Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: November 2015



Ähnliche Dokumente
Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Ulrich Krumme Stand: August 2016

Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter. Stand: Februar 2018

Altersvorsorge für Beamtinnen im Schuldienst Auswirkungen von Beurlaubung und Teilzeit auf die Versorgung. Sandra Sesterhenn, Stand September 2014

Die Versorgung der kommunalen Beamten in Baden-Württemberg

Rentenanrechnung und Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

Merkblatt zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Versorgungsbezuges hier: für Laufbahnbeamte (Stand: April 2014)

Merkblatt zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestandsbeginn

Merkblatt HBeamtVG

Fachbereich Beamtenversorgung (BVK) Welche Jahrgänge sind davon betroffen?

Generalvertretung Franz Fleissner. Grundlagen der Beamtenversorgung

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil VII Alters- und Hinterbliebenengeld

Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Schule und Erziehung Schulverwaltung

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts

DA Seite Gesetzestext

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung

Rundschreiben Nr. 27/2011

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Informationen zur Beamtenversorgung

Versorgung kommunaler Wahlbeamter

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Bericht und Beschlussempfehlung

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz - ein kurzer Überblick -

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Änderung des Beamtenstatuts im Hinblick auf Streik und unbefugtes Fernbleiben vom Dienst ZUSAMMENFASSUNG

Ulrich Krumme. Stand // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab

33 - Leistungsvoraussetzungen

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

3.13. Landessynode (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November Pfarrdienstrecht

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

Rentensplitting und Versorgungsausgleich

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen. Schleswig-Holstein am 14. Mai im IQSH, Schreberweg 5, Kronshagen

Information. Grund für die Befreiungsmöglichkeit sind die Anrechnungs- und Kürzungsregelungen im Beamtenversorgungsrecht

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

- je besonders GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Gesundheitliche Eignung Die neuen Grundsätze des BVerwG:

Besondere Fähigkeiten sollte man fördern und schützen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Allgemeine Information zur Berechnung des Ruhegehalts

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Kapitel Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Ausfertigung. Satzungsänderung

Elternzeit Was ist das?

Gesetzesvertretende Verordnung über die Gewährung von Beihilfen bei Krankheit, Geburt und Tod

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt

57 Sozialgesetzbuch III

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Abfallentsorgungsgebühren

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol)

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 S /3 St32

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom

Transkript:

Pensionsansprüche Kommunaler Wahlbeamtinnen und Wahlbeamter Ulrich Krumme Stand: November 2015

I. Allgemein 1. Personenkreis 2. Rechtsgrundlagen II. Wartezeiten 1. Bürgermeister / Landräte 2. Beigeordnete III. Entlassung auf Antrag 1. Bürgermeister / Landräte 2. Beigeordnete 2

IV. Berechnung des Ruhegehaltes 1. Ruhegehaltfähige Dienstzeit 2. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 3. Ruhegehaltssatz V. Beispiel VI. Ruhensregelungen 1. Einkommen und Ruhegehalt 2. Rente und Ruhegehalt 3. Versorgungsausgleich 3

VII.Ausblick 1. Statusrecht 2. Besoldungsrecht 3. Versorgungsrecht 4. Versorgungslastenverteilung 4

Kommunale Wahlbeamte Bürgermeister Landräte Beigeordnete Landesdirektor Landesräte Kreisdirektoren 62 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung 71 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung 20 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung 44 Abs. 3 Kreisordnung 47 Kreisordnung 5

Bürgermeister / Landräte Stand der Gesetzgebung: nach Änderung durch das Gesetz zur Stärkung der Kommunalen Demokratie vom 09.04.2013 (GV.NRW. S.193) 65 Abs.1 GO: Die Wahlzeit beträgt ab der nächsten Kommunalwahl 5 Jahre. Hintergrund: Zeitliche Gleichschaltung der Kommunal- und der Bürgermeisterwahlen Die gleiche Regelung gilt für die Landräte. 6

Beigeordnete 71 GO: Beigeordnete sind kommunale Wahlbeamte und werden vom Rat auf 8 Jahre gewählt. Sie sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen. 7

1. Bürgermeister / Landräte a) Allgemeine Wartezeit 4 LBeamtVG: Fünfjährige ruhegehaltfähige Dienstzeit oder dienstunfallbedingte Dienstunfähigkeit Zur Wartezeit zählen Wehr- oder Zivildienstzeiten Beamtenzeiten 8

Bürgermeister / Landräte b) Spezielle Wartezeit nach 119 Abs.4 LBG Ziffer 1: eine mindestens achtjährige ruhegehaltfähige Dienstzeit und Vollendung des 45. Lebensjahres In die Dienstzeit einzubeziehen sind auch Dienstzeiten, die durch Ermessensentscheidung als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt worden sind. Die Entscheidung liegt beim Dienstherren! 9

Gemäß 66 Abs. 9 LBeamtVG können einbezogen werden: hauptberufliche förderliche Tätigkeiten oder eine Ausbildung, in der Fachkenntnisse für das Amt erworben wurden höchstens bis zu 4 Jahren, ein Studium höchstens bis zu 855 Tagen (Übergangsregelung: 69 g LBeamtVG) 10

Ziffer 2: Ziffer 3: 18 Jahre als Beamter, wenn jünger als 45 Jahre als Beamter auf Zeit eine Gesamtdienstzeit von 8 Jahren 11

Wartezeit erfüllt nicht erfüllt Versorgungsanspruch Zahlung von Ruhegehalt bei Eintritt in den Ruhestand Entlassung kraft Gesetzes Übergangsgeld nach 47 LBeamtVG Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 12

Problem: Bürgermeister, geb. am 18.09.1975 Wehrdienst: 1 Jahr -- Tage förderliche Tätigkeit: Bürgermeister ab 21.10.2015 4 Jahre -- Tage 5 Jahre 11 Tage 10 Jahre 11 Tage Der Bürgermeister hat am Ende der Amtszeit, am 31.10.2020, das 45. Lebensjahr vollendet. 13

Folge: Er hat einen Anspruch auf Ruhegehalt, da die Mindestwartezeit von 8 Jahre vorliegt. Die anerkannten förderlichen Zeiten rechnen auch zur Wartezeit. 14

2. Beigeordnete a) Allgemeine Wartezeit 4 LBeamtVG Fünfjährige ruhegehaltfähige Dienstzeit oder dienstunfallbedingte Dienstunfähigkeit Zur Wartezeit zählen: Wehr- oder Zivildienstzeiten Angestelltenzeiten Beamtenzeiten 15

Beigeordnete b) Besondere Wartezeit nach 31 Abs. 3 LBG Beigeordnete treten mit dem Ende der Amtszeit in den Ruhestand, wenn sie insgesamt eine mindestens zehnjährige ruhegehaltfähige Dienstzeit abgeleistet haben. In diese Wartezeit sind auch z. B. förderliche Zeiten nach 66 Abs. 9 LBeamtVG einzubeziehen. 16

Beispiel: Beigeordneter, geb. 18.09.1970 ernannt zum 01.03.2010 Ende der Wahlzeit 28.02.2018 Werdegang Wehrdienst 01.07.1991 30.06.1992 Studium 01.10.1992 30.09.1996 Angestellter bei einer Versicherung 01.10.1996 28.02.2010 17

a) Die Wartezeit nach 4 LBeamtVG ist erfüllt. aber: Der Beamte ist erst 47 Jahre alt. Er kann nicht wegen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. b) Eintritt in den Ruhestand am Ende der Wahlzeit, wenn eine zehnjährige ruhegehaltfähige Dienstzeit erreicht ist. 18

In diese Wartezeit sind einzubeziehen: Wehrdienst: 1 Jahr -- Tage Beamtenzeit: 8 Jahre -- Tage 9 Jahre -- Tage Falls der Dienstherr förderliche Zeiten nach 66 Abs. 9 LBeamtVG anerkennt (mindestens 1 Jahr), ist die Wartezeit erfüllt. Andernfalls ist der Beamte entlassen und nachzuversichern. 19

1. Bürgermeister / Landräte Ein Bürgermeister / Landrat beantragt in einer freiwilligen Wahlzeit (ab 2. Wahlperiode) seine Entlassung. 20

Rechtslage nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie Art. 4 Nr. 2: Einführung des 119 Abs. 5 LBG Hat der Bürgermeister / Landrat bereits aus der vorherigen Wahlzeit einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, bleibt dieses erhalten. 21

Unabdingbare Voraussetzungen: Die statusrechtlichen Voraussetzungen für einen Eintritt in den Ruhestand nach 119 Abs. 4 LBG müssen vor Beginn des letzten Zeitbeamtenverhältnisses bereits erfüllt sein. Insbesondere müssen die dort genannten erforderlichen Wartezeiten vor Eintritt in das letzte Amt bereits vorliegen. 22

Rechtsfolge: Die im letzten durch Entlassung endenden Amt absolvierten Dienstzeiten werden zur Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand aus dem vorherigen Amt nicht berücksichtigt. Diese Zeit wird als Nachdienstzeit gem. 7 LBeamtVG als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet und beeinflusst ggf. die Höhe des Ruhegehaltes. 23

2. Beigeordnete Ein Beigeordneter beantragt in einer freiwilligen Wahlzeit (ab 4. Wahlperiode) seine Entlassung. Rechtsfolge: Der Beigeordnete ist zu entlassen und verliert seine gesamten Pensionsansprüche. Er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. 24

Durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz hat NRW jetzt ein eigenes Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG). Aktiver Beamter Ruhegehaltfähige Dienstzeit 6 13, 66 Abs. 9 LBeamtVG Laufzeit 14 Abs. 3, 66 Abs. 6 LBeamtVG Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 5 LBeamtVG 14, 66 LBeamtVG Ruhegehalt 25

Die verschiedenen Arten: Muss- Gilt- Soll- Kannvorschrift 6 LBeamtVG 8 LBeamtVG 10 LBeamtVG 11 LBeamtVG Zeiten im Beamtenverhältnis Berufsmäßiger Wehrdienst Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverh. Sonstige Zeiten 7 LBeamtVG 9 LBeamtVG 12 LBeamtVG Erhöhungszeiten als Ruhestandsbeamter ohne neuen Versorgungsanspruch Nichtberufsmäßiger Wehrdienst Ausbildungszeiten 13 LBeamtVG 66 (9) LBeamtVG Zurechnungszeiten bei Dienstunfähigkeit Förderliche Zeiten/ Ausbildungszeiten für Beamte auf Zeit = besonders relevant 26

Ausführungen dazu im Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 19.07.2013 31 42.08.10/01 3 1815/13 27

a) Bürgermeister/ Landräte: Laufbahn: Das Amt ist laufbahnfrei. Berufliche Qualifikation: Es gibt keine Vorschrift in der Gemeinde-/ Kreisordnung, im Landesbeamtengesetz oder in der Laufbahnverordnung, die eine berufliche Qualifikation fordert. Folge: Es können keine Ausbildungszeiten nach 12 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) berücksichtigt werden! 12 LBeamtVG stellt ab auf vorgeschrieben! 28

Folge: Es können auch keine Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst anerkannt werden, da das Kriterium in 10 LBeamtVG zur Ernennung geführt hat nicht erfüllt ist. Bürgermeister / Landräte werden direkt gewählt, aber nicht ernannt. 29

Angerechnet werden können aber sogenannte sonstige Zeiten nach 11 LBeamtVG, beispielsweise Zeiten als Rechtsanwalt Zeiten im Kirchendienst Zeiten im Dienst von Fraktionen im Bundestag, Landtag oder Stadträten/Kreistagen Zeiten im Dienst von kommunalen Spitzenverbänden Das Kriterium zur Ernennung geführt wird hier nicht verlangt. Es können auch für das Amt förderliche Zeiten anerkannt werden nach 66 Abs. 9 LBeamtVG. 30

Was bedeutet Förderlichkeit? Es müssen Fachkenntnisse erworben werden, die konkret für das Amt des Bürgermeisters erforderlich sind. Das sind z. B. Tätigkeiten auf wirtschaftlichem technischem wissenschaftlichem künstlerischem kaufmännischem organisatorischem Gebiet Auch: Tätigkeiten, die Anforderungen an die Menschenführung stellen. 31

Die Zeiten nach 11 und 66 Abs. 9 LBeamtVG sind nur auf Antrag des Beamten und einem Beschluss der obersten Dienstbehörde (Stadtrat, Kreistag) anzuerkennen. Der Beschluss ist nur gültig bei dem jeweiligen Dienstherren und für das jeweilige Beamtenverhältnis! Achtung: siehe Seite 39-49 32

b) Beigeordnete: Laufbahn: Das Amt ist laufbahnfrei. Berufliche Qualifikation: 71 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen // fachlichen Voraussetzungen erfüllen // ausreichende Erfahrung nachweisen 33

Folge: Es können keine Ausbildungszeiten (Studium) nach 12 LBeamtVG berücksichtigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28.02.2007 entschieden: Die Vorgaben des 71 Abs. 3 Satz 1 GO sind zu unspezifisch. Sie erfüllen nicht das Kriterium vorgeschrieben in 12 LBeamtVG. Auch eine Stellenausschreibung erfüllt nicht dieses Kriterium. 34

Berufliche Qualifikation: 47 Abs. 1 Satz 3 Kreisordnung 71 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst bei Kreisdirektoren bei einem Beigeordneten in kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten 35

Ausnahme: Kreisdirektoren: Die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst ist verbindlich vorgeschrieben ( 47 Abs. 1 Satz 3 KrO). Ein Studium kann daher nach 12 LBeamtVG als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. 36

Angestelltenzeiten nach 10 LBeamtVG sollen nach dem Erlass des MIK nur dann angerechnet werden, wenn die Angestelltenzeit dem Zeitbeamtenverhältnis unmittelbar vorangegangen ist und in der Regel einem Beamten obliegt oder später einem Beamten übertragen wurde. Das soll nach den Verhältnissen bei dem für den Beamten zuständigen Dienstherren beurteilt werden. Unerheblich ist die Dauer der Angestelltenzeit. Die Ausführungen zu den Zeiten nach 11 und 66 Abs. 9 LBeamtVG gelten hier entsprechend. 37

Erlass des MIK vom 11.03.2015 Bei einem Wahlbeamten (Beigeordneten) sollen bereits rechtmäßig anerkannte Vordienstzeiten (Angestelltenzeiten) auch bei einem nachfolgenden Wahlbeamtenverhältnis anerkannt werden. Voraussetzung: - keine Unterbrechung (Es muss ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.) - funktionaler Zusammenhang: - Beigeordneter wird Beigeordneter/Kreisdirektor/Landesrat, etc. 38

Beispiel 1 Bürgermeister, geb. 18.09.1970 ernannt zum: 01.10.2009 bei Gemeinde A Werdegang: Wehrdienst: 01.07.1991 30.06.1992 Studium: 01.10.1992 30.09.1996 Angestellter bei einer Versicherung: 01.10.1996 30.09.2009 Gemeinde A erkennt nach 66 Abs. IX LBeamtVG 4 Jahre als rgf. Dienstzeit an. 39

Beispiel 1 Zum 21.10.2015 erfolgt die Wahl zum Bürgermeister bei der Stadt B. Eine zeitliche Unterbrechung liegt nicht vor. Des Weiteren besteht auch ein funktioneller Zusammenhang. Zeiten nach 66 Abs. 9 LBeamtVG sind vom Anwendungsbereich des Erlasses nicht erfasst! Der neue Dienstherr ist frei in seiner Entscheidung, ob er die Zeiten anerkennt oder nicht. 40

Beispiel 2 Ein Beigeordneter wird bei Gemeinde A zum 01.06.2007 auf 8 Jahre gewählt. Vor der Wahl war der Beigeordnete 10 Jahre Angestellter bei Gemeinde A. Die Angestelltenzeit liegt unmittelbar vor dem Zeitbeamtenverhältnis. Außerdem obliegt die Aufgabe in der Regel einem Beamten. Die Zeit ist nach 10 LBeamtVG ruhegehaltfähig. 41

Beispiel 2 Zum 01.06.2015 erfolgt die Wahl zum Kreisdirektor beim Kreis M. Es besteht sowohl ein zeitlicher als auch ein funktioneller Zusammenhang. Deshalb soll der Kreis auch die Angestelltenzeiten anerkennen. Achtung: Würde die Gemeinde A die Angestelltenzeiten nicht anerkennen, kann auch der Kreis M die Zeiten nicht berücksichtigen.???? 42

Beispiel 3 Abwandlung Fall 2: Der Beigeordnete wird zum 01.06.2015 zum Bürgermeister oder Landrat gewählt. Es besteht zwar ein zeitlicher Zusammenhang, aber der funktionelle Zusammenhang fehlt. Die Angestelltenzeiten sind nicht mehr nach 10 LBeamtVG ruhegehaltfähig. 43

Beispiel 4 Ein Beigeordneter wird bei der Gemeinde A zum 01.06.2007 auf 8 Jahre gewählt. Werdegang: Angestellter 01.01.1995 31.12.2000 Laufbahnbeamter 01.01.2001 31.05.2007 Hier ist die Angestelltenzeit nicht ruhegehaltfähig, da sie nicht zur Ernennung zum Beigeordneten geführt hat. 44

Beispiel 5 Werdegang: Studium Jura 01.10.1990 30.09.1995 Referendar 01.10.1995 30.09.1998 Privatwirtschaft 01.10.1998 30.09.2000 Rechtsanwalt 01.10.2002 30.09.2004 Angestellter 01.10.2004 30.09.2008 Beigeordneter 01.10.2008 30.09.2016 Kreisdirektor 01.10.2016 b.a.w. 45

Beispiel 5 Ruhegehaltfähige Dienstzeit als Beigeordneter. 66 Abs. IX LBeamtVG 4 Jahre (Jura + Privatwirtschaft) 6 LBeamtVG Referendariat 11 LBeamtVG Rechtsanwalt zur Hälfte 10 LBeamtVG Angestellter 6 LBeamtVG Beigeordneter 46

Beispiel 5 Problem: Dienstzeit Kreisdirektor 12 LBeamtVG 855 Tage Studium ( vorgeschrieben ist die Zulassung zum Richteramt) 6 LBeamtVG Referendariat 66 Abs. IX LBeamtVG 2 Jahre Privatwirtschaft 11 LBeamtVG Rechtsanwalt zur Hälfte 10 LBeamtVG Angestellter 6 LBeamtVG Beigeordneter 6 LBeamtVG Kreisdirektor Die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten entsprechen nicht den anerkannten Dienstzeiten als Beigeordneter. 47

Anwendung in der Praxis: Wird ein Wahlbeamter in ein neues Wahlbeamtenverhältnis bei einem anderen Dienstherren gewählt, dann muss neue Dienstherr entscheiden, wie im Rahmen der Pensionsrückstellung etc. mit den Vordienstzeiten umgegangen werden soll. 48

5 Abs. 1 LBeamtVG Grundsatz: Ruhegehalt aus dem letzten Amt Aber: 5 Abs. 3 LBeamtVG Der Beamte muss die letzte Besoldungsgruppe mindestens zwei Jahre erhalten haben! 49

ggf. Familienzuschlag der Stufe 1 Kinderbezogene Leistungen werden weiter voll gewährt, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Bestandteile der rgf. Dienstbezüge vgl. 5 LBeamtVG i. d. F. ab 01.01.99 Grundgehalt aus dem letzten Amt (z. B. aus B 4 ÜBesGNRW) Wichtig: Bezugsdauer aus dem letzten Amt mindestens 2 Jahre Ausnahme: Dienstunfall 50

14 LBeamtVG Für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr gibt es 1,79375 v. H. höchstens 71,75 v. H. erreicht nach 40 Dienstjahren 40 Jahre x 1,79375 v. H. = 71,75 v. H. 51

66 Abs. 2 LBeamtVG Günstigerregelung Es zählen nur Amtsjahre. 8 Amtsjahre = 35 v. H. dann pro Amtsjahr 1,91333 v. H. höchstens 71,75 v. H. erreicht nach 28 Amtsjahren 52

Bürgermeister, geb. am: 13.07.1959, tritt zum 31.10.2020 in den Ruhestand Ruhegehaltfähige Dienstzeit: LBeamtVG 9 Wehrdienst 01.10.80 31.12.81 = 1 Jahr 92 Tage 66 Abs. 9 förderl. Tätigk. 01.04.82 31.03.95 hö 4 Jahre --- Tage 6 Laufbahnbeamter 01.04.95 20.10.09 = 14 Jahre 203 Tage 6 Bürgermeister 21.10.09 31.10.20 = 11 Jahre 11 Tage 30 Jahre 306 Tage = 30,84 Jahre 53

Ruhegehaltssatz gem. 14 Abs. 1 LBeamtVG 30,84 Jahre x 1,79375 v. H. = 55,32 v. H. Ruhegehaltssatz gem. 66 Abs. 2 LBeamtVG 8 Amtsjahre = 35 v. H. 3 Amtsjahre x 1,91333 v. H. = 5,73999 v. H. 40,73999 v. H. = 40,74 v. H. Maßgebender Ruhegehaltssatz = 55,32 v. H. 54

Ruhegehalt (Stand: 01.06.2015) Grundgehalt B 4 7.550,87 Familienzuschlag 125,82 zusammen 7.676,69 Ruhegehalt 55,32 v. H. 4.246,74 55

1. 53 LBeamtVG (i. d. F. ab 01.01.2001) Wahlbeamter auf Zeit im Ruhestand - regelt das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeink. - Beginn des Ruhestandes nach dem 01.01.01 - Beginn der Erwerbstätigkeit ab dem 01.01.01 Verwendung im ö.d. Verwendung außerhalb des ö. D. (vor Vollendung der Altersgrenze.) Höchstgrenze 100 v. H. der rgf. Dienstbezüge Anwendung von 53 in der bis zum 31.12.98 geltenden Fassung Keine Mindestbelassung Mindestbelassung 20 % nur f. d. Witwe Dienstunfähigkeit/ Schwerbehinderung Höchstgrenze 71,75 v. H. der rgf. Dienstbezüge + 325,00 Kürzung der Versorgungsbezüge, um 50 v. H. des Ruhensbetrages Nach Vollendung der Altersgrenze keine Anrechnung von Erwerbseinkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes Mindestbelassung 20 % z. B. Ablauf der Wahlzeit Höchstgrenze 100 v. H. der rgf. Dienstbezüge Kürzung der Versorgungsbezüge um 50 % des Ruhensbetrages Nach Vollendung der Altersgrenze keine Anrechnung von Erwerbseinkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes Mindestbelassung 20 % 56

2. Das Zusammentreffen von Mindestversorgung und Rente Bürgermeister, geb. am: 18.05.1955 Wartezeit = Ruhegehaltfähige Dienstzeit 66 Abs. 9 LBeamtVG 01.08.1975 20.10.2015 hö 4 Jahre --- Tage 6 LBeamtVG 21.10.2015 31.10.2020 = 5 Jahre 11 Tage 9 Jahre 11 Tage = 9,03 Jahre 57

Ruhegehalt: Bei 9,03 ruhegehaltfähigen Jahren ist die Mindestversorgung in Höhe von 35 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu zahlen. Grundgehalt B 4 7.550,87 Familienzuschlag 125,82 zusammen 7.676,69 Ruhegehalt 35 v. H. 2.686,84 58

Der Bürgermeister hat auch einen Anspruch auf die gesetzliche Rente 1.800,00 Euro 55 LBeamtVG schreibt vor, dass die Summe aus Rente und Versorgung eine gewisse Höchstgrenze nicht übersteigen darf. Die Höchstgrenze ist definiert auf die Versorgung, die ein Beamter höchstens erhalten könnte, wenn er sein ganzes Berufsleben Beamter gewesen wäre. 59

Das wären hier: 7.676,69 x 71,75 v.h 5.508,03 Die Summe aus Rente 1.800,00 Ruhegehalt 2.686,84 4.486,84 erreicht die Höchstgrenze nicht! Folge keine Kürzung des Ruhegehaltes 60

ABER 61

Es gibt eine weitere Rentenanrechnungsvorschrift ( 14 Abs. 5 LBeamtVG) Danach muss das Ruhegehalt auf die werden. erdiente Versorgung abgesenkt 62

Das sind hier: 9,03 Jahre x 1,79375 v. H. = 16,20 v. H. 7.676,69 x 16,20 v. H. = 1.243,62 Die Summe aus erdienter Versorgung 1.243,62 Rente 1.800,00 3.043,62 muss aber mindestens so hoch sein wie die Mindestversorgung 2.686,84 63

Das ist der Fall. Folge: Es darf nur die erdiente Versorgung gezahlt werden! 64

3. Versorgungsausgleich Ein Wahlbeamter wird geschieden. Nach dem neuen Versorgungsausgleichsrecht ist ein Hin- und Herausgleich durchzuführen. 65

Der Wahlbeamte muss abgeben: 700,00 Er erhält eine Rentengutschrift von der geschiedenen Ehefrau 300,00 Mit Ende der Wahlzeit tritt er in den Ruhestand. Zu diesem Zeitpunkt ist er 55 Jahre alt. 66

Folge: Das Ruhegehalt wird um 700,00 (dynamisch) gekürzt. Die Rente kann er aber erst mit Erreichen der Altersgrenze realisieren. Nach dem alten Versorgungsausgleichsrecht hätte der Kürzungsbetrag 400,00 betragen. Monatlicher Verlust also: 300,00 67

Entwurf eines Dienstrechtsmodernisierungsgsetzes voraussichtliches Inkrafttreten: 01.07.2016 Die wichtigsten Änderungen 68

Statusrecht 119 LBG alt Bürgermeister/Landräte 118 LBG neu 120 LBG alt Beigeordnete 119 LBG neu 69

Besoldungsrecht Art. des Gesetzes Das Sonderzahlungsgesetz wird aufgehoben Die Sonderzahlung wird in das Grundgehalt integriert 70

Versorgungsrecht 6 14 LBeamtVG Anrechnung von Dienstzeiten auch vor dem 17. Lebensjahr 11 LBeamtVG Rechtsanwaltszeiten werden bei Neueinstellungen ab Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr angerechnet. 71

Versorgungsrecht 57 LBeamtVG Ab dem Jahr 2021 gilt eine Verpflichtung zur Erstellung einer Versorgungsauskunft. 72

Versorgungsrecht 81 LBeamtVG Beamtinnen und Beamte auf Zeit Abs. 2: Absenkung des Sockels von 35 v.h. auf 33,48345 v.h. Abs. 8: Förderliche Zeiten sollen angerechnet werden. 73

Versorgungslastenverteilung Übernahme des Staatsvertrages zur Versorgungslastenverteilung in das LBeamtVG ( 94 102) Das VLVG wird aufgehoben. 74

75

76