Komfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer



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Transkript:

Komfortables Wohnen ohne Barrieren Förderprogramme für Eigentümer

Inhalt Vorwort 3 Was und wer wird gefördert? 4 Welche Anforderungen müssen nach dem Umbau erreicht werden? 5 Wie hoch sind die Darlehen des Landes? 6 Wie hoch sind die Zuschüsse der Stadt Düsseldorf? 7 Wie hoch sind Zinsen, Tilgung und Gebühren? 8 Beispiel: Finanzierung eines Badumbaus 9 Musterzimmer im Wohnungsamt 11 Weitere Informationen 12 Wo finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner? 13 2

Vorwort Fast ein Drittel der Wohnungen in Nordrhein-Westfalen wurde vor 1948 und weit über die Hälfte bis 1968 gebaut. Viele dieser Wohnungen erfüllen nicht mehr die heute üblichen Qualitätsstandards, weil sie nicht barrierefrei und somit für ältere oder behinderte Menschen ungeeignet sind. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf fördern daher, insbesondere unter Berücksichtigung einer älter werdenden Gesellschaft, bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnungen. Die folgenden Seiten sollen Ihnen helfen, sich einen Überblick über die beiden Förderprogramme zu verschaffen. Die Broschüre ersetzt jedoch nicht die persönliche Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes, die Sie auf jeden Fall in An - spruch nehmen sollten, bevor Sie mit Umbaumaßnahmen beginnen. Burkhard Hintzsche Beigeordneter 3

Was und wer wird gefördert? Gefördert werden bauliche Maßnahmen, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden können. Zur anteilmäßigen Finanzierung gewährt das Land NRW zinsgünstige Dar lehen. Als Ergänzung dazu fördert die Stadt Düsseldorf diese Maßnahmen mit zusätzlichen Zuschüssen. Der städtische Zuschuss kann auch ohne das Landesdarlehen in Anspruch genommen werden. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen stellen lediglich Beispiele dar und lassen weitere individuell notwendige und sinnvolle Lösungen zu: Einbau einer bodengleichen Dusche Ausstattungsverbesserungen wie unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Haltegriffe Grundrissänderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen Einbau elektrischer Türöffner Einbau, Anbau oder Modernisierung eines Aufzuges Bau eines Erschließungssystems zur barrierefreien Erreichbarkeit der Wohnungen, z. B. Aufzugturm, Laubengänge Barrierefreie Gestaltung von Wegen und Freiflächen Barrierefreier Umbau eines vorhandenen oder Anbau eines neuen barrierefreien Balkons oder einer barrierefreien Terrasse Gefördert werden können Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Durch die Förderung entstehen keine Mietpreis- oder Belegungsbindungen. Außerdem müssen keine Einkommensgrenzen oder Wohnflächenobergrenzen eingehalten werden. 4

Welche Anforderungen müssen nach dem Umbau erreicht werden? Werden Maßnahmen in Bädern durchgeführt, müssen die Bäder ohne Stufen und Schwellen erreichbar sein. Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette und bodengleicher Dusche mit rutschhemmender Oberfläche ausgestattet sein. Es werden nur Wohnungen gefördert, deren Wohnfläche größer als 34 Quadratmeter ist. Die Förderung ist in der Regel auf Wohngebäude mit max. fünf Vollgeschossen bzw. in Innenstädten auf Wohngebäude mit bis zu sechs Vollgeschossen beschränkt. 5

Wie hoch sind die Darlehen des Landes? Wohnung Darlehenshöchstgrenze pro Wohnung 25.000 Euro max. 80% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Mietwohnungen und 85% in selbstgenutztem Wohneigentum Darlehensbeträge unter 1.500 Euro werden nicht bewilligt. Die Darlehenshöchstgrenze erhöht sich bei bestimmten Maßnahmen: Maßnahme Darlehenshöchstgrenze erstmaliger Einbau eines Aufzuges max. 27.500 Euro pro erschlossener Wohnung, Bau eines barrierefreien max. 28.000 Euro pro Erschließungssystems erschlossener Wohnung max. 80% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Mietwohnungen und 85% in selbstgenutztem Wohneigentum 6

Wie hoch sind die Zuschüsse der Stadt Düsseldorf? Wohnung Zuschuss pro Wohnung max. 6.000 Euro pro Wohnung für Wohngruppen mit max. 12.000 Euro älteren pflegebedürftigen oder behinderten Menschen mit Betreuungsbedarf max. 20% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten Der Zuschuss erhöht sich bei bestimmten Maßnahmen: Maßnahme Zuschuss erstmaliger Einbau eines Aufzuges max. 6.840 Euro pro erschlossener Wohnung, Bau eines barrierefreien max. 7.200 Euro pro Erschließungssystems erschlossener Wohnung max. 20% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten 7

Wie hoch sind die Zinsen, Tilgung und Gebühren? Die Landesdarlehen werden von der NRW.Bank in zwei Raten, und zwar 50% bei Baubeginn und 50% nach Fertigstellung der Maßnahme, aus gezahlt, wenn das gewährte Darlehen nicht mehr als 15.000 Euro beträgt. Der städtische Zuschuss wird nach Fertigstellung durch das Amt für Wohnungswesen gezahlt. Laufende Konditionen der Landesdarlehen (pro Jahr) 0,5% Zinsen 2,0% Tilgung 0,5% Verwaltungskostenbeitrag Nach 10 Jahren wird das Darlehen marktüblich verzinst. Zusätzlich sind einmalig zu zahlen Landesdarlehen: 0,4% des Darlehensbetrages als Verwaltungskostenbeitrag für die NRW.Bank und 0,4% des Darlehensbetrages als Verwaltungsgebühren für die Stadt Düsseldorf, mindestens 60 Euro Städtischer Zuschuss: 0,4% des städtischen Zuschusses als Verwaltungsgebühr für die Stadt Düsseldorf, mindestens 60 Euro 8

Beispiel: Finanzierung eines Badumbaus Die Vorzüge einer barrierefreien Wohnung zeigen sich in besonderem Maße im Badezimmer. So führt in jungen Jahren jede vermiedene Schwelle zu einem Mehr an Komfort, in älteren Jahren ermöglicht sie eine sichere und selbstständige Körperpflege. Es ist also nie zu früh, Barrieren abzubauen. Im Rahmen eines Badumbaus können verschiedene Maßnahmen gefördert werden, insbesondere Einbau einer ebenerdigen Dusche Einbau eines unterfahrbaren Waschbeckens Verbreiterung der Badezimmertür Einbau einer erhöhten Toilette Schaffung von Bewegungsflächen durch Grundrissänderungen oder Neuanordnung der Badelemente Bad vor dem Umbau Bad nach dem Umbau 9

Beispiel: Finanzierung eines Badumbaus Im Folgenden werden die Belastungen für die Finanzierung beispielhaft dargestellt. Dabei wird unterstellt, dass die förderfähigen Kosten der Baumaßnahme 15.000 Euro betragen und es sich um eine Mietwohnung handelt. Berechnung der monatlichen Belastung Gesamtkosten 15.000 Euro Finanzierungsmittel Betrag Zins und Tilgung 1 Monatliche Belastung 80% Landesdarlehen 12.000 Euro 0,5% Zinsen 30,00 Euro +0,5% VKB² +2,0% Tilgung 20% Städtischer 3.000 Euro 0,0% 0,00 Euro Zuschuss Monatliche Belastung gesamt: 30,00 Euro 1 Nach 10 Jahren wird das Darlehen marktüblich verzinst. Der VKB wird bis zur Tilgung von 50% des Darlehens vom Ursprungsbetrag berechnet, anschließend von 50% des Ursprungsdarlehens. 2 VKB = Verwaltungskostenbeitrag 10

Musterzimmer im Wohnungsamt Sie haben auch die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache unsere Musterzimmer im Wohnungsamt zu besichtigen und sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten beraten zu lassen. 11

Weitere Informationen Weitere Informationen zu den hier vorgestellten Förderpro grammen des Landes NRW erhalten Sie auch im Internet unter: www.nrwbank.de/de/wohnraumportal Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen u. a. Bau- und Erwerbsvorhaben sowie Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Hausbank, dem Informationszentrum der KfW unter der Telefonnummer 0 800/53 99 002 oder im Internet unter: www.kfw.de Weitere Informationen zu Wohnraumanpassungen und Abbau von Barrieren finden Sie im Internet unter: www.duesseldorf.de/wohnen/leist/index.shtml 12

Wo finden Sie Ihre Ansprechpartnerin/Ansprechpartner? Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. Für eine erste telefonische Beratung sowie zur Terminvereinbarung stehen Ihnen zur Verfügung: Ansprechpartnerin/Ansprechpartner Telefon Telefax Frau Wolters 89-9 63 39 89-3 63 39 Herr Loop 89-9 44 42 89-3 44 42 Herr Staymann 89-9 43 16 89-3 43 16 Darüber hinaus erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes in der Brinckmannstraße 5, 2. Obergeschoss, 40225 Düsseldorf und während der Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. 13

Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Wohnungswesen Verantwortlich Thomas Nowatius Redaktion Dagmar Anger Heike Lohkamp Layout & Druckbetreuung Stadtbetrieb Zentrale Dienste II/15-.3 www.duesseldorf.de