Leistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC

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Transkript:

Leistungen an Mitarbeiter lohnsteuerfrei (und sozialversicherungsfrei) ein ABC Wir machen aus Zahlen Werte

Zu Ihrem Nutzen und dem Ihrer Mitarbeiter sollten alle Möglichkeiten lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Zuwendungen angewandt werden. In alphabetischer Ordnung sind das: Arbeitskleidung typische Berufskleidung, die für Arbeitnehmer (AN) privat nicht nutzbar ist Aufmerksamkeiten Sachzuwendungen anlässlich eines besonderen persönlichen Anlasses (Blumen, Buch etc.), keine Zuwendung von Geld 60,00 je persönlichem Anlass (Geburtstag, Jubiläum). Bei Übersteigen der Freigrenze von 60 wird die komplette Zuwendung steuerpflichtig. Auslagenersatz (kein Werbungskostenersatz) im Namen und auf Rechnung des Arbeitgebers (AG) BahnCard für Dienstreisen Voraussetzung (private Nutzung): Die bei Dienstreisen eintretende Arbeitgeber-Ersparnis übersteigt den Anschaffungspreis der BahnCard. Beihilfen/Unterstützung 600,00 /Anlass durch Arbeitgeber in bes. Notfällen, einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des AG an AN zwecks Entlastung von besonderen Aufwendungen z.b. Krankheitskosten, Unglücksfälle, Vermögensverluste durch höhere Gewalt, Tod naher Angehöriger, etc. Belegschaftsrabatte max.1.080,00 /Jahr (gilt nur für Waren, mit denen der AG Handel betreibt) Betriebsveranstaltung nicht mehr als zwei Veranstaltungen jährlich Freibetrag je Mitarbeiter und je Veranstaltung 110,00 2 Darlehen des Arbeitgebers bis max. 2.600,00 sind steuerfrei, bei Beträgen größer als 2.600 erfolgt eine marktübliche Verzinsung, wenn nicht, muss die Zinsersparnis

als Sachbezug versteuert werden Doppelte Haushaltsführung Fahrtkosten: - erste und letzte Fahrt je gefahrenen Kilometer mit eigenem PKW 0,30 - Familienheimfahrten unabhängig vom Verkehrsmittel (1 x wöchentlich) je Entfernungskilometer 0,30 - mit öffentlichen Verkehrsmitteln Verpflegungsmehraufwand: In den ersten drei Monate für jeden Kalendertag die üblichen Reisekostenpauschalen -Anreise-/Abreisetag 12,00 - mehr als 8 Stunden 12,00-24 Stunden 24,00 Aufwendungen für die Zweitwohnung: gemäß Einzelnachweis (bis max. 1000 /Monat) ohne Einzelnachweis - in den ersten drei Monaten je Übernachtung im Inland 20,00 danach je Übernachtung im Inland 5,00 Erholungsbeihilfen sind steuerpflichtig; werden pauschal mit 25% versteuert, sind sozialversicherungsfrei: Voraussetzung: jährlich max. 156 pro Mitarbeiter, 104 für den Ehegatten, 52 pro Kind; Bei Zuschüssen zu Kuren etc. gelten die Regelungen für Beihilfen/Unterstützungen. Essengeldzuschüsse sind steuerpflichtig, werden mit 25% pauschal versteuert, sind sozialversicherungsfrei und dürfen nicht als Entgeltbestandteil vereinbart sein. Fahrten Wohnung / Tätigkeitsstätte - ab dem 1. Entfernungskilometer 0,30 Der Fahrkostenersatz ab dem 1. Entfernungskilometer für eigene und öffentliche Verkehrsmittel wird mit 15% pauschal versteuert. Kassenfehlbeträge/Mankogeld mtl. bis 16,00 3

Fernsprechgebühren/Internetgebühren I. Überlassung eines betriebliche Telefons/Computers am Arbeitsplatz mit privater Nutzung frei II. privater Telefon-Anschluss mit betrieblicher Nutzung: 1. Einzelnachweis 2. Kleinbetragsregelung 20% der Gesprächsgebühren, max. 20 Förderung der Arbeitsbedingungen, z.b. betrieblichen Sportanlagen Fortbildungskosten Übernahme durch den Arbeitgeber bei ganz überwiegendem betrieblichem Interesse (Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung und Reisenebenkosten wie bei Dienstreise). Getränke zum Verzehr im Betrieb während der Arbeitszeit. Gesundheitsförderung, betr. 500,00 /Jahr/AN Maßnahmen zur Verbesserung des allg. Gesundheitszustandes und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Gutscheine 44,00 pro AN/Monat Voraussetzung: es werden keine anderen Sachbezüge in dem Monat geleistet. Heiratsbeihilfen, Jubiläumszuwendungen sind steuerpflichtig, sofern es sich nicht um Aufmerksamkeiten handelt (bis 60,00 je persönlichem Anlass). Internetnutzung max 50,00/Monat Erstattung durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtig; können pauschal mit 25% versteuert werden. Kaufkraftausgleich bei Entsendung des AN ins Ausland (s. 3 Nr. 64 EStG) in festgelegter Höhe (Abschnitt 3.64 LStR) 4 Kindergartenaufwendungen für nicht schulpflichtige Kinder gem. Original-Beitrags-bescheid Hort/Kindergarten bzw. Stadtverwaltung u. ä. zusätzlich das Essensgeld

Mahlzeiten Innerbetriebliche Abgabe (eigene Kantine) Mahlzeiten von kostenlosen oder verbilligten Mahlzeiten führt zu folgenden Sachbezugswerten: - Mittag und Abendessen je 3,00 - Frühstück 1,63 unabhängig von den realen Werten Eine Zuzahlung des Arbeitnehmers bewirkt eine Reduktion des Sachbezugswertes. Die Differenz zwischen Zuzahlung und Sachbezugswert wird pauschal (25%) bzw. kann individuell versteuert werden. Außerbetriebliche Abgabe - Restaurantschecks, Essenmarken Der Wert je Mahlzeit darf den amtlichen Sachbezugswert nur um 3,10 überschreiten, d.h. max. Ausgabewert ist 6,10 Arbeitstäglich darf nur eine Mahlzeit je Arbeitnehmer abgegeben werden; Regelung gilt nicht für Arbeitnehmer mit Auswärtstätigkeit. Bei Einhaltung dieser Voraussetzungen ist die Bewertung nach amtl. Sachbezugswert möglich (s.o.). Parkplatz PC betrieblicher PC in der Wohnung des AN auch zur privaten Nutzung ist steuerfrei Reisekosten mögliche steuerfreie Leistungen des AGs bei Dienstreisen Verpflegungsmehraufwand gem. Aufstellung AN (s. doppelte Haushaltsführung) Übernachtungskosten (Einzelnachweis) oder pauschal 20,00 5

Fahrtkosten (je gefahrener km) PKW 0,30 Motorrad 0,20 Mofa 0,20 Sachprämien Kundenbindungsprogramme z. B. miles and more 1.080,00 Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber bei betreffender Notwendigkeit mit eigens dafür eingesetzten Beförderungsmittel Trinkgelder frei wenn der Arbeitnehmer es von den Kunden anlässlich einer Arbeitsleistung freiwillig, ohne dass ein Rechtsanspruch besteht, erhalten hat Umzugskostenzuschuss Bei beruflicher Veranlassung und Verkürzung der täglichen Fahrtzeit zum Arbeitsplatz um mind. eine Stunde (Hin- und Rückfahrt zusammen) z.b. Umzugsunternehmen, Fahrtkosten doppelte Miete u.ä. (Grenze Umzugskostenrecht für Beamte) Unfallversicherung bis 62 je AN/Jahr nur für Prämien zu einer Gruppenunfallversicherung, wenn mehrere AN in Unfallversicherung sind, Pauschalsteuer 20% Vermögensbeteiligung (Wertpapiere) steuer- und sv-freier Höchstbetrag 3 Nr. 39 EStG 360,00 Beteiligung muss allen Mitarbeitern offen stehen, die gegenwärtig in einem Dienstverhältnis stehen. Vorteile Freigrenze monatlich max. 44,00 z. B. bei Wohnungsüberlassung; Rabattgewährung durch Dritte; Waren, die der Arbeitgeber nur für die AN herstellt; Telefonkarten; Mahlzeiten als Belohnungsessen; Überlassung von angemieteten Sportanlagen; Sachgeschenke (Bücher, CD, etc.); Seit 2007 können Sachzuwendungen (kein Geld) an AN, Geschäftspartner und deren AN mit einem Pauschalsteuersatz von 30% zzgl. Solidaritätszuschlag + KiSt, einheitlich pro Jahr abgegolten werden. 6

Übernahme Kreditkartengebühren Gebühren für Firmenkreditkarten, die dem AN überlassen werden, sind steuerfrei. Vorsorgeuntersuchungen durch den AG, veranlasst durch überwiegend betriebliches Interesse Werkzeuggeld Zinsersparnis s. Darlehen 7

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit jeweils vom Grundlohn (darf 50,00 /Std. Lohnsteuer; 25,00 /Std. Sozialversicherung nicht übersteigen) Aufschlag in Prozent. Nachtarbeit - von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr 25% - von 00:00 Uhr bis 4:00 Uhr 40% Sonntagsarbeit 50% Feiertagsarbeit - allgemein 125% - Silvester von 14.00-24.00 Uhr 125% - Weihnachtsfeiertage 1. Mai 150% - Heiligabend von 14.00-24.00 Uhr 150% In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Zuschläge in vollem Umfang beitragspflichtiges Entgelt. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an! Laufenberg Michels und Partner mbb Robert-Perthel-Straße 81 50739 Köln Telefon: 02 21 / 957 49 40 Telefax: 02 21 / 957 49 427 www.laufmich.de E-Mail: office@laufmich.de 8 Stand: Oktober 2015 (Diese allgemeine Information kann die individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.)