RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DROHNENAUFNAHMEN IN DEUTSCHLAND (C) LARS DRAWERT IM AUFTRAG VON TRANSFERMEDIA PRODUCTION SERVICES GMBH 2017

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Transkript:

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DROHNENAUFNAHMEN IN DEUTSCHLAND

Was ist der Unterschied zwischen einer Drohne und einem Flugmodell? Drohnen sind Luftfahrzeuge und werden im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) als unbemannte Luftfahrtsysteme bezeichnet. Ein Flugmodell ist ebenfalls ein Luftfahrzeug, welches aber nur zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. Der Zweck des Betriebs bildet daher bei beiden unbemannten Luftfahrzeugen den rechtlichen Unterschied. Insgesamt werden sie alle als unbemannte Fluggeräte bezeichnet

DIE SITUATION BISHER Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung (diese war teilweise schwierig, z.b. bei YouTube- Videos) Viele Unterscheidungen und Eventualitäten Viele Fluggeräteklassen Komplizierte Regelungen u.a. zur erlaubten Flughöhe Viele Ausnahme- und Sonderregelungen

Drohnen bieten ein großes Potenzial privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer werden aber auch die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre. Bundesminister Dobrindt

NEUE DROHNENVERORDNUNG GILT SEIT 7.APRIL 2017

DIE NEUE SITUATION Vereinfachung der Gesetzeslage Weniger Ausnahme- und Sonderregelungen Aber auch geringere Differenzierung, z.b. zwischen gewerblicher und privater Nutzung Wichtigste Unterscheidung ist die Gewichtsklasse

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Haftpflichtversicherung für Drohne Die Drohne ist in aller Regel nicht über die normale Haftpflichtversicherung mit abgedeckt Spezielle Versicherung der Drohne also meist nötig Haftpflicht gilt unabhängig von der Art der Nutzung und unabhängig von Größe und Art der Drohne (wenn sie in der Lage ist 30m Flughöhe zu erreichen) Sollte man z.b. als Kopie mit sich führen

KENNZEICHNUNGSPFLICHT Gilt für Drohnen ab 0,25kg Bei Verlust oder Schaden kann der Besitzer ausfindig gemacht werden Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist bis Oktober 2017 eingeräumt Ab Oktober 2017 ist Plakette verpflichtend Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit Ist auch für Drohnen auf Modellflugplätzen bindend

KENNZEICHNUNGSPFLICHT Plakette mit Namen und Adresse Telefonnummer ist optional Kennzeichnungspflicht mittels feuerfester Plakette mit eingraviertem Namen Plakette muss also lesbar (von außen sofort erkennbar) und feuerfest sein

KENNZEICHNUNGPFLICHT - PLAKETTE Gesetzgeber schlägt Aluminiumplakette vor (um die 10 ) Selbstklebend Sollte möglichst klein und leicht sein (Nanoplakette wiegt 0,36g), um das Gerät (z.b. Kompass, Sensoren) nicht zu beeinflussen Vor allem bei kleinen Drohnen verringern schon ein paar Gramm Mehrgewicht die Flugzeit deutlich Die Position der Plakette sollte so gewählt werden, dass kein Ungleichgewicht entsteht (ein Motor müsste mehr leisten als der andere)

EINTEILUNG DER DROHNEN NACH GEWICHT Unterscheidung nach Gewichtsklassen Das Abfluggewicht ist entscheidend (also inkl. Kamera, Batterien etc.) Bis 0,25kg 0,25kg bis 2kg 2kg bis 5kg 5kg bis 25kg Ab 25kg

DROHNE BIS 0,25KG Kaum Änderungen FPV- Flüge (First Person View) nun auch ohne Spotter erlaubt, wenn die Drohne nicht höher als 30m fliegen kann Ab 0,25kg FPV nur mit Spotter erlaubt

DROHNEN AB 0,25KG Kennzeichnungspflicht

DROHNEN AB 2KG Kenntnisnachweis erforderlich (Drohnenführerschein) Mindestalter 16 Jahre Drohnenführerschein ist nach Ausstellung 5 Jahre gültig Es werden Kenntnisse zu Drohnen und zur Rechtslage geprüft Muss man mit sich führen Für den Drohnenführerschein gibt es zertifizierte Stellen Zurzeit erwirbt man den Führerschein noch vor Ort perspektivisch wird aber ein Online-Test möglich gemacht

DROHNEN AB 5KG Aufstiegsgenehmigung erforderlich Wird von Landesluftfahrtbehörden ausgestellt

DROHNEN AB 25KG Dürfen nicht mehr aufsteigen

KENNTNISNACHWEIS / AUFSTIEGSGENEHMIGUNG Ausgestellt wird der Drohnen-Führerschein von einer vom Luftfahrtbundesamt befähigten Stelle bei Modellflugzeugen auch von einem Luftsportverband. bei Onlinebuchung darauf achten, dass das ausgestellte Zertifikat auch vom Luftfahrtbundesamt anerkannt werden kann. Die Kosten variieren je nachdem, was ihr gebucht habt. Die Aufstiegserlaubnis bekommt ihr bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde jedes Bundesland hat ihre eigene. Der Antrag auf Aufstiegserlaubnis kann bis zu 200 Euro kosten und die Genehmigung bis zu 4 Wochen dauern Alle wichtigen Informationen bekommt ihr bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, z.b. in Berlin/ Brandenburg bei Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Tel.: 03342 4266-4001/ Fax: 03342 4266-7612

DROHNEN-APP kostenlose Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung für einen schnellen Überblick, ob man am aktuellen Standort fliegen darf oder ob man sich in Flugverbots-Zone befindet

ALLGEMEINE REGELUNGEN Drohnen und Multikopter dürfen lediglich bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern über Grund gesteuert werden. Das bedeutet auch: Ab 100 Meter dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden eingeholt wurde Eine Ausnahme sind Modellflugplätze

ALLGEMEINE REGELUNGEN Drohnen und Multikopter dürfen lediglich in Sichtweite daher mit direktem Sichtkontakt und nicht allein unter Verwendung technischer Hilfsmittel wie FPV- Brille oder FPV-Monitor gesteuert werden Selbst wenn ein Multikopter mehrere Kilometer weit weg fliegen kann, muss sich der Steuerer an die gesetzliche Sichtflug-Vorgabe sowie die Maximalentfernung von bis zu 100 Metern halten

ALLGEMEINE REGELUNGEN FPV-Flüge mit einer FPV-Brille sind erlaubt, wenn das Flugmodell (z.b. FPV- Racer) nicht schwerer als 0,25 Kilogramm wiegt und darüber hinaus nicht mehr als 30 Meter hoch geflogen wird. Außerdem sind FPV-Flüge mit Videobrille über 0,25 Kilogramm erlaubt, wenn eine zweite Person den Steuerer auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist. Eine zweite Fernsteuerung ist dazu nicht erforderlich (Trainerschaltung). Die Flüge müssen weiterhin natürlich in Sichtweise des Steuerers bzw. der jeweiligen Begleitperson stattfinden / BILD: WIKIPEDIA

ALLGEMEINE REGELUNGEN Drohnen und Multikopter müssen bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen.

ALLGEMEINE REGELUNGEN für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite zwar erlaubt, aber genehmigungspflichtig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht

ALLGEMEINE REGELUNGEN für den Betrieb von Flugmodellen mit einer Gesamtmasse von weniger als fünf Kilogramm ist nunmehr keine Erlaubnis (allgemeine Aufstiegserlaubnis oder Einzelgenehmigung) erforderlich egal ob das Flugmodell privat oder gewerblich eingesetzt wird.

ALLGEMEINE REGELUNGEN für Flüge bei Nacht ist eine Erlaubnis (Aufstiegserlaubnis) erforderlich

DROHNEN IN BEWOHNTEN UND SENSIBLEN GEBIETEN Behörden dürfen Ausnahmen und Sondergenehmigungen erteilen, sofern vom Fluggerät keine besondere Gefahr ausgeht und der Flugverkehr nicht maßgeblich gefährdet wird

DROHNEN IN BEWOHNTEN UND SENSIBLEN GEBIETEN verboten sind alle Gefährdungen und Behinderungen durch Drohnen und Multikopter

DROHNEN IN BEWOHNTEN UND SENSIBLEN GEBIETEN verboten ist der Einsatz und Betrieb von Drohnen und Multikoptern innerhalb oder in der Nähe von folgenden sensiblen Bereichen (Mindestabstand 100 Meter): - Menschenansammlungen Naturschutzgebieten Hauptverkehrswegen wie Bundesautobahnen, Wasserwege oder eng befahrenen Verkehrswegen (Sondergenehmigung nötig) An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften

DROHNEN IN BEWOHNTEN UND SENSIBLEN GEBIETEN Außerdem ist das Pilotieren eines Multikopters in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu solchen Grundstücken verboten, auf denen Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder sowie andere Behörden (z.b. Polizei) ihren Sitz haben.

DROHNEN IN BEWOHNTEN UND SENSIBLEN GEBIETEN Flug in einem seitlichen Mindestabstand von 100 Metern zu Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen, Anlagen der Energieerzeugung Flug in einem seitlichen Mindestabstand von 100 Metern zu Grundstücken, auf denen Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder sowie Bundes- und Landesbehörden oder diplomatische sowie konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben

DROHNEN IN BEWOHNTEN UND SENSIBLEN GEBIETEN Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen ist verboten

DROHNEN IN BEWOHNTEN UND SENSIBLEN GEBIETEN Drohnen und Multikopter dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden, wenn: die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 0,25 Kilogramm (250 Gramm) aufweist die Drohne per Funksignal gesteuert wird und darüber hinaus FPV-Bilder übermittelt die Drohne über eine Kamera / Wärmebildkamera verfügt oder akustische Signal versendet der Eigentümer oder ein anderer Nutzungsberechtigter nicht ausdrücklich zugestimmt hat

DROHNEN IN BEWOHNTEN UND SENSIBLEN GEBIETEN Grundstückseigentümer dürfen Ausnahmen für Flüge mit Kameradrohnen erlauben. Somit sind logischerweise auch Flüge über dem eigenen Grundstück jederzeit möglich.

DANKE