Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. D 162 Auricher Straße 227 der Stadt Emden / Verkehrslärm

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Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Transkript:

Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. D Auricher Straße der Stadt Emden / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 0--L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz Kirchdorfer Straße 0 Aurich 0--0

Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. D Auricher Straße der Stadt Emden / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 0--L Auftraggeber: SCORE-Tankstellen und Mineralölhandels GmbH Petkumer Straße Emden Auftragnehmer: Kirchdorfer Straße 0 Aurich Tel: 0 - -0 E-mail: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Volker Gemmel (Dipl.-Ing.(FH)) (Technischer Leiter Schallschutz) Prüfer: Stefan Taesler (Dipl.-Ing.(FH)) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Textteil: Anhang: 0 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum:. Januar 0 Messstelle nach b BImSchG

Auflistung der erstellten Berichte: Berichtsnummer 0--L.0.0 Datum Titel Gegenstand / Inhaltliche Änderungen Schalltechnische Stellungnahme Erstbericht Hinweise: Die vorliegende Ausarbeitung wurde nach bestem Wissen und Gewissen und dem aktuellen Stand der Technik unparteiisch erstellt. Diese Ausarbeitung (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit und nur vom Auftraggeber zu dem in der Aufgabenstellung definierten Zweck verwendet werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung dieser Ausarbeitung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der erlaubt. IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite von 0

Inhaltsverzeichnis Seite. Einleitung und Aufgabenstellung. Zugrunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten. Örtliche Beschreibung und Ausgangssituation. Schalltechnische Anforderungen. Schalltechnische Ausgangsdaten. Berechnungsergebnisse und Beurteilung. Zusammenfassung Anhang IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite von 0

. Einleitung und Aufgabenstellung In der Stadt Emden soll der Bebauungsplan Nr. D Auricher Straße aufgestellt werden. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches soll eine Nutzung als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch eine Aussage zum Thema Schallimmissionsschutz getroffen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sind hierzu die Auswirkungen des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms zu bewerten. Aufgabe der vorliegenden Ausarbeitung ist es, für das Plangebiet die durch den Straßenverkehr bewirkten Schallemissionen und -immissionen zu berechnen, damit eine schalltechnische Beurteilung gemäß DIN 00- Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 00 möglich ist. Abhängig von den Ergebnissen der Beurteilung werden die Anforderungen an den passiven Schallschutz gemäß der DIN 0 Schallschutz im Hochbau, Januar 0 definiert.. Zugrunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien Bei der Erstellung der Ausarbeitung werden die allgemein anerkannten Regeln der technischen Lärmabwehr zugrunde gelegt, wobei die zur Zeit gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen werden. Im Einzelnen werden folgende Vorschriften und Regelwerke zugrunde gelegt bzw. sinngemäß angewandt: DIN 0- Schallschutz im Hochbau, Teil, Januar 0 DIN 0- Schallschutz im Hochbau, Teil, Januar 0 DIN 00- Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 00 DIN 00 Beiblatt Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai RLS-0 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Der Bundesminister für Verkehr Abteilung Straßenbau (0). IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite von 0

. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Als Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme dienten die im Folgenden aufgeführten Unterlagen: - B-Plan Entwurf (über Planungsbüro Weinert, Stand Oktober 0) - Liegenschaftskarte im pdf-format (über Planungsbüro Ebeling, erstellt am.0.0) - Daten zum Verkehrsaufkommen der Stadt Emden, Auszüge aus der gesamtstädtischen Verkehrserhebung, erstellt von SHP Ingenieure (von der Stadt Emden zur Verfügung gestellt) Weitere notwendige Informationen wurden mit den beteiligten Planungsbüros und der Stadt Emden abgestimmt. Weiterhin wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt.. Örtliche Beschreibung und Ausgangssituation Die hier zu untersuchenden Bereiche befinden sich im nördlichen Bereich der Stadt Emden. Das Plangebiet wird durch die Straßen Tettastraße (nördlich), Auricher Straße (östlich), Der Alte Postweg (südlich) und Kreuzstraße (westlich) begrenzt. In Bezug auf die Verkehrslärmuntersuchung können die Tettastraße, die Kreuzstraße und Der Alte Postweg als untergeordnet eingestuft werden. Die Verkehrslärmuntersuchung kann sich somit auf die Auricher Straße (B 0) beschränken. Innerhalb des Geltungsbereiches sind als Art der baulichen Nutzung Flächen für ein Mischgebiet (MI) geplant. Das gesamte Plangebiet ist derzeit weitestgehend bebaut (Wohnnutzung, Tankstellen, Gemeindehaus). Zukünftig sollen auf Teilflächen ein neuer Waschpark und Reihenhäuser realisiert werden. Vorabberechnungen haben gezeigt, dass dies aus Sicht des Schallimmissionsschutzes möglich ist. Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. D um einen Angebotsplan handelt, muss für dieses Verfahren ausschließlich der einwirkende Verkehrslärm untersucht werden. Die weitere schalltechnische Bewertung der konkret geplanten Projekte erfolgt im Genehmigungsverfahren. IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite von 0

. Schalltechnische Anforderungen Für die schalltechnische Beurteilung werden gemäß DIN 00-, Beiblatt folgende Orientierungswerte (Verkehr) herangezogen: Mischgebiet (MI) Tag (0.00 Uhr bis.00 Uhr): Nacht (.00 Uhr bis 0.00 Uhr): 0 db(a) 0 db(a) Als Berechnungsvorschrift für den Verkehrslärm wird hierbei die RLS-0 herangezogen.. Schalltechnische Ausgangsdaten Basis der Berechnungen ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) als Mittelwert über alle Tage des Jahres, die sich daraus ergebende stündliche Verkehrsstärke M t (tags), M n (nachts) und der jeweilige LKW-Anteil p (hier: SV / Schwerlastverkehr). Die Verkehrszahlen für die Auricher Straße wurden der zur Verfügung gestellten Verkehrserhebung entnommen. Diese Zahlen wurden auf das Jahr 0 hochgerechnet (ausgehend von % Steigerung in einem Zeitraum von Jahren). Es ergeben sich folgende Ausgangsdaten für die Verkehrslärmberechnung: Prognose (0) Auricher Straße DTV [kfz/h]. m t [kfz/h]. m n [kfz/h] p t [%] p n [%] Tabelle : Verkehrszahlen (Prognose 0) IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite von 0

Für den berücksichtigten Straßenabschnitt wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 0 km/h berücksichtigt. Für die asphaltierte Straßenoberfläche wird gemäß RLS-0 kein zusätzlicher Zuschlag vergeben (D Str = 0 db). Zusätzlich wird der Zuschlag K gemäß Tabelle der RLS-0 für die erhöhte Störwirkung der lichtzeichengeregelten Einmündung (Herderstraße / Auricher Straße) berücksichtigt.. Berechnungsergebnisse und Beurteilung Als Berechnungsvorschrift für den Verkehrslärm wird die RLS-0 herangezogen. Die Berechnungsergebnisse sind in Schallimmissionsrastern getrennt für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht dargestellt (s. Anhang). Aus den Darstellungen wird ersichtlich, dass während der Tageszeit der zulässige Orientierungswert der DIN 00- für MI-Gebiete großflächig überschritten wird. Aus den Darstellungen wird ebenfalls ersichtlich, dass während der Nachtzeit der zulässige Orientierungswert der DIN 00- für MI-Gebiete vollflächig überschritten wird. Aufgrund der zu erwartenden Überschreitungen der Orientierungswerte sind Schallschutzmaßnahmen zu definieren, um gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Errichtung eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand) sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu realisieren. Deshalb müssen passive Maßnahmen eingeleitet werden. Zur Ermittlung des passiven Schallschutzes muss zur Bestimmung von passiven Schallschutzmaßnahmen der maßgebliche Außenlärmpegel (L a ) ermittelt werden. Aufgrund der Differenzen zwischen den Tag- und Nachtwerten von < 0 db wird der maßgebliche Außenlärmpegel (L a ) nach den Vorgaben der DIN 0 Schallschutz im Hochbau - Teil (Januar 0) für die Nachtzeit durch Addition von db und 0 db (erhöhte nächtliche Störwirkung) ermittelt. Die Ergebnisse sind einem weiteren Schallimmissionsraster zu entnehmen (Maßgeblicher Außenlärmpegel - MALP). Aus diesem werden die Anforderungen an den passiven Schallschutz abgeleitet und können als textliche Festsetzungen wie folgt definiert werden: Die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergeben sich nach DIN 0- unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach: R w,ges = L a - K Raumart mit L a der Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 0-; K Raumart = db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien; IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite von 0

K Raumart = 0 db K Raumart = db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches; für Büroräume und Ähnliches; Mindestens einzuhalten sind: R w,ges = db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien und R w,ges = 0 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und ähnliches; Auf die weiteren Ausführungen der DIN 0-, Nr.. wird verwiesen. Sind in den beschriebenen Aufenthaltsräumen Schlafräume vorgesehen, kann es bei geöffneten Fenstern zu Schlafstörungen kommen. In diesem Fall ist durch den Einbau schallgedämpfter Lüftungseinrichtungen eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen. Für Freiräume gilt: Die Freiräume zum Aufenthalt von Menschen (Terrassen, Balkone, Loggien) in den Bereichen mit Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte sind auf der abgewandten Gebäudefront anzuordnen oder durch massive bauliche Anlagen mit einer Mindesthöhe von h = m gegen den Verkehrslärm zu schützen. Der Bereich, für den die passiven Schallschutzmaßnahmen festgesetzt werden sollten, umfasst das gesamte Plangebiet. IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite von 0

. Zusammenfassung In der Stadt Emden soll der Bebauungsplan Nr. D Auricher Straße aufgestellt werden. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches soll eine Nutzung als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch eine Aussage zum Thema Schallimmissionsschutz getroffen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sind hierzu die Auswirkungen des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms zu bewerten. Aufgabe der vorliegenden Ausarbeitung war es, für das Plangebiet die durch den Straßenverkehr bewirkten Schallemissionen und -immissionen zu berechnen, damit eine schalltechnische Beurteilung gemäß DIN 00- Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 00 möglich ist. Abhängig von den Ergebnissen der Beurteilung wurden die Anforderungen an den passiven Schallschutz gemäß der DIN 0 Schallschutz im Hochbau, Januar 0 definiert. Die Schallimmissionsberechnungen für den Verkehrslärm führten zu dem Ergebnis, dass während der Tageszeit der zulässige Orientierungswert der DIN 00- für MI- Gebiete großflächig überschritten wird und dass während der Nachtzeit der zulässige Orientierungswert der DIN 00- für MI-Gebiete vollflächig wird. In Abschnitt dieser Ausarbeitung sind passive (Gebäudehülle) Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 0- beschrieben, die dem Belang des Schallimmissionsschutzes Rechnung tragen können. Die Berechnungsergebnisse und die Beurteilung gelten nur für die gewählte Konfiguration. Diese Stellungnahme (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit verwendet werden. Aurich,. Januar 0 Bericht verfasst durch Geprüft und freigegeben durch Volker Gemmel (Dipl.-Ing.(FH)) (Technischer Leiter Schallschutz) Stefan Taesler (Dipl.-Ing.(FH)) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite von 0

Anhang Bebauungsplan Nr. D Auricher Straße ( Seite / A) Schallimmissionsraster Tag / Nacht ( Seiten) Maßgeblicher Außenlärmpegel ( Seite) Datensatz ( Seite) IEL-Bericht Nr.: 0--L, B-Plan Nr. D in Emden Seite 0 von 0

Anhang Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz Kirchdorfer Straße 0 Aurich 0--0

A 0 0 0 A 0 0 0 A A A 0 0 0 0 A 0 0 0 0 0 0 00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kirche 0 0 Kirchhofszingel 0 0 0 0 A A 0 0 A 0 0 0 A A 0 Allgemein bildende Schule 0 A 0 D C B A 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PRÄAMBEL Aufgrund des Abs. und des 0 Abs. des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung und des der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der zur Zeit gültigen Fassung i.v.m. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Emden den Bebauungsplan Nr. D "Neubau einer Waschstraße und Tankstelle"", bestehend aus der Planzeichnung und den nebenstehenden textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Emden, den... B. Bornemann Oberbürgermeister VERFAHRENSVERMERKE Planunterlage Kartengrundlage: Liegenschaftskarte, Stadt Emden; Flur: XX; Maßstab: :000 Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach (Stand vom XX.XX.0). Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Emden, den Vermessungsbüro XXXX ----------------------------- Unterschrift 0 GRZ 0, II MI GRZ 0, II MI Tulpenweg GRZ 0, II MI GFZ 0, o GFZ 0, g GFZ 0, o 0 Kreuzstraße Tettastraße Kreuzstraße m 0m 0 m 0m Kirche 0m m MI K 0 0 0 A m 0 m Auricher Straße A GRZ 0, II MI Warfstraße GFZ, o D C B Hinweise Bodenfunde Das Plangebiet liegt nicht in einer archäologischen Verdachtsfläche. Bodenfunde sind jedoch nicht auszuschließen. Es wird auf das Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz in seiner aktuell gültigen Fassung Bodenfunde hingewiesen. Dieser besagt:. Wer in der Erde oder im Wasser Sachen oder Spuren findet, bei denen Anlass zu der Annahme gegeben ist, dass sie Kulturdenkmale sind (Bodenfunde), hat dies unverzüglich einer Denkmalbehörde, der Gemeinde oder einem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege ( Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz) anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind auch der Leiter und der Unternehmer der Arbeiten, die zu dem Bodenfund geführt haben, sowie der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks. Die Anzeige eines Pflichtigen befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Bodenfund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Leiter oder den Unternehmer der Arbeiten befreit.. Der Bodenfund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen und vor Gefahren für die Erhaltung des Bodenfundes zu schützen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.. Die zuständige staatliche Denkmalbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den Bodenfund zu bergen und die notwendigen Maßnahmen zur Klärung der Fundumstände sowie zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodenfunde durchzuführen.. Die Absätze und gelten nicht bei genehmigten Ausgrabungen ( ) und bei Arbeiten, die unter Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden. Die Denkmalschutzbehörde kann jedoch durch Auflagen in der Grabungsgenehmigung die Vorschriften für anwendbar erklären. Kampfmittel Im gekennzeichneten Bereich (K) können sich Kampfmittel befinden. Vor Durchführung von Tiefbaumaßnahmen/Eingriffen in den Untergrund sind in Abstimmung mit dem Fachdienst Umwelt der Stadt Emden Maßnahmen der Gefahrenerforschung entsprechend der Arbeitsanweisung für Arbeiten der Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen durchzuführen. Sollten bei Erdarbeiten Granaten, Panzerfäuste, Minen etc. gefunden werden, benachrichtigen Sie bitte umgehend die zuständige Polizeidienststelle, den Fachdienst Umwelt (Tel. 0/-) oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst des LGLN - Regionaldirektion Hameln-Hannover (Tel.: 0/0-000). Altablagerungen Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen zutage treten, so ist unverzüglich der FD Umwelt der Stadt Emden (Untere Bodenschutzbehörde) zu benachrichtigen. Meldepflichtig sind der Leiter der Arbeiten, die bauausführende Firma und/oder der Bauherr. Aufgrund der vielfach anthropogen überformten Flächen durch unterschiedliche Materiallagerung ist der Umgang mit Böden und Bodenaushub im Baugenehmigungsverfahren mit dem Fachdienst Umwelt der Stadt Emden abzustimmen. Erkundungspflicht der Ausbauunternehmer Beim Ausbau der technischen Infrastruktur (Straßen- und Wegebau, Ver - und Entsorgungsleitungen) sind die Ausbauunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten verpflichtet, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen (Erkundungspflicht der Ausbauunternehmer). Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. D "Neubau einer Waschstraße und Tankstelle"" wurde ausgearbeitet vom Planungsbüro Weinert. weg Artenschutz Es ist gem. Bundesnaturschutzgesetz verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten wie z.b. Amphibien, baumhölenbewohnende Vogelarten und Fledermäuse während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören sowie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Norden, den... (Dipl.-Ing. Th. Weinert) Maßstab :000 Sulfatsaure Böden Im Plangebiet können aktuell und potenziell sulfatsaure Böden verbreitet sein, die eine flächige und tiefenorientierte Erkundung im engen Raster im Vorfeld von Tiefbaumaßnahmen/Eingriffen in den Untergrund erforderlich machen. Bestätigte sulfatsaure Eigenschaften erfordern ein darauf abgestelltes Bodenmanagement. Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am XX.XX.0 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. D "Neubau einer Waschstraße und Tankstelle"" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß Abs. BauGB am XX.XX.0 ortsüblich bekannt gemacht. Planzeichenerklärung Bauweise, Baulinie, Baugrenzen Hinter Tief Erikaweg Art der baulichen Nutzung Baugrenze Hinter Tief Parallelstraße Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am XX.XX.0 den Bebauungsplan Nr. D und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß Abs. BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am XX.XX.0 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. D und der Begründung haben vom XX.XX.0 bis einschließlich XX.XX.0 gemäß Abs. BauGB öffentlich ausgelegen. MI Mischgebiet o g offene Bauweise geschlossene Bauweise Kreuzstraße Tulpenweg Kreuzstraße Tettastraße Warfstraße Herderstraße Kreuzstraße Auricher Straße Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt Emden hat den Bebauungsplan Nr. D nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß Abs. BauGB in seiner Sitzung am XX.XX.0 als Satzung ( 0 Abs. BauGB ) sowie die Begründung beschlossen. Emden, den Maß der baulichen Nutzung / Bauweise GRZ GFZ Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Harsweger Ziegelei Hinter Tief Hinter Tief Parkweg Der Alte Postweg Am Klosterhof Wilhelm-Raabe-Straße... B. Bornemann Oberbürgermeister II Zahl der Vollgeschosse K Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind: Bereich mit Verdacht auf Kampfmittel (K) Kanalweg Kapellenweg Fritz-Reuter-Straße p:\emden\bbp_score\bbp\emd_bbp_d_pg_0_0_0.dwg Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. D ist gemäß 0 Abs. BauGB am XX.XX.0 im Amtsblatt Nr.... für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan Nr. D ist damit am XX.XX.0 rechtsverbindlich geworden. Emden, den... B. Bornemann Oberbürgermeister Verletzung von Vorschriften Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. D ist die Verletzung von Vorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplans und der Begründung nicht geltend gemacht worden ( Abs. BauGB). Emden, den... B. Bornemann Oberbürgermeister Textliche Festsetzungen Innerhalb des Plangebietes wird gem. BauNVO ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Gem. Abs. der BauNVO werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß Abs. Nr. und Nr. BauNVO ausgeschlossen: Gartenbaubetriebe Vergnügungsstätten Weiterhin werden gem. abs. BauNVO die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne der Abs. BauNVO ausgeschlossen. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung: Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bauweise Übersichtskarte Projekt Bauherr/Auftraggeber Entwurf Gezeichnet Technische Überprüfung (BEE) Sichtvermerk FD Leiter Sichtvermerk Stadtbaurat w e i n e r t p l a n u n g s b ü r o Norddeicher Str. Tel.: 0 / -0 BEBAUUNGSPLAN D "Auricher Straße " 0.0.0 M. de Vries Name Name Name 0 Norden Fax.: 0 / - Planungsstand Maßstab :.000 Maßstab :000 Ablage unter Frickensteinplatz Emden Fon: 0 /- Fax: 0 /- Mail: stadtplanung@emden.de

Schallimmissionsraster Tag (0.00 -.00 Uhr) Bebauungsplan Nr. D "Auricher Straße ", Stadt Emden 0 Raster Tag (h-h) [ Verkehr, Rel. Höhe.00m ] y / m 0 00 0 0 0 m Tag (h-h) Pegel db(a) >..- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0-.. 000 00 x / m 00 Kartenquelle: Über Planungsbüro Ebeling U:\AUFTRÄGE\0 Emden Score - Auricher Straße \0--L\0--L_Verkehr.IPR IMMI 0.0.0

Schallimmissionsraster Nacht (.00-0.00 Uhr) Bebauungsplan Nr. D "Auricher Straße ", Stadt Emden 0 Raster Nacht (h-h) [ Verkehr, Rel. Höhe.00m ] y / m 0 00 0 0 0 m Nacht (h-h) Pegel db(a) >..- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0-.. 000 00 x / m 00 Kartenquelle: Über Planungsbüro Ebeling U:\AUFTRÄGE\0 Emden Score - Auricher Straße \0--L\0--L_Verkehr.IPR IMMI 0.0.0

Maßgeblicher Außenlärmpegel (DIN 0) Bebauungsplan Nr. D "Auricher Straße ", Stadt Emden 0 Raster DIN 0-:0 [ Verkehr, Rel. Höhe.00m ] y / m 0 00 0 0 0 m DIN 0-:0 Pegel db(a) >..- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0- >-0 >0-.. 000 00 x / m 00 Kartenquelle: Über Planungsbüro Ebeling U:\AUFTRÄGE\0 Emden Score - Auricher Straße \0--L\0--L_Verkehr.IPR IMMI 0.0.0

Datensatz: Beurteilungszeiträume T Tag (h-h) T Nacht (h-h) Straße /RLS-0 () Verkehr STRb00 Bezeichnung Auricher Straße Wirkradius /m,00 Gruppe Straße Mehrf. Refl. Drefl /db 0,00 Knotenzahl Steigung max. % (aus z-koord.) 0,00 Länge /m, d/m(emissionslinie), Länge /m (D), DTV in Kfz/Tag,00 Fläche /m² --- Strassengattung Bundesstraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm, /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,00 0,,00 0,00 0,00,0,0 Nacht 0,00,,00 0,00 0,00,,0 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag DIN 00-0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Var. Lm,E /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lm,Er /db(a) Tag (h-h),00 Tag,,00,00000 0,00, Nacht (h-h),00 Nacht,,00,00000 0,00, IEL-Bericht Nr.: 0--L, Anhang Datensatz, B-Plan Nr. D in Emden Seite von