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Transkript:

1 IAS Ein Update q x -Club Köln 05.11.2002 Stefan Engeländer

Deutsche und EU-Vorschriften 2 Bisher Regelung Konzernabschlüsse durch deutsches Recht auf Basis von EU-Richtlinien KapAEG: 292 a HGB, gültig bis 31.12.2004: Anstelle des Konzernabschlusses nach HGB kann auch ein Konzernabschluß nach IAS oder US-GAAP erstellt werden.

Die EU-Verordnung 3 Verordnung (EG) 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (in Kraft seit dem 11.9.2002 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU L243, S. 1) Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards auf, die nach dem Verfahren des Artikels 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat zum Handel in einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

Die EU-Verordnung 3 Verordnung (EG) 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards Eine (in Verordnung Kraft seit dem der 11.9.2002 EU ist in der durch ganzen Veröffentlichung EU unmittelbar im geltendes Amtsblatt Recht der EU (im L243, Unterschied S. 1) zu einer Richtlinie). Es bedarf keiner Umsetzung mehr in nationales Recht. Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards auf, die nach dem Verfahren des Artikels 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat zum Handel in einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

Die EU-Verordnung 3 Verordnung Dies bedeutet: (EG) Die 1606/2002 EU erkennt des die Europäischen IAS an. Allerdings Parlaments wird und aus formalrechtlichen des Rates vom 19. Gründen Juli 2002 Beschlüsse betreffend die eines privaten Anwendung Gremiums (Rechtsform internationaler des IASB) Rechnungslegungsstandards europäisches Gemeinschaftsrecht werden ein EUkönnen nicht unmittelbar (in Anerkennungsprozeß Kraft seit dem 11.9.2002 vorgeschaltet, durch Veröffentlichung den jede IAS-Vorschrift im Amtsblatt durchlaufen der muß, EU L243, bis sie S. in 1) der EU bindend wird. Hierzu wurde das Accounting Regulatory Committee (ARG) geschaffen, daß von dem ebenso geschaffenen European Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen FinancialRechnungslegungsstandards Accounting Advisory auf, die Group nach dem Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. Hier zum gibt Handel es in einem auch geregelten einen Markt Versicherungsbeirat. im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

Die EU-Verordnung 3 Verordnung Dies Ausnahmeregel: bedeutet: (EG) Die 1606/2002 EU erkennt des die Europäischen IAS an. Allerdings Parlaments wird Artikel 9: In Abweichung von Artikel 4 können die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass jener Artikel 4 für und aus Gesellschaften, formalrechtlichen des Rates a) von denen vom lediglich 19. Gründen Schuldtitel Juli 2002 zum Handel Beschlüsse betreffend in einem geregelten die eines Markt privaten eines Anwendung Gremiums Mitgliedstaats im Sinne (Rechtsform internationaler von Artikel 1 Absatz des 13 der IASB) Rechnungslegungsstandards europäisches diesem Zweck seit einem Gemeinschaftsrecht Geschäftsjahr, das vor der Veröffentlichung werden dieser Verordnung ein EU-im Amtsblatt Richtlinie können 93/22/EWG nicht zugelassen unmittelbar sind oder b) deren Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat zugelassen sind und die zu der Europäischen Gemeinschaften begann, international anerkannte Standards anwenden, erst für die (in Anerkennungsprozeß Geschäftsjahre Kraft seit Anwendung dem finden, 11.9.2002 die vorgeschaltet, am oder nach durch dem 1. Veröffentlichung Januar den 2007 jede beginnen. IAS-Vorschrift im Amtsblatt durchlaufen der muß, EU L243, bis sie S. in 1) der EU bindend wird. Erweiterungserlaubnis: Artikel 5: Die Mitgliedsstaaten können gestatten oder vorschreiben, dass a) Gesellschaften im Sinne Hierzu des Artikels 4 wurde ihre Jahresabschlüsse das Accounting b) Gesellschaften, Regulatory die nicht solche Committee im Sinne des Artikels (ARG) 4 sind, Artikel ihre konsolidierten 4: Für Geschäftsjahre, Abschlüsse die und/oder am oder ihre nach Jahresabschlüsse dem 1. Januar 2005 nach beginnen, den internationalen stellen Gesellschaften, die geschaffen, Rechnungslegungsstandards dem Recht eines daß Mitgliedsstaates von aufstellen, dem unterliegen, die nach ebenso dem ihre konsolidierten Verfahren geschaffenen des Abschlüsse Artikels 6 Absatz nach European den 2 angenommen internationalen wurden. FinancialRechnungslegungsstandards Accounting Advisory auf, die Group nach dem Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. Hier zum gibt Handel es in einem auch geregelten einen Markt Versicherungsbeirat. im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

Die EU-Verordnung 3 Verordnung Dies Ausnahmeregel: EU-Kommission bedeutet: (EG) Die 1606/2002 EU empfiehlt, erkennt des die Artikel Europäischen IAS 5 an. insbesondere Allerdings Parlaments wird auf Artikel 9: In Abweichung von Artikel 4 können die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass jener Artikel 4 für und aus Gesellschaften, die Konzern- formalrechtlichen des Rates a) von und denen vom lediglich Einzelabschlüsse 19. Gründen Schuldtitel Juli 2002 zum Handel Beschlüsse betreffend aller in einem Banken geregelten die eines Markt und privaten eines Anwendung Gremiums Mitgliedstaats Versicherungen im Sinne (Rechtsform internationaler von Artikel anzuwenden. 1 Absatz des 13 der IASB) Rechnungslegungsstandards europäisches diesem Im Rahmen Zweck seit einem von Gemeinschaftsrecht Geschäftsjahr, Solvency das II vor wird der Veröffentlichung es werden neue, dieser vermutlich Verordnung ein EU-im an Amtsblatt IAS Richtlinie können 93/22/EWG nicht zugelassen unmittelbar sind oder b) deren Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat zugelassen sind und die zu der Europäischen Gemeinschaften begann, international anerkannte Standards anwenden, erst für die (in Anerkennungsprozeß Geschäftsjahre angelehnte Kraft seit Anwendung Bewertungsvorschriften dem finden, 11.9.2002 die vorgeschaltet, am oder nach durch dem 1. Veröffentlichung Januar für den die 2007 jede beginnen. IAS-Vorschrift im Amtsblatt durchlaufen Kapitalausstattung/Solvabilität der muß, EU L243, bis sie S. in 1) der und EU bindend wird. Erweiterungserlaubnis: Ausschüttungsbemessung geben. Artikel 5: Die Mitgliedsstaaten können gestatten oder vorschreiben, dass a) Gesellschaften im Sinne Hierzu des Es Artikels ist davon 4 wurde ihre Jahresabschlüsse auszugehen, das Accounting b) Gesellschaften, daß Regulatory Deutschland die nicht solche Committee im Sinne und des die Artikels meisten (ARG) 4 sind, Artikel ihre konsolidierten 4: Für Geschäftsjahre, Abschlüsse die und/oder am oder ihre nach Jahresabschlüsse dem 1. Januar 2005 nach beginnen, den internationalen stellen Gesellschaften, die geschaffen, Rechnungslegungsstandards anderen dem Recht eines Mitgliedstaaten daß Mitgliedsstaates von aufstellen, dem unterliegen, die spätestens nach ebenso dem ihre konsolidierten Verfahren geschaffenen in des diesem Abschlüsse Artikels 6 Absatz nach European den 2 angenommen internationalen wurden. Financial Zusammenhang Rechnungslegungsstandards Accounting von dem Advisory Wahlrecht auf, die Group nach dem Gebrauch Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten machen 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. werden, Hier zum IAS gibt Handel insbesondere einem auch geregelten einen Markt auch Versicherungsbeirat. im Sinne für die des Artikels Einzelabschlüsse 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind. von Banken und Versicherungen vorzuschreiben.

Die EU-Verordnung 3 Verordnung Dies Ausnahmeregel: EU-Kommission bedeutet: (EG) Die 1606/2002 EU empfiehlt, erkennt des die Artikel Europäischen IAS 5 an. insbesondere Allerdings Parlaments wird auf Artikel 9: In Abweichung von Artikel 4 können die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass jener Artikel 4 für und aus Gesellschaften, die Durch Konzern- formalrechtlichen des den Rates a) von Wegfall und denen vom lediglich Einzelabschlüsse der 19. Gründen Schuldtitel bisherigen Juli 2002 zum Handel Beschlüsse betreffend HGB-Bilanzierung aller in einem Banken geregelten die eines Markt und privaten eines entfällt Anwendung Gremiums Mitgliedstaats Versicherungen der Maßgeblichkeitsgrundsatz im Sinne (Rechtsform internationaler von Artikel anzuwenden. 1 Absatz des 13 der IASB) Rechnungslegungsstandards europäisches diesem Im Charakter Rahmen Zweck seit ändert einem von Gemeinschaftsrecht Geschäftsjahr, Solvency und nicht das II vor mehr wird der Veröffentlichung es als werden neue, Bemessungsgrundlage dieser vermutlich Verordnung ein EU-im an Amtsblatt IAS Richtlinie der Handelsbilanz, können 93/22/EWG nicht zugelassen unmittelbar sind die oder ihren b) deren Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat zugelassen sind und die zu der Europäischen Gemeinschaften begann, international anerkannte Standards anwenden, erst für die (in Anerkennungsprozeß Geschäftsjahre angelehnte für Kraft die Besteuerung seit Anwendung Bewertungsvorschriften dem finden, 11.9.2002 geeignet die vorgeschaltet, am oder nach durch ist. dem 1. Veröffentlichung Januar für den die 2007 jede beginnen. IAS-Vorschrift im Amtsblatt durchlaufen Kapitalausstattung/Solvabilität der muß, EU L243, bis sie S. in 1) der und EU bindend wird. Erweiterungserlaubnis: Ausschüttungsbemessung Es ist daher mit einer eigenständigen geben. Bewertung für die Artikel 5: Die Mitgliedsstaaten können gestatten oder vorschreiben, dass a) Gesellschaften im Sinne Hierzu des Es Besteuerung Artikels ist davon 4 wurde ihre Jahresabschlüsse auszugehen, das rechnen. Accounting b) Gesellschaften, daß Regulatory Deutschland die nicht solche Committee im Sinne und des die Artikels meisten (ARG) 4 sind, Artikel ihre konsolidierten 4: Für Geschäftsjahre, Abschlüsse die und/oder am oder ihre nach Jahresabschlüsse dem 1. Januar 2005 nach beginnen, den internationalen stellen Gesellschaften, die geschaffen, Rechnungslegungsstandards anderen dem Recht eines Mitgliedstaaten daß Mitgliedsstaates von aufstellen, dem unterliegen, die spätestens nach ebenso dem ihre konsolidierten Verfahren geschaffenen in des diesem Abschlüsse Artikels 6 Absatz nach European den 2 angenommen internationalen wurden. Financial Zusammenhang Rechnungslegungsstandards Accounting von dem Advisory Wahlrecht auf, die Group nach dem Gebrauch Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten machen 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. werden, Hier zum IAS gibt Handel insbesondere einem auch geregelten einen Markt auch Versicherungsbeirat. im Sinne für die des Artikels Einzelabschlüsse 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind. von Banken und Versicherungen vorzuschreiben.

Die EU-Verordnung 3 Verordnung Dies Ausnahmeregel: D.h.: EU-Kommission bedeutet: Alle börsennotierten (EG) Die 1606/2002 EU empfiehlt, erkennt Konzerne des die Artikel Europäischen IAS müssen 5 an. insbesondere Allerdings ab Parlaments dem wird auf Artikel 9: In Abweichung von Artikel 4 können die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass jener Artikel 4 für und aus Gesellschaften, die Durch 1.1.2005 Konzern- formalrechtlichen des den Rates ihren a) von Wegfall und denen Konzernabschluß vom lediglich Einzelabschlüsse der 19. Gründen Schuldtitel bisherigen Juli 2002 zum Handel nach Beschlüsse betreffend HGB-Bilanzierung aller in einem IAS Banken geregelten machen. die eines Markt und privaten eines entfällt Anwendung Gremiums Mitgliedstaats Versicherungen der Maßgeblichkeitsgrundsatz im Sinne (Rechtsform internationaler von Artikel anzuwenden. 1 Absatz des 13 der IASB) Rechnungslegungsstandards europäisches diesem Im Charakter Hierzu Rahmen Zweck werden seit ändert einem von Gemeinschaftsrecht Geschäftsjahr, Vorjahreszahlen Solvency und nicht das II vor mehr wird der Veröffentlichung und es als werden neue, damit Bemessungsgrundlage dieser vermutlich die Verordnung ein Endbilanz EU-im Amtsblatt IAS Richtlinie der Handelsbilanz, können 93/22/EWG nicht zugelassen unmittelbar sind die oder ihren b) deren Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat zugelassen sind und die zu der Europäischen Gemeinschaften begann, international anerkannte Standards anwenden, erst für die (in Anerkennungsprozeß Geschäftsjahre angelehnte für zum Kraft die 31.12.2003 Besteuerung seit Anwendung Bewertungsvorschriften dem finden, benötigt. 11.9.2002 geeignet die vorgeschaltet, am oder nach durch ist. dem 1. Veröffentlichung Januar für den die 2007 jede beginnen. IAS-Vorschrift im Amtsblatt durchlaufen Kapitalausstattung/Solvabilität der muß, EU L243, bis sie S. in 1) der und EU bindend wird. Erweiterungserlaubnis: Ausschüttungsbemessung Es ist daher mit einer eigenständigen geben. Bewertung für die Artikel 5: Die Mitgliedsstaaten können gestatten oder vorschreiben, dass a) Gesellschaften im Sinne Hierzu des Es Besteuerung Artikels ist davon 4 wurde ihre Jahresabschlüsse auszugehen, das rechnen. Accounting b) Gesellschaften, daß Regulatory Deutschland die nicht solche Committee im Sinne und des die Artikels meisten (ARG) 4 sind, Artikel ihre konsolidierten 4: Für Geschäftsjahre, Abschlüsse die und/oder am oder ihre nach Jahresabschlüsse dem 1. Januar 2005 nach beginnen, den internationalen stellen Gesellschaften, die geschaffen, Rechnungslegungsstandards anderen dem Recht eines Mitgliedstaaten daß Mitgliedsstaates von aufstellen, dem unterliegen, die spätestens nach ebenso dem ihre konsolidierten Verfahren geschaffenen in des diesem Abschlüsse Artikels 6 Absatz nach European den 2 angenommen internationalen wurden. Financial Zusammenhang Rechnungslegungsstandards Accounting von dem Advisory Wahlrecht auf, die Group nach dem Gebrauch Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten machen 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. werden, Hier zum IAS gibt Handel insbesondere einem auch geregelten einen Markt auch Versicherungsbeirat. im Sinne für die des Artikels Einzelabschlüsse 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind. von Banken und Versicherungen vorzuschreiben.

Die EU-Verordnung 3 Verordnung Dies Ausnahmeregel: D.h.: große EU-Kommission bedeutet: Alle börsennotierten Frage (EG) Die lautet 1606/2002 EU empfiehlt, erkennt jetzt: Konzerne des die Artikel Europäischen IAS müssen 5 an. insbesondere Allerdings ab Parlaments dem wird auf Artikel 9: In Abweichung von Artikel 4 können die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass jener Artikel 4 für und aus Gesellschaften, die Durch 1.1.2005 Konzern- formalrechtlichen des den Rates ihren a) von Wegfall und denen Konzernabschluß vom lediglich Einzelabschlüsse der 19. Gründen Schuldtitel bisherigen Juli 2002 zum Handel nach Beschlüsse betreffend HGB-Bilanzierung aller in einem IAS Banken geregelten machen. die eines Markt und privaten eines entfällt Anwendung Gremiums Mitgliedstaats Versicherungen der Wird Maßgeblichkeitsgrundsatz das im HGB Sinne (Rechtsform internationaler von so Artikel anzuwenden. geändert, 1 Absatz des 13 der IASB) daß Rechnungslegungsstandards europäisches diesem Im Charakter Hierzu Konzerne Rahmen Zweck werden seit oder ändert einem von Gemeinschaftsrecht Geschäftsjahr, Vorjahreszahlen Einzelabschlüsse Solvency und nicht das II vor mehr wird der Veröffentlichung und es als nach werden neue, damit Bemessungsgrundlage IAS dieser vermutlich die erstellt Verordnung ein Endbilanz EU- werden im Amtsblatt IAS Richtlinie der auch Handelsbilanz, können 93/22/EWG nicht-börsennotierte zugelassen unmittelbar sind die oder ihren b) deren Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat zugelassen sind und die zu der Europäischen Gemeinschaften begann, international anerkannte Standards anwenden, erst für die (in Anerkennungsprozeß Geschäftsjahre angelehnte für zum dürfen Kraft die 31.12.2003 Besteuerung oder seit Anwendung Bewertungsvorschriften müssen? dem finden, benötigt. 11.9.2002 geeignet die vorgeschaltet, am oder nach durch ist. dem 1. Veröffentlichung Januar für den die 2007 jede beginnen. IAS-Vorschrift im Amtsblatt durchlaufen Kapitalausstattung/Solvabilität der muß, EU L243, bis sie S. in 1) der und EU bindend wird. Erweiterungserlaubnis: Ausschüttungsbemessung Es Was ist würde daher dies mit einer für die eigenständigen Steuerbilanz geben. und Bewertung die für die Artikel 5: Die Mitgliedsstaaten können gestatten oder vorschreiben, dass a) Gesellschaften im Sinne Hierzu des Es Besteuerung Berichterstattung Artikels ist davon 4 wurde ihre Jahresabschlüsse auszugehen, das rechnen. gegenüber Accounting b) Gesellschaften, daß dem Regulatory Deutschland die BAFin nicht solche bedeuten? Committee im Sinne und des die Artikels meisten (ARG) 4 sind, Artikel ihre konsolidierten 4: Für Geschäftsjahre, Abschlüsse die und/oder am oder ihre nach Jahresabschlüsse dem 1. Januar 2005 nach beginnen, den internationalen stellen Gesellschaften, die geschaffen, Rechnungslegungsstandards anderen dem Recht eines Mitgliedstaaten daß Mitgliedsstaates von aufstellen, dem unterliegen, die spätestens nach ebenso dem ihre konsolidierten Verfahren geschaffenen in des diesem Abschlüsse Artikels 6 Absatz nach European den 2 angenommen internationalen wurden. Financial Zusammenhang Rechnungslegungsstandards Accounting von dem Advisory Wahlrecht auf, die Group nach dem Gebrauch Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten machen 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. werden, Hier zum IAS gibt Handel insbesondere einem auch geregelten einen Markt auch Versicherungsbeirat. im Sinne für die des Artikels Einzelabschlüsse 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind. von Banken und Versicherungen vorzuschreiben.

EU-Rechnungslegung und IFRS für Versicherungsverträge 4 Die Einführung von IAS erfolgt ohne Rücksicht auf die Verfügbarkeit von Standards für alle Unternehmen. Demnach ist die Lückenfüllung entsprechend den IAS selbst vorzunehmen. Für Versicherungsverträge gibt es bislang noch keine Rechnungslegungsvorschriften in IAS, die Bilanzierung ist damit ungeregelt.

Übergangslösung Grundlage 5 IAS gesetzliche Rechnungslegung in immer mehr Ländern IAS ambitioniert, die führende Rechnungslegung der Welt zu werden Daher hoher Druck, umfassende Standards zu liefern Versicherung fehlt noch und kann vor 2005 Einführung IAS in der EU, Australien und anderen Ländern nicht fertig werden, da der geplante große Wurf sehr umstritten ist. Versicherung bedarf Regelung, Übergangslösung muß her

Übergangslösung Grundlage 5 IAS1.22: gesetzliche Eine Übergangslösung Rechnungslegung für in die immer Bilanzierung mehr Ländern IAS Versicherungsverträge ambitioniert, die führende (nur dieser, Rechnungslegung für alles andere der gibt Welt es zu Standards) werden kann Daher a) in der hoher sinngemäßen Druck, umfassende Anwendung Standards von anderen zu liefern IAS bestehen Versicherung b) in Form einer fehlt direkten noch und Auslegung kann vor des 2005 IAS- Einführung IAS Rahmenwerks in der EU, Australien stattfinden und anderen Ländern nicht fertig werden, c) durch da Verweis der geplante auf andere große Rechnungslegungssysteme Wurf sehr umstritten ist. erfolgen, die im Einklang mit IAS stehen, Versicherung bedarf Regelung, Übergangslösung muß her

Übergangslösung Grundlage 5 IAS1.22: Ähnliche gesetzliche Sachverhalte Eine Übergangslösung Rechnungslegung in IAS32/39 für in und die immer Bilanzierung IAS37, mehr schließen Ländern IAS Versicherungsverträge ambitioniert, die führende (nur explizit dieser, Rechnungslegung aus für alles andere der gibt Welt es zu Standards) In IAS32/39 werden kann keinerlei Vorschriften brauchbar für Daher versicherungstechnisches a) in der hoher sinngemäßen Druck, umfassende Anwendung Risiko Standards von anderen zu liefern IAS IAS37 bestehen zwar geeignet, die Unsicherheit von Versicherungsrisiken b) in Form einer fehlt direkten noch abzubilden, und Auslegung kann ist vor aber des 2005 IAS- nicht Einführung dem IAS Zeitgeist Rahmenwerks in der entsprechend. EU, Australien stattfinden Zudem und anderen wäre der Ländern Aufwand nicht zu groß, fertig werden, für c) durch die paar da Verweis der Jahre geplante auf andere IAS37 große überzugehen Rechnungslegungssysteme Wurf sehr umstritten ist. Versicherung erfolgen, die zu im komplex, Einklang um mit einfach IAS stehen, nach Rahmenwerk zu Versicherung handeln bedarf Regelung, Übergangslösung muß her Also: Bisher einfach US-GAAP als Lückenfüller verwendet

Übergangslösung Grundlage 5 IAS1.22: Ähnliche in gesetzliche Überarbeitung Sachverhalte Eine Übergangslösung Rechnungslegung (Improvement-Project) in IAS32/39 für in und die immer Bilanzierung IAS37, mehr schließen Ländern IAS Versicherungsverträge Revidierte ambitioniert, Fassung die von führende (nur explizit IAS8 dieser, sieht Rechnungslegung aus eine für alles Ersetzung andere der von gibt Welt es zu Standards) In IAS1.22 IAS32/39 werden vor: kann keinerlei Danach Vorschriften sind die die bisherigen brauchbar Möglichkeiten für Daher versicherungstechnisches (a) in bis der hoher (c) sinngemäßen von Druck, IAS1.22 umfassende in Anwendung absteigender Risiko Standards von Reihenfolge anderen zu liefern IAS IAS37 anzuwenden. bestehen zwar geeignet, die Unsicherheit von Versicherungsrisiken b) in Form einer fehlt direkten noch abzubilden, und Auslegung kann ist vor aber des 2005 IAS- nicht Einführung dem IAS Zeitgeist Schafft Rahmenwerks in der großes entsprechend. EU, Australien Problem: stattfinden Zudem Standards und anderen wäre anderer Ländern Aufwand Standardsetter nicht zu groß, fertig werden, für (US-GAAP) c) durch die paar da Verweis der Jahre darf geplante nur auf verwendet andere IAS37 große überzugehen Rechnungslegungssysteme Wurf werden, sehr wenn umstritten keine IAS ist. Versicherung und erfolgen, auch das die zu Framework im komplex, Einklang nicht um mit einfach brauchbar IAS stehen, nach sind Rahmenwerk zu Versicherung handeln bedarf Regelung, Übergangslösung muß her Also: Bisher einfach US-GAAP als Lückenfüller verwendet

Warum neue Übergangslösung? 6 Bislang weltweit Verwendung von US-GAAP als Lückenbüßer warum nicht weiter? Bislang nur wenige, große international tätige Versicherer mit IAS-Abschlüssen, jetzt muß die Masse auch! Umstieg auf US-GAAP unerwünscht da: - US-GAAP Konkurrenzprodukt zu IAS - Zu großer Aufwand für wenige Jahre bis endgültiges IFRS - Es mag i.s.d. IAS bessere Lösungen als US-GAAP geben

Die Übergangslösung 7 Das IASB hat als Absicht bekanntgegeben: Im Rahmen eines IAS-Abschlusses darf für den Übergang für die Bewertung von Versicherungsverträgen auch ein vorhandenes Rechnungslegungssystem, soweit es mit dem IAS-Rahmenwerk kompatibel ist, verwendet werden, wobei alle anderen Sachverhalte nach IAS zu bewerten sind. D.h. Versicherer müssen alle Posten, die Rechte und Pflichten und Erträge und Aufwendungen aus Versicherungsverträgen beschreiben, nach lokalem GAAP, alle anderen nach IAS bewerten.

Die Übergangslösung 7 Das Derzeitiger IASB hat Stand als Absicht der Diskussion: bekanntgegeben: Nationale Rechnungslegungssysteme dürfen verwendet Im Rahmen eines IAS-Abschlusses darf für den Übergang werden (z.b. HGB, aber auch US-GAAP u.a.), wenn sie für die Bewertung von Versicherungsverträgen auch ein nicht grundsätzlich IAS widersprechen. vorhandenes Rechnungslegungssystem, soweit es mit dem Sie sind komplett anzuwenden, also nicht nur einzelne IAS-Rahmenwerk kompatibel ist, verwendet werden, wobei Regeln oder Mischungen von Regeln verschiedener alle anderen Sachverhalte nach IAS zu bewerten sind. Systeme. Einzelne Regeln, die abtrennbar sind und IAS D.h. Versicherer müssen alle Posten, die Rechte und widersprechen, dürfen nicht angewandt werden (typisches Pflichten und Erträge und Aufwendungen aus Beispiel: Schwankungsrückstellung in HGB) Versicherungsverträgen beschreiben, nach lokalem GAAP, alle anderen nach IAS bewerten.

Die Übergangslösung 7 Das Derzeitiger Angewandt IASB hat Stand werden als Absicht der darf Diskussion: das bekanntgegeben: geeignetste System des Heimatlandes (falls es dort mehrere gibt) oder nur mit Nationale Rechnungslegungssysteme dürfen verwendet Im Begründung Rahmen eines auch IAS-Abschlusses ein ausländisches, darf z.b. für den US-GAAP. Übergang werden (z.b. HGB, aber auch US-GAAP u.a.), wenn sie für die Bewertung von Versicherungsverträgen auch ein nicht grundsätzlich IAS widersprechen. vorhandenes Soweit das heimische Rechnungslegungssystem, System dies erlaubt, soweit dürfen es die mit dem Sie sind komplett anzuwenden, also nicht nur einzelne IAS-Rahmenwerk verschiedenen, von kompatibel ausländischen ist, verwendet Töchtern werden, verwendeten wobei Regeln oder Mischungen von Regeln verschiedener alle Systeme anderen einfach Sachverhalte konsolidiert nach werden. IAS zu bewerten sind. Systeme. Einzelne Regeln, die abtrennbar sind und IAS D.h. Ein Embedded-Value-Angabe Versicherer müssen alle Posten, in der Bilanz die Rechte ist nicht und widersprechen, dürfen nicht angewandt werden (typisches Pflichten zulässig, und es wird Erträge vorher und bereits Aufwendungen so nach dem aus lokalen GAAP Beispiel: Schwankungsrückstellung in HGB) Versicherungsverträgen verwendet. beschreiben, nach lokalem GAAP, alle anderen nach IAS bewerten.

Die Übergangslösung 7 Das Derzeitiger Angewandt Die Definition IASB hat Stand werden von als Absicht der Versicherung darf Diskussion: das bekanntgegeben: geeignetste in IAS32/39 System soll der des im Heimatlandes DSOP angepaßt (falls werden, es dort da mehrere sonst fast gibt) alle oder LV nach nur mit Nationale Rechnungslegungssysteme dürfen verwendet Im Begründung IAS32/39 Rahmen zu eines bewerten auch IAS-Abschlusses ein wären ausländisches, (dort stehende darf z.b. für den US-GAAP. Definition Übergang werden (z.b. HGB, aber auch US-GAAP u.a.), wenn sie für wurde die streng Bewertung nie angewandt, von Versicherungsverträgen da unsinnig) oder auch es gilt ein die nicht grundsätzlich IAS widersprechen. vorhandenes Soweit lokale Definition das heimische Rechnungslegungssystem, (noch System nicht entschieden). dies erlaubt, soweit dürfen es die mit dem Sie sind komplett anzuwenden, also nicht nur einzelne IAS-Rahmenwerk verschiedenen, von kompatibel ausländischen ist, verwendet Töchtern werden, verwendeten wobei Regeln oder Mischungen von Regeln verschiedener alle Systeme Die Bewertung anderen einfach Sachverhalte darf konsolidiert zwar nicht nach werden. übervorsichtig IAS zu bewerten sein, sind. die Systeme. Annahmen des lokalen GAAP werden aber grundsätzlich Einzelne Regeln, die abtrennbar sind und IAS D.h. Ein akzeptiert. Embedded-Value-Angabe Versicherer müssen alle Posten, in der Bilanz die Rechte ist nicht und widersprechen, dürfen nicht angewandt werden (typisches Pflichten zulässig, und es wird Erträge vorher und bereits Aufwendungen so nach dem aus lokalen GAAP Beispiel: Schwankungsrückstellung in HGB) Versicherungsverträgen verwendet. beschreiben, nach lokalem GAAP, alle anderen nach IAS bewerten.

Die Übergangslösung 7 Das Derzeitiger Angewandt Die Es gilt Definition IASB das hat Imparitätsprinzip. Stand werden von als Absicht der Versicherung darf Diskussion: das bekanntgegeben: geeignetste Soweit in IAS32/39 das lokale System soll GAAP der des im keine Heimatlandes DSOP Regeln angepaßt für die (falls Sicherstellung werden, es dort da mehrere sonst der Werthaltigkeit fast gibt) alle oder LV nach bzw. nur mit der Nationale Rechnungslegungssysteme dürfen verwendet Im Begründung IAS32/39 Auskömmlichkeit Rahmen zu eines bewerten auch der IAS-Abschlusses ein Rückstellungen wären ausländisches, (dort stehende darf vorsieht, z.b. für den US-GAAP. Definition ist Übergang werden (z.b. HGB, aber auch US-GAAP u.a.), wenn sie für wurde mindestens die streng Bewertung der nie Wert angewandt, von nach Versicherungsverträgen IAS37 da unsinnig) anzusetzen. oder auch es gilt ein die nicht grundsätzlich IAS widersprechen. vorhandenes Soweit lokale Definition das heimische Rechnungslegungssystem, (noch System nicht entschieden). dies erlaubt, soweit dürfen es die mit dem Sie sind komplett anzuwenden, also nicht nur einzelne IAS-Rahmenwerk verschiedenen, Schadenrückstellungen von kompatibel ausländischen brauchen ist, verwendet nicht Töchtern abgezinst werden, verwendeten zu wobei Regeln oder Mischungen von Regeln verschiedener alle Systeme Die werden, Bewertung anderen wenn einfach Sachverhalte das darf konsolidiert lokale zwar nicht GAAP nach werden. übervorsichtig IAS dies zu nicht bewerten vorsieht. sein, sind. die Systeme. Annahmen des lokalen GAAP werden aber grundsätzlich Einzelne Regeln, die abtrennbar sind und IAS D.h. Ein akzeptiert. Embedded-Value-Angabe Versicherer müssen alle Posten, in der Bilanz die Rechte ist nicht und widersprechen, dürfen nicht angewandt werden (typisches Pflichten zulässig, und es wird Erträge vorher und bereits Aufwendungen so nach dem aus lokalen GAAP Beispiel: Schwankungsrückstellung in HGB) Versicherungsverträgen verwendet. beschreiben, nach lokalem GAAP, alle anderen nach IAS bewerten.

Die Übergangslösung 7 Das Derzeitiger Angewandt Die Es Noch gilt Definition IASB nicht das hat Imparitätsprinzip. diskutiert: Stand werden von als Absicht der Versicherung darf Diskussion: das bekanntgegeben: geeignetste Soweit in IAS32/39 das lokale System soll GAAP der des im keine Heimatlandes DSOP Regeln angepaßt für die (falls Sicherstellung werden, es dort da mehrere sonst der Werthaltigkeit fast gibt) alle oder LV nach bzw. nur mit der Nationale Bewertungsdifferenzen, Rechnungslegungssysteme die mindestens dürfen aus der verwendet Im Begründung IAS32/39 Auskömmlichkeit Rahmen zu eines bewerten auch der IAS-Abschlusses ein Rückstellungen wären ausländisches, (dort stehende darf vorsieht, z.b. für den US-GAAP. Definition ist Übergang werden Anwendung (z.b. der HGB, IAS aber für alle auch anderen US-GAAP Sachverhalte, u.a.), wenn sie für wurde mindestens die streng Bewertung der nie Wert angewandt, von nach Versicherungsverträgen IAS37 da unsinnig) anzusetzen. oder auch es gilt ein die nicht insbesondere grundsätzlich den Kapitalanlagen, IAS widersprechen. resultieren, sind bei vorhandenes Soweit lokale Definition das heimische Rechnungslegungssystem, (noch System nicht entschieden). dies erlaubt, soweit dürfen es die mit dem Sie überschußbeteiligten sind komplett anzuwenden, Verträgen also analog nicht zu nur US-GAAP einzelne durch IAS-Rahmenwerk verschiedenen, Schadenrückstellungen von kompatibel ausländischen brauchen ist, verwendet nicht Töchtern abgezinst werden, verwendeten zu wobei Regeln Bildung oder einer Mischungen latenten RfBvon zu berücksichtigen. Regeln verschiedener alle Systeme Die werden, Bewertung anderen wenn einfach Sachverhalte das darf konsolidiert lokale zwar nicht GAAP nach werden. übervorsichtig IAS dies zu nicht bewerten vorsieht. sein, sind. die Systeme. Annahmen In den Anhangangaben des lokalen GAAP sind mindestens werden aber die grundsätzlich nationalen und Einzelne Regeln, die abtrennbar sind und IAS D.h. Ein akzeptiert. die sinnvoll Embedded-Value-Angabe Versicherer angewandten müssen alle Angaben Posten, in der ähnlicher Bilanz die Rechte ist IAS nicht und zu widersprechen, dürfen nicht angewandt werden (typisches Pflichten zulässig, machen. Anhangaben und es wird Erträge vorher und können bereits Aufwendungen Sprengstoff so nach dem aus beinhalten: lokalen GAAP Beispiel: Schwankungsrückstellung in HGB) Versicherungsverträgen verwendet. Angaben zur Überschußaufteilung, beschreiben, Übersicht nach lokalem über GAAP, alle Leistungsfälligkeiten anderen nach IAS und bewerten. anderes

Was heißt das für uns in Deutschland? 8 Unternehmen, die jetzt schon nach IAS (mit US-GAAP) bilanzieren: Alles bleibt beim Alten, bis IFRS kommt (nicht ganz: nach IAS sind faktische Verpflichtungen in der Überschußbeteiligung genauso wie rechtliche Verpflichtungen zu berücksichtigen, unter US-GAAP hat SEC bislang entgegen den FAS die Berücksichtigung der faktischen Verplichtungen verboten)

Was heißt das für uns in Deutschland? 8 Unternehmen, Alle anderen Unternehmen, die jetzt schon die nach IAS IAS (mit bilanzieren US-GAAP) wollen bilanzieren: oder müssen: Alles Die versicherungstechnischen bleibt beim Alten, bis IFRS Bilanz- kommt und GuV-Werte nach HGB dürfen übernommen werden, RfB ist anzupassen, die (nicht Schwankungs- ganz: nach und IAS Katastrophenrückstellung sind faktische Verpflichtungen ist als Teil in der Überschußbeteiligung des EK zu zeigen. Vermutlich genauso muß wie auch rechtliche die Verpflichtungen Zillmerforderungzu gezeigt berücksichtigen, werden. unter US-GAAP hat SEC bislang entgegen den FAS die Berücksichtigung der Alle faktischen anderen Werte Verplichtungen sind nach IAS verboten) anzupassen.

Was heißt das für uns in Deutschland? 8 Unternehmen, Alle anderen Bilanzübersicht: Unternehmen, die jetzt schon die nach IAS IAS (mit bilanzieren US-GAAP) wollen bilanzieren: oder müssen: Aktiva Kapitalanlagen IAS Alles Die versicherungstechnischen bleibt Depotforderungen beim Alten, bis IFRS Bilanz- kommt und lokal GuV-Werte nach HGB dürfen KA übernommen auf Re und werden, Ri VN RfBIAS ist anzupassen, die (nicht Schwankungs- ganz: Forderungen nach und IAS Katastrophenrückstellung sind nicht faktische fällig Verpflichtungen lokal ist als Teil in der Überschußbeteiligung des EK zu zeigen. Forderungen Vermutlich genauso fällig muß wie auch rechtliche IAS die Verpflichtungen Zillmerforderung RV-Forderungen zu gezeigt berücksichtigen, werden. unter IASUS-GAAP hat SEC bislang So. entgegen Forderungen den FAS die IAS Berücksichtigung der Alle faktischen anderen So. Werte Verplichtungen Vermögen sind nach IAS verboten) anzupassen. IAS RAP IAS

Was heißt das für uns in Deutschland? 8 Unternehmen, Alle anderen Bilanzübersicht: Unternehmen, die jetzt schon die nach IAS IAS (mit bilanzieren US-GAAP) wollen bilanzieren: oder müssen: Aktiva Passiva Kapitalanlagen Eigenkapital IAS Alles Die versicherungstechnischen bleibt Depotforderungen Beitragsüberträge beim Alten, bis IFRS Bilanz- kommt und lokal GuV-Werte nach HGB dürfen KA Deckungsrückstellung übernommen auf Re und werden, Ri VN RfBlokal IAS ist anzupassen, die (nicht Schwankungs- ganz: Forderungen Schadenrückstellung nach und IAS Katastrophenrückstellung sind nicht faktische fällig Verpflichtungen lokal ist als Teil in der Überschußbeteiligung des EK zu zeigen. Forderungen RfB Vermutlich genauso fällig muß wie auch rechtliche IAS die Verpflichtungen Zillmerforderung RV-Forderungen Schwankungs-/Katastr. zu gezeigt berücksichtigen, werden. unter IASUS-GAAP hat SEC bislang So. entgegen Forderungen vt Rst. den FAS die IAS Lokal Berücksichtigung der Alle faktischen anderen So. PensionsRst Werte Verplichtungen Vermögen sind nach IAS verboten) anzupassen. IAS RAP Andere Rst. IAS Verz. Ansammlung lokal Andere Verbindlichkeiten IAS RAP IAS

Was heißt das für uns in Deutschland? 8 Unternehmen, Alle anderen Bilanzübersicht: Unternehmen, die jetzt schon die nach IAS IAS (mit bilanzieren US-GAAP) wollen bilanzieren: oder müssen: Aktiva Kapitalanlagen IAS Alles Die Das versicherungstechnischen Ganze bleibt Depotforderungen beim ist natürlich Alten, bis auch IFRS vorbehaltlich Bilanz- kommt und lokal GuV-Werte der Übernahme nach HGB durch dürfen die EU! KA übernommen auf Re und werden, Ri VN RfBIAS ist anzupassen, die (nicht Schwankungs- ganz: Forderungen nach und IAS Katastrophenrückstellung sind nicht faktische fällig Verpflichtungen lokal ist als Teil in der Überschußbeteiligung des Allerdings EK zu wird zeigen. Forderungen die Vermutlich EU genauso IAS-Standards fällig muß wie auch rechtliche komplett IAS die akzeptieren, Verpflichtungen Zillmerforderung wenn IAS8 RV-Forderungen akzeptiert zu gezeigt berücksichtigen, ist, werden. ist damit auch unter IAS jede US-GAAP auf der Basis hat SEC erstellte bislang Übergangslösung So. entgegen Forderungen den akzeptiert. FAS die IAS Berücksichtigung der Alle faktischen anderen So. Werte Verplichtungen Vermögen sind nach IAS verboten) anzupassen. IAS RAP IAS

Was heißt das für uns in Deutschland? 8 Unternehmen, Alle anderen Bilanzübersicht: Unternehmen, die jetzt schon die nach IAS IAS (mit bilanzieren US-GAAP) wollen bilanzieren: oder müssen: Aktiva Kapitalanlagen IAS Alles Die Das Also versicherungstechnischen Ganze können bleibt Depotforderungen beim ist wir natürlich Aktuare Alten, bis auch soweit IFRS vorbehaltlich Bilanz- kommt wir nicht und lokal GuV-Werte der US-GAAP Übernahme nach HGB durch machen dürfen die müssen EU! KA übernommen auf Re weiterschlafen? und werden, Ri VN RfBIAS ist anzupassen, die (nicht Schwankungs- ganz: Forderungen nach und IAS Katastrophenrückstellung sind nicht faktische fällig Verpflichtungen lokal ist als Teil in der Überschußbeteiligung des Allerdings EK zu wird zeigen. Forderungen die Vermutlich EU genauso IAS-Standards fällig muß wie auch rechtliche komplett IAS die akzeptieren, Verpflichtungen Zillmerforderung wenn IAS8 RV-Forderungen akzeptiert zu gezeigt berücksichtigen, ist, werden. ist damit auch unter IAS jede US-GAAP auf der Basis hat SEC erstellte bislang Übergangslösung So. entgegen Forderungen den akzeptiert. FAS die IAS Berücksichtigung der Alle faktischen anderen So. Werte Verplichtungen Vermögen sind nach IAS verboten) anzupassen. IAS RAP IAS

Was heißt das für uns in Deutschland? 8 Unternehmen, Alle anderen Bilanzübersicht: Unternehmen, die jetzt schon Nein! die nach IAS IAS (mit bilanzieren US-GAAP) wollen bilanzieren: oder müssen: Aktiva Die Anhangangaben, Kapitalanlagen evtl. Fast Close, möglicherweise IAS Alles Die Das Also Quartalsberichte versicherungstechnischen Ganze können bleibt Depotforderungen beim ist wir natürlich Aktuare Alten, und ähnliches bis auch soweit IFRS vorbehaltlich Bilanz- werden kommt wir nicht und lokal uns GuV-Werte der US-GAAP das Übernahme Leben nach HGB durch machen sauer dürfen die machen! müssen EU! KA übernommen auf Zwei Re weiterschlafen? parallele und werden, Ri VN Bilanzen RfBIAS sind ist anzupassen, hüten. die (nicht Schwankungs- ganz: Forderungen nach und IAS Katastrophenrückstellung sind nicht faktische fällig Verpflichtungen lokal ist als Teil in der Überschußbeteiligung des Allerdings Und EK dann zu wird zeigen. Forderungen das die böse Vermutlich EU Erwachen genauso IAS-Standards fällig muß wie kommt auch rechtliche komplett IAS schon die bald: akzeptieren, Verpflichtungen Zillmerforderung wenn IAS8 RV-Forderungen akzeptiert zu gezeigt berücksichtigen, ist, werden. ist damit auch unter IAS jede US-GAAP auf der Basis hat SEC erstellte Das zukünftige bislang Übergangslösung So. entgegen Forderungen IFRS für Versicherungsverträge den akzeptiert. FAS die IAS Berücksichtigung wird der Alle frühzeitige faktischen anderen Vorbereitung So. Werte Verplichtungen Vermögen sind und nach Einarbeitung IAS verboten) anzupassen. IASerfordern. RAP IAS

Detailfragen 9 Aktuare können an zwei Stellen mit IAS konfrontiert werden: Bei Kapitalisierungsgeschäften und Depotgeschäften (z.b. auch bei Rückversicherungen, insbesondere Finanzierungsrückversicherungen), die nicht unter die Definition von Versicherungsgeschäften nach IAS 32.3 fallen Aktuare werden auch eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung spielen, ob Vertrag Versicherung Da für diese IAS-Regeln existieren sind in einem IAS- Abschluß nicht die sonst für Versicherungsverträge hilfsweise gültigen US/Local-GAAP-Vorschriften anzuwenden.