Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung



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Transkript:

Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung

SIE SIND ERFOLG- REICH GESTARTET? Beim Übergang von der Seed-Phase zur Start-Up- Phase müssen junge Technologieunternehmen hohe Hürden überwinden, um eine notwendige Anschlussfinanzierung zu realisieren. Private Venture-Capital-Geber fordern nach einem erfolgreichen Unternehmensstart in dieser immer noch riskanten Unternehmensphase häufig den Nachweis eines proof of market, wie zum Beispiel die Gewinnung erster Kunden. Zur Bewältigung dieser Lücke zwischen Seed-Phase und Start-Up-Phase stellt der von Bayern Kapital gemanagte Clusterfonds Start-Up! jungen bayerischen Technologieunternehmen, die den proof of technics erreicht haben, Beteiligungskapital bereit. Das ausgereichte Beteiligungskapital dient dazu, die Technologie weiter zu entwickeln und den proof of market, wie beispielsweise die Erwirtschaftung erster Umsätze oder den Nachweis eines erkennbar skalierbaren Geschäftsmodells, zu erreichen. Auf dieser Grundlage verbessern sich die Chancen, in einer sich anschließenden Finanzierungsrunde Beteiligungen weiterer Geldgeber (insbesondere Venture-Capital-Gesellschaften, Business Angels) zu akquirieren. Zur Zielgruppe gehören auch junge Technologieunternehmen, die sich einschließlich der Beteiligung des Clusterfonds Start-Up! anschließend voraussichtlich aus dem operativen cash flow finanzieren können. Finanzierungen des Clusterfonds Start-Up! sind Beihilfen für Unternehmensneugründungen gem. Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014. Die Beteiligungsnehmer müssen die in Artikel 22, einschließlich der Definition in Artikel 2 Ziffer 80 AGVO genannten Voraussetzungen erfüllen. 2 3

WIR HELFEN IHNEN WEITER! Finanziert werden Innovationsvorhaben, die Kosten und Investitionen insbesondere für folgende Zwecke beinhalten: Aufbau des Unternehmens und seiner Strukturen Aufwendungen für die Verfahrens- und Produktentwicklung inkl. dafür notwendiger Patentanmeldungen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Markteinführung der entwickelten Produkte und Verfahren stehen Aufwendungen des Coaches bis zu einem festgelegten Höchstbetrag Der Clusterfonds Start-Up! bleibt in der Regel Minderheitsgesellschafter und strebt keine Beteiligung am Management an. Grundsätzlich erfolgt die Beteiligung in Kooperation mit einem Coach, der branchen- und managementbezogene Unterstützung leistet. DAS FINANZIERUNGS- MODELL Höhe der Beteiligung Der Clusterfonds Start-Up! beteiligt sich in Höhe von bis zu 500.000 EUR am Unternehmen. Art der Beteiligung Die Beteiligung erfolgt vorrangig in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen. Nach Erwerb der Anteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung ist der Clusterfonds Start-Up! mit 10 % am Unternehmen beteiligt. Auf die Darlehens- und Zinsforderungen erklärt der Clusterfonds Start-Up! im Voraus einen Rangrücktritt. Als Alternative dazu kann die offene Beteiligung zur selben Unternehmensbewertung abgeschlossen werden, zu der sich parallel unabhängige private Investoren beteiligen. Es sind auch mit Nachrangvereinbarung versehen, stille Beteiligungen möglich. 4 5

% Laufzeit Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt sieben Jahre. Die Auszahlung ist an das Erreichen von Meilensteinen geknüpft. Die Laufzeit der typisch stillen Beteiligung ist bis max. 31.12.2021 möglich. Beteiligungsentgelt Die Zinsen für das Nachrangdarlehen betragen 10 % p. a. Eine Zinsstundung für die ersten zwei Jahre ist möglich. laufenen Zinsen/Entgelte ein Wandlungsrecht in eine offene Beteiligung zur Bewertung der jeweiligen Finanzierungsrunde. Eigenbeitrag Die Gründergesellschafter müssen keine persönliche Haftung übernehmen. Ein Investment der Gründer oder ein Sideinvestment anderer privater Seedkapitalgeber in Höhe von zusammen 100.000 EUR muss gegeben sein. Finanzielle Eigenbeiträge der Gründer bei Start der Seedphase können angerechnet werden. Die Vergütung für die stille Beteiligung umfasst ein einmaliges Beteiligungsentgelt, eine feste und eine gewinnabhängige Komponente sowie eine zum Ende der Laufzeit fällig werdende pauschale Endvergütung. Wandlungsrecht Bei weiteren Finanzierungsrunden besteht für das Nachrangdarlehen bzw. je nach Lage des Einzelfalls die stille Beteiligung und die aufge- Sideinvestment Privatinvestoren Die Beteiligung des Clusterfonds Start-Up! ergänzende Sideinvestments unabhängiger privater Seed-Kapitalgeber (z. B. Business Angels) zur Finanzierung des Seedphasenvorhabens sind willkommen und bis zu einem Betrag von 200.000 EUR im Rahmen einer Finanzierung nach Artikel 22 der EU-Verordnung 651/2014 möglich. 6 7

VORAUSSETZUNGEN UND BETEILIGTE BETEILIGUNGSNEHMER Das Unternehmen muss folgende Bedingungen erfüllen: Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein Jahr zurück; die Firma ist aber höchstens 24 Monate tätig Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern Erfüllung der KMU-Kriterien der Europäischen Union Mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile befinden sich vor Abschluss der Finanzierung im Eigentum der Know-how-Träger Know-how-Träger sind in die Geschäftsführung eingebunden Technologie mit nachhaltigen Alleinstellungsmerkmalen und Wettbewerbsvorteilen Exitszenario vorhanden Die vollständigen Beteiligungsgrundsätze finden Sie auf unserer Homepage. Ein Rechtsanspruch auf Beteiligung besteht nicht. MITTELVERWENDUNG Die Beteiligungsmittel dürfen nur zur Finanzierung des Innovationsvorhabens verwendet werden. Die Gesamtfinanzierung des Innovationsvorhabens muss gesichert sein. FINANZIERUNGSPHASEN High-Tech Idee Proof of Technics Weiterentwicklung Wachstum 8 9

COACH Der Clusterfonds Start-Up! beteiligt sich in Kooperation mit einem vom Beteiligungsnehmer ausgewählten Coach (technisch/ betriebswirtschaftlich sachkundige Person). Dieser kann auch selbst in das Beteiligungsunternehmen investieren. Der Coach unterstützt und berät den Beteiligungsnehmer bei der Umsetzung des Vorhabens. Er betreut das Unternehmen aktiv bei der Realisierung der Start-Up-Finanzierung. Der Coach wird vom Beteiligungsunternehmen bezahlt. BETREUUNGSVERTRAG COACH erste Vorhabensprüfung Hilfe bei Antragstellung aktive Betreuung des Unternehmens eigenes Investment möglich BETEILIGUNGSNEHMER Unternehmenskonzept Gespräche mit Coach Gespräche mit dem Clusterfonds Start-Up! BETEILIGUNGS- VERTRAG RAHMENVERTRAG CLUSTERFONDS START-UP! Antragsprüfung Beteiligungsverträge laufende Betreuung bis zum Exit 10 11

Beachten Sie auch diese Fonds: Seedfonds Bayern Bayern Kapital Innovationsfonds Bayern Kapital Innovationsfonds EFRE Wachstumsfonds Bayern Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung! Bayern Kapital GmbH Ländgasse 135 a 84028 Landshut Telefon: 0871 92325-0 info@bayernkapital.de www.bayernkapital.de