Grundwissen: Rechnungslegung für Aktuare Klausur 2015 Seite: 1 von 9. Zugelassene Hilfsmittel: Kontenplan und nicht programmierbarer Taschenrechner.



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Transkript:

Seite: 1 von 9 Vorbemerkungen Prüfen Sie bitte, ob die Ihnen vorliegende Klausur vollständig ist. Sie muss 2 Aufgaben enthalten. Maximal sind 90 Punkte zu erreichen. Bei allen Aufgaben ist der Lösungsweg anzugeben. Geht die Herleitung bzw. der Lösungsweg nicht ausdrücklich aus den Aufzeichnungen auf den von der DAV ausgeteilten, leeren Klausurbögen hervor, erfolgt auch bei ansonsten richtigen Lösungen ein wesentlicher Punktabzug. Bitte verwenden Sie in keinem Fall die Blätter mit den Aufgabenstellungen, sondern die hierfür von der DAV ausgeteilten, leeren Klausurbögen. Auch wenn dieser Hinweis nicht bei allen Aufgabenstellungen nochmals wiederholt wird, so gilt er doch für alle Aufgabenstellungen. Zugelassene Hilfsmittel: Kontenplan und nicht programmierbarer Taschenrechner. Bitte verwenden Sie für die geforderten Buchungssätze entweder die Kontonummern oder die Kontobezeichnungen des beigefügten Kontenplans. Dies gilt nicht, soweit der Aufgabentext auch etwas anderes zulässt. Aufgabe 1 (78 Punkte) Ein Versicherungskonzern bestehend aus der Rückversicherungsholding AG (RVH AG), der Lebensversicherung AG (LV AG) und Schaden-/Unfallversicherung AG (SUV AG) möchte sich strategisch neu ausrichten. Die RVH AG hält jeweils 100% an der LV AG und der SUV AG. Die Anteile an der RVH AG befinden sich alle bei einer Privatperson InsuranceOwner. Gegenstand der strategischen Neuausrichtung sind insbesondere der Vertrieb, die Versicherungstechnik und die Kapitalanlage. Darüber hinaus erwägt die RVH AG in den nächsten drei Jahren nach der strategischen Neuausrichtung einen Börsengang. Die nachfolgenden Teilaufgaben 1. bis 6. beziehen sich ausschließlich auf HGB. Teilaufgabe 7. bezieht sich auf IFRS/IAS. 1.1. Konzernabschluss (10 Punkte) Bitte nennen Sie die Funktion und die Bestandteile eines Konzernabschlusses. Gehen Sie dabei auch auf die Unterschiede zum Einzelabschluss eines Unternehmens ein. Erläutern Sie darüber hinaus, warum die RVH AG einen Konzernabschluss aufzustellen hat und welche Unternehmen in diesen mit einzubeziehen sind. Lösung (10 Punkte): Der Konzernabschluss hat eine reine Informationsfunktion. Bestandteile sind die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel. Im Unterschied dazu dient der Einzelabschluss als Grundlage für die Ausschüttung (Ausschüttungsbemessungsfunktion) und für die Besteuerung (Maßgeblichkeitsprinzip). Der Einzelabschluss eines Unternehmens besteht ausschließlich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Die RVH AG hält die Mehrheit der Stimmrechte an der LV AG und der SUV AG. Sie beherrscht diese. Damit liegt ein sog. Mutter-Tochterverhältnis vor und die RVH AG hat einen

Grundwissen:Rechnungslegung für Aktuare Klausur 2015 Seite: 2 von 9 Konzernabschluss aufzustellen. Es liegt auch kein Befreiungstatbestand vor. Es gilt das Weltabschlussprinzip, d.h. alle Tochterunternehmen (LV AG und SUV AG) sind in den Konzernabschluss mit einzubeziehen. 1.2. Anschaffung einer Online Software (12 Punkte) Um zukünftig Direktabschlüsse, d.h. ohne Einbindung eines Vertreters zu ermöglichen kauft die RVH AG die Software OnlineEasy mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 1 Mio (ohne USt). Zusätzlich fallen Anschaffungsnebenkosten in Form von Beraterkosten für die Implementierung in Höhe von EUR 1 Mio an (ohne USt). Diese sind aktivierungsfähig. Die Rechnungen über die Anschaffungskosten für die Software und die Beraterkosten gehen der RVH AG am 20.12.2014 zu. Die Bezahlung erfolgt am 10.1.2015 per Banküberweisung. Die Inbetriebnahme (Abschreibung) der Software beginnt am 1.1.2015. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt vier Jahre und die Abschreibung soll linear über die Nutzungsdauer vorgenommen werden. Welche Buchungssätze muss die RVH AG am 20.12.2014, am 10.1.2015 und am 31.12.2015 vornehmen? Vereinfachend ist die Umsatzsteuer (USt) bei den Buchungen nicht zu berücksichtigen. Lösung (6 P): RVH AG am 20.12.2014 (Erhalt der Rechnung) 005000 Immat. VG an 370300 Sonst. Verb. (sonst.) EUR 2 Mio RVH AG am 10.1.2015 (Bezahlung der Rechnung) 370300 Sonst. Verb. (sonst.) an 120000 Bank EUR 2 Mio RVH AG am 31.12.2015 (Abschreibung der Software) 650200 Sächliche Kosten (sonst.) an 00500 Immat. VG EUR 0,5 Mio Da die Software OnlineEasy im Wesentlichen durch die SUV AG genutzt wird, stellt die RVH AG ihre vollen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2015 (1.1. bis 31.12.2015) für die Software der SUV AG in Rechnung und erhebt auf die Aufwendungen einen Gewinnaufschlag von 5%. Die Rechnungsstellung erfolgt zum 31.12.2015. Die Rechnung wird auch am 31.12.2015 sofort durch die SUV AG per Banküberweisung bezahlt. Welchen Buchungssatz löst dieser Geschäftsvorfall bei der SUV AG aus, und was ist bzgl. derartiger Sachaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung von Versicherungsunternehmen zu berücksichtigen? Bitte erläutern Sie zusätzlich, wie die Rechnungsstellung von der RVH AG an die SUV AG im Rahmen der Konzernrechnungslegung zu berücksichtigen ist. Lösung (6 Punkte): Folgende Buchung ist am 31.12.2015 bei der SUV AG erforderlich. 650200 Sächliche Kosten (sonst.) an 120000 Bank TEUR 525 Sachaufwendungen werden im Rahmen der Kostenverteilung auf die Funktionsbereiche verteilt.

Seite: 3 von 9 Bei dem Sachverhalt handelt es sich um eine konzerninterne Dienstleistungsverrechnung. Diese muss im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert werden. 1.3. Beteiligung an einer Finanzvermittlungs GmbH (7 Punkte) Um die Vertriebsleistung zu stärken, erwägt die LV AG sich mit 25% an einem Finanzvermittler zu beteiligen. Die LV AG erhält zur Prüfung die folgende Bilanz der Finanzvermittlungs GmbH zugesandt (Werte in EUR). Finanzvermittlungs GmbH GuV zum 31.12.2014 Passiva Aktiva Umlaufvermögen Eigenkapital 20.000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 40.000 Verbindlichkeiten 50.000 Guthaben bei Kreditinsituten 57.000 Anlagevermögen Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 13.000 Immaterielle Vermögensgegenstände 30.000 100.000 100.000 Aufgrund von Termindruck sind in der Buchhaltung der Finanzvermittlungs GmbH einige Fehler entstanden. Bitte nennen Sie diese. Lösung (3 P): GuV statt Bilanz in der Überschrift Aktiva und Passiva vertauscht Passiver Rechnungsabgrenzungsposten steht auf der Aktivseite Summe der Aktiva stimmt nicht müssten TEUR 110 sein Bilanzgleichung nicht erfüllt (Aktiva = Passiva) Immaterielle Vermögensgegenstände werden auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen Nachdem die Bilanz korrigiert wurde, entschließt sich die LV AG den 25%igen Anteil an der Finanzvermittlungs GmbH zu erwerben. Bitte geben Sie an, ob die nachfolgenden Aussagen zutreffend oder falsch sind? Im Falle einer falschen Aussage begründen Sie bitte Ihre Antwort. (1) Die Finanzvermittlungs GmbH wird mit ihren Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten im Einzelabschluss der LV AG angesetzt. (2) Die Folgebewertung der Finanzvermittlungs GmbH im Einzelabschluss der LV AG erfolgt nach den Vorschriften des Umlaufvermögens. Hierbei wird das strenge Niederstwertprinzip angewandt. (3) Die Finanzvermittlungs GmbH wird im Rahmen der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss der RVH AG mit einbezogen. (4) Falls die Finanzvermittlungs GmbH von untergeordneter Bedeutung ist, erfolgt keine Konsolidierung im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses der RVH AG, sondern die Finanzvermittlungs GmbH wird mit dem Beteiligungsbuchwert angesetzt. (1) Richtig. (2) Falsch. Die Folgebewertung erfolgt nach den Vorschriften des Anlagevermögens. Hierbei wird das gemilderte Niederstwertprinzip angewandt. (3) Falsch. Bei einer 25%igen Beteiligung ist die Equity-Methode anzuwenden.

Grundwissen:Rechnungslegung für Aktuare Klausur 2015 Seite: 4 von 9 (4) Richtig. 1.4. Versicherungstechnik Leben (11 Punkte) Der Aktuar der LV AG hat die Deckungsrückstellung für die klassische Lebensversicherung mit Garantieverzinsung zum 31.12.2015 mit EUR 500 Mio berechnet. Leider ist ihm bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen, da er vergessen hat die Zinszusatzreserve für das Geschäftsjahr 2015 zu berechnen. Diese berechnet er mit EUR 20 Mio. Bitte nennen Sie den Buchungssatz, der für die Berücksichtigung der Zinszusatzreserve erforderlich ist. Lösung (2 P): 500500 Veränderung Deckungsrückstellung an 200200 Deckungsrückstellung EUR 20 Mio Zusätzlich berechnet der Aktuar der LV AG gezillmerte Abschlusskosten in Höhe von EUR 20 Mio zum 31.12.2015. Zum 31.12.2014 betrugen diese EUR 10 Mio. Bitte erläutern Sie, wie hoch die Zillmerung zum 31.12.2015 für den ab 1.1.2015 abgeschlossenen Bestand maximal sein darf und geben Sie den Buchungssatz an. Seit dem 1.1.2015 beträgt die Zillmerung maximal 2,5% der Summe der Bruttobeiträge. Buchungssatz: 104000 Forderungen VN noch nicht fällige Ansprüche an 470000 Sonst. vt. Erträge EUR 10 Mio Aufgrund der erheblichen Belastung durch die Zinszusatzreserve erwägt die LV AG zukünftig nur noch fondsgebundene Lebensversicherungen anzubieten. Bitte erläutern Sie, welche Positionen für fondsgebundenes Geschäft auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz zu bilden sind, und welche Zusammenhänge zwischen Aktiv- und Passivseite bestehen. Gehen Sie bitte auch darauf ein, wie die versicherungstechnischen Rückstellungen und die Kapitalanlagen für die fondsgebundene Lebensversicherung im Unterschied zur klassischen Lebensversicherung mit Garantieverzinsung bewertet werden. Lösung (5 P): Die versicherungstechnischen Rückstellungen auf der Passivseite werden unter der Position versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird kurz Deckungsrückstellung FLV ausgewiesen. Die Ermittlung erfolgt nach der retrospektiven Methode. Auf der Aktivseite werden die Kapitalanlagen unter der Position ebenfalls in einem separaten Posten ausgewiesen ( Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen ), dessen Höhe der Deckungsrückstellung auf der Passivseite entspricht. Die Kapitalanlagen werden zum Zeitwert bewertet. 1.5. Versicherungstechnik Schaden/Unfall (6 Punkte) Die SUV AG ist im Geschäftsjahr 2015 weitgehend von größeren Schäden verschont geblieben. Aus Vorsichtsgründen soll jedoch die Rückstellung für unbekannte Spätschäden mit zusätzlichen EUR 5

Seite: 5 von 9 Mio dotiert werden. Bitte erläutern Sie wie die Rückstellung für unbekannte Spätschäden im Unterschied zu bekannten Schäden bewertet wird und geben Sie den dazu gehörigen Buchungssatz für die zusätzliche Bildung an. Welcher allgemeine Bewertungsgrundsatz gilt hierbei nicht? Im Unterschied zu den bekannten Schäden gilt für die unbekannten Spätschäden der Einzelbewertungsgrundsatz nicht. Es ist mit pauschalen Methoden zu bewerten. 500400 Veränd. Schadenrückst. unbek. an 200500 Schadenrückst. unbek. EUR 5 Mio Darüber hinaus hat die SUV AG bei einzelnen Großschäden aus der Vergangenheit die Schadenreserven deutlich erhöht. Welcher steuerliche Nachteil könnte sich aus diesem Sachverhalt für die SUV AG ergeben. Lösung (2 P): Aufgrund der realitätsnäheren Bewertung der Schadenrückstellung im Rahmen der Steuerberechnung ist dieser Sicherheitspuffer u.u. steuerlich nicht abzugsfähig. 1.6. Kapitalanlagen (18 Punkte) Immobilienbeteiligung Der Leiter Kapitalanlagen der LV AG prüft derzeit die Investition in eine Immobilienbeteiligung. Hierzu liegt ihm die folgende Bilanz der Immobilienbeteiligungs KG zum 31.12.2014 vor (Werte in EUR): Immobilienbeteiligungs KG Bilanz zum 31.12.2014 Aktiva Passiva Anlagevermögen Verbindlichkeiten Sachanlagen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 500.000 Grundstücke und Bauten 50.000 Umlaufvermögen Forderungen 10.000 Guthaben bei Kreditinstituten 40.000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 400.000 500.000 500.000 Zusätzlich liegen dem Leiter Kapitalanlagen folgende Informationen zu der Immobilienbeteiligungs KG vor: Aktuelle Wertgutachten zu den in der Bilanz der Immobilienbeteiligungs KG erfassten Immobilien, die einen Marktwert der Immobilien in Höhe von EUR 10 Mio aufweisen. Die Richtigkeit der Wertgutachten ist zweifelsfrei und es gibt keinen Instandhaltungsstau. Wirtschaftspläne zu den Immobilien, die eine Nettojahresmiete (nach Abzug aller Kosten außer den Zinszahlungen auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) in Höhe von EUR 0,5 Mio aufweisen. Die Immobilien sind fest über die nächsten 10 Jahre vermietet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind jährlich Zinsen in Höhe von 4% zu begleichen.

Grundwissen:Rechnungslegung für Aktuare Klausur 2015 Seite: 6 von 9 Bitte erläutern Sie kurz, ob der allgemeine Bewertungsgrundsatz der Going Concern Prämisse für die Immobilienbeteiligung KG erfüllt ist. Bitte nennen Sie dabei auch eine mögliche Ursache für das Auseinanderfallen des Bilanzansatzes und des aktuellen Wertes der Immobilien. Aktien Lösung (4 Punkte): Die Gesellschaft weist zwar ein negatives Eigenkapital aus. Aufgrund der hohen stillen Reserven bei den Immobilien und den konstanten Einnahmen, die die Aufwendungen für die Bankverbindlichkeiten bei weitem übersteigen, ist davon auszugehen, dass die Going Concern Prämisse für die Immobilien erfüllt ist. Die Situation kann dadurch bedingt sein, dass die Immobilien vor langer Zeit erworben wurden und größtenteils abgeschrieben sind und die Zeitwerte aufgrund der Entwicklung am Immobilienmarkt gestiegen sind. Aufgrund des Vorsichtsprinzips (Realisationsprinzip und Anschaffungskostenobergrenze) dürfen die stillen Reserven nicht in der Bilanz gezeigt werden. Die LV AG hat darüber hinaus im Rahmen ihrer strategischen Anlageplanung beschlossen verstärkt in Aktien zu investieren. Daher wurden in 2014 Aktien der Start-up Internet AG mit Anschaffungskosten von insgesamt EUR 5 Mio erworben. Die Aktien wurden dem Anlagevermögen zugeordnet. Leider hat sich der Kurs nicht wie erhofft entwickelt und steht zum 31.12.2015 für die Aktien bei EUR 4 Mio. Bitte erläutern Sie kurz, welche Prüfung die LV AG zum 31.12.2015 vorzunehmen hat und welche Verfahren hierzu denkbar sind. Erläutern Sie bitte auch die erforderlichen Buchungssätze sowie notwendige Anhangangaben. Gehen Sie dabei bitte auf alle möglichen Alternativen ein. Lösung (7 Punkte): Die Aktien wurden dem Anlagevermögen zugeordnet. Daher gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Die LV AG muss prüfen, ob eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Hierzu kann sie die Aufgreifkriterien des Instituts der Wirtschaftsprüfer anwenden. Es ist zu prüfen, ob der Durchschnittskurs des Jahres 2015 weniger als EUR 4,5 Mio (mehr als 10% unter dem Buchwert) betrug oder die Kurse zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2015 konstant unter EUR 4 Mio (mehr als 20% unter dem Buchwert) lagen. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine nur vorübergehende Wertminderung vorliegt, kann auf eine Abschreibung verzichtet werden. Im Falle einer dauerhaften Wertminderung müsste abgeschrieben werden. Namenspapiere Der Buchungssatz lautet dann: 701000 Abschreibungen Aktien an 063000 Aktien EUR 1 Mio. In jedem Fall muss der Zeitwert im Anhang angegeben werden. Die LV AG verfügt über Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von EUR 100 Mio. Diese enthalten zum 10.8.2015 stille Reserven in Höhe EUR 20 Mio. Um das Kapitalanlageergebnis für 2015 zu verbessern werden die Namensschuldverschreibungen für EUR 120 Mio an die SUV AG am 10.8.2015 veräußert. Die Transaktion erfolgt zu marktgerechten Bedingungen. Bitte erläutern Sie im Allgemeinen die Wahlmöglichkeiten bei der Bilanzierung von Namensschuldverschreibungen und nennen Sie den Buchungssatz bei der LV AG zum 10.8.2015.

Seite: 7 von 9 Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für den Konzernabschluss der RVH AG zum 31.12.2015? Lösung (7 P): Namensschuldverschreibungen sind grundsätzlich wie Anlagevermögen zu bewerten. Allerdings besteht das Wahlrecht, diese mit ihrem Nennwert anzusetzen. Buchungssatz LV AG 120000 Bank EUR 120 Mio an 030000 NSV EUR 100 Mio 430030 Abgangsgewinne NSV EUR 20 Mio Im Konzernabschluss der RVH AG handelt es sich um einen Zwischengewinn, der im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung wieder rückgängig gemacht werden muss. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass durch den Verkauf Rechtsansprüche der Versicherungsnehmer auf den Abgangsgewinn in Höhe von EUR 20 Mio begründet wurden. Daher kann auf eine Eliminierung verzichtet werden. 1.7. IFRS-Bilanzierung (14 Punkte) Im Geschäftsjahr 2016 soll aufgrund des nach Abschluss der Restrukturierung beabsichtigten Börsengangs die Rechnungslegung des Versicherungskonzerns auf IFRS/IAS umgestellt werden. Allgemeines Bitte beurteilen Sie, ob die folgenden Aussagen im Zusammenhang mit der IFRS-Bilanzierung zutreffend oder falsch sind. Im Falle einer falschen Aussage begründen Sie bitte Ihre Antwort. (1) Börsennotierte Unternehmen müssen immer einen Konzernabschluss nach IFRS/IAS aufstellen. (2) Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt in der IFRS Bilanz immer zum Fair Value. Lösung (2 P): (1) Richtig. (2) Falsch, z.b. werden Finanzinstrumente der Kategorie Loans and Receivables zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Kapitalanlagen Bitte nennen Sie die Kategorien, in die Finanzinstrumente nach IAS 39 einzuteilen sind. At Fair Value Through Profit or Loss (inkl. Held for Trading) Available for Sale Loans and Receivables Held to Maturity Die LV AG hat bisher keine Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Ab 2016 sollen derartige Geschäfte jedoch abgeschossen werden. Bei den Geschäften soll es sich nicht um

Grundwissen:Rechnungslegung für Aktuare Klausur 2015 Seite: 8 von 9 Absicherungsgeschäfte handeln. Bitte erläutern Sie, wie diese nach IAS 39 zu bilanzieren sind, und gehen Sie dabei auch auf Unterschiede zu HGB ein. Derivate sind nach IAS 39 immer der Kategorie Held for Trading zuzuordnen, d.h. sie sind immer zum Fair Value zu bewerten und Wertänderungen gehen immer über die GuV. Nach HGB gilt das Vorsichtsprinzip. Aufgrund dessen dürfen unrealisierte Gewinne aus Derivaten nicht ausgewiesen werden. Unrealisierte Verluste sind aufgrund des Imparitätsprinzips durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu erfassen. Versicherungstechnik Die RVH AG möchte die Bilanzierung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB so weit wie möglich in die IFRS-Rechnungslegung übernehmen. Bitte nennen Sie zwei wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS in Bezug auf die Versicherungstechnik. Die Bildung einer Schwankungsrückstellung ist nach IFRS nicht zulässig. Die nach HGB gebildete Schwankungsrückstellung muss in das Eigenkapital umgegliedert werden. Es ist die Bildung einer latenten RfB erforderlich, z.b. bei unrealisierten Aktiengewinnen, die über die Neubewertungsrücklage nach IAS 39 im Eigenkapital erfasst werden. Aufgabe 2 (12 Punkte) Ein nach IFRS 4 (Phase I) bilanzierendes deutsches Lebensversicherungsunternehmen bucht eine latente RfB nach der Regel, dass 90% der auftretenden Wertdifferenzen zwischen HGB und IFRS gegen die latente RfB gebucht werden. Bitte erläutern Sie, warum eine latente RfB gebildet werden muss. Bitte beurteilen Sie, ob folgende Kombinationen von entsprechend kommunizierenden Buchungssätzen richtig sind, mit einer kurzen Begründung, wenn eine Kombination falsch sein sollte: a) Kapitalanlage (klassifiziert als Available-for-sale ) 1.000 An Neubewertungsrücklage 1.000 Neubewertungsrücklage 900 an latente RfB 900 b) Kapitalanlage (klassifiziert als Available-for-sale ) 1.000 An Abschreibungen wegen Impairment 1.000 Veränderung latenter RfB 900 an latente RfB 900

Seite: 9 von 9 c) Latente RfB 900 an Veränderung latenter RfB 900 Kapitalanlage (klassifiziert als Fair Value through Profit or Loss ) 1.000 an nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlage 1.000 d) Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 900 An Kapitalanlage (klassifiziert als Fair Value through Profit or Loss ) 900 Latente RfB 1.000 an Veränderung latenter RfB 1.000 Bitte erläutern Sie kurz wie Abschlusskosten nach US GAAP im Vergleich zu HGB im Bereich der klassischen Lebensversicherung bilanziell behandelt werden. Lösung (12 Punkte): Aufgrund der Mindestzuführungsverordnung sind Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen zu mindestens 90% an den Kapitalanlageerträgen zu beteiligen. Im Falle von Wertdifferenzen wie z.b. nicht realisierten Gewinnen wäre der Eigenkapitalausweis zu hoch. Als Korrektiv wird eine latente RfB gebildet. a) Korrekt b) Aufwand aus Impairment ist derzeit als Ertrag gebucht macht keinen Sinn c) Erträge werden sowohl aus latenter RfB als auch aus Kapitalanlagen buchungstechnisch erzeugt macht keinen Sinn d) Wirkung auf latente RfB ist vom Faktor her 1 / 90% der ursprünglichen Wirkung der Kapitalanlage macht keinen Sinn Die Abschlusskosten werden als DAC aktiviert und gemäß dem Deferral and Matching - Prinzip über die Laufzeit des Vertrages aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in Abhängigkeit davon, wie sich die Margen EGM bzw. EGP aus dem Vertrag realisiert.