Leitfaden zum. sysshares Large Cap Europe MinRisk TR Index. Version 1.0 vom 25.03.2015



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Transkript:

Leifaden zum sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index Version 1.0 vom 25.03.2015 1

Inhal Einführung 1 Parameer des Index 1.1 Kürzel und ISIN 1.2 Sarwer 1.3 Vereilung 1.4 Preise und Berechnungsfrequenz 1.5 Gewichung 1.6 Index-Komiee 1.7 Veröffenlichungen 1.8 Hisorische Daen 1.9 Lizenzierung 2 Indexzusammensezung 2.1 Auswahl der Indexmiglieder 2.2 Ordenliche Anassung 2.3 Außerordenliche Anassung 3 Berechnung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index 3.1 Indexformel 3.2 Rechengenauigkei 3.3 Bereinigungen 3.4 Dividenden und andere Ausschüungen 3.5 Kaialmassnahmen 3.6 Berechnung des Index im Falle einer Marksörung 4 Definiionen 4.1 Indexsezifische Definiionen 4.2 Weiere Definiionen 5 Indexberechnung - Änderung der Berechnungsmehode 6 Anhang In diesem Dokumen sind die Grundsäze und Regeln für den Aufbau und Berieb des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index dargeleg. Die Solacive AG wird sich nach besen Kräfen um die Umsezung der aufgeführen Regelungen bemühen. Die Solacive AG biee keinerlei ausdrückliche oder sillschweigende Garanie oder Zusicherung, weder hinsichlich der Ergebnisse aus einer Nuzung des Index noch hinsichlich des Index-Sands zu irgendeinem besimmen Zeiunk noch in sonsiger Hinsich. Der Index wird durch die Solacive AG lediglich berechne und veröffenlich, wobei sich die Solacive AG nach besen Kräfen bemüh, für die Richigkei der Berechnung des Index Sorge zu ragen. Es beseh für die Solacive AG - unbeschade möglicher Verflichungen gegenüber Emienen - keine Verflichung gegenüber Drien, einschließlich Invesoren und/oder Finanzinermediären, auf ewaige Fehler in dem Index hinzuweisen. Die Veröffenlichung des Index durch die Solacive AG sell keine Emfehlung der Solacive AG zur Kaialanlage dar und beinhale in keiner Weise eine Zusicherung oder Meinung der Solacive AG hinsichlich einer ewaigen Invesiion in ein auf diesem Index beruhendes Finanzinsrumen. 2

Einführung Dieses Dokumen is ein Leifaden für die Zusammensezung und Berechnung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index. Gegebenenfalls nowendige Änderungen des Leifadens können durch das in 1.6 näher definiere Index- Komiee veranlass werden. Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index wird von der Solacive AG berechne und veröffenlich. Die Solacive AG behäl sich sämliche Reche an dem Index vor. 1 Parameer des Index Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index is ein Index der VILICO Invesmen Service GmbH und wird von der Solacive AG berechne. Der Index is ein Performance Index. Dies bedeue, dass Dividenden und Kuonzahlungen reinvesier werden. Der Index wird in EUR berechne. 1.1 Kürzel und ISIN Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index wird mi der ISIN DE000SLA0G80 vereil; die WKN laue SLA0G8. Der Index wird über Reuers uner dem Kürzel.SYSLCE und über Bloomberg uner SYSLCE Index veröffenlich. 1.2 Sarwer Der Index is zum Handelsschluss am Sardaum, dem 31.12.1991, auf 1000 basier. 1.3 Vereilung Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index wird über die Kursvermarkung der Boerse Sugar AG veröffenlich und an alle angeschlossenen Vendoren vereil. Jeder Vendor enscheide individuell, ob er den sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index über seine Informaionssyseme vereilen / anzeigen wird. 1.4 Preise und Berechnungsfrequenz Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index wird aus den Preisen der jeweiligen Indexmiglieder berechne. Verwende werden die jeweils zulez fesgesellen Preise. Preise von Indexmigliedern, die nich in der Indexwährung noieren, werden mi dem jeweils akuell güligen Währungsumrechungskurs auf Reuers (z.b. USD=X, USDGBP=R) umgerechne. Is während der Berechnungszei kein akueller Preis über Reuers verfügbar, so wird mi dem lezen verfügbaren Preis bzw. mi dem Schlusskurs von Reuers vom lezen Handelsag gerechne. Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index wird von 09:00 Uhr MEZ bis 22:30 Uhr MEZ alle 60 Sekunden vereil. Solle es zu Sörungen der Daenversorgung zu Reuers oder bei der Kursvermarkung der Boerse Sugar AG kommen, kann der Index nich vereil werden. Fehlerhafe Berechnungen werden rückwirkend berichig. 1.5 Gewichung Im sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index werden sämliche Indexmiglieder an Anassungsagen den zum lezen Bankarbeisag (TARGET) eines jeden Quarales ("Anassungsag") gemäß seiner Zusammensezung und Gewichung in dem von der Indexfeslegungsselle (VMP Advisory GmbH) berechneen Referenz-Porfolios gewiche. 3

1.6 Index-Komiee Die Überwachung der Zusammensezung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index sowie gegebenenfalls nowendige Anassungen des Regelwerks oblieg einem eigens dafür geschaffenen Index-Komiee. Dieses sez sich aus Miarbeiern der Solacive AG zusammen (im Folgenden das sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index Komiee oder Index-Komiee ). Das Index-Komiee sell basierend auf Daen des Selekionsages die zukünfige Zusammensezung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index fes. Außerdem enscheide das Index-Komiee bei außerordenlichen Ereignissen (Fusionen, Insolvenzen usw., siehe Kaiel 2.3), die sich auf einen Besandeil des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index beziehen, über ensrechende Anassungen in der Zusammensezung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index und gegebenenfalls weiere geeignee Maßnahmen. Falls sich Änderungen des Leifadens als nowendig erweisen sollen, is das Index-Komiee befug, die ensrechenden Beschlüsse zu fassen. Beschlüsse des Index-Komiees müssen einsimmig geroffen werden. 1.7 Veröffenlichungen Sämliche für die akuelle Berechnung des Index relevanen Parameer und Informaionen werden auf der Seie h://www.solacive.com und ihren Unerseien zur Verfügung gesell. 1.8 Hisorische Daen Die hisorische Berechnung beginn am 31.12.1991 (Rückrechnungsdaen). Rückwirkend bis zu diesem Daum werden hisorische Daen auf äglicher Basis vorgehalen. Der Schlusskurs des Index am 31.03.2015 is 22826.22. Mi 22867.30 sare die Berechnung des Index am 01.04.2015. Es werden hisorische Daen vorgehalen. 1.9 Lizenzierung Lizenzen zur Nuzung des Index als Underlying für derivaive Insrumene an Börsen, Banken, Finanzdiensleiser und Invesmenhäuser vergib die VILICO Invesmen Service GmbH. 4

2 Indexzusammensezung 2.1 Auswahl der Indexmiglieder Sowohl die Sarzusammensezung als auch die forlaufenden Anassungen ergeben sich auf der Basis folgender Regeln: Der Auswahlool, aus dem sich die Konsiuenen des Index zusammensezen, beseh aus den 50 Tieln, die auch im EuroSoxx 50 TR Index enhalen sein können (das Referenzorfolio). Die Umsezung der Anlagesraegie beseh aus einer risikooimieren und markhasenabhängigen Akienauswahl aus dem jezigen und/oder zukünfigen Universum des Referenzorfolios. Die Akienauswahl aus dem Referenzorfolio wird nie >48 Tiel und nie <20 Tiel sein. Es wird nich versuch, mi der Zusammensezung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index den Euro Soxx 50 TR Index oder einen anderen Index nachzubilden. Mi der im sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index umgesezen Invesmensraegie verfolg die Index - Feslegungsselle (VMP Advisiory GmbH) das Ziel der Oimierung eines Porfolios aus dem Universum des Referenzorfolios uner Berücksichigung von Varianz - und Korrelaionsaseken. Die Umsezung der von der Indexfeslegungsselle vorgegebenen Anlagesraegie erfolg durch Käufe und Verkäufe von Akien aus dem Universum des Referenzorfolios, die die Indexberechnungsselle (Solacive) im Aufrag der Indexfeslegungsselle (VMP Advisory GmbH) vornimm. Die Gewichung der ausgewählen Akien verfolg das Ziel, das Porfolio uner Berücksichigung von Varianz - und Korrelaionsaseken zu oimieren und dami die Porfoliovarianz möglichs niedrig zu halen. Die Auswahl der Einzeliel erfolg nach quaniaiven Aseken. Nur in Sondersiuaionen werden fallweise diskreionäre Anlageenscheidungen uner Berücksichigung fundamenaler Krierien geroffen. An den Selekionsagen ersell die VMP Advisory GmbH den Auswahlool. Für die Berechnung des Index wird ausschließlich auf Kurse anerkanner Börsen zurückgegriffen. Außerordenliche Anassungen sind möglich. 2.2 Ordenliche Anassungen An den Selekionsagen werden die Miglieder des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index neu ermiel und an den Anassungsagen nach Maßgabe von 1.5 neu gewiche. Eine Neugewichung der Miglieder des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index finde, vorbehallich außerordenlicher Anassungen, außer an den Anassungsagen nich sa. 2.3 Außerordenliche Anassungen Das Index-Komiee kann bei außerordenlichen Ereignissen (z.b. Kaialveränderungen, Fusionen, Insolvenzen, Marksörungen, usw.), die sich auf ein oder mehrere Miglieder des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index beziehen, nach billigem Ermessen ensrechende Anassungen in der Zusammensezung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index vornehmen und gegebenenfalls weiere Maßnahmen reffen, die geeigne sind, die Forführung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index zu ermöglichen. Die neue Zusammensezung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index und der Handelsag, ab dem diese wirksam wird, werden vom Index-Komiee besimm. Die ensrechenden Publikaionen erfolgen sobald wie möglich durch die Solacive AG. 5

3 Berechnung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index 3.1 Indexformel Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index is ein Index, dessen Sand an einem Handelsag der Summe über alle Indexmiglieder der Produke aus (a) dem Aneil des jeweiligen Indexmiglieds an diesem Handelsag und (b) dem Preis des jeweiligen Indexmiglieds an der jeweiligen Börse an diesem Handelsag ensrich. Als Formel: Index mi: i, x i, n i 1 x * = Preis des Indexmiglieds i am Handelsag = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag Dieser Aneil x ensrich der rechnerischen Anzahl der Aneile der Akie i im sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index. Im Regelfall is dieser Aneil eines Indexmiglieds konsan. Im Zuge ordenlicher und außerordenlicher Anassungen, Dividendenzahlungen sowie sonsigen Bereinigungen änder sich x in aller Regel. Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index wird nach der Toal-Reurn-Mehode berechne, Dividenden und andere Ausschüungen fließen im Zuge außerordenlicher Anassungen und einer Anassung von x in die Indexberechnung ein. 3.2 Rechengenauigkei Der Tägliche Indexschlusssand wird ses auf zwei Dezimalsellen gerunde. Der Aneil des jeweiligen Indexmiglieds wird auf sechs Dezimalsellen gerunde. Der Handelsreis des jeweiligen Indexmiglieds wird auf vier Dezimalsellen gerunde. 3.3 Bereinigungen Indizes verlangen die zeigleiche Bereinigung sysemaischer Kursveränderungen. Der sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index wird nach Gremienenscheidung um Sonderzahlungen, Kaialerhöhungen, Bezugsreche, Slis, Nennwerumsellungen und Kaialherabsezungen bereinig. Durch dieses Verfahren wird sichergesell, dass bereis die erse Ex-Noiz sachgerech in die Indexberechnung eingehen kann. Das ex-ane Vorgehen sez allgemeine Akzeanz der Index-Berechnungsformel sowie einen freien Zugang zu den verwendeen Parameerweren voraus. Die Solacive AG sell die Berechnungsarameer zur Verfügung. Eine verzögere Berechnung der Korrekur wäre roblemaisch, daher kann es, wie bei allen Bereinigungen, zu Abweichungen zu den noieren Weren kommen. Somi is das dargeselle Vorgehen das geeignese. 3.4 Dividenden und andere Ausschüungen Dividendenzahlungen und andere Ausschüungen führen zu einer Anassung des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index. 6

Bei Dividendenzahlungen und anderen Ausschüungen wird der Aneil des ensrechenden Indexmigliedes wie folg angeass: x x D x i, -1 D i, = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag = Schlusskurs des Indexmiglieds i am Handelsag vor dem ex-tag = Ausschüung am Tag abzüglich ländersezifischer Seuer (insbesondere Quellenseuer) Die akuell güligen ländersezifischen Seuersäze sind auf der Webseie www.solacive.com aufgeführ. 3.5 Kaialmaßnahmen 3.5.1 Grundsäze Nach der Erklärung einer Gesellschaf, deren Akie Miglied des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index is, über die Bedingungen einer Kaialmaßnahme, besimm der Index-Berechner, ob diese Kaialmaßnahme einen Verwässerungs-, Konzenraions- oder sonsigen Effek auf den rechnerischen Wer des Indexmiglieds ha. Solle dies der Fall sein, nimm er gegebenenfalls diejenigen Anassungen am Aneil des jeweiligen Indexmiglieds und/oder der Formel zur Berechnung des Täglichen Indexschlusssandes und/oder anderen Besimmungen dieses Dokumens vor, die er für geeigne häl, um dem Verwässerungs-, Konzenraions- oder sonsigen Effek Rechnung zu ragen, und leg das Daum fes, zu dem diese Anassung wirksam wird. Der Index-Berechner kann u.a. die Anassung berücksichigen, die eine Verbundene Börse aus Anlass der bereffenden Kaialmaßnahme bei an dieser Verbundenen Börse gehandelen Oions- oder Terminkonraken auf den jeweiligen Indexmiglied vornimm. 3.5.2 Kaialerhöhungen Bei Kaialerhöhungen (aus Gesellschafsmieln bzw. gegen Bareinlagen) wird der Aneil des jeweiligen Indexmiglieds wie folg angeass: x x * rb mi: rb B BV 1 N x -1 x -1 rb -1 B N BV = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag vor dem ex-tag = Aneil des Indexmiglieds i am ex-tag = Schlusskurs des Indexmiglieds i am Handelsag vor dem ex-tag = Rechnerischer Bezugsrechswer = Bezugskurs = Dividendennacheil = Bezugsverhälnis Erfolg eine Kaialerhöhung aus Gesellschafsmieln is B=0. Die zulez bezahle Dividende bzw. der veröffenliche Dividendenvorschlag werden als Dividendennacheil angesez. 3.5.3 Kaialherabsezungen Bei Kaialherabsezungen wird der Aneil des jeweiligen Indexmiglieds folgendermaßen ermiel: 7

x x 1 * H H x x -1 = Herabsezungsverhälnis der Gesellschaf zum Zeiunk = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag -1. 3.5.4 Akienslis und Nennwerumsellungen Bei Akienslis bzw. Nennwerumsellungen wird unersell, dass sich die Preise im Verhälnis der Anzahl der Akien bzw. der Nennwere ändern. Die Berechnung des Aneils des jeweiligen Indexmiglieds sieh wie folg aus: x x 1 * N 1 N N -1 = Aler Nennwer der Gaung i am Handelsag -1 (bzw. neue Anzahl der Akien) N = Neuer Nennwer der Gaung i am Handelsag (bzw. ale Anzahl der Akien) x -1 = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag -1 x = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag 3.6 Berechnung des Index im Falle einer Marksörung Bei Einri einer Marksörung ("Marksörungsereignis") wird kein Index berechne. Häl die Marksörung über einen Zeiraum von ach Handelsagen an, berechne die Solacive AG (als Index-Berechner) den äglichen Indexschlusssand, indem sie den zulez veröffenlichen Handelsreis für jedes jeweilige Indexmiglied berücksichig. 8

4 Definiionen 4.1 Indexsezifische Definiionen Auswahlool beinhale, in Bezug auf einen Selekionsag, alle börsennoieren Akiengesellschafen, welche folgende Krierien erfüllen: Besandeil des Auswahlools sind die 50 Tiel die akuell und zukünfig im Indexuniversum des Referenzorfolios sind. 4.2 Weiere Definiionen "Aneil des jeweiligen Indexmiglieds" is, in Bezug auf ein Indexmiglied und einen Handelsag, der Aneil der Akien des bereffenden an dem jeweiligen Handelsag im Index enhalenen Indexmiglieds. Er ermiel sich aus dem Quoien aus (A) der rozenualen Gewichung eines Indexmiglieds mulilizier mi dem Sand des Index und (B) dem Handelsreis des Indexmiglieds. Außergewöhnliche Ereignisse : Ein außergewöhnliches Ereignis is insbesondere (wobei die Aufzählung aber nich nowendigerweise abschließend is) - eine Verschmelzung - ein Übernahmeangebo - eine Einsellung der Börsennoierung - eine Versaalichung - eine Insolvenz. Der Handelsreis für dieses Indexmiglied am Tag des Inkrafreens ensrich dem lezen am Tag des Inkrafreens für dieses Indexmiglied verfügbaren Markreis an der Börse (oder, solle am Tag des Inkrafreens kein Markreis verfügbar sein, dem lezen verfügbaren Markreis an der Börse an dem vom Index-Berechner als geeigne fesgesezen Tag), wie vom Index-Berechner besimm, und dieser Handelsreis is der Handelsreis für das jeweilige Indexmiglied bis zum Ende des (gegebenenfalls) nächsen Anassungsages. Bei Insolvenz oder "Chaer-11" des Emienen eines Indexmiglieds verbleib das Indexmiglied bis zum nächsen ordenlichen Anassungsag im Index. Solange an einem Handelsag zum Zeiunk der Noierung an der Börse ein Markreis für das bereffende Indexmiglied verfügbar is, wird dieser als Handelsreis an dem ensrechenden Handelsag herangezogen, wie jeweils vom Index-Berechner besimm. Is für ein Indexmiglied an einem Handelsag kein Markreis verfügbar, wird der Handelsreis für dieses Indexmiglied an dem bereffenden Handelsag mi null angesez. "Einsellung der Börsennoierung" für ein Indexmiglied lieg vor, wenn die Börse bekann gib, dass, gemäß den Vorschrifen der Börse, die Zulassung, der Handel oder die öffenliche Noierung des Indexmigliedes an der Börse sofor oder zu einem säeren Zeiunk beende wird, gleich aus welchem Grund (sofern die Einsellung der Börsennoierung nich durch eine Verschmelzung oder ein Übernahmeangebo beding is), und das Indexmiglied nich unmielbar wieder an einer bzw. einem für den Index-Berechner akzeablen Börse, Handels- oder Noierungssysem zugelassen, gehandel oder noier wird. "Insolvenz" lieg vor, wenn auf Grund freiwilliger oder zwangsweiser Liquidaion, Insolvenz, Abwicklung, Auflösung oder eines vergleichbaren den Emienen des Indexmigliedes bereffenden Verfahrens (A) alle Aneile dieses Emienen auf einen Treuhänder, Liquidaor, Insolvenzverwaler oder ähnlichen Amsräger überragen werden müssen oder (B) es den Inhabern der Aneile dieses Emienen rechlich unersag wird, die Aneile zu überragen. "Übernahmeangebo" is ein Angebo zur Übernahme, Tauschangebo, sonsiges Angebo oder ein anderer Ak einer Rechserson, das bzw. der dazu führ, dass die bereffende Rechserson, in Folge eines Umausches oder anderweiig, mehr als 10% und weniger als 100% der umlaufenden Simmrechsakien des Emienen des 9

Indexmigliedes kauf, anderweiig erwirb oder ein Rech zum Erwerb dieser Aneile erlang, wie vom Index- Berechner auf der Grundlage von Anzeigen an saaliche oder Selbsregulierungsbehörden oder anderen vom Index- Berechner relevan eracheen Informaionen besimm. "Verschmelzung" is, in Bezug auf ein jeweiliges Indexmiglied, (i) eine Gaungsänderung oder Umsellung dieses Indexmigliedes, die eine Überragung oder endgülige Verflichung zur Überragung aller umlaufenden Aneile auf eine andere Rechserson zur Folge ha, (ii) eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neubildung) oder ein bindender Akienausch des Emienen mi einer anderen Rechserson (außer bei einer Verschmelzung oder einem Akienausch, bei der bzw. dem der Emien dieses Indexmigliedes die aufnehmende bzw. forbesehende Gesellschaf is und die bzw. der keine Gaungsänderung oder Umsellung aller umlaufender Aneile zur Folge ha), (iii) ein Übernahmeangebo, Tauschangebo, sonsiges Angebo oder ein anderer Ak einer Rechserson zum Erwerb oder der anderweiigen Erlangung von 100% der umlaufenden Aneile von dessen Emienen, das bzw. der eine Überragung oder unwiderrufliche Verflichung zur Überragung sämlicher Aneile zur Folge ha (mi Ausnahme der Aneile, die von der bereffenden Rechserson gehalen oder konrollier werden), oder (iv) eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neubildung) oder ein bindender Akienausch des Emienen des Indexmigliedes oder seiner Tochergesellschafen mi oder zu einer anderen Rechserson, wobei der Emien des Indexmigliedes die aufnehmende bzw. forbesehende Gesellschaf is und keine Gaungsänderung oder Umsellung aller ensrechenden umlaufenden Aneile erfolg, sondern die unmielbar vor einem solchen Ereignis umlaufenden Aneile (mi Ausnahme der Aneile, die von der bereffenden Rechserson gehalen oder konrollier werden) in der Summe weniger als 50% der unmielbar nach einem solchen Ereignis umlaufenden Aneile ausmachen. "Verschmelzungsdaum" is der Abschlusszeiunk einer Verschmelzung oder, wenn gemäß dem für die bereffende Verschmelzung anwendbaren Rech kein solcher besimm werden kann, das vom Index-Berechner fesgelege Daum. "Versaalichung" is ein Vorgang, durch den alle Aneile oder alle oder im Wesenlichen alle Vermögenswere des Emienen des Indexmigliedes versaalich oder eneigne werden oder sons auf saaliche Sellen, Behörden oder Einrichungen überragen werden müssen. "Börse" is die ensrechende Heimabörse, an der das Miglied des sysshares Large Ca Euroe MinRisk TR Index sein Haulising ha. Das Index-Komiee kann enscheiden, aus Handelbarkeisgründen eine andere als die Heimabörse zur Börse zu erklären. Akiensubsiu umfass besonders auf eine Akie bezogene American Deosiory Receis (ADR) und Global Deosiory Receis (GDR). "Handelsreis" is, in Bezug auf ein Indexmiglied (vorbehallich der Besimmungen uner "außergewöhnlichen Ereignissen") in Bezug auf einen Handelsag der Schlusskurs an diesem Handelsag gemäß den Börsenbesimmungen. Wenn die Börse keinen Schlusskurs ha, besimm der Index-Berechner Handelsreis und Zeiunk der Noierung in der ihm geeigne erscheinenden Ar und Weise. "Handelsag" is in Bezug auf den Index, ein Handelsag an der Börse (oder ein Tag, der ein solcher gewesen wäre, wenn nich eine Marksörung eingereen wäre), ausgenommen Tage, an denen vorgesehen is, dass der Handel vor dem zu Werkagen üblichen Börsenschluss geschlossen wird. Die endgülige Enscheidung darüber, ob ein besimmer Tag ein "Handelsag" in Bezug auf den Index oder anderweiig im Zusammenhang mi diesem Dokumen is, lieg beim Index-Berechner. "Index-Berechner" is die Solacive AG oder jeder andere ordnungsgemäß beselle Nachfolger in dieser Funkion. Indexwährung is EUR. "Markkaialisierung" is, in Bezug auf jede im Auswahlool enhalene Akie am Selekionsag der für diesen Tag als Markkaialisierung veröffenliche Wer. Die Markkaialisierung is zum Daum dieses Dokumens definier als der Wer eines Unernehmens, der sich durch Mulilikaion der Anzahl der Akien des Unernehmens mi dem Handelsreis derselben ergib. 10

Selekionsag is der Anassungsag. Die Fris zur Anweisung durch die Indexfeslegungsselle (VMP Advisory GmbH) an die Index-berechnungsselle ende um 12 Uhr (Frankfur) des Anassungsages. Solle bis zu diesem Zeiunk keine Anassungsmieilung bei von der Indexfeslegungsselle (VMP Advisory GmbH) eingegangen sein, erfolg keine Anassung. Die Anweisung die Indexfeslegungsselle (VMP Advisory GmbH) erfolg zuers schriflich an das Posfach indexing@solacive.com und im Anschluss elefonisch uner +49 69 9760 955 00 (is noch abzusimmen) Anassungsag is der leze Werkag eines jeden Quarals. "Verbundene Börse" is, in Bezug auf ein Indexmiglied, eine Börse, ein Handels- oder Noierungssysem, an der bzw. an dem Oions- oder Terminkonrake auf das bereffende Indexmiglied gehandel werden, wie von dem Index- Berechner besimm. Ein "Marksörungsereignis" lieg vor, wenn 1. an einem Handelsag innerhalb der halben Sunde vor dem Zeiunk der Noierung für eine im Index enhalene Akie eines der folgenden Ereignisse einri oder vorlieg: A) eine Aussezung oder Beschränkung des Handels (wegen Preisbewegungen, die die von der Börse oder einer Verbundenen Börse zugelassenen Grenzen überschreien, oder aus anderen Gründen): 1.1. an der Börse insgesam; oder 1.2. von Oions- oder Terminkonraken auf oder in Bezug auf eine Akie des Index oder eine im Index enhalene Akie an einer Verbundenen Börse; oder 1.3. an einer Börse oder in einem Handels- oder Noierungssysem (wie vom Index-Berechner besimm), an der bzw. in dem eine im Index enhalene Akie zugelassen oder noier is; oder B) ein Ereignis, das (nach Besimmung des Index-Berechners und/oder des Index-Komiees) allgemein die Möglichkei der Markeilnehmer sör oder beeinrächig, an der Börse Transakionen in Bezug auf eine im Index enhalene Akie durchzuführen oder Markwere für eine im Index enhalene Akie zu ermieln oder an einer Verbundenen Börse Transakionen in Bezug auf Oions- oder Terminkonrake auf ein Indexmiglied durchzuführen oder Markwere für solche Oions- oder Terminkonrake zu ermieln; oder 2. der Handel an der Börse oder einer Verbundenen Börse an einem Handelsag vor dem üblichen Börsenschluss (wie nachsehend definier) geschlossen wird, es sei denn, die frühere Schließung des Handels wird von der Börse oder der Verbundenen Börse mindesens eine Sunde vor (aa) dem asächlichen Börsenschluss für den regulären Handel an der Börse oder Verbundenen Börse an dem bereffenden Handelsag oder, falls früher, (bb) dem Orderschluss (sofern gegeben) der Börse oder Verbundenen Börse für die Ausführung von Orders zum Zeiunk der Noierung an diesem Handelsag angekündig. "Üblicher Börsenschluss" is der zu Werkagen übliche Börsenschluss der Börse oder einer Verbundenen Börse, ohne Berücksichigung eines nachbörslichen Handels oder anderer Handelsakiviäen außerhalb der regulären Handelszeien; oder 3. ein allgemeines Moraorium für Bankgeschäfe in dem Land verhäng wird, in dem die Börse ihren Siz ha, wenn die vorgenannen Ereignisse nach Fessellung des Index-Berechner wesenlich sind, wobei der Index- Berechner sein Ureil auf der Grundlage derjenigen Umsände riff, die er nach vernünfigem Ermessen für geeigne häl. 11

5 Indexberechnung - Änderung der Berechnungsmehode Die Anwendung der in diesem Dokumen beschriebenen Mehode durch den Index-Berechner is endgülig und bindend. Der Index-Berechner wende für die Zusammensellung und Berechnung des Index und des äglichen Indexschlusssands zwar die vorsehend beschriebene Mehode an. Es is jedoch nich auszuschließen, dass das Markumfeld, aufsichsrechliche, rechliche, finanzielle oder seuerliche Gründe es nach Auffassung des Index- Berechners nowendig machen, Veränderungen an dieser Mehode vorzunehmen. Der Index-Berechner kann auch Veränderungen an den Bedingungen des Index und der Mehode zur Berechnung des Täglichen Indexschlusssands vornehmen, die er als nowendig oder wünschenswer erache, um einen offenkundigen oder nachweislichen Irrum zu beseiigen oder fehlerhafe Besimmungen zu heilen, zu korrigieren oder zu ergänzen. Der Index-Berechner is nich verfliche, über derarige Modifikaionen oder Veränderungen zu informieren. Der Index-Berechner wird sich in angemessener Weise darum bemühen, sicherzusellen, dass roz Modifikaionen oder Änderungen eine mi der vorsehend beschriebenen Mehode konsisene Berechnungsmehode angewand wird. 12

6 Anhang Konak-Daen Solacive AG Guiollesr. 54 D-60325 Frankfur am Main Telefon +49 69 719 160-00 indexing@solacive.com 13