Technische Richtlinien



Ähnliche Dokumente
Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und -anlagen

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Informationen zur Mitgliedschaft

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März Guten Tag,

Vorgaben der DIN ISO Statistische Verfahren für Eignungsprüfungen durch Ringversuche

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE Abschn. 6

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

Technische Richtlinien

QM: Prüfen -1- KN

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

QUALITÄTS- SICHERUNG. in der Auswuchtund Schleudertechnik RA1049

Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien

Handbuch ECDL 2003 Professional Modul 3: Kommunikation Kalender freigeben und andere Kalender aufrufen

Jedes Umfeld hat seinen perfekten Antrieb. Individuelle Antriebslösungen für Windenergieanlagen.

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

Prüfmittelmanagement

INFORMATION FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON FACHFIRMEN FÜR ELEKTROAKUSTISCHE NOTFALLSYSTEME (ENS)

Erneuerbare Energien

Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und anlagen

Energieberater - Was sind die Aufgaben eines Energieberaters?

Schlüsselaustausch. Version 1.1. APCS Power Clearing and Settlement AG

9.6 Korrekturmaßnahmen, Qualitätsverbesserung

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Kandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag. Bundestagswahl 2013

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

1.0.1 Erstellen einer Prozessbeschreibung

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/ L Lentzweiler. G.D.

Gebäude-Forum Ɩ gebäude effizient intelligent. Energieeffizienz-Label für RLT-Geräte

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

ECCCO Contact Centre Certification

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Was ist das Budget für Arbeit?

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

Leitlinie-Qualitätszirkel

DAS VGB REFERENCE DESIGNATION SYSTEM FOR POWER PLANTS RDS-PP

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7

IVU Traffic Technologies AG

Änderungen bei der Windenergie

Fachverband Gebäude-Klima e. V.

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Information zur Revision der ISO Sehr geehrte Damen und Herren,

Übung 1: Busplatine. Elektrotechnik. 19 Baugruppenträger Busplatine. Aufgabe/ Auftrag. Übung 1. RAG Aktiengesellschaft

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP

Bewertung von Rehakliniken

denk. deutsche entwicklungsförderung deutsche entwicklungsförderung nepalesischer kinder e.v. e.v.

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

Stationsunterricht im Physikunterricht der Klasse 10

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Requirements Engineering

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

ILNAS-EN ISO 15841:2014

Installation OMNIKEY 3121 USB

Checkliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Die Größe von Flächen vergleichen

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Statuten in leichter Sprache

Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie

White Paper. Fabasoft Folio Zugriffsdefinitionen Winter Release

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Softwarequalität. TÜV SÜD Product Service GmbH. Damit Ihre Softwareprodukte sicher ins Ziel kommen.

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

IBM SPSS Statistics Version 23. Einführung in Installation und Lizenzierung

Der Energieausweis nach EnEV 2007

Betriebliche Gestaltungsfelder

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Abi-Retter-Strategien: Texterörterung. Das komplette Material finden Sie hier:

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

UC-Cabinet. Sichere Unterflur Technologie. Der unterirdische Verteilerschrank. GE Industrial Solutions. GE imagination at work. GE imagination at work

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Wegleitung. zum Reglement über die Erteilung des eidg. Fachausweises als Kundendienstberater im Automobilgewerbe

Transkript:

Technische Richtlinien für Windenergieanlagen Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte Revision 18 Stand 01.02.2008 Herausgeber: FGW e.v.-fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien

Bestimmung der Schallemissionswerte Revision 18, Stand 01.02.2008 Herausgeber: FGW e.v.- Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien Oranienburger Straße 45 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 30101505 0 Fax: +49 (0)30 30101505 1 Email: info@wind-fgw.de Internet: www.wind-fgw.de Folgende Teile sind erhältlich: Teil 1 Bestimmung der Schallemissionswerte Teil 2 Bestimmung von Leistungskurven und standardisierten Energieerträgen Teil 3 Bestimmung der Elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten am MS-, HS- und HöS-Netz Teil 4 Anforderungen an Modellierung und Validierung von Simulationsmodellen der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen Teil 5 Bestimmung und Anwendung des Referenzertrages Teil 6 Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen Teil 7 Instandhaltung von Windparks Teil 8 Zertifizierung der Elektrischen Eigengschaften von Erzeugungseinheiten und anlagen am Mittel- Hoch- und Höchstspannungsnetz

Teil 1 Vorwort 1 Vorwort Die Erarbeitung der Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen (seit 1998 auch FGW- Richtlinien genannt) begann 1992 mit dem Ziel, Messverfahren anzugeben, mit denen verlässliche und vergleichbare Daten über Windenergieanlagen (WEA) nach dem neuesten Stand der Technik ermittelt werden können. Die Messungen aus den drei Bereichen - Leistungskurve, Schallemission und Elektrische Eigenschaften - sollten als Grundlage zur Beurteilung von WEA, z. B. in Genehmigungsfragen, bei der Beurteilung von Netzanschlussmöglichkeiten oder für verlässliche Ertragsberechnungen dienen. Die nach dieser Richtlinie ermittelten Daten sollten darüber hinaus eine Basis für die Höhe der Förderung von WEA im Rahmen der Landesförderung der deutschen Küstenländer bilden. Die Entwicklung leiser, leistungsfähiger Anlagen mit guter Netzverträglichkeit sollte so honoriert werden. Inzwischen haben die einzelnen Technischen Richtlinien sowie die unabhängig von kompetenten Messinstituten erstellten Messberichte in ihren Bereichen Geltung erlangt. Leistungskurven sind oftmals Grundlage von Kaufverträgen und Finanzierungszusagen, vermessene Schallemissionswerte finden sowohl in Kaufverträgen als auch im Zuge der Genehmigung Anwendung. Die Vermessung der elektrischen Eigenschaften entsprechend dieser Technischen Richtlinie wird von den Übertragungsnetzbetreibern für Berechnungen zum Anschluss an deren Versorgungsnetze gefordert. Bezug zu anderen Normen Die Richtlinien der Internationalen Energieagentur (IEA), die seit den 80er Jahren erstellt worden sind, lassen einen breiten Spielraum bei den Messungen und Auswertungen zu. Dem gegenüber sollten die Technischen Richtlinien die Voraussetzungen dafür schaffen, durch weiter gehende Festlegungen die Messergebnisse unabhängig vom Durchführenden vergleichbar zu machen. Sie dienten bereits als Vorlage für die Normen der Reihe IEC EN 61400, welche entsprechend der übernommenen Inhalte die Technischen Richtlinien mehr oder weniger ersetzen werden. Im Rahmen der internationalen Abstimmung kann es jedoch zu Lösungen kommen, die nicht alle nationalen Belange berücksichtigen. In einem solchen Fall müssen die Regelungen im Rahmen der Technischen Richtlinie erhalten bleiben, damit die Messergebnisse von den deutschen Genehmigungsbehörden und Übertragungsnetzbetreibern anerkannt werden. Alle Definitionen sind mit der IEC-Reihe IEC 61400 bzw. dem Internationalen Elektrotechnischen Wörterbuch IEV-415 (IEC 60050-415) sowie IEV 161 (IEC 60050-161) abgestimmt, sofern aus schwerwiegenden Gründen nicht ausdrücklich davon abgewichen wird. Im Folgenden wird ein Bezug zu den Ringversuchen der Gruppe MEASNET 1 (Measuring Network of Wind Energy Institutes) hergestellt. Sieben Institute aus unterschiedlichen europäischen Ländern gründeten diese Gruppe mit dem Ziel, wichtige Messungen im Bereich Windenergie so zu harmonisieren, dass die Mitglieder eine möglichst hohe Messqualität erreichen und dadurch die Messergebnisse vergleichbar werden. 1 MEASNET im Internet: www.measnet.com

Teil 1 Vorwort 2 Erstellung der Richtlinien Die inhaltliche Gestaltung der Technischen Richtlinien obliegt den entsprechenden Fachausschüssen und Arbeitskreisen. An der Erstellung dieser Richtlinien in den Arbeitskreisen waren beteiligt: Messinstitute, Küstenländer und Immissionsschutzbehörden der Bundesrepublik Deutschland, Hersteller von Windenergieanlagen und deren Komponenten, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Institute und Hochschulen, Ingenieurbüros, Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e.v. (VDEW), FGW e.v.- Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien (FGW). Durchführung und Anerkennung der Messungen Die Messungen nach den Technischen Richtlinien können von allen qualifizierten Stellen durchgeführt werden. Über die Messung ist ein Bericht anzufertigen, dessen wesentliche Ergebnisse nach den in dieser Richtlinie angegebenen Vorgaben in einem Auszug aus dem Prüfbericht (FGW-Stammblatt) zusammengefasst werden können. Es ist jedoch neben den in diesen Technischen Richtlinien beschriebenen Vorgaben zu beachten, dass die Stelle, die diese Messungen anerkennen soll, weitere Anforderungen an die Messinstitution stellen kann. So fordern Zertifizierer von WEA Messungen durch nach DIN EN ISO/IEC 17025 [4] akkreditierte Labors, während einige Immissionsschutzbehörden alternativ eine Benennung als 26-Messstelle (nach BImSchG) fordern. Ergänzend zu den Vorgaben der Technischen Richtlinien werden auch akustische Vermessungen durch Messstellen anerkannt, die ihre Kompetenz z. B. durch die Teilnahme an regelmäßigen Ringversuchen zur akustischen Vermessung von Windenergieanlagen nach Technischer Richtlinie nachweisen. FGW-Konformität Unabhängige Messinstitute können die Qualität ihrer Arbeit durch das Führen eines Konformitätssiegels hervorheben. Zu diesem Zweck wird das Siegel unter den Prüfbericht (bzw. Auszug aus dem Prüfbericht) gesetzt. Die Berechtigung zum Führen des Konformitätssiegels kann von unabhängigen Messinstituten beim Nachweis entsprechender Qualitätsmerkmale beantragt werden. Diese sind auf der Internet-Seite der FGW veröffentlicht.

Teil 1 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 4 2 Durchführung und Auswertung der Messungen... 5 2.1 Immissionsrelevanter Schallleistungspegel... 5 2.2 Tonhaltigkeit... 6 2.3 Impulshaltigkeit... 7 2.4 Terz- und Oktavspektren... 7 2.5 Besondere Betriebszustände der WEA... 7 2.6 Messunsicherheiten... 7 3 Dokumentation der Messergebnisse... 9 4 Zitierte Normen und Richtlinien... 10 Anhang A Herstellerbescheinigung... 11 Anhang B Auszug aus dem Prüfbericht... 15 Anhang C Umrechnung der Schallleistungspegel auf andere Nabenhöhen... 17 Anhang D Ergebniszusammenfassung aus mehreren Einzelmessungen... 19