Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co.KG. Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Mineralwasser. - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie -

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Transkript:

Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Mineralwasser - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie - Juni 2018 12-033

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie INHALT I Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Mineralwasser - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie - 1. Anlass... 1 2. Prüfung der Erforderlichkeit eines Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie... 2 2.1 Beschreibung des Vorhabens... 2 2.2 Identifizierung und Beschreibung der betroffenen Wasserkörper (Ist-Zustand)... 3 2.2.1 Oberflächenwasserkörper (OWK)... 3 2.2.2 Grundwasserkörper (GWK)... 4 3. Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens... 5 3.1 Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers... 6 Geologische Verhältnisse im Grundwasserkörper GWK 89... 8 Hydrogeologische Verhältnisse im Grundwasserkörper GWK 89... 9 Wasserrechtliche Situation im Grundwasserkörper GWK 89... 10 Wasserhaushaltsbilanz des Grundwasserkörpers GWK 89... 12 3.2 Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des guten Zustandes des Wasserkörpers... 14 4. Zusammenfassung... 15

Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Mineralwasser - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie - 1. Anlass Seitens der SGD Nord Regionalstelle Trier wurde der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co.KG im April 2018 ein Entwurf Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Anforderungen an die Erstellung des Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie (Stand: 16. März 2018) übersandt. Gleichzeitig wurde darum gebeten, dass im laufenden Verfahren des Antrages auf wasserrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Mineralwasser ein solcher Fachbeitrag erarbeitet und nachgereicht wird. Dieser Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 2 2. Prüfung der Erforderlichkeit eines Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie 2.1 Beschreibung des Vorhabens Die beantragt mit dem im Oktober 2016 eingereichten und im November behördlicherseits als vollständig bestätigten die Neuerteilung von Wasserrechten für alle Bestandsmineralwasserbrunnen. Dabei werden zahlreiche, bestehende und z. T. unbefristete Wasserrechte zu Gunsten der beantragten Rechte aufgegeben. Gleichzeitig erfolgt mit der Neubeantragung die Einwilligung zur Reduzierung der bestehenden Rechte von 4.127.900 m³/a auf 2.000.000 m³/a. Die beantragte Wassergewinnung erfolgt aus bestehenden Einrichtungen. Es wird eine Laufzeit von 30 Jahren beantragt.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 3 2.2 Identifizierung und Beschreibung der betroffenen Wasserkörper (Ist-Zustand) Gemäß den Anforderungen der SGD Nord sind alle vom Vorhaben direkt und indirekt betroffenen Wasserkörper zu benennen, zu beschreiben und zu charakterisieren. 2.2.1 Oberflächenwasserkörper (OWK) Bezeichnung: 2660000000_4 Wasserkörper (WK)-Bezeichnung: Flussgebietseinheit: Bearbeitungsgebiet: Bundesland: OWK-Status OWK-Kategorie Mittlere Kyll Kyll Größe (km²) 86,30 Hydrologische Kennwerte: LAWA-Fließgewässertyp: 9 Ausweisung HMWB oder NWB: Bewirtschaftungsziel: Flächennutzung im Umfeld: Mosel-Saar Rheinland-Pfalz Natürlicher Wasserkörper Fließgewässer 43,13 km Gewässerlänge NWB guter Zustand Wald 44,10 %, Acker 14,60 %, Grünland 27,80 %, Siedlungs- u. Verkehrsfläche 11,70 %, Wasserfläche 0,50 %, sonstige 1,20 % Schutzgebiete: Ökologischer Zustand: Chemischer Zustand: ÜSG Kyll - Verordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes an der Kyll (Gewässer II. Ordnung) v. 09.10.2007 - Az.: 312-63-Kyll Gesamtbewertung 3 (mäßig) gut

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 4 2.2.2 Grundwasserkörper (GWK) Bezeichnung: DERP_89 Grundwasserkörper (GWK)-Bezeichnung: Flussgebietseinheit: Gruppe: Bundesland: Kyll 1, Quelle Kyll Größe (km²) 505,5 Grundwasserneubildung: Mittlere Niederschlagssumme: Mengenmäßiger Zustand: Chemischer Zustand: Mittelmosel Rheinland-Pfalz 142 mm/a 938 mm/a guter Zustand guter Zustand Grundwasserlandschaft - siehe unten.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 5 3. Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens Gemäß den Anforderungen der SGD Nord ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Auswirkungen des Vorhabens ggf. a. zu einer nicht messbaren Verschlechterung führen. b. nur zu einer kurzzeitigen, nicht dauerhaften Verschlechterung führen. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben weder dem Verschlechterungs- noch dem Verbesserungsgebot entgegensteht. Ein Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die entsprechenden Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Wasserkörper und die Darlegung, dass keine Verschlechterung der Wasserkörper auf Grund eines der oben ausgeführten Aspekte vorliegt, sind begründet darzulegen. Die beantragte wasserrechtliche Bewilligung für die Bestandsmineralwasserbrunnen der Fa. führt zu keiner Verschlechterung der bisher genehmigten Situation. Es ist beantragt, dass die bestehende Rechte von 4.127.900 m³/a auf 2.000.000 m³/a reduziert werden sollen. Das Vorhaben liegt im Grundwasserkörper DERP_89 Kyll 1 Quelle. Dieser besitzt bereits heute einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand. Ziel ist hier die Erhaltung dieser Situation.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 6 3.1 Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers Beurteilungsbasis: Kernpunkte der EU-WRRL sind die Vermeidung der Übernutzung von Grundwasserkörpern und gleichzeitig die Erreichung eines guten chemischen Zustandes der Gewässer und damit auch des Grundwassers. Aufgrund der bestehenden hohen Wasserrechte innerhalb der Gerolsteiner Mulde und einer zum Teil intensiven Grundwassernutzung im weiteren Umfeld für die öffentliche Trinkwasserversorgung war zu prüfen, ob und inwieweit eine Übernutzung des Grundwasserkörpers besteht. Abb. 1: Überblick über die Einstufung des mengenmäßigen Zustandes (blauer Pfeil Raum Gerolstein) Die geologisch-hydrogeologische Einheit der Gerolsteiner Mulde liegt im Gebiet des Grundwasserkörpers DE_GB_RP89 Kyll 1, Quelle (siehe Abb. 2). Dieses Gebiet besitzt eine Gesamtfläche von 505,5 km², von der 416,9 km² in Rheinland-Pfalz liegen. Gemäß den Angaben in der Stammdatendatei nach EU- WRRL beträgt die Grundwasserneubildung im Grundwasserkörper 142 mm/a bei einem mittleren Jahresniederschlag von 938 mm/a.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 7 Abb. 2: Auszug aus www.wrrl.rlp.de mit der Fläche des GWK 89

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 8 Geologische Verhältnisse im Grundwasserkörper GWK 89 Die geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse innerhalb der Grenzen des Grundwasserkörpers RP 89 sind sehr inhomogen. Dies wird in der geologischen Übersichtskarte deutlich (siehe Abb. 3). Es dominieren unterdevonische Tonschiefer und Sandsteine (braune Farben). In sie sind mitteldevonische Kalkmulden (hellblau) eingebettet. Gemeinsam bilden diese Gesteine des Devons den tieferen Untergrund. Weiterhin treten im sogenannten Oberbettinger Graben, aber auch randlich dazu, Gesteine der Trias in Gestalt des Buntsandsteins (orange) und lokal des Muschelkalkes (lila) auf. Weite Flächen werden von vulkanischen Gesteinen (oliv) des jungen quartären Westeifeler Vulkanfeldes überdeckt. Die Schlote dieser Vulkane durchschlugen die vorgenannten, älteren Gesteine und schufen Wegsamkeiten vom Erdmantel bis an die Erdoberfläche. Gleichzeitig bestimmen die Vulkane auch die Morphologie des Gebietes. Die jüngsten Ablagerungen im Gebiet stammen von den Bächen, hier vor allem der Kyll (zart weißbläulich). Abb. 3: Auszug aus der Geologischen Übersichtskarte 1 : 200.000 Blatt Trier mit Umriss des GWK 89 und der Gerolsteiner Mulde

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 9 Hydrogeologische Verhältnisse im Grundwasserkörper GWK 89 Die geologische Vielfalt und inhomogene Verbreitung der Gesteine innerhalb des GWK 89 spiegelt sich auch in der Hydrogeologie wieder. Die unterdevonischen Gesteine sind meist als Grundwassergeringleiter anzusprechen, während die mitteldevonischen Kalkmulden wichtige Grundwasserleiter darstellen, die auch weitgehend wasserwirtschaftlich genutzt werden. Auch die z. T. porösen, klüftigen Gesteine des Buntsandsteins beinhalten bedeutende regionale Wasservorkommen. Die vulkanischen Gesteine besitzen wechselnde hydraulische Eigenschaften, wobei die porösen Tuffe und Schlacken einen guten Filter und teilweise Grundwasserleiter darstellen. Abbildung 4 gibt die Variation der Grundwasserneubildung in Bezug auf die lithologischen Verhältnisse (gesteinsabhängig) wieder. Abb. 4: Grundwasserneubildungshöhen mit Zuordnung zur Geologie

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 10 Wasserrechtliche Situation im Grundwasserkörper GWK 89 Innerhalb des Grundwasserkörpers GWK 89 wird Grundwasser durch nachstehende Rechtsinhaber gefördert: Verbandsgemeindewerke Obere Kyll (OK) Verbandsgemeindewerke Hillesheim (HH) Verbandsgemeindewerke Gerolstein (GS) Gruppenwasserwerk Daun (DAU) Gerolsteiner Brunnen Weitere geringere Wasserrechte sind bilanztechnisch ohne Relevanz. Die Eckdaten der einzelnen öffentlichen Trinkwasserversorgungsunternehmen sind nachstehend aus dem Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz, Teilgebiet 3 (LUWG 2000) entnommen und zusammengestellt (siehe Tab. 1, 2, 3 und 4). Tab. 1: VGW Obere Kyll Gewinnungen und Wasserrechte

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 11 Tab. 2: VGW Hillesheim Gewinnungen und Wasserrechte Tab. 3: VGW Gerolstein Gewinnungen und Wasserrechte Tab. 4: Gruppenwasserwerk Daun Gewinnungen und Wasserrechte

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 12 Wasserhaushaltsbilanz des Grundwasserkörpers GWK 89 Für den Grundwasserkörper wurde auf der Grundlage der geologischhydrogeologischen Verhältnisse die jährliche Grundwasserneubildung bilanziert. Dieser wurden die bestehenden wasserrechtlichen Genehmigungen im Gebiet gegenübergestellt (siehe Abb. 5). Es zeigt sich, dass die Wasserrechte nicht das gesamte Dargebot (Grundwasserneubildung) ausschöpfen und somit keine Übernutzung des Gebietes des GWK 89 stattfindet. Die realen Entnahmemengen liegen dabei noch deutlich unter den genehmigten Wasserrechten. Abb. 5: Grundwasserbilanz für GWK 89 Es besteht heute (Ist-Zustand) ein guter mengenmäßiger Zustand des GWK 89. Durch die beantragte wasserrechtliche Bewilligung erfolgt eine Verringerung der Menge der bestehenden Wasserrechte. Damit ist die Frage einer potenziellen Übernutzung des Gebietes, verursacht durch das beantragte Vorhaben, zu verneinen.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 13 Auch tritt keine Konkurrenz zwischen öffentlicher Wasserversorgung und Mineralwassergewinnung auf, was grafisch in Abbildung 6 erkennbar ist. Die Mineralisation und der Chemismus des Mineralwassers in Verbindung mit deutlichen Gehalten an magmatogener Kohlensäure grenzt das Vorkommen innerhalb der Gerolsteiner Mulde, von den in der Umrandung und weiteren Umgebung genutzten Trinkwasserfassungen, ab. Abb. 6: Gerolsteiner Mulde (gelbe Umrandung) und wasserwirtschaftliche Nutzungen (dunkelblaue Rauten Mineralwasser/hellblau Trinkwasser) in deren Umfeld

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 14 3.2 Prognose und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Erreichbarkeit des guten Zustand des Wasserkörpers Der Grundwasserkörper GWK DERP_89 befindet sich in einem guten Zustand. Zielsetzung ist daher dessen Erhaltung. Das Vorhaben sieht eine dauerhafte Förderung von Mineralwasser, d. h. mineralienreichem Grundwasser, vor. Im Rahmen des amtlichen Anerkennungsverfahrens wurde dieses als ursprünglich rein eingestuft. Somit deckt sich der Erhalt der guten Qualität des Mineralwassers mit der Zielsetzung eines guten Zustandes gemäß EU-WRRL. Die ist seit einiger Zeit bestrebt in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Wasserversorger und den Fach- und Genehmigungsbehörden des Landes ein Kooperationsprojekt mit der lokalen Landwirtschaft aufzubauen, um das Grundwasser langfristig zu schützen. Das Vorhaben wirkt sich nicht negativ auf den guten Zustand des Wasserkörpers aus. Der Einwirkbereich des Vorhabens liegt lediglich innerhalb der Struktur der Gerolsteiner Mulde.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Seite 15 4. Zusammenfassung Die haben im Jahr 2016 einen Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Gewinnung von Mineralwasser bei der SGD Nord Regionalstelle Trier eingereicht. In diesem Antrag werden die bestehenden Rechte der Bestandsmineralwasserbrunnen zusammengefasst und gleichzeitig deutlich reduziert. Das Gewinnungsgebiet der Gerolsteiner Mulde ist Bestandteil des Grundwasserkörpers DERP_89 Kyll 1 Quelle. Dieser Grundwasserkörper besitzt sowohl einen guten chemischen als auch einen guten mengenmäßigen Zustand. Die beantragte Nutzung der Gewinnung von Mineralwasser steht im Einklang mit dem regionalen und lokalen Wasserhaushalt. Sie führt nicht zu einer Verschlechterung bzw. einer Behinderung einer Verbesserung. Das Vorhaben wirkt sich somit nicht negativ aus die Belange und Ziele der EU- WRRL aus. Boppard-Buchholz, im Juni 2018 Wasser und Boden GmbH Dr. Karl-Heinz Köppen