Schichtdienstmanagement Die Schichtdienstgestaltung nach der Experimentierphase Schichtdienstforum Gewerkschaft der Polizei NRW am 27. Juni 2016 1 Schichtdienstforum GdP
Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Schichtdienstmanagement : eingerichtet mit Erlass v. 03.01.2013 41-60.01.10/403-42.02.03 Ich beabsichtige daher Parameter für Schichtdienstmodelle zu entwickeln, die sich insbesondere an arbeitszeitrechtlichen und arbeitsmedizinischen Notwendigkeiten orientieren. Diese Erfahrungen können in eine spätere Novellierung der AZVOPol einfließen. : AG-Auftrag genehmigt mit Erlass vom 12.07.2013 : Arbeitsgruppe hat den Abschlussbericht zeitgerecht Ende 2014 vorgelegt 2
bisherige Aktivitäten Umgang mit Ergebnissen - Leitlinie des MIK (NRW): Offener Umgang mit den Ergebnissen der AG Abschlussbericht wird den Behörden zur Verfügung gestellt - Vorstellung der Arbeitsgruppenergebnisse: Auftraggeber (MIK NRW) Veranstaltung mit Leitungsebene der Polizeibehörden verschiedene Kreispolizeibehörden auf Anforderung GdP-Schichtdienstforum GdP Seminare - Veröffentlichung Intrapol zum Download: http://intrapol.polizei.nrw.de/einsatz/taegdienste/seiten/berichtderag Schichtdienstmanagement.aspx 3
Vorwort Vorbereitung des Wandels Behördliches Gesundheitsmanagement und Schichtdienstmodelle Ergänzung und Förderung durch Einrichtung der AG Erprobung von Schichtdienstmodellen im Rahmen der aktuellen AZVOPol inzwischen liegen reichhaltige Erfahrungen aus den KPB vor Beratung durch LZPD möglich 4
Arbeitsmedizin Folgende arbeitszeitwissenschaftlichen (-medizinischen) Parameter sollten nach Ansicht der Arbeitsgruppe als Rahmen eingehalten werden: : Es sollte nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Nachtschichten geben. : Schichten sollten vorwärts rotieren. : Es sollten nicht mehr als fünf (max. sieben) Schichten aufeinander folgen, um eine Massierung der Arbeitszeit zu vermeiden. : Die Freizeiten sollten im Block genommen werden, nicht als einzelne Tage. : Die Ruhezeiten zwischen zwei Schichten sollten ausreichend sein (mindestens elf Stunden). : Die Schichtpläne sollten vorhersehbar und überschaubar sein. : Schichtlängen sollten nicht länger als acht Stunden sein. AZVOPol 5
Arbeitszeitrecht Tägliche Ruhepause : Die Ruhepause ist im Vorfeld festzulegen : Keine Bereithaltungspflicht : Eine Pausenregelung im Wechselschichtdienst ist in NRW nicht möglich : Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen der EU-RL möglich : Ausgleichsruhezeiten im Wechselschichtdienst sind nur sehr schwer umzusetzen. : Der Forderung nach angemessenem Schutz ist in der AZVOPol zu entsprechen. : Der Schutz sollte durch angemessen Zeitzulagen in Kombination mit dem BGM gewährt werden. : Die bisherige Begrifflichkeit der AZVOPol ist anzupassen. 6
Arbeitszeitrecht Regelungsbedarfe 7
Arbeitszeitrecht Regelungsbedarfe 8
ergänzende Untersuchungen Führung im Mitarbeiterpool Sind mehrere Personen für eine Aufgabe zuständig, kann es zu problematischen Handlungstendenzen (Führungskräfte und Mitarbeiter) kommen: Social Loafing (soziales Bummeln) Verantwortungsdiffusion Um Führung zu gewährleisten, ist eine überschaubare Gruppengröße unabdingbar Zentrales Kriterium für Mitarbeiterpools ist die Gruppengröße! Mitarbeiterpools sollten grundsätzlich nicht mehr als ca. 30 Beschäftigte haben. zur Gruppengröße in Pools gibt es keine wissenschaftlichen Belege 9
Führungs- und Organisationsaspekte : Der Wachdienst ist daher nach Ansicht der Arbeitsgruppe in Dienstgruppen mit entsprechender Anzahl von DGL zu organisieren, die durch Führungskräfte (WDF) ohne Personalverantwortung unterstützt werden. Vorschriften für Wachdienst werden geändert : Aus Sicht der Arbeitsgruppe überwiegen die Vorteile einer dezentralen Verantwortlichkeit der Behörden für die Erstellung von Schichtdienstmodellen. Aufnahme in AZVOPol 10
Führungs- und Organisationsaspekte : Die Festlegung eines einheitlichen Modells zur Ermittlung der Stärke des Wachdienstes ist die grundlegende Voraussetzung für ein erfolgreiches Schichtdienstmanagement. : Die Erstellung von Funktionsbesetzungsplänen und die Ermittlung der Personalzuweisung an den Wachdienst sollten nach einheitlich vorzugebenden Standards und unter Beratung (Aufsicht?) des LZPD erfolgen. Berechnungsmodell der AG könnte als Anhalt für die Kreispolizeibehörden dienen 11
Führungs- und Organisationsaspekte Landeseinheitlicher Verbindlichkeitszeitraum : Aus Fürsorgegesichtspunkten ist die Einführung eines landeseinheitlichen roulierenden Verbindlichkeitszeitraumes von mindestens 7 Tagen zu empfehlen. AZVO u. DSM-Vorschriften anpassen 12
Führungs- und Organisationsaspekte Software-Unterstützung : Die Komplexität der arbeitszeitrechtlichen und -wissenschaftlichen Rahmenbedingungen erfordert eine Software-Unterstützung. Anpassung der Software SP-Expert Festlegung von weichen und/oder harten Regelverletzungen möglich. Auftrag an LZPD 13
sonstige Faktoren Durch das Behördliche Gesundheitsmanagement sollten die sonstigen, auf die Gesundheit von Schichtdienstleistenden Einfluss nehmenden Faktoren (z.b. Sport, Ernährung, Lichtgestaltung, persönliche Lebensweise, soziale Erfordernisse, Führung) weitergehend betrachtet werden. 14
AZVO Pol Verordnung trat mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft Bis dahin waren Schichtdienstmodelle zu erproben, um Parameter für zukünftige Schichtmodelle festzulegen. 15
AZVO Pol Erlass vom 18.12.15 Ein Entwurf ist erarbeitet, die erforderliche Verbändeanhörung konnte jedoch noch nicht durchgeführt werden. Ich bitte daher über den 31.12.2015 hinaus bis auf Weiteres entsprechend der derzeit gültigen Fassung zu verfahren bis die novellierte Fassung in Kraft tritt. 16
AZVO Pol VG Münster 26.04.2016 Verlängerung der AZVOPol per Erlass ist unzulässig Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig 17
AZVO Pol (Entwurf) komplette Überarbeitung der bisherigen Regelungen Gliederung in Abschnitte Allgemeine Bestimmungen (u. a. Begriffsbestimmungen, Ruhepausen, Ruhezeiten, Rufbereitschaft, Bereitschaft) Besondere Bestimmungen für den Schichtdienst (Anwendungsbereich, Elektronisches Schichtdienstsystem, Festlegung von Schichtdienstmodellen, Notwendige Anforderungen an Schichtdienstmodelle, Unterbrechung im Schichtdienst, Dienstbefreiung bei Schichtdienst, Ergänzende Bestimmungen) Besondere Arbeitszeitregelungen (Flexible Arbeitszeit, Arbeitszeit bei besonderen Ereignissen und kollektiven Gefahren, Experimentierklausel) 18
weitere Planungen : Änderung der AZVOPol (nach Verbändeanhörung) : Übergangszeit zur Anpassung von Schichtmodellen (6 Monate) : Änderung von Vorschriften/Erlassen für den Wachdienst : Anpassung von DSM-Regelungen (keine Arbeitszeitregeln Buchungshinweise) : Weiterentwicklung Softwareunterstützung : Evaluation nach Einführung? 19
Thesen: Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Schichtdienstmanagement sind ohne weiteres umsetzbar. Es gibt neben den Schichtdienstmodellen weitere Aspekte eines gesunden Schichtdienstes. Der Schichtdienstleistende bleibt für seine Gesunderhaltung selbst verantwortlich. 20
Mehr Polizei vor Ort Wir werden die Präsenz der Polizei auf der Straße verstärken. Dafür wollen wir möglichst schnell 500 Polizisten zusätzlich an den Kriminalitätsbrennpunkten der Ballungsräume einsetzen. 21
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Friedhelm Hinzen Referat 412 Einsatz im täglichen Dienst Lagezentrum der Landesregierung Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf Tel. CN-Pol Fax Mail : 0211-871 - 3235 : 07-221 - 3235 : 0211-871 -163235 : friedhelm.hinzen@mik.nrw.de 22
Arbeitsgruppe -----Klarstellung----- Nicht vom Arbeitsgruppenauftrag umfasst waren: : Erarbeitung eines bestimmten Schichtdienstmodells : Erarbeiten eines Entwurfs für eine spätere Novellierung der AZVOPol : Überprüfung bestehender Regelungen zu weiteren Arbeitszeitmodellen außerhalb des Wechseldienstes : Erarbeitung von Vorschlägen zur Neufassung von Regelungen zur Gestaltung von Teilzeit, Lebensarbeitszeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie : Betrachtung und Formulierung von Regelungen für verwendungseingeschränkte Beschäftigte 23