Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2013 vom 1. Dezember Traktanden und Erläuterungen

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Transkript:

Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2013 vom 1. Dezember 2005 Traktanden und Erläuterungen

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ERLÄUTERUNGEN DES GEMEINDERATES ZU DEN TRAKTANDEN DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 18. JUNI 2013 Traktandum 2: Besprechung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2012, inkl. Verabschiedung Fondsreglement Sanierung Mehrzweckhalle Löhrenacker Ergebnisse der Jahresrechnung 2012 Steuerfinanzierter Bereich Laufende Rechnung 2012 Laufende Rechnung vor Abschluss Ertragsüberschuss CHF 3 375'102 nach Abschluss Ertragsüberschuss CHF 6'605 Verwendung des Ertragsüberschusses von CHF 3 368 497 Zusätzliche Abschreibungen CHF 1 368 497 Rückstellung Sanierung Pensionskasse CHF 500 000 Einlage in Fonds Sanierung Mehrzweckhalle CHF 1 500 000 Spezialfinanzierter Bereich Wasserversorgung Aufwandüberschuss CHF 31 374 Abwasserbeseitigung Aufwandüberschuss CHF 27 354 Abfallbeseitigung Aufwandüberschuss CHF 6 569 Gemeinschaftsantennenanlage Ertragsüberschuss CHF 38 182 Investitionsrechnung 2012 Verwaltungsvermögen allgemein Nettoinvestitionen CHF 57 324 Wasserversorgung Nettoinvestitionen CHF - 138 724 Abwasserbeseitigung Nettoinvestitionen CHF 203 056 Abfallbeseitigung Nettoinvestitionen CHF 26 814 Gemeinschaftsantennenanlage Nettoinvestitionen CHF 170 235 Die Jahresrechnung 2012 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3 375 102.-- ab. Der Ertragsüberschuss ist auf den Buchgewinn von CHF 3 787 525.-- (Übergabe der Sekundarschulliegenschaften an den Kanton) und Budgeteinsparungen von CHF 1 247 377.-- zurückzuführen. Der Aufwandüberschuss beträgt ohne Buchgewinne CHF 412 423.--. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 1 659 800.--. Der Rechnungsabschluss ermöglicht die Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen, Rückstellungen zur Sanierung der Pensionskasse und die Äufnung eines Fonds zur Sanierung der Mehrzweckhalle Löhrenacker. 3

Der Gemeinderat empfiehlt, in den Fonds für die Sanierung der Mehrzweckhalle CHF 1,5 Mio. einzulegen. Für die Errichtung des Fonds ist ein Reglement vorgeschrieben. Die Rechnungen der Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie Gemeinschaftsantennenanlage schliessen insgesamt mit einem Aufwandüberschuss von CHF 27'115.-- ab. Die Steuereinnahmen sind gesamthaft CHF 94 975.-- höher, der kantonale Finanzausgleich ist aber netto CHF 48 506.-- aufwendiger als budgetiert. Der Steuerertrag der Natürlichen Personen ist dabei CHF 639 268.-- tiefer, derjenige der Juristischen Personen CHF 734 243.-- höher als erwartet. Die Steuern der natürlichen Personen sind 3,1 % unter Budget und 2,4 % unter Vorjahr. Der Steuersatz betrug unverändert wie im Vorjahr 56 %. Die Steuern der juristischen Personen sind, aufgrund von Vorjahressteuern, 17,9 % höher als budgetiert und 30,7 % über Vorjahr. Der kantonale Finanzausgleich wurde mit einem Netto-Aufwand von CHF 48 000.-- budgetiert, beträgt jedoch effektiv CHF 96 506.--. Die Aufwandbudgets wurden gesamthaft deutlich unterschritten. Das Personalbudget beinhaltet gemäss damaligen Planungsgrundlagen Mehrkosten von 4,5 %. Aufgrund der tatsächlich besetzten Stellen/Vakanzen und der effektiven Löhne und Sozialversicherungsbeiträge ist der Personalaufwand nicht wie budgetiert, sondern nur um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Ausgaben für Sachaufwand halten das Budget und die Kompetenzkredite ein. Der Netto-Aufwand für die Funktion Soziale Wohlfahrt ist 10,0 % geringer als budgetiert. Die Investitionen betragen brutto CHF 6,3 Mio. Für Hochbauten sind CHF 2,7 Mio., für Tiefbauten CHF 2,8 Mio., für Mobilien/Maschinen/Fahrzeuge CHF 0,7 Mio. investiert worden. Der Kindergarten Tschöpperli wurde dabei für Fr 1,7 Mio. erworben. Unter Berücksichtigung der Erlöse, Anschlussgebühren und Beiträge betragen die Netto-Investitionen im steuerfinanzierten Bereich CHF 57 324.-- und im Bereich Spezialfinanzierungen (Gemeinschaftsantennenanlage, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung) CHF 261 381.--. Die Rechnung 2012 weist einen Cashflow (Ergebnis vor Abschreibungen, Rückstellung Pensionskasse und Fondseinlage) von CHF 5,8 Mio. und Netto-Investitionen von CHF 0,3 Mio. aus. Die Investitionen konnten damit vollständig selbst finanziert werden. Der Bestand an Flüssigen Mitteln ist um CHF 2,8 Mio. auf 5,1 Mio. angestiegen. Die Laufenden Verpflichtungen sind um CHF 3,4 Mio. auf CHF 2,2 Mio. zurückgegangen. Die mittel- und langfristigen Darlehen betragen, wie im Vorjahr, CHF 8,0 Mio. Die Verschuldung beträgt damit CHF 781.-- pro Einwohner (Durchschnitt aller Gemeinden im Kanton 2011: CHF 1'460.--). Die Laufzeit eines Darlehens von CHF 4,0 Mio. wurde dabei zu günstigen Konditionen um 10 Jahre verlängert. Das Eigenkapital beträgt - nach Verbuchung des Ertragsüberschusses - CHF 6,4 Mio. 4

Bildung des Fonds Sanierung Mehrzweckhalle Löhrenacker / Fondsreglement Der Gemeindeversammlung liegt nachfolgendes Reglement zur Errichung des Fonds Sanierung Mehrzweckhalle zur Genehmigung vor: Fonds Sanierung Mehrzweckhalle Löhrenacker Die Einwohnergemeindeversammlung beschliesst, gestützt auf 46 Abs. 2 Lit. a, sowie 19 Abs. 2 Gemeindefinanzverordnung, folgendes Reglement: Reglement über den Fonds Sanierung Mehrzweckhalle Löhrenacker 1 Zweck Der Fonds bezweckt die Finanzierung baulicher Massnahmen, welche der Erhaltung und Fortführung der Mehrzweckhalle Löhrenacker dienen. 2 Gründung Der Fonds wird erstmalig mit einer Einlage aus der Verwendung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2012 im Betrag von CHF 1 500 000.-- geäufnet. 3 Mittelverwendung Der Gemeinderat kann Fondsentnahmen im Rahmen von 8 Gemeindeordnung selbst beschliessen. Höhere Entnahmen werden mit dem Jahresbudget oder aufgrund einer Sondervorlage von der Gemeindeversammlung beschlossen. 4 Mittelverwendung Der Fonds wird nicht verzinst. 5 Inkrafttreten Das Reglement tritt mit Beschluss durch die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2013 und Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft in Kraft. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung - die Jahresrechnung 2012 zu genehmigen; - die Verwendung des Ertragsüberschusses zu beschliessen; - das Fondsreglement Sanierung Mehrzweckhalle zu beschliessen. 5

Traktandum 3: Besprechung und Beschlussfassung über die Erheblicherklärung des Antrages gemäss 68 des Gemeindegesetzes an der Gemeindeversammlung vom 26.09.2012 betreffend Änderung der Gemeindeordnung: Wechsel vom Proporz- zum Majorzwahlverfahren für den Gemeinderat sowie die Schulräte (Antrag Cristian Manganiello) Ausgangslage Zu Handen der Gemeindeversammlung vom 26.09.2012 stellte Cristian Manganiello, Präsident FDP Aesch, den Antrag gemäss 68 Gemeindegesetz auf Streichen von 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung: Buchstabe a, c, d und e, um diese unter 5 Abs. 4 neu aufzuführen. Auszug aus der geltenden Gemeindeordnung: 5 Verfahren bei Urnenwahl 1 Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) werden gewählt: a. Gemeinderat b. Gemeindekommission c. Schulrat für die Primarschule und den Kindergarten d. Schulrat der Sekundarschule e. Schulrat der Musikschule f. * 2 In den Behörden c. bis f. nimmt der Gemeinderat Einsitz. Die übrigen Mitglieder werden im Verhältniswahlverfahren gewählt. 3 In den Schulräten der Sekundarschule und der Musikschule sind die Gemeinden der übrigen Gemeinden des Schulkreises angemessen vertreten. 4 Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) wird gewählt: a. Gemeindepräsidentin / Gemeindepräsident b. Sozialhilfebehörde * * GVB vom 21. Juni 2007, in Kraft seit 1. Januar 2009 Mit diesem Antrag sollen in Zukunft der Gemeinderat und sämtliche Schulräte nicht mehr im Proporz- sondern im Majorzwahlverfahren gewählt werden. Begründung des Antragstellers Bis auf ganz wenige Ausnahmen werden Exekutivbehörden in allen Gemeinden des Kantons im Majorz gewählt. So wird sichergestellt, dass die Wahl von qualifizierten Persönlichkeiten im Vordergrund steht und nicht deren Parteizugehörigkeit. Zudem erhalten damit auch parteiunabhängige Kandidatinnen und Kandidaten sowie Mitglieder von kleinen Parteien eine reale Wahlchance. Listenfüller werden verhindert, indem nur Kandidaten, die wirklich wollen, mehrheitsfähig und gewillt sind, das Amt auszuüben, sich der Wahl stellen. Das Majorz wird das Interesse einer Erfüllung der Amtsdauer bis zum Ende aufleben lassen, taktische Rücktritte werden verunmöglicht und ein einfacheres Wahlprozedere wird eingeführt. Die personellen Änderungen innerhalb des Gemeinderates und die damit verbundenen Nachrückungsverfahren haben eindeutig aufgezeigt, dass es Zeit ist, diesen bereits im Jahr 2009 eingereichten FDP Antrag nochmals einzubringen. 6

Stellungnahme des Gemeinderates Beide Wahlverfahren haben Vor- und Nachteile. Vorteile der Proporzwahl: - Nur ein Wahlgang ist für die ganze Legislatur nötig: Die Sitze werden nach der Wahl im Verhältnis zur Parteienstärke vergeben. Tritt ein Gemeinderatsmitglied zurück, rückt der oder die Bestplatzierte auf der gleichen Liste nach. - Auch unbekanntere Kandidaten / Kandidatinnen haben die Chance, gewählt zu werden, da die Liste im Vordergrund steht. Nachteile der Proporzwahl: - Die Resultate sind schwierig zu verstehen, wenn Kandidaten mit weniger Stimmen gewählt sind als andere mit mehr Stimmen. Kleine Parteien haben kaum Chancen, parteilos zu kandidieren ist nicht möglich. Das Abstimmungsprozedere ermöglicht zu panaschieren und kumulieren, was viele Wählerinnen und Wähler als kompliziert empfinden. - Taktisches Verhalten während der Legislatur wird gefördert: Indem ein neues Gemeinderatsmitglied während der Legislatur aufgrund eines Rücktritt nachrückt, gilt es bei den nächsten Wahlen als bisherig, was die Wahlchancen erhöht. Vorteile der Majorzwahl: - Die Personen und nicht die Parteien stehen im Vordergrund. Die Parteizugehörigkeit ist weniger wichtig. Parteiunabhängige haben eine bessere Chance auf Wahl. Es kann grundsätzlich jeder/jede Stimmberechtigte auf den Wahlzettel geschrieben werden. - Im ersten Wahlgang werden mittels der Hürde des absoluten Mehrs die klaren Favoriten gewählt. Im Hinblick auf den zweiten Wahlgang, kann die Kandidatenzusammensetzung verändert werden (z.b. kein Antreten oder neuer Vorschlag). Nachteile der Majorzwahl: - Es fallen mehr Wahlgänge an, da insbesondere bei Rücktritten jedes Mal neu gewählt werden muss (kein Nachrücken). Daher sind die Kosten insgesamt höher. - Unter Umständen sind einzelne Parteien im Majorzwahlverfahren überproportional im Gemeinderat vertreten, weil sie beispielweise viele profilierte Kandidatinnen und Kandidaten vorweisen kann. Der Gemeinderat gewichtet den Vorteil des Proporzwahlsystems, dass die Sitze nach Parteienstärke vergeben werden, höher. Im Weiteren ist bereits zweimal zu einem 68 über das Wahlprozedere an einer Gemeindeversammlung abgestimmt worden; die Anträge wurden jeweils durch den Souverän als nicht erheblich erklärt. Der Gemeinderat hat deshalb auf die Ausarbeitung einer Vorlage verzichtet. Er empfiehlt der Gemeindeversammlung, den vorliegenden Antrag gemäss 68 des Gemeindegesetzes von Cristian Manganiello als nicht erheblich zu erklären und damit beim Proporzwahlsystem zu bleiben. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Antrag gemäss 68 Gemeindegesetz von Cristian Manganiello vom 26.09.2013 Einführung Majorz für Gemeinderäte und Schulräte, als nicht erheblich zu erklären. 7

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG IN DER MEHRZWECKHALLE LÖHRENACKER Im Auftrag des Gemeinderates laden wir Sie auf Dienstag, 18. Juni 2013, 20.00 Uhr, zu einer Einwohnergemeindeversammlung in die Mehrzweckhalle Löhrenacker zur Behandlung folgender Geschäfte ein. 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2012 2. Besprechung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2012, inkl. Verabschiedung Fondsreglement Sanierung Mehrzweckhalle Löhrenacker 3. Besprechung und Beschlussfassung über die Erheblicherklärung des Antrages gemäss 68 des Gemeindegesetzes an der Gemeindeversammlung vom 26.09.2012 betreffend Änderung der Gemeindeordnung: Wechsel vom Proporz- zum Majorzwahlverfahren für den Gemeinderat sowie die Schulräte (Antrag Cristian Manganiello) 4. Entgegennahme des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2012 5. Verschiedenes Fragestunde / Anträge aus der Bevölkerung / Informationen - Statusberichte Anträge gemäss 68 Gemeindegesetz - Information zur Sanierung BLPK und Gemeindeinitiative - Informationen zu den Legislaturzielen des Gemeinderates NAMENS DES GEMEINDERATES AESCH Präsidentin Verwaltungsleiter M. Hollinger M. Gysin Die detaillierte Rechnung kann während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Der Geschäftsbericht der Geschäftsprüfungskommission liegt in der Verwaltung auf oder kann über das Internet (www.aesch.bl.ch) heruntergeladen werden. Der Geschäftsbericht der Einwohnergemeinde wird an der Gemeindeversammlung aufliegen und kann ab Mitte Juni ebenfalls über das Internet heruntergeladen werden Im Anschluss an die ordentliche Gemeindeversammlung wird der Apéro durch die Gemeinde offeriert. 8