Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Steuerliche Erfassung und erste Schritte mit Ihrem Steuerberater Steuerforum II am 8. Mai 2019 Referentin Dipl.-Vw. Elena Weismann Steuerberaterin/Fachberaterin für Int. Steuerrecht 1
1. Erste Schritte 1.1 Anmeldungen 1.2 Verträge schließen 1.3 Sich gut organisieren 2. Steuerliche Erfassung 2.1 Formulare 2.2 Tipps zu ausgewählten Fragen 2
Handelsregister Gewerbeamt [https://www.berlin.de/ea/emeldung/] Finanzamt Agentur für Arbeit Berufsgenossenschaft Krankenkassen besondere Genehmigungs-/Belehrungspflichten z. B. Gesundheitsamt 3
Grundsatz: Mündliche Verträge möglich Ausnahmen z. B. Gründung Kapitalgesellschaft (GmbH, UG ) Übertragung von Grundstücken Besonderheiten für die steuerliche Anerkennung: Der Nachweis gegenüber den Finanzbehörden gelingt i. d. R. nur bei schriftlich erstellten Verträgen. Besonders wichtig bei Arbeitsleistungen, Darlehen oder Überlassung von Gegenständen Besondere Anforderungen bei Verträgen mit nahen Angehörigen: Verträge müssen inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen und so auch tatsächlich durchgeführt werden. Steuerlich werden keine rückwirkenden Vereinbarungen anerkannt (im Gegensatz zum Zivilrecht!) 4
Kassenbuch besorgen Vorsicht bei elektronischen Kassenbüchern wichtig: täglich führen, Revisionssicherheit, Kassensturzfähigkeit Gesondertes Girokonto für das Unternehmen Private und betriebliche Zahlungen trennen Für jeden Geschäftsvorfall ein Beleg Im Ausnahmefall Eigenbeleg Ordner für Kunden-Rechnungen anlegen (Rechnungsausgangsbuch) Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer Ordner für Lieferanten-Rechnungen anlegen (Rechnungseingangsbuch) Eingangsstempel, fortlaufende Rechnungsnummer Lieferanten-Rechnungen noch vor Zahlung auf Ordnungsmäßigkeit prüfen und ggf. reklamieren wichtig für Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug! 5
Formulare für die steuerliche Erfassung können auf dem Formular- Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden. https://www.formulare-bfinv.de Für natürliche Personen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/ Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer Vermietungstätigkeit/Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft Für Kapitalgesellschaften Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft 6
Kommunikationsverbindungen: Muss nicht ausgefüllt werden im Falle steuerlicher Vertretung durch Steuerberater Bankverbindung: Muss benannt werden. Besser für ALLE Erstattungsarten Steuerliche Beratung: Falls ja Verschiebung der Abgabefrist vom 31.05. auf den 31.12. des Folgejahres bzw. ab VZ 2018 auf den 28.02. des übernächsten Jahres Empfangsbevollmächtigter: Falls Steuerberater bequem, jeder FA-Brief wird gelesen, Fristen werden eingehalten 7
Beginn der Tätigkeit: Wichtig mit Beginn der Ausgaben (= Vorbereitungshandlungen) spätestens! Bei Kapitalgesellschaften: Wichtig Vollständige Angaben zu den Anteilseignern Voraussichtliche Einkünfte: Wichtig nicht Umsätze! Darauf werden ggf. Vorauszahlungen festgesetzt. Oftmals werden Steuervorauszahlungen nicht in ausreichender Höhe angesetzt. Liquiditätsrisiko bei hoher Steuernachzahlung! Angaben zur Gewinnermittlung: Wichtige Angabe! Wechsel der Gewinnermittlungsart später nur eingeschränkt möglich 8
Angaben zur Lohnsteuer Falls Beschäftigung von Arbeitnehmern beabsichtigt wichtig gleich auszufüllen! Umsatzsteuer: Summe der Umsätze und Kleinunternehmerregelung Folgen der Wahl sind grundsätzlich noch bis zur Jahressteuererklärung korrigierbar Umsatzsteuer: Soll-/Ist-Versteuerung Ist-Versteuerung verschafft Liquiditätsvorteil 9
Umsatzsteuer: Beantragung einer Dauerfristverlängerung (1 Monat) für Umsatzsteuervoranmeldungen Umsatzsteuer-Erstattungen: werden erst nach Freigabe ausgezahlt. Bei hohen Vorsteuerbeträgen: Kopien der Eingangsrechnungen ans Finanzamt, um Auszahlung zu beschleunigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) Wichtig für Waren und Dienstleistungen mit EU-Auslandsbezug Bei Bedarf besser gleich beantragen, aber Vorsicht bei Kleinunternehmern 10
Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße 6 10787 Berlin Tel. 030 889261-0 Fax 030 889261-10 info@stbk-berlin.de www.stbk-berlin.de Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e. V. Littenstraße 10 10179 Berlin Tel. 030 27595980 Fax 030 27595988 info@stbverband-berlin-bb.de 30.05.2018 11
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