Kennzeichnung von GVO - endlich?

Ähnliche Dokumente
Agro-Gentechnik Multinationale Konzerne

Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung

Mehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher

Gentechnisch verändert?

Ohne Gentechnik Kennzeichnung. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 16. März 2012 Ismaning

Ohne Gentechnik Anforderungen. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin

Bewertungsgrundlage des Ratgebers Essen ohne Gentechnik

Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln

Lebensmittel und Gentechnik

Ohne Gentechnik -Auslobung (TLM)

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Klarer Fall: Gäbe es bei uns schon gentechnisch verändertes Obst und Gemüse zu kaufen, dann müsste es gekennzeichnet werden - ohne wenn und aber.

Gentechnikfreie Regionen Hintergrundinformationen

Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel Amtliche Überwachung in Sachsen-Anhalt

Was steckt hinter dem Ohne Gentechnik Siegel?

Schriftenreihe Lebensmitteichemische Gesellschaft - Band 27. Neue EU-Regelungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII

Gentechnikfrei aus Prinzip

Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen

Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover

Gentechnikfreiheit made in Österreich

Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel: Ohne Gentechnik oder: Wieviel Gentechnik ist da eigentlich drin? Dr. Lutz Grohmann

Ohne Gentechnik Siegel Verbrauchertäuschung oder mehr Wahlfreiheit?

Ohne Gentechnik Siegel Verbrauchertäuschung oder mehr Wahlfreiheit?

Gentechnik Erntemonitoring 2016 keine Auffälligkeiten

Gentechnikfreiheit und Regionalität - ein Erfolgsrezept für die Zukunft?

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft

Die Möglichkeiten der Kennzeichnung

Ohne Gentechnik - Damit Sie die Wahl haben!

Erfolgreiches Projekt GVO-Freiheit in der Milchwirtschaft

Lebensmittel ohne Gentechnik Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen

Statement zur Proteinversorgung der europäischen Futtermittelwirtschaft

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

Meinungen und Einstellungen der ÖsterreicherInnen zum Thema Gentechnik

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Ohne Gentechnik Aber sicher!

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

gentechnischen Veränderungen Dr. Lothar Kruse

Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln

Gen-Alarm bei Video World in Berlin Stand: Juni 2013

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Vorwort... 5 Die Autoren... 7

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en)

Klonen von Nutztieren: Diskussion um gesetzliche Regelungen

Übersicht zum Rechtsrahmen der Grünen Gentechnik*

Bio Noni Saft SPECIFICATION SHEET

Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Revision Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL, SR ): Anhörung bis

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln

Grüne Gentechnologie in der Schweiz Aktuelle Situation und Moratorium

Bundesrat Drucksache 464/13 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Lebensmittel "ohne Gentechnik. - Aktuelle Fragen und Antworten für die Landwirtschaft -

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung biologischer

Markbedeutung von Ohne Gentechnik Entwicklung, Ist-Zustand und Ausblick

Verbraucherinformation

Zur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion

Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten

Mais spielt keine Rolle

Zweck. Definition. Übersicht. Status Version 06: freigegeben vom Vorstand am Seite 1 / 5

Mündiger Verbraucher oder ahnungsloser Konsument

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/6253

Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1830/ ohne Gentechnik - Kennzeichnung

(Text von Bedeutung für den EWR)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Januar 2015 (OR. en)

A N T W O R T. zu der Anfrage der Abgeordneten. Astrid Schramm (DIE LINKE.) Birgit Huonker (DIE LINKE.)

GVO aus Sicht der Produzenten

Unterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Gentechnikfreiheit in Österreich. Kontrolle der landwirtschaftlichen Produktion

I. Naturwissenschaftliche Aspekte der Gentechnik in der Lebensmittelproduktion Klaus-Dieter Jany

Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union

Nahrungsmittel und Gentechnik

"EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 27. Mai 2008 (BGBl. I S.

Genfood Früchte des Todes?

Agro-Gentechnik in Deutschland und der Europäischen Union: Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven

Tiere kein GVO (Futtermittel, Mischfuttermittel, Futtermittelausgangserzeugnisse (zb Mais in Form von Körnern, Rapssaat), Futtermittel - Zusatzstoffe

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14)

Genehmigung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen, Lebens- und Futtermittel

zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Ihren Workshop zur Standardisierung des Monitoring zu eröffnen.

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Ohne Gentechnik Transparenz durch Zertifizierung, Sicherheit für Verbraucher und Produzenten. Dr. Heinz-Joachim Kopp Dipl.-Lebensmitteltechnologe

Zusammenfassung. Testbiotech e. V. Jahresrückblick Inhaltsverzeichnis. Christoph Then, Juli 2014

K O M P A K T I N F O Planungsgruppe

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Entwurf zur Diskussion

Anforderungen an Analyseumfang. 1. Mindestanforderungen an Rohwaren / Einzelfuttermittel

Futtermittel. Infopool: Umweltschutz. Futtermittel. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.

Das Produkt aus der Verpackung nehmen und bei Raumtemperatur ca. 60 Minuten auftauen lassen. Fertigungsgrad -18. Palette.

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht bei Fermentationsprodukten von gentechnisch veränderten Mikroorganismen

Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben des BVL Viertes BfR-Forum Verbraucherschutz am 5. und 6. Juli 2007 in Berlin

BESCHLÜSSE. (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Transkript:

Gen-ethischer Informationsdienst Kennzeichnung von GVO - endlich? von Christof Potthof Ab dem 18. April müssen zwei neue EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln in den Grenzen der Europäischen Union angewendet werden. Der GID hatte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach über die Entwicklung derselben berichtet. Doch: Was ändert sich jetzt eigentlich? Und: Wird jetzt - endlich - alles besser? - Ein Überblick. Lange hat es gedauert, bis sie nun endlich Anwendung finden müssen, die beiden neuen Verordnungen der Europäischen Union (EU) zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit den sperrigen Namen: 1. Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (1829/2003) 2. Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln sowie Futtermitteln zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG (1830/2003) Die erste Verordnung regelt im Wesentlichen Fragen, die mit Zulassung von GVO in Verbindung stehen und ersetzt die "Zuständigkeit" der Novel-Food-Verordnung für diesen Bereich. Die zweite Verordnung regelt die Kennzeichnung und die Systeme, die eine Rückverfolgung im Schadensfall ermöglichen sollen. Bereits seit dem Beginn des so genannten De-facto-Zulassungsmoratoriums für GVO im Jahre 1998 sind die beiden Verordnungen im Gespräch. Damals stellten die Mitglieder des Ministerrates der EU fest, dass es keine neuen Zulassungen für GVO in der EU geben solle, wenn es nicht eine neue Rechtsprechung für diesen Bereich gebe. Neben der mittlerweile bereits in Kraft getretenen so genannten "neuen Freisetzungsrichtlinie" (2001/18/EC) wurde die EU-Kommission mit der (Neu-)Formulierung der beiden nun wirksam werdenden Verordnungen

beauftragt. Die wichtigste Neuerung ist, dass in Zukunft neben den Lebensmitteln auch Futtermittel gekennzeichnet werden müssen, wenn sie aus GVO hergestellt sind oder einen Anteil von mehr als 0,9 Prozent derselben enthalten, bisher galt ein Grenzwert von 1 Prozent. Dieser Grenzwert für Verunreinigungen gilt nur, wenn die Verunreinigungen technisch unvermeidbar oder zufällig sind. Im Weiteren müssen nun auch solche Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden, die aus GVO bestehen, in denen GVO aber nicht mehr nachweisbar sind. Das gern gewählte Beispiel sind Produkte, die Soja-Lecithin enthalten. Stammt dieser Grundstoff, der in vielen prozessierten Lebensmitteln enthalten ist - zum Beispiel in vielen Schokoladen oder Tütensuppen - aus gentechnisch verändertem Soja, so muss dies in Zukunft in der Liste der Inhaltsstoffe verzeichnet sein. Diese Kennzeichnungspflicht gilt, obwohl an der Schokolade selbst nicht mehr festgestellt werden kann, dass gentechnisch veränderte Organismen verwendet wurden. Verschiedene Verarbeitungsschritte, in dem vorliegenden Beispiel die Raffinierung und Filterung des Soja-Öls, verhindern diesen Nachweis. Ein anderer Stoff, bei dem im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist, ob er aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurde oder nicht, ist Zucker oder ein daraus hergestellter Sirup. Auch hier wird in Zukunft eine Kennzeichnung notwendig, wenn gentechnisch veränderte Zuckerrüben zum Einsatz kommen würden. "Aus" und nicht "mit" Die zentrale Grundregel, die hinter der neuen Kennzeichnung steht ist relativ banal: Alles, was aus GVO ist oder selber ein GVO ist - respektive war - muss gekennzeichnet werden. Alles, was mit Hilfe oder unter Einsatz von GVO hergestellt wurde, aber selber keiner ist oder war oder aus einem solchen besteht, muss nicht gekennzeichnet werden. Die Grenzen sind an manchen Stellen fließend. Die Herstellung eines Vitamins erfolgt zum Beispiel in so vielen Sufen, dass an dieser Stelle das "mit" oder "aus" kaum klar bestimmt werden kann - mit der Folge, dass es an dieser Stelle vermutlich nach dem 18. April einen rechtsfreien Raum geben wird. Da nicht an jedem Produkt nachgewiesen werden kann, ob in ihm GVO verwendet wurden, wird der Nachweis über die Begleitpapiere geregelt. So wird eine Rückverfolgung möglich, die auch im Falle einer unbeabsichtigten Verunreinigung hilfreich ist, um deren Quelle zu finden und gegebenenfalls Rückrufaktionen zu koordinieren. Dies kann als Lehre aus einem Verunreinigungs-Fall in den USA gewertet werden: Im Jahr 2000 war ein gentechnisch veränderter Mais, der aus Gesundheits-Vorsorge-Überlegungen nur eine Zulassung als Tierfutter hatte, in verschiedenen - insgesamt etwa

dreihundert - Lebensmittel-Produkten nachgewiesen worden. Erst in der letzten März-Woche machte der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, noch einmal deutlich, dass die neuen Kennzeichnungsregeln auch in Kantinen oder Restaurants, so genannten Gemeinschafts-Verpflegungen, angewandt werden müssen. "Wenn in Kantinen oder Restaurants gentechnisch veränderte Lebensmittel verwendet werden, muss das auf der Speisekarte oder in einem Aushang kenntlich gemacht werden. Die Verbraucher haben einen Anspruch darauf." Futtermittel Etwas anders sieht es bei der Verwendung von GVO als Futtermittel aus. Obwohl die Futtermittel gekennzeichnet werden müssen, gilt dies nicht für die Produkte: Weder die Eier noch das Fleisch oder die Milch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Mais oder Soja gefüttert wurden, müssen nach den neuen Regelungen gekennzeichnet werden. Dieses wurde während der Verhandlungen zu den neuen Regeln von Verbraucher- und Umweltschützern gefordert, unter anderem, weil so auch an den Endprodukten die Bedeutung der gentechnisch veränderten Futtermittel deutlich geworden wäre: Der weitaus größte Teil der gentechnisch veränderter Pflanzen ist mitnichten für den menschlichen Verzehr bestimmt. Deutlich mehr als achtzig Prozent zum Beispiel des gentechnisch veränderten Sojas, das in den USA geerntet wird, landet in den Futtertrögen von Tieren. Bisher wird in Deutschland der größte Teil der Futtermittel, die in der Tiermast eingesetzt werden, importiert, hauptsächlich aus den USA, aus Brasilien und aus Argentinien. Da es bisher nicht nötig war, Futtermittel gegebenenfalls als gentechnisch verändert zu kennzeichnen, wurde dies auch nicht getan. Es sind auch Fälle bekannt, in denen gentechnisch verändertes Soja - ein Hauptbestandteil des Mastfutters - erst im deutschen Hafen mit gentechnikfreiem Soja vermischt wurde.(1) Hinzu kommt, dass Futtermittel häufig aus Mischungen, zum Beispiel Mais und Soja bestehen. Häufig werden Verunreinigungen auch der Getreide untereinander akzeptiert. Wie das Verfahren für die Futtermittel bei der Umsetzung der Kennzeichnungsregeln im Detail geregelt werden wird, war bei Redaktionsschluss noch nicht klar. Umsetzung in Deutschland Die beiden Verordnungen werden im Prinzip in den Mitgliedsstaaten der EU direkt zu geltendem Recht, doch müssen die Nationalstaaten die Details - zuständige Behörden, Höhe von Strafen... - festlegen. In Deutschland hat die Bundesregierung dazu ein Gesetz vorgelegt, das im Bundestag bereits

beschlossen wurde, aktuell aber der Zustimmung des Bundesrates harrt. In seiner Sitzung am 2. April hat dieser den Beschluss des Bundestages zunächst einmal an den Vermittlungsausschuss verwiesen, wann dieser hierzu tagen wird ist derzeit noch offen - möglicherweise Anfang Mai. Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt gibt es dann keine Strafen, keine Kontrollen - rechtsfreie Räume, wie die taz (3. April 04) schrieb. In den Supermarktregalen Ebenso offen bleibt fürs Erste, ob es in der nahen Zukunft gentechnisch veränderte Produkte in den Regalen der Supermärkte geben wird. In den vergangenen Jahren, in denen es vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen bereits gentechnisch veränderte Nahrungsmittel hätte geben können, waren auf dem hiesigen Markt praktisch keine Produkte zu finden. Entsprechend einer Marktuntersuchung des "Einkaufsnetzes" der Umweltorganisation Greenpeace haben die für den deutschen Lebensmittelmarkt wichtigen Hersteller und die großen Handelsketten aber derzeit nicht vor, gentechnisch veränderte Pflanzen in der Produktion von Lebensmitteln zu verwenden.(2) Andererseits ergibt sich aus den Neuerungen, dass ab dem 18. April einige Produkte gekennzeichnet werden müssen, die bisher nicht gekennzeichnet werden mussten, obwohl sie in gleicher Weise hergestellt werden, wie bisher. Dies wird in erster Linie eine Folge aus der bereits beschriebenen Verpflichtung sein, dass in Zukunft auch solche Produkte gekennzeichnet werden müssen, in denen die GVO nicht mehr nachgewiesen werden können. Das bedeutet, die Hersteller-Firmen müssten die Zusammensetzungen ihrer Produkte ändern oder gegebenenfalls auf zertifiziert gentechnikfreie Rohstoffe zurückgreifen. Wieviele Produkte davon betroffen sind, ist derzeit praktisch reine Spekulation. Der Leiter des Institutes für Molekularbiologische Forschung der Bundesforschungsanstalt für Ernährung in Karlsruhe, Prof. Dr. Klaus-Dieter Jany, wird nicht müde, in dieser Sache Verwirrung zu stiften: Erst im Februar dieses Jahres wird er mit den Worten zitiert: "Die Gentechnik in Deutschland ist längst Realität, 60 bis 70 Prozent der verarbeiteten Lebensmittel haben die Gentechnik gesehen."(3) Eine Formulierung, die nicht dazu angetan ist, die Dinge zu erhellen. Bisher soll nur ein "Lifestyle-Produkt aus der Fitness-Branche" in Deutschland als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet sein - es ist zu vermuten, dass dies nicht mehr lange das Einzige bleiben wird. Fußnoten

siehe auch: GID Nr. 161, Seite 22: Die Verbrauchersicht in der GVO-Diskussion GID Nr. 156, Seite 22: Fällt oder hält das Moratorium GID Nr. 155, Seite 3: Ach Europa... und das Genfood Fußnoten: 1. siehe zum Beispiel: Unabhängige Bauernstimme 03 und 04, 2004 2. Der Einkaufsführer von Greenpeace gibt einen guten Überblick. Zu bestellen bei Greenpeace in Hamburg. 3. http://www.bio-pro.de/de/region/ulm/magazin/00412/index.html?lang=de&print_style=yes Christof Potthof ist Mitarbeiter im Gen-ethischen Netzwerk und Redakteur des GID. zur Artikelübersicht Informationen zur Veröffentlichung Erschienen in: GID Ausgabe 163 vom April 2004 Seite 41-42