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Transkript:

Familiale Pflegekurse; Überführung in die Regelversorgung ab dem 01.01.2019 Pflegekurskonzeption: 1. Bislang wurden 12 Module für die Initialpflegekurse angesetzt. Die Anlage des Vertrages lässt eine vorgeschriebene Angabe offen. Wie viele Module sind für einen Pflegekurs vorgesehen? Es können so viele Module durchgeführt werden, wie der Bedarf und die Notwendigkeit besteht. 2. Wie erfolgt die zeitliche Taktung? Gemäß bestehendem Vertrag gehen wir von einer Unterrichtsstunde a 45 Minuten aus? Entspricht 1 Modul einem Zeitwert von 45 Minuten oder 1 Stunde? Ein Modul für individuelle Pflegekurse bzw. Gruppenpflegekurse beträgt 45 Minuten! 3. Da alle Projektinstrumente implementiert sind, besteht die Frage, ob Qualitätschecks in der Häuslichkeit weiterhin gefördert werden. Ja, diese können als Modul 1 abgerechnet werden! 4. Bislang waren Pflegetrainings in der Häuslichkeit bis zu sechs Wochen nach der Entlassung des Patienten abrechnungsfähig, auch um eine Rehospitalisierung zu verhindern. Gemäß 5 Ihres Vertrages entnehme ich, dass Einzelpflegekurse im häuslichen Umfeld des Patienten längstens innerhalb von sechs Wochen nach dem Entlassungstag begonnen werden dürfen. Dieses impliziert eine Veränderung zu dem bestehenden Vorgehen. Ist das korrekt? Es muss lediglich innerhalb der ersten 6 Wochen nach dem Entlassungstag mit der Pflegekursmaßnahme begonnen werden. Eine zeitliche Befristung hinten heraus wurde nicht festgehalten, bei einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten ist ein zeitlicher Bezug anzunehmen. 5. Etabliert hat sich in unseren Kliniken ebenfalls der Gesprächskreis für pflegende Angehörige (Café Auszeit genannt). Jeden ersten Montag im Monat empfangen wir pflegende Angehörige, um sowohl sozialrechtliche als auch pflegerische Themen zu besprechen und Hilfestellung zu leisten. Kann ich zukünftig diesen Gesprächskreis als Gruppenpflegemodul abrechnen? 1

Wenn pflegerische und sozialrechtliche Themen im Vordergrund dieser Gruppenveranstaltung Cafe Auszeit/ bzw. Gesprächskreis Demenz etc. stehen, dann können diese als Gruppenpflegemodul abgerechnet werden. 6. Erstgespräche mit den pflegenden Angehörigen dienen dazu, den komplexen Versorgungsauftrag zu erheben und konnten bislang mit einem Pauschbetrag von 49 EURO abgerechnet werden. Ist dieses weiterhin vorgesehen? Wird nunmehr als Bestandteil einer Pflegekurseinheit entsprechend Modul 1 der Pflegekurskonzeption angesehen. Wenn dieses Erstgespräch während des Krankenhausaufenthaltes erfolgt, kann mit 56,35 EURO abgerechnet werden. 7. Bitte senden Sie mir eine Kopie/ link für das Handbuch zur Durchführung von Pflegekursen (Pflegekurskonzeption) der Pflegekassen zu. Das Pflegekurskonzept kann auf den geschützten Mitgliederseiten der Krankenhausgesellschaft NW und SH heruntergeladen werden. (Reha-Kliniken haben keinen Zugriff auf die Seiten der Krankenhausgesellschaften, diesen müssten die Dateien der Pflegekurskonzeptionierung per E-Mail zur Verfügung gestellt werden). 8. Wird der erhebliche Mehraufwand, welcher durch die Schulung eines Familiensystems entsteht, durch eine längere Trainingsdauer vergütet? Es können so viele Module zur Schulung durchgeführt werden, wie das Familiensystem zur Kompetenzbildung benötigt. 9. Sind die bislang von der Uni Bielefeld benannten Module (Qualitätschecks in der Familie, Gesprächskreise oder Teilnahme an Entwicklungsgruppen) weiter abrechnungsfähig? Gesprächskreise innerhalb des Angehörigen/ bzw. Familiensystems eines Pflegebedürftigen sind als individueller Pflegekurs abrechenbar. Qualitätschecks können als Pflegekurseinheit gem. Modul 1 der Pflegekurskonzeption abgerechnet werden. Die Entwicklungsgruppen unter den Pflegetrainer/innen können nicht abgerechnet werden. 10. Als ein sehr wichtiges Instrument, das sehr gut angenommen wird, ist der Qualitätsscheck vor der Entlassung in der Häuslichkeit. Hier können Informationen gesammelt werden, die wichtig für das Entlassungsmanagement sind. In Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst können fehlende Hilfsmittel noch vor der Entlassung erkannt werden, und die Besonderheiten einer Wohnung werden erkannt. 2

Es besteht die Möglichkeit, die Qualitätschecks als Grundbaustein des Pflegekurses gem. Modul 1 der Pflegekurskonzeption als individueller Pflegekurs abzurechnen! 11. Bislang reichte eine Unterschrift der Angehörigen für alle folgenden Pflegetrainings aus. Dies hat den Vorteil, dass ich die Dokumentation am PC erledigen kann und nicht alles handschriftlich eintragen muss. Als Nachweis für die Abrechnung werden auf der Anlage 4 und Anlage 5 Teilnahmebestätigung die Unterschriften aller Teilnehmer pro Pflegekursmodul benötigt. 12. Ist es möglich, dass ich die neuen Bögen digital bearbeite und nur eine Unterschrift nötig ist? Es ist die Unterschrift aller Teilnehmer notwendig. Das digitale Ausfüllen der Formulare ist insofern möglich. Die Formulare werden durch die Krankenhausgesellschaft digital zur Verfügung gestellt. 13. Bislang haben wir zwar stickpunktartig, aber doch ausführlich das dokumentiert, was wir in den Pflegetrainings erarbeitet haben. Ihre Dokumentationsbögen geben dies leider nicht her. Ich würde gerne die Teilnahmebestätigung für individuelle Pflegekursmodelle trennen für im Krankenhaus und in der Häuslichkeit In der Anlage 4 Teilnahmebestätigung für individuelle Pflegekursmodule ist die Möglichkeit zur Differenzierung zwischen im Krankenhaus und in der Häuslichkeit durch ein Ankreuzfeld gegeben. Im Übrigen möchten die Pflegekassen den mit der Durchführung der Pflegekurse einhergehenden Arbeitsaufwand möglichst gering halten. Daher wurde auf die Notwenigkeit der bisherigen, sehr umfangreichen, Dokumentation verzichtet. 14. Ist ein Erstgespräch vorgesehen? Erstgespräche können als Pflegekurseinheit gem. Modul 1 der Pflegekurskonzeption abgerechnet werden. 15. Kann ich Kompetenzförderung Medikamente abrechnen? Kann als Pflegekurs abgerechnet werden, gem. Modul 11 Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen. 16. Nach dem Vertrag wird es drei Leistungen geben: Individuelle Pflegekurse, Gruppen Pflegekurse und Individuelle Pflegekurse in der häuslichen Umgebung. Nicht benannt ist dabei der Bereich der Pflegekurse speziell für Betreuung dementer Patienten sowie Leistungen wie Demenz Cafe. Wie können diese Leistungen abgerechnet werden? 3

Das Demenz Cafe wird über das Modul Gruppenpflegekurs abgerechnet. Bei Demenzkursen erfolgt die Abrechnung je nach Teilnahme individuell oder als Gruppenpflegekurs. 17. Wird der Schwerpunkt der Pflege bei dementen Patienten inhaltlich in den allgemeinen Pflegekursen berücksichtigt? Ja, das Modul 12 der Pflegekurskonzeption Demenzielle Erkrankungen sieht den Schwerpunkt der Pflege bei Demenz vor, und kann dementsprechend als Pflegekursmodul abgerechnet werden. 18. Wo kann man das Pflegekurskonzept mit den 12 Modulen erhalten? Die Krankenhausgesellschaften bieten es zum Download auf ihrer Intranetseite an. Bitte erkundigen Sie sich hausintern, wer die Rollen und Berechtigungen hat, um auf die Seiten der Krankenhausgesellschaft zuzugreifen (ggf. Pflegedirektion/Geschäftsführung). 19. Das Pflegekurskonzept ist stark somatisch ausgerichtet. Können Psychiatrien ggf. weitere Module/ Themen der psychiatrischen Versorgung als Modul im Pflegekurskonzept aufnehmen und das bestehende Konzept weiterentwickeln? Grundsätzlich ist das möglich, da das Pflegekurskonzept nur ein Angebot der Pflegekassen darstellt. Es dürfen nach Rücksprache mit der Pflegekasse auch vergleichbare Konzepte zur Durchführung von Pflegekursen zur Grunde gelegt werden, oder weitere Aspekte als Modul in das bestehende Konzept aufgenommen werden. (Bitte erst kurze Rücksprache mit der Pflegekasse halten!) Modulinhalte der Psychiatrischen Kliniken - die Inhalte der durchgeführten Pflegekurse finden sich in den Modulen nicht richtig wieder, Herr Dördelmann hatte Gespräche mit LWR Kliniken, die evtl. ein eigenes, passenderes Konzept erstellen wollen - zunächst abwarten, perspektivisch ist ein eigenständiges Modul vorgesehen. 20. Welche Zeitaufteilungen der Kurse sind vorgeschrieben? Gibt es Unterschiede zwischen dem Demenzkurs ( 10 11 aufeinanderfolgende Veranstaltungen, 2 std. nicht überschreitend ) und dem Initialpflegekurs ( 3,5 4 Zeitstunden mit 30 Minuten Pause )? Wir haben mit der Taktung von 3 Abenden, 16.30 Uhr 20.00 Uhr in allen Gruppenpflegekursen sehr gute Erfahrungen gemacht und würden gern dabei bleiben. Es kann so weiter verfahren werden. 21. Ist eine parallel vorgehaltene Betreuungsgruppe verpflichtend? 4

Nein, eine Betreuungsgruppe ist nicht verpflichtend. 22. Wofür ist der Antrag auf Durchführung eines häuslichen Pflegekurses (s.5.6. Hausbesuche im Demenzcurriculum)? Diese Formulare stammen aus dem Konzept zur Durchführung von Pflegekursen im ambulanten Sektor. Für die Durchführung von Pflegekursen durch Krankenhäuser sind diese Formulare nicht relevant. Bitte verwenden Sie die Formulare, die als Anlage des Pflegekursvertrags vorliegen. 23. Lt. Curriculum Demenz-Kurs (Modul 12) soll den TN aus dem Gruppenkurs heraus auch ein individueller häuslicher Kurs angeboten werden. Dann wird doch der Name des Patienten genannt werden müssen, was ja eigentlich beim Gruppenkurs so nicht dokumentiert werden muss. Heißt das, dass grundsätzlich alle TN vorab befragt werden sollten, welcher Krankenhauspatient zu Hause gepflegt wird. Ja, das ist möglich, wenn sich ein Angehöriger als Patient in stationärer Krankenhausversorgung befindet. Häusliche Schulungen sind innerhalb der ersten 6 Wochen nach Krankenhausentlassung durchzuführen. Hierzu sollten die TN eines Gruppenpflegekurses vorab befragt werden, ob ein Krankenhauspatient zu Hause gepflegt wird und ob der Bedarf für individuelle Pflegekurse besteht. 24. Wie wird ein Nachtreffen abgebildet? Gruppenpflegekurs mit Nennung Modulthema ausreichend? Ja. 25. Gilt die Teilnahme an einem Pflegekurses im Rahmen Familiale Pflege als Qualifikationsnachweis für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer nach 45 a SGB XI? Nein. 26. Wird die Pflegekurskonzeption inhaltlich überarbeitet? Die Modulinhalte wurden 2018 von AOK RH/HH überarbeitet, evtl. unterstützt der AOK Verlag redaktionell und um es " aufzuhübschen" - Zeitfenster noch offen Abrechnung: 1. Ist die Abrechnung über einen digitalen Weg möglich? 5

Derzeit steht nur die manuelle Variante zur Prüfung. Im Rahmen der Digitalisierung werden derzeit die Wege per DTA bzw. PDF geprüft. 2. An welche Anschrift sind die Abrechnungen zu schicken? Die Abrechnungen sind zentral an die beigefügte Adresse zu schicken: Die Gesundheitskasse. 58079 Hagen 3. Welche Angaben sind zur Abrechnung notwendig? Modulname, Modulnummer? Für die Abrechnung der erbrachten Kurse ist die Angabe der Modulnummer ausreichend (Bsp. 12.4, 12.6). 4. Können auf der Teilnahmebestätigung mehrere Module mit einer Unterschrift bestätigt werden? Ja. 5. Wie wird die Bezahlung externer Referenten (z.b. für Versicherungsfragen oder Kinästhetics) abgewickelt? Das Krankenhaus kann externe Referenten beauftragen, aber die Abrechnung erfolgt zwischen Pflegekasse und Krankenhaus direkt. Im Nachgang kann die Bezahlung des externen Referenten durch das Krankenhaus erfolgen. 6. Wie wird die Bezahlung der zweiten Kursleitung beim Demenzmodul 12 abgerechnet? Es gibt keine zusätzliche Vergütung für eine zweite Kursleitung. Es ist laut Vertrag keine zweite Kursleitung/Pflegetrainerin zwingend notwendig. Die Formulierung im Konzept ist eine Kann-Formulierung. 7. Teilweise sind die Pflegetrainer freiberuflich für die Durchführung der Pflegekurse tätig. Die Abrechnung erfolgte bisher direkt über die Uni, also nicht über das Krankenhaus. Kann dies weiterhin so gemacht werden? Nein, die Abrechnung muss über das Krankenhaus erfolgen. Wie das Krankenhaus die Umsetzung intern sicherstellt, ist dem Krankenhaus selbst überlassen. Eine Abrechnung und der Vertragsschluss des Pflegekursvertrags ist immer mit einem Krankenhaus durchzuführen. (Freiberufler und Sozialstationen/ ambulante Pflegedienste sind als Vertragspartner in diesem Fall nicht möglich!) 6

8. Kann ich ein Doppeltraining abrechnen? Ja, zwei bis drei Module a 45 Minuten sind abrechenbar, Doppeltraining/Dreifach Training sind abrechenbar. 9. Kann ich Familienberatungsgespräche abrechnen? Ja, als individuellen Pflegekurs, wenn es sich um die Familie eines Pflegebedürftigen handelt, wenn es sich um Familienangehörige verschiedener pflegebedürftiger Menschen handelt, dann ist es als Gruppenpflegekurs abzurechnen. 10. Es sind von Seiten der AOK drei Abrechnungsmöglichkeiten vorgegeben: - Individuelle Pflegekurse im Krankenhaus (bislang Pflegetraining im Krankenhaus genannt) - Individuelle Pflegekurse in der Häuslichkeit (bislang Pflegetraining in der Häuslichkeit genannt) - Gruppenpflegekurse (bislang Initialpflegekurs somatisch und Initialpflegekurs Demenz genannt). Qualifikation Pflegetrainer: 1. Wird es zukünftig keine Fortbildungen mehr geben, in welchen Gesundheits- und Krankenpfleger zu Pflegetrainern qualifiziert werden? Es steht Ihnen frei, eine geeignete Weiterbildungsinstitution mit der Weiterbildung der Pflegetrainer zu beauftragen. Die Uni Bielefeld wollte nach dem Curriculum ein Weiterbildungskonzept anbieten, dazu ist es bisher nicht gekommen. Es wird erwartet, dass von Seiten der Uni noch etwas angeboten wird. Eine Kostenübernahme durch die AOKn ist nicht gegeben. 2. Wie sieht es mit der Qualifizierung von neuen Vertragspartnern (Krankenhäusern) aus? Ein Konzept kann aktuell nicht angeboten werden, es wird auf die Mindestvoraussetzungen lt. Vertrag verwiesen. 7

Vertragsinhalte: 1. Können die Kurse, wie bisher, auch von externen Interessenten besucht werden? Bitte verfahren Sie bei der Planung und Durchführung der Kurse wie bisher. Für allgemeine Pflegekurse nach 45 SGB XI laufen noch Absprachen zur schriftlichen Fixierung. 2. Müssen TN eines Gruppenpflegekurses einen Bezug zu einem Krankenhauspatienten haben, wo soll das nachgewiesen werden? Anlage 5 gibt das nicht her. Bei Teilnehmern von Gruppenpflegekursen muss ein Bezug zu einem vorherigen Krankenhausbesuch existieren. Ist kein Krankenhausbezug gegeben, handelt es sich um einen klassischen Pflegekurs nach 45 SGB XI. 3. Muss es das Klinikum XY gewesen sein, in dem der Patient lag? Oder wird auch ein anderes Krankenhaus akzeptiert? Im Falle der individuellen Pflegekurse ist ein Bezug zu einem Pflegebedürftigen vorauszusetzen, der zur stationären Krankenbehandlung im Krankenhaus lag. Bei dem behandelndem Krankenhaus muss es nicht zwingend dasselbe Krankenhaus sein, dass die Pflegekurse durchführt. 4. Bei dem Gruppenpflegekurs ist keine zeitliche Einschränkung von 6 Wochen vorgesehen, bei einem häuslichen Pflegekurs schon. Kann sich also aus dem Gruppenpflegekurs nur bei den Patienten ein häuslicher Kurs entwickeln, wenn die 6 Wochen-Frist eingehalten werden kann. Ja. 5. Wer behält die Evaluationsbögen? Evaluationsbögen kann das Krankenhaus durchaus ausfüllen lassen, die Archivierung hat in diesem Fall im Krankenhaus zu erfolgen. 8