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Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Ruf 07071 / 889-28-0 Fax 07071 / 889-28-7 Buero @ Dr-Droescher.de Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum 04.07.2017 2267 19. Juli 2017 Freiberg a.n. Bebauungsplan Steige, 2. Änderung : Schalltechnische Kurzstellungnahme Sehr geehrte Frau Back, die Stadt Freiberg am Neckar befindet sich im Bebauungsplanverfahren Steige, 2. Änderung. Im Plangebiet soll eine zweigeschossige Obdachlosenunterkunft gebaut werden. Im Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan gingen Einwendungen unter anderem zum Thema Schall ein. Das Plangebiet ist vor allem dem Straßenverkehrslärm der ca. 60-65 m entfernten Autobahn A81 ausgesetzt. Im Bebauungsplanverfahren sind somit zu untersuchen: Straßenverkehrslärm im Plangebiet insbesondere durch die am Plangebiet entlangführende Bundesautobahn BAB A 81 In der vorliegenden schalltechnischen Kurzstellungnahme erfolgen dafür folgende Schritte: Überprüfung der Ansätze des Bauphysikers für die Außenschallpegel und Lärmpegelbereiche durch orientierende Schallausbreitungsberechnungen für die Autobahn A 81 mit - Erstellung eines digitalen schalltechnischen Modells - Ermittlung der Geräuschemissionen des Verkehrs auf der A 81 nach den Vorgaben der RLS90 - Ermittlung der Geräuschimmissionen des Verkehrs auf der A 81 nach den Vorgaben der RLS90 Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Dokumentation in Form eines kurzen Ergebnisberichts Die räumlichen Verhältnisse sind in Abbildung 1 und Anlage 1 Übersichtslageplan dargestellt.

Freiberg am Neckar Bebauungsplan Steige, 2. Änderung Schalltechnische Kurzstellungnahme DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ Abbildung 1: Entwurf zum Bebauungsplan "Steige, 2. Änderung" vom 10.07.2017 (KMB Stadtplaner) Blatt 2

Freiberg am Neckar Bebauungsplan Steige, 2. Änderung Schalltechnische Kurzstellungnahme DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ 1 Anzuwendende Beurteilungswerte Im Bauleitplanverfahren werden die Orientierungswerte der DIN 18005-1 Beiblatt 1 als sachverständige Konkretisierung für in der Planung zu berücksichtigende Ziele des Schallschutzes herangezogen. Bei der Planung von schutzbedürftigen Nutzungen ist die Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 anzustreben. Sie stellen jedoch keine Grenzwerte dar. Im Bereich des Verkehrslärms gelten die höher angesetzten Immissionsgrenzwerte der 16. BIm- SchV (Verkehrslärmschutzverordnung) der Bauleitplanung als wichtige Mindestanforderung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Tabelle 1: Anzuwendende Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte Gebietsnutzung Mischgebiet 1 Beurteilungszeit Tag Nacht Immissionsgrenzwert gem. 16. BImSchV 64 db(a) 54 db(a) 1 Die Fläche ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen, mit der angrenzenden Kleintierzuchtanlage und dem folgenden Mischgebiet kann die Fläche wie ein Mischgebiet bewertet werden 2 Geräuschemissionen Straßenverkehr Die Verkehrszahlen für die BAB A 81 wurden aus dem Verkehrsmonitoring Baden-Württemberg (2014) entnommen und auf das Prognosejahr 2030 hochgerechnet. Diese Verkehrsprognose für das Jahr 2030 bildet die Grundlage für folgende Eingangsdaten ins schalltechnische Modell: Tabelle 2: Eingangsdaten der Berechnung des Straßenverkehrslärms für das Prognosejahr 2030 und Emissionspegel gemäß RLS-90 Straßenabschnitt Zuläss. Höchstgeschwindigkeit Fahrbahnlängsneigung Beurteilungs-zeitraum mittlere stündliche Verkehrsstärke M Lkw-Anteil p L 2 m,e im Beurteilungs-zeitraum Bezeichnung [km/h] [%] [Kfz/h] [%] [db(a)] A 81: AS Pleidelsheim A 81/L 1125 bis AS Ludwigsburg-Nord A 81/B 27 120 auto 1 Tag 6.770,5 10,7 79,4 Nacht 1.486,8 24,4 74,4 1 auto: durch das Rechenmodell CadnaA digital aus dem Höhenmodell ermittelte Steigungen 2 Emissionspegel als Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Straßenmitte gemäß RLS-90 Die Lage der A 81 geht aus dem Übersichtslageplan in Anlage 1 hervor. 3 Geräuschimmissionen In Anlage 2 und 3 sind die Geräuschimmissionen für den Straßenverkehrslärm im Tag- und Nachtzeitraum, auf Grundlage der in Tabelle 2 veranschlagten Straßenverkehrsemissionen, dargestellt. Die Werte wurden gemäß 16. BImSchV ganzzahlig aufgerundet. Dargestellt ist jeweils das am stärksten betroffene Stockwerk. Blatt 3

Freiberg am Neckar Bebauungsplan Steige, 2. Änderung Schalltechnische Kurzstellungnahme DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ 4 Schalltechnische Bewertung und Planungshinweise In Anlage 2 und 3 sind die Geräuschimmissionen für den Straßenverkehrslärm im Tag- und Nachtzeitraum dargestellt. Die Werte wurden gemäß 16. BImSchV ganzzahlig aufgerundet. Dargestellt ist jeweils das am stärksten betroffene Stockwerk. Die maximalen Beurteilungspegel des Straßenverkehrslärms im Tag- und Nachtzeitraum werden in folgender Tabelle den Immissionsgrenzwerten gegenübergestellt. Tabelle 3: Maximale Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm, Verkehrsprognose 2030 Gebietsnutzung maximaler Beurteilungspegel Lr Immissionsgrenzwert (IGW) gem. 16. BImSchV Überschreitung IGW tags / nachts [db(a)] tags / nachts [db(a)] tags / nachts [db(a)] Mischgebiet 1 64 / 59 64 / 54 - / 5 1 Die Fläche ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen, mit der angrenzenden Kleintierzuchtanlage und dem folgenden Mischgebiet kann die Fläche wie ein Mischgebiet bewertet werden Die Ergebnisse der orientierenden Berechnungen für die Verkehrsprognose 2030, weisen aus, dass der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) im Tagzeitraum gerade eingehalten wird. Im Nachtzeitraum wird der Immissionsgrenzwert der 16. BIm- SchV jedoch um bis zu 5 db überschritten. Es werden somit Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die ermittelten Beurteilungspegel stimmen mit den Ansätzen des Bauphysikers Seeberger + Partner überein. Die Schwelle zu nicht auszuschließenden Gesundheitsgefährdungen (70 db(a) tags und 60 db(a) nachts) ist unterschritten. Durch die topographische Lage des Gebietes hinter dem höher gelegenen Lärmschutzwall entlang der Autobahn lassen sich aktive Schallschutzmaßnahmen kaum realisieren. Deshalb sind passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Mit welchem passivem Schallschutz (erforderliche Luftschalldämmung der Außenbauteile der Gebäude) vorgesehene schutzbedürftige Räume im Plangebiet auszustatten sind, wird durch die Lärmpegelbereiche angegeben. In den Anlagen 4 bis 6 im Anhang sind die Lärmpegelbereiche (maßgeblicher Außenlärmpegel) nach DIN 4109 für die Geräuschbelastung des Straßenverkehrslärms (BAB A 81) für die Prognose 2030 ausgewiesen. Aufgrund der räumlichen Situation sind im Plangebiet insbesondere die Nordwestfassaden von Verkehrslärm betroffen. Blatt 4

Freiberg am Neckar Bebauungsplan Steige, 2. Änderung Schalltechnische Kurzstellungnahme DR.-ING. FRANK DRÖSCHER TECHNISCH ER UMWELTSCHUTZ Bei der Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel des Verkehrslärms nach DIN 4109 sind den ganzzahligen aufgerundeten Beurteilungspegeln rechnerisch 3 db(a) hinzuzuaddieren. Der maßgebliche Außenpegel gemäß DIN 4109 wird über den Beurteilungspegel im Tagzeitraum ermittelt. Bei stark befahrenen Straßen sind die nächtlichen Pegelwerte jedoch annähernd so groß wie tagsüber. Der von der DIN 4109 implizit unterstellte Pegelunterschied zwischen Tag und Nacht von 10 db(a) ist damit nicht mehr gegeben. In solchen Fällen kann der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß den Empfehlungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt ermittelt werden. Demnach wird der Lärmpegelbereich um eine Stufe erhöht, wenn die Differenz der Beurteilungspegel im Tag- und Nachtzeitraum etwa 5 db(a) beträgt. Falls sich die Tag- und Nachtpegel kaum unterscheiden, soll der Lärmpegelbereich um 2 Stufen, wenn im Nachtzeitraum höhere Pegel als im Tagzeitraum zu erwarten sind, um 3 Stufen erhöht werden. Im vorliegenden Fall wurden die Lärmpegelbereiche um eine Stufe erhöht, da die Nachtpegel nur etwa 5 db(a) unter den Beurteilungspegeln im Tagzeitraum liegen. Die Berechnungen wurden gemäß DIN 18005-1 Beiblatt 2 (Schallschutz im Städtebau Lärmkarten) durchgeführt. Die Darstellung erfolgt als Farbflächenraster mit Abstufungen von 5 db(a). Demnach ergeben sich an der geplanten Obdachlosenunterkunft die Lärmpegelbereiche (LPB) II bis V. Sollten schutzbedürftige Räume in den Lärmpegelbereichen IV bis V errichtet werden, ist passiver Lärmschutz (bspw. Schallschutzfenster) nach den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen (LPB) gemäß DIN 4109 erforderlich. Hinweis: In den Lärmpegelbereichen I bis III werden die Anforderungen an die Schalldämmung der DIN 4109-1 in der Regel bereits aufgrund der Bestimmungen in anderen Vorschriften, wie beispielsweise der Energieeinsparverordnung erfüllt. Ausnahmen können sich lediglich bei Fassaden mit einem sehr hohen Fensterflächenanteil ergeben. Mit freundlichen Grüßen Ingenieurbüro Dr. Dröscher Dr.-Ing Frank Dröscher Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immissionsschutz - Ermittlung und Bewertung von Luftschadstoffen, Gerüchen und Geräuschen Fabian Roser, M.Sc. Geoökologie Blatt 5

Anlage 1: Übersichtslageplan A 81 Lärmschutzwand Plangebiet Steige, 2. Änderung

Anlage 2: Straßenverkehrslärm: Beurteilungspegel tags < 35 35 bis 40 41 bis 45 46 bis 49 50 bis 54 55 bis 59 60 bis 64* 65 bis 69 70 bis 75 > 75

Anlage 3: Straßenverkehrslärm: Beurteilungspegel nachts < 35 35 bis 40 41 bis 45 46 bis 49 50 bis 54* 55 bis 59 60 bis 64 65 bis 69 70 bis 75 > 75

Anlage 4: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Lärmpegelbereich I Lärmpegelbereich II Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich IV Lärmpegelbereich V Lärmpegelbereich VI Lärmpegelbereich VII

Anlage 4: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, 3D-Ansicht Nord V IV Lärmpegelbereich I Lärmpegelbereich II Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich IV Lärmpegelbereich V Lärmpegelbereich VI Lärmpegelbereich VII

Anlage 4: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, 3D-Ansicht Süd IV III II Lärmpegelbereich I Lärmpegelbereich II Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich IV Lärmpegelbereich V Lärmpegelbereich VI Lärmpegelbereich VII