Geschäftsverbindungen zu treten. Die Stadt Erbach hat Bankanteile bei: - Raiffeisenbank Donau-Iller 500,00 VJ: 500,00 - Raiffeisenbank Dellmensingen 200,00 VJ: 200,00 - Raiffeisenbank Hochsträß 500,00 VJ: 500,00
Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 09.03.2015 Blatt 25 noch 7 Die Stadt Erbach ist Mitglied im Holzhof Oberschwaben e.g. mit 5 Geschäftsanteilen zu jeweils 12,27, insgesamt also mit 61,36. b) Private Rechtsform Die Stadt Erbach ist unmittelbar beteiligt an folgenden Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform: 1.) Baulanderschließungsgesellschaft Erbach mbh (S. 6) Die Baulanderschließungsgesellschaft Erbach mbh wurde 1983 von der Stadt Erbach aus finanzpolitischen Gründen und im Interesse einer wirtschaftlich sinnvollen Erschließung von Bauland gegründet. Der Gesellschaft wurde die Pflichtaufgabe der Stadt Erbach Wohnbauland zu angemessenen Preisen bereitzustellen ( 1 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit 89 des 2.Wohnungsbaugesetzes) übertragen. Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn, sondern Kostendeckung. Die Beteiligung an der Baulanderschließungsgesellschaft Erbach mbh ist seit 1984 unverändert. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 51.500,00 wird gehalten von der Stadt Erbach mit 70 % = 36.000,00 Sparkasse Ulm mit 18 % = 9.300,00 Raiffeisenbank Donau-Iller eg mit 12 % = 6.200,00 2.) Kreisbaugesellschaft Ulm mbh (Einlage: 20.962,98 ; Anteil: 2,21 %) Zweck der 1948 gegründeten Gesellschaft ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke und Erbbaurechte erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. c) Eigenbetrieb Wasserversorgung Erbach Die Wasserversorgung Erbach ist ein Eigenbetrieb der Stadt, dessen Aufgabe es ist, die Einwohner mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Für die Erbacher Wasserversorgung stehen die Brunnen im Kehr in Erbach, Zipperäcker in Ringingen und der Tiefbrunnen Donaurieden zur Verfügung. Das Einzugsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet mit seinen Stadtteilen Bach, Dellmensingen, Donaurieden, Ersingen und Ringingen.
Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 09.03.2015 Blatt 26 noch 7 Auch der Ulmer Stadtteil Einsingen wird im Jahr 2013 vom städtischen Eigenbetrieb versorgt. Der Vertrag wurde jedoch gekündigt und die Wasserlieferung zum 31.12.2014 eingestellt. Der Eigenbetrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. d) Zweckverband Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) Einlage: 27.913,63 (0,3915 %) Die Vorschriften 103 GemO erfassen nicht die Mitgliedschaften in einem Zweckverband. Hier gehen die Vorschriften des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vor. Es sei erwähnt, dass die Stadt Erbach Mitglied des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) ist. Dieser Zweckverband ging zum 01.01.2002 aus den beiden Zweckverbänden Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und Regionales Rechenzentrum Alb-Schwarzwald hervor. Der Zweckverband hält Informationssysteme und Daten für die öffentliche Verwaltung vor, entwickelt und pflegt EDV-Verfahren für den Aufgabenbereich der Verbandsmitglieder und übernimmt Aufträge zur Entwicklung landeseinheitlicher Verfahren. Diskussion: Stadtrat Röhr bittet hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse der BaulanderschließungsGmbH um Überprüfung, ob die weiteren örtlichen Banken (Raiba Dellmensingen und Raiba Hochsträß) Interesse an einem Engagement haben. Sollte dies der Fall sein, könnte eine zusätzliche Aufnahme in Betracht gezogen werden. Hinsichtlich der Donau-Iller-Bank haben sich doch wesentliche Veränderungen, durch die Zusammenschlüsse ergeben. Nach seiner Auffassung ist die Donau-Iller-Bank nicht mehr als örtliche Bank zu bezeichnen, wie dies bei der Gründung der GmbH der Fall war. Sollte dieser Wunsch der anderen Banken nicht bestehen, können die Verhältnisse unverändert bleiben. Der Vorsitzende erwidert hierauf, dass dies derzeit geprüft wird.
Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 09.03.2015 Blatt 27 8 Annahme von Spenden Die Spendennummern 1 und 2 des Spendentagebuchs 2015 werden einstimmig angenommen.
Verhandlung des Verwaltungsausschusses vom 09.03.2015 Blatt 28 9 Bekanntgaben, Verschiedenes a) Bahnübergang Ersingen Der Vorsitzende unterrichtet das Gremium, dass die Zusage der Bahn eingegangen ist, den Radweg im Bereich des Bahnübergangs von Dellmensingen nach Ersingen bis spätestens Mitte Juni 2015 fertigzustellen. Stadtrat Härle bedankt sich in diesem Zusammenhang bei Landrat Seiffert und dem Vorsitzenden, dass auf die Bahn der entsprechende Druck ausgeübt wurde. b) Radweg Bach-Donaurieden Stadtrat Schwetlik teilt mit, dass er heute Bagger gesehen hat und insofern mit der Maßnahme begonnen werden müsste. c) Apfelsaft der Saft und Kraft AG Stadtrat Schwetlik regt an, bei den Sitzungen zusätzlich Apfelsaft der Saft und Kraft AG bereitzustellen.