Garantierte Aufnahme Versicherungsschutz wird unabhängig von Ihrer bisherigen Krankengeschichte geleistet.



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Krankenversicherung außerhalb der Provinz Für: Studentenwerk der Dalhousie Universität (Dalhousie University Students Union) Versicherungsnummer: FC310023-DAL Warum Sie eine Notfall-Krankenversicherung für außerhalb der Provinz benötigen Als internationale/r Studierende/r mit einer MSI-Versicherung verfügen Sie über eine Krankenversicherung, die umfassende Leistungen im Falle eines Krankenhausaufenthalts, bei Dienstleistungen von Ärzten und anderen Angehörigen des Gesundheitswesens, bei Krankenwagendienstleistungen usw. bietet. In vielen Fällen deckt die MSI-Versicherung alle, oder nahezu alle, medizinischen Kosten ab, die Ihnen in Nova Scotia entstehen. Wenn Sie sich jedoch nicht in Nova Scotia aufhalten und derartige Leistungen in Anspruch nehmen müssen, bietet MSI keinerlei Versicherungsschutz. Mit dieser Versicherung erhalten Sie umfassenden Schutz für viele außerhalb von Nova Scotia erbrachten Leistungen. Es ist jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Leistungen nur dann abgedeckt sind, wenn sie unerwartet und im Rahmen eines medizinischen Notfalls entstanden sind. Die Versicherung deckt keine Kosten/Leistungen für medizinische Behandlungen, wenn der Zweck Ihrer Reise außerhalb Nova Scotias darin bestand, diese medizinischen Behandlungen zu erhalten. Beitritt Sie und Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen sind automatisch durch diese Versicherung abgedeckt, wenn Sie ein/e an der Dalhousie Universität immatrikulierte/r internationaler Studierende/r sind, über MSI-Versicherungsschutz verfügen und jünger als 65 Jahre sind. Leistungen Umfassender Versicherungsschutz für medizinische Notfälle außerhalb der Provinz Ihre Versicherung bietet umfassenden Schutz für medizinische Notfälle außerhalb der Provinz, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Garantierte Aufnahme Versicherungsschutz wird unabhängig von Ihrer bisherigen Krankengeschichte geleistet. Benennung eines Begünstigten Alle zur Zahlung fälligen Beträge werden der Person erstattet, die für die Kosten aufgekommen ist, oder aber direkt an den jeweiligen Gesundheitsversorger gezahlt. Definitionen Anspruchsberechtigte Familienangehörige: Ehepartner bezeichnet eine Person, die im gleichen Haushalt mit Ihnen lebt, jünger als 65 Jahre ist und rechtmäßig mit Ihnen verheiratet ist, oder falls es keine solche Person gibt eine Person, die nicht rechtmäßig mit Ihnen verheiratet ist, jedoch mindestens ein Jahr lang mit Ihnen im gleichen Haushalt lebt und in der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, öffentlich als Ihr häuslicher Lebenspartner anerkannt ist. Zum Zwecke dieser Versicherung dürfen Sie nur 1 Ehepartner haben. Unterhaltsberechtigtes Kind bezeichnet eine Person, die Ihr leibliches Kind, Adoptivkind, Stiefkind oder ein Kind ist, für das Sie stellvertretend erziehungsberechtigt sind, und das (i) mit der/dem versicherten Studierenden im gleichen Haushalt lebt und (ii) unter 23 Jahre alt, unverheiratet und von Ihrem Unterhalt und Ihrer Unterstützung abhängig ist, oder (iii) unter 26 Jahre alt, unverheiratet und in einer tertiären Bildungseinrichtung eingeschrieben und von Ihrem Unterhalt und Ihrer Unterstützung abhängig ist; oder (iv) aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen. Arzt oder Chirurg bezeichnet einen Arzt, bei dem es sich nicht um den Versicherungsnehmer oder ein unmittelbares Familienmitglied des Versicherungsnehmers handelt, der über eine Zulassung für die 1

Durchführung von medizinischen Behandlungen und die Verordnung von Arzneimitteln in dem Gerichtsbezirk verfügt, in der er medizinische Dienstleistungen erbringt. Gebühren in angemessener und üblicher Höhe bezeichnet den Betrag, der in der Regel für Behandlungen, Dienstleistungen oder medizinische Bedarfsgüter berechnet wird, um eine angemessene Versorgung entsprechend dem Schweregrad der behandelten Krankheit oder Verletzung und dem geografischen Ort sicherzustellen, an dem die Behandlung oder die Dienstleistung erfolgt bzw. die medizinischen Bedarfsgüter bereitgestellt werden. Gesetzliche Krankenversicherung (Government Health Insurance Plan oder GHIP) bezeichnet den Versicherungsschutz, den kanadische Provinz- und Territorialregierungen für ihre Bürger bereitstellen. Heimatland bezeichnet das Land, in dem Sie vor Ihrer Einreise nach Kanada Ihren festen Wohnsitz hatten. Krankenhaus bezeichnet ein amtlich eingetragenes oder zugelassenes Krankenhaus, das an Ort und Stelle über Unterbringungsmöglichkeiten für hospitalisierte bettlägerige Patienten, ein Labor, qualifizierte und stets verfügbare, staatlich geprüften Pflegefachkräfte sowie einen Operationssaal verfügt, in dem chirurgische Eingriffe von zugelassenen Ärzten und Chirurgen vorgenommen werden. Dies schließt unter keinen Umständen ein Rehabilitations- oder Kurzentrum mit ein, noch ein Pflege- oder Altenheim. Krankheit bezeichnet den Ausbruch einer Krankheit oder eines Leidens, die oder das eine ärztliche Behandlung, Betreuung oder Konsultation erfordert, während Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen, egal, wo auf der Welt, außerhalb von Nova Scotia auf Reisen sind, und die oder das einen Schaden verursacht, der während des Versicherungszeitraums durch den Versicherungsschutz dieser Versicherung abgedeckt ist. Steht der Versicherungsnehmer unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln (sofern die Einnahme nicht auf Anordnung und unter strikter Einhaltung der Anweisungen eines zugelassenen Arztes erfolgt ist), ist der Schaden auf maximal CAD 25.000 begrenzt. Medizinisch notwendig bezeichnet die Dienstleistungen oder medizinischen Bedarfsgüter, die von einem Krankenhaus, einem Arzt oder Chirurgen, einem zugelassenen Zahnarzt oder einem sonstigen zugelassenen Gesundheitsversorger bereitgestellt werden, zur Diagnose oder Behandlung einer Krankheit oder Verletzung des Versicherungsnehmers erforderlich sind und wie folgt definiert werden: Sie sind angemessen in Bezug auf das Symptom oder die Diagnose und Behandlung der Erkrankung oder Verletzung des Versicherungsnehmers. Sie sind angemessen im Hinblick auf die Standards guter medizinischer Praxis. Sie werden nicht ausschließlich aus Gründen der Annehmlichkeit für den Versicherungsnehmer, einen Arzt oder Chirurgen oder sonstige lizenzierte Anbieter durchgeführt. Im Falle einer stationären Behandlung bedeutet es weiterhin, dass die medizinischen Symptome oder Beschwerden des Versicherungsnehmers dergestalt sind, dass die Dienstleistungen nicht risikofrei auf ambulanter Basis bereitgestellt werden können. Notfall bezeichnet eine medizinische Behandlung oder Operation aufgrund einer unvorhergesehenen Krankheit oder Verletzung, die eine umgehende Behandlung durch einen Arzt oder Chirurgen zur umgehenden Linderung eines akuten Symptoms erforderlich macht und die auf Anraten eines Arztes oder Chirurgen nicht verschoben werden kann, bis Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen in Ihr Heimatland zurückkehren. Reise bezeichnet einen einzelnen Reisezeitraum von beschränkter Dauer außerhalb der Provinz/des Territoriums, in der/dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Reisebegleiter bezeichnet eine Person, die den Versicherungsnehmer auf seiner Reise begleitet und das Beförderungsmittel und/oder die Unterkunft mit dem Versicherungsnehmer teilt. 2

Unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit bezeichnet eine aktive und fortschreitende Krankheit, für die es keine Heilung gibt und die laut Prognose zum Tode führt. Unmittelbares Familienmitglied bezeichnet den Ehepartner, die unterhaltsberechtigten Kinder, die Eltern, Geschwister, den Vormund, die Schwiegereltern, Großeltern, Enkelkinder sowie die Schwiegertochter, den Schwiegersohn, den Schwager und die Schwägerin des Versicherungsnehmers. Verletzung bezeichnet eine körperliche Verletzung, die als direkte Folge eines unbeabsichtigten und unvorhergesehenen, von außen einwirkenden Unfalls erfolgt ist,, der während Ihres Versicherungszeitraums geschieht und einen Schaden verursacht, der durch diese Versicherung abgedeckt wird. Steht der Versicherungsnehmer unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln (sofern die Einnahme nicht auf Anordnung und unter strikter Einhaltung der Anweisungen eines zugelassenen Arztes erfolgt ist), ist der Schaden auf maximal CAD 25.000 begrenzt. Versicherungsnehmer bezeichnet Sie, sofern Sie ein/e internationale/r, an der Dalhousie Universität immatrikulierte/r Studierende/r sind, unter 65 Jahre alt sind und Kanada nicht Ihr Heimatland ist. Sie sind weder kanadischer Staatsbürger noch verfügen Sie über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ( Permanent Residency ). Versicherungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, während dessen Sie versichert sind. Ihr Versicherungsschutz beginnt am Tag des Inkrafttretens Ihrer Versicherung. Ihr Versicherungsschutz endet an dem Tag, für den keine weitere Versicherungsprämie gezahlt wurde, oder an dem Sie dauerhaft in Ihr Heimatland zurückkehren, je nachdem, welches Datum das frühere ist. Wir, uns und unser/e/n steht für CUMIS General Insurance Company. Versicherungszeitraum Sie und Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen erhalten für einen Zeitraum von höchstens 31 aufeinanderfolgenden Tagen Versicherungsschutz, während Sie außerhalb von Nova Scotia reisen. Wie oft Sie sich außerhalb von Nova Scotia aufhalten, unterliegt keinerlei Beschränkungen. Bei vorübergehenden Reisen in Ihr Heimatland besteht Versicherungsschutz für höchstens 31 aufeinanderfolgende Tage ausschließlich für Notfallbehandlungen und mit einer Deckungssumme von maximal CAD 1.000 pro Reise. Leistungen und Versicherungsschutz (außerhalb der Provinz) Notfall-Versicherungsschutz für Krankenhausleistungen sowie medizinische und therapeutische Leistungen Wenn Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen erkranken oder eine Verletzung erleiden und dies zu einem Aufenthalt in einem Krankenhaus führt oder zur Inanspruchnahme medizinischer oder therapeutischer Notfallleistungen, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind, kommen wir für die Dauer des Versicherungszeitraums für Leistungen bis zu einer Höhe von maximal CAD 1.000.000 auf, und zwar für die Ausgaben, die Ihnen oder Ihren anspruchsberechtigten Familienangehörigen außerhalb von Nova Scotia tatsächlich entstanden sind. Notaufnahme und Krankenhausaufenthalt Wenn Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen eine Krankheit oder eine Verletzung erleiden, die zu einer Notaufnahme mit anschließend stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus führt, einschließlich einer halbprivaten Unterbringung, zu Gebühren in angemessener und üblicher Höhe für Krankenhausleistungen und medizinische Bedarfsgüter, sofern diese medizinisch notwendig sind, kommen wir im Rahmen dieser Versicherung für Leistungen auf, vorbehaltlich sämtlicher Einschränkungen und Auflagen Ihrer Police. 3

Für den Fall, dass Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen sich am Ende Ihrer Reise außerhalb von Nova Scotia stationär in einem Krankenhaus befinden und deshalb nicht nach Nova Scotia zurückkehren können, verlängert sich der Versicherungsschutz für die Dauer des Krankenhausaufenthalts auf maximal 12 Monate ab dem Tag, an dem zuerst erstattungsfähige Kosten angefallen sind. Medizinische und therapeutische Notfallleistungen: Wir werden im Rahmen dieser Versicherung für Leistungen aufkommen, falls Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen medizinische oder therapeutische Notfallleistungen zur Behandlung einer Krankheit oder Verletzung in Anspruch nehmen müssen, die medizinisch notwendig sind. Die Kosten für folgende Leistungen werden in angemessener und üblicher Höhe erstattet: (a) Dienstleistungen eines Arztes oder zugelassenen Chirurgen (der kein unmittelbares Familienmitglied des Versicherungsnehmers ist); (b) Labortests und Röntgenuntersuchungen (nicht darin eingeschlossen sind MR-Untersuchungen), die von einem Arzt oder zugelassenen Chirurgen zu diagnostischen Zwecken angefordert werden; (c) MR-Untersuchungen für diagnostische Zwecke, sofern medizinisch notwendig, bis zu einer Höhe von maximal CAD 7.500 pro Versicherungsnehmer und pro Reise; (d) Dienstleistungen einer staatlich geprüften Pflegefachkraft (bei der es sich nicht um ein unmittelbares Familienmitglied des Versicherungsnehmers handelt) bis zu höchstens 50 Pflege- Schichten zu einer Gebühr, die den Betrag von CAD 100 pro Schicht nicht überschreitet; (e) Mietkosten für Achsel- und Unterarmgehstützen oder ein Pflegebett oder die Kosten für Schienen, Gehstöcke, Schlingen, Bruchbänder, Stützen oder andere prothetische Vorrichtungen, die von der Allianz Global Assistance genehmigt wurden; (f) Dienstleistungen eines zugelassenen Arztes, der Anästhesist ist; (g) Medikamente oder Arzneimittel, die die schriftliche Verordnung eines Arztes oder zugelassenen Chirurgen erfordern; (h) Dienstleistungen eines medizinischen Fußpflegers, Chiropraktikers, Osteopathen, Physiotherapeuten oder Podologen (bei denen es sich nicht um unmittelbare Familienmitglieder des Versicherungsnehmers handelt) bis zu einer Höhe von CAD 500 pro Therapeutenkategorie; (i) Ausgaben für eine unfallbedingte Verletzung an natürlichen und gesunden Zähnen (überkronte Zähne gelten als ganze bzw. natürliche, gesunde Zähne), die von einem zugelassenen Zahnarzt oder Kiefernorthopäden innerhalb von 30 Tagen ab Unfalltag behandelt werden muss, bis zu einer Höhe von insgesamt CAD 2.000 pro Unfall, sowie (j) ambulante Dienstleistungen eines Krankenhauses. Rückführungskosten Zahlung von Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 20.000 zur Deckung der Ausgaben für die Überführung des Leichnams ins Heimatland, sofern Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen außerhalb von Nova Scotia versterben. Entscheidet sich Ihre Familie sich gegen die Überführung Ihrer sterblichen Überreste, so werden die Kosten für ein Begräbnis oder eine Einäscherung bis zu einer Höhe von CAD 4.000 übernommen. Identifizierungsleistungen Zahlung von Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 5.000 für die Kosten einer Reise, die ein unmittelbares Familienmitglied unternehmen muss, um Ihren Leichnam zu identifizieren und Ihre sterblichen Überreste in Ihr Heimatland zurückzubegleiten, sofern Ihr Tod oder der eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen von der Versicherung abgedeckt ist und eine Vollzugsbehörde um eine Identifizierung nachsucht. Fahrzeugrückführungskosten Zahlung von Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 1.000 je Schadensfall zur Rückführung Ihres für Ihre Reise genutzten Privat- oder Mietwagens nach Nova Scotia oder zur nächstgelegenen Niederlassung Ihrer Autovermietung, sofern Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen aufgrund einer Krankheit oder Verletzung so stark eingeschränkt sind, dass Sie Ihre Reise nicht fortsetzen können. 4

Auslagenerstattung Zahlung von Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 150 pro Tag bis zu einer Gesamtsumme von CAD 1.500 je Schadensfall für notwendige Lebenshaltungskosten in angemessener Höhe, die Ihnen oder Ihrem Reisebegleiter entstanden sind, sofern Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen so starke eingeschränkt sind, dass Sie Ihre Reise nicht fortsetzen können. Transportkosten für Familienmitglieder Zahlung von Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 5.000 je Schadensfall für die im Zusammenhang mit der Reise eines unmittelbaren Familienmitglieds zu Ihrem Krankenhaus entstandenen Kosten, sofern Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen stationär behandelt werden, sowie für Reisenebenkosten bis zu einer Höhe von CAD 250. Rücktransportkosten für Reisebegleiter Wenn Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen im Rahmen der Rückführungskostenübernahme oder der Boden- oder Lufttransportkostenübernahme nach Nova Scotia oder in Ihr Heimatland überführt werden, zahlen wir bis zu CAD 2.000 für den Transport 1 Reisebegleiters in seine Heimatprovinz oder sein Heimatterritorium für einen einfachen Linienflug in der Economy-Class. Kosten für die Rückkehr und Begleitung minderjähriger unterhaltsberechtigter Kinder Wenn Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen im Rahmen der Rückführungskostenübernahme oder der Boden- oder Lufttransportkostenübernahme in Ihr Heimatland oder nach Nova Scotia überführt werden, zahlen wir Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 5.000 für den Transport Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder in ihr Heimatland oder nach Nova Scotia für einen einfachen Linienflug in der Economy-Class sowie, falls notwendig, angemessene Hotelübernachtungsund Verpflegungskosten für einen Begleiter Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder. Verlängerter Versicherungsschutz nach Ablauf der Versicherung Sollte sich die Ankunft des Verkehrsmittels eines öffentlichen Transportunternehmens oder Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus verzögern, verlängert sich der Versicherungsschutz für Sie automatisch und kostenlos um (i) 24 Stunden im Falle einer verspäteten Ankunft des Verkehrsmittels eines öffentlichen Transportunternehmens, (ii) den Zeitraum des medizinisch notwendigen Aufenthalts im Krankenhaus zuzüglich 24 Stunden nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus. Notfalltransportleistungen Bodentransport Zahlung bis zu einer Höhe von CAD 5.000 je Schadensfall für die Inanspruchnahme eines Notfalltransports auf dem Landweg. Lufttransport Zahlung bis zu einer Höhe von CAD 100.000 je Schadensfall, sofern Ihr Gesundheitszustand oder der Ihrer anspruchsberechtigten Familienangehörigen einen Lufttransport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder nach Nova Scotia erforderlich macht. Diese Leistung muss von der Allianz Global Assistance koordiniert und genehmigt werden. Leistungen und Versicherungsschutz (innerhalb von Nova Scotia) MSI übernimmt viele der medizinischen Kosten, die Ihnen während Ihres Aufenthalts in Nova Scotia entstehen. Diese Versicherung deckt darüber hinaus einen Krankenhausaufenthalt oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport in Ihr Heimatland für Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen ab, sofern dies erforderlich werden sollte, während Sie sich in Nova Scotia aufhalten. In diesem Fall stehen Ihnen durch diese Versicherung folgende Leistungen zu: Lufttransport 5

Zahlung von bis zu CAD 100.000 je Schadensfall, sofern bei Ihnen oder Ihren anspruchsberechtigten Familienangehörigen eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit diagnostiziert wurde oder dafür Palliativversorgung in Anspruch genommen wurde und Ihr Arzt den Lufttransport in Ihr Heimatland anordnet. Diese Leistung muss von der Allianz Global Assistance koordiniert und genehmigt werden. Transportkosten für Familienmitglieder Zahlung von Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 5.000 je Schadensfall für die im Zusammenhang mit der Reise eines unmittelbaren Familienmitglieds zu Ihrem Krankenhaus entstandenen Kosten, sofern Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen stationär behandelt werden, zuzüglich Lebenshaltungskosten bis zu einer Höhe von CAD 150 pro Tag und einer Gesamthöhe von CAD1.500. Identifizierungsleistungen Zahlung von Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 5.000 für die Kosten einer Reise, die ein unmittelbares Familienmitglied unternehmen muss, um Ihren Leichnam zu identifizieren und Ihre sterblichen Überreste in Ihr Heimatland zurückzubegleiten, sofern Ihr Tod oder der eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen von der Versicherung abgedeckt ist und eine Vollzugsbehörde um eine Identifizierung nachsucht. Rückführungskosten Zahlung von Leistungen bis zu einer Höhe von CAD 20.000 zur Deckung der Ausgaben für die Überführung des Leichnams ins Heimatland, sofern Sie oder ein anspruchsberechtigter Familienangehöriger in Nova Scotia versterben. Entscheidet sich Ihre Familie sich gegen die Überführung Ihrer sterblichen Überreste, so werden die Kosten für ein Begräbnis oder eine Einäscherung bis zu einer Höhe von CAD 4.000 kanadischen Dollar übernommen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen Diese Versicherung deckt keine Schäden ab, die ganz oder teilweise aus folgenden Umständen resultieren: Verletzungen, Krankheiten oder Schäden, die entstanden sind, während Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen in Vollzeit im aktiven Einsatz für das Militär oder das organisierte Reservekorps eines beliebiges Landes oder einer internationaler Behörde standen; bei anspruchsberechtigten Familienangehörigen in Situationen, in denen kriminelle Handlungen aus dem Schadensfall resultiert sind, beispielsweise Fahren unter Alkoholeinfluss; Verletzungen oder Schäden, die entstanden sind, während Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen vor oder während einer Reise missbräuchlich Medikamente oder Drogen konsumierten oder sich nicht an eine verschriebene medizinische Therapie oder Behandlung hielten; von Ihnen oder Ihren anspruchsberechtigten Familienangehörigen ausgeführte oder versuchte Taten bzw. Verletzungen, die Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen erlitten, während sie eine Tat ausführten oder auszuführen versuchten, die nach den Gesetzen des Gerichtsbezirks, in dem die Tat ausgeführt wurde, vor Gericht als Straftat gewertet werden würde; Schwangerschaft, Fehlgeburt, freiwilliger Schwangerschaftsabbruch, Entbindung oder damit verbundene Komplikationen, mit Ausnahme unerwarteter Schwangerschaftskomplikationen, die vor Ende des 7. Schwangerschaftsmonats eintreten; Krankheiten oder Verletzungen, sofern die Reise erfolgt, um eine medizinische Behandlung dieser Krankheiten oder Verletzungen oder eine diesbezügliche Konsultation in Anspruch zu nehmen; Krankheiten oder Verletzungen aufgrund einer Tätigkeit als Berufssportler; Selbstmord oder Selbstmordversuch im zurechnungsfähigen oder unzurechnungsfähigen Zustand, ausschließlich der Rückführungskostenübernahme; 6

o absichtlich herbeigeführte Selbstverletzungen oder jeglicher Versuch, eine Selbstverletzung absichtlich herbeizuführen, sowohl im zurechnungsfähigen als auch im unzurechnungsfähigen Zustand; Behandlungen oder Dienstleistungen, deren Kostenerstattung oder Deckung durch uns im Widerspruch zur kanadischen gesetzlichen Krankenversicherung (GHIP) stehen würde; Ausgaben, die Ihnen auf freiwilliger Basis (d.h., nicht infolge eines Notfalls) entstanden sind; jegliche Behandlung, Untersuchung oder Operation wegen einer bestimmten Erkrankung oder einer damit verbundenen Erkrankung, die einen Arzt dazu veranlasst hat, Ihnen oder Ihren anspruchsberechtigten Familienangehörigen von einer Reise abzuraten; sämtliche Dienstleistungen oder medizinischen Bedarfsgüter, die von Ihnen, Ihren anspruchsberechtigten Familienangehörigen oder einem unmittelbaren Familienmitglied zur Verfügung gestellt werden; Krankheiten oder Verletzungen, bei denen zum Zeitpunkt der Abreise vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass für Sie oder Ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen eine Behandlung, Untersuchung, Operation oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden könnte; Dienstleistungen, Behandlungen, Operationen oder Krankenhausaufenthalte, die nicht zur unmittelbaren Linderung akuter Schmerzen oder einer akuten Erkrankung erforderlich bzw. nicht medizinisch notwendig sind; Behandlungen oder Operationen, die vernünftigerweise bis zu Ihrer Rückkehr bzw. bis zur Rückkehr Ihrer anspruchsberechtigten Familienangehörigen nach Nova Scotia aufgeschoben werden können; vorhersehbare medizinische Behandlungen, die durchgehend oder zur dauerhaften Stabilisierung einer Erkrankung erforderlich sind, die Ihnen bzw. Ihren anspruchsberechtigten Familienangehörigen vor der Abreise aus Nova Scotia bekannt war; eine Erkrankung, die sich verschlimmert hat, oder in den 3 Monaten unmittelbar vor Ihrer Abreise bzw. vor der Abreise Ihrer anspruchsberechtigten Familienangehörigen aus Nova Scotia behandelt oder untersucht werden musste; ggf. der Teil der Ausgaben für Behandlung, Konsultation oder Krankenhausaufenthalt, der weder angemessen ist, noch sich auf eine übliche Höhe beläuft; Handlungen Ihrerseits, die gesetzeswidrig sind oder gegen Verbote oder Verordnungen der Regierung, Visa-Auflagen inbegriffen, verstoßen; Kernreaktionen oder Kontaminationen durch Nuklearwaffen oder Radioaktivität; Austritt gesundheitsschädlicher Gase oder Flüssigkeiten, Umweltverschmutzung oder Kontamination; Epidemien oder Pandemien, finanzieller Kollaps oder Zahlungsverzug seitens eines Transportunternehmens, Reiseveranstalters oder Übernachtungsanbieters und/oder sonstiger Dienstleistungsanbieter; Behandlungen, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit folgenden Ereignissen oder deren Folgen erforderlich werden: o Krieg, Invasion, Angriffe äußerer Feinde (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wird oder nicht), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstände oder militärische oder umstürzlerische Handlungen, Aufruhr, Unruhen, Streik, Verhängung des Kriegsrechts oder Ausrufung des Belagerungszustands, Versuch eines Staatsstreichs oder terroristische Handlungen, es sei denn, der Versicherungsnehmer wird als unbeteiligter Dritter körperlich verletzt; o Behandlungen, die erforderlich werden in direktem oder indirektem Zusammenhang mit chemischen Kontaminationen oder Kontaminationen durch radioaktiven Austritt aus Nuklearmaterial jedweder Art oder durch die Verbrennung nuklearer Brennstoffe, Asbestose oder einer damit verbundenen Erkrankung; sämtliche Kosten, die aufgrund Ihrer Entscheidung anfallen, in ein Land, eine Region oder eine Stadt zu reisen, für das/die vor Ihrem Versicherungszeitraum eine offizielle Reisewarnung vom kanadischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationalen Handel 7

o (Department of Foreign Affairs and International Trade) ausgegeben wurde, die davon abrät, während Ihrer versicherten Reise in dieses Land, diese Region oder diese Stadt zu reisen; Ihre Reise in ein sanktioniertes Land, wenn Sie dort Geschäftstätigkeiten oder anderen Tätigkeiten nachzugehen beabsichtigen, insofern als eine derartige Deckung gegen anzuwendendes Recht oder anzuwendende Bestimmungen bez. nationaler Wirtschafts- oder Handelssanktionen verstoßen würde. Reiseschutz bei Notfällen Reiseschutz wird von der Allianz Global Assistance geleistet. Über ihre weltweiten Niederlassungen wird die Allianz Global Assistance Ihnen helfen, die für Sie am besten geeignete medizinische Einrichtung zu finden; den Versicherungsschutz bestätigen und dem Krankenhaus zusichern, dass Sie Versicherungsschutz genießen; falls notwendig, die Übernahme der Kosten für den Krankenhausaufenthalt garantieren; die Aufnahme in ein Krankenhaus arrangieren; Übersetzungsdienstleistungen bereitstellen; eine medizinische Notfallevakuierung organisieren/koordinieren; Ihre Rückkehr nach Nova Scotia bzw. in Ihr Heimatland koordinieren. Geltendmachung eines Versicherungsanspruchs Ausgaben in geringer Höhe Für Auslagen im Zusammenhang mit kleinen medizinischen Notfällen (unter CAD 250) sind die Rechnungsbelege aufzubewahren und der Versicherungsanspruch zuerst bei der gesetzlichen Krankenversicherung und anschließend unter der folgenden Adresse geltend zu machen: Claims Administration Allianz Global Assistance 4273 King Street East Kitchener, ON N2P 2E9 Ausgaben in großer Höhe Bei größeren Notfällen, die einen Krankenhausaufenthalt oder einen ambulanten operativen Eingriff erforderlich machen, wird die Allianz Global Assistance die Leistungen zwischen dem Anbieter und uns koordinieren, um eine Direktabrechnung der Kosten für Ihre Behandlung sicherzustellen. Verhalten im Notfall Im Falle eines medizinischen Notfalls müssen Sie oder eine in Ihrem Auftrag handelnde Person umgehend die Allianz Global Assistance anrufen. Ein aus Fachkräften für Notfallversorgung bestehendes Team, das 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag verfügbar ist und eng mit dem Sie behandelnden Arzt zusammenarbeitet, unterstützt die Allianz Global Assistance, um sicherzustellen dass Sie die medizinische Versorgung erhalten, die Sie benötigen. Rufen Sie die Allianz Global Assistance unter den folgenden Telefonnummern an: 1-877-408-0826 (USA und Kanada) 519-742-8125 (R-Gespräch collect call) Halten Sie bitte die folgenden Informationen bereit, wenn Sie den zuständigen Mitarbeiter der Allianz Global Assistance anrufen: Ihren Namen, Aufenthaltsort und Details zu Ihrem Notfall den Gruppennamen Ihrer Police: Dalhousie University Students Union (Studentenwerk der Dalhousie Universität) die Versicherungsnummer: 5387 8

DER SCHUTZ IHRER PERSÖNLICHEN DATEN CUMIS General Insurance Company (der Versicherer ) und der Versicherungsverwalter des Versicherers, Allianz Global Assistance, sowie die Vertreter, Mitarbeiter und Rückversicherer des Versicherers (in diesen Hinweisen zum Schutz der persönlichen Daten in ihrer Gesamtheit wir, uns und unser/e/r genannt) benötigen unter anderem folgende personenbezogene Daten von Ihnen: Angaben zu Ihrer Person, einschließlich Ihres Namens, Geburtsdatums, Ihrer Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Ihres Arbeitgebers und anderer Angaben medizinische Unterlagen und Angaben zu Ihrer Person Unterlagen, aus denen Ihre Geschäftsbeziehung mit und durch uns hervorgehen Diese persönlichen Angaben werden, wenn wir Ihnen Versicherungsleistungen und andere damit verbundene Dienstleistungen anbieten und bereitstellen, für die unten aufgeführten Versicherungszwecke erhoben: Für Ihre Identifizierung sowie für die Kommunikation mit Ihnen; Für die Prüfung eines Versicherungsantrags; Wenn Sie versichert werden, für die Ausstellung einer Versicherungspolice oder eines Versicherungsscheins; Für die Verwaltung der Versicherung sowie der damit verbundenen Leistungen; Für die Einschätzung von Versicherungsrisiken, die Verwaltung und Koordinierung der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen, die Neuberechnung medizinischer Auslagen und die Aushandlung von Zahlungsvereinbarungen bez. der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen; Für die Prüfung von geltend gemacht werdenden Versicherungsansprüchen sowie die Festlegung von Versicherungsleistungen; Für die Bereitstellung von Hilfsleistungen; Für die Betrugsprävention sowie für Maßnahmen zur Eintreibung von Schulden; wie es nach geltendem Recht erforderlich bzw. gestattet ist. Wir erfassen nur solche persönlichen Daten, die für Versicherungszwecke im Hinblick auf folgende Personen notwendig sind: Privatpersonen, die Versicherungsschutz beantragen, Inhaber eines Versicherungsscheins oder einer Versicherungspolice, Versicherungsnehmer und Personen, die einen Versicherungsanspruch geltend machen. In einigen Fällen erheben wir auch persönliche Informationen von Familienmitgliedern oder Freunden eines Versicherungsschein- bzw. Policeninhabers, eines Versicherungsnehmers oder einer Person, die einen Versicherungsanspruch geltend macht, wenn die betroffenen Personen aus medizinischen oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sind, direkt mit uns zu kommunizieren. Darüber hinaus erheben wir für Versicherungszwecke notwendige Informationen von Dritten und legen sie ihnen offen, wobei es sich bei diesen Dritten nicht notwendigerweise ausschließlich um Anbieter von medizinischen Versorgungsleistungen und medizinische Einrichtungen in Kanada und im Ausland, gesetzliche und private Krankenversicherer und Familienmitglieder und Freunde eines Versicherungsnehmers, eines Versicherungsschein- bzw. Policeninhabers oder einer Person, die einen Versicherungsanspruch geltend macht, handeln muss. Wir sind außerdem berechtigt, Informationen aus unseren bestehenden Unterlagen zu Versicherungszwecken zu verwenden und offenzulegen. Unsere Mitarbeiter, die diese Informationen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen, haben Zugriff auf diese Unterlagen. Auf Anfrage und nach Genehmigung können wir diese Informationen auch an andere Personen weitergeben. Gelegentlich und, sofern gesetzlich zulässig, können wir darüber hinaus persönliche Informationen erheben, verwenden oder weitergeben, um zusätzliche Produkte oder Leistungen oder Produkt- und Leistungsaktualisierungen anzubieten ( optionale Zwecke ). Wenn eine Privatperson Versicherungsschutz beantragt, eine Versicherung abschließt oder durch eine unserer Versicherungspolicen versichert ist oder einen Versicherungsanspruch geltend macht, wird die Zustimmung dieser Person zu dem in diesen Hinweisen zum Schutz der persönlichen Daten beschriebenen Umgang mit persönlichen Daten vorausgesetzt. Wenn eine Person der Verwendung ihrer persönlichen Daten zu den optionalen Zwecken nicht zustimmt, muss sie die Allianz Global Assistance davon in Kenntnis setzen. Eine Person kann der Erhebung, Verwendung oder Offenlegung ihrer Daten zu 9

Versicherungszwecken widersprechen, doch in diesem Fall werden wir höchstwahrscheinlich nicht in der Lage sein, Versicherungsschutz bereitzustellen und die damit verbundenen Leistungen zu erbringen. Persönliche Daten sind in den Unterlagen des Inhabers eines Versicherungsscheins oder einer Versicherungspolice, den Unterlagen eines Versicherungsnehmers oder einer Person, die einen Versicherungsanspruch geltend macht, enthalten; diese Unterlagen erstellen und pflegen wir in den Räumlichkeiten der Allianz Global Assistance. In einigen Fällen können wir Daten auch an Gesundheitsversorger oder andere Dienstleistungsanbieter außerhalb Kanadas übermitteln oder weitergeben. Infolgedessen haben Aufsichtsbehörden entsprechend den Gesetzen der jeweiligen Länder/Gerichtsbarkeiten unter Umständen Zugang zu Ihren persönlichen Daten. Wenn Sie schriftliche Informationen über unsere Richtlinien und Vorgehensweisen im Hinblick auf Dienstleistungsanbieter außerhalb Kanadas erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter privacy@allianz-assistance.ca. Wir bewahren die von uns erhobenen persönlichen Daten für einen bestimmten Zeitraum in einer Art auf, die sowohl den rechtlichen als auch unseren internen Anforderungen entspricht. Persönliche Daten werden nach Ablauf der angemessenen Aufbewahrungsfrist auf sichere Weise gelöscht bzw. vernichtet. Privatpersonen haben das Recht, Zugang zu ihren bei uns gespeicherten persönlichen Daten oder ihre Änderungen zu verlangen, und zwar über unseren Datenschutzbeauftragten, indem sie eine Mail an privacy@allianz-assistance.ca senden oder an die folgende Adresse schreiben: Privacy Officer Allianz Global Assistance 4273 King Street East Kitchener, ON N2P 2E9 Eine vollständige Kopie unserer Datenschutzrichtlinien finden Sie unter www.allianz-assistance.ca Diese Broschüre enthält lediglich kurze Beschreibungen des verfügbaren Versicherungsschutzes. Ausführliche Informationen zur Versicherungsdeckung, einschließlich der Haftungsausschlüsse und beschränkungen sowie der Kündigungsregelungen, sind in der Police selbst enthalten. Exklusive Versicherung durch CUMIS General Insurance Company. Allianz Global Assistance ist der eingetragene Geschäftsname der AZGA Insurance Agency Canada Ltd. und der AZGA Service Canada Inc. 10