Beschlüsse der Gesamtmitgliederversammlung 09./10.04.2011



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Transkript:

Beschlüsse der Gesamtmitgliederversammlung 09./10.04.2011 S 01/2011 Satzungsänderung S. 2 M 01/2011 Programmposition S. 2 M 02/2011 Arbeitsgruppe Existenzsicherung S. 8 M 03/2011 Arbeitsgruppe Sanktionen S. 8 M 04/2011 ÖBS S. 8 1

S01/2011 3 Arbeitsweise (1) a(9) Die Mitglieder des BundesSprecherInnenRates gehören zuzsätzlich zu den Delegierten der Delegiertenversammlung als Mitglieder mit beschließender Stimme an. wird ersetzt durch: Der Bundesvorstand wählt aus seinen Reihen acht Vertreter als Mitglieder mit beschließender Stimme zur Delegiertenversammlung. Alle weiteren Mitglieder des Bundesvorstandes nehmen an der Delegiertenversammlung mit beratender Stimme teil. M01/2011 Die Gesamtmitgliederversammlung der BAG Hartz IV hat am 10.04.2011 beschlossen: Der nachfolgende Vorschlag zur Verbesserung des Parteiprogrammentwurfs dient als Basis zur weiteren Programmdebatte als Position der BAG Hartz IV und für zu stellende Änderungsanträge zum Leitantrag des Parteivorstandes zum Bundesparteitag 2011. Abschnitt IV. Linke Reformprojekte Schritte gesellschaftlicher Umgestaltung 1. Absatz: Das Wort Bedürftigkeit ist zu ersetzen durch: Maßgabe der Grundrechte und der individuellen Selbstbestimmung und Fähigkeitsentwicklung Zwischen wesentliche und Lebensbereiche ist einzufügen Arbeits- und 1. Wie wollen wir leben? Gute Arbeit, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit Vorschlag für eine Neufassung dieses Abschnitts bis zu Aktive Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik : DIE LINKE will, dass jeder Mensch ein selbstbestimmtes Leben in Würde und sozialer Sicherheit in seinem gesamten Leben führen, sein Recht auf Arbeit, Bildung, Kultur, sozialer und politischer Teilhabe sowie Muße wahrnehmen kann und nicht diskriminiert oder ausgegrenzt wird. 2

Die soziale Gestaltung und gerechte Verteilung der Erwerbsarbeit, der Reproduktionsarbeit im Privaten, der politischen Arbeit fürs Gemeinwesen, der Bildung und Muße und anderer notwendiger Arbeiten, insbesondere zwischen Männern und Frauen, haben eine Schlüsselrolle auch für die Gestaltung der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse und des demokratischen Sozialstaats. Gute Erwerbsarbeit Eine selbstbestimmte, menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit fördert die eigenen Stärken, schöpft Potenziale und eröffnet der/dem Einzelnen Perspektiven zur persönlichen und beruflichen Verwirklichung. Sie ist vereinbar mit Familie und sozialem Leben. Ökologisch unverträgliche Erwerbsarbeit ist ebenso wenig gute Erwerbsarbeit wie Arbeit in der Rüstungsindustrie im Gegenteil: Sie ist schlechte Erwerbsarbeit. Jede Erwerbstätigkeit muss sozial versichert sein. Wir kämpfen dagegen, dass reguläre Beschäftigung durch Leiharbeit, Scheinselbständigkeit oder Minijobs ersetzt wird. Unabhängig von Geschlecht und Erwerbsstatus muss gelten: Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit. Schluss mit Armutslöhnen und Lohndumping. Die Enteignung der Beschäftigten muss gestoppt werden. Deshalb fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn in Existenz sichernder Höhe. Tarifverträge müssen leichter als bisher für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die die Tarifverträge einhalten, Mindestlöhne zahlen und soziale und ökologische Kriterien beachten. Das Entsendegesetz muss für sämtliche Branchen vorschreiben, dass für alle Anbieter die Standards des Ortes gelten, an dem die Arbeit geleistet wird. Leiharbeit muss, wie bereits bis 1971, verboten werden. Der Ausgleich von Über- und Unterkapazitäten muss in regionalen Selbstorganisationen der Innungen, Handwerkskammern und Berufsverbänden erfolgen. Die Arbeitnehmervertretungen entscheiden gleichberechtigt über die Beteiligung und die Ausgestaltung mit. Unabdingbar sind hierbei die Fortdauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses und eine zusätzliche Flexibilitätsvergütung bei auf freiwilliger Basis beruhendem Einsatz in Fremdbetrieben. Der gesetzliche Kündigungsschutz muss erweitert und auf alle Formen von Arbeitsverhältnissen ausgedehnt werden. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen darf nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erfolgen. Wir wollen regelmäßige Lohnzuwächse, die mindestens den Produktivitätszuwachs und die Preissteigerungen ausgleichen. Die Managergehälter müssen auf das 20fache der untersten Lohngruppen im Unternehmen begrenzt, die Vergütung mit Aktienoptionen sowie übermäßige Abfindungen müssen verboten werden. Die Arbeitszeiten müssen gemäß den Bedürfnissen der Menschen verkürzt werden. Die selbstbestimmte Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit den anderen Arbeitsformen muss verbessert werden. Die Erwerbstätigen brauchen größere Selbst- und Mitbestimmungsrechte in Bezug auf ihre Arbeitszeit und genügend freie Zeit für Erholung, Muße, Reproduktions- und Sorgearbeit im Privaten, politische Arbeit fürs Gemeinwesen und andere selbstbestimmte Tätigkeiten. Durch die Reform des Arbeitszeitgesetzes soll die höchstzulässige durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden begrenzt werden. Perspektivisch streben wir eine Obergrenze von 35 Stunden, längerfristig von 30 Stunden an. Wir wollen, dass dabei für die Beschäftigten ein voller Lohnausgleich gesichert wird. Die Mitbestimmungsrechte von Personal- und Betriebsräten sind vor allem im Hinblick auf Personal- und Stellenpläne zu erweitern. So ist zu erreichen, dass die Verkürzung der Wochenarbeitszeit zu mehr 3

Beschäftigung führt und der Leistungsdruck nicht weiter ansteigt. Den betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutz und das Jugendarbeitsschutzgesetz wollen wir verbessern. Die Ansprüche der Beschäftigten auf Weiterbildung wollen wir ausweiten. Gute Erwerbsarbeit erfordert eine erweiterte Mitbestimmung, die sich auch auf unternehmerische Entscheidungen wie Investionen, Betriebsverlagerung sowie Einstellungen und Entlassungen erstreckt. Deshalb sind neben starken Betriebsräten insbesondere auch starke Gewerkschaften notwendig. DIE LINKE unterstützt sie in ihren Anstrengungen. Das ungehinderte Streikrecht, einschließlich des Rechts auf den politischen Streik und den Generalstreik, muss gewährleistet werden. Erzwungene Erwerbslosigkeit vieler Menschen muss überwunden werden. Sie ist erniedrigend für die Betroffenen und sie schwächt die Position der Beschäftigten und der Erwerbslosen und die Durchsetzungskraft ihrer Gewerkschaften gegenüber dem Kapital. Sie verursacht großen finanziellen Druck auf den Sozialstaat. Erzwungene Erwerbsarbeit lehnen wir ebenfalls ab. Jede und jeder hat das Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich der Ablehnung von Erwerbsarbeit. Voraussetzungen für gute Erwerbsarbeit sind: Sie muss mit dem Gewissen des/der Erwerbstätigen vereinbar sein, ein Existenz sicherndes Einkommen schaffen, die berufliche Qualifikation in Wert stellen und keine zu hohen Ansprüche an die Flexibilität und die Fahrtzeiten bedeuten. Sie darf nicht gegen die politische und religiöse Gewissensfreiheit verstoßen. Gute Reproduktionsarbeit Reproduktionsarbeit ist Voraussetzung und notwendige Bedingung des Funktionierens einer Gesellschaft, auch der anderen Arbeitsbereiche. Es müssen Rahmenbedingungen und Anreize gesetzt werden, dass diese Arbeit gleich zwischen den Geschlechtern verteilt wird. Reproduktionsarbeit im Privaten und demokratisierte öffentliche Infrastrukturen und Unterstützungsangebote schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Politische Arbeit fürs Gemeinwesen Die vielfältigen Formen politischer demokratischer Arbeit im zivil- und bürgergesellschaftlichen Bereich, in der Wirtschaft und im institutionalisierten Politikbereich bedürfen besonderer Förderung durch die Gesellschaft. Sie garantieren den sozialen Zusammenhalt und die Funktionsfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft. Ein demokratischer Sozialismus ist ohne den Menschen, der sich in die demokratische Gestaltung der Gesellschaft einmischen kann und einmischt, undenkbar. Daher ist die Erweiterung von Freiräumen und Freizeiten für ein politisches Engagement ein unerlässliches Transformationsprojekt der LINKEN. Zeit für Bildung, Kultur und Muße Bildung, Kultur und Muße sind entscheidende Faktoren zur Entwicklung fachlicher, kultureller, sozialer, emotionaler Fähigkeiten der Menschen und einer menschlichen Gesellschaft. Die Zugänge zu diesem Arbeits- und Lebensbereich sind allen Menschen und gerecht zwischen den Geschlechtern verteilt zu ermöglichen. Zielsetzung einer demokratischen und sozialen 4

Gesellschaft ist es, die Rahmenbedingungen für die freie Entwicklung dieser Fähigkeiten einer und eines Jeden zu schaffen. Diese freie Entwicklung des Einzelnen ist die Bedingung der freien Entwicklung aller. Aktive Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik Letzter Abschnitt ist neu zu formulieren: Wir treten für eine Arbeitsmarktpolitik ein, die Erwerbslosigkeit nicht als ein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem begreift. Das mit Hartz IV eingeführte Zwei-Klassen- System in der Arbeitsmarktpolitik muss beendet und für alle Erwerbslosen ein einheitliches Fördersystem gewährleistet werden, das mit einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifizierung verbunden ist. Wir fordern außerdem, dass jegliche Sanktionsmaßnahmen in Gestalt von Sperrzeiten und Leistungskürzungen abgeschafft werden. Wir wollen eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die sich in besonderem Maße für all diejenigen Menschen engagiert, die schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Öffentlich finanzierte Beschäftigung muss sinnvolle und tariflich bezahlte Arbeitsplätze auf der Basis des freiwilligen Zugangs anbieten und alle Bedingungen regulärer Arbeitsplätze erfüllen. Diese sollten besonders dort geschaffen werden, wo der Markt Bedürfnisse im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich nicht abdeckt. Die Selbstorganisation im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist zu fördern. Erzwungene Arbeitsförderungsmaßnahmen wie die Bürgerarbeit oder andere workfare-modelle lehnen wir ab. Solche restriktiven arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsprogramme beschleunigen die Ausweitung des Niedriglohnsektors, bedienen die Legende vom faulen Arbeitslosen, der auch etwas für sein Geld tun sollte, und spalten die Gesellschaft. Umverteilung und gerechte Steuern 1. Absatz: Nach dem 2. Satz Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben ist anzufügen: Allerdings bedarf es einer gesellschaftlichen Debatte über die Frage, was eine Leistung ist und wie sie bewertet werden soll. Letzter Absatz: Vor dem letzten Satz ist einzufügen: Angereizt werden soll die Nutzung ökologisch nachhaltiger Verkehrsmittel. Eine nachhaltige Verkehrspolitik ist notwendig Nach dem letzten Satz ist anzufügen: Auch hier gebührt der Förderung ökologischer Produktion Vorrang. Soziale Sicherheit im demokratischen Sozialstaat Vorschlag für eine Neufassung dieses Abschnitts: Demokratischer Sozialstaat und soziale Bürgerrechte Jede und jeder braucht soziale Sicherheit, um die Balance zwischen den vier Arbeits- und Lebensbereichen selbstbestimmt herstellen zu können. Wir wollen einen demokratischen 5

Sozialstaat, der die Bürgerin und den Bürger als politische Subjekte ermutigt und sozial absichert. Abhängigkeiten der demokratischen Einflussnahme vom Geldbeutel oder vom Status im Erwerbsbereich müssen beendet werden. Die Ansprüche auf sozialstaatliche Leistungen in allen Lebensphasen müssen darüber hinaus auf individuellen und garantierten Rechtsansprüchen beruhen, um patriarchale Abhängigkeiten sowie staatliche bzw. behördliche Willkür zu verhindern. Der Anspruch auf steuerfinanzierte Grundabsicherungen besteht unabhängig vom Status in den vier Arbeits- und Lebensbereichen. DIE LINKE versteht sich als eine soziale Bürgerrechtspartei. Daher ist die grundlegende soziale Absicherung grundrechts- und bürgerrechtskonform auszugestalten. Soziale Sicherungen, die mit Stigmatisierungen und Diskriminierungen einhergehen, lehnen wir grundsätzlich ab. Soziale Grundabsicherungssysteme sind demokratisch zu verwalten. Sozial- und BürgerInnenversicherungen Lebensrisiken wie Krankheit und Behinderung sowie Erwerbsunfähigkeit und Erwerbslosigkeit sind solidarisch abzusichern. Auch im Alter ist ein sorgenfreies Leben in Würde zu garantieren. Sozial- bzw. BürgerInnenversicherungen und steuerfinanzierte Grundabsicherungen ergänzen einander. Gründe für die Finanzprobleme der Sozialversicherungskassen sind Massenarbeitslosigkeit und die Entsolidarisierung bei der Finanzierung durch Beitragsbemessungsgrenzen. Hinzu kommen politische Entscheidungen zu Lasten der Sozialversicherungen, Lohndumping und die Vernichtung sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeitsplätze. Diese Entwicklungen haben zur Erosion der Beitragseinnahmen geführt. Es gibt auch keinen demografischen Grund für Rentenkürzungen. Trotz eines wachsenden Anteils Älterer an der Bevölkerung sind steigende Renten realisierbar. Diese Möglichkeit beruht auf steigender Produktivität der Arbeit und voller Ausschöpfung des gesellschaftlichen Arbeitspotenzials. Denn die steigende Produktivität der Erwerbsarbeit ermöglicht bei solidarischer Verteilung weiter steigende Renten ebenso wie Arbeitseinkommen trotz eines wachsenden Anteils Älterer an der Bevölkerung. Wir wollen eine solidarische Bürgerversicherung im Gesundheitswesen und in der Pflege, in die alle nach Maßgabe ihrer Einkommen einzahlen und die im Bedarfsfall alle medizinischen und pflegerischen Leistungen übernimmt. Wir wollen die Wiedereinführung von poliklinischen Strukturen, also ambulante Behandlungszentren mit angestellten Fachärzten verschiedener Fachrichtungen. Das würde zu vielen Vorteilen sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Ärztinnen und Ärzte führen und zu einem vernünftigen Umgang mit Ressourcen beitragen. Eine Reduzierung der Kosten wird nicht durch Leistungskürzungen, sondern durch eine gesetzliche Kontrolle der Arzneimittelpreise erreicht. Private Zuzahlungen wie auch private Krankenkassen lehnen wir ab. Wichtig ist die Sicherung hoher Qualitätsstandards im Gesundheitswesen. Wir wollen eine sichere und auskömmliche gesetzliche Rente, die deutlich über der Armutsrisikogrenze liegt und den erarbeiteten Lebensstandard weitgehend sichert. Sie macht eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge überflüssig. Diese kann drohende Altersarmut nicht vermeiden und hat zur Aufblähung der Finanzsphäre wesentlich beigetragen. Wir fordern die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine paritätisch finanzierte, gesetzliche Rentenversicherung. Wir streiten für die Angleichung der Rentenwerte Ost und West. Wir wollen den Solidarausgleich in der gesetzlichen Rente stärken und dabei die 6

Beitragsbemessungsgrenzen aufheben bei gleichzeitiger Abflachung der Rentenansprüche bei Einkommen oberhalb der jetzigen Beitragsbemessungsgrenzen. Die Rente erst ab 67 lehnen wir ab. Wir wollen ein frei gewähltes Renteneintrittsalter ab dem 60. Lebensjahr. Um Altersarmut zu verhindern, wollen wir eine allen zugängliche und erhöhte Grundabsicherung im Alter in dem Alterversicherungssystem (Mindestrente). Auch bei Erwerbslosigkeit müssen die sozialen Leistungen einen guten Lebensstandard sicherstellen. Wir brauchen ein am bisherigen Erwerbseinkommen orientiertes Erwerbslosengeld, wobei Beitragsbemessungsgrenzen aufzuheben und Auszahlungsbegrenzungen einzuführen sind. Angebote an Erwerbsarbeit im Rahmen der Erwerbslosenversicherung müssen sich an der Qualifikation, mindestens am Mindestlohn bzw. am Tariflohn, an kurzen Arbeitswegen und an der Gewissensfreiheit orientieren. Sperrzeiten werden abgeschafft. Bürgerrechtskonforme Grundabsicherungen - Hartz IV muss weg! Im ersten Schritt muss eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung eingeführt werden, die jegliche Repression ausschließt, ein Leben in Würde ermöglicht und die Bürgerrechte der Betroffenen achtet. Ihre Höhe muss sich zumindest an der nationalen Armutsrisikogrenze nach Europäischem Standard orientieren, um Armut tatsächlich zu verhindern. Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft muss abgeschafft werden. Die Mindestsicherung muss individualisiert werden, um Abhängigkeiten von Eltern, der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner zu verhindern. Der Anspruch auf eine Grundabsicherung, die auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht, basiert auf unserem Grundgesetz und ist den Anspruchsberechtigten unter keinen Umständen zu entziehen. Er ist nicht vom Wohlverhalten der/des Einzelnen abhängig. Ein Zwang zur Gegenleistung besteht nicht. Wir fordern die Abschaffung diskriminierender und erniedrigender Bedürftigkeitsprüfungen und Datenerfassungen. Es ist daher zu diskutieren, ob bedürftigkeitsgeprüfte Grund- /Mindestsicherungen, einkommensabhängige Grund-/Mindestsicherungen oder ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle die Anforderungen an eine bürgerrechtskonforme Grundabsicherung am besten erfüllen. Das gilt ebenso für eine Grundabsicherung im Alter sowie für Kinder / Jugendliche. Eine Dynamisierung der Höhe der Grundsicherung erfolgt regelmäßig entsprechend der Entwicklung der Kosten für ein Leben in Teilhabe an der Gesellschaft. Regionale Unterschiede in den Kosten der Unterkunft werden durch ein neu zu regelndes Wohngeld ausgeglichen. Im Gegenzug zur Einführung der repressionsfreien sozialen Grundsicherung werden sowohl Hartz IV, die Sozialhilfe als auch die finanziellen Leistungen an AsylbewerberInnen abgeschafft. AsylbewerberInnen sind in das allgemeine Grundsicherungssystem aufzunehmen. V. Gemeinsam für einen Politikwechsel und eine bessere Gesellschaft Breite linke Bündnisse Der dritte Absatz, beginnend mit Besonders wichtig sind dabei ist zu streichen. 7

M 02/2011 Der BundessprecherInnenkreis der BAG Hartz IV wird beauftragt, bis Ende Juni 2011 eine Arbeitsgruppe "Existenz- und Teilhabesicherung im Rechtskreis SGB" zu berufen, die bis Ende 2011 eine Empfehlung zur Höhe einer menschenwürdigen Existenzsicherung für die BAG Hartz IV erarbeitet, welche als Grundlage weiterer Diskussionen und Beschlussfassungen gilt. M 03/2011 Der BundesSprecherInnenRat wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Ulrich Engelke zu bilden, die Aktionen zur Bekämpfung von Sanktionen im SBG vorbereitet. Als erste Maßnahme soll in Abstimmung mit Wolfgang Neskovic und Katja Kipping von der Bundestagsfraktion der LINKEN ein Schreiben entworfen werden, dass an alle Sozial- und Landessozialgerichte geschickt wird. M 04/2011 Die BAG Hartz IV fordert, dass im Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) für die Arbeitnehmer zwingend der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvÖD) angewendet wird, und bei den Eingruppierungen der Arbeitnehmer der Personalrat beteiligt werden muss. 8